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Autor: Rügenbote

Briefedition Barlach 2020 erscheint

Schwerin – Eine vierbändige, vollständige Ausgabe mit Briefen des Künstlers Ernst Barlach (1870-1938) erscheint neu im Suhrkamp Verlag. Anlass ist der 150. Geburtstag des Bildhauers, Dramatikers und Zeichners am 2. Januar 2020. Pünktlich zum Auftakt des Jubiläumsjahres wird damit das Editionsprojekt Barlach 2020 – Ernst Barlach: Die Briefe abgeschlossen. Vor fünf Jahren hatte die Güstrower Ernst Barlach Stiftung das Projekt angeregt, das seit 2016 gemeinsam mit dem Ernst Barlach Haus Hamburg und der Universität Rostock umgesetzt wurde.

Mit einer Förderung der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG, die 440.000 Euro bereitstellte, sowie Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 380.000 Euro konnte das mehrjährige Forschungs- und Editionsprojekt realisiert werden. Auch die Universität Rostock beteiligte sich mit 90.000 Euro an der Arbeitsstelle, die über vier Jahre an ihrem Institut für Germanistik für das Projekt Barlach 2020 eingerichtet worden war.

„Mit der vierbändigen Neuausgabe der Briefe von Ernst Barlach wird eines der derzeit größten und bedeutendsten geisteswissenschaftlichen Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen“, freute sich Kulturministerin Bettina Martin. „Viele Institutionen, Stiftungen und Personen haben mit großem Engagement zum Gelingen dieses Projektes beigetragen. Die umfangreiche Korrespondenz Ernst Barlachs ist ein zentrales Element, um den künstlerischen Nachlass dieses international geschätzten Bildhauers, Dramatikers und Zeichners des 20. Jahrhunderts zu erschließen. Das Schaffen von Ernst Barlach hat für M-V eine besondere Bedeutung. Der größte Teil seines Werkes ist in Güstrow entstanden.“

„Mit der neuen Briefausgabe ist ein elementarer Bestandteil des schriftlichen Nachlasses Ernst Barlachs langfristig für die Forschung sowie für Kunstliebhaber und Barlachfreunde erschlossen“, erläuterte Dr. Carolin Vogel die Überzeugungen der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG. Dr. Karsten Müller, Leiter des Ernst Barlach Hauses in Hamburg, ergänzte: „Die Ausgabe genügt wissenschaftlichen Ansprüchen und ist dabei zugleich leserfreundlich und sogar unterhaltsam, wie unsere gerade gestartete Lesereise mit Charly Hübner, Ingo Schulze und Holger Helbig beweist.“

Dem schloss sich die Geschäftsführerin der Güstrower Ernst Barlach Stiftung, Magdalena Schulz-Ohm, an: „In den vergangenen Jahrzehnten hat die Ernst Barlach Stiftung mit Werkverzeichnissen zum gesamten bildkünstlerischen Werk Barlachs wichtige Grundlagen für die Forschung gelegt. Ich bin meinem Vorgänger, Dr. Volker Probst, sehr dankbar, dass wir mit der von ihm initiierten Edition der Briefe diese Reihe nun abgeschlossen haben.“

Für die Arbeit an der Neuausgabe wurden Briefe aus 90 Archiven, Museen, privaten Nachlässen und Autografensammlungen im In- und Ausland zusammengetragen, erläuterte der Projektleiter Prof. Dr. Holger Helbig. „Die vierbändige Neuausgabe der Briefe Ernst Barlachs umfasst insgesamt 2.215 Briefe und Postkarten des Künstlers. 1.698 davon sind direkt überliefert, 418 haben sich z. B. durch Abschriften indirekt erhalten und 99 weitere zählen zu den erschlossenen Briefen. Seit der ersten und zugleich letzten Edition von Barlachs Briefen, die Friedrich Dross 1968/69 herausgegeben hatte, wurden mehr als 600 neue Briefe des Künstlers ausfindig gemacht. 395 davon werden mit der Neuausgabe erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, resümierte Prof. Helbig die Ergebnisse des Projektes.

Ergänzt mit einem Namens-, Werk- und Ortsregister sowie einem Editions- und Herausgeberbericht ist die Edition der Briefe von Ernst Barlach ab sofort im Buchhandel erhältlich.

Aktuelle Geflügelpestfälle in Polen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium wurde über den Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen in Polen informiert. Minister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, Geflügelhalter und Bevölkerung zur erhöhten Aufmerksamkeit aufzurufen.

„Die aktuellen Fälle in Polen zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss“, sagt Backhaus. „Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“ Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt.

Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus in Mecklenburg-Vorpommern.

25. Jahrestag des Erzbistums Hamburg

„Kirchliche Gemeindearbeit vor Ort ist wertvoll und leistet einen wichtigen Beitrag für ein friedvolles und achtsames Miteinander“, so Ministerin Katy Hoffmeister

Berlin – Justizministerin Katy Hoffmeister hält in Vertretung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Festakt anlässlich des 25. Jahrestags des Erzbistums Hamburg ein Grußwort. „Menschliche Begegnungen, Zugehörigkeit, Sicherheit und Gemeinschaft, das alles kann Kirche geben. Kirchen, auch als lokale Gemeinschaften, waren seit je her ein Ort, der den Menschen Halt und Sicherheit bot. In ihr konnten und können Menschen Gemeinschaft erleben, die sie auffängt, aus der sie Kraft und Zuversicht schöpfen können. Hier können sich Menschen jenseits aller Differenzen begegnen, weil es hier um eben mehr geht als um verschiedenen Ansichten. Es geht um ein Miteinander, das von christlicher Weltanschauung und christlichen Wertvorstellungen geleitet wird“, erklärt Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

„Wenn Menschen miteinander ins Gespräch kommen, befördert dies das Verständnis füreinander und den gegenseitigen Respekt. Beides sind wesentliche Pfeiler für ein friedvolles und achtsames Miteinander. Das Erzbistum Hamburg leistet hierzu einen bedeutenden Beitrag. Durch viele Projekte wird der christliche Glaube gelebt und das menschliche Miteinander gestärkt. Ich habe bei verschiedenen Besuchen erlebt, wie wertvoll die Gemeindearbeit in den Gemeinden vor Ort ist. Dem Erzbistum Hamburg gilt im Namen der Landesregierung der Dank für den unermüdlichen Einsatz und das Engagement. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern wird der katholischen Kirche weiterhin zur Seite stehen. Sie sind ein unverzichtbarer Partner der Politik“, so die Ministerin.

Der Landesteil Mecklenburg ist dem Erzbistum Hamburg zugeordnet. Vorpommern gehört zum Erzbistum Berlin.

Umweltleistungen von Waldbesitzern

Schwerin – Waldbesitzer, die in ihren Wäldern Gutes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun, sollen künftig – ähnlich wie Landwirte – entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Die finanziellen Anreize sollen helfen, um die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald und dessen Nutzung besser abzugelten und den Erhalt der Wälder langfristig zu sichern.

„In der Vergangenheit konnten zahlreiche Ökosystemleistungen durch den Holzverkauf finanziert werden. Dies ist heute so nicht mehr möglich. Konnten 1969 aus dem Erlös eines Festmeters Holz noch acht Stunden Arbeitslohn finanziert werden, so sind es heute gerade noch zwei Stunden, die sich daraus bezahlen lassen. Wir müssen also gemeinsam nach anderen Instrumenten suchen, um die stark nachgefragten Waldfunktionen zu finanzieren“, sagte Forstminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss.

Gleichwohl betonte er, dass es weiterhin ein freies Betretungsrecht für den Wald geben wird. „Wer mit seinem Hund spazieren geht oder durch den Wald joggt, wird nicht zur Kasse gebeten“, so Backhaus. Mögliche Vergütungsmechanismen sollen sich ausschließlich auf besondere Nutzungen beziehen, zum Beispiel in Kur- und Heilwäldern, in denen Waldbesitzern durch komplexere Wegenetze, ausreichend Ruhestätten oder spezielle Therapieplätze Mehrkosten entstehen. An diesen Kosten sollten zum Beispiel die Kurkliniken fairerweise beteiligt werden.

Die Schweriner Erklärung „Wald neu denken – Wald neu lenken“, die der Minister heute gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes M-V, Dr. Ulrich Ivo von Trotha, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalwald beim Städte- und Gemeindetag M-V, Jörg Harmuth, in Schwerin vorstellte, trägt diesem Ansatz Rechnung. Darin verständigen sich Forstministerium sowie kommunale und private Waldbesitzer darauf, die Ökosystemleistungen des Waldes bei dessen Entwicklung künftig noch stärker in den Blick zu nehmen.

Zentrale Ökosystemleistungen des Waldes seien neben der Holzproduktion vor allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauerstoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärmschutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz sowie der Naherholungswert, präzisierte Backhaus. Eine vom ihm in Auftrag gegebene und in Deutschland bislang einmalige Studie über den Landeswald M-V beziffert den Wert dieser Leistungen jährlich auf etwa 65 Millionen Euro. Das entspricht rund 350 Euro pro Hektar. Das ist das 1,3-Fache der jährlichen Einkünfte aus dem Holzverkauf (ca. 50 Millionen Euro). „Dieses Geld fließt an den Waldbesitzern weitestgehend vorbei. Es lohnt sich also, in den kommenden Jahren intensiv zu diskutieren, wie die Ökosystemleistungen zukünftig für die Forstbetriebe in Wert gesetzt und für den langfristigen Erhalt unserer Wälder eingesetzt werden können“, so der Minister.

Laut der Schweriner Erklärung sollen deshalb in einem ersten Schritt Ökosystemleistungen einvernehmlich definiert und anschließend bewertet werden. Auf Basis dieser Inwertsetzung soll eine breite öffentliche Diskussion über die Bedeutung der einzelnen Ökosystemleistungen angeschoben werden. Die Honorierung einzelner Ökosystemleistungen kann dem Minister zufolge im Bereich Naturschutz zum Beispiel über die Ökokonto-Regelung bzw. die Natura 2000-Erschwernisausgleichregelung erfolgen. In den Bereichen Erholung, Tourismus, Wasser, und CO2-Speicher müssten entsprechende Vergütungsmechanismen noch erarbeitet werden.

Was sind Ökokontomaßnahmen?

Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (Eingriffsregelung). In der praktischen Umsetzung dieser Regelung hat sich gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, zum Zeitpunkt des Eingriffes, geeignete Flächen und Maßnahmen für die Kompensation zu finden. Durch die Ökokontierung soll diesem Problem begegnet werden. Ökokontierung bedeutet, dass Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Damit wird auch für den Waldeigentümer eine Einnahmequelle geschaffen. Er kann zum Beispiel von der Bewirtschaftung ausgenommene Flächen an Kompensationspflichtige veräußern.

Was ist der Natura-2000-Erschwernisausgleich?

Das Land gewährt seit 2016 als erstes Bundesland überhaupt jährlich Zuwendungen zum Ausgleich von naturalen oder wirtschaftlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten von bis zu 200 Euro je Hektar.

„ODYSSEE“

25 Touren zur Kreativwirtschaft durch die Mecklenburgische Seenplatte

Teterow – Der Kunstverein Teterow e.V. will die kulturellen Höhepunkte der Mecklenburgischen Seenplatte erlebbarer machen. Dafür hat der Verein eine Broschüre erstellt mit 25 Routen, die Ausflugsziele aus der Kreativwirtschaft beinhalten. Auf diese Weise soll den Besuchern und heimischen Kunstinteressierten das Angebot der Region näher gebracht werden.

„Mit der sorgfältig ausgewählten Tourenplanung erhalten Besucher und Anwohner eine Reihe neuer Ausflugstipps für die Mecklenburgische Seenplatte. So ist eine Übersicht attraktiver Reiseziele entstanden, die für die vielen Kulturschaffenden vor Ort werben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Seit seiner Gründung in den 1990ern ist der Kunstverein Teterow e.V. in der Kunst- und Kulturförderung aktiv. Ziel ist dabei unter anderem, das künstlerische Leben im ländlichen Raum zu bereichern und damit gleichzeitig touristische Anlaufpunkte zu schaffen. Unter dem Namen „Odyssee“ erschien zum zweiten Mal eine umfangreiche Broschüre. Diese schlägt mit ihren individuellen Tourenvorschlägen jeweils drei bis fünf konkrete Haltepunkte der Kunstszene vor. Hinzu gesellen sich wertvolle Tipps für Zwischenstopps bei regionalen Erzeugern, gastronomischen Anbietern oder öffentlichen Einrichtungen mit besonderer Attraktivität.

„Durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ist den Kulturschaffenden stets eine überregionale Präsenz sicher. Das trägt dazu bei, den Kreativen ganzjährig und saisonunabhängig einen steten Besucherstrom zu verschaffen“, so Glawe.

Das Hauptaugenmerk der Broschüre liegt auf Erlebnissen, die häufig fernab der bekannten touristischen Destinationen zu finden sind. Auf urigen Feldwegen lassen sich märchenhafte Schlösser und Parks entdecken. Dazu gesellen sich einsame Bauernhäuser, wahre Kirchenschätze sowie ausgezeichnete Restaurants und Cafés mit gesunden, regionalen Angeboten. Im Mittelpunkt stehen dabei jedoch immer die Künstler in ihren Ateliers.

„Die Touren führen rund um die weitläufige Seenplatte, vom wilden Tollensetal hoch im Norden, vorbei an der Müritz und südwärts bis zur Feldberger Seenlandschaft. Rings um die Müritz lassen sich mit der neuesten Zusammenstellung auch die künstlerischen Perlen am Rande der Waldpfade und Schotterpisten ausfindig machen. Bei der vielfältigen Zusammenstellung ist ganz sicher für jeden Geschmack etwas dabei“, so Glawe weiter.

Die Gesamtkosten des Projektes betragen rund 195.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützte das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 120.000 Euro.

Im März 1990 gründeten die Mitglieder der Bürgerbewegung des Neuen Forums die „Kleine Galerie Teterow“. Aufgrund ganzjähriger erfolgreicher Ausstellungseröffnungen und Straßenfeste konnte im Jahr 1994 ein Anbau für die Ausstellungsräume auf 60 Quadratmetern mit Hilfe der Stadt, Spender und Sponsoren umgesetzt werden. Als weiterer historischer Meilenstein in der Entwicklung der Galerie ist der Umzug in die Räumlichkeiten Am Kamp zu nennen.

Die Ausstellungsfläche betrug fortan 100 Quadratmeter, zu der eine noch größere Hoffläche als zuvor hinzukam. Größere Feste im Rahmen der Ausstellungseröffnungen wurden möglich und Präsentationen von großformatigen Kunstwerken stellten eine Bereicherung im Ausstellungsbetrieb der Galerie dar. Parallel zum Umzug wurden mit der Gründung des Kunstvereins Teterow e.V. im Jahr 1999 die Weichen für einen notwendigen Wechsel der Trägerschaft gestellt.

Im August 2013 zog die Galerie des Kunstvereins in das ehemalige Bahnhofsgebäude der Stadt Teterow. Auf der neuen Ausstellungsfläche von 250 Quadratmetern wird ein reichhaltiges Repertoire an Malerei, Grafik, Skulptur, Plastik, Keramik und Schmuck wirkungsvoll präsentiert.

Arbeit des Dreikönigsvereins gewürdigt

Neubrandenburg – „Der Benefizabend des Dreikönigsvereins ist gute Tradition zum Neujahr in Neubrandenburg und in unserem Land. Der Dreikönigsverein hat in den fast 30 Jahren seines Bestehens immer wieder Menschen beschenkt. Die Aktiven im Dreikönigsverein kennen ihre Stadt und wissen, wo ganz konkret Hilfe gebraucht wird“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf dem Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg.

„Im Dreikönigsverein treffen sich Menschen, die durch Werte und durch Menschlichkeit verbunden sind“, so die Ministerpräsidentin weiter. Als Beispiele nannte die Regierungschefin das Dreikönigshospiz in der Lindenstraße und auch den ambulanten Hospizdienst. Schwesig: „Sterbende aufmerksam und würdig zu begleiten, ist ein wirklich großer Dienst und ganz wichtig für die Menschen am Ende des Lebens wie für ihre Familien.“

Genauso wichtig seien die Israelfahrten des Dreikönigsvereins, die Jugendlichen eine ganz besondere Erfahrung ermöglichen würden. „Jüdisches Leben in Israel kennenzulernen, ist mehr als Völkerverständigung. Es bedeutet auch, sich unserer Verantwortung in Deutschland bewusst zu werden. In Zeiten eines wiederauflebenden Antisemitismus ist das leider wieder besonders aktuell“, mahnte die Ministerpräsidentin. Sie dankte allen, die sich im Dreikönigsverein engagieren: „Ihre Hilfe ist fest verankert in Neubrandenburg und darüber hinaus.“

Sternsinger in der Staatskanzlei

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig empfing heute Sternsinger aus der katholischen Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit aus Stralsund zum alljährlichen Dreikönigssingen in der Staatskanzlei.

„Ich bin immer wieder begeistert, wie Kinder aus aller Welt und auch aus unserem Land sich für andere Kinder einsetzen und Spenden sammeln. Leider gibt es an vielen Orten dieser Welt Kinder in Not. Deshalb ist es umso schöner zu sehen, dass sich auch in diesem Jahr viele auf den Weg gemacht haben, um die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder zu unterstützen. Die jungen Sägerinnen und Sänger bringen zudem noch gute Laune in die Häuser und auch in die Staatskanzlei,“ sagte die Ministerpräsidentin nach dem Besuch.

In den Tagen um das kirchliche Dreikönigsfest ziehen etwa 1.000 Kinder als „Heilige drei Könige“ verkleidet durch die katholischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns. Die Aktion steht in diesem Jahr unter dem Motto „Frieden! Im Libanon und weltweit!“. Die Sternsinger haben im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern rund 155.000 Euro für Kinder in den armen Ländern der Erde gesammelt.

Europas Kulturhauptstädte 2020

Brüssel – Galway in Irland und Rijeka in Kroatien tragen 2020 den Titel „Kulturhauptstadt Europas“. „Die Initiative ,Kulturhauptstadt Europas‘ bringt Menschen zusammen und unterstreicht die Rolle der Kultur bei der Förderung der Werte, auf denen unsere Europäische Union beruht: Vielfalt, Respekt, Toleranz und Offenheit“, erklärte Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, die beiden Städten für 2020 viel Erfolg wünschte.

Rijeka ist die erste kroatische Kulturhauptstadt Europas. Der Titel „Europäische Kulturhauptstadt“ bringt Rijeka internationale Sichtbarkeit, die sich auf den Rest des Westbalkans ausdehnen wird. „Hafen der Vielfalt“ ist das Motto, mit Hunderten von Projekten von 250 Partnern aus 40 Ländern. Das Kulturprogramm von Rijeka konzentriert sich auf die Themen Wasser, Arbeit und Migration. In der Eröffnungsausstellung wird der berühmte Künstler von Rijeka, David Maljković, zu sehen sein. Weitere Höhepunkte sind die Ausstellung „The Sea is Glowing“, das Weltmusik- und Gastronomie-Festival „Porto Etno“ und neue permanente Installationen zeitgenössischer Kunst an der Küste. Die Eröffnungsfeierlichkeiten finden am 1. und 2. Februar 2020 statt.

Galway ist die dritte Stadt in Irland, die den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ trägt (nach Dublin im Jahr 1991 und Cork im Jahr 2005). Das Kulturprogramm von Galway steht unter dem Motto „Let the Magic In“ und untersucht die Themen Sprache, Landschaft und Migration – mit europäischer und universeller Relevanz und Resonanz. Das Thema „Hope it rains“ wird das Wetter in Galway als Quelle der Kreativität nutzen, während andere Höhepunkte eine Feier der Weltliteratur sind- mit einer dramatischen Interpretation des ältesten erhaltenen literarischen Epos der Welt, der Geschichte von Gilgamesch, und Auszügen aus Homers Odyssee, die an den Stränden von Galway gelesen werden. Neue Installationen feiern die Schönheit von Connemara und des County Galway. Galways Kulturprogramm wird im Februar beginnen, zu Beginn von Imbolc – der ersten keltischen Jahreszeit in Irlands altem, vorchristlichen Kalender.

Im Jahr 2019 waren Plovdiv in Bulgarien und Matera in Italien europäische Kulturhauptstädte. Nach Rijeka und Galway im Jahr 2020 werden die künftigen Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2021 Timisoara (Rumänien), Elefsina (Griechenland) und Novi Sad (Serbien, Beitrittskandidat), 2022 Esch (Luxemburg) und Kaunas (Litauen), 2023 Veszprém (Ungarn) und 2024 Tartu (Estland), Bad Ischl (Österreich) und Bodø (Norwegen, EFTA/EWR-Land) sein.

Deutsche Kulturhauptstadt Europas 2025

Im Dezember sind Chemnitz, Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg sind in die Endauswahl im Wettbewerb für die deutsche „Kulturhauptstadt Europas“ 2025 gekommen. Eine entsprechende Empfehlung hatte eine Jury aus unabhängigen Fachleuten abgegeben. Beworben hatten sich außerdem Dresden, Gera und Zittau.

Wenn die zuständigen deutschen Behörden die Empfehlung der Jury offiziell bestätigt haben, haben die Städte bis nächsten Sommer Zeit, ihre Bewerbungen zu vervollständigen. Die Jury tritt im September 2020 wieder in Berlin zusammen, um eine Empfehlung dazu abzugeben, welche der Städte Deutschlands Kulturhauptstadt 2025 werden soll.

Deutschland stellt 2025 nach 1988 (West-Berlin), 1999 (Weimar) und 2010 (Essen/Ruhrgebiet) zum vierten Mal eine Kulturhauptstadt Europas. Im gleichen Jahr wird es auch in Slowenien eine Kulturhauptstadt geben; dort erfolgt die Vorauswahl im Februar 2020.