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Autor: Rügenbote

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Ausstellen von Parkausweisen

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag das Thema Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen diskutiert worden.

„Mit der neuen Landesverordnung bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Regelungen zu erlassen. Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden und damit auch die kommunale Selbstverwaltung insgesamt werden gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Diese Ermächtigung kann wiederum durch Rechtsverordnung weiter auf die Kommunen übertragen werden.

„Davon hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Damit ist die Definition inhaltlicher Maßgaben durch die Landesregierung ausgeschlossen. Die Befugnis ist auf die Kommunen übertragen worden, somit kann auch eine Obergrenze für Gebühren durch das Land nicht festgelegt werden“, erläuterte Meyer im Landtag weiter.

Die Gebührenordnungen werden von den Kommunalvertretungen vor Ort beschlossen. „Die Regelungen und Vorgaben können entsprechend den konkreten Verhältnissen vor Ort angepasst werden. Gerade in Zeiten wesentlicher allgemeiner Preissteigerungen in diversen Lebensbereichen darf es nicht zu unverhältnismäßigen Gebührenanhebungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen kommen.

Hier wäre es wichtig, mit Augenmaß zu agieren“, appellierte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend an die Kommunen.

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Gutes Leben in M-V auch im Alter

Schwerin – „Die Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in unserem Land. Umso wichtiger ist es, für sie gute politische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Leben in unserem Land auch bis in das hohe Alter lebenswert bleibt“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der heute zum Thema „Für ein gutes Leben im Alter“ stattfindenden Debatte im Landtag.

Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Mit einem Altersdurchschnitt von 47,7 Jahren liegen im Bundesvergleich nur Thüringen und Sachsen-Anhalt noch knapp darüber.

Drese betonte, dass es eine sehr gute Nachricht sei, dass viele Seniorinnen und Senioren aktiv bleiben und sich bürgerschaftlich engagieren. Von deren Wissen, Erfahrungen und Engagement profitiere unsere Gesellschaft enorm. „Das weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen, ist Aufgabe der Politik auf den verschiedenen Ebenen“, so Drese.

Drese: „Seniorenpolitik spielt sich zum Großteil auf kommunaler Ebene ab. Das Land steht der kommunalen Ebene dabei unterstützend zur Seite. In vielen Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gibt es bereits dezidierte seniorenpolitische Leitbilder, bei deren Entwicklung wir den Landkreisen und kreisfreien Städten helfen, etwa bei den Themen Wohnen im Alter, integrierte Ortsplanung oder auch bürgerschaftliches Engagement.“

Die Ministerin kündigte an, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenverbänden, der kommunalen Ebene, der Freien Wohlfahrtspflege und Patientinnen- und Patientenorganisationen sowie dem Landtag einen „Runden Tisch – gegen Einsamkeit im Alter“ ins Leben zu rufen.

„Einsamkeit im Alter ist ein zunehmendes gesellschaftliches Problem“, verdeutlichte Drese. „Wir wollen deshalb Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten und so den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen.“

Drese: „Aber auch Engagement ist ein wichtiger Schlüssel, um Einsamkeit vorzubeugen, Teilhabe zu ermöglichen und Gemeinschaft zu fördern. Deswegen setzen wir auch auf unsere Ausbildung zum seniorTrainer oder zur seniorTrainerin.“ Aktuell hätten fast 800 Seniorinnen und Senioren diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie engagieren sich nun beispielsweise beim Vorlesen in Kindertagesstätten, als Job- oder Familienpate oder als Wunschoma oder -Opa, so Drese.

Zudem sei die digitale Teilhabe von immer größerer Bedeutung. Drese: „Deshalb fördern wir auch die Ausbildung zum ‚silverSurfer‘. Seniorinnen und Senioren helfen ihren Altersgenossen beim Umgang mit einem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer, um zum Beispiel besser in Kontakt mit ihrer Familie bleiben zu können.“

Renaissanceschloss Gadebusch

Ort der Kultur, Bildung und Begegnung

Gadebusch – Die Südfassade des Renaissanceschloss Gadebusch, in dem künftig die Landesmusikakademie untergebracht werden soll, ist fertig restauriert und wird heute feierlich übergeben.

Dazu gratuliert auch der für die ländlichen Räume zuständige Minister Dr. Till Backhaus, der aufgrund der Landtagssitzungen heute nicht persönlich vor Ort sein kann: „Ich freue mich, dass die Wiederbelebung der Schlossanlage durch die Initiative ZUKUNFT SCHLOSS GADEBUSCH so gut vorankommt. Das Gebäudeensemble, ein seltenes Beispiel der mecklenburgischen Backsteinrenaissance, ist ein öffentlicher und inklusiver Ort der Kultur, Bildung und Begegnung und deshalb nicht nur für die Stadt Gadebusch, sondern für die gesamte Region von besonderer Bedeutung. Neben der Ausrichtung als Musikakademie, sollen sich die Menschen hier treffen, Kultur erleben, sich austauschen und inspirieren lassen.

Die einzigartige Campus-Atmosphäre soll Leben, Lernen, Arbeiten und Erholen ermöglichen. Das Potenzial des Ortes hat auch die Lokale Aktionsgruppe Mecklenburger Schaalseeregion-Biosphärenreservatsregion erkannt und über lokales Engagement 100.000 Euro aus der LEADER-Förderung erhalten. Bei Gesamtkosten von insgesamt 650.000 Euro mag der Anteil gering erscheinen, aber am Ende zählt jeder Euro, um ein solches Projekt zu einem guten Abschluss zu bringen.

Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit Dorf, Stadt und Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode 2023-27 werden wir Vorhaben unterstützen, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen.“

In der Schaalseeregion sind in der aktuellen Förderperiode fast 100 Projekte mit über 10,66 Millionen Euro Fördermitteln umgesetzt worden. Bei einer Einwohnerzahl in der LEADER-Region Mecklenburgische Schaalseeregion von 53.000 Personen, ergibt sich pro Einwohner über 200 Euro gebundene LEADER-Mittel.

Agrarland Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss gegen die Erstellung und den Druck eines jährlichen Agrarberichtes aus und wies damit einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück.

„Informationen zur Entwicklung der Landwirtschaft in M-V liegen umfassend vor und sind für Jedermann zugänglich. Zum einen veröffentlichen wir jedes Jahr das Statistische Datenblatt, dass nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Geschäftsbereiches meines Hauses in den Blick nimmt. Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in unserem Bundesland.

Auch das Statistische Landesamt und der Agrarbericht des Bundes liefern spannende Zahlen über das Agrarland M-V. Hinzu kommen der Waldzustandsbericht, eine Broschüre zu Verbraucherschutzthemen, der Bienenweidekatalog oder Handreichungen zur Biologischen Vielfalt in M-V und zu Tierseuchen im Land. Was wir den GRÜNEN leider nicht abnehmen können, ist, zur Interpretation der ein oder anderen Zahl auch mal den eigenen Kopf einzuschalten.

Denn auf eines sei hingewiesen: Die Erstellung eines ausführlichen Agrarberichtes hat in der Vergangenheit rund 200 Arbeitstage in Anspruch genommen und 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden. Der finanzielle Aufwand lag inklusive Druckkosten bei rund 103.500 Euro. Das Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen, liegt auf der Hand; erst recht, wenn die zentralen Daten und Fakten an anderer Stelle öffentlich verfügbar sind.

Natürlich würde ich mir wünschen, dass Landesverwaltung in einem noch größerem Umfang Dienstleister und Informationsgeber für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sein kann. Das alles muss aber auch finanzierbar und verhältnismäßig sein. Und so ist die Bündelung von Informationen am Ende auch der Preis, den wir für einen ausgeglichenen Haushalt zahlen“, sagte Backhaus.

Der Agrarbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Jahren 1991 bis 2009 jährlich und als freiwillige Leistung der Landesregierung erstellt. Im Jahr 2009 wurde das Agrarstatistikgesetz geändert und infolgedessen eine Periodizität von drei Jahren bei der Erfassung wichtiger Daten eingeführt.

Die Analyse statistischer Daten aus den zurückliegenden Wirtschaftsjahren und die Bewertung der aktuellen Lage der Agrarwirtschaft fielen damit auseinander. Der letzte Agrarbericht des Landes wurde im Jahr 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 erstellt.

Neues Zentrum für Digitalisierung

Schwerin – Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf zur Gründung eines neuen Landesamtes, dem Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZDMV), in erster Lesung behandelt. In diesem Landesamt will die Landesregierung vom kommenden Jahr an ihre bislang auf die verschiedenen Ministerien und Landesbehörden verteilten Kräfte für Digitalisierung und IT bündeln.

„Wir benötigen das ZDMV, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch künftig zu sichern“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute im Landesparlament. Bislang kümmere sich jedes Ressort um die Digitalisierung und die IT sowie die Cybersicherheit der Computersysteme in seinem Bereich selbständig.

„Das wird immer herausfordernder: Unser Arbeitsalltag wird immer digitaler. Die Bedrohung durch Cyberattacken nimmt zu. Die Anforderungen an gut funktionierende Systeme, IT-Sicherheit und Datenschutz steigen. Hinzu kommt, dass es gerade in der IT-Branche an Fachkräften mangelt. Kleine Organisationseinheiten kommen so an ihre Grenzen“, beschreibt der Minister den Ist-Zustand – und zählt die Vorteile einer zentralen Struktur auf:

„Aus vielen kleinen IT-Einheiten in den Ressorts formen wir ein großes schlagkräftiges Team für die digitale Verwaltung. Mit einem Landesamt für alle bündeln wir unser Wissen, schaffen schlanke, effiziente Strukturen und vermeiden Mehrfacharbeit. Spezialisierte Fachleuten können ihr Wissen ressortübergreifend zur Verfügung stellen. Wir werden damit den immer anspruchsvolleren Anforderungen an eine wirksame Cybersicherheit der Computernetze des Landes noch einmal deutlich besser gerecht und können neue technologische Möglichkeiten besser und schneller für die Verwaltung nutzbar machen. Mittelfristig werden sich dadurch auch Einsparpotenziale ergeben, etwa durch bessere Konditionen für die Beschaffung von Hardware und Lizenzen bei einer deutlich höheren Nutzerzahl.“

Der Dreiklang aus ZDMV, Digitalisierungsabteilung im Innenministerium und dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V als Landesdienstleister stehe künftig für eine zukunftsfähige Landes-IT und erfolgreiche Digitalisierung. Die einzelnen Behörden der Landesverwaltung würden weitestgehend von der operativen IT-Arbeit entlastet und könnten sich noch stärker auf ihre Ressortverantwortung fokussieren.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das neue Landesamt seine Arbeit zum 1. Januar 2023 aufnimmt. Zunächst übernimmt das ZDMV schrittweise die zentralen IT-Services. Die dafür bisher zuständigen IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern der einzelnen Ressorts wechseln unter das Dach des neuen ZDMV, das sich aber bewusst dezentral organisieren soll, um in den einzelnen Behörden weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die täglichen IT-Belange der Ressorts und Landesbehörden vorzuhalten.

Das Kabinett hatte dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Die Zentralisierung dieses Aufgabenbereichs hatten die Regierungspartner bereits in ihrem Koalitionsvertrag fixiert. Der Gesetzentwurf wird nunmehr in den Ausschüssen des Landtages beraten und danach zu einer abschließenden Beschlussfassung in den Landtag zurückkehren.