Hochschulzulassung

Staatsvertrag ratifiziert und Gesetz auf den Weg gebracht

Schwerin – Das Zulassungsverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie an den Universitäten soll gerechter und transparenter werden. Dafür hat der Landtag am Abend den Staatsvertrag zur Hochschulzulassung ratifiziert und das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium verabschiedet. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung im Einzelnen für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Im Kern geht es um geänderte Quotenregelungen bei der Zulassung“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ziel war es dabei, sich von der einseitigen Fixierung auf den Abiturdurchschnitt zu verabschieden und die Regelung der Wartesemester abzuschaffen – also, dass man teilweise bis zu 7,5 Jahre warten musste, bis man seinen Notenschnitt soweit gedrückt hatte, um endlich das Studium antreten zu können“, sagte Martin.

Die Studienplatzvergabe soll nun also auf neuen Quoten basieren. Diese sind wie folgt:

30% nach Abiturdurchschnitt
60% nach einem universitären Auswahlverfahren
10% nach einer zusätzlichen Eignungsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt

„Diese Änderungen sorgen zusammengenommen für mehr Gerechtigkeit“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Die Länder haben damit der Erkenntnis Rechnung tragen, dass sehr gute schulische Leistungen sich oftmals auch positiv auf den Studienerfolg auswirken. Weil das aber eben nicht das einzige Kriterium für ein erfolgreiches Medizinstudium ist, und weil der 1,0er-Abiturient nicht zwangsläufig der beste Arzt oder die beste Ärztin wird, muss das System durchlässiger werden und auch andere Faktoren miteinbeziehen“, so Martin. Ein gewünschter Nebeneffekt sei, dass die Studierendenschaft vielfältiger werde.

„Bei den Regelungen im Staatsvertrag sind die Kultusministerien weiter gegangen als sie mussten. Das Urteil des Verfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen – also neben Humanmedizin auch für Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin“, erläuterte die Ministerin. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

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