A 19 wieder in beide Richtungen offen

Güstrow – Die Autobahn 19 zwischen den Anschlussstellen Güstrow und Krakow ist ab sofort wieder in beide Richtungen befahrbar. Die dringend erforderliche Sanierung der Standspur auf der Fahrbahn in Richtung Berlin wurde heute gegen 10 Uhr abgeschlossen.

Reisenden in Richtung Norden und Süden stehen nun wie geplant je zwei eingeengte Spuren pro Richtung zur Verfügung. Grund ist die Sanierung der Fahrbahn in Richtung Norden, die dafür seit Dienstag voll gesperrt ist. Der gesamte Verkehr wird über die Fahrbahn Richtung Süden, einschließlich der Standspur, an der Baustelle vorbeigeführt (siehe unsere Pressemitteilung vom 9. April).

Bei der Einrichtung dieser Verkehrsführung zu Wochenbeginn hatte sich gezeigt, dass die Standspur, die dafür benötigt wird, aufgrund starker Abnutzungsschäden repariert werden muss, bevor dort dauerhaft Fahrzeuge und insbesondere auch LKW rollen können.

Nachdem die Standspur nun auf einer Länge von 1,7 Kilometern eine neue Decke erhalten hat, kann auch der Verkehr in Richtung Berlin, der seit Montag umgeleitet werden musste, wieder über die Autobahn geführt werden. Der Verkehr in Richtung Norden war von der Umleitung nicht betroffen.

Wir danken den Nutzerinnen und Nutzern der Autobahn für ihr Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten.

Jura-Studierende können „Freischuss“ nachholen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat jetzt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 wegen COVID-19 bei der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt wird.

Die Klausuren der ersten juristischen Prüfung, die ursprünglich im April angesetzt waren, sind neu terminiert. Die 47 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Universität Greifswald treten nun geplant in der Zeit vom 20. bis 28. Juli 2020 an. Sollte auch dieser Termin aufgrund der Corona bedingten Entwicklung verschoben werden müssen, wird darüber rechtzeitig informiert.

Justizministerin Hoffmeister hat darüber hinaus mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt entschlossen. Da dieses Jahr nicht mit anderen Jahren zuvor vergleichbar ist, gibt es dieses Angebot im Zuge der Chancengleichheit. Daher gilt auch für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Sommersemester 2020 waren, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, so die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Ausgleichszahlungen vom Bund

Stationäre Vorsorge- und Reha-Kliniken erhalten Ausgleichszahlungen für Einbußen durch die Corona-Krise

Schwerin – Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Für Rehakliniken ist die Lage gegenwärtig nicht einfach. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. „Inzwischen sind über 9,5 Millionen Euro im Land überwiesen worden“, bestätigt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. 38 Stationäre Reha-Einrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind-Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro.

Reha-Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen für Ausfälle der Einnahmen, die entstanden sind, weil Betten nicht so belegt werden konnten, wie es vor der COVID-19-Pandemie geplant war. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind. „Es wird eine Unterstützung gezahlt, die dringend vor Ort gebraucht wird“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zum Normalbetrieb. Das Konzept wird auch Thema in der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag sein.“

Stellen Reha-Kliniken diesen Antrag auf Ausgleichsanspruch, prüft in Mecklenburg-Vorpommern die TK unbürokratisch und sorgt dafür, dass die Finanzhilfen schnellst-möglich fließen. Nach Angaben der TK liegen zwischen Beantragung und dem Eingang des Geldes nur wenige Werktage. „Wir möchten, dass Leistungserbringer liquide bleiben und arbeiten können. Dazu gehört auch, aktuelle Gesetze schnell umzusetzen. Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen“, erklärt Austenat-Wied.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage unter der Rubrik www.tk.de/leistungserbringer bereitgestellt. Der Artikel führt durch das Erstattungsverfahren und zeigt Kommunikationsmöglichkeiten auf. Ein Experten-Team steht unter der Telefonnummer 040/460 66 18 800 zur Verfügung.

Drese: Die Pflege ist systemrelevant

Schwerin – Die Corona-Krise zeigt nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften für unsere Gesellschaft ist.

Drese sprach im Landtag allen Pflegenden ihre große Anerkennung und Hochachtung aus. „Die Pflege von Menschen, gleich ob durch berufliche Pflegende oder pflegende Angehörige, ist systemrelevant. Ich hoffe, die vielen, die das jetzt feststellen, vergessen das nach Ende der Corona-Krise nicht wieder. Im Bereich der Pflege müssen maßgebliche Verbesserungen herbeigeführt werden – bei der Entlastung von pflegenden Angehörigen und vor allem auch im Bereich der Bezahlung. Pflegekräfte verdienen im wahrsten Sinne des Wortes mehr“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen teilweise oder vollständig allein von ihren Angehörigen unterstützt und versorgt. Für pflegende Angehörige müssen nach Auffassung der Ministerin deshalb weitere Schritte erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung im familiären Umfeld und der eigenen Erwerbstätigkeit.

Einiges sei bereits geschehen. „Hierzu zählen insbesondere das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, so Drese. An diesen bestehenden Rahmenbedingungen müsse angeknüpft werden. Ein wichtiger Baustein dabei sei vor allem die Linderung der sich aus der Übernahme der Pflegeverantwortung nahezu zwangsläufig ergebenden finanziellen Belastung der pflegenden Angehörigen.

Drese: „Aus diesem Grund habe ich Ende 2019 eine von allen Ländern unterstützte Initiative im Rahmen meines Vorsitzes der Sozialministerkonferenz Richtung Bundesregierung auf den Weg gebracht. Um weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen, haben wir die Bundesregierung um Prüfung möglicher Lösungsansätze gebeten, zu denen etwa auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören könnte.“

Kita-Fachkräftegewinnung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat die vielfältigen Aktivitäten der Landesregierung bei der Aus-, Fort und Weiterbildung im Bereich der Kindertagesförderung hervorgehoben.

Zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte werden die Ausbildungskapazitäten erhöht. „Als eines der ersten Bundesländer haben wir bereits zum Schuljahr 2017/18 eine neue praxisorientierte und vergütete Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige eingeführt“, betonte Drese. Diese Idee würde inzwischen von mehreren anderen Bundesländer aufgegriffen.

Die Ausbildungskapazitäten dieses Ausbildungsganges wurden entsprechend des Bedarfs erhöht. Seit dem Schuljahr 2019/ 2020 wird der Ausbildungsgang zusätzlich an privaten Schulen angeboten.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Umsetzung des Bundesprogrammes „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ in Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Bundesprogramm werden 45 zusätzliche Auszubildende gefördertDrese: „Wir haben zudem eine Qualitätsoffensive Kindertagespflege durchgeführt, die qualitativen Standards mit dem neuen KiföG angepasst und eine finanzielle Abgeltung für die Mentorinnen und Mentoren eingeführt.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Ausbildungsplatzplanung im Bereich der Kindertagesförderung auf das Sozialministerium zum 1. Januar 2020 die Ausbildungsplatzplanung entsprechend der Bedarfe aktualisiert wird.

Eine Fachkräfteanalyse für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ist in Arbeit. Erste Ergebnisse werden in wenigen Monaten vorliegen. Drese: „Unsere Fachkräfteanalyse umfasst aber noch mehr. Wir analysieren nicht nur die Situation und Entwicklung des Fachkräftebedarfs in den Kindertageseinrichtungen, sondern es erfolgt auch eine Analyse für die Kindertagespflege. Darüber hinaus werden Lösungsansätze zur Begegnung des Fachkräftebedarfs entwickelt.“

Spitzenmedizin für M-V

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Gründung des Comprehensive Cancer Center (CCC MV) ausdrücklich begrüßt. „Das CCC ist eine Chance für an Krebs erkrankte Menschen. Ihnen werden so die neuesten Erkenntnisse der Spitzenmedizin im gesamten Land verfügbar gemacht – egal, wo sie wohnen“, sagte Martin. Das CCC MV ist als onkologisches Spitzenzentrum der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald geplant. Ziel ist es dabei, die onkologische Patientenversorgung, die Forschung und die Lehre eng zu verzahnen.

„Durch intensivierte Forschung und verbesserte Therapien wollen wir den Kampf aufnehmen gegen die Geißel Krebs“, sagte Martin. Die Ministerin verwies darauf, dass nicht nur spezifische Kompetenzen in Forschung und Lehre gebündelt werden, sondern die Ergebnisse daraus auch direkt den Patientinnen und Patienten zu Gute kämen.

Das besondere des „Comprehensive Cancer Center“ gegenüber onkologischen Zentren ist, dass Behandlungserkenntnisse in die wissenschaftliche Weiterentwicklung unmittelbar einfließen können und aus der wissenschaftlichen Betrachtung wiederum innovative Behandlungsmethoden entstehen. Es entsteht ein Kreislauf mit Win-win-Situation für alle: Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher, Fachkräfte und vor allem Patientinnen und Patienten.

Martin betonte, dass im Mittelpunkt immer die medizinische Versorgung der Bevölkerung stehe. „Das CCC-MV wird nicht nur an zwei Standorten existieren, sondern sich wie ein Sicherheitsnetz über das gesamte Land legen. ‚Kooperation statt Konkurrenz‛ ist hier die Formel zum Erfolg – nicht nur zwischen Rostock und Greifswald, sondern zwischen allen, die ihren Beitrag im Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs in Mecklenburg-Vorpommern leisten können.“ Deshalb werde die Landesregierung die Umsetzung des Projektes intensiv begleiten. Der übergreifende Ansatz könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Gesundheitssystems leisten.

Historischer Steuereinbruch

Schwerin – Die Bundesrepublik Deutschland steht vor einem nie dagewesenen Einbruch der Steuereinnahmen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden abgegeben. Die Experten gehen gesamtstaatlich davon aus, dass die Einnahmen in diesem Jahr rd. 100 Mrd. Euro niedriger ausfallen werden. Bund, Länder und Gemeinden werden bis 2024 insgesamt rund 316 Mrd. Euro weniger einnehmen, als noch im Herbst vergangenen Jahres prognostiziert.

Mecklenburg-Vorpommern kann für dieses Jahr mit Einnahmen in Höhe von rd. 5,8 Mrd. Euro rechnen. Das sind rd. 1 Mrd. Euro weniger als noch bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Und auch im kommenden Jahr senken die Schätzer ihre Prognosen. 2021 werden die Einnahmen demnach 700 Mio. Euro unter den bislang erwarteten Einnahmen liegen.

Mit Steuerausfällen müssen auch die Kommunen rechnen. Der Rückgang auf kommunaler Ebene bei uns im Land wird nach Ansicht der Steuerschätzer im laufenden Jahr etwa 180 Mio. Euro betragen, in 2021 könnten die Steuerausfälle rund 80 Mio. Euro geringer ausfallen als bislang angenommen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Diese Steuerschätzung ist mit großer Spannung erwartet worden. Leider sind unsere pessimistischen Annahmen noch einmal übertroffen worden. Im Nachtragshaushalt sind wir noch von Mindereinnahmen von 1,5 Mrd. Euro in diesem und nächstem Jahr ausgegangen. Wir müssen jetzt mit einem Steuerrückgang von insgesamt 1,7 Mrd. Euro rechnen. Damit steht fest, dass wir vor einem historisch einmaligen Rückgang der Steuereinnahmen stehen. Klar ist aber auch, dass die aktuelle Schätzung mit sehr großer Vorsicht zu genießen ist. Daher ist es nur folgerichtig, dass die nächste Steuerschätzung bereits im September vorgenommen wird.“

Standortübergreifende Bauingenieurausbildung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig mehr Bauingenieurinnen und Bauingenieure ausgebildet werden, um dem Mangel an Fachkräften in der Bauwirtschaft entgegenzusteuern. Die Universität Rostock, die Hochschule Wismar und die Hochschule Neubrandenburg haben dafür eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt entwickelt. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens sind 41 Stellen vorgesehen, davon vier Professuren an der Universität Rostock.

„Überall in Mecklenburg-Vorpommern wird gebaut. Es ist ein gutes Zeichen, dass unser Land vorankommt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Es hängt auch von einer leistungsfähigen Baubranche ab, dass diese Entwicklung ohne Reibungsverluste laufen kann. Doch wir wissen, dass diese wichtige Branche mehr denn je mit Nachwuchssorgen zu kämpfen hat. Mit der standortübergreifenden Ingenieurausbildung wirken wir entgegen. Das Projekt ist ambitioniert. Bachelor- und Masterstudienfächer werden aufs Engste miteinander verknüpft. Diese Netzwerkstruktur ist einzigartig und ein tolles Beispiel für die Zusammenarbeit mehrerer Hochschulen. Ich danke den Koalitionsfraktionen für die starke Initiative“, so Martin.

Die Universität Rostock richtet demnach wieder einen Studiengang Bauingenieurswesen ein. Dieser Studiengang (Bachelor/Master) soll in Kooperation mit dem Bauingenieurwesen an der Hochschule Wismar angeboten werden. Die Hochschule Wismar bietet einen zusätzlichen Bachelor-Studiengang „Technische Gebäudeausrüstung“ an. Zudem soll es eine einjährige Einstiegslösung für das Studium im Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg geben, das ab dem dritten Semester an der Hochschule Wismar erfolgen soll.

„Ich habe immer gesagt, dass für mich die Optimierung des Standortes Wismar zunächst Priorität hat“, betonte Wissenschaftsministerin Martin. „Es ist und bleibt dringend notwendig, dort die Zahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. An der Hochschule Wismar gibt es noch freie Studienplätze. Ich bin überzeugt, dass die neue Hochschulkooperation hier helfen kann“, so die Ministerin.

Für die Umsetzung der standortübergreifenden Ingenieurausbildung sollen noch in diesem Jahr Kooperationsverträge zwischen den drei Hochschulen erarbeitet, das Curriculum verfeinert und weitere Details abgestimmt werden. Die Einschreibung in einen Studiengang Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg sowie in dem universitären Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Universität Rostock soll zum Wintersemester 2021/2022 möglich sein.

Die Kosten für die Umsetzung des Konzepts belaufen sich auf 350.000 Euro im Jahr 2020 und werden ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auf bis zu 4,75 Millionen Euro aufwachen. Aus der Rücklage des Sondervermögens Strategiefonds sollen für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Beschluss des Landtags dürfen die Neuerungen nicht zu Lasten der Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehen.

Neues Arbeitsformat „Wirtschaftsfokus M-V“

Hasenwinkel – Im Tagungshotel der Wirtschaft in Hasenwinkel (Gemeinde Bibow im Landkreis Nordwestmecklenburg) ist am Donnerstag das neue Format für die Entwicklung der heimische Wirtschaft „Wirtschaftsfokus MV“ gestartet. Gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften sind dabei Lösungsansätze für die anstehenden Herausforderungen der heimischen Wirtschaft diskutiert worden.

„Uns alle hält aktuell die Bewältigung der SARS-CoV-2-Epidemie in Atem. Dennoch dürfen wir nicht nur in Wochenrhythmen denken und handeln. Es muss uns gelingen frühzeitig die richtigen Ideen zu entwickeln, die uns einerseits helfen professionell wirtschaftsaffin neu durchzustarten und uns andererseits helfen, eine noch bessere volkswirtschaftliche Situation zu erarbeiten, als jene vor dem Virus“, sagte der Initiator des Treffens und Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Im Tagungshotel in Hasenwinkel haben sich über 30 Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, wie beispielsweise Vereinigung der Unternehmensverbände für M-V, automotiv-MV, Bauverband Mecklenburg-Vorpommern, DEHOGA-MV, Handelsverband Nord e.V., NORDERNÄHRUNG – Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie HH, SH, MV e.V., Nordmetall, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie regionale Unternehmensverbände aus Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Von den Gewerkschaften waren unter anderem der DGB, die NGG, ver.di, die IG Bau aktive Teilnehmer. Ebenso haben sich die Wirtschaftskammern beteiligt.

„Ziel ist es, uns über das gegenwärtige Lagebild unserer Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen und darauf aufbauend über Ideen für einen notwendigen Fahrplan für einen Neustart unserer Volkswirtschaft zu beraten. Es geht uns darum, gemeinsam zu besprechen, wo tatsächliche Anreize für die Wirtschaft gebraucht und welche Instrumente zur Umsetzung benötigt werden. Je nach Bedarf und Betroffenheit müssen wir gegebenenfalls auch branchenspezifische Modelle entwickeln, um eine passgenaue Unterstützung für die jeweilige Branche zu ermöglichen. Unser neues Arbeitsformat wird keine Eintagsfliege sein und uns als Wirtschaftsministerium mit Rat und Tat zur Seite stehen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Medizinische Versorgung in M-V

Schwerin – Im Landtag im Schweriner Schloss ist die Einsetzung einer Enquetekommission, die sich mit der Thematik der zukunftsfähigen medizinischen Versorgung befassen soll, diskutiert worden. „Angesichts der künftigen Herausforderungen speziell bei der ambulanten medizinischen Versorgung aber auch im stationären Bereich und bei der Gewinnung von medizinischem Personal ist eine Kommission begrüßenswert. Durch den Blick von außen erwarte ich interessante Anregungen und Ergebnisse, die der gemeinsamen Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen bezogen auf die zukunftsfähige Gestaltung der medizinischen Versorgung dienen und uns so voranbringen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag.

Der Landtagsantrag verfolgt das Ziel, bei der Bewältigung der Herausforderungen die teils gegenläufigen, letztlich nur durch einen ausgleichenden Gesamtansatz zu befriedigenden Interessen der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten sowie der Leistungserbringer und Kostenträger angemessen in den Blick zu nehmen. Auf eine geeignete Art und Weise sollen an dieser Betrachtung die gesellschaftlich relevanten Akteure, Gruppen und Organisationen aus dem Bereich der medizinischen Versorgung beteiligt werden. „Ziel soll es sein, erforderliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen eines integrierten, sektorenübergreifenden und multiprofessionellen medizinischen Versorgungsplans für Mecklenburg-Vorpommern zu skizzieren. Es gilt, Ansätze und Lösungen herauszuarbeiten, bei denen auf der einen Seite die Qualitäten unseres Gesundheitssystems erhalten bleiben und auf der anderen Seite ein noch größeres Gewicht auf die Interessen der Patienten bei der medizinischen Versorgung gelegt wird“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe hat bei der Erarbeitung dieses Versorgungsplanes zu berücksichtigen, dass gerade der sektorenübergreifende Ansatz deshalb besondere Herausforderungen bereitet, weil für die Akteure der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung derzeit kaum ein Anreiz besteht, diese Sektorengrenzen aufzuweichen oder abzuflachen. „Wenn es gelänge, im Interesse einer patientenorientierteren medizinischen Versorgung die sektoralen Versorgungsgrenzen abzubauen, wäre dies ein ganz erheblicher Fortschritt, der den Patienten unmittelbar helfen würde. Aus meiner Sicht versprechen besonders die Projekte einer sektorenübergreifenden Versorgung den besten Erfolg, die unmittelbar auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können, wie z.B. Portalpraxiskliniken“, machte Glawe deutlich.

Der Gesundheitsminister hat einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. „Es hat bei uns im Land eine umfangreiche Strukturveränderung bereits vor 25 Jahren stattgefunden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. Das Land hat damit die Grundlagen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gelegt. Diese gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bedarfsgerecht fortzuentwickeln“, so Glawe weiter. In der Krankenhauslandschaft stehen Veränderungen an, die mit bundesgesetzlichen Regelungen, mit dem Bedarf für bestimmte medizinische Leistungen, aber nicht zuletzt mit der bundesweit angespannten Personalsituation im ärztlichen und pflegerischen Bereich zusammenhängen. „Insbesondere in der Geburtshilfe und in der Kinder- und Jugendmedizin ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern – so wie auch bundesweit – herausfordernd. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ist ein wesentliches Element der öffentlichen Daseinsvorsorge“, sagte Glawe.

Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern steht mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel, den veränderten Versorgungsbedarf, den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt in der Versorgung und Heilung von Krankheiten sowie mit Blick auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet uns eine effiziente Nutzung aller Ressourcen Möglichkeiten und Chancen, den flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern besonders innovativ und beispielgebend zu sichern. „Es ist deshalb sinnvoll, mit Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung und der Telemedizin zu entwickeln“, betonte der Gesundheitsminister. „Das bundesdeutsche Gesundheitssystem hat sich bislang während der Corona-Pandemie trotz seiner häufig zu starr erscheinenden Sektoren als flexibel, belastbar und zuverlässig erwiesen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Dahlemann: Dorfgemeinschaftshäuser prägen das soziale und kulturelle Leben

Insel Rügen – Heute wurde der Dachstuhl für das neue Dorfgemeinschaftshaus in Kasnevitz, einem Ortsteil der Gemeinde Putbus auf der Insel Rügen, montiert. Damit kommt der Umbau des historischen ehemaligen Feuerwehrgerätehauses voran.

„Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen und vieles mehr werden hier stattfinden. Von den rund 416.000 Euro Investitionskosten haben wir aus dem Vorpommern-Fonds 45.000 Euro bereitgestellt. Diese Investition lohnt sich. Ich danke allen, die sich für das Projekt engagieren“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Auch im Süden Vorpommerns konnte die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses unterstützt werden. So wurden die denkmalgeschützten Kastenfenster des Dorfgemeinschaftshauses in Viereck im Amt Uecker-Randow-Tal erneuert. Von den Gesamtinvestitionen in Höhe von 16.000 Euro kamen 9.500 aus dem Vorpommern-Fonds. „Mit der Sanierung der Fenster ist sichergestellt, dass das kulturelle Leben in Viereck für Einwohner und Gäste aus der Region weitergehen kann.“

Dorfgemeinschaftshäuser würden auch in Zukunft eine wichtige Rolle für das kulturelle Leben und den sozialen Zusammenhalt im ländlichen Raum spielen. Dahlemann: „Deshalb ist es wichtig, dass wir kontinuierlich dafür sorgen, dass sie in Schuss und gut ausgestattet sind. Auch in Zukunft werden Mittel aus dem Vorpommern-Fonds dafür da sein, Projekte vor Ort, die den Zusammenhalt stärken, nach Kräften zu unterstützen.“

Hilfsprogramm für Zulieferer

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat Fördergrundsätze für die Unterstützung von Zulieferern der Schiffbauindustrie erarbeitet. „Auch die Werftenzulieferer leiden unter der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir ein Hilfsprogramm geschnürt. Lieferketten sind in den vergangenen Wochen weggebrochen, Aufträge sind drastisch zurückgefahren worden. Mit dem Angebot wollen wir den Werftenzulieferern helfen, die herausfordernde Zeit bestmöglich zu überstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe heute.

Die Unterstützung soll in Form einer Zwischenfinanzierung von Forderungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro, ausnahmsweise bis zu 800.000 Euro, erfolgen. Der Zuwendungsempfänger hat seine zwischenfinanzierten Forderungen abzutreten.

Die Konditionen entsprechen mit Ausnahme der Laufzeit dem Liquiditätshilfeprogramm in Form von rückzahlbaren Zuwendungen: Die Zuwendung wird für maximal 48 Monate gewährt. Der Gesamtbetrag ist 12 Monate zinsfrei. Ab Beginn des 13. Monats ist der über 20.000 Euro hinaus gehende Betrag in Höhe von 3,69 Prozent p.a. zu verzinsen. Die Rückzahlung soll in einer oder mehreren Zahlungen des Unternehmens der Schiffbauindustrie an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) erfolgen. Soweit die Zuwendung nicht bis zum Ablauf des 12. Monats zurückgezahlt ist, erfolgt die Rückzahlung durch den Zuwendungsempfänger.

Antragsberechtigt werden Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fällige oder bis zum 31.05.2020 fällig werdende Forderungen haben. Die Forderungen dürfen je Unternehmen insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro nicht unterschreiten.

Bewilligungsbehörde ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung. Anträge können bis zum 30.06.2020 bei der GSA gestellt werden.

Erleichterung der Digitalisierung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt die Zustimmung des Landtags zum Antrag „Digitalisierung in der Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen“. Damit ist zugleich die Erarbeitung eines „Digitalisierungserleichterungsgesetzes“ auf den Weg gebracht.

„Gerade jetzt, zur Zeit der Corona-Pandemie, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir die Digitalisierung bei uns im Land vorantreiben. Dazu zählt auch, dass die Verwaltung ihre Leistungen übers Internet anbietet, damit Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Anträge unterschiedlichster Art unabhängig von Behördenöffnungszeiten rund um die Uhr und von überall online stellen können“, sagt Christian Pegel und erklärt, was es mit dem Antrag von CDU und SPD auf sich hat:

„Viele der Leistungen, die die Verwaltung anbietet, erfordern bis heute die persönliche Unterschrift des Antragstellers. Diese von Bund und Land gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis hemmt die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Bevor wir uns jedoch die Frage stellen, wie wir die handschriftliche durch eine elektronische Signatur ersetzen können, sollten wir klären, wie weit diese Unterschrift bei denen landesgesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überhaupt noch notwendig ist.“

Als ein Beispiel nennt der Minister die Anmeldung von Kindern für die Schule durch ihre Eltern: „Warum müssen Eltern nachweisen, dass es sich um ihr Kind handelt? Die Behörden sollten das automatisch über die in der Verwaltung hinterlegte Geburtsurkunde nachprüfen können.“

Mit Beschluss des Landtags von heute soll die Landesregierung diesem bis zum Jahresende den Entwurf für ein „Digitalisierungserleichterungsgesetz“ vorlegen. Dieses soll das Schriftformerfordernis auf das absolut Notwendige reduzieren, in dem diese grundsätzlich aufgehoben wird und jedes Ressort für seine Verfahren prüfen und darlegen muss, wofür die Unterschrift unbedingt erforderlich bleiben muss. Außerdem soll das Gesetz regeln, wie diese in solchen Fällen elektronisch erfolgen kann.

„In dem wir die Zahl der Vorgänge, die die Schriftform benötigen, verringern, erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Beantragen von Verwaltungsleistungen deutlich. Zugleich verschlanken wir die Verwaltungsprozesse und können die Anträge medienbruchfrei in rein elektronischer Form verarbeiten“, sagt Christian Pegel und ergänzt noch weitere Vorteile: „Weniger Papier schont die Umwelt. Elektronische Dokumente sind verschiedenen Personen an verschiedenen Orten zeitgleich zugänglich. Und nicht zuletzt können Anträge deutlich schneller bearbeitet werden.“

Barrierefreie Bahnhöfe

Studie zeigt: M-V ist bei barrierefreien Bahnhöfen gut aufgestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 91,4 Prozent aller Bahnhöfe stufenfrei zugänglich – im Bundesländervergleich Platz vier nach Schleswig-Holstein mit 96,8 Prozent, Berlin und Niedersachsen. Das ergab eine Erhebung des Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene für das Jahr 2019. Der Bundesdurchschnitt lag demnach bei 83,5 Prozent.

„Ich freue mich sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen der Bahn und von uns sich auszahlen. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind 165 von 181 Bahnhöfen barrierefrei zugänglich“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Zugleich sind 91,4 Prozent Ansporn: Wir brauchen eine 100prozentige Barrierefreiheit. Dazu gehören neben dem stufenfreien Zugang auch Blindenleitstreifen, optische und akustische Fahrgastinformationen. Unser Ziel ist es, alle Bahnhöfe entsprechend auszustatten. Dies hängt aber natürlich auch von den personellen und finanziellen Ressourcen aller Beteiligten ab.“

Land, Bund und DB Station & Service haben in den 1990er Jahren begonnen, die Stationen sukzessive zu modernisieren und zugleich barrierefrei auszubauen. In den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen des gemeinsamen „Bahnhofsmodernisierungsprogramms M-V“ von Deutscher Bahn und Land bei vielen weiteren Stationen barrierefreie Zugänge zu allen Bahnsteigen etwa durch neue Über- und Unterführungen und Aufzüge geschaffen.

„Wir wollen das Programm in diesem Jahrzehnt weiter fortführen. So soll die Barrierefreiheit zum Beispiel in Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast, Binz, Bützow, Ludwigslust, Ribnitz-Damgarten West verbessert werden. Hinzukommen kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit wie der Austausch des Belags zum Beispiel an den Stationen entlang der Strecken der S-Bahn-Strecken zwischen Rostock und Güstrow“, nennt Pegel Beispiele.

Kritik übt der Minister in diesem Zusammenhang an den Voraussetzungen, die der Bund für seine „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 2019 bis 2026“ aufgestellt hat: „Das Programm ist auf Bahnhöfe ausgerichtet, die täglich 1.000 bis 4.000 Reisende nutzen. Damit geht das Programm zum großen Teil an M-V vorbei: Hier gibt es nur 18 Bahnhöfe, auf die das zutrifft. Davon sind wiederum nur vier noch nicht barrierefrei ausgebaut. Für diese – Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast und Bützow – haben wir die Förderung beantragt“, sagt Pegel und fordert zugleich: „Gerade für Bahnhöfe mit wenigen Umsteigenden müsste der Bund Fördermittel für die Herstellung der Barrierefreiheit bereitstellen.“