Feuerwehrtechnische Zentrale Ludwigslust-Parchim

Lübtheen – Im Rahmen der Dankesfeier für die Einsatzkräfte beim Waldbrand bei Lübtheen hat Innenminister Lorenz Caffier heute eine gute Botschaft für den Landkreis Ludwigslust-Parchim mitgebracht. 310.000 Euro stellt das Innenministerium für die Neustrukturierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) als Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung.

„Es ist wichtig, dass diese Service-Einrichtung für die Feuerwehren dem Bedarf und den Wünschen unserer Ehrenamtler angepasst wird. Oben auf der Wunschliste standen unter anderem mehr Tauschräume für Material, Leihgeräte und Materialnachschub bei Einsätzen.“

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist zuständig für den Betrieb einer Feuerwehrtechnischen Zentrale. Dort werden feuerwehrtechnische Geräte der gemeindlichen Feuerwehren geprüft, gewartet und instandgehalten. Darüber hinaus dienen die derzeit zwei Standorte der FTZ im Landkreis als „Material- und Tauschlager“ für Einsatzgerätschaften und Einsatzmittel.

Geplant ist nunmehr, weitere Tauschräume einzurichten und ein Tauschverbundsystem über den gesamten Landkreis aufzubauen. Denn durch die Größe des Landkreises kommt es, auch bei zwei Standorten, immer noch zu erheblichen Fahrzeiten für die Einsatzkräfte, wenn verbrauchtes Material und Geräte nach Einsätzen ausgetauscht oder ergänzt werden müssen. Deshalb sollen nun drei weitere, dezentrale Tauschräume hergerichtet und ausgestattet werden. Diese Tauschräume können dann von den Feuerwehren in kürzerer Zeit erreicht werden.

Neben der Errichtung der eigentlichen Tauschräume ist die Einführung eines einheitlichen Tauschverbundsystems für Einsatzgeräte im Landkreis vorgesehen und unumgänglich, um so eine Sortenreinheit der Technik, insbesondere der Atemschutztechnik im gesamten Landkreis zu gewährleisten.

Dankeschönfeier in Lübtheen

Lübtheen – Auf der Dankeschönfeier für die Helferinnen und Helfer beim Waldbrand bei Lübtheen hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig den Dank der Landesregierung ausgesprochen.

„1200 Hektar Wald standen in Flammen. Menschen mussten ihre Häuser und Dörfer verlassen“, erinnerte die Ministerpräsidentin an die schwierigen Tage im Juli. „In dieser Situation waren die Menschen in den betroffenen Dörfern, in der ganzen Region nicht allein. Viele Helferinnen und Helfer haben sich auf den Weg gemacht, um für die Menschen in Not da zu sein.“ Gemeinsam sei es gelungen, das Feuer zunächst einzudämmen und dann ganz löschen. „Ich danke sehr herzlich allen Einsatzkräften und Helferinnen und Helfern, die Tag und Nacht mit ganzer Kraft daran gearbeitet haben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Besonders beeindruckend sei das Gemeinschaftsgefühl in der Region gewesen. „Die gelebte Solidarität in der Region und weit darüber hinaus hat mich besonders beeindruckt. Das war ein starkes Signal. Gerade in schwierigen Zeiten stehen die Menschen zusammen“, so Schwesig.

Gemeinsam mit Innenminister Lorenz Caffier zeichnete die Ministerpräsidentin Einsatzkräfte mit der Waldbrandmedaille 2019 aus. Auch Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und Landrat Stefan Sternberg wirkten an der Auszeichnung mit. Insgesamt sollen auf dem Fest rund 500 Waldbrandmedaillen übergeben werden.

Einen besonderen Dank richtete die Ministerpräsidentin an den Einsatzstab um Landrat Stefan Sternberg: „Der Einsatz ist mit viel Übersicht und der notwendigen Entschlossenheit geleitet worden. Das war hervorragende Arbeit.“

Treffen der Demokratieprojekte

Demen – Wie kann demokratische Teilhabe in ländlichen Räumen verbessert werden? Wo fordern demokratiefeindliche Bestrebungen das Zusammenleben der Menschen heraus? Wie können zivilgesellschaftliche Strukturen in den Regionen unterstützt werden? Diese und andere Fragen haben am Samstag, 7. September 2019, rund 60 Interessierte zum Forum „Willkommen im Dorf!?“ nach Demen geführt.

Bildungsministerin Bettina Martin zeigte sich beeindruckt von der Vielfalt der Demokratieprojekte und würdigte in Demen vor allem die Mitarbeit an der Fortschreibung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“. „Die demokratische Gesellschaft, die lange selbstverständlich schien, wird derzeit an vielen Stellen herausgefordert und in Frage gestellt“, sagte Martin.

„Die Arbeit, die im Rahmen des Landesprogramms gemacht wird, ist sehr wichtig für unser Zusammenleben in einer offenen und vielfältigen Gesellschaft. Das Landesprogramm will die Grundwerte für eine demokratische Gesellschaft stärken und demokratiefeindlichen Tendenzen entgegentreten. Wichtig ist mir dabei, dass diejenigen, die mit viel Mut und Engagement diese wichtige Arbeit vor Ort machen, gute Rahmenbedingungen und die Anerkennung erhalten, die sie verdienen“, betonte die Ministerin.

An der Veranstaltung, die unter diesem Titel bereits zum dritten Mal stattgefunden hat, nahmen neben Mitgliedern des landesweiten Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz insbesondere Projekte der beiden Bundesprogramme „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Demokratie leben!“ teil. Dazu gehören die landesweiten Projekte des Landessportbundes (MoBiS – Mobile Beratung im Sport), des Landesfeuerwehrverbandes (FunkstoFF) und der Nordkirche (Kirche stärkt Demokratie) ebenso wie die vor Ort aktiven Partnerschaften für Demokratie.

Bildungsministerin Martin dankte den anwesenden Akteurinnen und Akteuren der Projekte und Beratungsstellen, betonte aber zugleich, dass die Verteidigung von Menschenrechten und demokratischen Werten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Auch die Verwaltung könne durch mehr Transparenz und Bürgernähe einen wichtigen Beitrag leisten. In ihren Diskussionen vertieften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem, wie der Austausch und die Vernetzung in den Regionen verbindlicher gestaltet werden können. „Das Landesprogramm bildet unsere gemeinsame Grundlage für die Arbeit in den kommenden Jahren. Ich hoffe im Herbst auf eine breite politische Unterstützung im Landtag“, so Martin.

Ökologische Schäden nach Waldbrand Lübtheen

Schwerin – Im Vorfeld der morgigen Dankesfeier für die Einsatzkräfte zur Bekämpfung des Brandes auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen spricht auch Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus noch einmal allen Einsatzkräften seinen ausdrücklichen Dank und seine größte Anerkennung für ihren aufopferungsvollen Einsatz aus. „Für mich zählt nach wie vor, dass es uns gelungen ist, das verheerende Feuer unter Kontrolle zu bringen und die Ortschaften vor den Flammen zu schützen, sodass am Ende kein Mensch zu Schaden gekommen ist. Ja, ihr seid Helden“, sagt der Minister.

Als Umwelt- und Forstminister gehe es ihm aber ebenso darum, die ökologischen Folgen des Brand­geschehens aufzuarbeiten und Schlussfolgerungen zu ziehen, um die Waldbrandgefahr und die Gefahren für die Menschen in den angrenzenden Ortschaften künftig einzudämmen, erklärte Backhaus.

Der Minister informierte, dass der Brand bei Lübtheen eine Fläche von rund 950 Hektar Wald erfasste. Betroffen gewesen seien vor allem hohe mittelalte und alte Kiefernbestände. „Da wir es überwiegend mit einem Bodenfeuer zu tun hatten, sind vor allem Wurzelbereich und Rinde in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Forstleute gehen deshalb davon aus, dass fast alle Bäume in den nächsten Jahren noch absterben werden“, prognostizierte Backhaus. Die Abwehrkräfte der Bäume seien so geschwächt, dass künftig zudem mit einen stärkeren Insektenbefall zu rechnen sei. Die Zerstörung des Bodenbewuchses habe außerdem die Wasserspeicherfähigkeit des Waldbodens verringert.

Die Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lübtheener Heide sind vollständig als Nationales Naturerbe und in weiten Teilen auch als Kernzone des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe MV ausgewiesen. Eine Wiederbewaldung erfolge deshalb überwiegend durch die natürliche Rückkehr der typischen Pflanzen-und Tierarten (Sukzession). Forstexperten gehen davon, dass sich der überwiegende Teil des betroffenen Gebietes innerhalb eines Jahrzehnts wieder regeneriert hat. Auf den Sandstandorten könne es allerdings auch Bereiche geben, die zunächst für einen längeren Zeitraum nur mit anspruchslosen Gräsern und Zwergsträuchern besiedelt werden.

„Klar ist, dass sich so ein Ereignis nicht noch einmal wiederholen darf“, sagt Backhaus abschließend. Bereits im März 2019 habe er ein Waldbrandschutzkonzept für die Lübtheener Heide vorgelegt, dieses müsse unverzüglich umgesetzt werden. Im Kern sieht es vor, Flächen in einem Radius von 1.000 Meter um die Dörfer von Munition zu befreien und mit feuerhemmenden Laubbäumen, wie Roteichen oder Buchen neu zu bewalden. Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch Tiefbrunnen als Löschwasser­entnahmestellen und einen Waldbrandriegel an der auf dem Truppenübungs­platz befindlichen Ringstraße. So könnten Waldbrände aus dem Innenbereich des ehemaligen Truppenübungs­platzes bereits an der Ringstraße wirksam gestoppt werden.

Zudem habe das Brandgeschehen in Lübtheen einmal mehr deutlich gemacht, dass eine nationale Strategie der Brandvorsorge und -bekämpfung munitionsbelasteter Wälder erforderlich ist. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wird sich deshalb die kommende Agrarministerkonferenz Ende September mit einen Antrag zum Thema Waldbrandbekämpfung in munitions­belasteten Wäldern befassen.

An der Bekämpfung des Waldbrandes in Lübtheen waren insgesamt rund 3.000 Personen beteiligt. Eingebunden waren neben Feuerwehrkräften aus MV, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch Kräfte der Bundeswehr, Landes- und Bundespolizei, Technisches Hilfswerk, DRK, Munitionsbergungsdienst MV, Bundesforst, Landesforst MV sowie privater Organisationen und Unternehmen.

Der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheener Heide ist für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Etwa 5.300 Hektar der ca. 6200 ha großen Bundesliegenschaft sind wegen der Einordnung in die Kampfmittelkategorie 4 seit 2016 durch die zuständigen Ordnungsämter gesperrt.

Vertiefung des Seekanals Rostock

Rostock – Das Vorhaben zur Vertiefung des Rostocker Seekanals geht in die nächste Runde: Vom 23. September bis 22. Oktober 2019 werden die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt.

Infrastrukturminister Pegel zeigt sich über das Voranschreiten des Verfahrens erfreut: „Wir haben sehr lange für die Vertiefung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock geworben und für die Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan gekämpft. Diese war zwingende Voraussetzung, damit überhaupt mit der Planung der Seekanalvertiefung begonnen werden konnte.“

Der etwa 15 Kilometer lange Seekanal, der die Ostsee mit dem Hafen Rostock verbindet, soll auf 16,5 Meter Tiefe ausgebaggert werden. Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern sollen ihn dann sicher befahren und den Hafen Rostock anlaufen können. „Angesichts zunehmender Schiffsgrößen, die mit mehr Tiefgang einhergehen, wird die Leistungsfähigkeit des Hafens Rostock mit der Seekanalvertiefung auf 16,5 Meter noch weiter verbessert. Das stärkt auch den Logistikstandort Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“, so Minister Pegel.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Außenstelle Kiel als Planfeststellungsbehörde legt die Unterlagen vom 23. September bis 22. Oktober 2019 während der Dienststunden

in der Hansestadt Rostock (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft),
im Amt Bad Doberan Land für die Gemeinden Börgerende-Rethwisch,
Nienhagen, Kühlungsborn und Wittenbeck,
im Amt Rostocker Heide für die Gemeinden Bentwisch, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen,
im Amt Warnow-West für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow und Lambrechtshagen,
in der Gemeinde Bad Doberan,
in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz und
in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

sowie ab dem 23. September 2019 im Internet unter https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/100_AusbauSeekanalRostock.html

aus. Nach Ende der Auslegungsfrist sichten die Mitarbeiter der GDWS in Kiel die eingegangenen Stellungnahmen und wägen sie ab.

Die Kosten für die Vertiefung sind mit ca. 110 Millionen Euro veranschlagt, die der Bund trägt.

„Die Seekanalvertiefung ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Rostocker Überseehafens“, sagt Christian Pegel. Er verweist darauf, dass die Landesregierung den bedarfsgerechten Ausbau der Hafeninfrastruktur seit vielen Jahren mit Fördermitteln unterstützt, um die Weiterentwicklung der Seehäfen im Land zu leistungsfähigen Logistikdrehscheiben und modernen Gewerbestandorten zu begleiten.

„Auch für Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößten Hafen, den der Hansestadt Wismar, forcierte der Bund die Aufnahme der Vertiefung der seewärtigen Zufahrt in den Bundesverkehrswegeplan 2030. Hierfür sind wir dankbar und unterstützen dies nach Kräften“, so der Landesinfrastrukturminister.

Verpachtung von Agrarflächen

Umwelt und Junglandwirte im Fokus

Schwerin – Zu den jüngsten Vorwürfen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), das Land Mecklenburg-Vorpommern benachteilige kleine Betriebe bei der Vergabe von Staatsflächen, nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung:

„Es ist schon erstaunlich, dass sich der BUND Einzelheiten aus einer AFD-Anfrage herauspickt, um Fehlinterpretationen zu streuen. Fakt ist: Kein anderes Land beschäftigt sich so intensiv mit Bodenfragen wie Mecklenburg-Vorpommern. Dabei haben wir vor allem die Belange des Umweltschutzes, die Bedürfnisse von Junglandwirten, die ökologische Bewirtschaftung und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum im Blick. Andere Bundesländer lassen hier den Markt unbeeinflusst regieren“, betonte der Minister.

Er wies darauf hin, dass bei der Pachtvergabe 2019 die kleinen ökologisch wirtschaftenden Tierhaltungsbetriebe eindeutig favorisiert wurden. Im Rahmen der Vergabe wurden Landesflächen in zehn Losen (Teilgebiete) mit einer Gesamtfläche von 240 Hektar zur Verpachtung ausgeschrieben. Davon gingen sieben Lose an Betriebe mit ökologischer Bewirtschaftung (Rinder- und Geflügelhaltung) und drei Lose an konventionelle Milchviehbetriebe. Nur drei dieser zehn Betriebe verfügten über eine Betriebsfläche zwischen 250 bis 1000 Hektar.

„Grundsätzlich müssen wir auch immer die historische Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion bei uns im Land berücksichtigen. Das Land verfügt hauptsächlich über landwirtschaftlichen Grundbesitz in den ehemaligen Staatsdomänen. Dort sind vor allem die sogenannten LPG-Nachfolgebetriebe ansässig. Da die pachtbaren Böden an die Ortslage gebunden sind, ist es nur logisch, dass in diesen Gebieten eher größere Betriebe zum Zuge kommen“, erklärte Backhaus.

Der Minister räumte ein, dass das Land beim Auslaufen von Pachtverträge an die Vorgabe gebunden ist, Landesflächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderen arbeitsintensivem Produktionsprofil zu verpachten. Dies seien – wie beschrieben historisch bedingt –vor allem die LPG-Nachfolgebetriebe, die traditionell als Gemischtbetriebe (Acker/Milch) weitergeführt werden. In der Regel verfügen diese Betriebe über mehr als 500 bis 1000 Hektar Betriebsfläche. Allerdings hätten auch kleinere Betriebe mit einer maximalen Größe von 300 Hektar bei 40 Bodenpunkten bislang einen Anschlusspachtvertrag erhalten, auch wenn sie ohne Tierhaltung oder arbeitsintensiven Feldfrüchten gewirtschaftet haben.

„Wir sind sehr an einer Gleichbehandlung der Betriebe interessiert. Wer Großbetriebe aber per se verteufelt, dem sei auch gesagt, dass dahinter nicht selten 10 bis 20 Familien stehen, die mit der landwirtschaftlichen Produktion ihr Einkommen und ihre Existenz sichern müssen. Diese Betriebe sorgen in Größenordnungen für Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum“, betonte Backhaus.

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Schwerin – Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt von 9,80 Euro (brutto) um 27 Cent auf 10,07 Euro (brutto) an. Eine entsprechende Verordnung soll zum 01. Oktober 2019 in Kraft gesetzt werden.

„Viele Unternehmen im Land haben erkannt, dass eine angemessene Entlohnung Fachkräfte im eigenen Unternehmen bindet. Mit der Anhebung des Mindestlohnes setzen wir nun die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Am kommenden Dienstag (10. September) will sich das Kabinett mit der Verordnung beschäftigen.

Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,80 Euro (brutto). Im Gesetz ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen. „Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten“, sagte Glawe weiter.

Die Anpassung richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Ein Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. „Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze zu verbessern und die Arbeitslosigkeit weiter deutlich abzubauen. Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze und für höhere Löhne und Einkommen zu schaffen. Deshalb setzen wir beispielsweise auf die Stärkung der Industrie, den Ausbau der Gesundheitswirtschaft sowie die Erhöhung der Markt- und Exportfähigkeit der Unternehmen. Wir wollen, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Novelle des Postgesetzes

Schwerin – Im Schweriner Landtag sind die Wettbewerbssituation auf dem Brief- und Paketmarkt sowie die anstehende Postgesetznovelle diskutiert worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, bis Ende dieses Jahres einen Referentenentwurf für die Postgesetznovelle zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf wird mit den Ländern und Verbänden erörtert werden.

„Märkte verändern sich in Zeiten der Digitalisierung. Wir begrüßen die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine zeitgemäße Novelle des Postgesetzes. Die Landesregierung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl im Beirat der Bundesnetzagentur als auch im Bundesrat intensiv dafür eintreten, dass weiterhin eine gute Qualität der Arbeitsplätze und der Postdienstleistungen gesichert wird. Wir werden darauf achten, dass sich die Reform nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kunden und der Daseinsvorsorge auswirkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Deutschen Post im Bereich der Brief- und Verbundzustellung rund 3.350 Beschäftigte tätig.

Zweck des Postgesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Damit wird unter anderem das Ziel verfolgt, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Seit Erlass des Postgesetzes im Jahr 1997 haben sich die Postmärkte deutlich verändert.

„Durch die fortschreitende Digitalisierung werden sowohl Angebot und Nachfrage nach Postdienstleistungen als auch Wertschöpfungsstrukturen beeinflusst. Die Märkte für Briefkommunikation sind durch die zunehmende elektronische Kommunikation stark unter Druck geraten. In anderen europäischen Ländern ist es bereits zu drastischen Einbrüchen der Sendungsmengen gekommen. Der Rückgang in Deutschland verläuft zwar moderater, ist aber auch deutlich“, so Glawe weiter.

Während 2009 die tägliche bundesweite Briefsendungsmenge bei circa. 72 Millionen Sendungen lag, liegt diese in 2019 bei 57 Millionen. Demgegenüber verzeichnen die Paketmärkte seit Jahren hohe Wachstumsraten. „Insbesondere der Onlinehandel erweist sich als Treiber. Die flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Postdienstleistungen war in den vergangenen Jahren nicht gefährdet. Die Entwicklung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Postmärkten ist dagegen noch nicht zufriedenstellend vorangekommen. Zwar haben die Wettbewerber auf den Paketmärkten bei deutlich wachsenden Mengen Marktanteile von zusammen über 50 Prozent halten können. Auf den Briefmärkten liegt der Wettbewerberanteil allerdings noch immer deutlich unter 20 Prozent und bleibt damit hinter den Erwartungen zurück“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

„Die veränderten Marktbedingungen, die nach wie vor unbefriedigende Wettbewerbssituation und die nicht immer zufriedenstellende Qualität der Dienstleistungen erfordern eine Neuausrichtung der postrechtlichen Vorgaben. Ziel muss es sein, Postdienstleistungen von bester Qualität sicherzustellen, eine positive Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten und unnötige Regulierungen abzubauen. Unser Land braucht auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Universaldienst. Postdienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich und erreichbar sein, unabhängig davon, ob sie in der Stadt leben oder auf dem Land“, forderte Glawe.

Um eine breite Diskussion anzustoßen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte zur Novelle des Postrechtsrahmens erarbeitet und Anfang August veröffentlicht. Darin wird eine Reihe von Prüfungen angekündigt, zum Beispiel inwieweit die Grundversorgung vor Ort gewährleistet wird; effektivere Instrumente zur Behebung von Missständen zur Verfügung stehen; oder wie Qualitätsvorgaben und Kundenrechte im Postgesetz verankert werden können.

Angekündigt ist auch, eine Überprüfung der Zustellhäufigkeit durchzuführen. Während das europäische Recht im Rahmen des Universaldienstes eine Zustellung an fünf Tagen pro Woche verlangt, geht unser nationales Recht mit sechs Zustelltagen darüber hinaus. „Unter Berücksichtigung verwaltungs- und gerichtsprozessualer Anforderungen soll untersucht werden, ob die Zustellung an sechs Tagen in Deutschland weiterhin erforderlich ist. Zum Universaldienst sagen die Eckpunkte, dass die geltenden Qualitätsstandards mindestens beibehalten werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Filial- und Briefkastendichte sowie die Laufzeitvorgaben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschießend im Landtag.

Neue Forst-Förderrichtlinie

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat begrüßt, dass der Landtag zur Unterstützung der privaten Waldbesitzer bei der Schadholzbeseitigung und Wiederaufforstung berät. Angesichts der Bilder von den Waldbränden in Lübtheen oder im Amazonas sowie der Nachrichten über Dürreschäden und Käferkalamitäten sei die Bedeutung des Waldes vielen nachdrücklich bewusst geworden. „Die Wälder erfüllen eine Vielzahl von Nutz‑, Schutz‑ und Erholungs­funktionen. Sie sind unsere grüne Lunge und vereinen dabei Kultur- und Naturgüter, die generations­übergreifend geschützt werden müssen“, betonte Backhaus.

Seit Jahren verfolgt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Funktionsfähigkeit der heimischen Wälder durch nachhaltige Bewirtschaftung zu sichern, erklärte Backhaus. Das werde durch den Klimawandel und die stetig steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die Forstwirtschaft erschwert. „Die Schadholzmenge infolge von Extremwetterereignissen betrug in MV für das Jahr 2018 380.000 m³. Dies entspricht 19,5% des durchschnittlichen Jahreseinschlages“, berichtete Backhaus. Etwa 63% des Kalamitätsholzes fielen im Privat- und Kommunalwald an. Für 2019 lägen noch keine Zahlen vor, aber es werde eingeschätzt, dass die Kalamitätsholzmenge auf dem Niveau des Vorjahres liegt, so Backhaus.

Der Minister unterstrich in diesem Zusammenhang, wie wichtig es deshalb sei, kleine private Waldbesitzer bei der Beseitigung des Schadholzes und der Wiederauf­forstung zu unterstützen. Dieses Anliegen hat das Landwirtschaftsministerium bereits umgesetzt. Zum 13. August dieses Jahres sei eine neue Förderrichtlinie des Landes für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten, die erstmals Maßnahmen zur Beseitigung witterungsbedingter Schäden im Wald finanziell mit Festbeträgen je ha unterstützt.

Der Fördersatz für Wiederaufforstungen sei mit der neuen Förderrichtlinie auf 80 Prozent erhöht worden (max. 5.000 Euro je Hektar), informierte Backhaus. Auch die Kulturpflege nach der Wiederaufforstung werde bis zu fünf Jahren gefördert. Zudem können Forstbetriebsgemeinschaften Zuwendungen einfacher beantragen. Damit helfe die Landesregierung die Produktions- und Absatznachteile von Kleinprivat­wäldern durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu überwinden.

Die Forderung nach einer Förderung der energetischen Verwertung und einen Fördersatz von 100 Prozent für Wiederaufforstungen lehnte Backhaus jedoch ab. Holz sollte zunächst stofflich verwertet werden, erst in zweiter Linie energetisch. Eine Förderung der energetischen Verwendung selbstgeworbenen Holzes würde diesem Grundsatz widersprechen. „Eine Aufstockung der Förderung der Wiederaufforstung auf 100 Prozent erscheint vor dem Hintergrund, dass die Waldbesitzer zur Wiederaufforstung gesetzlich verpflichtet sind und dass sie Einnahmen durch den Holzverkauf haben, nicht gerechtfertigt“, so Backhaus.

Netzwerk „Neuland gewinnen“ e.V.

Geue eröffnet ersten Regionalknoten des Netzwerkes „Neuland gewinnen“ e.V.

Stolpe – Der erste Regionalknoten des Netzwerkes „Neuland gewinnen“ e.V. wurde heute im Beisein des Chefs der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Dr. Heiko Geue in Stolpe an der Peene eröffnet.

Der 2017 gegründete Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens. Sie wollen Bewohner des ländlichen Raums dabei unterstützen, ihr Dorf gemeinsam zu gestalten. Der Regionalknoten ist der Ort, an dem Ansprechpartner darüber informieren, welche Netzwerke es bereits gibt und wie Verbindungen zu Gleichgesinnten hergestellt werden können.

„Neuland zu gewinnen – dahinter steckt das Ziel, Menschen zu unterstützen, die gute Ideen für ihre Region haben, vorangehen und andere mitreißen. Hier geht es darum, Anreize für Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen, die das Leben auf dem Land attraktiver machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Aus diesem Grund habe ich auch sehr gern die Schirmherrschaft über dieses Projekt übernommen“, sagte Geue in seinem Grußwort.

„Als Landesregierung ist es uns wichtig, kulturelle Initiativen, Kleinkunstprojekte, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt zu stärken und zu fördern. Dafür haben wir Mittel aus dem Strategiefonds der Landesregierung bereitgestellt. Auch die Ehrenamtsstiftung ist in diesem Bereich stark engagiert“, so der Staatssekretär.

Das Netzwerk „Neuland gewinnen“ ist aus einem Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung entstanden. Seit dem Jahr 2012 erhalten von einer Jury ausgewählte Personen eine Förderung zur Umsetzung ihrer Neulandgewinner-Idee. Ziel ist die Stärkung der Zivilgesellschaft insbesondere im ländlichen Raum in Ostdeutschland.

Aktionsprogramm Insektenschutz und Agrarpaket

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bewertet das gestern im Bundeskabinett beschlossene Agrarpaket in weiten Teilen als positiv und lobt darüber hinaus den Vorstoß des Bundesumweltministeriums für mehr Insektenschutz.

„Mit dem zusätzlichen Geld für die Zweiten Säule können wir bestehende Agrarumweltprogramme ausfinanzieren und die zunehmende Umweltorientierung der Landwirte unterstützen“, sagte der Minister. Zwar habe sich Mecklenburg-Vorpommern bei der letzten AMK dafür ausgesprochen nur 4,5 % der Mittel von der ersten in die zweite Säule umzuschichten und in der neuen Förderperiode neu zu entscheiden. Die Nachfrage in den Agrarumweltprogrammen sei aber derart hoch, dass ein schnelleres Handeln erforderlich war. „Die Umschichtung ist in meinen Augen ein moderater Kompromiss“, so Backhaus. Er kritisierte jedoch, dass bislang nicht bekannt sei, wie sich der Satz in den kommenden Jahren verändert und forderte mehr Planungssicherheit für die Branche.

Lob gibt es von Backhaus auch für das vom Bund gestartete Aktionsprogramm Insektenschutz. „Verbindliche Vorgaben für alle Bundesländer durch ein Insektenschutz-Gesetz ist längst überfällig. Insekten sind sehr mobil und Maßnahmen zu ihrem Schutz können letztlich nur wirksam werden, wenn sie flächendeckend umgesetzt werden“, so der Minister. Auch die finanzielle Förderung der Insektenforschung sei ein wichtiger Bestandteil des Programms: „Nur wenn wir wissen, wie es tatsächlich um die Bestände bestellt ist und welche Ursachen der Insektenschwund hat, können wir sinnvoll gegensteuern“, unterstrich Backhaus.

Bereits im April 2018 stellte Minister Backhaus die Grundzüge der Insektenschutzstrategie „Mehr Respekt vor dem Insekt“ vor, mit der sich das Land für eine bundesweite Abstimmung der Forschung und die bessere Vernetzung vorliegender Forschungsergebnisse ausspricht und einsetzt. Entsprechende Beschlüsse seien 2018 auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns sowohl durch Agrarminister- als auch Umweltministerkonferenz verabschiedet worden. Das Aktionsprogramm des Bundes sei deshalb auch maßgeblich von den Ideen und dem Engagement Mecklenburg-Vorpommerns beeinflusst. Auch sehe die landeseigene Strategie vor, den Schutz der Insekten ausdrücklich in die Landnutzung zu integrieren. „Die großflächigen Strukturen der Landwirtschaft müssen aufgebrochen, mehr Hecken, Brachen und breite Feldränder angelegt werden. Mecklenburg-Vorpommern muss nach und nach von einem flächendeckenden Nektarband durchzogen werden“, forderte Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht.

Auch strengere Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel kämen dem Insektenschutz entgegen, ist sich Backhaus sicher. Laut Bundesumweltministerium soll es in einem Großteil der Schutzgebiete ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden geben. „Für den Insektenschutz ist das zweifelsohne eine gute Nachricht. Welche Konsequenzen sich für die Landwirtschaft ergeben, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen. Klar ist aber, dass die Belange der Branche berücksichtigt werden müssen und abwägend vorgegangen werden muss“, kommentierte Minister Backhaus.

Kritisch blickt er auf das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner initiierte Tierwohlsiegel: „Ein Siegel, dass auf Freiwilligkeit setzt, nur die Tierart Schwein betrachtet und neben vielen weiteren Label existiert, ist nur bedingt aussagekräftig und für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine echte Entscheidungshilfe.

Familie 2019

Drese: „Familie ist da, wo Menschen füreinander einstehen und dauerhaft Verantwortung übernehmen“

Schwerin – „Familien sind in unserer weltoffenen, freiheitlichen Gesellschaft vielschichtig und divers. So bunt das Leben ist, so verschieden sind auch die familiären Bedürfnisse. Es gibt Familien mit und ohne Trauschein, Alleinerziehende, Regenbogen- und Patchworkfamilien, Familien, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und Familien mit Migrationshintergrund. Für alle diese Familien möchte die Landesregierung da sein, um sie in ihren spezifischen Lagen zu unterstützen.“

Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte sich gegen den verengten Familienbegriff der AfD-Fraktion ausgesprochen. Diese hatte in einem Antrag gefordert, lediglich sogenannte traditionelle Familien bestehend aus Frau, Mann und Kindern zu stärken.

„Ihr einseitiges Familienbild teile ich ausdrücklich nicht. Wenn Sie von Familie reden, grenzen Sie aus, statt zusammenzuführen. Wenn Sie von Familie reden, spalten Sie die Gesellschaft“, sagte Ministerin Drese im Landtag.

Familie ist nach Ansicht Dreses da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. „Familien, in welcher Form auch immer, bilden die Grundlage gesellschaftlichen Zusammenlebens, indem sie Kinder erziehen sowie Angehörige betreuen und pflegen“, so Drese. In Familien fänden Wertevermittlung, Bildung, gegenseitige Unterstützung und sozialer Zusammenhalt statt, werden Grundregeln des Zusammenlebens und soziale Bindungsfähigkeit vermittelt.

„Um diese gesellschaftlichen Funktionen erfüllen zu können, brauchen Familien ein gesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Solidarität“, betonte Drese. Sie bedürften einer Unterstützung durch die Politik, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. „Genau daran arbeiten wir in Mecklenburg-Vorpommern. Ausdruck hiervon sind z.B. staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Familien und zur Verwirklichung familien- und kinderfreundlicher Lebensbedingungen“, so die Ministerin.

Drese: „Die gestern beschlossene komplette Kita-Elternbeitragsfreiheit ist unser größter Beitrag zur Unterstützung von Familien ganz egal ob mit oder ohne Trauschein, ob alleinerziehend, gleichgeschlechtlich lebend oder als Patchworkfamilie.“

Wolfsnachwuchs in drei neuen Rudeln in MV

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei neue Wolfsrudel. Das Wolfsmonitoring des Landes hat für drei bekannte Wolfsvorkommen im Müritz-Nationalpark, Torgelow und Jasnitz erstmals Welpen bestätigt. Damit leben hierzulande gegenwärtig 7 Wolfsrudel (Jasnitz, Kaarzer Holz, Retzow-Jännersdorfer Heide, Nossentiner Heide, Müritz-Nationalpark, Torgelow, Ueckermünder Heide) und zwei Wolfspaare (Lübtheen, Billenhagen).

„Ich habe den deutlichen Anstieg der Wolfspopulation prophezeit, insofern sind die neuen Welpennachweise für mich wenig überraschend. Dennoch nehme ich diese Entwicklung sehr ernst. Sie zeigt, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern über weitläufige, bisweilen menschenleere Naturräume verfügen, die den Wölfen ideale Lebensbedingungen bieten. Sie zeigt aber auch, dass wir dem Schutz der Menschen und der landwirtschaftlichen Nutztiere weiterhin oberste Priorität schenken müssen. Vorsorge ersetzt aber nicht eine langfristige und bundesweit abgestimmte Strategie zum weiteren Umgang mit dem Rückkehrer. Hier müssen wir deutschlandweit endlich zu einer gemeinsamen Herangehensweise kommen“, sagte der zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit Blick auf den neuen Wolfsnachwuchs.

Für den Müritz-Nationalpark konnte mit dem Fotofallenmonitoring ein Welpe und somit die erfolgreiche Reproduktion des in der Gegend bereits bekannten Wolfspaares belegt werden. Ob es noch weitere Welpen gibt, muss das fortgeführte Monitoring zeigen. Für die Fähe des Wolfspaares ist bekannt, dass diese aus dem Nieskyer Rudel in der Lausitz stammt.

Ebenfalls mittels Fotofallen wurden durch das Forstamt Torgelow in Kooperation mit dem Naturpark „Am Stettiner Haff“ mindestens zwei Welpen im Bereich des Wolfsvorkommens „Torgelow“ erfasst. Auch hier ist somit in diesem Jahr ein neues Wolfsrudel entstanden.

Das Monitoring des Forstamts Jasnitz ergab auch erstmals den Nachweis von mindestens einem Welpen für das Wolfsvorkommen „Jasnitz“. Die Elterntiere sind hier eine Wölfin, die aus dem angrenzenden Kalißer Rudel stammt, und ein Rüde, der aus dem Rudel „Storkow“ aus Brandenburg zuwanderte.

Erste Fotofallenbilder der Nossentiner Wölfin mit deutlichem Gesäuge bestätigt auch im dortigen Rudel nach 2018 wieder eine Reproduktion.

Nach aktuellen Monitoringergebnissen des Bundesforstbetriebes Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat sich in der Lübtheener Heide scheinbar die im November 2017 durch die TU Dresden besenderte Wölfin „Emma“ mit einem Partner angesiedelt. Der Status des vorher dort lebenden Kalißer Rudels ist aktuell unklar.

Das Forstamt Billenhagen konnte ebenfalls in den letzten Monaten ein neues Wolfspaar in seinem Zuständigkeitsbereich bestätigen. Genetische Analysen zeigen, dass die Wölfin aus dem Rudel „Knappenrode“ aus der sächsischen Lausitz stammt.

Für die im Jahre 2018 noch als Rudel geführten Wolfsvorkommen Kaliß und Löcknitz muss der aktuelle Status mit „unklar“ angesprochen werden.

Für mehrere andere Wolfsvorkommen mit Wolfsnachweisen (Bereiche Schildfeld, Grabow, Wokuhl, Anklam und Jägerhof) ist der Status ebenfalls noch unklar und soll durch das weitere kontinuierliche Monitoring geklärt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise auf den Wolf können unter der Nummer 0170-7658887 oder auch über die Online-Eingabe unter dem Schlagwort „Monitoring“ auf der Internetseite www.wolf-mv.de gemeldet werden und stellen für das Wolfsmanagement einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können. Die genannte Nummer fungiert auch als Schadens-Hotline zu Meldung von aufgetretenen oder vermuteten Rissvorfällen.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes unbedingt empfohlen. Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: 0157-75063085 (für die Regionen der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald) sowie 03847-43500 oder 0171-7270624 (für alle anderen Regionen).

Hochschulzulassung

Staatsvertrag ratifiziert und Gesetz auf den Weg gebracht

Schwerin – Das Zulassungsverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie an den Universitäten soll gerechter und transparenter werden. Dafür hat der Landtag am Abend den Staatsvertrag zur Hochschulzulassung ratifiziert und das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium verabschiedet. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung im Einzelnen für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Im Kern geht es um geänderte Quotenregelungen bei der Zulassung“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ziel war es dabei, sich von der einseitigen Fixierung auf den Abiturdurchschnitt zu verabschieden und die Regelung der Wartesemester abzuschaffen – also, dass man teilweise bis zu 7,5 Jahre warten musste, bis man seinen Notenschnitt soweit gedrückt hatte, um endlich das Studium antreten zu können“, sagte Martin.

Die Studienplatzvergabe soll nun also auf neuen Quoten basieren. Diese sind wie folgt:

30% nach Abiturdurchschnitt
60% nach einem universitären Auswahlverfahren
10% nach einer zusätzlichen Eignungsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt

„Diese Änderungen sorgen zusammengenommen für mehr Gerechtigkeit“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Die Länder haben damit der Erkenntnis Rechnung tragen, dass sehr gute schulische Leistungen sich oftmals auch positiv auf den Studienerfolg auswirken. Weil das aber eben nicht das einzige Kriterium für ein erfolgreiches Medizinstudium ist, und weil der 1,0er-Abiturient nicht zwangsläufig der beste Arzt oder die beste Ärztin wird, muss das System durchlässiger werden und auch andere Faktoren miteinbeziehen“, so Martin. Ein gewünschter Nebeneffekt sei, dass die Studierendenschaft vielfältiger werde.

„Bei den Regelungen im Staatsvertrag sind die Kultusministerien weiter gegangen als sie mussten. Das Urteil des Verfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen – also neben Humanmedizin auch für Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin“, erläuterte die Ministerin. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

Rettungsdienstgesetzes M-V diskutiert

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am 04. September der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Im Novellierungsverfahren zum Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 09. Februar 2015 gab es einen breiten Konsens, die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Leistungserbringung in der Notfallrettung auf zehn Jahre festzusetzen.

„Mit dieser Regelung wird einerseits dem Wettbewerbsgedanken Rechnung getragen und andererseits sind die berechtigten Interessen der Leistungserbringer, Sicherheit bei investiven Planungen zu haben, berücksichtigt. Die haupt- und ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land werden insbesondere von den anerkannten Hilfsorganisationen mitgetragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In seiner Entscheidung vom 21. März 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport in einer Notfallsituation die sogenannte Bereichsausnahme anwendbar ist.

„Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Träger grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob sie rettungsdienstliche Leistungen selbst erbringen oder durch öffentlich-rechtliche Verträge auf anerkannte Hilfsorganisationen oder andere Leistungserbringer übertragen möchten“, so Glawe weiter.

Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung des Landes, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport in einer Notfallsituation die Bereichsausnahme anwendbar ist.

„Damit können die Landkreise und kreisfreien Städte rettungsdienstliche Leistungen weiterhin unter bestimmten Bedingungen ohne europaweite Ausschreibung an gemeinnützige Hilfsorganisationen vergeben. Ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Somit kann das ehrenamtlich getragene und bewährte Hilfeleistungssystem mit der Bereichsausnahme effektiv vor rein gewinnorientierten Unternehmen geschützt werden. Denn vielerorts stellen die anerkannten Hilfsorganisationen den öffentlichen Rettungsdienst und gleichzeitig auch einen großen Teil des Katastrophenschutzes“, so Glawe weiter.

„Die Befristung der öffentlich-rechtlichen Verträge auf 10 Jahre hat sich in der Vergangenheit bewährt“, so Glawe. Einer weiteren Umsetzung des EuGH-Urteils durch die Landesregierung bedarf es nicht. Mit § 7 Absatz 4 Satz 2 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern können bei der Auswahlentscheidung Bewerber, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, vorrangig berücksichtigt werden. „Damit ist sichergestellt, dass die vom EuGH geforderten Voraussetzungen an die Eröffnung der Bereichsausnahme erfüllt sind. Die verwaltungsseitige Umsetzung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes vor Ort“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Nach wie vor erscheint es berechtigt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes in gewissen Zeiträumen überprüfen, ob die Strukturen und Leistungserbringer im Rettungsdienst noch den Anforderungen entsprechen. „Zehn Jahre sind ein dafür angemessener Zeitraum.“

Die Errichtung einer trägerübergreifenden Stelle für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird abgelehnt.

„Eine Qualitätsmanagement-Stelle außerhalb des Rettungsdienstes macht im Übrigen keinen Sinn. Die Träger Rettungsdienst kennen die Abläufe in ihrem Rettungsdienstbereich und können am besten Verfahren bei Bedarf anpassen und optimieren“, erläuterte Glawe abschließend.

Die Landesregierung hat mit der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (§ 3) die Forderung in § 8 Absatz 2 Nr. 9 Rettungsdienstgesetz M-V umgesetzt, entsprechende Qualitätsvorgaben zu schaffen.

„Die Träger Rettungsdienst sind gegenwärtig dabei, ein Qualitätsmanagement aufzubauen. Das geht nicht von heute auf morgen. Aber erste notwendige Schritte sind gemacht, indem Personal eingestellt wurde, das diese Aufgabe umsetzen wird. Mit der Unterstützung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sicherstellt, dass landeseinheitliche Strukturen geschaffen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Dies erfolgt entsprechend der Vorgabe in § 3 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern.