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Autor: Rügenbote

Neues Löschfahrzeug

Laage – Am 20. Juli letzten Jahres verunfallte ein Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Laage (Landkreis Rostock) auf der B 103 in Höhe Kronskamp auf dem Weg zu einem Einsatz auf der A 19. Mehrere Feuerwehrleute wurden dabei zum Teil schwer verletzt und am Fahrzeug entstand Totalschaden. Um den Brandschutz in der Stadt und den dazugehörigen Ortsteilen sicher zu stellen, musste dringend ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Seit ein paar Tagen steht nun ein TLF 3000 im Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Laage.

Für die Stadt war die Investition aufgrund des Unfalls nicht vorhersehbar und sie hatte daher beim Landkreis und beim Innenministerium Fördermittel beantragt, um die Finanzierung sicher zu stellen. Minister Torsten Renz konnte heute einen Bewilligungsbescheid über rund 82.000 Euro Sonderbedarfszuweisung als Unterstützung vom Land an den Bürgermeister Holger Anders übergeben.

„Die Ereignisse des letzten Jahres wirken bei den Kameradinnen und Kameraden sicher noch nach, denn sie führen uns allen deutlich vor Augen, welchen Risiken und Gefahren für Leib und Leben sich die Einsatzkräfte in ihrem Ehrenamt aussetzten“, betonte der Innenminister. „Tagtäglich stehen sie in Rufbereitschaft, um nicht nur den Brandschutz sicherzustellen, sondern auch bei Unfällen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Dies verdient größte Wertschätzung und Anerkennung.“

Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Corona-Hilfe vom Land für Rostock Piranhas

Rostock – Der Rostocker Eishockey Club e.V. bekommt finanzielle Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein, der derzeit in der Oberliga Nord als dritthöchster Liga im deutschen Eishockey spielt, erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 464.000 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

Die „Liquiditätshilfe Profisport“ soll den Piranhas dabei helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite etwa durch weggefallene Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen auszugleichen.

„Unser Ziel als Land ist es, Insolvenzen abzuwenden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern“, verdeutlichte Drese.

Corona hat auch die Piranhas hart getroffen. Nach mehreren positiven Coronafällen ist das Team derzeit in häuslicher Quarantäne, weder Training noch Wettkampf sind möglich. Drese: „Zum Glück geht es den betroffenen Personen soweit gut. Ich hoffe, die Nachricht über die Gewährung des Zuschusses ist ein Silberstreif am Horizont in dieser schweren Zeit.“

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.

Boden-und-Dünge-Tag

Minister ruft zu gemeinsamer Anstrengung auf

Schwerin – Der Boden-und-Düngungstag MV hat diesen Mittwoch zum ersten Mal coronabedingt im Rahmen einer Online-Veranstaltung stattgefunden. Schwerpunkt war die seit Anfang Januar geltende Düngelandesverordnung. Die Verordnung hatte in den vergangenen Monaten zu Unmut in der Landwirtschaft geführt. Die Beteiligung an der virtuellen Konferenz mit knapp 500 Zugeschalteten ist ein Beleg dafür, welche große Bedeutung die Düngelandesverordnung für die gesamte Branche hat. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus geht von einer Reichweite von circa 2000 Landwirten aus und dankt für das breite Interesse.

Neben Fachvorträgen zu der neuen Verordnung appellierte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus in seiner Eröffnung an die Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir Partner der Landwirte in M-V sind und uns das Wohlergehen der Branche sehr am Herzen liegt. Die Landwirtschaft ist systemrelevant, das zeigt sich gerade in diesen Tagen wieder.

Ich bin stolz auf die Landwirtschaft in unserem Land. Sie steht für eine moderne und zukunftsorientierte Branche. Gleichwohl haben wir auf einigen Flächen noch ein Problem mit Nitratgehalten im Grundwasser. Wir kommen deshalb nicht darum herum, dort wo es notwendig ist, die Nährstoffeinträge zu reduzieren. Wenn wir unseren Kindern und Enkeln eine saubere Umwelt übergeben wollen, müssen wir jetzt handeln.“

Die neue Düngelandesverordnung sieht vor, dass auf 13 % der Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern besondere Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung gelten. Auf diesen Flächen kann nur unter Einhaltung bestimmter bundesweit einheitlicher Auflagen gewirtschaftet werden. Zur Ermittlung der entsprechenden Flächen ging der Verordnung ein langwieriger und mehrstufiger Prozess voraus.

Der Minister dazu: „Mir ist sehr bewusst, dass die Ausweisung der Flächen für einige Landwirte eine Belastung darstellt. Grundlage für die Ausweisung der Flächen ist aber eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, an die wir uns gehalten haben. Wir müssen dafür sorgen, die belasteten Gebiete sauber zu bekommen. Und ich zeige dabei nicht mit dem Finger auf einzelne, sondern das ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller und nicht nur der Landwirtschaft.“

Der Minister sagte zu, die Nitratwerte im Grundwasser weiter im Blick zu behalten und die betroffenen Gebiete einem ständigen Monitoring zu unterziehen. Sollte sich künftig eine Fläche als nicht mehr belastet herausstellen, wird die Düngelandesverordnung angepasst. „Die Kritik an den einzelnen Messstellen ist angekommen und wir nehmen diese sehr ernst.“ Die Daten der einzelnen Messstellen sind online abrufbar.

Im Nachgang der einzelnen Fachvorträge gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese wurde mit über 80 eingegangenen Fragen genutzt Die Fragen wurden von den jeweiligen Expertinnen und Experten direkt beantwortet oder zu einer gesammelten schriftlichen Antwort aufgenommen. Der Mitschnitt der Konferenz wird zudem zeitnah vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt online gestellt. Die Ausrichtung der Veranstaltung als Onlineformat wird gegenüber einer konventionellen Konferenz auch in Anbetracht der Emissionseinsparungen als zukunftsweisend eingeschätzt.

Eingeladen zum Boden- und Düngungstag hatten die LMS Agrarberatung und die Landesforschungsanstalt M-V. Die Fachvorträge wurden bereit gestellt von der LMS Agrarberatung (Landwirtschaftliche Fachbehörde) und vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) M-V, die den Prozess der Erarbeitung der Verordnung durch die Aufarbeitung der Daten ermöglicht haben.

Neuanfang beim Verfassungsschutz in M-V

Schwerin – Nach der Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016 spricht sich Innenminister Torsten Renz für einen Neuanfang aus: „Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist für mich ein wesentlicher Grundpfeiler in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Verfassungsfeinden hat für mich oberste Priorität. Es ist notwendig, die in Rede stehenden Vorfälle weiter aufzuarbeiten. Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich mehrerer Schwerpunkte evaluiert werden.“

Diese Evaluation wird Innenminister Torsten Renz einer externen und unabhängigen Expertenkommission übertragen, die sowohl die Struktur und die Organisation des Verfassungsschutzes, als auch die Abläufe innerhalb der Abteilung und die regelmäßige Information der Hausspitze begutachten soll. Des Weiteren soll die personelle und technische Ausstattung bewertet und eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle untersucht werden. Die „Expertenkommission für den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern“ besteht aus:

  •  Herrn Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für  Verfassungsschutz,
  • Herrn Rudolf Springstein, Inspekteur der Polizei MV a. D.
  • sowie einem noch zu benennenden Vertreter der Justiz.

Die Kommission wird geleitet von Herrn Torsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg und Vorsitzender des Arbeitskreises IV „Verfassungsschutz“ der Innenministerkonferenz.

Für einen Neuanfang, ist ein personeller Wechsel an der Spitze des Verfassungsschutzes erforderlich. Innenminister Torsten Renz hat deshalb am heutigen Tag den Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Reinhard Müller, mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Leitung des Verfassungsschutzes übernimmt der Leitende Kriminaldirektor Thomas Krense.

„Ich setze bei Thomas Krense auf seinen kriminalpolizeilichen Erfahrungsschatz und erwarte von ihm vor allem neue Impulse für ein gemeinsames und zielgerichtetes Vorgehen. Ich bin überzeugt, dass Herr Krense die richtige Persönlichkeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist. Es ist ein Neuanfang in jeder Hinsicht: neue Führung, neue Transparenz, neue Perspektiven. Und das alles für das Ziel, Vertrauen zurückzugewinnen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsschutz ihre Arbeit zum Wohle unseres Landes engagiert leisten können“, betont Innenminister Torsten Renz.

Investitionsprogramm für Ganztagsschulen

Martin: Grundschulen mit Ganztagsangeboten können zusätzliche Investitionsmittel erhalten

Schwerin – Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten, können zusätzliche finanzielle Hilfen für Investitionen erhalten. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern dafür zunächst insgesamt 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel sind in einem zweiten Paket angekündigt worden.

Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. In einem ersten Schritt werden insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Als nachfolgende größere Maßnahmen sind dann auch Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen, der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung sowie Neubaumaßnahmen förderfähig. Schulträger können ihre Anträge noch bis Freitag, 29. Januar 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.

„Ganztägiges Lernen und ganztägige Förderung und Betreuung gehören ganz entscheidend zum Bildungserfolg dazu“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler ein gutes und modernes Umfeld haben. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel können wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen fördern.“

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Mio. Euro Bundesmitteln und einer Mio. Euro Landesmitteln zusammen. Von dem Programm können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft profitieren. Für öffentliche Schulen stehen 88,45 Prozent der Mittel zur Verfügung, für Schulen in freier Trägerschaft 11,55 Prozent.

Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht begonnen hat oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben sein. Ebenso darf keine weitere öffentliche Förderung für die Investition in Anspruch genommen werden. Anträge können auch nur gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.