130 Besucher beim Bürgerforum zu Wolf und Biber in Torgelow

Torgelow – Rund 130 Menschen haben in dieser Woche das Bürgerforum des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Torgelow besucht. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Landesregierung vor Ort“ lud Minister Dr. Till Backhaus in die „Oase an der Schleuse“, um mit Landwirten, Verbänden, Institutionen und Privatpersonen über den Umgang mit geschützten Tierarten zu sprechen, die mancherorts erhebliche Schäden in der Landschaft anrichten. Im Mittelpunkt standen der Wolf und der Biber.

„Die hohe Besucherzahl hat gezeigt, dass wir mit der Themenauswahl voll ins Schwarze getroffen haben. Gerade in der Region an Peene, Uecker und Haff sind Biber flächendeckend verbreitet. Der Wolf hat in der Ueckermünder Heide nachgewiesenermaßen ein zu Hause gefunden. Dass sich diese und andere Arten hierzulande wieder etablieren, spricht für die einzigartigen Naturland­schaften, die Mecklenburg-Vorpommern zu bieten hat. Wir alle wissen aber auch, dass die Präsenz dieser Arten nicht folgenlos bleibt. Auch wenn ich nicht alle Probleme sofort und schon gar nicht alleine lösen kann, so nehme ich die Sorgen der Menschen vor Ort sehr ernst“, betonte Minister Backhaus im Nachgang der Veranstaltung. Die faire Diskussion habe zudem gezeigt, dass Dialog besser ist als Konfrontation, um in der Sache voranzukommen.

Im Rahmen der Veranstaltung informierte der Minister über den Vorstoß seines Hauses, eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes herbeizuführen, um Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen oder in Ortschaften unterwegs sind, rechtssicher töten zu können. „Die aktuelle Situation in anderen Bundesländern bestätigt mich darin, dass es entscheidend darauf ankommt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung zum Abschuss klar rechtmäßig ist“, so Minister Backhaus.

Genau geht es um den § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutz­gesetzes. Dort ist geregelt, dass die zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden auch im Falle streng geschützter Arten wie dem Wolf Ausnahmen vom Tötungsverbot zulassen können.

„Das Problem, was wir derzeit haben: von erheblichen Schäden ist vor dem Hintergrund von gerichtlichen Entscheidungen sinngemäß erst dann auszugehen, wenn ein Betrieb existenzbedrohende Schäden erlitten hat oder diese drohen. Damit stellt sich bereits die Frage, inwieweit Schäden in Hobbytierhaltungen berücksichtigt werden können, da diese mit den gehaltenen Tieren nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. Und auch gewerbliche Tierhaltungen werden den Erfahrungen nach von Wolfsattacken in ihrer Wirtschaftlichkeit nicht so hart getroffen, als dass direkt ganze Existenzen auf dem Spiel stehen“, erklärte er. Existenzgefährdende Szenarien könnten vor diesem Hintergrund maximal auf Basis von Prognosen in die Zukunft begründet werden.

Dies soll geändert werden, indem das Gesetz statt von „erheblichen Schäden“ von „ernsten Schäden“ spricht. Im Gesetz soll deutlich werden, dass der entstandene Schaden von mehr als geringerem Umfang sein muss, eine Existenzgefährdung aber nicht voraussetzt, präzisierte Backhaus.

Mit Blick auf den Bibern kündigte der Minister an, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Biberverordnung erarbeiten werde. „Die Landesverordnung ist ein wesent­licher Baustein, um ein einheitliches Vorgehen der Behörden in den Landkreisen bei der Abwehr von Biberschäden zu gewährleisten.“ Sie soll beispielsweise die Entnahme von Tieren rechtssicher regeln, die Schäden an wichtigen Verkehrsadern verursachen. Einschränkungen werde es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben. Im Zusammenwirken mit dem landesweiten Bibermanagement, das vor allem auf Prävention abzielt, soll so eine Entschärfung der Probleme erreicht werden.

Derzeit ist etwas mehr als die Hälfte des Landes vom Biber besiedelt, der Gesamtbestand wird auf ca. 2.300 Tiere geschätzt. Seit 2015 gibt es etwa 40 geschulte Biberberater im Land, die vor Ort Konflikte einschätzen und Lösungs­möglichkeiten vorschlagen. Auch können schon jetzt Biber entnommen oder deren Lebensstätten aufgelöst werden, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht und andere Maßnahmen nicht greifen.

Durch die Kombination verschiedener Förderrichtlinien ist es seit 2017 möglich, sowohl die landesweite konzeptionelle Vorbereitung als auch die Maßnahmenumsetzung zu unterstützen. Ziel ist ein friedliches Nebeneinander von Bibern und Landnutzern zu etablieren.

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