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Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten

Oldenburg: Übernahmegarantie durch Planungssicherheit und berufliche Perspektive erfolgreich

Schwerin – In dieser Woche haben 96 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. „Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zum Abschluss ihrer praktischen Ausbildung. Sie haben hervorragende Ergebnisse erzielt. 31 Absolventinnen und Absolventen dieses Abschlussjahrgangs haben die Zweite Staatsprüfung mit der Note ‚sehr gut‛ bestanden. Insgesamt liegt der Notendurchschnitt bei 2,09“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin. „Für den Eintritt in das Berufsleben wünsche ich den neuen Lehrkräften von Herzen alles Gute. Mit der Wahl ihres Berufes übernehmen sie Verantwortung für die Bildung junger Menschen.“

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs haben folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 13
  • Lehramt an Grundschulen: 19
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 10
  • Lehramt an Gymnasien: 28
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 6

Hinzu kommen 20 Absolventinnen und Absolventen, die den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an den beruflichen Schulen erfolgreich abgeschlossen haben.

Rund 80 Prozent der neuen Lehrkräfte werden zum 1. August 2026 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen, davon werden 37 weiterhin an ihren Ausbildungsschulen arbeiten. „Dass viele Lehrkräfte nach dem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern unterrichten, zeigt den Erfolg der Übernahmegarantie. Sie bietet den zukünftigen Lehrkräften Planungssicherheit und eine verlässliche berufliche Perspektive. Gleichzeitig leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und zur Gewinnung von Lehrkräften für unser Land“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Absolventinnen und Absolventen, die noch keine Stelle gefunden haben, können sich weiterhin für das kommende Schuljahr über das Karriereportal für den Schuldienst unter www.lehrer-in-mv.de bewerben.

Um schnell auf den Bedarf an den Schulen reagieren zu können, stellt Mecklenburg-Vorpommern täglich Lehrkräfte ein und hat die Einstellungsverfahren deutlich beschleunigt. Die Einstellungszahlen der letzten Jahre liegen auf einem konstant hohen Niveau. Freie Stellen werden wöchentlich veröffentlicht und bei geeigneten Bewerbungen zeitnah besetzt. Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften setzt das Land weiterhin auf die Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, um die Unterrichtsversorgung langfristig zu sichern.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. „Anders als in anderen Bundesländern, sind die Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern auch in den Ferien angestellt und werden auch in den Ferien vergütet“, erläutert die Ministerin.

Die kommende Ausschreibung für das Referendariat mit Beginn am 1. Februar 2027 läuft vom 14. September 2026 bis 05. Oktober 2026. Die Stellen für ein Referendariat werden ebenfalls über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de ausgeschrieben.

Tote Robben: Vorläufige Untersuchungen zeichnen differenziertes Bild

Schwerin – Das Deutsche Meeresmuseum hat dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt heute die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen zu den tot aufgefundenen Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns übermittelt. Es wurden zehn der insgesamt zwanzig im Zeitraum zwischen Mai und Juli gemeldeten Totfunde untersucht. Zehn weitere Tiere konnten aufgrund ihres Zustands oder der Fundumstände nicht geborgen werden. Die Ergebnisse sind ausdrücklich vorläufig. Außerdem befanden sich alle untersuchten Tiere bereits in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand. Dadurch ist eine eindeutige Einordnung der Todesursachen vielfach nur eingeschränkt möglich.

Die bisherigen Untersuchungen zeichnen ein differenziertes Bild. Neben alters- und krankheitsbedingten Todesursachen konnten bei mehreren Tieren aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustands keine eindeutigen Aussagen mehr getroffen werden. Bei vier Robben fanden die Fachleute Hinweise auf mögliche menschliche Einwirkungen. Ob diese im Zusammenhang mit dem Tod der Tiere stehen oder erst nach dem Verenden der Tiere entstanden sind, lässt sich derzeit jedoch nicht abschließend beurteilen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Die Ergebnisse zeigen, dass wir jeden einzelnen Fund sorgfältig und ohne Vorverurteilungen bewerten müssen. Hinweise auf mögliche menschliche Einwirkungen nehmen wir sehr ernst und werden sie gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden weiter auswerten. Gleichzeitig machen die Untersuchungen deutlich, dass die Todesursachen offenbar unterschiedlich sind, die Herkunft unklar ist und sich aus den bisherigen Befunden keine pauschalen Schlussfolgerungen ziehen lassen.“

Die hier betrachteten Totfunde konzentrieren sich auf einen räumlich begrenzten Abschnitt der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Nach Einschätzung des Deutschen Meeresmuseums sind die Monate Mai bis August regelmäßig ein Zeitraum mit den meisten Totfunden, da sie mit der Jungtierzeit der Kegelrobben zusammenfallen. Zudem soll geprüft werden, ob sich in diesem Jahr insgesamt mehr Kegelrobben in dem betroffenen Gebiet aufgehalten haben, was die Häufung der Funde erklären könnte.

Backhaus betont: „Die untersuchten Totfunde sind räumlich auf einen begrenzten Küstenabschnitt konzentriert. Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wäre es weder fachlich gerechtfertigt noch verantwortungsvoll, die Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns insgesamt unter Verdacht zu stellen. Wir arbeiten daran, die Ursachen auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen aufzuklären. Zudem weist er aus gegebenem Anlass darauf hin: „Auch bei unterschiedlichen Meinungen ist ein respektvoller Umgang grundlegend. Die Behörden nehmen Hinweise aus der Bevölkerung gerne an. Vorverurteilungen oder Anfeindungen werden jedoch strikt abgelehnt.“

Kompetenzzentrum Ökowertpapiere

Drei Millionen Euro für natürlichen Klimaschutz

Schwerin – Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen investieren freiwillig in den natürlichen Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Die „Ökowertpapiere“ MoorFutures, Waldaktie, HeckenScheck und StreuobstGenussschein erfreuen sich einer anhaltend hohen Nachfrage. Seit Sommer 2025 konnten über das Kompetenzzentrum „Ökowertpapiere“ rund drei Millionen Euro privates Kapital für naturbasierte Klimaschutzmaßnahmen eingeworben werden.

„Die Entwicklung zeigt eindrucksvoll, wie richtig es war, die verschiedenen „Ökowertpapiere“ unter dem Dach des Kompetenzzentrums zu bündeln“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind drei Millionen Euro privates Engagement für den natürlichen Klimaschutz alles andere als selbstverständlich. Das zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Verantwortung übernehmen und bereit sind, aktiv in den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu investieren.“

Die Resonanz ist beachtlich: Seit Einführung der verschiedenen Ökowertpapiere wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 37.000 MoorFutures und etwa 130.000 Waldaktien verkauft. Rund 50 Unternehmen haben sich bislang an den Angeboten beteiligt und damit gemeinsam mit zahlreichen Privatpersonen einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz geleistet.

Mit den Ökowertpapieren können Privatpersonen und Unternehmen ganz konkret zum Klima-, Natur- und Artenschutz beitragen. Die Angebote finanzieren unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, die Pflanzung klimaresilienter Wälder, die Anlage von Hecken als Lebensraum für zahlreiche Tierarten sowie den Erhalt wertvoller Streuobstwiesen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Besonders groß ist die Nachfrage nach den MoorFutures, die Mecklenburg-Vorpommern bereits 2011 als weltweit erstes handelbares Moor-Klimaschutzzertifikat eingeführt hat. Mit den Erlösen konnten bislang rund 100 Hektar Moore wiedervernässt werden. Über das darüber hinausgehende Ökosponsoring wurden insgesamt bereits rund 200 Hektar Moorflächen für den natürlichen Klimaschutz gesichert und entwickelt.

„Mit den MoorFutures haben wir früh gezeigt, dass sich privates Engagement und natürlicher Klimaschutz erfolgreich verbinden lassen. Damals waren Moore für viele Menschen noch kaum als Klimaschützer bekannt. Heute erleben wir ein enormes Interesse an der Wiedervernässung von Mooren. Das bestätigt unseren damaligen Weg eindrucksvoll“, sagte Backhaus.

Auch die Waldaktie, die bereits 2007 ins Leben gerufen wurde, erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Seitdem wurden rund 130.000 Waldaktien verkauft. Dadurch entstanden in Mecklenburg-Vorpommern rund 130 Hektar Klimawald sowie weitere klimaresiliente Waldrandflächen. Insgesamt wurden knapp 20 Klimawälder angelegt. Eine Evaluierung im Sommer 2024 bestätigt den Erfolg: Sämtliche Klimawälder entwickeln sich sehr gut.

„Unsere Klimawälder werden von Beginn an so geplant, dass sie auch unter veränderten klimatischen Bedingungen möglichst widerstandsfähig sind. Die Evaluierung zeigt, dass dieses Konzept aufgeht. Davon profitieren nicht nur das Klima, sondern auch die biologische Vielfalt und künftige Generationen“, so der Minister.

Backhaus betonte abschließend, dass öffentlicher und privater Klimaschutz Hand in Hand gehen müssten: „Die Transformation zu einer klimafesten Gesellschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Das große Interesse an unseren Ökowertpapieren zeigt, dass viele Menschen und Unternehmen bereit sind, ihren eigenen Beitrag zu leisten. Mehr als 167.000 verkaufte Ökowertpapiere und zahlreiche erfolgreich umgesetzte Projekte belegen, dass freiwilliges Engagement einen messbaren Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten kann. Dieses Engagement ergänzt die öffentlichen Investitionen des Landes und stärkt den natürlichen Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern.“

Weitere Informationen finden sich unter Zukunft durch naturbasierte Lösungen – z-eco.de.

Neue KI-Förderrichtline vorgestellt

Dr. Wolfgang Blank: „Mit einem einfachen Zugang zu Künstlicher Intelligenz stärken wir die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“

Schwerin – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute gemeinsam mit den Wirtschaftskammern die neue KI-Förderrichtlinie des Landes vorgestellt. Mit dem Inkrafttreten erhalten kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen Zugang zur Förderung von KI-Anwendungen. Grundlage dafür ist die „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

„Mit dem neuen Förderinstrument schaffen wir einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nutzung Künstlicher Intelligenz. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen die Chancen der Digitalisierung nutzen, Innovationen vorantreiben und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“, betonte Minister Dr. Blank.

Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 stellt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere den Mittelstand – auch dabei zu unterstützen, vorhandene Unternehmensdaten mithilfe Künstlicher Intelligenz effizient zu nutzen und neue Wertschöpfungspotentiale zu erschließen.

Für die Förderung wurde ein einfaches elektronisches Antragsverfahren entwickelt. Anträge können seit dem 30. Juni 2026 über die Website der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH gestellt werden.

Gefördert werden unter anderem KI-Anwendungen in den Bereichen Produktion, Dienstleistungen, Logistik sowie Marketing und Vertrieb. Darüber hinaus können nun auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit im Zusammenhang mit der Einführung von KI gefördert werden.

„Künstliche Intelligenz kann den Unternehmen in unserem Land dabei helfen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Beschäftigte zu entlasten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Mit der neuen Förderung schaffen wir einen konkreten Anreiz, diese Technologien künftig noch stärker im Mittelstand einzusetzen“, so Minister Dr. Blank.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftskammern und des Wirtschaftsministeriums.

Hohe Qualität der Usedomer Seebäder ausgezeichnet

Jochen Schulte: „Die erneute Anerkennung als Seebäder ist eine Auszeichnung für das Engagement vor Ort und ein Auftrag für die Zukunft zugleich“

Insel Usedom – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Zinnowitz die Seebäder Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz erneut als staatlich anerkannte Seebäder ausgezeichnet.

„Die erneute staatliche Anerkennung ist ein deutliches Signal für die herausragende Attraktivität und Qualität unserer Seebäder. Damit würdigen wir das Engagement der Kommunen und der vielen Menschen, die den Tourismus auf Usedom Tag für Tag gestalten. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich zielgerichtete Investitionen in eine moderne Infrastruktur und attraktive touristische Angebote auszahlen. Unser gemeinsamer Anspruch ist es, die hohe Qualität der Tourismusangebote dauerhaft zu sichern und unsere Seebäder zukunftsfest weiterzuentwickeln“, sagte Staatssekretär Schulte.

Alle fünf Gemeinden tragen den Titel „Seebad“ bereits seit 1996. Im Rahmen eines umfassenden Anerkennungsverfahrens wurde bestätigt, dass die Gemeinden auch weiterhin die hohen Anforderungen des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine einwandfreie Badewasserqualität, leistungsfähige touristische Infrastruktur, attraktive Freizeitangebote sowie eine gute medizinische Versorgung.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Entwicklung der fünf Seebäder über Jahrzehnte begleitet. So wurden zahlreiche touristische Infrastrukturmaßnahmen unterstützt – darunter die Seebrücke und der Hauptrettungsturm in Koserow, Strandanlagen in Loddin, Infrastrukturmaßnahmen in Ückeritz, der Ausbau von Strandanlagen und barrierefreien Strandzugängen in Zempin sowie Investitionen in das Haus des Gastes, öffentliche Einrichtungen und die Seebrücke in Zinnowitz.

Allein in den vergangenen 30 Jahren wurden zudem 117 gewerbliche Investitionsvorhaben in allen fünf Gemeinden mit Mitteln in Höhe von rund 49,1 Millionen Euro unterstützt – insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft.

„Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommerns. Deshalb haben wir mit dem neuen Kurortgesetz verlässliche Qualitätsstandards geschaffen und investieren weiter kontinuierlich in die touristische Infrastruktur sowie in unsere Unternehmen. Damit stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze auf der Insel Usedom“, betonte Staatssekretär Schulte.

Mit der im Juni im Landtag beschlossenen Novellierung des Kurortgesetzes werden die Qualitätsstandards für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte weiterentwickelt. Das Gesetz  wurde am 21. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V veröffentlicht. Künftig werden Anerkennungen grundsätzlich für maximal 15 Jahre erteilt und neue Anerkennungsarten wie das See- und Thalassoheilbad sowie das Seebad mit Kurbetrieb eingeführt.

Gleichzeitig werden die Anforderungen an Tourismusorte und Tourismusregionen weiter erhöht, um die hohe Qualität der touristischen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft zu sichern. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 76 Kur- und Erholungsorte, 50 Tourismusorte sowie vier Tourismusregionen staatlich anerkannt.

Arbeitsmarkt im Juli 2026

 Arbeitslosigkeit steigt vor allem jahreszeitlich bedingt

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen vor allem aus jahreszeitlichen Gründen im Juli spürbar zu. Insgesamt setzt sich am Arbeitsmarkt die schwache Entwicklung der letzten Monate fort“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli:+71.000 auf 3.007.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:+28.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:+0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent

Mit Beginn der Sommerpause ist die Arbeitslosigkeit im Juli 2026 um 71.000 auf 3.007.000 gestiegen. Saisonbereinigt ist sie gegenüber dem Vormonat um 6.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent. Verglichen mit dem Juli des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 28.000 höher; die Arbeitslosenquote hat sich im Vorjahresvergleich um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 4,0 Prozent. Die Unterbeschäftigung berücksichtigt neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie blieb saisonbereinigt im Juli gegenüber dem Vormonat unverändert. Mit 3.645.000 war sie um 28.000 höher als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Juli für 25.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2026 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 126.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 16.000 weniger als im Vormonat und rund 100.000 weniger als vor einem Jahr.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 verringert. Mit 45,71 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 225.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von April auf Mai 2026 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 12.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,83 Millionen Beschäftigten um 69.000 niedriger. 7,59 Millionen Personen hatten im Mai 2026 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 57.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,52 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Die Arbeitskräftenachfrage bleibt weiter schwach. Im Juli waren 653.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 25.000 mehr als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Juli 2026 unverändert bei 103 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 4 Punkte höher aus.

1.108.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Juli 2026 Arbeitslosengeld, 107.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Juli auf 3.775.000. Gegenüber Juli 2025 war dies ein Rückgang um 121.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 418.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahresmonat. 126.000 haben bis Juli mitgeteilt, dass ihre Ausbildungssuche erfolgreich war, 11.000 weniger als vor einem Jahr. 147.000 haben weder eine Ausbildungsstelle noch eine Alternative gefunden. Die Statistik weist insgesamt 437.000 gemeldete Ausbildungsstellen aus. Das waren 35.000 weniger als im Juli 2025. 162.000 Ausbildungsstellen sind noch unbesetzt. Im Juli ist der Ausbildungsmarkt noch in Bewegung. Über die Sommermonate werden Ausbildungssuchende noch eine Ausbildungsstelle finden und Betriebe Ausbildungsstellen besetzen.

20 Frauen und Männer starten ihr Studium der Rechtspflege

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Rechtspflege ist fester Bestandteil des Rechtsstaates und damit unverzichtbar.“

Güstrow – „Ich gratuliere 20 Frauen und Männern zu ihrem Start des Studiums der Rechtspflege. Sie haben sich aus 187 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Erlernen werden sie einen verantwortungsvollen Beruf. Viele Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind heute durch das Gesetz zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden, die früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten waren.

Oberstes Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist auf vielen Gebieten der Erhalt und die Sicherung des Rechtsfriedens. Bereiche der Rechtspflege sind zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Somit ist die Rechtspflege fester Teil des Rechtsstaates und unverzichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Vereidigung von 20 Rechtspflegeanwärterinnen und Rechtspflegeanwärtern am Oberlandesgericht Rostock.

Zum 1. August starten die 16 Frauen und vier Männer in das duale Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow. „Unsere Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben. Das ist auch hier wieder unter Beweis gestellt. Bis auf zwei Anwärterinnen und Anwärter sind alle in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Sie bleiben hier, da sich Erwerbs- und Familienleben hier gut vereinbaren lässt. In der Justiz setzen wir auch alles daran, dass die Vereinbarkeit weiter optimiert wird“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Nach einem erfolgreichen dualen Studium an der Fachhochschule und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz können die Anwärterinnen und Anwärter die Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken. Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet, sowie an die Ausbilderinnen und Ausbildern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den praktischen Teil des Studiums“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

5 Tipps: ZDS informiert künftig auch über Social Media

Neue Videoreihe stellt Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler vor

Schwerin – Stress vor Prüfungen? Streit in der Klasse? Wie stelle ich einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf? Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte erhalten künftig auch auf Instagram Antworten auf diese und viele weitere Fragen. In kurzen Videos erfahren sie, an wen sie sich bei schulischen, schulpsychologischen oder sonderpädagogischen Fragen wenden können. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) geben „5 Tipps …“ im Reel-Format. Den Anfang macht die Leitstelle.

„Mit der Leitstelle des ZDS haben wir eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die sich in kurzer Zeit zu einem wichtigen Unterstützungssystem entwickelt hat. Die Leitstelle berät schnell, praxisnah und auf kurzem Wege. Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler erhalten rasch, vertraulich und unbürokratisch Hilfe. Die hohe Zahl an Beratungen zeigt, dass das Angebot angenommen wird und den Menschen Orientierung in schwierigen Situationen bietet. Mit der neuen Videoreihe möchten wir noch mehr Menschen erreichen und Hemmschwellen abbauen, Unterstützung frühzeitig in Anspruch zu nehmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Kontakt zur Leitstelle können Ratsuchende telefonisch (auf Wunsch auch anonym), per E-Mail oder per Direktnachricht auf Instagram aufnehmen. Die Videos erscheinen regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des Bildungsministeriums.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie pädagogisches Personal bei psychologischen und diagnostischen Fragestellungen mit schulischem Bezug. Die Leitstelle bietet eine schulpsychologische Erstberatung, vermittelt bei Bedarf an die zuständigen Fachkräfte und informiert über weitere Unterstützungsangebote.

Mehr erfahren: https://www.bildung-mv.de/schule/zentraler-fachbereich-diagnostik-schulpsychologie-zds/leitstelle/