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Autor: Rügenbote

Themenspielplatz für Schloss Mirow übergeben

Mirow – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute in Mirow einen Erlebnisspielplatz am Schloss übergeben. Der Spielplatz greift das Thema „Mit Schiff und Kutsche – Reisen in früheren Zeiten“ auf und erinnert an die Abreise von Prinzessin Sophie Charlotte.

Am 17. August 1761 – also fast auf den Tag genau vor 260 Jahren – begann die lange Reise der jungen Strelitzerin Sophie Charlotte von Neustrelitz nach England. In Mirow nächtigte sie ein letztes Mal in ihrem heimatlichen Schloss. Danach fuhr sie mit ihrer Kutsche nach Stade. Dort im Hafen begann die Überfahrt mit einer reich geschmückten Flotte übers Meer nach Harwich. In England angekommen fand die Trauung mit König Georg III. schließlich noch am selben Abend statt.

Diese Reise kann nun nicht nur im Schloss nacherlebt werden, sondern jetzt auch auf dem neu gestalteten Spielplatz, der diese Reise zu Pferde und zu Wasser zum Thema hat, nachgespielt werden. Als Ort wurde inmitten der Mirower Schlossinsel mit ihrem historischen Gebäudeensemble die ehemalige Remise ausgewählt. Hier befand sich früher der Wirtschaftshof: die Kutschen wurden vorbereitet, die Pferde angespannt, es wurde be- und entladen.

„Das ist der ideale Ort für diesen einzigartigen Spielplatz“, so Finanzminister Reinhard Meyer bei der Übergabe. „Nun können Planer ganz viele kluge historische Überlegungen anstellen und sich viel Mühe bei der Gestaltung der Spielobjekte geben, die härtesten Kritiker sind aber die Kinder. Ich freue mich auf diesen Praxistest und wünsche den Kindern jede Menge gutes Wetter, damit dieser Spielplatz – von Einheimischen und Gästen – möglichst oft genutzt wird.“

Gestaltung und Bau des Spielplatzes kosteten 115.000 Euro und wurden aus Mitteln des Strategiefonds des Landtages gefördert. Mit der Maßnahme „Familienfreundliche Schlösser, Museen und Gärten“ soll die Attraktivität des kulturellen Erbes unseres Bundeslandes erhöht, sein Bildungswert gesteigert sowie Kultur und Geschichte Kindern und Familien aktiv nahegebracht werden. Weitere Themenspielplätze entstehen derzeit in Redefin, auf dem Jagdschloss Granitz und in Ludwigslust.

Pandemiebewältigung

Energie- und Wirtschaftsministerium unterstützen Innenstädte mit zehn Millionen Euro

Schwerin – Infrastrukturminister Christian Pegel und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph stellten im Kabinett in Schwerin ein Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel und führen zu tiefgreifenden Veränderungen in vielen Innenstädten unseres Landes, insbesondere für den Einzelhandel. Aber auch weitere innenstadttypische Nutzungen in den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Kultur und Kirchen, Gewerbe und Wohnen sind von diesen Veränderungen betroffen. Deshalb stellen wir als Landesregierung zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm ,Re-Start – Lebendige Innenstadt MV‘ aus dem MV-Schutzfonds bereit, jeweils fünf Millionen Euro sowohl im Infrastruktur- wie auch im Wirtschaftsministerium“, sagte Christian Pegel, der das Programm bei der Landespressekonferenz in Schwerin öffentlich vorstellte.

„Den Einzelhandel im ortsnahen Umfeld zu stabilisieren, ist wesentliches Ziel des Programms. Der Handel hat eine unabdingbar wichtige Funktion: kurze Wege für die Umwelt und zum Sicherstellen der Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten sollen in den Fokus gerückt werden. Wichtig ist ein Gesamtgefüge, dass auch Kultur, also pandemiekonforme kleine und große Veranstaltungen, Bildung, verknüpft mit einer zunehmenden Digitalisierung und das Miteinander gestaltet. Es soll ein Erlebnisraum entstehen können, der auch Besucher und Touristen einlädt. Dafür müssen neben den Wertschöpfungsketten durch Stabilisierung des Einzelhandels und der Dienstleistungen auch Angebote der Gastronomie gestärkt werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

Das Konzept des Wirtschaftsministeriums zielt auf eine Ergänzung und Erweiterung bereits bestehender Strukturen. Geplant ist es, die vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits geförderten Citymanager durch weitere Schritte zu unterstützen.

Im Rahmen von Strukturentwicklungsmaßnahmen soll die bereits bestehende Personalkostenförderung vorhandener Citymanager um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darüber hinaus können weitere Citymanager temporär zur Pandemiefolgenbewältigung in den Innenstädten und Gemeinden eingesetzt werden. Neu ist auch, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen.

„Das soll durch ein Aktivbudget umgesetzt werden. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen der Citymanager können zielgerichtet je   nach ortsspezifischer Problemlage und Struktur in eng verzahnter Absprache mit den Stadtverwaltungen und der regionalen Wirtschaft getroffen werden. Auf diese Weise werden regionale Interessen gebündelt, ausgewertet und unmittelbar umgesetzt.  Mit den Maßnahmen werden werden pandemiebezogene konkrete Bedarfe aufgegriffen und eine Kontinuität vor Ort sichergestellt, die eine zügige Umsetzung geplanter Aktionen auch garantiert. Der ländliche Raum muss bei den möglichen Förderungen unbedingt in der Eigengestaltung unterstützt werden“, machte Dr. Stefan Rudolph deutlich.

„Im Infrastrukturministerium werden wir mehr städtebaulich orientierte, konkrete Vorhaben fördern mit dem Ziel, mehr Publikum in die Innenstädte zu locken. Das können Kleinkunstprojekte, Sitzgelegenheiten, Spiel- oder Sportgeräte sein, die zum Verweilen einladen, aber auch Kampagnen für das regionale Einkaufen vor Ort sein. Ein weiteres Ziel sollte sein, Leerstand zu beseitigen oder leerstehende Geschäfte zumindest in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Hier wären Pop-Up-Geschäfte eine Idee oder auch, zumindest die Schaufenster ansprechend zu gestalten“, nannte Christian Pegel Beispiele.

Das Programm ist für die 95 Grund-, Mittel- und Oberzentren Mecklenburg-Vorpommerns, die so genannten „zentralen Orte“ ausgelegt. Vertreter von Verwaltung, Wirtschaft und Werbegemeinschaften, Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen sowie Wirtschaftsfördergesellschaften können Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte aus dem Sofortprogramm fördern lassen – jeweils eine pro zentralen Ort. Gefördert werden Maßnahmen, die durch Corona ausgelöst oder beschleunigt wurden und nicht durch andere Förderprogramme förderfähig sind.

„Die weiteren Details erarbeiten wir kurzfristig in einer Förderrichtlinie. Sobald diese fertig und mit Finanzministerium und Landesförderinstitut abgestimmt ist, informieren wir zu den konkreten Förder- und Antragsbedingungen“, kündigte Christian Pegel an.

Für die Zeit nach dem Frühjahrslockdown in 2020 zeigt eine Unternehmensumfrage des Handelsverbands Nord enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang. Ein Drittel der Befragten gab an, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höchstens halb so viele Kunden zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs waren.

Noch dramatischer ist nach Angaben des Handelsverbands die Situation in touristisch geprägten Orten: Dort wurden aufgrund fehlender Touristen Umsatzeinbrüche von 80 bis 90 Prozent beklagt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation 2021 nicht deutlich verbessert hat – mit der Folge, dass viele Geschäfte schließen. Erste, noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer bundesweiten IHK-Untersuchung kommen zu dem Ergebnis, dass auch 2021 und auch in Mecklenburg-Vorpommerns Innenstädten die Nutzung der Innenstadtangebote gesunken, der Leerstand gestiegen und sich somit die Attraktivität der Innenstädte abgenommen hat.

Wieder Maskenpflicht an Rostocks Schulen

Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.

Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.

Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“

Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.

Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.

Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.

Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.

Breitbandausbau auf Rügen geht weiter

Insel Rügen – Infrastrukturminister Christian Pegel nimmt am 18. August 2021 mit Eckard Koch, Bürgermeister der Gemeinde Kluis, Tim Brauckmüller, Geschäftsführer des Unternehmens atene KOM und Vertretern des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (Zwar) das Netzsegment Kluis in Betrieb. Außerdem übergibt der Minister dem Zwar einen Zuwendungsbescheid über gut 4,2 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes für den Breitbandausbau im Projektgebiet ZWAR6_1.

Das Projektgebiet ZWAR6_1 umfasst die Gemeinden Altefähr, Dreschvitz, Gingst, Parchtitz, Rambin und Samtens. Für den Anschluss von 1.140 Haushalten, 176 Unternehmen und zwei Schulen ans schnelle Internet werden 172 Kilometer Kabeltrassen gegraben, 572 Kilometer Glasfaser und 558 Kilometer Leerrohre verlegt. Der Zwar hatte sich mit diesem Projektgebiet beim sechsten Aufruf fürs Breitbandförderprogramm des Bundes erfolgreich beworben und erhält dafür nun knapp 8,4 Millionen Euro vom Bund und 4,2 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel vom Land. Die Gesamtkosten belaufen sich auf gut 14 Millionen Euro.

Das Netzsegment Kluis, das morgen in Betrieb genommen wird, ist Teil des Projektgebiets ZWAR2.1 Zwar, für das die Zuwendungen bereits früher bewilligt wurden und die Arbeiten entsprechend weiter vorangeschritten sind.

Um die Bundesrepublik Deutschland mit zukunftsfähigen Breitbandnetzen zu versorgen, hat der Bund seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 bisher fast 8,2 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Davon wurden bislang beinahe 1,2 Milliarden Euro für Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern bewilligt – für den Breitbandausbau in Gebieten, die die Telekommunikationsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich ausbauen.

Das Land kofinanziert diesen Betrag mit fast 450 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt zehn Prozent und wird aus dem kommunalen Aufbaufonds finanziert. Insgesamt stehen also Stand heute mehr als 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung.

Digitalisierung bei den Gerichten

Neubrandenburg – Justizministerin Katy Hoffmeister lobte am Landgericht Neubrandenburg die Fortschritte im digitalen Wandel und wies darauf hin, dass alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in M-V seit Ende 2021 mit der E-Akte ausgestattet sind.

„Die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran. Nach dem OLG Rostock ist in diesem Jahr die elektronische Akte auch in den Zivilkammern des Landgerichts Neubrandenburg eingeführt worden. Hier wird deshalb ab sofort in Zivilverfahren auf Papier verzichtet werden können, denn die Akten können vollständig elektronisch bearbeitet werden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Bereichs des Justizministeriums arbeiten seit fünf Jahren unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach in ganz Deutschland bis 2026 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden müssen. Hier im Land arbeiten mittlerweile rund 110 Richterinnen und Richter, das sind ein Viertel aller, sowie 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 95 Justizfachangestellte mit der E-Akte.

Zudem sind insgesamt 75 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Bereich der Scanstellen eingesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte in M-V mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Gleichzeitig weiten wir die Pilotierung der elektronischen Akte in Familiensachen auf die Amtsgerichte Rostock und Greifswald sowie die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock aus. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern mit zu den Bundesländern gehören, in denen die Umstellung der Aktenbearbeitung von Papier auf Digital bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Ministerin Hoffmeister am Landgericht Neubrandenburg.

Beim Landgericht Neubrandenburg wurden Beschäftigten mit moderner Hardware ausgestattet. Eine Scanstelle wurde eingerichtet. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Umgang mit der elektronischen Akte geschult.

 Seit Pilotierungsstart im September 2018 am Landgericht Rostock wurden insgesamt 13.317 elektronische Akten angelegt. In den aktuell acht Scanstellen der Gerichte werden monatlich etwa 12.000 Dokumente mit insgesamt etwa 50.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beteiligten Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch einreichen können. Die Justiz ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2026 die Akten zwingend elektronisch zu führen.

Bereits seit 2016 arbeitet Mecklenburg-Vorpommern an der Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrages. Nach umfangreichen Tests im Vorfeld wird seit dem 3. September 2018 die elektronischen Akte in den Zivilkammern des Landgerichts Rostock, seit dem 11. Mai 2020 in den Zivilkammern  des Landgerichts Stralsund, seit dem 10. August 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Greifswald, seit dem 28. September 2020 in den Zivilabteilungen  des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen, seit dem 26. Oktober 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Rostock und seit dem 1. Dezember 2020 in den Familienabteilungen des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen pilotiert. Darüber hinaus wurde am 1. Juli 2021 die elektronische Akte in allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichtes Rostock eingeführt.

Ein-Jahres-Bilanz der EhrenamtsKarte M-V

Schwerin – Vor einem Jahr (am 17. August 2020) überreichten Ministerpräsidentin Manuela Schweig und Sozialministerin Stefanie Drese die ersten beiden Exemplare der EhrenamtsKarte MV an zwei bürgerschaftlich Engagierte. Seit diesem offiziellen Start haben sich die Angebote und Leistungen der landesweiten Bonuskarte beständig vergrößert.

„Ich bin sehr stolz über die dynamische Entwicklung unserer Ehrenamtskarte. Damit würdigen wir auf eine zusätzliche Weise die ehrenamtliche Arbeit von besonders engagierten Menschen in unserem Land“, zog Ministerin Drese eine Ein-Jahres-Bilanz.

Mit der EhrenamtsKarte MV erhalten Berechtigte Rabatte oder besondere Leistungen bei teilnehmenden Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereinen.

Mittlerweile haben bereits über 3.700 Bürgerinnen und Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern die EhrenamtsKarte MV erhalten. Zu den Voraussetzungen gehören u.a. mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement über mindestens drei Jahre. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren reicht ein Jahr.

„Wir wollen mit den Kriterien sicherstellen, dass die Ehrenamtskarte keine Massenware ist, sondern eine Würdigung und ein Dankeschön für stark bürgerschaftlich engagierte Menschen in unserem Land. Das gelingt sehr gut. Dieser Ansatz trifft auf hohe Zustimmung bei den Ehrenamtlichen“, so Drese.

Ministerin Drese zeigte sich besonders erfreut über die Unterstützung der EhrenamtsKarte MV. „Wir sind vor einem Jahr mit etwa 60 Partnern gestartet, jetzt haben wir 220 Partner mit rund 570 Angeboten im gesamten Land“, verdeutlichte Drese. „Daran sieht man das große Herz für das Ehrenamt in unserem Land. Ich bin dankbar für dieses soziale Engagement vieler Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereine“, so die Ministerin.

Jüngste Partner der EhrenamtsKarte MV sind die Bäckerei-Kette „Lila Bäcker“ mit über 110 Filialen, das „Café Sisters“ in Wismar und der Natur- und Umweltpark in Güstrow.

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen (MMZ) in allen sechs Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Förderung von Ladeinfrastruktur

Schwerin – Für die Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an den Standorten Pampower Straße und Kirschenhöfer Weg in Schwerin erhält das Unternehmen „Hugo Pfohe“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von rund 12.000 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen ca. 40.000 Euro.

Das Unternehmen will für die beiden Standorte Ladestationen für den eigenen Bestand an E-Fahrzeugen wie auch elektrische Kundenfahrzeuge anschaffen. In der Niederlassung Pampower Straße sollen drei Ladeboxen und in der Niederlassung Kirschenhöfer Weg eine Ladebox errichtet werden. Es handelt sich um Normalladestationen mit jeweils einem Ladepunkt mit bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung.

Durch diese Maßnahme können pro Jahr ca. zwölf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Aufbau eines grünen Gewerbegebietes

Grabow – Die Stadt Grabow will ein „grünes“ Gewerbegebiet errichten. Dabei wird die Stadt vom Land unterstützt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig überreichte heute gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe einen Zuwendungsbescheid über 38 Millionen Euro für die Erschließung an Bürgermeisterin Kathleen Bartels.

„In den nächsten beiden Jahrzehnten öffnet sich ein historisches Zeitfenster. Große Teile unserer Wirtschaft müssen klimaneutral werden. Das bedeutet konkret: Sie müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Damit bekommen die Standorte einen Vorteil, die erneuerbare Energien anbieten. Dort werden die guten Arbeitsplätze der Zukunft entstehen. Bei der Produktion von Strom und Wärme auf der Basis erneuerbarer Energieträger. Und durch die Ansiedlung sauberer Industrien und anderer Unternehmen, die auf erneuerbare Energien umstellen. Die Landesregierung will diese Chance für Mecklenburg-Vorpommern nutzen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Mecklenburg-Vorpommern setze schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Heute produziere das Land fast doppelt so viel Strom auf der Basis von Windkraft und Solarenergie, als es selbst verbrauche. Gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften habe die Landesregierung ein industriepolitisches Konzept für das Land entwickelt, das auf die Ansiedlung sauberer Industrien setze. „Industrie und Gewerbe gehen dabei Hand in Hand“, erläuterte Schwesig.

Das geplante neue Gewerbegebiet in Grabow und das benachbarte Industriegebiet der Stadt Ludwigslust fügten sich gut in dieses Konzept ein. „Mit seinen Standortvorteilen, der guten Fachkräftebasis, der geografischen Lage und der Anbindung an die Metropolregion, betreibt der Kreis Ludwigslust-Parchim seit Jahrzehnten gute Strukturpolitik. Deshalb braucht der Kreis neue Gewerbeflächen, damit sich weitere Unternehmen mit zusätzlichen Arbeitsplätzen ansiedeln können. Ich finde es gut, dass Sie sich in Grabow von Anfang an das Ziel setzen, mit diesem neuen Gewerbepark die Kriterien an ein grünes Gewerbegebiet zu erfüllen“, lobte die Ministerpräsidentin. Drei Kriterien seien dafür entscheidend: die Nutzung von erneuerbaren Energien, die in der Region erzeugt werden, Maßnahmen zur Energieeffizienz und eine sparsame, effiziente Flächennutzung.

 „Mit den geplanten Maßnahmen wird die wirtschaftsnahe Infrastruktur in logistisch attraktiver Lage vor Ort weiter ausgebaut und die Entwicklung der regionalen Wirtschaft weiter gestärkt. Es werden die Voraussetzungen für Neuansiedlungen von Unternehmen geschaffen und somit auch für innovative Arbeitsplätze bei uns im Land. Um im Standortwettbewerb bei potentiellen Investoren zu bestehen, ist es wichtig, erschlossene Gewerbeflächen anzubieten. Dabei unterstützen wir die Kommunen im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.