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Autor: Rügenbote

AstraZeneca beantragt Impfstoffzulassung

Brüssel – Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat heute (Dienstag) den Antrag auf die EU-weite bedingte Marktzulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca und der Universität Oxford erhalten. Sie wird ihn nun innerhalb eines beschleunigten Zeitrahmens bewerten und plant, eine Stellungnahme zur Zulassung bis zum 29. Januar abzugeben. Nach einer entsprechenden Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel wird dann die Europäische Kommission den Impfstoff schnellstmöglich zulassen. Die Kommission hat für die EU-Staaten bereits im August bis zu 400 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gesichert.

Insgesamt hat die Europäische Kommission bisher Vereinbarungen mit sechs vielversprechenden Impfstoffentwicklern geschlossen und dabei bei bis zu 2,3 Mrd. Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Mio. Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes. Sie hat darüber hinaus heute Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Ankauf von bis zu 60. Mio. Dosen seines potenziellen Impfstoffs abgeschlossen.

Die schnelle Bewertung des AstraZeneca-Impfstoffes durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicines, CHMP) der EMA ist deshalb möglich, weil die EMA bereits vorliegende Daten zu dem Impfstoff im Rahmen einer rollierenden Überprüfung geprüft hat. Eine positive Empfehlung des Impfstoffes setzt voraus, dass die eingereichten Daten zu seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend belastbar und vollständig sind und alle möglicherweise zusätzlich benötigten Informationen zeitnah vorgelegt werden.

In dieser Phase bewertete die EMA Daten aus Laborstudien (nicht-klinische Daten), Daten zur Qualität des Impfstoffs (zu den Inhaltsstoffen und der Art der Herstellung) und einige Hinweise zur Sicherheit und Wirksamkeit aus einer gepoolten Analyse von vorläufigen klinischen Daten aus vier laufenden klinischen Studien in Großbritannien, Brasilien und Südafrika. Zusätzliche wissenschaftliche Informationen zu Fragen der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs wurden vom Unternehmen auf Anfrage des CHMP ebenfalls zur Verfügung gestellt und werden derzeit ausgewertet.

Während der Überprüfung und während der gesamten Pandemie werden die EMA und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse von der COVID-19 EMA Pandemic Task Force unterstützt, einer Gruppe, die Experten aus dem gesamten europäischen Netzwerk der Arzneimittelbehörden zusammenbringt, um ein schnelles und koordiniertes regulatorisches Vorgehen bei Arzneimitteln und Impfstoffen für COVID-19 zu ermöglichen.

Was ist eine bedingte Marktzulassung?

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die bedingte Marktzulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) als beschleunigtes Zulassungsverfahren eingesetzt wird, um die Zulassung von Behandlungen und Impfstoffen bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen.

CMAs ermöglichen die Zulassung von Medikamenten, die einen ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen, auf der Basis von weniger vollständigen Daten als normalerweise erforderlich. Dies geschieht, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Medikaments oder Impfstoffs für Patienten das Risiko überwiegt, das darin besteht, dass noch nicht alle Daten vorliegen. Die Daten müssen jedoch zeigen, dass der Nutzen des Medikaments oder Impfstoffs die Risiken überwiegt.

Eine bedingte Marktzulassung garantiert, dass das zugelassene Medikament oder der Impfstoff die strengen EU-Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt und in zugelassenen, zertifizierten Einrichtungen nach hohen pharmazeutischen Standards hergestellt und kontrolliert wird, die mit einer groß angelegten Vermarktung vereinbar sind.

Sobald eine solche Zulassung erteilt wurde, müssen die Unternehmen innerhalb festgelegter Fristen weitere Daten aus laufenden oder neuen Studien vorlegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt.

Wie wird der Impfstoff voraussichtlich wirken?

Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca soll wirken, indem er den Körper darauf vorbereitet, sich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verteidigen. Dieses Virus benutzt Proteine auf seiner äußeren Oberfläche, sogenannte Spike-Proteine, um in die Körperzellen einzudringen und Krankheiten zu verursachen.

Der Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca besteht aus einem anderen Virus (aus der Familie der Adenoviren), das so modifiziert wurde, dass es das Gen zur Herstellung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Verabreichung bringt der Impfstoff das SARS-CoV-2-Gen in die Zellen des Körpers. Die Zellen nutzen das Gen, um das Spike-Protein zu produzieren. Das Immunsystem der Person wird dieses Spike-Protein als fremd behandeln und natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – gegen dieses Protein produzieren.

Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, erkennt das Immunsystem das Virus und ist darauf vorbereitet, es anzugreifen: Antikörper und T-Zellen können zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, sein Eindringen in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören und so zum Schutz vor COVID-19 beitragen.

Energetische Sanierung

Klütz – Für die energetische Sanierung des Amtsgebäudes in Klütz im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält das Amt Klützer Winkel vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 394.873,04 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 789.746,09 Euro.

Vorgesehen ist, den vorhandenen Sitzungssaal im Dachgeschoss des Hauptgebäudes energetisch umzubauen. So sollen Wärmeschutzdämmung und mehrfach verglaste Dachfenster eingebaut werden. Außerdem werden 162 Leuchten durch 140 LED-Leuchten ersetzt. Dadurch kann der jährliche Stromverbrauch um ca. 63.000 Kilowattstunden Strom gesenkt werden. Zudem können pro Jahr 29 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Des Weiteren erhält das Amt Klützer Winkel für diese Maßnahme Finanzhilfen aus der Kommunalinvestitionsförderung, Förderbereich Städtebau sowie Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt knapp 646.000 Euro.

Landesaktionsplan Vielfalt

Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in MV

Schwerin – Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren vielfältige Anstrengungen zur Steigerung der Akzeptanz und Gleichstellung der LSBT*I (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender und Intersexuell) in Mecklenburg-Vorpommern unternommen. Das zeigt eine Bilanz des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die heute durch Sozial-Staatssekretär Nikolaus Voss im Kabinett vorgestellt wurde.

Mit dem Landesaktionsplan Vielfalt hat sich die Landesregierung im Jahr 2015 dazu entschieden, sich aktiv für den Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einzusetzen. „Wir sind auf diesem Weg in den letzten Jahren vorangekommen“, betonte Staatssekretär Voss. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für alle Bürger*innen – egal ob heterosexuell, homo- oder bisexuell, trans*, inter* oder queer.“

In der heute vorgestellten Bilanz werden neben den Auswertungen der einzelnen Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern die Ergebnisse von insgesamt drei empirischen Erhebungen dargestellt.

Voss: „Es ist sehr positiv, dass eine deutliche Mehrheit von befragten LSBT*I angibt, in unserem Land offen und zufrieden leben zu können. Ebenso zeigt sich eine Mehrheit der repräsentativ befragten Bevölkerung des Landes offen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in vielen öffentlichen Bereichen sowie im privaten Nahbereich. Auch das Engagement der Landesregierung wird mehrheitlich begrüßt und der Landesaktionsplan als ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung gesehen.“

Jedoch hat nach Angaben von Staatssekretär Voss jede*r zweite befragte LSBT*I in den vergangenen fünf Jahren negative Erfahrungen, Benachteiligungen und Beschimpfungen erlitten.

„Das sehen wir als Handlungsauftrag, das Thema Akzeptanz fest in die Arbeit der Landesregierung zu integrieren und fortzuführen, etwa durch eine verstärkte Aufklärung im Schul- und Bildungsbereich“, so Voss.

Die durch die Einschätzungen der Ministerien sowie durch die drei Befragungen bzw. Interviews ermittelten zahlreichen Hinweise und Vorschläge auf geänderte und noch ungedeckte Bedarfe wie auch mögliche angepasste und neue Maßnahmen sollen dabei als Ausgangspunkt für eine Fortschreibung des Landesaktionsplanes dienen.

„Diese Fortschreibung wollen wir in einem partizipativen Prozess aller Ressorts der Landesregierung mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der großen öffentlichen Institutionen wie den Hochschulen des Landes, den Sozialpartnern, den Berufs- und Fachverbänden, den Kommunen und den LSBTI*-Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff nehmen“, verdeutlichte Voss.

Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 10. November 2015 von der Landesregierung beschlossen. Er besteht aus insgesamt 46 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. Die Bilanzierung besteht insgesamt aus drei Teilen. Im Teil I wird über den Umsetzungsstand der Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern berichtet. Teil II stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in 2019 und 2020 dar. Im Teil III wird ein Ausblick der Landesregierung auf die weiteren Handlungsbedarfe sowie eine Fortschreibung des Landesaktionsplan in den kommenden Jahren gegeben.

Start der Impfzentren in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Impfzentren ihre aktive Arbeit auf. „In jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten gibt es mindestens ein Impfzentrum. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission werden zunächst Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter in den Zentren geimpft. Entscheidend ist, dass weiter mehr Impfstoff kommt. Hier ist der Bund mit Hochdruck an der Beschaffung dran. Die Voraussetzung zum Impfen hat das Land mit den Impfzentren umgesetzt. Wir kommen Stück für Stück bei den Impfungen voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Mecklenburg-Vorpommern sind über 25.100 Menschen geimpft. Insgesamt gibt es 12 Impfzentren in den jeweiligen Landkreisen. Das Impfzentrum in Waren (Müritz) soll am 18. Januar starten. Darüber hinaus ist ein Zentrum in Grevesmühlen vorgesehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Zentren. Gesundheitsminister Glawe hat sich am Dienstagmorgen über den Auftakt beim Rostocker Impfzentrum in der HanseMesse informiert. Mittags ist ein Besuch des Impfzentrums in Ludwigslust vorgesehen.

Das Land hatte im Vorfeld zur personellen Unterstützung der Impfzentren aufgerufen. „Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, beim Betrieb der Impfzentren mitzuhelfen. Schon mehr als 570 Freiwillige – davon über 400 Ärzte – haben sich allein beim Gesundheitsministerium gemeldet. Sie konnten an die Kommunen weitervermittelt werden. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar“, so Glawe weiter. Der Minister dankte auch den Kommunen für die aktive Bereitschaft und die schnelle Umsetzung der Impfzentren in den jeweiligen Regionen.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern bis Montag-Mittag rund 720 Termine (jeweils knapp 360 Impftermine für die 1. und für die 2. Impfung) vergeben. Die bereits gebuchten Termine variieren je nach Landkreis und kreisfreier Stadt. „Die Impfungen sind freiwillig. Bislang wurden 5.000 Bürger angeschrieben“, so Glawe weiter. In dieser Woche sollen weitere tausende Schreiben vom Landesamt für Gesundheit und Soziales versandt werden.

Ein Callcenter steht in enger Verbindung mit den landesweit eingerichteten Impfzentren und vergibt die Impftermine. Nach Erhalt eines Schreibens wenden sich die Betreffenden bitte an die Telefonnummer des Callcenters: 03 85 – 20 27 11 15. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 09.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

„Der Bedarf an Impfterminen ist hoch. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage in den ersten Tagen kann es auch zu Wartezeiten an der Hotline kommen. Entscheidend ist, dass sich auch nur diejenigen melden, die einen Brief erhalten haben, um die beiden Impftermine zu vereinbaren. Beim Telefonat mit dem Callcenter ist es wichtig, Geburtsdatum, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und die Postleitzahl des Wohnortes abrufbereit zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Corona-Maßnahmen jetzt mehrsprachig

Schwerin – Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regelungen sind neben der deutschen Sprache jetzt auch in acht weiteren Sprachen nachzulesen. Kompakt zusammengefasst, unter anderem auf Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Vietnamesisch.

Auf der Internetseite des Sozialministeriums sind in den einzelnen Fremdsprachen die wesentlichen Maßnahmen der neuen Verordnung verfügbar, als komprimierte Fortsetzung der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort). Sie wird ständig aktualisiert.

Damit hätten jetzt nahezu alle Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu den wichtigsten Regelungen, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, am Montag in Schwerin. Auch sie müssten eine Orientierung bekommen, was derzeit erlaubt ist, und was nicht.

„In solch schwierigen Zeiten ist eine mehrsprachige Krisenkommunikation sehr wichtig. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich über die aktuellen Regelungen und Schutzmaßnahmen informieren zu können, besonders dann, wenn Kinder im Haushalt sind.“

Aktuell liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern bei 79.600, das sind etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Bundesland. Die zahlenmäßig größte Gruppe belegen Menschen mit polnischer Staatsangehörigkeit (ca. 13.800). Syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellen mit 12.500 die zweitgrößte Gruppe dar.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Neustrelitz – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Stadtgebiet von Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält die Stadt vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 236.697 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 473.394 Euro.

Die vorhandenen 362 Leuchten sollen durch 373 LED-Lampen ersetzt werden. Davon werden 67 Leuchten inklusive Maste und Kabel umgerüstet. Bei den restlichen 306 Lampen werden lediglich die Leuchtenköpfe getauscht. Der Mehrbedarf von elf LED-Lampen dient der besseren Ausleuchtung der Straßen und Wege. Betroffen sind von diesem Vorhaben unter anderem die Dr.-Schwentner-Straße, die Rudower Straße, die Lessingstraße, die Penzliner Straße, der Kalkhorstweg (Am Bahnhof), der Rosenweg und die Kirschenallee.

Durch dieses Vorhaben können jährlich 43 Tonnen Kohlendioxid und knapp 73.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden. Dadurch leistet die Stadt im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Kulturprojekt von schloss bröllin e.V.

Fahrenwalde – Der Verein schloss bröllin e.V. (Gemeinde Fahrenwalde im Landkreis Vorpommern-Greifswald) und die Goleniowski Dom Kultury (Gemeindezentrum in der Stadt Goleniów in der polnischen Woiwodschaft Westpommern – eine Institution zur Förderung der Kultur) sind derzeit im Rahmen eines grenzüberschreitenden Kulturprojektes gemeinsam aktiv.

„Mit dem Vorhaben werden attraktive Kulturorte zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Goleniów geschaffen. Über Veranstaltungen, gemeinsame Weiterbildungen und den engen Austausch wird so die grenzübergreifende Kooperation gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Ziel des Projekts ist, die beiden Kulturzentren weiterzuentwickeln sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erweitern und zu professionalisieren. Umgesetzt werden unter anderem die Sammlung von lokalem kulturellem Material wie Liedern, Gedichten und Geschichten, die Veranstaltung von Festivals, Bildungs- und Kunstberatungen sowie Workshops und Aktionen im öffentlichen Raum.

So sollen beispielsweise eine CD mit Musik und regionalen Geschichten sowie ein Dokumentarfilm über die beteiligten Künstler enstehen. Zudem wird das Stallgebäude im Schloss Bröllin zu einem Probenhaus für Tanz und Theater denkmalgerecht umgebaut. Auf der polnischen Seite wird das Bestandgebäude modernisiert. „Mit den offen gestalteten künstlerischen Aktivitäten auf deutscher und polnischer Seite sollen auch die Bewohner der Region eng in das Projekt einbezogen werden. Das verstärkt das Gemeinschaftsgefühl auf beiden Seiten der Grenze“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen rund 1,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen. Das Projekt läuft noch bis Ende Juni 2022.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.