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Monat: Februar 2020

M-V und S-H starten Bundesratsinitiative

Schwerin/Kiel – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein setzen sich mit einem eigenen Antrag für eine uneingeschränkte Aufnahme des Schiffbaus in das neue parallele Bund-/Länder-Großbürgschaftsprogramm ein. „Die bisherigen Pläne sehen eine drastische Reduzierung der Beteiligung des Bundes beim Thema Schiffsbürgschaften vor. Das darf nicht sein. Die Küstenländer setzen sich für die Finanzierung des Schiffbaus im besonderen Maße ein. Dieses Thema ist vor dem Hintergrund der gegenwärtig von den MV Werften einzuwerbenden nächsten Schiffbauaufträge insbesondere auch für unser Land sehr wichtig. Die alleinige Begleitung der Schiffbaufinanzierung mit Landesbürgschaften würde die Leistungsfähigkeit unseres Landes weit überfordern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Das Kabinett hat dem Vorgehen des Ministers zugestimmt. Der Antrag Schleswig-Holsteins wird mit dem Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns Gegenstand der nächsten Bundesratssitzung am 14. Februar sein. „Wir haben ein besonderes bundespolitisches Interesse am Erhalt einer leistungsfähigen Schiffbauindustrie an der deutschen Küste. Ein ganz erheblicher Anteil der Wertschöpfung im Spezialschiffbau kommt im Schiffbau aus den Binnenländern. Jeder Schiffsneubau sichert Jobs auf den Werften und bei den Zulieferern“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe dankte dem Bund für sein bisheriges Engagement für die maritime Branche. „Die Finanzierung neuer Aufträge stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Volle Auftragsbücher allein reichen nicht aus. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und Versicherer agieren überwiegend zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind ihrerseits nicht in der Lage, ihre im Spezialschiffbau sehr hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Deshalb ist neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige Unterstützung des Bundes notwendig, um den Absicherungsbedarf bei Bauzeitfinanzierungen für Schiffe zu gewährleisten. Hier gibt es auch zukünftig Handlungsbedarf. Es sind hierfür weiter Gespräche mit dem Bund notwendig“, betonte Glawe.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die MV Werften durch Bürgschaften bei der Bauzeitfinanzierung von zwei Kreuzfahrtschiffen der Global Class. Das Bürgschaftsvolumen des Landes beträgt 375 Millionen Euro für den Bau der beiden Kreuzfahrtschiffe. Der Bund sichert den Bau in gleicher Höhe ab.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die maritime Industrie (Schiff- und Bootsbau, maritime Zulieferer sowie Meeres- und Offshore-Technik) mit knapp 300 Unternehmen, insgesamt ca. 11.500 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 1,5 Milliarden Euro ein industrieller Kern. Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 160 Unternehmen mit rund 6.500 Mitarbeitern. In den sechs größeren Unternehmen, den MV Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, der Neptun Werft in Rostock-Warnemünde, der Peene-Werft in Wolgast und der Tamsen Maritim in Rostock sind rund 3.700 Mitarbeiter und rund 380 Auszubildende beschäftigt. Zum Schiff- und Bootsbau kommen maritime Zulieferer und Dienstleister, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren, mit etwa 140 Unternehmen und ca. 5.000 hochwertigen Arbeitsplätzen hinzu.

Signale für Darßbahn auf Grün

Schwerin – Die Bundesregierung und die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern haben sich über die Finanzierung für die Wiedererrichtung der Darßbahn verständigt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten für die neue Meiningen-Brücke, dem mit einem Volumen von über fünfzig Millionen Euro größten Kostenpunkt. Die beiden anderen Drittel verteilen sich auf das Land und die Usedomer Bäderbahn (UBB).

„Damit sind jetzt alle Signale für eine Landesentscheidung zur Wiedererrichtung der Darßbahn auf Grün gestellt. Die Darßbahn kommt. Sie ist ein Großprojekt für ganz Vorpommern und soll künftig wieder von Barth über Zingst nach Prerow führen. Ich danke Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und unserem Landesinfrastrukturminister Christian Pegel sehr herzlich dafür, dass sie nach intensiven Gesprächen zwischen Bund und Land eine gemeinsame Lösung für den Bau der Strecke gefunden haben“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Die Bahnstrecke ist aus zwei Gründen wichtig für unser Land. Sie erschließt die Tourismusregion Darß deutlich besser für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir entlasten die Orte vom Autoverkehr und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Zugleich sichern wir mit der Strecke bis Zingst und Prerow den Betrieb auf der Bahnstrecke von Velgast nach Barth. Dafür haben sich viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort eingesetzt. Ich habe gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in Barth mit der Bürgerinitiative zum Erhalt der Strecke gesprochen. Ich freue mich sehr, dass ich heute sagen kann: Die Strecke bleibt. Und sie wird mit der Verlängerung nach Prerow sogar noch attraktiver“, so Schwesig.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Mit der Schiene und einem attraktiven Zugverkehr stärken wir Deutschland gezielt – neben den Fernverbindungen auch die touristischen Regionen und den ländlichen Raum. Hier im Norden unterstützen wir dafür ganz konkret die Wiederinbetriebnahme der Darßbahn. Ein Projekt, das auch der Bundeskanzlerin sehr wichtig ist. Von der neuen Strecke auf die wunderschöne Halbinsel an der Ostsee werden nach der Realisierung Anwohner und Urlauber gleichermaßen profitieren.“

Ab dem 30. November 1910 verband die Darßbahn die Stadt Barth auf dem Festland mit Prerow auf der Halbinsel Fischland-Darß, so dass die Einwohner von Zingst und Prerow nicht mehr auf Dampfschiffe angewiesen waren, um aufs Festland zu kommen. Im Zuge von Reparationsleistungen wurde auf der Insel das Streckengleis nach Ende des 2. Weltkrieges demontiert. Mit der Auflösung des Stützpunkts der Nationalen Volksarmee in Barth 1990 wurde auch die Strecke Barth-Bresewitz nicht mehr benötigt und der Verkehr eingestellt. Seitdem ruht der Zugverkehr auf diesem Streckenabschnitt, dieser ist aber weiterhin für den Bahnverkehr gewidmet.

2002 übernahm die Usedomer Bäderbahn (UBB) den Personenverkehr zwischen Velgast und Barth. Sie erwarb auch die Infrastruktur von DB Netz und will auch die neue eingleisige Strecke bis nach Prerow errichten.

Der nächste Schritt besteht darin, für die neue Bahnstrecke das Baurecht zu erlangen. Für den Streckenabschnitt bis zum Meiningenstrom auf der Festlandsseite liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor. Hingegen ist für die neue Klappbrücke für Schiene und Straße eine umfassende Planung und danach ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Abschnitt hinter der künftigen Brücke bis nach Zingst befindet sich bereits im Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt. Der Abschnitt Zingst-Prerow wird zurzeit für ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet.

Noch freie Plätze bei „Theater in Sicht“

Schwerin – Mit den landesweiten Theaterwochen 2020 laden die Theater in Mecklenburg-Vorpommern Schülerinnen, Schüler und ihre Lehrkräfte ein, Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Musik auf der Bühne zu erleben. Vom 24. Februar bis 13. März 2020 sind große und kleine Inszenierungen in allen Sparten zu sehen. Bereits zum vierten Mal schließen sich die Stadt-, Landestheater und das Staatstheater zusammen und präsentieren Schulklassen ein vielfältiges Programm.

„Bei ‚Theater in Sicht‛ können Schülerinnen und Schüler nicht nur zuschauen, sondern mitmachen und einen Blick hinter die Kulissen werfen“, erklärte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Es gibt Vorstellungen, die im Theater zu erleben sind und Angebote, mit denen die Theater in die Schulen kommen. Die landesweiten Theaterwochen sind tolle Angebote der kulturellen Bildung. Ich freue mich über alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich in den kommenden Tagen noch entschließen, die Vorstellungen mit ihren Schulklassen zu besuchen und damit den Stundenplan für ihre Schülerinnen und Schüler zu bereichern“, warb Martin.

„In Mecklenburg-Vorpommern läutet nach den Winterferien Theater die zweite Hälfte des Schuljahres ein“, so der Intendant des Volkstheaters Rostock, Ralph Reichel. „Die Schülerinnen und Schüler werden mit Schauspielerinnen und Schauspielern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern sowie Orchestermusikerinnen und -musikern Spannendes und Nachdenkliches erleben, staunen, lachen und lernen. Wir freuen uns auf die Begegnungen!“

„Unterricht einmal anders: gemeinsam großartige Theaterinszenierungen entdecken, das Erlebte diskutieren“, so der Intendant des Theaters Vorpommern, Dirk Löschner. „Soziale Kompetenz ist der Schlüssel. Bildung für’s Leben. Genau das!“

„Dem Mecklenburgischen Staatstheater ist es ein besonderes Anliegen, mit seinem außerordentlich vielfältigen Programm junges Publikum und Bildungseinrichtungen anzusprechen“, betonte Generalintendant Lars Tietje.

„Ganz besondere Theaterwochen darf besonders das junge Theaterpublikum bei dem Programm ‚Theater in Sicht‛ erwarten, wenn das Theater einen Querschnitt seines Angebots von Theater bis Konzert präsentiert“, so Sven Müller, Intendant der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz. „Das Theater zeigt damit, wie es als wichtigen Teil der kulturellen Bildung Schule bereichern, begeistern kann und neue Perspektiven schafft. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und den direkten Dialog mit Ihnen!“

„Wenn der Vorhang sich öffnet können wir in alle nur erdenklichen Welten blicken, von der Vergangenheit in die Zukunft und auch wieder zurück“, sagte Martin Schneider, Intendant der Vorpommerschen Landesbühne Anklam. „Wir können zum Mond fliegen und ins Meer abtauchen. Jede Vorstellung ist eine Einladung für Sie und Ihre Schüler sich mit unserer und anderen Welten auseinanderzusetzen. Darum laden wir Sie wieder herzlich ein, uns im Rahmen von Theater in Sicht zu besuchen.“

Das Land fördert unter bestimmten Bedingungen Schulfahrten zu den Theatervorstellungen. Die Unterstützung erfolgt in der Regel ab Jahrgangsstufe 7 nach der „Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes des Landes M-V“.

13. Rügenbrücken-Marathon

Stralsund – Am 17. Oktober findet der 13. Sparkassen Rügenbrücken-Marathon und DAK Lauf- und Walking Day statt. Dann erwarten die Veranstalter Hansestadt Stralsund und Landkreis Vorpommern-Rügen gemeinsam mit dem Sportbund Hansestadt Stralsund mehrere tausend Starter.

Interessierte Läufer und Walker können sich ab 02. Februar online unter www.davengo.com anmelden. Zur Auswahl stehen auch in diesem Jahr wieder die Laufstrecken Marathon, Halbmarathon, 12 km und 6 km sowie für Walker 12 km und 6 km. Alle Strecken führen über die Rügenbrücke, die während der Wettbewerbe für den Autoverkehr gesperrt ist. Für Kinder gibt es Läufe über 1,5 km und 3 km.

Im vergangenen Jahr wurde mit 5.240 Startern ein Teilnehmerrekord aufgestellt. Der Rügenbrücken-Marathon und DAK Lauf- und Walking Day ist die größte Laufveranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

Hebammenwissenschaft: neuer Studiengang

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern akademisiert die Hebammenausbildung. Zum Wintersemester 2020/2021 wird die Universität Rostock in Kooperation mit dem Klinikum Südstadt Rostock und den anderen geburtsklinikführenden Krankenhäusern im Land sowie der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in der Hansestadt einen neuen Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft einrichten. Innerhalb von sieben Semestern sollen die angehenden Hebammen ihren Abschluss erreichen. Die Hebammenausbildung wird künftig deutschlandweit in Form eines Dualen Studiums mit einem hohen Anteil an Praxisstunden erfolgen. Zugangsvoraussetzung ist dann die Allgemeine Hochschulreife.

„Es ist wichtig, dass Hebammen auch weiterhin im Land gut ausgebildet werden“, erklärte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, den Studiengang an der Universität Rostock einzurichten. Hebammen helfen, damit der Start ins Leben gelingt. Auf Basis eines Bundesgesetzes ist künftig eine akademische Ausbildung für den Beruf notwendig, so dass auch wir einen Studiengang anbieten werden. Mit dem neuen Studienangebot sorgt das Land weiterhin für Fachkräftenachwuchs in der Geburtshilfe“, betonte Martin.

Der Rektor der Universität Rostock, Professor Wolfgang Schareck, wünscht sich nach wie vor einen Pflege-Campus Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit allen Hochschulen des Landes und dem Konzept einer dualen Ausbildung aller Pflegebereiche: „Interdisziplinär könnten so moderne didaktische Konzepte mit verschiedenen Partnern dem drohenden Fachkräftemangel im Lande am wirkungsvollsten entgegenwirken.“

„Der Hebammenberuf entwickelt sich weiter und das muss sich auch in der Ausbildung widerspiegeln“, sagte Professor Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. „Durch neue Erkenntnisse, Behandlungs- und Therapieformen werden die Aufgaben immer anspruchsvoller. Mit dem neuen Studienangebot ermöglichen wir den Hebammen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden“, so Reisinger.

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihre schulische Ausbildung an der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ begonnen haben, können diese dort auch abschließen. Weiterhin möchte die Universität Rostock die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationskliniken der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ fortsetzen. Das Land stellt damit einen nahtlosen Übergang sicher und gewährleistet ein durchgehendes Ausbildungsangebot.

Mit der Akademisierung der Hebammenausbildung setzt Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben durch das Hebammenreformgesetz um, das der Bundestag im September 2019 beschlossen hat. Zugleich wird mit der Ausbildungsreform die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Backhaus für faire Lebensmittelpreise

Schwerin – „Das heutige Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft ist ein wichtiges Signal an die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die seit Wochen andauernden Proteste der Bauern gegen die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft.

„Viele Menschen haben den Bezug zum Ursprung unserer Lebensmittel und damit auch zu deren Wert verloren“, so der Minister. Die Hauptursache sehe er nach wie vor im äußerst geringen Preisniveau. Eine Debatte um Dumpingpreise für Lebensmittel im Handel auf höchster politischer Ebene sei daher überfällig. Viel zu lang hätte man auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft für faire Preise gesetzt und die Verantwortung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen.

„Die Gesellschaft fordert von der Landwirtschaft eine tierwohlgerechtere und nachhaltigere Lebensmittelproduktion. Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette bereit sind, dafür auch entsprechend mehr zu zahlen“, betonte der Minister.

Hier gebe es klare Defizite beim Lebensmitteleinzelhandel. Vor allem die hohe Konzentration der Handelskonzerne sehe er äußerst kritisch. Die vier großen Lebensmittelhändler ALDI, LIDL, REWE und EDEKA würden ihre Marktmacht immer wieder zulasten der Landwirte ausnutzen. In vielen Fällen könnten Landwirte daher keine kostendeckenden Erzeugerpreise mehr erzielen. Besonders deutlich zeige sich das immer wieder am Milchmarkt. Derzeit gebe es für die Milchbauern rund 31 Cent pro Liter, nötig wären aber mindestens 40 Cent pro Liter. Gleichzeitig nehme der Handel zum Teil deutlich mehr als 1 Euro für den Liter Markenmilch.

„Wir brauchen endlich ein Miteinander auf Augenhöhe und eine faire Ausgestaltung der Preise für landwirtschaftliche Produkte am Markt. Das kann nur gelingen, wenn wir die Verhandlungsposition von Landwirten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel deutlich stärken“, so Backhaus. Er zeigte sich deshalb erfreut über die Ankündigungen der Bundeskanzlerin und der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) zügig umzusetzen.

„Ich hoffe sehr, dass die heutigen Gespräche im Bundeskanzleramt endlich Bewegung in die Sache bringen werden. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben“, stellte Backhaus klar und forderte den Lebensmitteleinzelhandel erneut zum Umdenken auf.

Die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – wurde im April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Sie sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden.

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Kette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, greifen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit wird erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard gelten, und Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte werden gestärkt.

Luftgüteüberwachung 2019

Schwerin – Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wurden die vorläufigen Messdaten der Luftgüte­überwachung des Jahres 2019 ausgewertet. Danach gab es für Feinstaub und Stickstoffdioxid keine Grenzwert­überschreitungen. Die Entwicklung im Detail kann den Abbildungen des beigefügten Kurzberichtes zur Bewertung der Luftgütedaten des Jahres 2019 entnommen werden.

Verglichen mit 2018 ging die Belastung durch Stickstoff­dioxid zurück – an der am höchsten belasteten Messstelle von 36 µg/m³ auf 33 µg/m³. Die Entwicklung der Feinstaubbelastung ist uneinheitlich. An einigen Messstandorten ging sie 2019 gegenüber 2018 zurück, an anderen nahm sie etwas zu. Insgesamt war die Belastung eher gering und die geltenden Grenzwerte wurden überall sicher eingehalten. Die ermittelten Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol zeigen keine Auffälligkeiten und liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte.

Im Vergleich zum Jahr 2018 war der Sommer 2019 durch weniger langanhaltende Trockenheit geprägt und weniger sonnenscheinreich. Die beobachteten Ozonkonzentrationen fielen entsprechend geringer gegenüber 2018 aus. An drei ländlichen Messstationen wurde die Informationsschwelle für Ozon überschritten, jeweils nur an einem einzelnen Tag und nur für eine Stunde. Somit fiel auch die Ozonbelastung eher gering aus.

Der Jahresbericht zur Luftgüte 2019 mit der abschließenden Beurteilung der validierten Daten sowie den Laborergebnissen erscheint im Juni 2020.

Sanktionen in der Grundsicherung

Schwerin – Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie haben sich hierfür auf konkrete Grundlinien verständigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019, wonach die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

„Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen. Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat sich bewährt“, so die Ministerinnen und Minister.

„Wir brauchen eine Neugestaltung der Sanktionsregelungen. Diese müssen vertretbar sein. Wir haben konkrete Vorschläge erarbeitet. Es geht darum, eine Lösung finden, die unabhängig vom Alter und am Ende verfassungssicher ist. Vorrangiges Ziel ist es, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt der entscheidende Weg, um am Ende von Hartz IV wegzukommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Nach Auffassung von Laumann, Hoffmeister-Kraut, Schreyer und Glawe sowie in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen die Jobcenter künftig bei Verstößen von Leistungsberechtigten gegen Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen nur noch um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes mindern. Wenn die Leistungsberechtigten dann wieder mitwirken, soll die Sanktion aber auch wieder aufgehoben werden. In Härtefällen sollen die Jobcenter künftig nicht mehr sanktionieren. Daneben soll es wie bisher eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Sanktionsmöglichkeit bei Meldeversäumnissen geben. Das heißt: Nimmt ein Leistungsberechtigter einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahr, werden die Leistungen weiterhin für drei Monate um zehn Prozent gekürzt.

Diese Neuregelungen sollen zudem für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten. Eine Differenzierung anhand des Alters oder anderer Kriterien soll künftig nicht mehr vorgenommen werden. Besondere Sanktionen für junge Menschen gibt es dann nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nur zu den Sanktionen gegen Leistungsberechtigte geäußert, die über 25 Jahre alt sind.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister sind sich ebenfalls einig, dass es ein besonderes und weitergehendes Instrument geben muss für den wirklich ganz kleinen Kreis von Leistungsberechtigten, der sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigert und reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeiten fortwährend und ohne ersichtlichen Grund ablehnt. Das gelte insbesondere dann, wenn keine Verantwortung für andere Familienmitglieder vorliegt und es auch keine festgestellten physischen oder psychischen Erkrankungen gibt. Wer die Unterstützung der Solidargemeinschaft einfordere – so die einhellige Meinung der Ministerinnen und Minister – von dem kann die Solidargemeinschaft den Versuch einfordern, sich aus eigener Kraft aus seiner Notlage zu befreien.