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Autor: Rügenbote

Gesundheitsförderung für Lehrkräfte

Land investiert über zwei Millionen Euro in Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die Angebote zur Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter ausgebaut. Im Jahr 2020 standen 1,98 Millionen Euro für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen bereit, im Jahr 2021 investiert das Land über zwei Millionen Euro. Das ist ein Aufwuchs um 103.000 Euro. Im BGM sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Gesundheitsförderung der Beschäftigten an den Schulen dienen. Das sind der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung als ergänzende Angebote des Arbeitgebers.

In diesem Jahr hat das Land auch drei zusätzliche Stellen für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen eingerichtet. Diese Psychologinnen und Psychologen sollen die bestehenden Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte erweitern.

„Mit breiten und vielfältigen Unterstützungsangeboten stärken wir unsere Lehrkräfte“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Doch auch die besten Angebote tragen leider nicht dazu bei, Krankheiten ganz zu verhindern. Der BARMER Berufsatlas zeichnet im Übrigen auch kein vollständiges Bild vom Krankenstand der Lehrkräfte. Junge verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sind von der BARMER nicht berücksichtigt worden, weil sie nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind“, so Oldenburg. An den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind 27 Prozent der Lehrkräfte verbeamtet und 73 Prozent tarifbeschäftigt.

„Wir haben großes Interesse an motivierten Beschäftigten, die gerne an den Schulen arbeiten“, betonte die Bildungsministerin weiter. „Die Senkung der Arbeitsbelastung ist hierbei von herausgehobener Bedeutung. In dieser Wahlperiode wollen wir Lehrkräfte insbesondere von pädagogisch nicht notwendigen Aufgaben entlasten und weiteres Personal zur Verfügung stellen. Wir wollen zudem prüfen, ob ab 2026 bei zurückgehenden Schülerzahlen eine Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung oder mehr Altersanrechnungsstunden ermöglicht werden können“, so Oldenburg.

Seit 1. August 2020 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, zusätzliche Anrechnungsstunden in Anspruch nehmen. „Ältere Lehrerinnen und Lehrer erhalten damit insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche“, sagte Oldenburg. „Neben einer Stunde ab 57 Jahren und einer weiteren Stunde ab 60 Jahren kommen zwei weitere Anrechnungsstunden hinzu.“ Durch Altersanrechnungsstunden sinkt die wöchentliche Zahl an Stunden, die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten müssen.

Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Um das öffentliche Bewusstsein für die neuen 3G-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, findet heute (Dienstag, 14. Dezember 2021) ein landesweiter Aktionstag statt. An diesem Tag sind die Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Ordnungsämter aufgerufen sich zu beteiligen.

„Wir alle haben ein Interesse daran, in Zeiten der Pandemie die Mobilität der Menschen mit Bahnen und Bussen zu gewährleisten. Es ist wichtig, das Vertrauen der Fahrgäste weiter in einen sicheren öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Dazu kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Seit 24. November 2021 gilt aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen zusätzlich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Am Dienstag (14. Dezember 2021) werden in der Hansestadt Rostock vormittags und ansonsten ab 13:00 Uhr landesweit verstärkte Kontrollen in Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen durchgeführt. Der Aktionstag wird durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und die Bundespolizei unterstützt.

„Wir bekommen die Pandemie nur in den Griff, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Mit dem Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regeln in Bussen und Bahnen wollen wir dafür gemeinsam ein Zeichen setzen“, sagt Innenminister Christian Pegel, der mit Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier in Schwerin einzelne Kontrollen begleiten wird (siehe dazu separate Presse-Einladung des Innenministeriums).

Abschließend appellierte Minister Meyer an die Bevölkerung, die Kontrolleure in den Bussen und Bahnen aktiv zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV setzen die coronabedingten Anforderungen um. Sie machen ihre Arbeit. Jedes freundliche Wort der Fahrgäste hilft den Kontrolleuren ihren Job zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Wald in M-V hat sich leicht erholt

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat am Vormittag den aktuellen Waldzustandsbericht 2021 vorgestellt. In diesem Rahmen fasste der Minister auch die diesjährigen Aufforstungen im Land zusammen.

„Erstmals in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns konnten wir rund 700 ha Wald neu pflanzen“, so Minister Backhaus. „Kein anderes Bundesland hat ein ähnliches Waldbauprogramm umsetzen können. Auf diese Leistung können wir wirklich ein bisschen stolz sein. Aber ausruhen können wir uns auf dem Erfolg nicht. Wir werden das Programm kontinuierlich fortsetzen und ich lade auch die Aktivisten von Fridays-for-Future ein, daran teilzunehmen. Wir werden der Initiative 10 ha Land für ein eigenes Waldprojekt an einem markanten Standort überlassen. Das ist mein Angebot.“

 Der vorliegende Waldzustandsbericht 2021 spiegele den Zustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern wieder und ermögliche eine landes- als auch bundesweite Einschätzung von Waldschäden, erklärt der Minister. Die Daten wurden im Zeitraum 20. Juli bis 20. August dieses Jahres erhoben.

Der Vitalitätszustand der Waldbäume hat sich demnach gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Damit setzt sich der Erholungstrend des letzten Jahres weiter fort, wenngleich die Waldschäden weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben. Aktuell verringert sich die mittlere Kronenverlichtung der Waldbäume um 1,3 Prozentpunkte auf 21,1 %. In Folge des außerordentlich trockenen und sehr heißen Jahres 2018 stieg die mittlere Kronenverlichtung der Bäume im Jahr 2019 auf 24,5 % an, was einen der höchsten Schädigungsgrade der Wälder seit dem Beginn der Waldzustandserhebung im Jahr 1992 darstellte. Seither ist zwar ein Rückgang der Waldschäden zu beobachten, jedoch liegt die mittlere Kronen­verlichtung der Bäume immer noch über den Werten vor der Dürrephase 2018-2020.

„Begünstigt wurde das Wachstum der Bäume dieses Jahr von den hohen Niederschlagsmengen während der Vegetationszeit“, fasst Minister Backhaus zusammen. „Insbesondere im Sommer fiel bei überdurchschnittlich hohen Temperaturen nahezu überall im Land ausreichend Regen, so dass die Wälder kaum längere Trockenphasen überstehen mussten, auch wenn die Grundwasserspeicher flächendeckend noch nicht wieder voll aufgefüllt sind. Dementsprechend konnten sich die Baumkronen gut entwickeln.

Jedoch sind entstandene Trocknisschäden der letzten Jahre, wie Dürräste oder Rindenschäden, nach wie vor an vielen Bäumen sichtbar. Günstig für die Vitalität wirkte sich zudem die wiederholt geringe Fruchtausbildung der Waldbäume aus. Im Jahr 2021 wurde bei den meisten Baumarten nur eine geringe Fruktifikation festgestellt. Auch in diesem Jahr setzte sich die seit 2018 laufende Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher fort.

Jedoch trugen einerseits die relativ geringen Temperaturen zu Beginn der Flugzeit im Mai als auch andererseits die bessere Wasserversorgung und damit das gesteigerte Abwehrvermögen der Fichten während der Vegetationsperiode dazu bei, dass die Schadholzmenge unter den Werten der letzten beiden Vorjahre blieb. Insgesamt zeigen in Mecklenburg-Vorpommern ein Fünftel der Bäume (20,5 %) deutliche Vitalitätsschädigungen (in 2020 war es noch ein Viertel). Als Ergebnis der Waldzustandserhebung 2021 leiten wir her, dass ca. 19 % der Waldbäume im Land nicht geschädigt sind, d.h. jeder 5. Baum ist gesund. Damit haben wir den gesündesten Wald in Deutschland“, so der Minister abschließend.

Antragsphase für Sirenenförderung

Schwerin – Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie und des Antragsformulars auf der Internetseite des Innenministeriums ist heute der Startschuss für die Verteilung der 1,7 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung moderner kommunaler Sirenen im Land gefallen.

Zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland hat der Bund insgesamt ca. 86 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal hat gezeigt, dass Sirenen einen wichtigen Bestandteil zur Warnung der Bevölkerung darstellen und man sich nicht ausschließlich auf neue Warninstrumente, wie die leider immer noch zu wenig genutzte Warnapp „NINA“ oder das gegenwärtig vorbereitete Cell-Broadcasting auf Mobiltelefonen stützen sollte.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Anders als die bisher ausschließlich aus Landesmitteln praktizierte Sirenenförderung steht das Bundesprogramm nicht nur den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes offen, sondern auch kreisangehörigen Gemeinden.

Um die Bundesmittel für das Land zu sichern, müssen die entsprechenden Förderanträge möglichst bis zum 31. Januar 2022 gestellt und bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden. „Ich hoffe sehr“, so Minister Pegel, „dass die Kommunen die günstige Gelegenheit beim Schopf packen und so helfen, den Bevölkerungsschutz auf ihrem Gebiet spürbar nach vorne zu bringen!“

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Sirenenfoerderprogramm/

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“