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Autor: Rügenbote

Nachwuchslehrkräfte starten an den Schulen

Neue Beamtinnen und Beamte vereidigt

Schwerin – Am 1. Oktober beginnen 116 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben sie ihre Ernennungsurkunden bzw. Arbeitsverträge erhalten. Am 4. Oktober starten die angehenden Lehrkräfte an den Schulen des Landes.

Über 80 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Dass sich so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Studium auch für unser Bundesland entschieden haben, zeigt, wie attraktiv unsere Ausbildung an den Schulen ist,“ freut sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Dabei haben sich 74 Referendarinnen und Referendare für ein Referendariat im ländlichen Raum entschieden. 45 junge Leute treten ihren Vorbereitungsdienst in den Städten Rostock, Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg sowie Wismar und Stralsund an.

„Auch im ländlichen Raum finden die Referendarinnen und Referendare gute Arbeitsbedingungen, die ihnen ein Ankommen erleichtern. Die zukünftigen Lehrkräfte erwarten unter anderem oft kleinere Klassen und eine persönliche Atmosphäre“, betont Simone Oldenburg. „Anschließend ermöglicht das vereinfachte Übernahmeverfahren den nahtlosen Übergang in den Schuldienst.“

Von den 116 Referendarinnen und Referendaren beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, 12 das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und drei das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 14 treten das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen an und 62 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.

Für den nächsten Eintrittstermin, den 1. April 2023 kann man sich in der Zeit vom 14. November bis 5. Dezember 2022 bewerben.

Damit Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen können und Schulen selbst ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im eigenen Kollegium halten können, hat das Land 2020 eine Übernahmegarantie und ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Anschluss an den Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land – ebenso mit dem vereinfachten Verfahren.

62 neue E-Bike-Ladestationen für M-V

Das erste Projekt aus dem Strategiefonds des Landes zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum ist in Betrieb genommen

Schwerin – Dank des Strategiefondsprojektes „Elektromobilität im ländlichen Raum – auch auf dem E-Fahrrad sicher unterwegs“ entstehen aktuell 62 E-Bike-Ladestationen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurden über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) Fördergelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro an antragstellende Kommunen, gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Vereine sowie gewerbliche Nutzer vergeben. Die erste der Ladestationen wurde vor kurzem in Matzlow im Landkreis Ludwigslust-Parchim eröffnet.

Das Ziel der Förderung der Ladeinfrastruktur für Fahrrad-E-Mobilität im ländlichen Raum ist eine Aufwertung des Tourismus in kleinen Kommunen, fernab der klassischen Oberzentren. Aktuell ist in MV fast jeder zweite Urlauber mit dem Fahrrad unterwegs, wobei die Anzahl der E-Bike-Fahrer ständig zunimmt. Dank der Elektromobilität haben sich nicht nur das Alter der Radfahrer, sondern auch die Streckenlängen erhöht. Mit den neuen Ladestationen wird der Radtourismus in MV deutlich gestärkt.

„Für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland ist es wichtig, attraktive Angebote für Einheimische und Urlauber bereit zu halten. Dazu gehören auch E-Bike-Ladestationen in der Fläche. So haben unsere Urlauber die Möglichkeit, ausgedehnte Touren in ländlichen Regionen zu unternehmen. So wird die Wertschöpfung vor Ort gestärkt, etwa wenn die Urlauber in heimischen Gaststätten einkehren, in Hotels und Pensionen übernachten und in den lokalen Geschäften einkaufen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer.

„Wir haben im Oktober 2021 mit der Vergabe der Förderbescheide gestartet und hatten bereits nach wenigen Monaten mehr als 70 Anträge vorliegen“, so Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Der Fördertopf war schneller ausgeschöpft als geplant und zeigt das große Interesse an der Verkehrswende und alternativen Verkehrskonzepten in MV auf.“ Einen Antrag auf Förderung konnten Kommunen mit weniger als 100.000 Übernachtungen pro Jahr stellen, die Förderquote lag bei bis zu 95 Prozent der Gesamtkosten. Die jeweilige Förderhöchstsumme für die E-Bike-Ladestationen lag bei 5.000 Euro.

Einer der ersten Antragsteller im Rahmen des Förderprogramms war die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Spornitz. Hier wurde vor der historischen Dorfkirche in Matzlow am 20. August 2022 die erste Ladestation aus dem Förderprogramm in Betrieb genommen. Radfahrer aus dem Naturschutzgebiet Lewitz oder entlang der Müritz-Elde-Wasserstraße können ab sofort an der leuchtend pinken Ladestation des Rostocker Unternehmens Maris Consult UG ihr E-Bike laden und zeitgleich die Schönheiten des Ortes entdecken oder in heimischen Geschäften einkaufen.

Drei einzeln abschließbare Fächer bieten Lademöglichkeiten für bis zu sechs Akkus gleichzeitig. Gesichert wird das eigene Ladegerät mittels eines Münz-Pfandschlosses. Durch Seitenklappen an den Ladefächern ist auch das Laden fest verbauter Akkus im E-Bike möglich. Die Ladestation ist rund um die Uhr frei zugänglich und kann sowohl von Touristen als auch Einwohnern genutzt werden. Das Projekt wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 4.300 Euro unterstützt.

Die weiteren bereits genehmigten 61 Ladepunkte im ländlichen Raum werden in den kommenden Monaten in ganz Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb genommen.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

Landesregierung sucht Frau des Jahres

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bitten um Bewerbungen bis 30. Oktober 2022.

Die Landesregierung möchte jährlich den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement danken und ihre Leistungen besonders hervorheben. Deshalb wurde im Jahr 2019 die Auszeichnung „Frau des Jahres“ ins Leben gerufen. Auch im Jahr 2023 soll stellvertretend für die Frauen im Land eine „Frau des Jahres“ geehrt werden.

„2023 ist der Frauentag erstmals gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern. Damit würdigen wir die Leistungen der Frauen im Land. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern viele starke Frauen. Eine davon wollen wir als Frau des Jahres auszeichnen“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir suchen eine Frau, die aufgrund ihres beruflichen, gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Engagements in besonderer Weise in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Dafür wollen wir Danke sagen. Wir wollen herzlich dazu aufrufen, dass engagierte Frauen für die Ehrung 2023 vorgeschlagen werden.“ Bis 30. Oktober 2022 werden Vorschläge erbeten.

Vorgeschlagen werden kann auch eine Frau, die durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen ist.

Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.

Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf können bis einschließlich 30. Oktober 2022 per e-mail oder Brief beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden.

Mietpreisbremse

Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich

Schwerin – In Greifswald und Rostock werden die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze voraussichtlich auch nach 2023 greifen. Den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt als Voraussetzung dafür attestiert ein Gutachten des Hamburger „Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung“, das Innenminister Christian Pegel heute in den beiden Universitätsstädten vorstellten.

„Die Länder haben die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, sodass dort mietpreisbegrenzende Regelungen greifen können. Wir haben dies 2018 getan und die Städte Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete demnach höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Rostock wurde des Weiteren die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abgesenkt, sodass bei bereits bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Diese Regelung gilt seit Februar 2021 ebenso für Greifswald“, erläuterte Christian Pegel.

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung im Wege des Neuabschlusses eines Mietvertrages begrenzt ist. Die Kappungsgrenze hingegen wirke bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen.

„Steigende Nebenkosten und Inflation werden unseren Bürgerinnen und  Bürgern noch lange Zeit viel abverlangen. Da ist es wichtig, dass zumindest die Kaltmieten stabil und berechenbar bleiben. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Mietpreisbremse für den immer noch engen

Rostocker Wohnungsmarkt auch über das Jahr 2023 hinaus in Kraft bliebe“, sagte Dr. Chris von Wrycz Rekowski, amtierender Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und fügte hinzu:

„Die Mietpreisbremse ist ein gut austariertes Instrument: Sie verzögert den Anstieg der Mietkosten auf engen Wohnungsmärkten, ohne den Neubau von Mietwohnungen unattraktiv zu machen. Beides ist wichtig, damit die Menschen angemessenen Wohnraum finden und auch bezahlen können.“

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder sagte: „Wegen des ungebremsten Zuzugs wohnungssuchender Menschen ist der Wohnmarkt in Greifswald trotz zahlreicher Neubauten weiterhin angespannt. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten im Rahmen zu halten. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortführung dieses bedeutenden Werkzeugs für eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes.“

Die Verordnung (siehe Anlage), die 2018 in Kraft getreten war, ist auf fünf Jahre befristet und wird im September 2023 auslaufen. Ziel des Gutachtens war zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, um die Regelungen fortzuführen. Dafür muss das Land erneut eine Verordnung erlassen.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Sie kann aber kurzfristig helfen, die unerwünschten Auswirkungen der erheblichen Preissteigerungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit steigenden Preisen in fast allen Lebensbereichen, die besonders Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen treffen“, sagte Minister Christian Pegel und fügte hinzu: „Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir mittel- und langfristig jedoch zu Verbesserungen kommen.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht, in dem u.a. Regelungen zur zulässigen Miethöhe eingefügt wurden. Mit diesen werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. In ihnen werden grundsätzlich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Einführung einer solchen Mietpreisbegrenzung verhindert, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund finanzieller Überforderung keine Möglichkeit erhalten, einen neuen Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ist ein Instrument, mit dem Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen begrenzt werden können. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht darf sich die Miete bei einer derartigen Erhöhung innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze). Durch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Hierzu werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet für höchstens fünf Jahre gelten soll.

Die Beurteilung des Wohnungsmarkts erfolgte anhand der Kriterien, die § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgibt. Eine Präsentation zum Gutachten finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/Mietpreisbremse/

Deutscher Schulpreis geht nach M-V

Deutscher Schulpreis für Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz

Waren – Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz in Waren erhält den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat den Hauptpreis in Vertretung für den Bundeskanzler in Berlin überreicht.

Mit dem renommierten Wettbewerb zeichnen die Robert-Bosch-Stiftung GmbH und die Heidehof-Stiftung GmbH in Zusammenarbeit mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe jedes Jahr die besten Schulen aus.

Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr Schulen mit besonderen Leistungen in der Unterrichtsqualität.

„Die Jury begründete die Vergabe des Hauptpreises damit, dass es unserer Schule in Waren gelungen ist, beispielgebend die praktische Arbeit in erheblichem Umfang in den Unterricht zu integrieren.

Sogenannte „SimLabs“, Simulationslabore, unterstützen diesen Praxisbezug. In der Holzwerkstatt, der Lehrküche oder dem Lehrrestaurant lernen die Schülerinnen und Schüler an modernen Geräten. Um die gute Unterrichtsqualität, das hohe fachliche Niveau und den starken Bezug zur Lebenswelt zu sichern, sind alle beteiligten Lehrkräfte über Fachgruppen mit in die didaktische Jahresplanung eingebunden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Bereits die Nominierung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz war ein großer Erfolg. Der heute verliehene erste Platz ist nun der Ritterschlag und die Anerkennung für eine jahrelange erfolgreiche Arbeit der Schulleitung gemeinsam mit dem Kollegium, den Schülerinnen und Schülern sowie allen Partnerinnen und Partnern in der Entwicklung dieser Schule“, sagt die Ministerin anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

In diesem Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto „Unterricht besser machen“. Eine 50-köpfige Jury aus Bildungswissenschaft, Schulpraxis und Bildungsverwaltung hatte Anfang des Jahres 20 Schulen aus 81 Bewerbungen ausgewählt. 15 wurden für das Finale nominiert.

Vier weitere Preise in Höhe von je 30.000 Euro gingen an die Havelmüller-Grundschule in Berlin, die IGS Buchholz im niedersächsischen Buchholz, das Placida-Vile-Berufskolleg in Menden, in Nordrhein-Westfalen, sowie an die Deutsche Europäische Schule in Singapur.

Neubau am Klinikum in Anklam

Anklam – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht im AMEOS Klinikum Anklam einen festen und wichtigen Bestandteil in der Krankenhauslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns. „Deshalb investieren wir als Land massiv an diesem Standort in die Zukunft – für die Menschen in der Region und für eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau“, sagte Drese anlässlich des heutigen Richtfestes des Erweiterungs-Neubaus.

Insgesamt fördert das Gesundheitsministerium das Vorhaben mit 25 Millionen Euro. Die Gesamtkosten des Neubaus inklusive Erstausstattung betragen rund 30 Millionen Euro.

„Die AMEOS Klinik in Anklam steht für eine starke Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Sie hat zudem als Arbeitgeber eine hohe Bedeutung in der Region“, sagte Drese in ihrem Grußwort. Mit der Erweiterung des Krankenhauses werden zukünftig die optimale Versorgung der Patienten sowie gute, moderne und effektive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichergestellt, so die Ministerin.

Das Krankenhaus Anklam ist mit 101 Planbetten in den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin und einer Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 13 Plätzen im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Nach Angaben des Krankenhausträgers werden jährlich etwa 400 Babys in Anklam geboren.

Drese: „Besonders froh bin ich darüber, dass der Krankenhausträger am Klinikum Anklam zur bedarfsgerechten Versorgung eine eigene Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin mit 16 Planbetten vorhält, deren Bedingungen sich durch den Einzug in den Neubau erheblich verbessern werden.“

Grundstein für neues Hotel an der Müritz gelegt

Schulte: Touristische Angebotsstruktur in Klink wird sinnvoll erweitert

Klink – In Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist heute feierlich der Grundstein für das neue Dorint Hotels & Resorts gelegt worden. Es wird damit der Baustart für das geplante 4-Sterne-Superior Hotel eingeleitet.

„Mit dem geplanten Vorhaben wird die touristische Angebotsstruktur in Klink sinnvoll erweitert. Davon profitiert auch die Mecklenburgische Seenplatte insgesamt. Klink wird für Einheimische und vor allem für Gäste noch abwechslungsreicher. Ein geplanter Wellnessbereich, Fitnessangebote sowie Tagungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass das Hotel auch außerhalb der Hauptsaison für seine Gäste attraktiv sein wird. Wir brauchen weiter mehr Angebote, die die Nebensaison beleben. Das sorgt für mehr ganzjährige Auslastung in den Beherbergungsstätten“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort. Errichtet wird das Hotel von der Avila Management & Consulting AG.

Das neue Hotel entsteht am Standort des ehemaligen Müritz-Hotels in unmittelbarer Nähe zum Wasser. Das Vorhaben des zukünftigen Betreibers Dorint Hotels & Resorts umfasst 248 Gästezimmer auf fünf Etagen, einen Tagungsbereich mit teilbaren Konferenzräumen, einen Pausenbereich, ein Restaurant mit Bar, einen weitläufigen Fitnessbereich, einen großzügigen Wellnessbereich und verschiedene Saunen, einen Kinderbereich sowie eine Multifunktionshalle über zwei Stockwerke.

„Genau solche Investitionen benötigt das Land, wenn es mit Qualität weiter vorne an der Spitze im Tourismus Deutschlands mitspielen möchte“, so Schulte weiter. Gleichzeitig wird der Tag der Grundsteinlegung von der Avila Management & Consulting AG als symbolischer Start für die noch in Planung befindlichen Vorhaben für 12 luxuriöse Ferienwohnungen, 60 Personalwohnungen und ein Haus für die bereits in der benachbarten Müritz-Klinik arbeitenden Ordensschwestern genutzt.

Das Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Mecklenburgische Seenplatte verzeichnete im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 knapp 446.000 Ankünfte (+213,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum) sowie 1,6 Millionen Übernachtungen (+165,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum).

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktives touristisches Reiseziel. Moderne Beherbergungsstätten, abwechslungsreiche Angebote an Freizeitmöglichkeiten sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur sind Pluspunkte für unser Land. Dennoch haben wir eine Menge Hausaufgaben zu erledigen. Hierzu zählen neben der Fachkräftesicherung insbesondere auch Maßnahmen, die der Qualitätssicherung sowie der Saisonverlängerung touristischer Angebote dienen. Daran werden wir weiter arbeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Deutsch-polnische Zusammenarbeit

Brüssel – Zum Abschluss ihres Brüssel-Besuchs ist die Landesregierung gestern mit Karl-Heinz Lambertz, dem Präsidenten des Parlaments der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zusammengekommen. An der Beratung nahm per Video auch der Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack teil. Der Kreis Vorpommern-Greifswald und die überwiegend deutschsprachige Provinz Ostbelgien arbeiten seit vielen Jahren zusammen.

„Wir haben uns am Beispiel Ostbelgiens angeschaut, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch besser funktionieren kann. Ostbelgien arbeitet mit den angrenzenden deutschen Regionen in einem Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit zusammen. Das bedeutet, dass viele Entscheidungen von grenzübergreifender Bedeutung gemeinsam auf regionaler Ebene getroffen werden. Eine solche Zusammenarbeit möchten die Pomerania und der Landkreis Vorpommern-Greifswald gern auch im deutsch-polnischen Grenzgebiet aufbauen. Diesen Vorschlag unterstützen wir. Gemeinsam mit den polnischen Nachbarn können wir so die florierende Metropolregion Szczecin fördern und entwickeln“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Natürlich ist es bis zur Schaffung einer solchen Institution noch ein weiter Weg. Deshalb sind das Interesse des Landes und die frühzeitige Unterstützung ganz wichtiger Rückenwind dafür. Die Erfahrung unserer belgischen Partner wird in die Entstehung aktiv mit einfließen. So kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor Ort noch verbindlicher gefördert werden“, sagte Michael Sack im Anschluss an die Beratung.

Die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurden geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder deren regionalen und lokalen Behörden zu erleichtern. Durch die EVTZ wird es den Partnern ermöglicht, gemeinsame Projekte umzusetzen, Fachwissen auszutauschen und die Raumplanung besser zu koordinieren.