Projekt „Sitzende Viktoria“

Schwesig lobt Engagement des Schlossvereins und vieler anderer

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Burggarten des Schweriner Schlosses an der Vorstellung des Projektes der „Sitzenden Viktoria“ teilgenommen und die kulturelle Entwicklung gewürdigt.

„Ich finde es großartig, dass es in Schwerin immer wieder gelingt, Kunstwerke und Orte wiederherzustellen, die das Schloss und seine Umgebung früher geprägt haben.“ Als weitere Beispiele nannte sie die beiden Statuen der schwebenden Viktoria, die seit 2001 wieder auf der Dachterrasse der Orangerie stehen und den Jugendtempel. „Nun soll die „Sitzende Viktoria“ zurückkommen! Zur Zeit unserer Urgroßeltern gehörte sie schon einmal zum Burggarten.“

Die Regierungschefin dankte allen am Projekt Beteiligten: „Ganz herzlichen Dank an den Schlossverein für seinen Einsatz, an Unternehmen, Einzelspenderinnen und Einzelspender, die sich für die Rekonstruktion des Kunstwerks von Christian Daniel Rauch, einem Berliner Bildhauer, geboren 1777, engagieren.“

Der gemeinsame Einsatz „für unser Schloss macht uns stark für die große Aufgabe: Wir wollen Welterbe werden! Seit Ende September liegt unser Antrag für das Residenzensemble zur Vorprüfung vor. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen. Unser Welterbe ist nicht das Schloss allein; erläuterte Schwesig.

„Dazu gehören andere Gebäude und, ganz wichtig, die Parks und Gärten. Wo Statuen und Kunstwerke eng verbunden sind mit der Natur. Wo die Natur so gestaltet ist, dass Blickachsen, schöne Orte, Bäume und Blumen zum Spazierengehen einladen und die Fantasie anregen. Auch der Platz der sitzenden Viktoria gehört zu unserem Weltkulturerbe.“

Wir leben in einer schönen Stadt, deren Bürgerinnen und Bürger sich bewundernswert für ihr Erbe einsetzen, so die Ministerpräsidentin weiter. „Den Lorbeerkranz, so wie ihn die „Sitzende Viktoria“ symbolisch den Siegenden zuwirft, verdienen sich bei uns diejenigen, die im friedlichen Wettstreit etwas Besonderes leisten: im Kultur, im Sport, im Ehrenamt, in der Gesellschaft.“

Klimaschutz in landeseigenen Gebäuden

Schwerin – Gebäude spielen beim Klimaschutz eine wichtige Rolle, denn sie haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein wichtiger Meilenstein dazu sind klimaneutrale Landesgebäude“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat daher verpflichtende Energieeffizienzfestlegungen getroffen, die die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien festschreiben. Dr. Heiko Geue.

„Wir wollen nicht nur die geltenden, gesetzlichen energetischen Anforderungen bei Neubau- und Sanierungsbauvorhaben einhalten, sondern diese ab sofort deutlich unterschreiten. Zusätzlich muss der Energiebedarf mindestens zu 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.“

Im Einzelnen werden bei Neubauten und Sanierungen daher ab sofort folgende Festlegungen umgesetzt:

  • Bei Baumaßnahmen des Landes ist sicherzustellen, dass die Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen unter der Maßgabe eines energetischen Standards erfolgt, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 % statt der gesetzlich erlaubte 75 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt (EG 40).
  • Bei allen Grundinstandsetzungen im Gebäudebestand des Landes ist für die Planung und Durchführung ein energetischer Standard zu berücksichtigen, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 % statt der gesetzlich erlaubten 140 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß GEG beträgt (EG 55).
  • Vorrang für Erneuerbare Energien: Der Energiebedarf muss zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wärmeerzeugung aus Öl, festen fossilen Brennstoffen oder Biomasse wird ausgeschlossen.

Dass sich die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bereits auf einem guten Weg befindet, zeigt der Energiebericht 2021, der jährlich von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wird. In diesem werden die Energieverbrauchsdaten und -kosten aller von den Dienststellen genutzten Liegenschaften im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.

„Der Energiebericht 2021 zeigt, dass wir schon bisher große Fortschritte beim energieeffizienten Bauen und Bewirtschaften machen konnten. Das gilt sowohl bei den geringeren Wärme- und Wasserverbräuchen, als auch beim gesunkenen Stromverbrauch. Insbesondere durch den seit 2012 ausschließlichen Bezug von Ökostrom konnten die jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2000 um 59 Prozent – das waren 2020 58.000 Tonnen CO2 Ausstoß weniger als vor zwanzig Jahren – gesenkt werden. Der Anteil regenerativer Energie zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs beträgt mittlerweile 39,5 Prozent“, erläutert Dr. Heiko Geue.

ÖPNV-Zukunftsvision für M-V

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen der Landespressekonferenz das Gutachten „ÖPNV-Zukunftsvision für Mecklenburg-Vorpommern – Wie öffentliche Mobilität im Jahr 2030 aussieht” vorgestellt.

„Wir arbeiten bereits aktiv an der Weiterentwicklung des ÖPNV im Land. Die Leitplanken für die laufende Legislatur sind gesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Einführung des Seniorentickets, die Einführung des landesweiten, fahrplanbasierten Rufbussystems sowie Unterstützung für den Ausbau des Taktbusnetzes. Darüber hinaus sind wichtige Themen die langfristige Fortführung des Azubi Tickets mit stabilem Preis sowie die begleitende zügige Digitalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Unterstützung des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Das landesweite Seniorenticket in Mecklenburg-Vorpommern soll schnell eingeführt werden. „Hier laufen Gespräche mit den Beteiligten. Geplant ist ein 365-Euro-Jahresticket für alle Personen, die über 65 Jahre alt sind. Wir streben an, dass wir zum 01. Januar 2023 damit starten können“, erläuterte Meyer weiter. Die Umsetzung eines einheitlichen landesweiten Rufbussystems ist eine weitere Aufgabe in dieser Legislaturperiode. „Hierbei geht es vor allem um eine bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume.

Notwendig sind einheitliche Mindeststandards, die gemeinsam mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen erarbeitet werden. Das bereits geltende Azubi-Ticket soll weiter verstetigt werden. Im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV sollen in einem ersten Schritt die wichtigsten Tarife in MV über eine übergreifende Verkaufsplattform digital angeboten werden“, sagte Meyer weiter.

Die Landesregierung plant im Doppelhaushalt 2022/23 für die anstehenden Maßnahmen insgesamt 35 Millionen Euro ein. Neun Millionen Euro davon sind Landesmittel.

Das Gutachten zeigt insgesamt wichtige Perspektiven für die kommenden Jahre auf, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiv und angebotsstark aufzustellen.

„Es bietet einen ´Markt der Möglichkeiten´, um den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern für die zukünftigen Anforderungen 2030 fit zu machen. Entscheidend ist, dass am Ende auch alles finanzierbar sein soll. Wenn es eine spürbare Angebotsausweitung geben soll, ist vor allem auch der Bund gefordert, sich an den Kosten zu beteiligen“, forderte Minister Meyer. „Im Rahmen der dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel planen wir Angebotsverbesserungen und -optimierungen bei den Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Wir werden uns weiterhin finanziell beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur inklusive der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Verkehrsstationen beteiligen, da der Bund die Länder hier in erheblichem Umfang mit in die Pflicht nimmt.“

Minister Meyer forderte den Bund auf, als erste Schritte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 0,75 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um drei Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Regionalisierungsgesetz zur Verfügung zu stellen.

„Das wurde bisher durch den Bund nicht berücksichtigt. Nur mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln bereits in den Jahren 2022 und 2023 können die notwendigen Maßnahmen im ÖPNV abgedeckt werden“, machte Meyer auch mit Blick auf die kommende Verkehrsministerkonferenz in Bremen (04./05. Mai 2022) deutlich.

Das Gutachten beinhaltet Optimierungs- und Ausbaumöglichkeiten, um den ÖPNV in MV für die zukünftigen Anforderungen 2030 aufzustellen. Dabei werden Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern aufgezeigt.

Hierzu zählen unter anderem: das ÖPNV-Angebot bei Bus und Bahn verbessern, die ergänzende Mobilität (Bürgerbusse/-fahrdienste, Sharing Angebote als ÖPNV-Zubringer), Tarif und Vertrieb (z.B. Vertrieb weiter digitalisieren), die Organisation und Finanzierung (Treiber für Mobilitätsthemen etablieren, Pauschalierung der Finanzierung fortsetzen, Anreize für Investitionen in den ÖPNV) sowie Information und Marketing.

„Das Gutachten berücksichtigt nicht die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV, wie beispielsweise den anhaltenden abgesenkten Stand der Fahrgastzahlen sowie die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Das Energieministerium beauftragte 2020 die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), ein Gutachten zu einer Zukunftsvision für den ÖPNV in MV 2030 in Auftrag zu geben. Die Umsetzung erfolgte durch die Firma kcw. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf 105.000 Euro.

Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.

Arbeitsmarkt Deutschland im April 2022

Nürnberg  „Mit der Frühjahrsbelebung und den Lockerungen der Corona-Maßnahmen setzt sich die Erholung am Arbeitsmarkt fort. Allerdings wird die Entwicklung durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine gebremst.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -53.000 auf 2.309.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -462.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im April 2022 im Zuge der Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 53.000 auf 2.309.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist sie um 462.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von März auf April um 0,1 Prozentpunkt auf 5,0 Prozent und liegt damit 1 Prozentpunkt niedriger als im Vorjahresmonat.

Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gesunken. Sie lag im April 2022 bei 3.060.000 Personen. Das waren 471.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. April für 120.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 723.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 87.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 735.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2022 um 77.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 720.000 auf 34,24 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Februar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 257.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,04 Millionen ausschließlich und 3,08 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im April weiter auf hohem Niveau. So waren 852.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 223.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2022 um 2 auf 138 Punkte.

715.000 Personen erhielten im April 2022 Arbeitslosengeld, 212.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.563.000. Gegenüber April 2021 war dies ein Rückgang von 359.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis April 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 339.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 182.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 466.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 33.000 mehr als vor einem Jahr. 291.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Arbeitsmarkt April in M-V

Meyer: Nachfrage nach Arbeitskräften zieht deutlich an / Fachkräftegewinnung ist elementare Aufgabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 10.900 Arbeitslose (-16,1 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,9 Prozent. Insgesamt sind aktuell 56.900 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist sich bislang als sehr robust. Die Nachfrage nach Arbeitskräften zieht weiter deutlich an. Motor ist hierbei vor allem das Hochfahren im Tourismus. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Fachkräften im Gesundheitsbereich ungebrochen hoch. Die insgesamt positive Entwicklung bei der Nachfrage nach Arbeitskräften darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die aktuelle Situation – bedingt durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg – der heimischen Wirtschaft zu schaffen macht. Gründe hierfür sind die Rohstoffknappheit in einigen Bereichen, unterbrochene Lieferketten und steigende Energiepreise“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 3.300 (-5,4 Prozent) gesunken.

Eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V ist die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. „Besonders im Gastgewerbe, in der Pflege, in medizinischen Berufen, der Hotellerie und im Tourismus sowie im Handwerk sind Engpässe spürbar. Gegenwärtig wird an einer Fachkräftestrategie für M-V gearbeitet. Hierzu zählen unter anderem die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer.

„Es gibt bereits jetzt eine breite Vielfalt an Möglichkeiten, die es auszuschöpfen gilt. Hierzu zählt beispielsweise die duale Ausbildung von Jugendlichen, die Weiterbildung des eigenen Personals oder auch die Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten.“

Der Minister machte darüber hinaus auf das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aufmerksam. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“ Das Programm hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Februar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.600 (+1,2 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.700. „Das belegt einmal mehr: Fachkräfte werden gebraucht und gesucht. Ich rechne mit einer weiter wachsenden Belebung des Arbeitsmarktes in Richtung Sommer“, so Meyer. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.300) und im Handel (+1.000) entstanden.