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Neue Versetzungsverordnung tritt in Kraft

Oldenburg: Leistungsanforderungen steigen durch veränderte Kriterien

Schwerin  – Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelungen für die Versetzung von Schülerinnen und Schülern neu gefasst. Die Versetzungsverordnung tritt mit dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft und regelt die Versetzungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler neu. Die neuen Regelungen zum Notenausgleich an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien geben den Schulen klare, transparente Vorgaben. Sie wurden gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet, sodass sie vielfältigen Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern berücksichtigt wurden.

„Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit den Neuregelungen zur Versetzung werden unterschiedliche Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler stärker berücksichtigt und zugleich verbindliche Anforderungen für die weitere Schullaufbahn festgelegt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Grundschule: Die Entscheidung über die Verweildauer in der Schuleingangsphase obliegt künftig der Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt nicht die Versetzungsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 5 erreichen, werden hinsichtlich möglicher Förderbedarfe diagnostiziert.

Bisher war der Elternwille für die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidend.

  • Regionale Schule: Die Regelungen zum Notenausgleich werden klarer formuliert, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Anspruchsebenen (unterschiedliche Leistungsniveaus im Unterricht). Zwischen den Noten auf unterschiedlichen Anspruchsebenen erfolgt kein Umrechnen mehr. Die Anspruchsebene wird künftig auf allen Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik, der erste Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft künftig

Bisher haben die Regelungen zum Notenausgleich, die verschiedenen Anspruchsebenen nicht berücksichtigten. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 konnte bisher in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden, also auch in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache.

  • Gymnasium: Ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ist künftig nicht mehr möglich. Muss im Erprobungsjahr ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist ein Wechsel in den nichtgymnasialen Bildungsgang verpflichtend. Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres ist nicht mehr möglich.

Bisher konnte mangelhafte Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie erste und zweite Fremdsprache untereinander ausgeglichen werden. Im Erprobungsschuljahr mussten alle Schülerinnen und Schüler, die unter Berücksichtigung des Notenausgleiches nicht in die Jahrgangsstufe 8 versetzt wurden, den gymnasialen Bildungsgang verlassen und die Klasse 7 an einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule wiederholen.

  • Wechsel des Bildungsganges: Ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und den beiden Fremdsprachen einen Notenschnitt von 2,5 oder besser aufweist. Die neue Verordnung regelt erstmals den Wechsel vom gymnasialen in den nichtgymnasialen Bildungsgang. Dieser ist grundsätzlich zum Schuljahresende möglich. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.

Bislang war ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 möglich, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten und zweiten Fremdsprache ein Notendurchschnitt besser als 2,5 erreicht wurde.

  • Versetzungsgefährdung: Künftig liegt eine Versetzungsgefährdung vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter ist. Damit erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gleichermaßen eine klare Vorgabe zur Identifizierung der Versetzungsgefahr.

Bisher enthielt die Versetzungsverordnung keine einheitliche Bezugsgröße in Form eines Notendurchschnitts.

  • Beratungsgespräche: Um die schulischen Beratungs- und Informationspflichten effektiv in den Schulalltag zu integrieren, kann das Beratungsgespräch zur Schullaufbahnempfehlung in der Jahrgangsstufe 6 mit dem obligatorischen Beratungsgespräch verbunden werden.

In der Versetzungsverordnung gab es bisher keine Regelung zu Beratungsgesprächen über die Schullaufbahnempfehlung.

  • Freiwilliger Rücktritt: Ein Rücktritt zum Schulhalbjahr ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer freiwillig eine Klassenstufe wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Voraussetzungen für die Versetzung erfüllen.

Bisher konnte eine Schülerin oder ein Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten bis zum 15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres freiwillig zurücktreten.

Halbe Million Euro für Biosphärenreservat Schaalsee

Zarrentin – Mit der Übergabe von insgesamt 526.506 Euro Euro für vier Naturschutzprojekte im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute den Auftakt seiner diesjährigen Sommertour durch Mecklenburg-Vorpommern gegeben. In den kommenden vier Tagen wird der Minister elf Termine wahrnehmen und sich mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie kommunalen Vertreterinnen und Vertretern über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsprojekte austauschen.

Zum Auftakt übergab Backhaus im PAHLHUUS in Zarrentin Fördermittelbescheide an den Zweckverband Schaalsee-Landschaft sowie die Stiftung Biosphäre Schaalsee. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Ersatzgeldern des Landes.

Mit der Förderung werden wertvolle Offenlandschaften gepflegt, Moorgebiete wiedervernässt und ökologisch bedeutsame Flächen dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Die Maßnahmen verbessern den Wasserrückhalt in der Landschaft, stärken die biologische Vielfalt und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

„Moore, Feuchtwiesen und artenreiche Offenlandschaften gehören zu den wertvollsten Naturräumen unseres Landes. Sie speichern Wasser, binden Kohlenstoff, bieten bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und machen unsere Landschaft widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels. Jeder Euro, den wir heute in ihren Erhalt investieren, ist deshalb eine Investition in unsere Zukunft. Naturschutz bedeutet längst mehr als Artenschutz – er sichert unsere Lebensgrundlagen, stärkt den ländlichen Raum und schützt unser Klima. Genau deshalb unterstützen wir Projekte wie diese mit Nachdruck“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Förderbescheide für den Zweckverband Schaalsee-Landschaft nahmen Jasmin Günther und Jürgen Jeske entgegen. Maria Boness, hauptamtliche Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Schaalsee-Landschaft, betonte: „Naturschutz bedeutet, Landschaften als Ganzes zu denken. Wir übernehmen in der Schaalsee-Landschaft Verantwortung, indem wir wertvolle Flächen dauerhaft sichern, den Wasserhaushalt sensibler Moorgebiete stabilisieren und artenreiche Offenlandschaften erhalten. Erst das Zusammenspiel dieser Maßnahmen schafft die Voraussetzungen dafür, dass die biologische Vielfalt am Grünen Band langfristig bewahrt werden kann. Die heute übergebenen Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese wichtigen Aufgaben gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort konsequent weiterzuführen.“

Mit 386.648,75 Euro unterstützt das Land die Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung artenreicher Halboffenlandlebensräume in mehreren Naturschutzgebieten des UNESCO-Biosphärenreservats Schaalsee.

Auf rund 30 Hektar werden Gehölzaufwüchse entfernt, die sich infolge längerer Vegetationsperioden und erhöhter Nährstoffeinträge zunehmend ausgebreitet haben. Zusätzlich entsteht bei Neuenkirchen eine 14 Hektar große Weidelandschaft.

Von den Maßnahmen profitieren zahlreiche gefährdete Tierarten wie Kiebitz, Wiesenpieper, Rotbauchunke und Laubfrosch. Gleichzeitig erhalten fünf landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Flächen für eine extensive und naturschonende Bewirtschaftung.

Weitere 44.806 Euro fließen in das Projekt „Wasserrückhalt im Naturschutzgebiet Moorrinne von Klein Salitz bis zum Neuenkirchener See“.

Geplant sind der Einbau eines Knierohres im Hammerbach, das abschnittsweise Verschließen vorhandener Drainagen sowie das Ringeln unerwünschter Gehölze im Neuenkirchener Moor. Dadurch wird mehr Wasser in der Landschaft gehalten, die Grundwasserneubildung verbessert und die Klimaschutzfunktion der Moore langfristig gestärkt. Gleichzeitig entstehen bessere Lebensbedingungen für moortypische Tier- und Pflanzenarten.

Für den Erwerb ökologisch wertvoller Grünlandflächen in den Niederungen von Carlow und Stove erhält der Zweckverband weitere 35.899 Euro.

Die Flächen ergänzen bereits vorhandene Naturschutzflächen und stärken den Biotopverbund nördlich des Röggeliner Sees. Nach dem Erwerb sollen sie naturschutzgerecht entwickelt werden. Vorgesehen sind unter anderem die weitere Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, die Anlage von Kleingewässern sowie Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moor- und Feuchtgrünland.

Klaus Jarmatz, als Vorstandsmitglied der Stiftung Biosphäre Schaalsee freute sich einen Fördermittelbescheid in Höhe von  59.152,50 Euro vom Minister Dr. Backhaus in Empfang nehmen zu können. Mit den Mitteln soll eine Agrarfläche am Tessiner Moor erworben werden, um die bereits umgesetzten Wiedervernässungsmaßnahmen  im Tessiner Moor  langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Nach dem Flächenerwerb ist vorgesehen, die bislang intensiv genutzte Ackerfläche in extensiv bewirtschaftetes Grünland umzuwandeln und im Niedermoorbereich den Wasserstand zu erhöhen. Dadurch werden der Wasserrückhalt verbessert, wertvolle Moorlebensräume entwickelt und zusätzliche Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz geschaffen.

Fraktion spendet für Fahrradparcours

Wählergemeinschaft übergibt 400-Euro-Spende für den Verkehrsgarten der Schule Gingst

Insel Rügen – Pünktlich zum Baustart für den Fahrradparcours auf dem Grundschulhof übergeben Clemens Oppermann und Astrid Dürkoop von der Fraktion „Gemeinsam für Gingst“ ihren Spendenscheck. „Wir haben Spenden in der Fraktion gesammelt“, erklärt Clemens Oppermann beim Besichtigen der Baustelle.

Mit dem Betrag von 400 Euro wollen seine Mitstreiter und er zum Gelingen des Vorhabens beitragen. Dabei zähle jeder Cent, unterstützt ihn Astrid Dürkoop, die 2. Stellvertreterin des Gingster Bürgermeisters. Der Wählergemeinschaft liege es am Herzen, alle Möglichkeiten zu suchen und zu nutzen, um den Schulstandort zu fördern. Das Engagement des Fördervereins der Schule sei dabei unverzichtbar.

„Unser Förderverein freut sich über jeden Spendeneuro“, sagt Schulleiter André Farin, als er von den Details des Projekts und der Finanzierung berichtet. Den überwiegenden Teil der Investition von 50.000 Euro trage der Schul- und Sportverein 09 Gingst. Der Förderverein der Schule Gingst hat zudem die Regie für die Baumaßnahme übernommen, die in enger Abstimmung mit dem Unternehmen TIEWA GmbH seit Beginn der Sommerferien läuft.

Clemens Oppermann (rechts) und Astrid Dürkoop (Mitte) übergeben an Schulleiter André Farin den Spendenscheck für den Fahrradparcours. Foto: Martina Zabel
Clemens Oppermann (rechts) und Astrid Dürkoop (Mitte) übergeben an Schulleiter André Farin den Spendenscheck für den Fahrradparcours. Foto: Martina Zabel

„Wenn die Grundschüler im August wieder in die Schule kommen, soll der Parcours fertig sein“, schaut André Farin in die nahe Zukunft. Aus einer maroden Betonfläche zwischen beiden Schulgebäuden entstehe in den kommenden Wochen ein Verkehrsgarten. Die Schüler aus den 4. Klassen werden hier unter anderem in der Fahrradwoche auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet.

Finanziert mit zahlreichen Spenden, unter anderem von der Sparkasse Vorpommern, der MV-Ehrenamtsstiftung und einiger am Schulneubau beteiligten Unternehmen, und Eigenmitteln entsteht der Verkehrsgarten. „Das ist die bislang größte Vereinsinvestition in unsere Schule“, sagt Tino Tittel, der Schatzmeister des Fördervereins. Bei ihm laufen alle Fäden der Finanzierung und Spendeneinnahmen zusammen.

Aktuell laufen parallel zu den Baumaßnahmen die Vorbereitungen für die mobilen Verkehrsschilder und die Informationstafeln. Im September werden diese wichtigen Bestandteile fertig sein, damit die erste Fahrradwoche ordnungsgemäß und gut informiert ablaufen kann.

Kita-Qualität stärken, Länder nicht zusätzlich belasten

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Schwerin – Mit dem geplanten Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung eingeführt werden. Ziel ist es, die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern weiter zu verbessern.

Das neue Gesetz sieht bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards, eine stärkere Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen sowie ein bundesweites Monitoring vor.

„Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren zentrale Forderungen von uns. Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen jedoch nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden.

Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es auf keinen Fall zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Der Bund darf den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

Neue Verpflichtungen muss er dauerhaft und vollumfänglich finanzieren. Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz jährlich rund zwei Milliarden Euro vom Bund für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Genau dieses Geld brauchen die Länder auch weiterhin für eine auskömmliche Ausstattung und um alle Aufgaben erfüllen zu können.

Besuch des Koordinators für Maritime Wirtschaft und Tourismus

Dr. Blank: „Unsere Häfen sind eine nationale Aufgabe – das muss sich in der Finanzierung widerspiegeln“

Rostock – Heute trifft Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank den Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, im Rostocker Hafen. Im Mittelpunkt des Austauschs stehen die maritime Wirtschaft, die Zukunft der deutschen Seehäfen sowie die Entwicklung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.

Die maritime Wirtschaft gehört zu den industriellen Kernkompetenzen Mecklenburg-Vorpommerns. „Unsere Werften, Häfen, Zulieferer und die Unternehmen der Offshore-Windenergie stehen für Innovation, Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze. Der Großauftrag für den Bau von Konverterplattformen in Rostock und das Wachstum von TKMS in Wismar stehen aktuell beispielhaft für die gute Entwicklung und die Stärke der maritimen Industrie in unserem Land. Diese Entwicklung gilt es konsequent fortzusetzen“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Ein zentrales Thema des Treffens ist die Entwicklung der deutschen Seehäfen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gemeinsam mit den anderen Küstenländern für eine strukturelle Reform der Seehafenfinanzierung und eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an den Investitionen in die öffentliche Hafeninfrastruktur ein. Die Anforderungen an die Häfen sind in den vergangenen Jahren unter anderem durch den Ausbau der Erneuerbaren Energie und die veränderte sicherheitspolitische Lage erheblich gestiegen. Die Finanzierung des Bundes hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Der Bund stellt den fünf Küstenländern zusammen derzeit jährlich rund 38 Millionen Euro für die Finanzierung der öffentlichen Seehafeninfrastruktur zur Verfügung. Diese Summe ist seit mehr als 20 Jahren praktisch unverändert.

„Unsere Häfen sind eine gemeinsame nationale Aufgabe. Sie sichern Lieferketten, stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland, ermöglichen den Ausbau der Offshore-Windenergie und sind ein wichtiger Baustein der deutschen und europäischen Sicherheitsarchitektur. Diese Verantwortung muss sich in der Finanzierung widerspiegeln: Wir erwarten vom Bund eine dauerhaft verlässliche und deutlich stärkere Beteiligung an den Investitionen in die öffentliche Seehafeninfrastruktur,“ so Dr. Blank.

Mecklenburg-Vorpommern investiert bereits konsequent in seine Hafenstandorte. Allein seit 2021 wurden über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) rund 146 Millionen Euro in die Hafeninfrastruktur in Rostock investiert. Die Investitionen zeigen Wirkung: Mit 15,9 Millionen Tonnen Güterumschlag verzeichnete der Hafen Rostock im ersten Halbjahr 2026 erneut einen Spitzenwert.

In Zeiten geopolitischer Spannungen sind eigene Bezugswege für die Energieversorgung Deutschlands von zentraler Bedeutung. Dem Seehafen Rostock wurde im „Zukunftspaket des Bundes zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen“ eine strategische Bedeutung für den Import von Rohöl für die PCK-Raffinerie in Schwedt sowie perspektivisch für grüne Energieträger wie Wasserstoff und Ammoniak bescheinigt. Das Zukunftspaket aus dem Jahr 2022 beinhaltet die Zusage des Bundes, die Kosten für die erforderlichen Investitionen in den Ausbau des Liegeplatz 5 im Rostocker Seehafen von bis zu 50 Millionen Euro zu übernehmen. Um die Umsetzung als neuen, leistungsstarken Tiefwasserliegeplatz für Flüssiggüter nicht zu gefährden, ist der Bund jetzt dringend aufgefordert, die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Dr. Wolfgang Blank: „Der Ausbau des Liegeplatzes 5 ist weit mehr als eine Investition in den Hafen Rostock oder Mecklenburg-Vorpommern. Er steht für eine sichere Versorgung mit Energie und Kraftstoffe in ganz Deutschland und ist ein wichtiger Grundstein für den künftigen Import klimaneutraler Energieträger.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Austauschs ist der Tourismus. Mecklenburg-Vorpommern ist gut in das Tourismusjahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden rund 1,12 Millionen Gästeankünfte und 3,96 Millionen Übernachtungen registriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Plus von 6,1 Prozent bei den Gästeankünften und 4 Prozent bei den Übernachtungen. Die aktuellen Tourismuszahlen zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Position als eines der beliebtesten Reiseziele Deutschlands ausbaut“, so Wirtschafts- und Tourismusminister Blank.

Er begrüßte, dass die Nationale Tourismusstrategie (NTS) der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung der Tourismusbranche Rechnung trägt. „Gleichzeitig stehen die darin enthaltenen Maßnahmen des Bundes teilweise unter Finanzierungsvorbehalt. Wichtig ist, dass die Umsetzung der Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, mehr Mobilität oder auch mehr Barrierefreiheit, am Ende nicht bei den Ländern oder auch Kommunen hängen bleibt“, forderte Blank.  Die Nationale Tourismusstrategie wurde im Januar 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist das strategische Dachkonzept zur Modernisierung und nachhaltigen Stärkung des Tourismusstandorts Deutschland. Sie verknüpft beispielsweise Kernziele wie Bürokratieabbau für mittelständische Betriebe, digitale Visaverfahren oder gezielte Infrastrukturinvestitionen.

Tourismus und maritime Wirtschaft sind zwei starke Säulen unserer Wirtschaft. „Beide Branchen schaffen Beschäftigung, sichern Wertschöpfung und stärken unseren Standort nachhaltig. Deshalb investieren wir gezielt in moderne Infrastruktur und gute Rahmenbedingungen“, betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Blank abschließend. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns als maritimer Industriestandort und führendes Tourismusland zu stärken.

Schwesig: Es ist richtig, hart gegen Finanzkriminalität vorzugehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützt Pläne der Bundesregierung, die Steuer- und Finanzkriminalität stärker zu bekämpfen.

„Ich habe am Anfang meines Berufslebens selbst in der Finanzverwaltung gearbeitet. Deshalb weiß ich, dass die meisten Menschen und Unternehmen ehrlich ihre Steuern zahlen. Als Steuerfahnderin habe ich aber auch Steuer- und Finanzkriminalität erlebt. Gerade um die vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, ist es richtig, konsequent gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorzugehen. Wer den Staat und damit die Allgemeinheit übers Ohr hauen will, muss konsequent verfolgt und bestraft werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig stellte sich damit hinter heute vorgestellte Vorschläge von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig zur besseren Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität. Der 26-Punkte-Plan sieht unter anderem eine stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Vereinfachung des Steuerrechts durch Pauschalisierung, die Erhöhung des Strafrahmens bei Finanzkriminalität und den Aufbau eines gemeinsamen Zentrums für Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll vor.

„Ich unterstütze den Vorschlag von Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig zur besseren Bekämpfung der Finanzkriminalität. Der Staat hat wichtige Aufgaben. Er soll Wirtschaft und Arbeitsplätze fördern, moderne Schulen, Verkehrswege und Krankenhäuser anbieten, Familien und Kinder genauso unterstützen wie die älteren Menschen in unserem Land. Das geht nur, wenn alle ihren Beitrag leisten. Es liegt deshalb im Interesse aller, wenn Schlupflöcher geschlossen und konsequent gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich nicht an die Regeln halten“, sagte Schwesig.

Backhaus und Rainer besuchen RegioKost-Projekt in Alt Necheln

Alt Necheln – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird heute gemeinsam mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, das BULEplus-Projekt „Gemeinschaftsküche“ der G.C.Pon Stiftung in Alt Necheln (Landkreis Ludwigslust-Parchim) besuchen. Das Modellvorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) mit Mitteln des Bundes gefördert und zeigt beispielhaft, wie regionale Lebensmittel, ehrenamtliches Engagement und nachhaltige Entwicklung miteinander verbunden werden können.

Im Mittelpunkt des Projekts steht der Aufbau einer Gemeinschaftsküche, in der regional erzeugtes Obst und Gemüse gemeinsam geerntet, verarbeitet und für die Außer-Haus-Verpflegung, Hofläden und die regionale Gastronomie nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig soll ein Ort entstehen, an dem Ernährungsbildung, Gemeinschaft und regionale Wertschöpfung zusammenkommen.

„Regionale Lebensmittel verdienen regionale Wertschöpfung. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie aus guten Ideen, ehrenamtlichem Engagement und kluger Förderung ein Mehrwert für eine ganze Region entstehen kann. Es stärkt unsere Landwirtschaft, verkürzt Wertschöpfungsketten und bringt Menschen zusammen. Genau solche Initiativen brauchen wir, wenn wir unsere ländlichen Räume zukunftsfest machen wollen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Vorfeld des Besuchs.

Das Projekt wird von der G.C.Pon Stiftung initiiert und läuft von 2026 bis 2028. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 269.000 Euro. Davon stammen 212.000 Euro aus Bundesmitteln des Programms BULEplus, weitere 57.000 Euro werden als Eigenanteil eingebracht.

Mit der Gemeinschaftsküche sollen künftig regionale Produkte insbesondere aus Streuobstwiesen und Solidarischen Landwirtschaften gemeinsam verarbeitet und vermarktet werden. Die Herstellung erfolgt überwiegend durch ehrenamtlich Engagierte. Langfristiges Ziel ist es, die Ernährungssouveränität in der Region zu stärken, kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten zu eröffnen und das Bewusstsein für regionale Lebensmittel zu fördern.

„Wer regionale Landwirtschaft stärken will, muss auch die Verarbeitung und Vermarktung vor Ort fördern. Jeder zusätzliche Verarbeitungsschritt in Mecklenburg-Vorpommern schafft Wertschöpfung, sichert Arbeitsplätze und erhöht die Unabhängigkeit unserer Regionen. Das Projekt RegioKost zeigt, wie Landwirtschaft, Ehrenamt und regionale Entwicklung erfolgreich zusammengedacht werden können“, so Backhaus.

Der Besuch unterstreicht zugleich die Bedeutung der ländlichen Entwicklung für Mecklenburg-Vorpommern. Allein im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden seit 2015 im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung rund 143 Millionen Euro in Projekte investiert. Sie stärken die Infrastruktur, fördern regionale Initiativen und verbessern die Lebensqualität in den Dörfern nachhaltig.

Zum Abschluss des Besuchs werden Bundesminister Rainer, Minister Backhaus sowie die Projektbeteiligten gemeinsam regionale Produkte in der neuen Gemeinschaftsküche zubereiten und sich mit den ehrenamtlich Engagierten über die weiteren Entwicklungsperspektiven des Projekts austauschen.

Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung

Digitale Sprechstunden eingerichtet, Evaluation untersucht Ursachen für Ergebnisse der Abiturprüfungen in Hagenow

Hagenow – Das Bildungsministerium unterstützt die Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums in Hagenow und ihre Eltern mit digitalen Sprechstunden. Diese richten sich an alle Schülerinnen und Schüler der Schule, insbesondere an die zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten. Die Jugendlichen, die das Abitur nicht bestanden haben, wurden bereits in den vergangenen Tagen durch individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet, können diese Sprechstunden aber selbstverständlich auch wahrnehmen.

„Mir ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits jetzt die Möglichkeit haben, Unsicherheiten und Sorgen im Zusammenhang mit bevorstehenden Prüfungen anzusprechen und Unterstützung sowie Orientierung zu erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir die Ursachen für die Ergebnisse der Abiturprüfungen umfassend und sorgfältig auf. Dabei beziehen wir die Schule, die Elternvertretung und die Schülervertretung eng ein“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die digitalen Sprechstunden werden durch den Zentralen Fachbereich Diagnostik, Schulpsychologie und Schulberatung (ZDS) und das Staatliche Schulamt Schwerin angeboten. Die Anmeldung für ein Gespräch ist unter der E-Mail-Adresse info@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de möglich.

Die Sprechstunde findet an folgenden Terminen statt:

  • Freitag, 17.07.2026, 8-11 Uhr
  • Mittwoch, 19.08.2026, 14-16 Uhr
  • Dienstag, 25.08.2026, 14-16 Uhr

Ergänzend bietet die Leitstelle des ZDS eine digitale Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler an, die im schulischen Zusammenhang Unterstützung benötigen. In einem Erstgespräch werden Anliegen aufgenommen und gegebenenfalls weitere Hilfen vermittelt. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich mit einer kurzen Beschreibung ihres Anliegens bis zum jeweiligen Montag vor der Sprechstunde unter der Telefonnummer 0385 588 7777 oder per E-Mail anmelden. Die Termine werden auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Die nächste Sprechstunde findet am 2. September 2026 statt.

Aufarbeitung der Abiturergebnisse durch interne und externe Evaluation 

Parallel zu den Unterstützungsangeboten läuft die umfassende Aufarbeitung der Ergebnisse der Abiturprüfungen am Gymnasium in Hagenow. Die interne Evaluation hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Ergebnisse begonnen. Sie wird von der Schule und dem Staatlichen Schulamt Schwerin verantwortet und betrachtet verschiedene Bereiche der schulischen Arbeit.

Die externe Evaluation umfasst zwei Bausteine: einen allgemeinen Teil zur Schulqualität und einen fachspezifischen Teil mit dem Schwerpunkt Abitur.

Folgende Maßnahmen werden im Zuge der externen Evaluation ergriffen:

  • Mehrtägiger Schulbesuch: Der Schulbesuch ist für den und 15. September 2026 geplant und bereits organisatorisch vorbereitet. Ein multiprofessionelles Evaluationsteam besucht die Schule und gewinnt einen umfassenden Eindruck vom Unterricht und vom Schulalltag.
  • Unterricht und Schulentwicklung im Fokus: Im Rahmen von Unterrichtsbeobachtungen werden fachübergreifende Merkmale erfolgreichen Unterrichts betrachtet, darunter Unterrichtsführung, Lernklima, Struktur, Aktivierung der Schülerinnen und Schüler sowie individuelle Unterstützung.
  • Einbindung aller Beteiligten: Das Evaluationsteam führt Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung. Dabei werden unter anderem Unterrichtsqualität, Schulklima, Kommunikation, Schulleitungshandeln und die Organisation des Schulalltags betrachtet.
  • Analyse der Abiturvorbereitung: Ergänzend wird die Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfungen des Jahrgangs 2026 ausgewertet. Dazu werden unter anderem Klausuren, Prüfungsergebnisse, Kursunterlagen und Prüfungsdokumente analysiert.

Die Datenauswertung und die Erstellung des Evaluationsberichts erfolgen von Juli bis Oktober 2026. Der fertige Bericht wird der voraussichtlich Ende Oktober vorliegen. Er enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Schule.