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Autor: Rügenbote

M-V: Neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat den heutigen Beschluss des Landtages M-V zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ausdrücklich begrüßt: „Es ist die Antwort auf das digitale Zeitalter und bringt mehr Sicherheit für Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsbehörden erhalten die in der heutigen Zeit dringend notwendigen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr, um in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es ihnen bisher nicht möglich war. Damit kann die Polizei noch effektiver Straftaten bekämpfen und so z. B. Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land noch besser schützen.“

Mit der Neufassung des SOG M-V sind zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im SOG M-V vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse berücksichtigt. Neben klarstellenden Regelungen sind auch zusätzliche Befugnisse aufgenommen worden, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und den Stand der technischen Entwicklung weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Mit der Novelle des SOG M-V wird den in unserem Land eingesetzten Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt. Es ist ihnen damit möglich, auf Grundlage des SOG M-V in unserem Land gefahrenabwehrend tätig zu werden. Innenminister Lorenz Caffier: “Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass der Staat zu jederzeit handlungsfähig ist und dabei nicht von unnötigen Kompetenzgrenzen behindert wird.“

Weiterhin wird im SOG M-V eine klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss, die bereits in vielen Bundesländern besteht, aufgenommen. Obwohl die gegenwärtigen Regelungen im SOG M-V formal bereits den finalen Rettungsschuss zulassen, ist es notwendig, den handelnden Polizistinnen und Polizisten eine rechtssichere Formulierung an die Hand zu geben, damit sie beispielsweise bei Amoklagen oder terroristischen Ereignissen fehlerfrei und schnell handeln können.

Zudem wird die Videoüberwachung in den für die Durchführung der Gewahrsamnahme genutzten polizeilichen Räumen geregelt. Damit wird auch einer Forderung von AMNESTY INTERNATIONAL sowie der Rechtsprechung des BGH im Fall „Ouri Jalloh“ Rechnung getragen. Die Einführung einer solchen Videoüberwachung ist sowohl zum Schutz der in Gewahrsam genommenen Personen, beispielsweise vor Suizid oder gesundheitlichem Notfall, als auch der an der Gewahrsamnahme beteiligten anderen Personen – wie vor allem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – notwendig.

Auch eine klarstellende Formulierung für den Einsatz von Drohnen sowie der Fertigung von Übersichtsaufnahmen/-aufzeichnungen soll im neuen Gesetz Einzug finden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zum Einsatz von Drohnen, etwa bei der Suche nach vermissten oder sonst polizeilich relevanten Personen, Sachen oder gefährlichen Tieren.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu im SOG M-V formuliert. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. Nunmehr dürfen auch Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Die Polizei soll außerdem zur Datenübermittlung zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung z. B. von Securitypersonal bei Großveranstaltungen ermächtigt werden. Die Bestimmung erlaubt der Polizei die Datenübermittlung an öffentliche oder nichtöffentliche Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung sogenannter „Akkreditierungsverfahren“ bei Veranstaltungen, bei denen eine besondere Gefahr entstehen kann. In der Praxis kann es insbesondere bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen, die im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen, notwendig sein, dass der Veranstalter einzusetzendes Sicherheitspersonal auf seine Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Hierzu ist er auf die bei der Polizei gegebenenfalls vorhandenen Erkenntnisse angewiesen.

Weiterhin wird der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften, besonders schwerer Fall der Computersabotage sowie Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche ergänzt.

„Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und Co“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Diesem geänderten Nutzungsverhalten muss das Gefahrenabwehrrecht Rechnung tragen. Früher musste sich ein potentieller Bombenbauer die Bombeneinzelteile im Baumarkt zusammenkaufen und konnte dabei observiert werden. Heute sind solche Einkäufe über das Internet möglich. Deswegen muss die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch auf den PC oder das Smartphone von verdächtigen Personen zugreifen können.“

Wie es schon in anderen Bundesländern möglich ist, soll auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung sowie zur sogenannten Quellen-TKÜ erhalten, um unter engen Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen – etwa zur Abwehr terroristischer Gefahren – Daten erheben zu können.

Die Online-Durchsuchung unterliegt der vollständigen richterlichen Überwachung. Mit der Online-Durchsuchung werden – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum – das Nutzungsverhalten der Zielperson überwacht und der Zugriff auf gespeicherte Inhalte zum Beispiel auf PCs oder Tablets ermöglicht. So können terroristische Strukturen aufgedeckt und Anschläge verhindert werden. Aber auch bei rechtsextremistischen Netzwerken kann die Online-Durchsuchung unter Umständen nutzen.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung. Es werden keine Informationen erlangt, die nicht auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden. Der Begriff bezeichnet lediglich das Überwachen von Telefongesprächen, die nicht über klassische Telefonverbindungen (Festnetz bzw. Mobilfunk), sondern über das Internet geführt werden. Die Quellen-TKÜ unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits mögliche Telekommunikationsüberwachung. Auch diese Maßnahme steht unter einem Richtervorbehalt.

„Wer die Quellen-TKÜ ablehnt, muss die Frage beantworten, wie wir die Kommunikation von Terroristen und Extremisten sonst überwachen sollen. Ich kann es jedenfalls niemanden erklären, dass wir klassische Telefongespräche abhören können, aber bei Whatsapp-Nachrichten wegen der Verschlüsselung die Hände in den Schoß legen sollen. Das kann ich nicht verantworten. Ich kann den besorgten Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es sich bei der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ nicht um alltägliche polizeiliche Maßnahmen handelt. Schon angesichts der engen Voraussetzungen werden diese nur in besonderen Fällen zur Anwendung gelangen. Lassen Sie sich nicht einreden, dass Mecklenburg-Vorpommern durch das neue Gesetz zum „Überwachungsstaat“ wird“, so Caffier.

Begleitet werden die neuen Eingriffsbefugnisse von zahlreichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten etwa aus dem Bereich der Privatsphäre und solcher von bestimmten Berufsgruppen. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Landtag und die Unterrichtung der Öffentlichkeit werden ausgeweitet. Zudem obliegt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist das Thema der Aktuellen Stunde „Mit Corona professionell und sachlich umgehen“ diskutiert worden. „Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Der Alltag verändert sich, viele Menschen stellen sich darauf ein. Wir haben weltweit eine ernste Lage. Die Entwicklungen zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben sich in den vergangenen Tagen dabei als sehr dynamisch erwiesen. Wir stellen uns auf einen weiteren Anstieg von Erkrankungsfällen ein. Umso mehr müssen wir alle – Bund-Land-Kommunen – dazu beitragen, die Situation zu meistern. Dies geschieht durch bestmögliche Information, durch gemeinsame Aktionen und durch entsprechende Reaktionen auf aktuelle Geschehnisse. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag. Minister Glawe dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, Hochschulen, medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich aktiv und intensiv für die Eindämmung des Corona-Virus einsetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern weisen fast alle Fälle schwache Verläufe auf. „Die Infizierten befinden sich in der Betreuung des jeweiligen Gesundheitsamtes. Das Land ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet. Der Informationsbedarf ist riesig. Die Aufgaben sehr komplex. Das erfordert einen intensiven fachlichen Austausch mit vielen Beteiligten“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Im Gesundheitsministerium ist beispielsweise eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Corona-Virus eingesetzt worden. Darüber hinaus tagt unter anderem regelmäßig ein interministerieller Arbeitsstab auf Arbeitsebene unter Beteiligung von Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Abstimmungen mit dem Bund und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden auf verschiedenen Ebenen und in den entsprechenden Fachlichkeiten statt.

Durch das Gesundheitsministerium werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. So hat das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Einrichtung von Abstrich-Zentren für Corona-Tests initiiert. Geplant sind Zentren, die verteilt im Land sind. „Die Zentren werden zentrale Anlaufstellen für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen sein. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden. Die Zentren werden in den kommenden Tagen nach und nach aufgebaut und bei Bedarf aufgestockt. Das ist auch ein Beitrag zur Entlastung des hausärztlichen Versorgungssystems. Wichtig ist, dass ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch meldet“, betonte Glawe. Die Umsetzung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock sowie mit den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen ergriffen. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung. Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock erhalten finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung diagnostischer Ausstattung. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Informationshotline für unsere Bürgerinnen und Bürger (Telefon: 0385/588-5888) eingerichtet. Ich bin dankbar, dass teilweise auch die Landkreise versuchen, entsprechende Bürgertelefone einzurichten beziehungsweise dies bereits in die Tat umgesetzt haben. Jede Unterstützung ist willkommen und hilft bei der weiteren Information und Aufklärung unserer Bürger“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft eine Unternehmens-Hotline (Telefon: 0385/588-5588) geschaltet. „Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind momentan noch überschaubar. Im Tourismus, im Gastgewerbe, im Veranstaltungsbereich sowie bei Unternehmen, die auf Zulieferungen angewiesen sind, gibt es erste Probleme“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Die Unternehmens-Hotline wird von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut.

Das Innenministerium informiert in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium über die aktuelle Situation in den Regionen auf Facebook und Twitter, gibt Hygienetipps und verweist dabei auf weitere Seiten, auf denen es zusätzliche Informationen gibt. Es werden weiter Hinweise und Meldungen über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ verbreitet. Die Meldungen werden über das Lagezentrum des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Viele Informationen sind auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso in einem Extra-Blickpunkt auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS abrufbar. „Wichtig ist es, auch das vorhandene Angebot zu nutzen, um sich selbst auf dem Laufenden zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

M-V: Hass im Internet gezielter bekämpfen

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Im Bundesrat treten wir einem Vorschlag aus Hamburg, Bremen und Bayern bei, der Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten soll, Urheberdaten von Hasspostings preiszugeben“

Schwerin – Die Landesregierung folgt dem Vorstoß von Justizministerin Hoffmeister zum Beitritt einer Initiative der Länder Hamburg, Bremen und Bayern im Bundesrat. Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entschließungsantrag der vier Länder zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ab.

„In der Gesellschaft, in Rechtsprechung, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Medien und Politik unseres Landes wird zunehmend gefordert, im Kampf gegen die Hasskriminalität im Internet effektiver zu werden. Es ist festzustellen, dass die Kommunikation zu verrohen droht, sie wird immer aggressiver, verletzender, hasserfüllter und Gewalt verherrlichender. Es ist eine staatliche Aufgabe, dem wirksam entgegenzutreten. Daher werde Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Bayern mit dieser Entschließung an die Bundesregierung herantreten und sie dringend bitten, sich noch intensiver dafür einzusetzen, die grenzüberschreitenden Beweissicherungsprobleme zu lösen. Anbieter sozialer Netzwerke, auch die im Ausland ihren Sitz haben oder dort Daten speichern, sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden über Urheber von Hasspostings Auskunft zu geben. Dabei soll die Bundesregierung in Deutschland das so genannte Marktortprinzip statuieren, damit die Auskunftspflicht der entsprechenden Anbieter nicht vom Speicherort der von den Strafverfolgungsbehörden abgefragten Daten abhängt, sondern vom Marktort der Anbieter der Dienste. Niemand, der Hass postet, soll sich hinter Pseudonymen verstecken dürfen. Wir sind eine offene tolerante Gesellschaft und müssen das auch schützen“, so Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettsitzung in Schwerin.

Für die Zukunft: NATURSCHÄTZE BEWAHREN!

Festabend 30 Jahre Nationale Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommern

Berlin – 30 Jahre Deutsche Einheit heißt auch 30 Jahre Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Drei Nationalparks, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparks sind zu einem Aushängeschild für die Natur des Landes geworden. Ob Rotbuchenwälder, Ostseeküste oder Klarwasserseen – die Nationalen Naturlandschaften stehen für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für Natur-, Moor- und Klimaschutz und nicht zuletzt für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Gäste.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das ökologische Rückgrat der Bundesrepublik“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums, das mit einem Festakt am 10. März in der Landesvertretung in Berlin begangen wurde. Von Beginn an habe sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Großschutzgebieten bekannt. Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land aus dem Nationalparkprogramm der DDR fünf von insgesamt 14 großflächigen Naturlandschaften, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie die Anerkennung der „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahr 2011 oder auch die Ausweisung der Ivenacker Eichen als das erste Nationale Naturmonument in Deutschland im Jahr 2016.

Mittlerweile nehmen die Nationalen Naturlandschaften in MV mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Zusammen mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie den europäischen NATURA 2000-Schutzgebieten kommt unser Land insgesamt auf mehr als 1,4 Mio. Hektar, das sind 45,8 Prozent der Landesfläche (inklusive Hoheitsgewässer).

„Man kann die Bedeutung des Naturschutzes für die Zukunft der Menschheit gar nicht oft genug herausstellen“, betonte Backhaus und verwies auf die enormen Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels und einer rasant wachsenden Weltbevölkerung. Er forderte deshalb erneut zum Umdenken auf. Außerdem müsse die Finanzierung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe langfristig gesichert sein. „Ich werde mich auch weiterhin für eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz stark machen“, bekräftigte der Minister und warb beim Bund für Unterstützung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze würdigte das Engagement für den dauerhaften Schutz bedeutender Naturlandschaften: „Die Entscheidung des damaligen DDR-Ministerrates vom 12. September 1990, insgesamt 14 Großschutzgebiete als Naturlandschaften zu sichern, war eine echte Sternstunde für den Naturschutz. 30 Jahre danach dem historischen Beschluss ist unübersehbar, wie sehr der Naturschutz in Deutschland von dem enormen Schwung profitiert hat, den das Nationalparkprogramm ausgelöst hat – in Ost und West. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter, rund ein Drittel der Landesfläche wird durch streng geschützte Gebiete abgedeckt. Davon profitieren Menschen in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen, durch einen naturverträglichen Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung. Umweltschutz verbindet – und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist die Verpflichtung, aus der heraus wir uns weiter um den Schutz unseres Naturerbes und um unsere Schutzgebiete kümmern müssen – nicht nur bei uns, sondern auch weltweit.“

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Dr. Antje Draheim eröffnete die Fotoausstellung „Naturschätze bewahren“. „Sechs Fotografen zeigen einzigartige Bilder aus uns verborgenen Orten. Sie lehren uns, dass wir unsere Natur wertschätzen, schützen und weiter ausbauen müssen für die kommenden Generationen.“

In Kooperation mit dem Umweltfotofestival Horizonte Zingst haben sich sechs Fotografen in die entlegensten Winkel der Schutzzonen aufgemacht. Die Ausstellung mit Bildern von Timm Allrich, Martin Harms, Monika Lawrenz, Mario Müller, Jürgen Reich und Klaus-Herbert Schröter zeigt zugängliche Teile der Nationalparks, aber auch nichtoffene Bereiche in den Kernzonen. Die Ausstellung wird vom 11. bis 19. März 2020 in der Landesvertretung präsentiert.

Anlässlich des Jubiläums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) eine repräsentative Broschüre über die Naturschutzerfolge in den Nationalen Naturlandschaften des Landes erarbeitet. Diese erhielten die Teil­nehmer der Festveranstaltung als erste Leser. Die Agentur, die das Layout der 72-seitigen Broschüre gestaltete, hat dafür den Deutschen Agenturpreis 2019 erhalten.

Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Praxisorientiertes Studium und verkürztes Referendariat für Grundschullehramt geplant

Schwerin – Vom kommenden Schuljahr an sollen alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlt werden. Ab 1. August 2020 sollen sie mit der A 13/E13 vergütet werden und damit genauso viel verdienen, wie Lehrerinnen und Lehrer an den anderen Schularten. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls mehr Geld erhalten. Das Kabinett hat heute die gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Das Landesbesoldungsgesetz, das Lehrerbildungsgesetz und die Bildungsdienst-Laufbahnverordnung müssen geändert werden. Bildungsministerin Bettina Martin hat darüber in der Landespressekonferenz informiert.

„Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben, Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn“, betonte die Ministerin. „Mit der geplanten besseren Bezahlung macht die Landesregierung deutlich, dass sie die verantwortungsvolle Aufgabe von Grundschullehrkräften wertschätzt. Wir würdigen damit die Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden.“

„Mecklenburg-Vorpommern hat in den kommenden Jahren einen hohen Lehrerbedarf. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen attraktiver. Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die höhere Vergütung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Es ist attraktiv, für junge Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer zu uns ins Land zu kommen, weil man bei uns nicht nur gut leben, sondern auch gut arbeiten und gut verdienen kann“, erklärte Martin.

Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Paket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro eingeplant. Neben den besoldungsrechtlichen Anpassungen bzw. der tarifrechtlichen Eingruppierung, soll es auch Änderungen in der Lehrerbildung im Grundschulbereich geben. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen an den Beruf.

„Wir bilden die erhöhten Anforderungen bereits stärker im Studium ab und wollen Grundschullehrkräfte noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten“, erläuterte die Ministerin. „Wir intensivieren die Praxiszeit für angehende Grundschullehrkräfte schon während des Studiums. Dafür wollen wir das Referendariat von 18 auf 12 Monate verkürzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lehrerbildung im Grundschulbereich insgesamt zu verbessern. Perspektivisch verfolgen wir damit das Ziel mehr Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Land auszubilden“, sagte sie.

Straße „Am Güterbahnhof“ wird umgestaltet

Rostock – Für die Umgestaltung der Straße „Am Güterbahnhof“ stellt das Landesbauministerium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Städtebaufördermittel in Höhe von rund 900.000 Euro bereit. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen knapp zwei Millionen Euro.

Die Straße „Am Güterbahnhof“ im Südosten des Sanierungsgebiets „Stadtzentrum Rostock“ soll aufgrund ihres sehr schlechten Zustands erneuert werden. Die Fahrbahn soll mit Asphaltbeton befestigt und die Gehwege auf beiden Seiten mit Klinkern gepflastert werden. Auch Beleuchtung und Straßenentwässerung werden im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Zudem entstehen straßenbegleitend Pkw-Stellplätze. Da die Straße in einer Tempo-30-Zone liegt, erfolgt im Westteil eine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung und barrierefreien Querung der Fahrbahn. Die vorhandene Grünfläche soll erhalten bleiben.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Mai 2020 beginnen und im nächsten Jahr 2021 beendet sein.

Fördermittel für neue Software

Barth – Das Unternehmen „Gerüstbau Dankert“ aus Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält 4.350 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation, kurz Digitrans. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung einer speziell auf die Firma zugeschnittenen komplexen Softwarelösung „CP-Pro Gerüstbau Office“ mit Gesamtkosten von knapp 8.700 Euro.

Zurzeit erfolgen Auftragserfassung, Angebotserstellung und Aufmaßabrechnung sowie ihre Bearbeitung im Unternehmen in jeweils unterschiedlichen Programmen. Das bedeutet, dass jeweils sämtliche Daten erneut eingegeben werden müssen, die Fehlerquote demzufolge erheblich und Nacharbeiten erforderlich sind. Außerdem fehlen Schnittstellen sowohl zur Rechnungslegung als auch zum Steuerberater, sodass auch hier die relevanten Daten erneut erfasst werden müssen.

Durch die Umstellung auf die neue Software werden all‘ diese Module zu einem einzigen zusammengeführt. Die Software bietet eine aufeinander abgestimmte Lösung durch Schnittstellen zur Lagerverwaltung und Disposition sowie zu Controlling und Faktura. Die Verwaltung der Betriebsabläufe und Projekte wird damit deutlich vereinfacht, Arbeitsabläufe, Kalkulation und Abrechnung werden optimiert. Auch die Schnittstellen zu Finanzbuchhaltung und Steuerberater sind in der Software integriert. Die Daten werden gesetzeskonform gesichert und archiviert – alles in allem eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Anerkennung der polnischen Arztausbildung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe setzt sich dafür ein, dass deutsche Studenten, die in Polen ein Medizinstudium absolviert haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern als Arzt arbeiten können. „Hierfür ist die Approbation unabdingbar. Leider ist die Rechtslage unklar. In Polen werden deutsche Studenten gut ausgebildet, die brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Solange rechtlich Unklarheit herrscht, setzen wir übergangsweise auf eine eigene landesspezifische Lösung. Daran arbeiten wir bereits mit Hochdruck“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Dienstag.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten. Nach dem 6-jährigen Studium und vor der Approbation schließt sich in Polen ein 13-monatiges Praktikum, das sog. „Staz“, sowie eine Prüfung, das sog. „LEK“, an.

In Polen studierende deutsche Studenten bräuchten demnach beide Zertifikate (Staz und LEK), um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. „Das verlängert die Studienzeit um ein weiteres Jahr. Die Absolventen der polnischen Medizinerausbildung bekommen trotz eines wie in Deutschland üblichen sechsjährigen Studiums keine Approbation in Deutschland. In Polen dürften sie als Arzt arbeiten und bei uns in Deutschland nicht. Das darf nicht sein“, so Glawe weiter.

Eine Anerkennung der ärztlichen Ausbildung in Polen ist trotz abgeschlossener sechsjähriger Ausbildung mit dem Titel „Lekarz“ (Arzt) erst nach Staz (Praktikum) und LEK (Prüfung) aus formalen Gründen in Deutschland zulässig. „Wir sind dabei, eine Landeslösung in Form eines Erlasses zu erarbeiten. Diese könnte so aussehen: Absolventen sollen die ärztliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis in abhängiger Beschäftigung für ein Jahr erlaubt werden. Das ist vergleichbar mit dem früheren Arzt im Praktikum. Sie können dann bereits im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einem MVZ als angestellter Arzt arbeiten. Ziel ist es, nach einem erfolgreichen kollegialen Abschlussgespräch am Krankenbett die Approbation erteilt zu bekommen. Darüber hinaus soll ein halbes Jahr der praktischen Tätigkeit auf die Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden können“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. Hierfür ist noch eine Abstimmung mit der Landesärztekammer notwendig.

Abschließend machte Glawe deutlich: „Wir brauchen die Landeslösung für den Übergang, um zügig Ärzte zu gewinnen. Darüber hinaus ist ein Signal vom Bund nötig, dass nach sechs Jahren Studium in Polen eine Approbation in Deutschland möglich ist. Hier ist Rechtssicherheit gefordert. Der Bund sollte hier seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.