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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Krankenhausreform in M-V geht in entscheidende Phase

Grimm bei VKD-Herbsttagung: „Wir brauchen Veränderung – aber mit Verantwortung“ / Leistungsgruppenzuweisungen sollen zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Zum 1. Januar 2027 sollen die neuen Leistungsgruppenzuweisungen greifen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm betonte heute bei der 33. Herbsttagung des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) in Rostock, dass das Land auf die Umsetzung gut vorbereitet ist. Zugleich machte sie deutlich, dass die Reform einen tiefgreifenden Strukturwandel auslöse, der mit Augenmaß gestaltet werden müsse.

„Ein Weiter-so in der Krankenhauspolitik kann und darf es nicht geben. Aber Veränderung darf auch nicht bedeuten, die Versorgung auf dem Land auszudünnen. Unser Ziel ist deshalb klar: Wir wollen Qualität und Spezialisierung stärken und gleichzeitig alle 37 Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Das ist Strukturwandel mit Verantwortung. Für uns gilt deshalb: Qualität ja – aber nicht auf Kosten der Erreichbarkeit“, so die Gesundheits-Staatssekretärin.

Auch die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser mache Veränderungen notwendig. Die bestehenden Defizite seien allerdings nicht erst durch die Reform entstanden, so Grimm. Mit der Neuordnung der Versorgung, stärkerer sektorenübergreifender Zusammenarbeit und den maßgeblich vom Land mitverhandelten Sicherstellungszuschlägen sollen Standorte wirtschaftlich stabilisiert und die flächendeckende Grund- und Regelversorgung abgesichert werden. „Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Die Krankenhausstandorte Crivitz und Bützow haben Bescheide für eine Zuweisung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erhalten“, sagte Grimm.

Genau darum habe das Land sich beim Bund mit Nachdruck für die besonderen Bedingungen dünn besiedelter Regionen eingesetzt. „Wir haben erreicht, dass Ausnahmen von einzelnen Qualitätsvorgaben möglich bleiben, wenn diese zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich sind. Diese Möglichkeit wird Mecklenburg-Vorpommern verantwortungsvoll nutzen“, verdeutlichte Grimm.

Nach Einschätzung Grimms ist das Land für die Umsetzung gut aufgestellt. Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz, dem im Mai verabschiedeten Krankenhausplan und der dazugehörigen Rechtsverordnung seien die entscheidenden Grundlagen frühzeitig geschaffen worden. „Wir sind nicht erst dabei, die Reform zu planen. Wir sind mitten in ihrer Umsetzung – und wir haben dafür frühzeitig die notwendigen Grundlagen geschaffen,“ sagte die Staatssekretärin.

Jetzt beginnt nach Aussage von Grimm die nächste konkrete Phase: Nach der Gremienabstimmung im Oktober sollen die geplanten Leistungsgruppenzuweisungen an die Krankenhäuser übermittelt werden. Ab Mitte November sind Anhörungen mit den einzelnen Häusern vorgesehen. Zum 1. Januar 2027 sollen die Zuweisungen der Leistungsgruppen umgesetzt werden.

Grimm betonte, dass die anstehenden Entscheidungen für die Krankenhäuser weitreichend seien. Die künftigen Versorgungsaufträge bestimmten maßgeblich, welche Leistungen an einem Standort erbracht, welche Strukturen weiterentwickelt und wo Kooperationen oder Spezialisierungen notwendig würden.

„Die Krankenhausreform wird nicht jedes wirtschaftliche Problem lösen. Aber sie bietet die Chance, unsere Krankenhauslandschaft zukunftsfester aufzustellen. Dafür braucht es Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten: beim Land, bei den Krankenkassen und bei den Krankenhäusern selbst. Unser Kompass bleibt dabei klar: gute Qualität, verlässliche Versorgung und starke Standorte in der Fläche“, so Grimm.

Drese: „Tagespflege hält Menschen im Leben – und im eigenen Zuhause“

Erster landesweiter Tag der Tagespflegen am 7. Oktober / Sozialministerin unterstützt Aktion von bpa, LIGA, VDAB und bad e.V.

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht die Tagespflege sichtbar: Am 7. Oktober findet erstmals der landesweite „Tag der Tagespflegen“ statt. Unter dem Motto „Mit Freude durch den Tag – gemeinsam statt allein“ laden Tagespflegen im ganzen Land zu Begegnung, Information und Einblicken in ihren Alltag ein.

Initiiert wird der Aktionstag vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV, dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und dem Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.). Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt die Initiative ausdrücklich und ruft Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und eine Tagespflege kennenzulernen.

„Tagespflege bedeutet weit mehr als Betreuung für ein paar Stunden. Sie schafft Gemeinschaft, gibt Struktur und ermöglicht Pflegebedürftigen, weiterhin zu Hause zu leben – mit den Menschen und in der Umgebung, die ihnen vertraut sind. Gleichzeitig gibt sie pflegenden Angehörigen Luft zum Durchatmen. Genau deshalb unterstütze ich den ersten landesweiten Tag der Tagespflegen sehr gern und würde mich freuen, wenn viele Menschen am 7. Oktober einfach einmal in eine der Einrichtungen vorbeischauen“, sagte Drese am Donnerstag.

Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel komme der Tagespflege eine wachsende Bedeutung zu, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern setze in der Pflege konsequent auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Tagespflege könne dazu beitragen, einen Umzug in eine vollstationäre Einrichtung zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern, wenn die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit allein nicht mehr ausreiche. „Pflegebedürftig zu werden, heißt nicht automatisch, dass das eigene Zuhause aufgegeben werden muss. Gute Tagespflege kann genau die Unterstützung bieten, die es braucht, damit Selbstständigkeit und Teilhabe möglichst lange erhalten bleiben“, so die Ministerin. Das Land verfüge inzwischen über mehr als 220 Tagespflegeeinrichtungen.

Der Aktionstag soll dabei auch mit Vorurteilen und Unsicherheiten aufräumen. Häufig seien es Fragen zu Kosten, Fahrdiensten, Anmeldung oder dem konkreten Ablauf, die Menschen von einer Nutzung abhielten. Hinzu kämen bei Angehörigen nicht selten Schuldgefühle, Unterstützung anzunehmen. Der Aktionstag setzt deshalb bewusst auf offene Türen, persönliche Gespräche und praktische Informationen, z.B. zur Übernahme der Kosten bis zu festen Höchstbeträgen durch die Pflegeversicherung.

„Wer als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger Tagespflege noch nicht kennt, sollte das schnell nachholen. Hier geht es um Begegnung, Aktivität, Gemeinschaft und professionelle Unterstützung – und um die ganz konkrete Frage: Wie kann Pflege im Alltag für alle Beteiligten besser funktionieren?“, verteutlichte Drese. Das Aktionskonzept sieht deshalb ausdrücklich niedrigschwellige Einblicke, Beratung, Begegnung und Schnupperangebote vor.

Zugleich sind Tagespflegen ein wichtiger Teil der regionalen Pflegeinfrastruktur und damit auch ein bedeutender Arbeits- und Wirtschaftsbereich. „Pflege ist nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt für die großen Pflegeeinrichtungen ebenso wie für die vielen Angebote vor Ort. Tagespflegen sichern Versorgung, schaffen Arbeitsplätze und stärken Strukturen in den Regionen“, betont Drese. Im Pakt für Pflege haben sich die Akteure im Land deshalb gemeinsam darauf verständigt, unter anderem die Pflege in der Häuslichkeit zu stärken und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen in den Blick zu nehmen.

„Der beste Weg, Berührungsängste abzubauen, ist, die Türen aufzumachen. Ich wünsche mir deshalb, dass der 7. Oktober zu einem Tag wird, an dem viele Menschen sagen: Das hätte ich mir ganz anders vorgestellt – und das könnte auch für uns eine gute Unterstützung sein“, so Drese.

Schwesig: „Pflege darf kein Armutsrisiko werden“

Das vorgelegte Maßnahmenpaket ist kein Reformkonzept, sondern ein Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen

Schwerin – „Pflege darf kein Armutsrisiko werden. Das vorgelegte Maßnahmenpaket ist kein Reformkonzept, sondern ein Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten. Kürzen ist keine Reform – Veränderungen müssen Verbesserungen sein.

Wir brauchen einen echten Pflegedeckel, der die Eigenanteile wirksam begrenzt, und eine solidarische Finanzierung, die alle in die Pflicht nimmt. Wir fordern eine Strukturreform, die den Namen verdient: Pflege muss bezahlbar, besser und einfacher werden“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Dazu müsse der Bundesgesundheitsminister jetzt auch die Länder in die Kommission einbeziehen. Die Vorschläge der Kommission müssten bis Ende des Jahres vorliegen, forderte Schwesig.

 Zum Hintergrund: in über 250 vollstationären Pflegeeinrichtungen werden fast 21.000 Plätze für eine adäquate Pflege und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorgehalten. Für eine gute Pflege in der Häuslichkeit sorgen über 540 ambulante Pflegedienste und mehr als 220 Tagespflegeeinrichtungen.

 „Familien, Träger und Beschäftigte in der Pflege brauchen Verlässlichkeit. Deshalb darf jetzt nicht monatelang darüber diskutiert werden“, so Schwesig.

Drese: „Weniger Papierkram, mehr Zeit für die Familie“

Bundesrat beschließt antragsloses Kindergeld ab 2027 und unterstützt Initiative von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für einfacheres Elterngeld

Schwerin – Rund um die Geburt eines Kindes kommt auf junge Eltern viel Neues zu. Künftig soll die Beantragung wichtiger Familienleistungen einfacher und verständlicher werden: Der Bundesrat hat heute das antragslose Kindergeld ab 2027 abschließend beschlossen und zugleich die gemeinsame Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für ein einfacheres Elterngeld unterstützt.

„Junge Eltern brauchen Unterstützung, keine zusätzlichen Papierberge. Wenn der Staat die notwendigen Informationen bereits hat, sollte er Leistungen möglichst automatisch auszahlen. Und wenn ein Antrag notwendig ist, muss er so einfach wie möglich sein“, begrüßt Sozialministerin Stefanie Drese den Bürokratieabbau für junge Familien.

Mit dem heute vom Bundesrat abschließend beschlossenen Gesetz soll Kindergeld im Regelfall künftig ohne Antrag ausgezahlt werden, sobald der Familienkasse die erforderlichen Daten vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen. Die Umstellung erfolgt 2027 in zwei Schritten: Zunächst geht es um weitere Kinder von Familien, die bereits Kindergeld beziehen. In einem zweiten Schritt soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. „Das ist Bürokratieabbau, der bei den Familien unmittelbar ankommt. Nach der Geburt muss niemand mehr einen Antrag stellen, wenn die Verwaltung bereits alle notwendigen Informationen hat“, so Drese.

Beim Elterngeld hat der Bundesrat auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ebenfalls ein klares Signal für Vereinfachungen gesetzt. Vorgeschlagen wird unter anderem, das Elterngeld künftig nach Kalendermonaten statt nach Lebensmonaten zu berechnen. Auch die Anrechnung anderer Einnahmen und die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens sollen einfacher werden. Zudem ist es das Ziel, die Regelungen beim Partnerschafts- und Geschwisterbonus übersichtlicher zu gestalten. „Wir wollen weniger Sonderfälle, weniger komplizierte Einzelfallberechnungen und mehr Klarheit für Eltern darüber, was ihnen zusteht“, sagte Drese.

Besonders deutlich soll der Einheitliche Antrag auf Elterngeld reduziert werden. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für einen deutlich schlankeren und verständlicheren Antrag entwickeln.

Auch bei der Digitalisierung gibt es nach Aussage von Drese Fortschritte: Im August wurde die technische Infrastruktur des Online-Antrags auf Elterngeld erfolgreich umgestellt. „Die Rückmeldungen der Elterngeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern waren durchweg positiv; der Wechsel verlief nahtlos und ohne Probleme. Das digitale Angebot kann damit weiterentwickelt werden“, so Drese.

„Beim Kindergeld gehen wir jetzt den entscheidenden Schritt vom Antrag zur automatischen Leistung. Beim Elterngeld wollen wir die nächsten Schritte hin zu einem deutlich einfacheren Verfahren gehen“, sagte Drese. „Beides folgt demselben Prinzip: Familien sollen Leistungen unkompliziert bekommen können, auf die sie Anspruch haben. Weniger Bürokratie bedeutet für junge Eltern vor allem eines: mehr Zeit für das, was nach der Geburt wirklich zählt – ihre Familie.“

Drese und die Seawolves machen Schule für gesunde Zähne

Ministerin besuchte Jenaplanschule Rostock zum Tag der Zahngesundheit

Rostock – Zähneputzen, Zucker, Zahnarzt – und mittendrin die Rostock Seawolves: An der Jenaplanschule Rostock drehte sich am Donnerstag alles um gesunde Zähne. Zum Tag der Zahngesundheit (am 25. September) besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Gesamtschule und machte gemeinsam mit den Basketballern Zahngesundheit zum Teamspiel.

Bei einem Gesundheitsquiz konnten die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Seawolves ihr Wissen testen, alte Zahnbürsten wurden gegen neue getauscht und Informationen zum „zuckerfreien Vormittag“ und zu einer (zahn)gesunden Ernährung vermittelt. Drese nutzte die Gelegenheit, mit den Kindern ins Gespräch zu kommen und für einen gesunden Alltag zu werben.

„Gesunde Zähne gehören zu einem gesunden Aufwachsen. Und am besten lernen Kinder das nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit Spaß, guten Vorbildern und praktischen Tipps“, sagte Drese. „Heute waren die Seawolves unsere Teamkollegen bei der Gesundheitsvorsorge. Beim Basketball geht es um Zusammenspiel, bei gesunden Zähnen auch: richtig putzen, wenig Zucker und regelmäßig zur Kontrolle. Wenn diese Botschaft bei den Kindern hängen bleibt, haben wir schon viel erreicht.“

Dass Prävention weiterhin notwendig ist, zeigen aktuelle Zahlen der AOK Nordost. Nach einer im August 2026 veröffentlichten Auswertung waren 2025 nur 44 Prozent der bei der AOK Nordost versicherten Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bis zum sechsten Geburtstag mindestens einmal in einer Zahnarztpraxis. Zwar hatte sich der Anteil gegenüber 2015 deutlich erhöht, zugleich hatten 15 Prozent der untersuchten Kinder ein behandlungsbedürftiges Gebiss.

„Die Entwicklung macht Mut, aber sie zeigt auch, dass wir noch nicht alle Kinder erreichen. Gerade bei den Kleinen entscheidet sich viel durch Gewohnheiten, die früh entstehen. Deshalb ist Prävention so wichtig: Wir wollen nicht warten, bis ein Zahn schmerzt oder aufwendig behandelt werden muss“, so Drese.

Kinder haben bis zum sechsten Geburtstag Anspruch auf bis zu sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Mit dem sechsten Geburtstag kommen regelmäßige Individualprophylaxe-Angebote hinzu. Seit Januar 2026 werden die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zudem direkt im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert.

Drese verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits in der frühkindlichen Bildung auf Zahngesundheit setzt. Seit 2019 ist im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) festgeschrieben, dass die frühkindliche Bildung auch die Anleitung zu einer gesunden Lebensführung umfasste. Ausdrücklich genannt werden dabei hygienisches Verhalten, tägliche Zahnpflege, gesunde Ernährung und Bewegung.

„Was Kinder früh lernen, wird leichter zur Gewohnheit. Deshalb gehören Zahnpflege für mich genauso in den Alltag einer Kita wie Bewegung und gesunde Ernährung“, sagte Drese, die 2019 als zuständige Ministerin das KiföG auf den Weg brachte.

Eine wichtige Rolle bei der Zahngesundheit von Kindern spielt die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (LAJ M-V). In ihr arbeiten Zahnärzteschaft, Krankenkassen, das Sozialministerium sowie der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag zusammen. Die LAJ organisiert Zahnuntersuchungen und Prophylaxeangebote in Kindertageseinrichtungen.

„Wenn Kinder heute mit einer neuen Zahnbürste nach Hause gehen, beim Zähneputzen an die Seawolves denken und dabei vielleicht sogar ein bisschen Spaß haben, dann ist schon viel gewonnen. Genau so muss Prävention sein: verständlich, praktisch und mit Freude“, sagte Drese.

3. Akademischer Abend des Sanitätsunterstützungskommandos

Grimm: „Gesundheitsversorgung muss auch in der Krise funktionieren“

Neubrandenburg – Die Gesundheitsversorgung muss auch unter außergewöhnlichen Bedingungen handlungsfähig bleiben. Darauf hat Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm beim 3. Akademischen Abend des Sanitätsunterstützungskommandos in Neubrandenburg hingewiesen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundeswehr und weiteren Akteuren für die Versorgung in Krisen- und Gefahrenlagen.

„Die veränderte geopolitische Lage, hybride Bedrohungen und Cyberangriffe, wie wir sie zum Beispiel schon in Greifswald, Hagenow und Ludwigslust erfahren mussten, aber auch Pandemien, Stromausfälle und Naturkatastrophen stellen das Gesundheitswesen vor wachsende und häufiger werdende Herausforderungen“, hob Grimm hervor. „Darauf müssen wir uns vorbereiten, denn im Notfall zählt jede Minute. Deshalb entwickeln wir zügig Pläne weiter, um die Versorgung auch dann aufrechtzuerhalten, wenn die regulären Strukturen an ihre Grenzen kommen. Resilienz entsteht nicht auf dem Papier, sondern dort, wo Menschen, Strukturen und Verantwortlichkeiten bereits vor der Krise zusammenfinden“, so die Staatssekretärin.

Der regelmäßige Austausch aller Beteiligten trage hierzu bei, zeigte sich Grimm überzeugt. Denn die Krisenvorsorge sei äußerst vielfältig und müsse die gesamte Versorgungskette im Blick behalten. „Dazu gehören neben der primären Versorgung, an die viele reflexartig zuerst denken, natürlich auch Aspekte wie Logistik und Lieferketten, Labore, Apotheken, der öffentliche Gesundheitsdienst und Dienstleister etwa für Pflege, Rehabilitation und Sanitätsmittel“, so Grimm.

Zuallererst gefordert sei hierbei der Bund, z.B. mit dem angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetz, das die Versorgung in Krisen- und Verteidigungslagen gewährleisten soll.

„Krisen halten sich nicht an Ländergrenzen. Deshalb hoffen wir, dass das Gesetz Regelungen zu klaren Zuständigkeiten enthält, Schnittstellen definiert und Strukturen zur Vorsorge ermöglicht, die die Länder auch praktisch umsetzen können. „Auch die Finanzierung wird zu klären sein, denn ein Plan in der Schublade macht allein noch kein System resilient“, unterstrich die Staatssekretärin.

In Mecklenburg-Vorpommern habe sich das Land im Gesundheitsbereich bereits auf den Weg gemacht, verwies Grimm auf das seit knapp einem Jahr geltende neue Landeskrankenhausgesetz. Es enthält erstmals einen eigenen Abschnitt zu Notfallversorgung und besonderen Gefahrenlagen und verpflichtet Krankenhäuser zu einer umfassenden Vorsorge.

„So müssen Krankenhäuser ihrem Versorgungsauftrag entsprechend Krankenhausalarm- und -einsatzpläne erstellen und regelmäßig fortschreiben“, verdeutlichte Grimm. Die Pläne müssen unter anderem Szenarien wie einen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, CBRN-Gefahrenlagen, Naturgefahren, den Ausfall der Informationstechnik oder kritischen Personalmangel berücksichtigen. Vorgeschrieben sei zudem die Abstimmung mit Katastrophenschutzbehörden, Gesundheitsämtern, Rettungsleitstellen, Polizei und benachbarten Krankenhäusern.

Darüber hinaus sieht das Gesetz Vorsorge für den Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen vor, unter anderem eine Stromversorgung mit einer Versorgungsgarantie von 72 Stunden sowie Regelungen zur Bevorratung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und gegebenenfalls Sanitätsmaterial.

„Wir haben damit einen wichtigen Schritt gemacht: Krankenhäuser sollen nicht erst reagieren, wenn die Krise da ist, sondern sich systematisch auf besondere Gefahrenlagen vorbereiten. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorgaben gemeinsam umzusetzen und die Zusammenarbeit über Zuständigkeits- und Ländergrenzen hinweg weiter zu stärken“, so Grimm.

Woche der Demenz

Drese zum Auftakt der Woche der Demenz: „Demenz geht uns alle an – wir müssen hinschauen und handeln“ / Neuer Landes-Demenzplan als gemeinsame Grundlage

Schwerin – Was passiert, wenn der vertraute Alltag Schritt für Schritt schwieriger wird? Wenn Erinnerungen verblassen, Selbstverständliches plötzlich Fragen aufwirft und nicht nur ein Mensch, sondern eine ganze Familie ihr Leben neu organisieren muss? Zum Welt-Alzheimertag hat Sozialministerin Stefanie Drese heute bei der Auftaktveranstaltung der Woche der Demenz in Schwerin dazu aufgerufen, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

„Hinter jeder Demenzdiagnose steht ein Mensch mit einer eigenen Lebensgeschichte, mit Wünschen, Hoffnungen und dem Recht auf Teilhabe. Und hinter jedem betroffenen Menschen stehen oft Angehörige, Freunde und Nachbarn, die mittragen, helfen und auffangen. Wir dürfen Menschen mit Demenz nicht allein lassen – sie gehören mitten in unsere Gesellschaft“, sagte Drese.

Das diesjährige Motto des Welt-Alzheimertages „Demenz – (k)eine Frage des Alters“ macht zugleich deutlich: Demenz betrifft nicht ausschließlich hochbetagte Menschen. Zwar sind die meisten Erkrankten älter als 65 Jahre, Demenzerkrankungen können aber auch in jüngeren Jahren auftreten. Zudem sind Angehörige und das soziale Umfeld über alle Generationen hinweg mitbetroffen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft stellt deshalb in diesem Jahr ausdrücklich die Vielfalt der Lebenssituationen und die gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt.

In Mecklenburg-Vorpommern leben bereits mehr als 40.000 Menschen mit einer demenziellen Erkrankung. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. „Wir müssen heute die Weichen dafür stellen, dass Menschen mit Demenz auch morgen möglichst lange selbstbestimmt und würdevoll leben können. Dazu gehören gute Pflege und medizinische Versorgung, aber genauso Beratung, passende Wohnformen, Teilhabe und ein Umfeld, das Demenz versteht und mitdenkt“, so Drese.

Mit dem im August vorgestellten ersten Demenzplan Mecklenburg-Vorpommern hat das Land dafür eine gemeinsame Grundlage geschaffen. Der Plan umfasst zehn Handlungsfelder – von Aufklärung, Prävention und gesundheitlicher Versorgung über Beratung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige bis hin zu Wohnen, kommunaler Teilhabe, Netzwerkarbeit und einer demenzsensiblen Krankenhausversorgung. Erarbeitet wurde er unter Beteiligung zahlreicher Fachleute sowie von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

„Der Demenzplan ist kein Papier für die Schublade. Er ist ein gemeinsamer Auftrag. Wir wollen vorhandene Angebote besser miteinander verknüpfen, Lücken erkennen und neue Lösungen entwickeln. Vor allem aber wollen wir, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen wissen: Ihr seid nicht allein“, betonte Drese.

Ein wichtiger Teil dieser Unterstützung sind die regionalen Netzwerke und Beratungsangebote. In Schwerin steht dafür seit mehr als zehn Jahren das Zentrum Demenz, das Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen berät, informiert und passende Hilfen vermittelt. Die Woche der Demenz vom 21. bis 27. September bringt zahlreiche Akteure aus Beratung, Pflege, Medizin, Kultur und Ehrenamt zusammen. Mit Begegnungen, Information und Veranstaltungen soll sie dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen und Demenz stärker als Teil des gesellschaftlichen Miteinanders zu begreifen.

„Eine demenzfreundliche Gesellschaft zeigt sich nicht nur in Gesetzen und Strukturen. Sie zeigt sich vor allem darin, wie wir miteinander umgehen: ob wir Geduld haben, ob wir helfen, ob wir Menschen weiterhin einbeziehen und ihnen etwas zutrauen“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte insbesondere den haupt- und ehrenamtlich Engagierten in Pflege, Medizin, Beratung und Betreuung sowie den Kommunen, Vereinen, Initiativen und Helferkreisen. „Sie sorgen jeden Tag dafür, dass Menschen mit Demenz nicht nur versorgt, sondern gesehen werden. Dafür verdienen sie Anerkennung und unseren Respekt.“

Drese: Jetzt an Piks gegen RSV denken

Schwerin – Für Säuglinge, die im April 2026 oder später geboren wurden, empfiehlt das Robert Koch-Institut eine Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Viren (RSV). „Dafür ist jetzt die richtige Zeit“, erklärte heute Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Wochenende zum bevorstehenden kalendarischen Herbstbeginn, der die Grippe- und damit auch RSV-Saison einläutet. Auch Kinder, die im vergangenen Winter oder Frühjahr auf die Welt gekommen sind und bisher keine RSV-Prophylaxe erhalten haben, können diese noch bis zum ersten Geburtstag nachholen.

„RSV-Infektionen sind bei Säuglingen der häufigste Grund für Krankenhauseinweisungen. Gerade in den ersten sechs Monaten sind sie besonders gefährdet, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Deshalb kann es auch bei zuvor gesunden Kindern schneller zu gefährlichen Verläufen kommen“, betonte Drese.

Eine Infektion beginnt in der Regel mit Symptomen wie Schnupfen und trockenem Husten. Auch Halsschmerzen und Fieber können auftreten. Die Infektion kann außerdem auf die unteren Atemwege übergreifen, was den Husten verschlimmert, Atemnot kann die Folge sein. Bei besonders jungen Patientinnen und Patienten können sich zudem die feinen Äste der unteren Atemwege entzünden oder gar eine Lungenentzündung entstehen. Bei Frühgeborenen kann das bis zu Aussetzern der Atmung führen.

„Wie bedrohlich das sein kann, haben wir in den vergangenen Wintern bei regelrechten RSV-Wellen immer wieder gesehen“, hob die Ministerin hervor. „Die gute Nachricht ist, dass die seit 2024 von der STIKO empfohlene, einmalige RSV-Prophylaxe dazu beigetragen hat, schwere Verläufe und Aufenthalte auf der Intensivstation deutlich zu verringern. In diesem Jahr steht erstmals sogar ein zweiter monoklonaler Antikörper zur Vorbeugung zur Verfügung“, so Drese.

Sie bat Eltern mit Säuglingen, die noch keine RSV-Prophylaxe erhalten haben, das Gespräch mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu suchen, um sich zu einer möglichen RSV-Prophylaxe beraten zu lassen.

Die Kosten für die RSV- Prophylaxe werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch die meisten Anbieter privater Krankenversicherungen kommen für die RSV-Prophylaxe auf.