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Autor: Rügenbote

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Fachkräftemangel bekämpfen

Meyer: Neue Fachkräftestrategie in Arbeit – Potential von arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern nutzen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist heute das Thema „Fachkräftemangel bekämpfen“ diskutiert worden. „Die Fachkräftesicherung ist eine der drängendsten Herausforderungen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes. Personalengpässe sind bereits jetzt in vielen Branchen spürbar und das Arbeits- und Fachkräftepotential wird sich durch die demografische Entwicklung weiter verringern. In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir dieser Entwicklung mit einer neuen Fachkräftestrategie begegnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es für die Beseitigung des Fachkräftemangels nicht den einen Königsweg als Lösung gibt. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sichern Fachkräfte in den Betrieben, die Politik setzt die Rahmenbedingungen. Hier wollen wir unterstützen und gemeinsam strategische Ziele der Fachkräftestrategie in Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten. Im Fokus steht dabei, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung für die Unternehmen im Land zu verbessern und sicherzustellen, dass die Fachkräftebedarfe in der Zukunft insgesamt bestmöglich gedeckt werden können“, so Meyer weiter.

Im Mai 2022 hat das Wirtschaftsministerium einen 40-köpfigen Expertenbeirat für die Erstellung der Fachkräftestrategie gegründet. Zur Auftaktveranstaltung am 30. Mai 2022 in Schwerin wurde mit dem Ziel, konkret umsetzbare Maßnahmen zu erarbeiten, die Durchführung von fünf thematischen Workshops vereinbart.

Die fünf Workshops zur Fachkräftestrategie fanden bereits statt. Thematische Schwerpunkte waren dabei: Arbeitskräfte qualifizieren / Fachkräfte weiterbilden; Attraktive Arbeitgeber:innen; Stärkung der dualen Berufsausbildung; Fachkräfte von außerhalb gewinnen sowie Fachkräfte in Zukunftsfeldern 2030 / Zukunft der Arbeit. „Daraus haben sich bereits erste Empfehlungen ergeben.

Hierzu zählen unter anderem die Etablierung einer Willkommenskultur, die Verbesserung der Anerkennung und Durchlässigkeit von Berufsabschlüssen, die Verbesserung der Berufsorientierung, eine Kampagne für die duale Berufsausbildung sowie mehr Berufspraxis in Schulen“, erläuterte der Minister im Landtag. Auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden Empfehlungen ausgesprochen.

Dabei geht es insbesondere um den Aufbau von Vertrauen und Authentizität; Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; das Eingehen auf individuell unterschiedliche Bedürfnisse; den Ausbau der Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten sowie das Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten und Gesundheitsmanagement.

Im Mittelpunkt der Landtagsdebatte stand dabei vor allem auch, die Potentiale von arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern stärker in den Fokus zu nehmen. „Die Wirtschaft sucht händeringend Fachkräfte.

Dennoch haben arbeitslose ältere Akademikerinnen und Akademiker teilweise Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Dabei brauchen die Unternehmen gerade in Zeiten zunehmender Fachkräfteengpässe sie so dringend. Deswegen werden wir in der Arbeitsmarktanalyse im Rahmen der Fachkräftestrategie auch das Potential der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker mit untersuchen lassen“, sagte Arbeitsminister Meyer.

Die Arbeitslosenquote von Akademikerinnen und Akademikern bewegt sich auf einem Niveau, bei dem von Vollbeschäftigung gesprochen werden kann. Im Jahr 2021 lag sie in Mecklenburg-Vorpommern bei 2,7 Prozent.

Es handelt es sich vor allem um Sucharbeitslosigkeit: Die Hälfte der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker war kürzer als ein halbes Jahr arbeitslos (Anteil deutschlandweit: 53 Prozent). Langzeitarbeitslosigkeit ist für etwa ein Viertel aller arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker ein Thema (Anteil deutschlandweit: 25 Prozent). Ein Grund hierfür ist möglicherweise, dass die Spannbreite in den akademischen Berufen enorm ist. Beispielsweise betrug im Jahr 2021 in den Naturwissenschaften die Arbeitslosenquote 7,5 Prozent, während sie im Bereich Medizin und Pharmazie bei 1,6 Prozent lag.

„Es kann also schon mal sein, dass Natur- oder auch Geisteswissenschaftler schwerer am Arbeitsmarkt oder wieder am Arbeitsmarkt unterkommen. Sicher sind also auch hier Potentiale zur Verringerung von Fachkräfteengpässen vorhanden. Das Thema wird in der Arbeitsmarkt- und Fachkräftestudie wissenschaftlich fundiert mit untersucht werden und auch Eingang in die Fachkräftestrategie finden“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Long Covid-Versorgung und Forschung in M-V

Schwerin – Am 9. November stimmte der Landtag der Förderung von Post und Long Covid-Behandlungen und der weiteren Erforschung der Erkrankung zu. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem MV-Schutzfonds.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte: „Mit den Mitteln treiben wir die wichtige Forschung zu Long Covid voran und ermöglichen die Versorgung für alle Erkrankten unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass Betroffene sich künftig an spezialisierte Anlaufstellen im Land wenden könnten. Der beschlossene Antrag sieht vor, das im Oktober neu eröffnete Long Covid-Institut in Rostock unter Leitung der international bekannten Internistin und Lungenfachärztin Dr. Jördis Frommhold mit rund 350.000 Euro für ein Jahr befristet zu fördern. Weitere rund 2,5 Millionen Euro investiert das Land in die Behandlung und Forschung zur Erkrankung an der Universitätsmedizin Greifswald und der Unimedizin Rostock.

Drese: „Durch die Landesförderung können die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald zeitlich befristet ausgebaut werden. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren.“ Zugleich würden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien zu Nachweis- und Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung forschen, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten als vielversprechend. Es handele sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die bereits das Interesse anderer Länder geweckt hätten.

„Long Covid ist eine sehr vielschichtige und schwerwiegende Erkrankung, deren Behandlung schnellstmöglich in die Regelversorgung überführt werden sollte“, so Drese. „Studien zufolge sind mindestens vier Prozent der Menschen nach einer Corona-Infektion von Post oder Long Covid betroffen. Die Erkrankung geht häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher.

Ziel der Projekte sei es daher, einen „Therapie-Dschungel“ zu vermeiden und ein einheitliches Modell zu entwickeln, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, so Drese.

Beschleu­nigung des Windkraftausbaus

Schwerin – Der Landtag hat heute in erster Lesung dem Gesetzent­wurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zustän­dig­keit zur Beschleunigung des Ausbaus der Winden­ergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt.

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir jetzt die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.

Wir alle wissen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nicht nur katastrophale Folgen für Klima und Biodiversität hat, sondern uns auch erpressbar macht. Deshalb ist jede hier bei uns erzeugte Kilowatt­stunde regenerativen Stroms nicht nur gut fürs Klima, sie ist auch gut für die Wirtschaft und führt uns aus Szenarien einer Strom- oder Gasmangellage. Zugleich sichert sie aber auch die Bezahlbarkeit von Energie und Heizung für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn Windkraftstrom hat sehr niedrige Erzeugungskosten. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Mehr regenerative Energie bedeutet daher mehr Windkraft hier bei uns im Norden.

Dabei lässt sich nicht verhehlen, dass Windräder auch negative Auswirkungen haben: Auf die Menschen in der Nähe, auf das Landschaftsbild, für Vögel und Fleder­mäuse, für den Denkmalschutz. Aber Nebenwirkungen lassen sich nicht vollständig vermeiden, sondern es kommt darauf an, sie so zu gestalten, dass unser Land lebenswert ist und bleibt. Dafür haben wir anspruchs­volle Genehmigungsverfahren, die all diese Aspekte umfassen. Und weil dies so ist, erfordern sie intensive Abstimmungen und Diskussionen mit den Betroffenen. Daran wollen wir nichts ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Wertschöpfung vor Ort passiert. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen, sichert Artbeit, Einkommen und Wohlstand. Auch das ist in dem Entwurf enthalten.

Wir wollen keine Abstriche an den Inhalten machen, aber wir wollen Schluss machen mit endlosen Geneh­migungsverfahren, bei denen über Jahre hinweg die immer gleichen Fragestellungen gestellt, ohne dass Antworten gegeben werden. Deswegen wollen wir, dass die Genehmigungsverfahren möglichst effektiv durchgeführt werden“, so der Minister.

„Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt“, ergänzt Backhaus und fährt fort:

„Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Natur­schutz­recht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Das ist an sich ein gutes Verfahren, weil es die Möglichkeit schafft, alle Aspekte gemeinsam zu bearbeiten und zu erledigen. In unseren Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU erledigen das sehr kompetente und engagierte Mitarbeitende. Dennoch gelingt es uns nicht, mit der Zeitdauer der Genehmigungsverfahren auch nur annähernd die Zielmarken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erreichen.

Diese betragen im förmlichen Verfahren 7 Monate (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren 3 Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen§ 10 Abs. 6a S.1 BImSchG).

Wenn wir mit der Energiewende ernst machen wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr abgeschlossene Genehmigungsverfahren in deutlich kürzeren Fristen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen wir bis 2027 1,4% der Landesfläche als Flächenaus­lastung und bis 2032 insgesamt 2,1% der Landesfläche als Flächenauslastung erreicht haben.

Derzeit befinden sich mehr als 900 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Die Verfahren dauern durchschnittlich – ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen – 13,7 Monate (Zahl aus 2021) und mehr als 2 Jahre ab Antragstellung (Zahl aus 2021).

Dafür gibt es viele Gründe: Fehlende Akzeptanz bei den Betroffenen, mangelnde Ausweisung von Eignungs­gebieten durch die regionalen Planungsverbände sowie Belange des Denkmalschutzes.

Darüber hinaus führt aber auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig zu Verzögerungen.

Das muss und kann geändert werden. Wir müssen die zwei zentralen Ursachen beseitigen:

  1. Wir brauchen mehr Mitarbeitende im Naturschutzbereich für diese Aufgabe.
  2. Die Aufteilung der Aufgaben auf zwei Behörden, die Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und die Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU, erschwert die Arbeit unnötig.

Der Gesetzentwurf setzt an beiden Elementen an, indem die naturschutzrechtliche mit der immissions­schutzrechtlichen Zuständigkeit bei den StÄLU zusammengeführt wird. Das ermöglicht Genehmigungs­management „aus einem Guss“ und insbesondere eine zielgerichtete Führung der einzelnen Verfahren. Darüber hinaus sollen die StÄLU personell verstärkt werden.

Ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Möglichkeit gefunden haben, die für die Umsetzung erforderlichen 30 Personalstellen zu finanzieren. Dafür werden in der Startphase 15 Stellen zur Verfügung stehen. Die weiteren 15 Stellen werden im Laufe des folgenden Jahres hinzukommen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bei dem Ausbau der regenerativen Energien hier bei uns im Land einen großen Schritt vorankommen werden“, so Backhaus abschließend.

Höhere Qualität in Kitas

Oldenburg: bessere Ausbildung der Fachkräfte

Schwerin – Das Land geht einen weiteren wichtigen Schritt für eine höhere Qualität in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür will das Land das „Kindertagesförderungsgesetz“ (KiföG) ändern. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und in erster Lesung im Parlament debattiert.

„Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung ist die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten. Keine Anrechnung mehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Fachkräfteschlüssel und kein Verzicht mehr auf ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher – damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen gravierend, sondern dadurch wird auch der Fachkräfteschlüssel erhöht“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Die Kosten dafür trägt allein das Land.

Damit soll erreicht werden, dass künftig mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden kann und das Land bessere Ausbildungsbedingungen schafft.

In der Übergangsphase von zwei Jahren können sich die Kita-Träger entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf den Fachkräfte-Schlüssel anrechnen.

Die Änderungen des KiföG werden nun in den Ausschüssen beraten, bevor der Landtag das neue Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres beschließen soll.

Einführung des aktiven Wahlalters mit 16

Innenminister Pegel dankt Landtag für sein Ja zum Wahlalter 16 in M-V

Schwerin – „Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.

Erinnerung: Pogromnacht 9. November 1938

Schwesig: Der 9. November erzählt gleichermaßen von Leid und Glück

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Pogromnacht vom 9. November 1938 sowie den Fall der Mauer am 9. November 1989 erinnert.

„Der 9. November erzählt gleichermaßen von unermesslichem Leid und unfassbarem Glück. Dieser Tag lehrt uns, dass weder Freiheit noch Demokratie selbstverständlich sind. Um sie zu bewahren, braucht es jede und jeden von uns“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der 9. November 1938 markiere den Beginn der systematischen Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland und Europa durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, erinnerte Schwesig. „In ganz Deutschland brannten die Synagogen, auch im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden geächtet, verfolgt, gar getötet. In den darauffolgenden Jahren ermordeten Nationalsozialisten systematisch mehr als sechs Millionen Juden. Heute gedenken wir aller Opfer dieser barbarischen Verbrechen“, so Schwesig. „Zutiefst dankbar sind wir, dass in unserem Land neues jüdisches Leben entstanden ist.“

Der 9. November 1989 hingegen stehe für einen der glücklichsten Momente deutscher Historie. Schwesig: „28 Jahre hatte die Mauer Deutschland geteilt. Dass sie an jenem Novemberabend fiel, war nicht geplant. Und doch geschah es nicht zufällig: Mutige Bürgerinnen und Bürger hatten im Herbst 1989 auf den Straßen der damaligen DDR für mehr Teilhabe und Freiheit demonstriert und die Mauer auf diese Weise mit unübersehbaren Rissen versehen. Sie haben den Grundstein dafür gelegt, dass wir heute vereint und in Freiheit im Herzen Europas leben können. Der 9. November 1989 war ein Tag des Glücks in Ost und West.“

In Vertretung der Ministerpräsidentin wird die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther an der Veranstaltungsreihe „Keine Zukunft ohne Geschichte“ anlässlich des Mauerfalls in Wismar und Lübeck teilnehmen.

Bio und Regionales in Kantinen

Rostock – Auf Einladung des BUND diskutierten in Rostock die Bürgermeisterkandidierenden der Hansestadt über Wege zu mehr Bio und regionalem Essen an Kitas, Schulen und in Kantinen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bekräftigte in seiner Eröffnungsrede dieses auch als Ziel der Landesregierung:

„Die Erhöhung des biologischen und regionalen Anteils in der Außerhausverpflegung ist ein wichtiger Bereich für die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig sind gerade einmal 1% der Gastronomien und Gemeinschaftsküchen in Deutschland biozertifiziert. Ziel sollte es sein, dass die Lebensmittel im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung zu 60 % aus der Region stammen und zu 30 % in Bio-Qualität eingesetzt werden. Für den Bereich der Gastronomie halte ich den Einsatz von 30% regionalen Produkten, davon 20% bio, für umsetzbar.“

Weiterhin betonte der Minister: „Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Vorreiterländer in der biologischen Landwirtschaft, doch die Erzeuger brauchen auch die entsprechenden Absatzmögichkeiten. Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen sehe ich große Chancen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, und hier besonders bei der Verpflegung in den Kitas und Schulen, die Bio-Anteile zu steigern.

Mein Haus setzt sich deshalb in der Erarbeitung der Außer-Haus-Verpflegung-Bundesverordnung für vereinfachte Kontrollsysteme ein. Schulen und Kindergärten, die ihr Essen selbst zubereiten, würden damit Hürden genommen auf dem Weg zur Bio-Zertifizierung. Darüber hinaus erarbeiten wir derzeit einen Leitfaden für den Einsatz von regionalen und bioregionalen Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung in MV“, so Backhaus.

Weitere Maßnahmen des Landes zur Steigerung und Stabilisierung der biologischen Landwirtschaft:

  • Unterstützung von regionalen Messen: Am 5. Oktober 2022 fand in Rostock wieder die Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ statt. Veranstalter war die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) in Zusammenarbeit mit dem BUND e.V. Es wurden mehr als 1.000 Produkte von knapp 70 regionalen und Bio-Ausstellern präsentiert.
  • Förderung von innovativen Vermarkungskonzeptionen: Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) erfolgte im Sommer 2021 eine Ausschrei-bung des LM. Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung und Umsetzung von innovativen Vermarktungskonzeptionen (einzelne Projekte bis maximal 60.000 € Förderung) im Bereich der Wertschöpfung des ökologischen Landbaus im Umfang von insgesamt 450.000 € Förderung.
  • Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 2023 im Rahmen der neuen GAP: Für eine nachhaltige Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern verbunden mit der Erreichung der agrarpolitischen Zielstellungen – 20% Ökolandbau in MV in 2026 – sind verlässliche und gute Rahmenbedingungen unabdingbar. MV hebt die GAP-Fördersätze für die ökologischen Wirtschaftsweise an und honoriert damit weiter umfassend gesellschaftliche Umweltleistungen wie den Gewässerschutz und den Erhalt sowie die Förderung der Artenvielfalt.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 von 176.791 ha auf 190.074 ha um 13.283 ha gestiegen. Vom 01.01.2022 bis 05.08.2022 umfasste ein weiterer Flächenzuwachs 7.616 ha (gesamt 197.690 ha) und 57 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.231 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 25 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Auch im ersten Halbjahr 2022 konnte damit ein Flächenzuwachs trotz der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (aktuelle Preisanstieg bei Energie, Strom, Heizung, Benzin und Lebensmitteln, damit verbunden eine Inflation von ca. 10%) erzielt werden. Für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus ist die Preisentwicklung in den kommenden Monaten bis zum Frühjahr 2023 wesentlich. Derzeitig gilt es bestehende Märkte trotz der o.g. Probleme zu erhalten und zu stabilisieren.