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Autor: Rügenbote

Kinder- und Jugendsport aktuell

Schwerin – Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.

„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

Weiterqualifizierung für Erzieher:Innen

Kultusministerkonferenz rechnet Berufsabschluss als Vorqualifizierung an

Schwerin – Die neue Ausbildung „Staatlich/e anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern wird attraktiver. Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts können nun den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung nun an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in den Beratungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt.

„Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Ausbildungsganges, die diesen Weg als Erstausbildung wählen, ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Wert ihres Berufsabschlusses steigt. Er wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, sondern erfährt deutschlandweit Berücksichtigung. Trotzdem hoffe ich natürlich sehr, dass die Absolventinnen und Absolventen, die bei uns die praxisorientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, anschließend im Land bleiben und in den Kitas arbeiten“, so Martin. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kindertagesförderung sei groß.

Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung ist der Beginn des Schuljahres 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Das Modellprojekt „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018. Die neue dreijährige Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die vierjährige klassische Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Das Land hatte das Modellprojekt aufgelegt, um den gestiegenen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern künftig besser decken zu können.

Im ersten Abschlussjahrgang (Schuljahr 2019/2020) des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gab es 64 Absolventinnen bzw. Absolventen. Im Schuljahr 2020/2021 haben 120 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen.

Videobotschaft zu Ostern

Schwesig ruft zu Zuversicht, Hoffnung und Zusammenhalt auf

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in einer Videobotschaft zu Ostern dazu aufgerufen, sich weiter an die Corona-Regeln zu halten und die nächsten Monate mit Zuversicht anzugehen. „Ich möchte Ihnen allen Mut machen: Mit Zuversicht, Hoffnung und Zusammenhalt werden wir die Corona-Pandemie gemeinsam meistern“, sagte sie in der Ansprache, die über die Kanäle der Staatskanzlei in den sozialen Medien verbreitet wurde.

Deutschland befinde sich mittlerweile in der dritten Corona-Welle, mit einer besonders aggressiven Virusmutation. „Seit einem Jahr leben wir mit der Sorge vor der Krankheit und mit den Einschränkungen, die nötig sind, um uns vor Corona zu schützen. Viele sind enttäuscht, dass es nicht schneller geht. Aber Aufgeben kommt nicht in Frage. Wir alle haben schon so lange durchgehalten. Dafür danke ich Ihnen von Herzen“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Wir müssen uns weiter gemeinsam schützen. Denn jede und jeden kann es treffen.“

Die Bürgerinnen und Bürger im Land „können sich darauf verlassen, dass die Landesregierung mit voller Kraft daran arbeitet, unser Land so gut und sicher wie möglich durch die Corona-Krise zu bringen“, so Schwesig. Immer mehr Menschen erhalten eine Impfung. Die Testmöglichkeit seien weiter ausgebaut worden. „Wir haben noch eine schwierige Zeit vor uns. Aber Schritt für Schritt kommen wir mit dem Impfstoff aus der Pandemie.“

Bis dahin sei das Wichtigste, sich weiter an die Alltagsregeln zu halten. Abstand halten, Maske tragen, Kontakte reduzieren – das sei der beste Schutz gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus. „Je konsequenter wir sind, je besser wir uns selbst und andere schützen, desto früher wird wieder mehr möglich sein. Ich kann Sie deshalb nur bitten: Halten Sie sich an die Regeln“, so die Ministerpräsidentin.

Impftermine mit AstraZeneca-Impfstoff

Schwerin – Seit heute ist im Callcenter für die Impfterminvereinbarung eine weitere Telefonnummer (0385 – 20271284) geschaltet. Alle 60- bis 69jährigen Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit dem Impfstoff AstraZeneca impfen lassen wollen, können direkt über diese Telefonnummer einen Impftermin vereinbaren. „Jede Impfung hilft bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit dem neuen Angebot für über 60jährige haben wir die Möglichkeit, zügig weiter zu impfen, um die Immunität in der Bevölkerung weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf der COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Danach wird empfohlen, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung des Impfstoffes sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. „Der Impfstoff reduziert wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen“, sagte Glawe.

Seit dem 31. März ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. Diese Möglichkeit steht auch den 60- bis 69jährigen zur Verfügung. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Die Registrierung ist unter der Internetseite:

www.corona-impftermin-mv.de

möglich. Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass der Vorgang komplett abgeschlossen wird (sonst ist keine Terminvergabe möglich).

Die Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben; von dort erfolgt die Personal- und Ressourcenplanung. Derzeit können täglich rund 10.000 Impfungen in den Impfzentren durchgeführt werden. Die Impfzentren können ihre Kapazitäten hochfahren, so dass täglich über 18.000 Impfungen möglich sind. Auch über Ostern wird geimpft, beispielsweise Karfreitag in Ludwigslust, Parchim, Greifswald, Pasewalk, Anklam, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen, Ostersamstag in Ludwigslust, Parchim, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen sowie Ostermontag In Greifswald, Pasewalk, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen.

Mecklenburg-Vorpommern hat bislang insgesamt 311.925 Impfdosen erhalten. Nach heutigem Stand sollen bis zum 18. April weitere Lieferungen in Mecklenburg-Vorpommern ein-treffen. Dabei handelt es sich um 64.350 Impfdosen BioN-Tech, 14.400 Impfdosen AstraZeneca und 8.400 Impfdosen Moderna.

Universitäten bilden mehr Lehrkräfte aus

Martin: Gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bildet im Vergleich zu den Vorjahren mehr Grundschullehrkräfte aus. An den Universitäten Greifswald und Rostock stehen seit dem Wintersemester 2020/2021 insgesamt 225 Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Lehramt Grundschulpädagogik zur Verfügung. Bis Ende des Sommersemesters 2020 waren es lediglich 100 Plätze, wie aus dem jüngsten Bericht des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) für den Zeitraum 2015 bis 2019 hervorgeht.

„Mit der Erhöhung der Studienplätze in der Grundschulpädagogik setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt“ sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür habe ich mich in den Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stark gemacht. Wir wollen auf diese Weise erreichen, dass Mecklenburg-Vorpommern den gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken kann. Mit der Ausbildung für Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald haben wir nicht nur einen weiteren Studienstandort geschaffen, sondern auch einen innovativen Studiengang in Vorpommern konzipiert, der hohe wissenschaftliche Ansprüche und Praxisorientierung integriert“, betonte Martin.

Aus dem ZLB-Bericht geht zudem hervor, dass das Land die Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für den Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik von 80 auf 87 leicht erhöht hat. Für das Lehramt an beruflichen Schulen blieb die jährliche Aufnahmekapazität von 95 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Zeitraum 2015 bis 2019 gleich. Zukünftig werden auch hier mehr Lehrkräfte ausgebildet. An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze angeboten werden. Auch diese Erhöhung ist ein Ergebnis der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.

Laut Lehrerbildungsgesetz ist das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verpflichtet, alle fünf Jahre der Landesregierung und dem Landtag einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes vorzulegen.

Wasserstände nur leicht entspannt

Schwerin – Die Niederschläge im Winter haben für die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern nur eine leichte Entspannung gebracht. Nach den trockenen Sommern der letzten Jahre konnten sich die Wasserstände nur teilweise wieder den Zielwerten annähern.

Die Wintermonate des Winters 2020/2021 haben nur geringfügig für Entspannung an den Seen und Flüssen des Landes gesorgt. Die seit November in Bezug auf die mittlere Monatssumme für M-V nur in den Monaten Januar (61,5 mm i. V. z. 45,6 mm der langen Reihe von 1961-1990) und Februar (33,4 mm i. V. z. 30,8 mm der langen Reihe von 1961-1990) leicht überdurchschnittlichen Niederschlagssummen waren nicht ausreichend, um die Defizite der vergangenen drei Dürrejahre auszugleichen. Mit einer Regeneration der Grundwasserspeicher ist bei derartigen Verhältnissen nicht zu rechnen.

Besonders deutlich sind daher die Auswirkungen des Winters bei den stark vom Grundwasser abhängigen Standgewässern und den Mecklenburger Oberseen zu erkennen. Mit einem Wasserstand von 183 cm am Leitpegel Waren/Müritz (Stand 30.03.2021) fehlen 37 cm zum Zielwasserstand von 220 cm, der zum 01.April eines jeden Jahres angestrebt wird. Im Falle des Schweriner Sees ist die Situation nicht so kritisch. Hier wurde das gewöhnliche Stauziel von 120 cm mit 124 cm (Stand 30.03.2021) um 4 cm überschritten und somit erreicht.

An den Fließgewässerpegeln des Landes wurden überwiegend Durchflüsse zwischen dem mittleren Niedrigwasserdurchfluss (MNQ) und dem Mittelwasserdurchfluss (MQ), teilweise aber auch über dem MQ gemessen. Mit Stand vom 30.03. entspricht dies an den Pegeln Garlitz/Sude 4,74 m3/s (67% des Monats-MQ), Bützow Gesamt/Warnow 6,92 m3/s (55% des Monats-MQ), Wolken/Nebel 4,89 m3/s (64% des Monats-MQ), Tessin/Recknitz 1,36 m3/s (57% des Monats-MQ), Pasewalk Bollwerk/Uecker 3,84 m3/s (49 % Monats-MQ) und Klempenow Straßenbrücke/Tollense 5,51 m3/s (61% des Monats-MQ).

Mit deutlicher Entspannung der Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpommern ist ohne überdurchschnittliche Niederschläge nicht zu rechnen. Eher muss von einer Verschärfung der gegenwärtigen Lage ausgegangen werden. Dies ist darin begründet, dass die Vegetationsperiode derzeit beginnt und der April historisch betrachtet einer der trockensten Monate des Jahres ist.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist vor diesem Hintergrund auf die notwendigen Maßnahmen des Gewässerschutzes hin: „Die Zustände unserer Wasserbestände im Land besorgen mich. Angesichts der trockenen Sommer müssen wir, wie schon in den letzten Jahren begonnen, starke Anstrengungen unternehmen, das Wasser im Land und sauber zu halten. Unsere Strategie des Wassermanagements zielt genau darauf ab.“

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Freigabe von Mitteln aus der Lockbox bis zur Höhe von 35 Millionen Euro hat die notwendige Zustimmung von zwei Drittel der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber Land, Finnvera (Exportkreditversicherung Finnlands) und Euler Hermes (Exportkreditversicherung des Bundes) gefunden. Damit können die Mittel für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um bei den MV Werften den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen.

„Das ist eine wichtige Botschaft für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und auch die Zuliefererfirmen der MV Werften. Der Bau der Global 1 wird fortgesetzt und weitere Aufträge können an Zuliefererfirmen vergeben werden. Mit der Zustimmung zur Öffnung der Lockbox ist eine Brücke gebaut worden für den nächsten großen Schritt – der Bereitstellung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes für die Fertigstellung der Global 1“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen.

„Mit der Mittelfreigabe kann der notwendige Zeitraum für eine detaillierte Prüfung der Restrukturierungs-Gutachten abgesichert werden. In einem nächsten Schritt werden Gespräche mit dem Bund geführt“, sagte Glawe. Das Gutachten bestätigt das Restrukturierungskonzept von Genting Hong Kong als grundsätzlich durchführbar und tragfähig und zeigt für die Gruppe eine positive Fortführungsperspektive auf. Das Papier ist die Basis für die Entscheidung der Bundesregierung über weitere Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten der Werftbetriebe und Schiffbauprojekte – sogenannte „große Brücke“.

Die Landesregierung und der Finanzausschuss hatten Dienstag und Mittwoch „grünes Licht“ für die Öffnung der Lockbox gegeben.