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„Zeugnissorgentelefon“ landesweit geschaltet

Oldenburg: Professionelle Beratung bei psychologischen Problemen im Schulalltag wichtiger denn je

Schwerin – Erstmals in diesem Jahr wird es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweit erreichbares „Zeugnissorgentelefon“ geben. Es ist jeweils werktags in der Woche vor dem letzten Unterrichtstag und in der Woche danach geschaltet. Das bedeutet für die Halbjahreszeugnisse des Schuljahrs 2021/22 vom 31. Januar bis zum 4. Februar sowie vom 7. bis zum 11. Februar.

Das „Zeugnissorgentelefon“ ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Telefonnummer 0385 – 588 7987 ist in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

„Kinder und Jugendliche, die sich wegen ihrer Leistungen sorgen, finden dort ein offenes Ohr, aber auch Eltern, die einen Rat brauchen, um ihre Kinder in einer problematischen Situation gut zu unterstützen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Ich freue mich ganz besonders, dass wir 36 zusätzliche Stellen für den ZDS schaffen konnten. Wir alle wissen, dass schulpsychologische Beratung für Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nun schon so lange andauernden Pandemie, wichtiger denn je ist“, so Oldenburg.

Neu sind beim ZDS zudem regionale Beratungsteams, die direkt an den Schulen beraten und mobile Teams, die bei schulischen Krisen unmittelbar vor Ort sein können. Auch berufliche Schulen werden durch Beratungsangebote unterstützt. Ebenso wurde das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte, Schulleitungen und anderes pädagogisches Personal ausgeweitet.

Ein Flyer, der über alle Angebote des ZDS informiert, wird noch vor den Winterferien an alle öffentlichen Schulen sowie an die Schulen in freier Trägerschaft verschickt.

Gemeinsames Forschungsvorhaben

Ostseestaal Stralsund, Universität Rostock und Fraunhofer-Institut IGP initiieren gemeinsames Forschungsvorhaben

Stralsund – Das Stralsunder Unternehmen Ostseestaal GmbH & Co. KG, das Rostocker Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Technische Mechanik/Dynamik) forschen und entwickeln derzeit an einer Metallpresse zur automatisierten Umformung von Stahlplatten.

„Im Zusammenwirken von wissenschaftlicher Expertise aus unserem Land sowie der vielfältigen praktischen Erfahrung der Firma Ostseestaal im Umsetzen großer Industrie- und Schiffbauprojekte wird eine zukunftsweisende Automatikpresse entwickelt, die zu einer effektiveren Umformung von Stahlplatten eingesetzt werden kann“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Unser Land braucht noch mehr gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, um innovative Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitsplätze werden gesichert und neue Jobs können entstehen.“

In vielen Industriebereichen werden großflächige dreidimensionale umgeformte Platten benötigt. Zur Umformung von Platten mit Abmessungen bis zu 16 Metern Länge werden bislang vorrangig Rollenbiegepressen und Biegepressen mit hydraulischem Antrieb benötigt. Das bislang gängige Verfahren samt der notwendigen mechanischen Nachfolgearbeiten birgt unter anderem den Nachteil, dass die Genauigkeit nicht immer exakt eingehalten werden kann und die Produktivität geringer ist.

Um unter anderem für die automatisierte Fertigung komplexer mehrdimensionaler Plattenbauteile einen höheren technischen Grad zu erreichen und zugleich die Arbeitsbedingungen der an der Umformanlage tätigen Mitarbeiter zu verbessern, ist das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben initiiert worden. Das Stralsunder Unternehmen Ostseestaal GmbH & Co. KG, das Rostocker Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Technische Mechanik/Dynamik) haben sich zusammengeschlossen, um eine neue, intelligente und robuste Pressengeneration zur kaltplastischen Umformung von Blechen großer Abmaße zu entwickeln.

„Das Vorhaben verspricht eine höhere Wertschöpfung in der Produktion. Durch die automatisierte Fertigung komplexer Plattenbauteile kann weniger Materialausschuss entstehen. Zugleich wird der Einsatzbereich des Grundmaterials Stahl erweitert, da präziser und komplexer gearbeitet werden kann. Das ermöglicht neue Einsatzbereiche für die angefertigten Stahlplatten“, sagte Wirtschaftsminister Meyer. Hierzu zählen neben dem Schiffbau auch die Gebäudegestaltung, industrielle Großstrukturen wie Brückentragwerke oder im Formbau für die Luftfahrt und Umwelttechnik.

Die Gesamtinvestition für das Verbundforschungsprojekt beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro.

Jung sein in M-V

Drese: Beteiligung junger Menschen hat großen gesellschaftlichen Mehrwert

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung ausgesprochen. Die heute vom Landtag beschlossene Einrichtung einer Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ sei eine wichtige Maßnahme, um junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre eigenen Lebenswelten anzuhören und einzubinden.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass eine bessere Beteiligung junger Menschen einen großen gesellschaftlichen Mehrwert hat“, sagte die Ministerin. „Ihre Ideen und Erfahrungen in politische Prozesse einzubeziehen, bereichert die Diskussionen mit zukunftsweisenden Themen und Sichtweisen und ehrlichen Rückmeldungen, wie die aktuelle Politik im Alltag ankommt“, so Drese.

Besonders wichtig ist für Ministerin Drese, dass junge Menschen in der Enquete-Kommission des Landtages durchgehend eingebunden werden. Mit dem vorgesehenen Jugendforum könnten ganz unterschiedliche junge Menschen sich jugendgerecht austauschen. Durch dieses eigene Format bestehe die Chance, wichtige Aspekte und Erfahrungen einzubringen und ungefiltert in Form eines „Kinder- und Jugendgutachtens“ in die Ergebnisse der Enquete-Kommission einfließen zu lassen.

Drese: „Wenn wir wollen, dass junge Menschen in unserem Land gute Rahmenbedingungen vorfinden und sich selbst demokratisch mit ihren Ideen in unsere Gesellschaft einbringen, müssen wir junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre Lebensrealität fördern und sie mitentscheiden lassen. Das ist meine Hoffnung und Erwartung an eine Enquete-Kommission ‚Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern‘.“

Präsenzpflicht an den Schulen bleibt bestehen

Oldenburg: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hält ein Aussetzen der Präsenzpflicht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht für sinnvoll. Sie verweist auf das „Drei-Phasen-Modell“, mit dem die Schulen Freiräume erhalten und flexibel agieren können. Ziel ist es, den Schulbetrieb auch bei steigenden Infektionszahlen aufrecht zu erhalten, so lange der Gesundheitsschutz für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Das Land hatte zuvor das „Drei-Phasen-Modell“ mit den Verbänden der Schularten und weiteren Interessenvertretungen intensiv beraten.

„Eigentlich sind wir uns doch alle einig, dass es das Beste für Schülerinnen und Schüler ist, gemeinsam zu lernen, dass Lernrückstände der vergangenen Schuljahre verringert und nicht erneut vergrößert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, welche weiteren Auswirkungen Distanzunterricht haben kann. Soziale Vereinsamung und psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sind Folgen, um die wir uns heute kümmern müssen“, führte sie aus.

Die Ministerin verwies zudem auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Januar 2022. „Darin haben alle Länder bekräftigt, dass das Präsenzlernen weiterhin höchste Priorität hat. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn die Omikron-Variante uns vor eine neue Herausforderung stellt und sich die Pandemie verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Deswegen haben wir das ‚Drei-Phasen-Modell‛ entwickelt, mit dem Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten“, betonte Oldenburg.

Wenn es an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Corona-Infektion kommt, schätzt das zuständige Gesundheitsamt das Infektionsrisiko ein und ordnet entsprechende Maßnahmen an. „Vorteil der Präsenzpflicht in der Schule ist zudem, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Teststrategie teilnehmen, mit der eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Darauf hat auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seiner Stellungnahme hingewiesen. Bei einer Aufhebung der Präsenzpflicht für alle wäre das nicht der Fall. Die Testfrequenz haben wir zu Beginn des Jahres auf drei Mal pro Woche erhöht, um einen höheren Schutz zu bieten“, erklärte die Ministerin. „Wenngleich die Infektionszahlen derzeit steigen, haben sich die Teststrategie, die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht an unseren Schulen bewährt. Nicht zuletzt deshalb, weil sich alle Beteiligten an diese Regelungen halten. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Liberalisierung der Beflaggungsordnung

Schwerin – Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt.

„Dafür bin ich dem Landtag sehr dankbar“, sagt Innenminister Christian Pegel und begründet: „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern.“

Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister.

Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nicht hoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.

Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV

Entlastung für Unternehmen durch Kurzarbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die weitere Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie und im Besonderen das Thema Kurzarbeit diskutiert worden. „Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitsplätze können erhalten und Fachkräfte in den Unternehmen gesichert werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Kurzarbeitergeld für alle Betroffenen auskömmlich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag im Landtag.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig ist, die Kurzarbeit zu verlängern. „Die Corona-Situation hat sich aufgrund von Omikron mittlerweile verschärft. Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Das stärkt die Unternehmen in der Krise“, erläuterte Meyer weiter. „Bei den von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden bereits weiterhin die Sozialabgaben vollständig erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen selbst gefördert werden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit aufmerksam: „Wir wollen dadurch einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage setzen.“ Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt.