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Autor: Rügenbote

Flächendeckende Schulschließungen verhindern

Schwerin – Das Kabinett hat sich erneut mit den Vorbereitungen für das neue Schuljahr befasst. Schulstart ist am 2. August 2021, die Einschulungsfeiern für die ABC-Schützen sind bereits am 31. Juli 2021. Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern, und flächendeckende präventive Schulschließungen auch bei steigenden Infektionszahlen zu verhindern. Es werden keine pauschalen Stufen mehr vorgegeben, die automatisch landes- oder kreisweite Schulschließungen oder flächendeckenden Wechselunterricht auslösen. Statt pauschaler Regelungen für die Landkreise und kreisfreien Städte, treffen die örtlichen Gesundheitsbehörden Entscheidungen über notwendige Schutzmaßnahmen, die sich auf eine Region, Schule oder Jahrgangsstufe einer Schule beschränken können.

Sie entscheiden damit auch, wann gegebenenfalls Wechsel- oder Distanzunterricht erfolgen muss. Das sieht die neue Schul-Corona-Verordnung vor, über die Bildungsministerin Bettina Martin im Kabinett informiert hat. Außerdem berichtete sie über den Stand der Digitalisierung an den Schulen.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht abzusichern“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben aus den vergangenen anderthalb Jahren gelernt. Kinder brauchen den Unterricht in der Schule – gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Lesen, Schreiben, Rechnen lernt man nicht allein am Computer. Wir treffen alle Vorkehrungen dafür, dass wir die Schulen auch bei steigenden Inzidenzen offenhalten können. Die neuen Regelungen in der Schul-Corona-Verordnung haben wir in der AG-Schulstart mit den Schulträgern, dem Bündnis für gute Schule und den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt. Alle Beteiligten haben sich für diesen Weg zur bestmöglichen Absicherung des Präsenzunterrichts ausgesprochen“, sagte Martin.

Wie das Ministerium bereits vor den Sommerferien informiert hat, wird in den ersten beiden Schulwochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude – auch im Unterricht – unabhängig von den Inzidenzzahlen gelten. Außerdem wird auch die zweimal wöchentliche Testpflicht weitergeführt. Damit soll verhindert werden, dass Reiserückkehrende die hoch ansteckende Delta-Variante des Corona-Virus in die Schulen eintragen.

Nach den ersten beiden Schulwochen wird für die Maskenpflicht künftig die sogenannte risikogewichtete Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ausschlaggebend sein. Dabei handelt es sich um das Ergebnis der Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens, das als Hauptkriterium die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie die Nebenkriterien der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und die Auslastung der Intensivstationen beinhaltet.

In Stufe 0 (grün) und Stufe 1 (gelb) wird es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben. Ab Stufe 2 (orange) besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände aufhält. Hauptkriterium ist eine 7-Tage-Inzidenz über 35. Wichtigste Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die sich in einer definierten Gruppe im Freien bewegen (wie z.B. Grundschülerinnen und -schüler), sowie Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen, die sich im Freien aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten, müssen keine Maske tragen.

In den vergangenen anderthalb Jahren der Corona-Krise hat die Digitalisierung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen enormen Schub erfahren. Auch wenn das Ziel, dass alle Schulen den gleichen hervorragenden digitalen Ausbaustand haben, noch nicht erreicht ist, konnte mit der Digitalisierung an Schulen insgesamt doch mit Meilenschritten vorangegangen werden. Neben den zusätzlichen erheblichen Mitteln über die DigitalPakt Schule von Bund und Ländern hat das Land zusätzlich 80 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt, um die Schulen in vielfältiger Weise zu digitalisieren.

Mit der Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ hat das Land eine landesweite Standardlösung geschaffen, an der heute 82,5 Prozent der öffentlichen Schulen beteiligt sind. Das Lernmanagementsystem bietet allen Schulen die Möglichkeit, auf einen wachsenden Stand von digitalen AV-Medien zuzugreifen. Hierzu zählen u. a. die Angebote der FWU-Mediathek, Brockhaus-Medien, Masterclass, Mastertool und eine Mathe-Übungs-Software.

Seit dem 10. März steht über „itslearning“ auch das Videokonferenzsystem „BigBlueButton“ zur Verfügung. Bis zum Schuljahresende erfolgten ab Einführung ca. 555.000 Zugriffe auf „BigBlueButton“. Viele Schulträger haben eigenständig andere Videokonferenzlösungen beschafft, die von den Schulen weiterhin genutzt werden können.

Das Land und der Bund haben ergänzend zum DigitalPakt ein Sofortausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte aufgelegt, damit die Schulen Notebooks und Tablets beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zu Hause keinen Computer haben. Von diesen Mitteln sind 10,5 Mio. Euro bewilligt bzw. ausgezahlt.

Außerdem hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Fortbildungsangebot im Bereich der Digitalisierung stark ausgebaut. 2019 wurden 3.944 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechender Fortbildungsangebote gezählt. In 2020 ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 8.980 gestiegen. Im Zuge der Pandemie wurden kurzfristig auch Fortbildungsangebote zum digitalen Unterricht und zur Digitalisierung in Kooperation mit externen Anbietern bereitgestellt. Seit April 2020 können die Lehrkräfte Online-Fortbildungen einer Weiterbildungsplattform kostenlos nutzen. Auf dieser Plattform haben Lehrkräfte von April 2020 bis heute rund 28.600 Fortbildungen absolviert.

Einweihung: Fritz-Reuter-Schule in Wismar

Wismar – Staatssekretär Steffen Freiberg hat gemeinsam mit Wismars Bürgermeister Thomas Beyer den Neubau der Fritz-Reuter-Schule in der Hansestadt eingeweiht. Rund 170 Schülerinnen und Schüler können damit nach den Sommerferien nach rund vierjähriger Bauzeit eine neu sanierte Schule beziehen. An der Grundschule mit ihren acht Klassen bis zur Klassenstufe vier arbeiten zehn Lehrkräfte, zwei Referendare und eine Integrationshelferin. Für das Schuljahr 2021/22 sind nach jetzigen Stand 43 Erstklässlerinnen und Erstklässler angemeldet.

„Die Fritz-Reuter-Schule ist eine der ältesten Schulen in Mecklenburg“, sagte Staatssekretär Freiberg zur Eröffnung. „Seit 130 Jahren existiert das Haus jetzt und strahlt nach der Sanierung in neuem Glanz. Die Schule bietet beste Bedingungen für die Kinder und die Lehrkräfte.“ Freiberg machte auch darauf aufmerksam, dass der neu gestaltete barrierefrei Zugang zur Schule ein weiterer Schritt für die Inklusion an der Fritz-Reuter-Schule ist.

Daneben wurde für den Hort ein komplett neues Gebäude erstellt. Schule und Hort sind jetzt zusammengefügt, was den Alltag für Kinder und Lehrkräfte erheblich erleichtert. Die Schülerinnen und Schüler verfügen auch endlich über eine eigene Sporthalle. Im Kellergeschoss des angeschlossenen Hortes kann nach Lust und Laune Sport getrieben werden. Die bisher langen Wegezeiten zu anderen Schulen entfallen dadurch. „Das ist eine große Erleichterung für die Kinder und für die Lehrkräfte, die nun nicht mehr bei Wind und Wetter durch ganz Wismar zum Sportunterricht müssen“, so Freiberg.

Die Fritz-Reuter-Schule zeichnet sich dadurch aus, dass sie Englischunterricht ab der ersten Klasse anbietet. Ebenso kann ab der dritten Klasse Französisch oder Plattdeutsch gelernt werden. Es gibt einen Chor und eine Flötengruppe. In der vierten Klasse werden im kommenden Schuljahr digitale Lernmedien eingesetzt, ab dem Schuljahr 2022/23 soll das dann auch bereits in der dritten Klasse passieren.

Im Zuge der Sanierung hat die Schule auch eine komplett neue digitale Ausstattung erhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler jetzt in allen Klassenräumen digital lernen.

Die Investitionskosten für den Neubau haben rund 13 Mio. Euro betragen, wobei rund neun Mio. Euro aus Mitteln des „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)“ geflossen ist.

Hochwasserschutz: M-V sorgt vor

Schwerin – Im Rahmen der Landespressekonferenz hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über Maßnahmen und Investitionen des Landes zum Hochwasserschutz informiert. Hintergrund waren die katastrophalen Niederschläge im Südwesten der Bundesrepublik, in deren Folge mindestens 179 Menschen ums Leben kamen. Der Minister sprach den Hinterbliebenen sein Mitgefühl aus und danke auch den zahlreichen Hilfskräften, die unter anderem aus MV derzeit vor Ort tätig sind.

„Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist mit der in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz nicht zu vergleichen“, so der Minister zum Eingang. „Aber auch wir haben Bedrohungslagen, mit denen wir uns auseinandersetzten müssen. Und das tun wir seit Jahrzehnten intensiv.“

MV investiere rund 20 Mio. Euro pro Jahr in den Küstenschutz. 2020 seien es sogar 22,2 Mio Euro gewesen, so der Minister. Davon entfielen allein rund 5 Mio. Euro für Sandaufspülungen. Dafür würden rund 500.000 m³ Sand pro Jahr bewegt. Minister Backhaus kündigte an, dass diese Summen angesichts steigender Meeresspiegel zukünftig nicht ausreichen könnten. Insgesamt seien seit 1990 rund 1 Mrd. Euro für den Küsten- und Hochwasserschutz investiert worden.

„Wir haben uns in den Planungen auf die Veränderungen durch den Klimawandel eingestellt. Aber eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Wir kalkulieren mit Sturmhochwassern, die alle 200 Jahre vorkommen können. Doch wenn ein Ereignis eintritt, dass weniger wahrscheinlich ist, werden auch wir erhebliche Schäden haben. Das ist es, was eine Katastrophe ausmacht. Sie ist unwahrscheinlich, aber sie kommt vor. Deswegen setzen wir auf eine Minimierung der Risiken durch gute Vorhersagen, Warnungen und unser Hochwasserrisikomanagement.“

Neben der Gefahr von Sturmhochwassern gingen auch von den Flüssen im Land Risiken aus, führt Minister Backhaus aus. Auch dies habe die Landesregierung im Blick:

„In den Jahren (2007-2017) sind an Fließgewässern des Landes über 80 Hochwasserschutzvorhaben mit Gesamtinvestitionen von rund 60 Mill. Euro gefördert worden. Dazu sind Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 24 Mill. Euro ausgezahlt worden. In der aktuellen Förderperiode standen wiederum 60 Mio. Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge zur Verfügung“, so Backhaus.

Kritik übt der Minister an der Haltung des Bundes. „Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das nach den Hochwassern an der Elbe und der Donau aufgelegt worden ist, ist nicht ausreichend finanziert. Nur 100 Mio. Euro erhalten die Länder jährlich vom Bund. Das ist zu wenig. Ich fordere den Bund auf, den Ländern die bundeseigenen Flächen zu übertragen, damit wir diese für Klimaschutzmaßnahmen und als Polderflächen nutzen können, um dem Wasser mehr Raum zu geben und den Klimawandel zu verlangsamen.“

Der Minister wendet sich auch mit einem Appell an die Kommunen: „Früher wussten die Menschen, wo sie eine Kirche flutsicher aufbauen können. Heute habe ich manchmal den Eindruck, dieses Wissen ist verloren gegangen. Es ist unverantwortlich Industrieanlagen oder Wohnsiedlungen in Gebieten zu errichten, die nicht sicher vor Hochwassern sind. Hier müssen die Kommunen ihre Hauaufgaben machen. Auch die Wasser- und Bodenverbände sowie die Abwasser­verbände können ihren Teil dazu beitragen, Krisen­situationen durch Starkregenereignisse vorzubeugen.“

Der Minister weist darauf hin, dass Gefahren durch Starkregen oft unterschätzt würden, weil sie extrem selten seien und auch gewässerferne Gebiete erfassen.

„Auch in ländlich geprägten Regionen können Starkregen große Schäden hervorrufen, zum Beispiel Bodenerosion oder wassergefährdende Stoffe aus Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist wichtig, dass die Gemeinden dies im Blick haben und entsprechende Konzepte entwickeln“, so Minister Backhaus. Dies könne auch dazu beitragen, die Menschen für die Gefahren zu sensibilisieren.

„Erst wer sich bewusst ist, dass er in einem Risikogebiet lebt, wird richtig handeln können, wenn Alarm ausgelöst wird“, so der Minister abschließend.

Tag der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Nachdem Corona das eigentlich jährlich im April stattfindende Aktionswochenende in M-V zum bundesweiten Tag der Erneuerbaren Energien 2020 und 2021 ausgebremst hatte, findet es in diesem Jahr vom 6. bis 8. August statt.

„Ich bin den Unternehmen, Vereinen, Initiativen in unserem Land, die dieses Wochenende alljährlich mit ihren Veranstaltungen in allen Teilen unseres Landes ausrichten, sehr dankbar, dass sie uns die Treue halten. Wir mussten immer wieder neue Termine suchen, dann absagen, wieder neue suchen – keine optimale Voraussetzung, um langfristig zu planen. Ich freue mich sehr, dass trotz dieser Unwägbarkeiten bereits 17 Aktionen auf unserer Seite www.energietag-mv.de für den außergewöhnlichen Termin mitten im Sommer angemeldet sind“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel.

Bei den Veranstaltungen überall in M-V können sich Besucherinnen und Besucher zu Fragen rund um die Energiewende informieren und sich spannende Einblicke in die Branche der erneuerbaren Energien verschaffen. Viele Angebote laden zum aktiven Erkunden ein. „So können die Gäste zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Heizkraftwerke oder Biogasanlagen besichtigen und sich dabei ihr Funktionieren erklären lassen. Auch die traditionelle Ausfahrt des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz zu Off-shore-Windparks in der Ostsee findet wieder statt, wenn auch ausnahmsweise später als die übrigen Veranstaltungen am 4. September“, nennt Pegel Beispiele (Anmeldung für die Ausfahrt über www.energietag-mv.de).

Am Freitag, 6. August, laden zum Beispiel die Stadtwerke Greifswald und der Greifswalder Verkehrsbetrieb Schulklassen ein, verschiedene Energieerzeugungsanlagen zu besichtigen. Der Energieversorger Vattenfall öffnet an diesem Tag im Rostocker Überseehafen sein Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk für geführte Besichtigungen.

Erstmals dabei ist in diesem Jahr das Projekt MoRE, das mit einer Fahrradtour die „Deutsch-polnische Modellregion der erneuerbaren Energien – Insel Usedom und Wollin“ in den Fokus rückt. Bei Stopps an verschiedenen Erneuerbare-Energien-Anlagen werden deutsche und polnische Projektpartner Entwicklungsschritte und Herausforderungen des Modellprojekts am konkreten Beispiel erläutern. Die Fahrradtour über 45 Kilometer beginnt am 7. August um 9.30 Uhr an der Bahnstation Seebad Bansin und führt auch auf die polnische Seite der Insel.

Der Schweriner Energieversorger WEMAG lädt am 7. August zu Führungen durch seinen Batteriespeicher in Schwerin-Lankow ein und das Anklamer Unternehmen Consun Beet führt durch seine Bioethanol-, Biomethan- und biologische Abwasserbehandlungsanlage vorrangig im Freien.

Das Solarzentrum in Wietow lädt bereits am 2. August zu Führungen und Beratungen rund um die Erneuerbaren ein. Das gesamte Programm, einschließlich eventuell noch hinzukommender Aktionen, finden Sie auf www.energietag-mv.de .

„Coronabedingt ist es in diesem Jahr notwendig, sich zu fast allen Veranstaltungen im Vorfeld anzumelden“, nennt Christian Pegel einen Unterschied zu den Veranstaltungen der Vorjahre. Auch hätten sich die Veranstalter selbstverständlich zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, die eine Verbreitung des Virus‘ verhindern sollen. „Einen Mund-Nasen-Schutz sollte ja sowieso jeder in der Tasche haben. Sollte auch ein Test bzw. der Impf- oder Genesen-Nachweis erforderlich sein, finden Sie auch diesen Hinweis so wie alle anderen Informationen auf unserer Webseite“, so Christian Pegel.

Im Rahmen des diesjährigen Wochenendes zum Tag der Erneuerbaren Energien erhält zudem die Stadt Greifswald einen besonderen Preis: „Als erste Stadt aus Mecklenburg-Vorpommern wird ihr der European Energy Award verliehen, ein Preis für Kommunen in Deutschland und Europa, die sich auf vorbildliche Weise dem Klimaschutz widmen“, sagt Energieminister Pegel.

Er lädt alle Menschen im Land – auch die, die ihre Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern verbringen, ein, die Veranstaltungen in ihrer Nähe zu besuchen: „Sie können natürlich auch einen etwas weiteren Ausflug planen
oder sogar mehrere Veranstaltungen besuchen und so gleich verschiedene Eindrücke aus verschiedenen Teilen unseres wunderschönen Bundeslands – und seinem Engagement für Energiewende und Klimaschutz – gewinnen.“

Alle Informationen zum Tag der Erneuerbaren Energien in M-V finden Sie auf www.energietag-mv.de und bei Facebook: www.facebook.com/energietagmv.

1. Spatenstich für Radweg

Kalkhorst – Infrastrukturminister Christian Pegel wird  am Baubeginn für einen Radweg an der Kreisstraße 19 von Kalkhorst bis Groß Schwansee (Landkreis Nordwestmecklenburg) teilnehmen und den ersten Spatenstich setzen.

Die Maßnahme trägt dazu bei, dass Radverkehrsnetz des Landes weiter flächendeckend auszubauen.

Der 2,4 Kilometer lange Radweg wird in Kalkhorst an die Radwege in Richtung Dassow und Klütz anschließen. In Groß Schwansee wird der Radweg außerdem lückenlos an den bereits bestehenden Ostseeküstenradweg anbinden, sodass eine Verbindung zur Ostsee und nach Lübeck sowie Harkensee besteht.

Die Maßnahme soll bis Ende 2021 fertiggestellt sein.

Mecklenburg-Vorpommern hilft

Schwerin – Die Starkregenereignisse und Hochwasser der letzten Wochen haben viele Regionen in Deutschland schwer getroffen und viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen vor erheblichen finanziellen Schäden. Die Beseitigung dieser Schäden muss eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und aller Länder sein. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in dieser schweren Stunde den Betroffenen zur Seite.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie der Freistaat Bayern haben bereits mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums entsprechende Katastrophenerlasse verfügt, um somit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Um die Spendenbereitschaft noch weiter zu erhöhen, sollen die insoweit von den betroffenen Ländern beschlossenen steuerrechtlichen Vereinfachungen auch in allen übrigen Ländern berücksichtigt werden.

Wer zum Beispiel bis zum 31. Oktober 2021 eine Spende auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, dem genügt als Nachweis beim Finanzamt der Bareinzahlungs-beleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking). Ruft beispielsweise ein Sportverein zu einer Sonderspendenaktion zur Hilfe für die Hochwasseropfer auf, können die gespendeten Mittel ohne Satzungsänderung des Vereins für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seine Finanzämter über die Anwendung informiert.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Das Leid der Betroffenen in den betroffenen Hochwassergebieten ist unvorstellbar. Daher gilt es nun schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern unter anderem durch Vereinfachungen im Spendenrecht.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Crivitz – Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen übergibt Verkehrsminister Christian Pegel morgen in Crivitz und Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Zuwendungsbescheide an die Bürgermeister beider Städte.

Die Bürgermeisterin von Crivitz, Britta Brusch-Gamm, erhält eine Zuwendung in Höhe von rund 125.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Haltestellen „Große Straße“ und „Am Krankenhaus“. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen ca. 157.000 Euro.

In Parchim wird Bürgermeister Dirk Flörke einen Zuwendungsbescheid über rund 324.000 Euro für den barrierefreien Umbau von 23 Haltestellen in seiner Stadt entgegennehmen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 404.000 Euro.

Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gewährt das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Schwerin – Das Land unterstützt die überbetrieblichen Ausbildungszentren in diesem Jahr mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Handwerkskammer in Schwerin erhält 0,63 Mio. Euro, bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern sind es 1,2 Mio. Euro für das Jahr 2021. Bildungsministerin Bettina Martin hat am Montag das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Schwerin besucht.

Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil des dualen Systems der Berufsausbildung im Handwerk. Sie hat die Aufgabe, kleine und mittlere Betriebe bei der handwerklichen Berufs­ausbildung zu unterstützen. „Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein wichtiges Instrument, denn sie gewährleistet ein einheitliches Ausbildungsniveau in un­serem Land“, sagte Bildungsministerin Martin. „Davon profitieren sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe in hohem Maße. Den kleinen und mittleren Betrieben er­möglichen wir mit diesem Angebot, dass sie auch in spezialisierten Berufen gut aus­bilden können. Damit machen wir gemeinsam die Ausbildung im Handwerk noch attraktiver“, so Martin.

„In den Kursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung lernen Auszubildende Fertigkeiten und üben Tätigkeiten, für die im Betrieb die Zeit oder die Ausstattung fehlt. In dieser Hinsicht sind wir die verlängerte Werkbank der Betriebe“, erklärt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin. „Die immer schnellere technische Entwicklung und die Digitalisierung machen die überbetriebliche Ausbildung immer wichtiger. Nur damit können wir überall und für jeden eine qualitativ hochwertige handwerkliche Berufsausbildung gewährleisten“, so Lange weiter.

Die Landesförderrichtlinie regelt die Höhe der pauschalen Zuschüsse zu den nachgewiese­nen Lehrgangs- und Unterbringungskosten. Finanziert wird die Überbetriebliche Lehrlingsun­terweisung (ÜLU) im ersten Ausbildungsjahr zu gleichen Teilen vom Land und den Ausbildungsbe­trieben. In der Fachstufe, also dem zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr wird sie zu gleichen Teilen vom Bund, vom Land und den Betrieben finanziert.

 „Mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird die Qualität der Ausbildung im Hand­werk garantiert“, so die Bildungsministerin weiter. „Die Ausbil­dungsberufe gewinnen dadurch an Attraktivität für junge Menschen. Denn dort werden Fähigkeiten in einer mo­dernen Infrastruktur vermittelt. Mit den jetzt bewilligten Mitteln können die Ausbildungszen­tren in Schwerin, Rostock, Neustrelitz und ihre Partner außerhalb des Landes ihre Arbeit weiterführen.“

Für den ESF-Förderungszeitraum von 2015 bis 2022 stellt die Landesregierung dem Handwerk für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung insgesamt 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Ausbil­dungsjahr 2021/2022 können nun mit dieser Förderung bis zu 11.438 Auszubildende an 1.607 ÜLU-Lehrgängen in den Kammerbezirken teilnehmen.