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Autor: Rügenbote

Neuauflage der Neustart-Prämie

Schwerin – Die Corona-Pandemie hat die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern ansteigen lassen. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist aber für die betroffenen Beschäftigten mit Einkommensverlusten verbunden. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin. Gleichzeitig mahnte der Minister den Bund an, auch die in der Corona-Krise erhöhten Fördersätze von 70/77 Prozent und 80/87 Prozent bis 31. März 2022 fortzuführen. „Corona endet nicht am 31. Dezember 2021, nur weil die Verwaltung dies so festlegt. Wir brauchen die volle Unterstützung, so lange die Krise da ist.“

In der Neuauflage sollen für Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent im Zeitraum Januar bis März 2022 200 Euro pro Monat gezahlt werden. „Das ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Prämie ist auch ein Beitrag, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, betonte Wirtschaftsminister Meyer. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021. Die Antragsfrist ist am 31.Oktober 2021 abgelaufen. Es sind rund 1.590 Anträge im Rahmen der Neustart-Prämie gestellt worden. „Bisher haben mehr als 11.600 Beschäftigte profitiert – vor allem im Gastgewerbe. Mit den geplanten Beträgen wird insbesondere bei geringen Einkommen eine deutliche prozentuale Aufstockung erreicht“, so Meyer weiter. Im Bereich Gastgewerbe (rund 2,5 Millionen Euro für knapp 6.000 Beschäftigte), verarbeitendes Gewerbe (0,37 Millionen Euro für rund 1.400 Beschäftigte) und Handel inklusive Instandhaltung (rund 0,35 Millionen Euro für rund 930 Beschäftige) wurden bisher die meisten Prämien ausgezahlt.

Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Anträge können ab dem 01. März 2022 rückwirkend für abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Da dies durch den Bund in der Vergangenheit nicht immer zeitnah gewährleistet werden konnte, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“ Auch hier wird die Antragstellung über die GSA erfolgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer machte auch auf bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam. Hierzu zählt der Härtefallfonds. Um Unternehmen zu unterstützen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, haben Bund und Länder Härtefallhilfen aufgelegt, mit denen betriebliche Ausgaben bezuschusst werden. „Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Darüber hinaus wurde vom Wirtschaftsministerium bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert.

Darüber hinaus soll Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden werden. Aktuell bezuschusst der Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bei Betrieben mit erheblichem Arbeitsausfall die Ausbildungsvergütung. Nach derzeitigem Stand endet die Förderung am 31. Dezember 2021. „Für den Fall, dass der Bund seine Förderung nicht verlängert, prüft das Land seinerseits eine Neuauflage der Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit ab dem 01. Januar 2022“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

12. Aktionstag Kita- und Schulverpflegung

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Kitas und Schulen wichtig bei gesunder Ernährung“

Schwerin – „Die Verpflegung im Kita- und Schulalltag wird immer bedeutender. Als Verbraucherschutzministerin lege ich großen Wert darauf, dass alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, egal ob in kommunal oder frei getragenen Einrichtungen, unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine qualitativ hohe Verpflegung erhalten. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist dabei besonders relevant. Gerade in einem landwirtschaftlich so stark geprägten Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern wird es immer wichtiger, dass Nahrungsmittel klimafreundlich erzeugt werden. Darum sollte der Anteil der regionalen und ökologischen Produkte erhöht und Lebensmittelabfälle reduziert werden. Um es mit einer Zahl deutlich zu machen: Weltweit landet ein Drittel der produzierten Lebensmittel im Müll. Eine Halbierung der Lebensmittelabfälle hätte den gleichen Effekt bezüglich des Klimaschutzes wie die Abschaffung jedes zweiten Autos. Das zeigt, dass auf uns alle bei diesem Thema eine besondere Verantwortung zukommt“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt in ihrem Online-Grußwort zum 12. Aktionstag Kita- und Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, welch wichtige Rolle Kitas und Schulen bei der ausgewogenen Ernährung spielen. Die Kinder und Jugendlichen waren nicht in den Einrichtungen, verbrachten einen Großteil ihrer Zeit vor dem Computer. Infolgedessen nahm das Übergewicht bei vielen Kindern zu. Die Zahl der Mädchen und Jungen, die wegen Fettleibigkeit behandelt werden mussten, ist im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 60 Prozent angestiegen. Daher brauchen wir eine langfristig angelegte bundesweite Strategie zur Kindergesundheit. Das sollte die neue Bundesregierung zügig angehen“, so Ministerin Bernhardt.

Online-Portal für Impfterminvergabe

Schwerin – Seit heute können Bürgerinnen und Bürger ihren Impftermin online buchen. „Auf der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen“, teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start des digitalen Impf-Portals mit.

Damit steht ab sofort neben der telefonischen Anmeldung ein weiterer praktischer Weg für die Vergabe eines Impftermins zur Verfügung. Impfberechtigte können sich nach Registrierung einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) in ihrem Landkreis bzw. in der Landeshauptstadt Schwerin und in der Hansestadt Rostock reservieren.

Termine für Auffrischungsimpfungen nach Erst- und/ oder Zweitimpfung mit Biontech, Moderna und Astrazeneca erfolgen jedoch frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung.Deshalb kann die Terminbuchung einige Zeit dauern.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über-30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen im Alter von 12 bis 29 eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Darüber hinaus erhalten Interessierte auch Informationen zur Covid-19-Impfung und über regionale Sonderimpfaktionen (z.B. freie Impftermine ohne Anmeldung).

Ministerin Drese: „Die Impfstützpunkte sind neben den niedergelassenen Haus- und Fachärzten unsere zweite große Säule der gut angelaufenen Impfoffensive in Mecklenburg-Vorpommern. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in den letzten Wochen unter Hochdruck für den Ausbau der Impf-Infrastruktur im gesamten Land gesorgt haben. Mit dem Impf-Portal kommt nun ein weiterer wichtiger und bürgerfreundlicher Baustein dazu.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand 6. Dezember 70,2 Prozent mindestens einmal geimpft, 15,4 Prozent haben eine Booster-Impfung erhalten.

Unterstützung von Unternehmen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert von der Landesregierung klare Aussagen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit aktuellen Corona Maßnahmen

Stralsund – Durch die Landesregierung wurden aktuell wieder eine Vielzahl von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie beschlossen welche erheblich in die Rechte der Unternehmen und deren Wirtschaftlichkeit eingreifen. „Bereits zum zweiten Mal müssen die Unternehmen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern infolge von Maßnahmen der Landesregierung einen „Coronawinter“ erleben, der sie zunehmend existenziell gefährdet, stellt Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen fest.

Als Beispiele für solche aktuell verordneten Maßnahmen, nennt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und dieVeranstaltungsbranche, die 2G-Regel für den Einzelhandel, die Einschränkung von Veranstaltungen und die angedrohten Schließungen von Dienstleistungsbetrieben.

Die jetzt mit Corona Landesverordnung angeordneten Maßnahmen stellen faktisch einen Lockdown durch die Hintertür mit unabsehbaren Folgen für die Unternehmen dar, so Löttge und Burwitz unisono.

Bei der jetzigem Situation der heimischen Wirtschaft, bedingt durch eine schlechte Corona Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ist es, so Löttge, erforderlich, zügig Entscheidungen in der Landesregierung für unbürokratische Corona-Hilfen an die Betroffenen zu treffen.

Eine ewige Prüfung der Möglichkeiten zur Corona Hilfe, wie vom Fachminister angekündigt, kann sicherlich nicht akzeptiert werden, da diese der dramatischen finanziellen Situation der Unternehmen in keiner Weise gerecht wird.

Hier ist schnelles und unbürokratisches Handeln gefragt“, stellt der Vorsitzende der Fraktion BVR/FW fest.

Jörg Burwitz bemerkt dazu „Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungs- und Dienstleistungsbranche, obgleich weder Hotspots noch Pandemietreiber, waren bereits in Zusammenhang mit den vorhergehenden Corona-Wellen am stärksten von Einschränkungen verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen betroffen.

Die Reserven sind aufgezehrt. Ohne schnelle Hilfe werden grade viele kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels das nächste Frühjahr nicht mehr erleben, was sowohl zu einer weiteren Verödung der Innenstädte führen aber auch nachteilige Spuren in den Tourismusorten hinterlassen wird.“

Dieser Entwicklung wird man nur mit konkreten Hilfsprogrammen des Landes begegnen können, welche wir als Fraktion von der Landesregierung einfordern.

Wir fordern den Landrat und die Landtagsabgeordneten im Landkreis auf, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten für eine Unterstützung der von den Corona-Maßnahmen betroffenen, klein- und mittelständischen Unternehmen bei der Landesregierung einzusetzen, so der Fraktionsvorsitzende Mathias Löttge abschließend.

Dank an Ehrenamtliche

Ministerpräsidentin dankt Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz

Schwerin – Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Arbeit der Ehrenamtlichen in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt: „Das Ehrenamt ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. 43 Prozent der Menschen in unserem Land ab 14 Jahren sind in unserem Land ehrenamtlich engagiert. Viele von ihnen sogar mehrfach. Ehrenamtliche kümmern sich um Jung und Alt, sind Übungsleiter und Feuerwehrleute, sind DRK-Mitglieder oder bei den Tafeln, bringen Freude, spenden Trost und geben Hoffnung. Das ist großartig, vorbildlich und stärkt den sozialen Zusammenhang in unserer demokratischen Gesellschaft. Ich danke jeder einzelnen und jedem einzelnen. Sie alle können stolz auf sich sein.“

„Ich freue mich, dass wir im vergangenen Jahr die Ehrenamtskarte eingeführt haben. Inzwischen sind rund 4.500 übergeben worden. Nunmehr über 230 Partner und Unterstützer im Land gewähren den Ehrenamtskarteninhabern Vergünstigungen als Dankeschön. Unterstützung kommt auch von der Ehrenamtsstiftung MV und seit letztem Jahr auch von der Bundesengagement-Stiftung aus Neustrelitz“, so Schwesig weiter.

Corona habe sich leider auch auf das Ehrenamt ausgewirkt. Für die Vereine, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, habe das Land im Jahr 2020 der Ehrenamtsstiftung MV Soforthilfe in Höhe von 1 Million Euro aus dem MV-Schutzfonds bereitgestellt. „Das war eine wichtige Entscheidung.“ Gleichzeitig hat das Ehrenamt geholfen, den sozialen Zusammenhalt in Corona-Zeiten zu erhalten. Für die Nachbarin einkaufen gehen oder den Müll runtertragen, Bekannte zum Arzt oder Einkaufen fahren – all das hat in dieser Zeit eine besondere Bedeutung.

Es sei eine schöne Tradition, den Tag des Ehrenamtes auf einer schönen Veranstaltung mit Ehrenamtlichen zu verbringen und sie dort für ihr Engagement zu ehren. „Leider ist das wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal in Folge am Tage des Ehrenamtes selbst nicht möglich. Aber das holen wir nach“, so die Regierungschefin.

Deutliche Impf-Fortschritte in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern steht angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens nach Worten von Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in den kommenden Wochen und Monaten vor einer großen Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gemeistert werden kann.

In den vergangenen Tagen hätten die maßgeblichen Kriterien zur Einstufung des Infektionsgeschehens teils dramatische Rekordwerte erreicht. „Mein besonderer Blick gilt dabei den Intensivstationen in den Krankenhäusern“, sagte die Ministerin am Wochenende mit Blick auf die Corona-Entwicklung. Dort gebe es zunehmend Kapazitätsengpässe und viele Beschäftigte seien erschöpft. Von gut 600 betreibbaren Intensivbetten in Mecklenburg-Vorpommern stünden nur noch etwa 80 zur Verfügung. Fast 100 sind mit COVID-19-Patientinnen und Patienten belegt. 55 von ihnen werden invasiv beatmet, so Drese.

Als wesentliche Maßnahme zur Entlastung des Gesundheitssystems sieht Drese die Ausweitungen der Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen.

Drese: „Als neue Gesundheitsministerin sehe ich meine wichtigste Aufgabe darin, die Impfungen im Land voranzutreiben und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.“ Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden, der Bundeswehr und mit vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern seit einigen Wochen daran, die Impfangebote massiv auszuweiten. „Wir eröffnen zusätzliche Impfstützpunkte, erweitern die Öffnungszeiten, richten zusätzliche Impfstrecken ein oder schaffen mit kreativen Impfangeboten in der Fläche zusätzliche, niedrigschwellige Angebote“, verdeutlichte die Ministerin.

Dieser Weg werde weiter fortgesetzt. „Ich möchte beispielsweise auch Reha-Kliniken, Betriebsärzte und Zahnärzte für die Durchführung von Impfungen gewinnen“, so Drese. Zudem werde am Montag das Online-Portal zur Terminbuchung freigeschaltet. Drese: „Damit besteht zusätzlich zur Telefon-Hotline die Möglichkeit, Impftermine zu vereinbaren. Wir entlasten dadurch die Impfstrukturen zusätzlich und vermeiden unnötige Wartezeiten insbesondere für ältere oder eingeschränkte Menschen.“

„Vom Bund erwarte ich, dass dafür ausreichend Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Ich setze große Hoffnung auf den neuen Krisenstab im zukünftigen Bundeskanzleramt und hoffe sehr, dass aus Berlin jetzt Rückenwind und kein Gegenwind mehr für unsere Impf-Kampagne kommt.“

Die Ministerin hob hervor, dass die Impf-Kampagne bereits jetzt deutlich sichtbare Erfolge zeigt. In der Woche vom 26. November bis zum 3. Dezember sind über 97.100 Erst-, Zweit- und Drittimpfungen in MV durchgeführt worden. Damit habe sich die Zahl der Impfungen gegenüber Mitte November verdoppelt. „Sehr erfreulich ist, dass auch verstärkt bislang Ungeimpfte sich dazu entschließen, ein Impfangebot anzunehmen – wir haben dadurch die Quote der Erstimpfungen auf nunmehr 70 Prozent erhöht“, so Drese.

Werbung für Impfung und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der heutigen Sondersitzung des Landtags zur Corona-Lage und den Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, die Möglichkeiten zur Impfung zu nutzen. Die Corona-Inzidenz liege bei Geimpften in Mecklenburg-Vorpommern bei unter 70, bei den Ungeimpften über 1.100.

„Es ist wichtig, dass alle, die es können und bisher nicht getan haben, sich jetzt impfen lassen. Wir raten auch dazu, die Möglichkeit der Auffrischungsimpfungen zu nutzen. Sie schützen sich und andere. Impfen ist der einzige Weg heraus aus der Pandemie. Und den müssen weiter konsequent gehen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Schwesig warb in ihrer Rede um Unterstützung für die Corona-Schutzmaßnahmen des Landes.  „Wir brauchen in der aktuellen Situation zusätzliche Schutzmaßnahmen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Ministerpräsidentin. Bund und Länder hätten sich entschieden, dass Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte gelten sollen. „Deshalb gibt es die 2G bzw. die 2G-Plus-Regel in vielen Bereichen“, sagte die Ministerpräsidentin. Ziel der Landesregierung bleibe es, Kitas und Schulen offenzuhalten. Die Kontaktbeschränkungen sollen nach den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern auch in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal angepasst werden. „Ich bitte alle Menschen im Land, weiter vorsichtig zu sein.“

Die Beschlüsse der heutigen Landtagssitzung und der gestrigen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden in der Kabinettssitzung am Dienstag umgesetzt. Bis dahin gilt die bestehende Corona-Ampel.

Bewerbungsfrist für Referendariat läuft

Zuschläge für Ausbildung im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Noch bis zum 15. Dezember können sich angehende Lehrerinnen und Lehrer auf ein Referendariat an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Neu ist, dass Referendarinnen und Referendare an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum jetzt einen Zuschlag auf ihre Bezüge erhalten können. Dieser Zuschlag beträgt 20 Prozent und kann bis zu 300 Euro auf die monatlichen Bezüge ausmachen. Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Anwärterstellen können bis zum 15. Dezember 2021 hier eingereicht werden. Der Vorbereitungsdienst beginnt dann am 1. April 2022.

Bildungsministerin Simone Oldenburg machte deutlich, dass damit ein wichtiger Schritt zu mehr Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum getan sei. „Ein Referendariat an einer der ausgewählten Schulen gewinnt damit spürbar an Attraktivität“, so Oldenburg. „Von den neuen Zuschlägen profitieren sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch die Schulen. Die Referendarinnen und Referendare spüren den Vorteil sofort im Portemonnaie und die Schulen gewinnen junge, hochmotivierte künftige Lehrkräfte.“

Wer diesen Zuschlag erhalten möchte, muss Folgendes erfüllen:

Der Vorbereitungsdienst muss an der Ausbildungsschule absolviert werden, für die eine Zulassung vorliegt.

Die Referendarin oder der Referendar darf nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.

Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Referendarin oder der Referendar für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Anwärterin oder Anwärter zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen das Land selbstverständlich eine passende Schule zu finden.