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Autor: Rügenbote

Hansebad feierlich eröffnet

Anklam – Das neue Hansebad ist etwas ganz Besonderes. Für Vorpommern und made in Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Schwimmhalle. Ich bin ganz begeistert und weiß, wie viele daran mitgewirkt und auf diesen Tag hingefiebert haben. Wir haben als Land gern dazu beigesteuert. 11 Millionen Euro hat die Schwimmhalle gekostet. 10 Millionen Euro Förderung sind hier hervorragend investiert. Die Hallen- und Anlagenbau GmbH in Wusterhusen und die mele Energietechnik GmbH in Torgelow haben sich zusammengetan und die Schwimmhalle konzipiert und gebaut“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann heute bei der Eröffnung des Hansebads in Anklam.

Die alte Anklamer Schwimmhalle sei der Prototyp für die Volksschwimmhalle „Anklam“ gewesen, die später in der gesamten DDR gebaut wurde. Dahlemann: „Vielleicht stehen wir vor dem neuen „Typ Anklam“, der sich bald in ganz Deutschland finden wird. Ein tolles Projekt aus Vorpommern, das nicht nur Anklam weiter voranbringt, sondern die gesamte Region. Alle Beteiligten können stolz darauf sein.“

In der Hansestadt Anklam habe sich in den letzten Jahren so viel getan, „auch deshalb, weil so viele Anklamer Bürgerinnen und Bürger sich unermüdlich für ihre Stadt einsetzen. Die Peenepromenade und der Marktplatz sind nur zwei Beispiele. Der Anklamer Dreiklang nimmt Gestalt an – die Schwimmhalle ist als erstes fertig, der Schulcampus ist im Bau und für den Vorbau des Ikareums ist der Förderbescheid übergeben worden.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion, die weitere Hafenbebauung seien die nächsten großen Projekte.

Dahlemann: „Anklam ist eine attraktive Stadt mit Zukunft. Das gilt für die gesamte Region. Vorpommern hat sich gut entwickelt. Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan. Auch in der neuen Wahlperiode legt die Landesregierung weiterhin besonderes Augenmerk auf Vorpommern. Packen wir es gemeinsam an.“

Schutzmaßnahmen an Schulen verstärkt

Schwerin – Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens verstärkt Mecklenburg-Vorpommern auch die Schutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen. Das Bildungsministerium hat die Schulen über die geltenden Regelungen informiert. Schulleitungen haben in einem Schreiben Handlungsempfehlungen und den überarbeiteten Hygieneplan erhalten. Der Hygieneplan gilt ab Montag, 29. November 2021. Für Eltern gibt es ebenfalls ein Informationsschreiben, das die Schulen den Erziehungsberechtigten aushändigen können.

„Trotz der steigenden Infektionszahlen und der Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern und Schulschließungen zu verhindern. Präsenzunterricht ist zudem die beste Garantie für die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und die beste Grundlage für die psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler. Es ist sehr wichtig, dass alle Beteiligten die Hygieneregeln befolgen. Der Infektionsschutz hat oberste Priorität“, sagte Oldenburg.

Die bislang geltenden Hygienemaßnahmen und die Impfkampagne bleiben die zentralen Elemente, um eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen und gleichzeitig den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler abzusichern. Dazu ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten an Schulen die Hygieneregeln wie zum Beispiel das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, das Händewaschen, die Abstandsregelungen und das Lüften von Klassenräumen einhalten. Die Regelungen gelten auch für die Lehrerzimmer.

 Die Regelungen im Überblick:

  •  Maskenpflicht

Das Bildungsministerium geht aufgrund der Infektionslage davon aus, dass alle Personen an den Schulen zunächst bis zu den Weihnachtsferien eine Maske tragen müssen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dringend empfohlen wird das Tragen des aus medizinischer Sicht sichereren Mund-Nase-Schutzes (MNS, OP‑Maske). Die Schulen können in eigener Verantwortung auch die Konzeption für Tragepausen von Masken im Freien organisieren.

  •  Testpflicht

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung ist die Testpflicht, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. Die Frequenz der Testungen soll zukünftig erhöht werden. Das Bildungsministerium wird den Schulen in Kürze weitere Hinweise dazu übermitteln.

  •  Kontaktreduzierungen

Alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Es wird empfohlen, ein Betreten der schulischen Anlagen sowie des Schulgebäudes von Personen, die nicht zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und der Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel der Schulmitwirkung) notwendig sind, zu vermeiden. Gespräche und Absprachen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften sollen, dort wo es möglich ist, digital oder telefonisch stattfinden, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.

Schulen können in eigener Verantwortung von zeitversetzten Unterrichtsmodellen Gebrauch machen, um Kontakte im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu verringern. Dabei dürfen sich nur noch die Schülerinnen und Schüler einer definierten Gruppe in Pausenzeiten begegnen. Schulleitungen sind gehalten zu prüfen, ob es möglich ist, den Unterrichts- und Schulbetrieb soweit zu entzerren, dass zeitliche wie räumliche Ressourcen entstehen. Diese sollen genutzt werden, Zusammenkünfte von größeren Schüler- bzw. Lerngruppen weitgehend zu vermeiden und damit den Infektionsschutz in den Schulen zu verbessern.

  •  Impfungen

Eine hohe Impfbeteiligung im Umfeld ist ein Garant für den Schutz aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und den anderen Beschäftigten an den Schulen. Nur so kann sicher verhindert werden, dass sich Kinder über die Erwachsenen anstecken und umgekehrt. Nur so können Viruseinträge, die zumeist von außen in die Schulen kommen, reduziert werden. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Impfung. Dies ermöglicht, dass auch die Kinder dieser Altersgruppe effektiv vor dem Corona-Virus geschützt werden können.

  •  Ganztagsangebote

Schulleitungen sollen prüfen, ob bestehende Ganztagsangebote für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden können. Hieraus lassen sich nach den Möglichkeiten vor Ort gegebenenfalls Kontaktreduzierungen und zusätzliche Freiräume für einen entzerrten bzw. versetzten Schulalltag erschließen. So ist es möglich, den Unterrichtsrhythmus in mehreren Lernblöcken, kleineren Klassen, gestreckten Stundenplänen zu gestalten und somit auch eine verringerte Durchmischung der Schülergruppen zu erreichen.

  •  Vergleichsarbeiten

Im Schuljahr 2021/2022 entfällt die Verpflichtung zur Durchführung der VERA-Vergleichsarbeiten in den Klassen der 3., 6. und 8. Jahrgangsstufe, um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten. Die gewonnene Zeit soll zur Förderung genutzt werden.

  •  Sportunterricht

Soweit Jahreszeit und Witterung es zulassen, sollen Möglichkeiten im Freien für Sport- und Bewegungsformen genutzt werden. Der Sportunterricht kann grundsätzlich nur im Freien durchgeführt werden und ist dabei den Witterungsbedingungen anzupassen. Umfang und Intensität müssen so gestaltet werden, dass eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Alltagskleidung gewährleistet werden kann. Sportlehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Bewegungsaufgaben zu erteilen. Unterricht in Sporttheorie kann wie gewohnt stattfinden.

  •  Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht kann in Abhängigkeit der personellen Gegebenheiten vor Ort und unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen der jeweiligen Schwimmstätte stattfinden, wenn die Corona-Landesverordnung die Nutzung der Schwimmstätten für den schulischen Schwimmunterricht nicht ausschließt.

  •  Darstellendes Spiel

Darstellendes Spiel soll ohne physische Kontakte gestaltet werden.

  •  Musikunterricht

Gemeinsamer Gesang soll grundsätzlich nur im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern stattfinden. In Innenräumen kann eine Person unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern ein Lied vortragen. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 3 Metern zu gewährleisten. Für alle anwesenden Personen besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gemäß den Regelungen der 3. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Von der Pflicht ausgenommen ist die einzelne singende Person. Gruppen- und Chorgesang sind nicht möglich.

  •  Schülerbeförderung

Schulleitungen sind gehalten, alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Ressourcen auszuschöpfen, um die Rahmenbedingungen der Schülerbeförderungszeiten für die Anpassungen des Schulbetriebs derart zu nutzen, dass, wo immer dies möglich erscheint, Kontaktreduzierungen herbeigeführt werden.

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“

Brandschutz in Ställen

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.

„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.

„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern.  Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel. Er fügt hinzu:

„Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein.“

ASP bei Frischling nahe Marnitz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach von einem „schweren Tag“: „Nun ist genau das eingetreten, was wir unbedingt verhindern wollten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Fall mit allen beteiligten Behörden gründlich auf- und abarbeiten. Auch die Behörden in Brandenburg sind bereits involviert, da die einzurichtenden Sperrzonen bis ins Nachbarbundesland hineinreichen werden“, erläuterte Backhaus.

Der Frischling, der ein geschätztes Gesamtgewicht von ca. 20 kg hatte, wurde im Anschluss an die Drückjagd im Maisstärkesack und unter Einhaltung sämtlicher Desinfektionsmaßnahmen geborgen, mittels Tupferprobe am Forstamtsgebäude beprobt und anschließend in der Konfiskattonne des Forstamtes Karbow entsorgt. Auch die gesamte Strecke der Drückjagd wurde vorsorglich beprobt. Das Probenmaterial wurde auf Veranlassung der Veterinärbehörde ausgewertet. Die Ergebnisse für die erlegten Wildschweine stehen derzeit noch aus. Für den Tod gefundenen Fischling erhielten die Behörden gestern die Information, dass die Probe positiv auf ASP getestet wurde.

„Wir haben seit 2018 ein aktives ASP-Landesmonitoring bei den Wildschweinen; seit 2020 bei den Hausschweinen“, betonte Backhaus. Allein im nun betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden in diesem Jahr bei Wildschweinen 128 Tiere untersucht, darunter vor allem verendete Tiere, krank erlegte Tiere oder Unfallwild; im Hausschweinebestand wurden 1503 Tiere untersucht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei hier ganz besonders aktiv, so der Minister.

Das zuständige Veterinäramt wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen. „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es bei dem festgestellten Einzelfall bleibt oder ob wir es mit einem Geschehen größeren Ausmaßes zu tun haben“, so Backhaus. Landrat Sternberg kündigte an, dass alle notwendige Maßnahmen heute vorbereitet werden. Neben der Einrichtung von Sperrzonen, ist unter anderem der Einsatz einer Drohne und der Einsatz von Suchhunden für die Fallwildsuche geplant. Auch soll das Kerngebiet rund um den Fundort in den kommenden Tagen eingezäunt werden.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ab heute gelten umfangreiche 2G plus-Regeln

Schwerin – Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem heutigen Donnerstag (25. November). Es gilt nach der Einstufung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) landesweit die Schutzstufe „orange“.

In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können.

Die 2G plus-Regelungen in der Schutzstufe „orange“ umfassen im Innenbereich:

  • Gastronomie (inkl. geschlossene Gesellschaften)
  • touristische Beherbergung (Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte oder medizinische Aufenthalte sowie Beerdigungen.)
  • Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme Frisör und Heilmittelbereich)
  • Kino, Theater, Konzerthäuser
  • Kulturelle Ausstellungen, Museen
  • Bibliotheken, Archive
  • Chöre und Musikensembles
  • Zirkusse,
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Fahrgastschifffahrt,
  • Reisebusveranstaltungen, etc.
  • Indoorspielplätze und Indoorfreizeit
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Fitnessstudios, Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken,
  • Sozikulturelle Zentren,
  • Messen und Ausstellungen
  • Erbringung sexueller Dienstleistungen
  • Vereinsbasierter Sport, Sportler/innen und Zuschauende über 18 Jahre
  • Profisport Zuschauende
  • Musik- und Jugendkunstschulen, Personen über 18 Jahre

Ausgenommen von der 2G plus-Regel sind

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere (jeweils bis 31.12.2021). Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte dürfen deshalb ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten auch hier die Ausnahmen für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich die Corona-Lage zu. Sowohl die Infektionszahlen als auch die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen steigen kontinuierlich. Wir müssen deshalb handeln, vor allem um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem dauerhaft überlastet wird. Deshalb bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen und um die Mithilfe bei der Umsetzung. Corona besiegen wir nur gemeinsam.“

Zeichen gegen Gewalt

Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: „Wir müssen weiter sensibilisieren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen verletzt Menschenrechte. Sie ist ein globales Problem und kann überall auftreten, Zuhause, auf der Straße, in jedem Land. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt in ihrer Partnerschaft. Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und in jedem Alter. Weltweit besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf. Daher ist es enorm wichtig, die Gesellschaft aufzurütteln. Sensibilisieren und Sichtbarmachen sind unerlässlich, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herauszuholen“, sagt Ministerin Bernhardt am weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Anlässlich des Tages setzte die Ministerin vor dem Justizministerium ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 412. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb in den Jahren jeweils mit 97 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2020 von 19 auf 23 gestiegen.

„Umso wichtiger sind der Aktionstag und die zeitgleiche Aktionswoche gegen Gewalt. Die Aktionen und Veranstaltungen von Vereinen, Trägern und Hilfeeinrichtungen in allen Regionen des Landes sind ein wertvoller Bestandteil für die Verbesserung des Schutzes von Gewalt betroffenen Frauen. Dafür ein herzlicher Dank an alle Akteurinnen und Akteure. Nur ein gemeinschaftliches Handeln trägt dazu bei, den Schutz der Betroffenen weiter zu verbessern. Wir dürfen nicht nachlassen, in der Öffentlichkeit die Gewalt an Frauen zu thematisieren und vor allem entschieden uns zu positionieren. Wir müssen die Öffentlichkeit aufrütteln und sensibilisieren. Und wir müssen Gewalt insbesondere gegen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder klar als gesamtgesellschaftliches Problem benennen.“

„Bei der Antigewaltwoche geht es auch darum, Wege und Möglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen. Immer mehr Frauen erfahren durch solche Aktionen, dass es Hilfsangebote im Land gibt und gehen den für sie sicherlich nicht einfachen Schritt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Mein Dank gilt allen Beschäftigten für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Engagement, dass sie gerade auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrechterhalten haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.