Tag der Artenvielfalt

Rostock – Am Sonntag findet der landesweite Zootag der Biodiversität statt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt besucht den Rostocker Zoo und informiert sich über laufende Programme zum Artenschutz.

„Die Tiergärten, Zoos und Aquarien in Mecklenburg-Vorpommern haben sich den Artenschutz stark auf ihre Fahnen geschrieben. Sie sind geradezu prädestiniert, diesen an authentischen Orten einer breiten Öffentlichkeit und allen Altersgruppen auf lebendige Art und Weise nahe zu bringen. Insofern ist ein jährlicher landesweiter Zootag der Biodiversität der richtige Ansatz, diese Aktivitäten zu bündeln und schrittweise weiter auszubauen. Auf die Unterstützung des Landes können die Einrichtungen bei ihren Vorhaben weiterhin zählen“, betont „Landeszoominister“ Dr. Till Backhaus.

Seit 2007 stellt das Land M-V aus Landes- und EU-Mitteln über 79 Millionen Euro für Projekte in den zoologischen Einrichtungen bereit, davon in vielen Fällen für Artenschutzmaßnahmen. Darunter waren Projekte wie der Neubau des Darwineums und des Polariums in Rostock, die Umgestaltung der Parkanlagen im Tierpark Grimmen, die Neugestaltung des Tierparks in Wolgast oder der Neubau der Löwenanlage in Schwerin. Zudem erhielt der Zoo Rostock im vergangenen Jahr vom Land die Zusage über rund 5,5 Millionen Euro für den Neubau der Robbenanlage.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Halbzeitbilanz des Konzepts „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ betont der Minister die Verantwortung der Gesamtgesellschaft für den Artenschutz:

„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftliche Kernaufgabe und wir wissen, dass es auch für Mecklenburg-Vorpommern noch erheblicher Anstrengungen bedarf, die Zielstellung des Biodiversitätskonzepts zu erreichen. Den stärksten Handlungsbedarf sehen wir für die Lebensgemeinschaften der Agrarlandschaft und der Küsten und Meere.

Der Erfolg der Biodiversitätsstrategie wird deshalb stark davon abhängen, welche Anreize durch die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zukünftig gesetzt werden und inwieweit es gelingt, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Denn maßgeblich dafür, ob wir unsere Ziele einhalten können, ist auch ein Überdenken unseres Konsumverhaltens. Ich selbst bin starker Verfechter für ein nachhaltiges Ernährungs- und Landnutzungssystem.

Nachhaltig bedeutet hier „vom Acker bis zum Teller“. Hierzu gehört für mich auch die Verwendung regionaler Produkte im Sinne einer regionalen Kreislaufwirtschaft anstatt Importe z.B. von Äpfeln aus Chile,“ so Backhaus

Im Zuge des Projektes „Mehr Respekt vor dem Insekt“ des Landes MV erfolgte die Mitarbeit an Abstimmungen mit den Bundesländern, dem Bundesamt für Naturschutz und einer Forschungsgruppe zur Erstellung des Einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“. Die Untersuchung erster Monitoringflächen wird in diesem Jahr erfolgen.

Im Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) wurden unter anderem durch Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern qualifizierte Maßnahmen des Naturschutzes der Bundesländer für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entwickelt, um aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz über Agrarumweltmaßnahmen den Insektenschutz in der Landwirtschaft zu fördern. Mecklenburg-Vorpommern nimmt darüber hinaus am länderübergreifenden Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“ teil.

Das sechs Jahre dauernde Projekt des WWF Deutschland, das in 5 deutschen Biosphärenreservaten durchgeführt wird, ist im Jahr 2020 gestartet. Das Bundesamt für Naturschutz fördert das Projekt mit ca. 6,5 Mio. €, die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt 240.000 €. Im Rahmen des Projektes werden Verfahren und Strukturen zum Insektenschutz auf land-wirtschaftlich genutzten Flächen in der Pflege- und Entwicklungszone der Biosphärenreservate erdacht, überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

In Zusammenarbeit mit interessierten Landwirten, Institutionen und Bürgern werden standort- und betriebsspezifische Maßnahmen für den Schutz der Insektenfauna geplant und umgesetzt.

Erste Klimaschutzhecke entsteht

Grambow – Passend zum zweiten Bienentag in Grambow am 21.05.2022, gibt die Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Frau Elisabeth Aßmann, am Samstag bekannt, in Grambow eine Fläche und einen Partner für die Umsetzung des ersten Pilotprojekts des HeckenSchecks gefunden zu haben.

„Ich freue mich sehr über das Projekt. Die insgesamt 700 Meter lange Hecke wird entlang des Naturparkwanderweges verlaufen und damit ideal für interessierte Besucherinnen und Besucher. Noch in diesem Herbst wird der erste Abschnitt der Hecke gepflanzt und zum nächsten Grambower Bienentag kann man die jungen Pflanzen ergrünen sehen“, erläutert Staatssekretärin Aßmann.

Weiter erklärt sie: „Hecken sind wichtige Strukturen zur Vernetzung von Biotopen. Sie sind artenreiche Lebensräume in der Agrarlandschaft. So finden Vögel, Reptilien, Niederwild und Insekten darin einen wichtigen Rückzugsraum. Darüber hinaus erbringen Hecken vielfältige Ökosystemleistungen. Feldhecken speichern jährlich 40 kg CO2 je Quadratmeter. Außerdem können sie Bodenerosion vermindern und und damit auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Auf der historischen Fläche des alten Postwegs in Grambow soll deshalb im Herbst die erste Pflanzung über das Ökowertpapier HeckenScheck umgesetzt werden“, so Aßmann.

Die vor den Toren Schwerins gelegene Gemeinde mit dem Titel „bienenfreundlichste Gemeinde des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ macht sich stark für die Insektenvielfalt. Der Grambower Bürgermeister Sven Baltrusch freut sich, dass in Grambow das erste HeckenScheck Projekt des Landes geplant wird:

„Unsere gemeindeeigenen Konzepte und Bemühungen zum Schutz der Insekten können aufgegriffen werden und mit Unterstützung durch den HeckenScheck in den landwirtschaftlichen Bereich ausstrahlen, so dass hier auch Potentialbereiche für die Insekten geschaffen werden können. Aufgrund der vorhandenen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den ortsansässigen Landwirten gibt es ein gemeinsames Verständnis für den Erhalt und Schutz, welcher insbesondere auch für die Landwirtschaft erforderlich ist“, so Baltrusch

Dem Beispiel in Grambow sollen weitere Projekte folgen: „Mit dem Ökowertpapier HeckenScheck wollen wir engagierten Gemeinden, Landwirten und anderen Initiativen ein Instrument zur Finanzierung ihrer Heckenprojekte anbieten. Interessierte Investoren sind jederzeit willkommen!“, ergänzt Staatsekretärin Aßmann.

Mit dem 2. Bienentag knüpft die Gemeinde an den Erfolg der im letzten Jahr erstmalig durchgeführten Veranstaltung an. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder. Weiter Informationen: www.unser-grambow.de

Der HeckenScheck ist ein Ökowertpapier des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen. Nach der Waldaktie (Wald), den MoorFutures (Moor) und dem Streuobstgenussschein (Streuobstwiesen) sollen nun auch die Ökosystemleistungen der Hecken erlebbar und investierbar werden. Ziel aller Ökowertpapiere ist es, die gesellschaftliche Relevanz von Ökosystemleistungen auch außerhalb von Expertenkreisen zu verdeutlichen. Sie sind damit Bestandteil einer Nachhaltigkeitsökonomie.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat am 01.10.2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet, um die bestehenden Wertpapiere weiter zu entwickeln und neue zu entwickeln.

Landesregierung steht zur BUGA 2025

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Sitzung über die in Rostock geplante Bundesgartenschau debattiert. Hintergrund sind die finanziellen und terminlichen Unsicherheiten die Veranstaltung betreffend, deren Umfang erst von wenigen Wochen bekannt geworden sind. Minister Dr. Till Backhaus erneuerte die Zusage der Landesregierung, die BUGA mit 60,04 Mio. Euro zu unterstützen.

„Es geht um nicht weniger, als sich regional, deutschlandweit, im gesamten Ostseeraum und bis in andere EU-Länder hinein als leistungsstarker und zukunftsorientierter Standort für Städtebau, Wirtschaft und Tourismus zu präsentieren. Es ist auch der Wettbewerb der Garten und Landschaftsbaubetriebe in Deutschland auf die ich sehr stolz bin.

Am 10.09.2018 erhielt die Hansestadt Rostock offiziell den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2025. Das Land hat diese Entscheidung begrüßt und der Stadt Rostock von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt.

Das Konzept der Stadt war äußerst ambitioniert, vor allem mit Blick auf die knappe Vorbereitungszeit von nicht einmal 7 Jahren. Aber das Konzept hat letztlich überzeugt, denn die damit verbundenen Investitionen von rund 140 Mio. Euro würden die Wirtschaftsregion Rostock in städtebaulicher, touristischer und wirtschaftlicher Sicht nochmal enorm puschen.

Die Landesregierung steht nach wie vor zur BUGA in Rostock.

Das setzt allerdings voraus, dass die BUGA wie vorgesehen auch 2025 stattfindet und alle dazu notwendigen Investitionen termingemäß umgesetzt werden. Weil uns ansonsten nämlich wesentliche Finanzierungsinstrumente – damit meine ich insbesondere die Mittel des Wirtschaftsministeriums aus dem EFRE – nicht mehr bzw. nicht mehr in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Wer meint, man könne die BUGA einfach nach hinten schieben und damit wären alle aktuellen Probleme gelöst, der irrt gewaltig.

Sich jetzt in Schuldzuweisungen zu ergehen, wer dafür verantwortlich ist, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr umsetzbar ist, ist müßig. Dass bei der Vorbereitung eines so großen Vorhabens nicht immer alles glatt läuft und auch unerwartete Probleme auftreten, das ist ganz normal.

Was ich der Stadt vorwerfen muss, ist, dass darüber nicht frühzeitig offen und ehrlich kommuniziert wurde.

Schon jetzt ist absehbar, dass wesentliche Bauvorhaben wie die Greifenbrücke, der Stadthafen und der BUGA-relevante Teil des Warnowquartiers nicht rechtzeitig bzw. nur unter großen Anstrengungen zur BUGA fertig werden können.

Am 03.05.2022 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Landesregierung und den BUGA-Vertretern unter meiner Führung statt.

In diesem Gespräch haben wir die Möglichkeiten zur Sicherung der BUGA 2025 abgestimmt.

Die Landesregierung hat sich klar positioniert.

Wir stehen zu der Zusage der Unterstützung der BUGA in Rostock in 2025 und zur Bereitstellung der zugesagten rund 60 Mio. Euro für förderfähige Investitionsmaßnahmen mit Bezug zur BUGA. Kostensteigerungen sind durch die Stadt selbst zu tragen.

Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass umgehend ein neues, abgespecktes Konzept erarbeitet werden muss, ein Konzept für eine „kleine BUGA“ im Rostocker Oval. Dieses Konzept soll bis zur Sommerpause das Kabinett passieren. Dabei ist die Stadtvertretung mitzunehmen und zu beteiligen, um ein Klima des Aufbruchs zu erzeugen.

Außerdem muss die Hansestadt Rostock dringend dafür sorgen, dass die BUGA GmbH personell so ausgestattet wird, dass die großen Herausforderungen bewältigt werden können.

Ich plädiere dafür, der Stadt Rostock noch diese Chance zu geben und die Erarbeitung des neuen Konzeptes unbedingt abzuwarten. Erst auf dieser Grundlage kann und muss entschieden werden, wie eine BUGA in Rostock mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten ausgerichtet werden kann.“

Grundschule wird saniert

Insel Usedom – Für die energetische Sanierung erhält die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ in der Gemeinde Ahlbeck am Stettiner Haff im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 65.000 Euro. Der Bewilligungsbescheid wurde Josef Schnellhammer, Bürgermeister der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald, übersandt.

Die Schule soll für insgesamt rund 1,1 Millionen Euro saniert und umgebaut werden. Einen wichtigen Teil der Arbeiten macht die energetische Sanierung aus, gefördert vom Innenministerium: Die Schule und das Schulnebengebäude werden jeweils mit neuen Heizungs-, Elektro- sowie mit neuen Sanitäranlagen ausgestattet.

Das Gesamtvorhaben umfasst das Umbauen und Umgestalten der Schule und des Schulnebengebäudes. Vorhandene Schwellen in den beiden Gebäuden werden entfernt und im Erdgeschoss ein barrierefreies WC eingebaut. Im Dachgeschoss werden die Räume für Ganztagsschulangebote umgestaltet, ein Lehrer-WC und ein Raum für den Sozialarbeiter eingebaut.

Teile der vorhandenen Treppe im Schulnebengebäude bleiben erhalten und Treppenläufe entsprechend den Anforderungen hergerichtet. Über einen Aufzug soll das Dachgeschoss barrierefrei erreichbar sein.

Backhaus eröffnet Fishing Masters

Rostock – Am Sonnabend eröffnet Minister Dr. Till Backhaus auf dem IGA-Gelände in Rostock die Fishing Masters Show. Die Messe mit Volksfestcharakter zählt zu den größten Angel-Events Deutschlands.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Anglerland Nummer 1 in Deutschland. Von den rund 1,7 Millionen Einwohnern sind 46.000 im Landesanglerverband (LAV) organisiert, davon fast 3000 Kinder unter 14 Jahren. Weitere 50.000 Angler besitzen einen Fischereischein. Es gibt ca. 400 Vereine, davon 27 Regionalverbände und 114 kreisfreie Vereine. Unser Landesanglerverband ist damit der größte, gesetzlich anerkannte Naturschutz­verband Mecklenburg-Vorpommerns. Nicht zuletzt bin auch ich seit meiner Kindheit leidenschaftlicher Angler, wenn auch berufsbedingt nicht mehr so viel Zeit für dieses wunderbare Hobby bleibt. Deswegen nehme ich diesen Termin heute mit besonderer Freude wahr“, sagt Backhaus.

MV ist ein absolutes Eldorado für Angler mit besten Bedingungen: Der Nordosten hat eine 1.700 Kilometer lange Küste, davon sind mehr als 350 Kilometer der offenen See zugewandt. Es gibt rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und mehr als 2.000 Seen. Davon sind ca. 29.000 Hektar beangelbare Gewässer. Das zieht auch viele Touristenangler an. Es gibt ca. 387.000 Angler in MV, davon stammt weniger als die Hälfte – 153.000 – aus MV. Die Mehrzahl der Angler sind also Touristen.

„Das Ziel der Fishing Masters Show ist es, möglichst viele Menschen für ein aktives Leben in und mit der Natur zu begeistern und das Hobby Angeln in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren. Es ist ein Ort der Begegnung mit Rahmenprogramm für Kinder, einer international geprägten Food-Truck-Meile und Vorführungen auf der Showbühne. Besonders der weidgerechte Umgang mit Fischen und die Würdigung als hochwertiges Nahrungsmittel gehören zu den Grundsätzen der Show“, so der Minister.

Ein Großteil der Erlöse kommt traditionell der Royal Fishing Kinderhilfe zugute, welche die Finanzierung von Angelgeräten und -Ausflügen sowie den Erwerb des Fischereischeins für sozial benachteiligte Kinder unterstützt. Der LAV führt neben dem regulären Programm am 21. und 22.Mai 2022 seinen Jugendtag durch.

Angeln hat nicht nur eine soziale und ökologische, sondern auch eine ökonomische Komponente. Deutschlandweit gibt es rund 3 bis 4 Millionen Angler und Anglerinnen, Tendenz steigend. Sie kreieren jährlich einen Gesamtumsatz von rund 5,2 Milliarden Euro. Davon profitieren rund 52.000 Arbeitsplätze.

Deutschlandweit generieren Meeresangler jährlich einen Gesamtproduktionswert von 472 Millionen Euro, das betrifft etwa 4500 Arbeitsplätze. In MV werden pro Jahr durch das Küstenangeln 210 Millionen Euro generiert und zirka 2000 Arbeitsplätze unterhalten.

Sowohl der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. als auch der LAV beteiligen sich an der Messe mit eigenen Veranstaltungen. Aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes wurden dem Tourismusverband dafür 10.000 Euro und dem LAV 59.500 Euro zur Verfügung gestellt.

Die aktuellen Küstenangelkarten in MV sind abnehmend. Das ist den Tagesfangbegrenzungen bei Dorsch und Lachs sowie dem rückläufigen Bestand der Boddenfische geschuldet.

Für das Jahr 2022 wurde per EU-Verordnung festgelegt, dass Freizeitfischer in der westlichen Ostsee in den Untergebieten 22, 23, 24 innerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien nur einen Dorsch pro Tag behalten dürfen.

In den Untergebieten 24 außerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien und in den Untergebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch verboten. Zuviel oder unzulässig gefangene Dorsche sind zurückzusetzen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Freizeitfischerei auf Lachs in der gesamten Ostsee verboten ist.

 

Fischbesatzmaßnahmen

Aal

Im Zeitraum 2009 bis 2021 wurden insgesamt rund 10,9 Millionen vorgestreckte Aale in die Gewässer des Landes MV ausgebracht. Mit der Anpassung des Besatzprogramms wurden seit 2018 – 2021 zudem 7,5 Millionen Glasaale ausgebracht.

Der LAV hat im Jahr 2021 für Aalbesatz rund 73.000 Euro ausgegeben. Dieser Besatz wurde mit 58.400 Euro aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie Landesmitteln gefördert.

Ostseeschnäpel

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 7.500.000 Stück vorgestreckte Ostseeschnäpel ausgesetzt, das sind ca. 360.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern: im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Meerforelle

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 11.200.000 Stück Meerforellen (Brut) ausgesetzt, das sind ca. 530.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern, im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Wasserschaden an der Baltic-Schule

Für Schülerinnen und Schüler steht Distanzlernen auf dem Stundenplan

Rostock – Nach einem massiven Wasserschaden an der Baltic-Schule Rostock konnte dort heute kein Präsenzunterricht stattfinden. Weil unter den aktuellen Bedingungen ein Schulbetrieb nicht möglich ist, hat die Regionale Schule alle Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgt und nach Hause entlassen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, bei denen keine Betreuung zu Hause möglich ist, hat die Schule nach Angaben des Staatlichen Schulamtes Rostock eine Notbetreuung eingerichtet. Alle Eltern wurden über die Situation informiert.

Der kommunale Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE) prüft, inwieweit der Unterrichtsbetrieb am Montag, 23. Mai 2022, teilweise oder vollständig wiederaufgenommen werden kann. Der Distanzunterricht über die Lernplattform „itslearning“ ist bereits heute möglich und wird genutzt.

Der Starkregen in der vergangenen Nacht hatte einen massiven Wasserschaden an der Schule verursacht. Über eine undichte Stelle im Dach hat es so stark hereingeregnet, dass sämtliche Toiletten übergelaufen sind und nicht genutzt werden können. Außerdem ist durch einen Kurzschluss die Elektrik in einem Teil der Schule ausgefallen.

Senkung der Energiesteuern

Berlin – Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.

9-Euro-Ticket kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Berlin – Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Service für Anwohner und Gäste

„Haus des Gastes“ auf der Insel Poel offiziell eingeweiht

Insel Poel – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Kirchdorf auf der Insel Poel das neue „Haus des Gastes“ am Freitag offiziell eröffnet.

„Die regionalen Häuser des Gastes mit ihren vielfältigen Angeboten sind bei der Urlaubsplanung und während des Ferienaufenthaltes für den Gast oft die wichtigsten Anlaufstellen. Die Einrichtungen nehmen in der touristischen Dienstleistungskette eine entscheidende Rolle ein. Ziel ist es, den Gast auf die Erlebnisse in der Region aufmerksam zu machen. Mit dem Neubau in Kirchdorf auf der Insel Poel ist es gelungen, ein vollausgestattetes Center zu errichten, das Urlauber und Anwohner umfassenden Service bietet“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Vor Ort ist ein rund 768 Quadratmeter großer Neubau als zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss in Holzständerbauweise entstanden. Das Servicecenter umfasst neben der Tourist-Information auch einen Kursaal für Veranstaltungen von mehr als 200 Personen, einen kleinen Multifunktionsraum, eine Bibliothek sowie einen Kommunikationsbereich (Online Info Center) zur Internetnutzung.

„Vor allem der neue Veranstaltungsraum im Haus des Gastes ist ein großer Mehrwert für Gäste und Anwohner gleichermaßen. Hier können jetzt attraktive kulturelle Veranstaltungen angeboten werden“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro.

Parken mit dem Smartphone in Sassnitz

Insel Rügen – Autofahrer in Sassnitz können ihre Parkscheine auf allen kommunalen gebührenpflichtigen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.

„Die Entscheidung für Parkster ist uns leichtgefallen, weil wir gerne mit dem Stadthafen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gäste zusammenarbeiten möchten.  Mit der bargeldlosen Zahlmöglichkeit schaffen wir mehr Komfort und tragen außerdem der Digitalisierung in unserer Stadt Rechnung“, betont Frank Kracht, Bürgermeister in Sassnitz.

„Mit dem neuen Angebot des Handyparkens bieten wir eine praktische Alternative zum Bezahlen am Parkautomaten“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer am Stadthafen in Sassnitz. „Wer seinen Parkschein mit dem Smartphone löst, erledigt dies kontaktlos, muss am Automaten nicht anstehen und spart sich die Suche nach Kleingeld im Geldbeutel und schont nebenbei auch noch die Umwelt.“

Neben Sassnitz gibt es den digitalen Parkschein mit Parkster auf der Insel Rügen auch auf vielen Parkplätzen der Gemeinden Dranske, Wiek, Breege, Glowe, Lohme, Baabe, Mönchgut und Göhren. Auch in der Hansestadt Stralsund können Parkscheine mit der Parkster App gelöst werden.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Eine Stadt profitiert vom Glasfasernetz

Bürgermeister Stephan Korn über Vorteile und Möglichkeiten des schnellen Internets

 Schönberg – Der Breitbandausbau im Landkreis Nordwestmecklenburg ist auf der Zielgeraden. In vielen Gemeinden surfen die einstmals unterversorgten Haushalte nun im schnellen Glasfasernetz – so auch in der Stadt Schönberg. Hier hat die WEMACOM Breitband GmbH im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ein zukunftsfähiges Glasfasernetz gebaut.

Der Ausbau ist verbunden mit vielen positiven Effekten für die Stadt: Wo vorher nur Durchschnitts-Geschwindigkeiten von etwa 16 Mbit/s zur Verfügung standen, kann heute mit Lichtgeschwindigkeit gesurft werden. Schönbergs Bürgermeister Stephan Korn weiß, was das für seine Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

„In meinem privaten Haushalt ist die Lichtgeschwindigkeit mit Begeisterung aller aufgenommen worden. Die Power-User in unserer Familie (16 und 14 Jahre alt) zelebrieren die neuen Möglichkeiten und ich kann im Homeoffice störungsfreier arbeiten“, berichtet Korn. Und so geht es auch mehr als 500 Kundinnen und Kunden, die in Schönberg bereits im Glasfasernetz surfen – Tendenz steigend. Doch nicht nur im Alltag macht das schnelle Internet einen Unterschied.

„Durch den erfolgreichen Breitbandausbau erhoffen wir uns einen starken Impuls für den Ausbau in zahlreichen zentralen Bereichen, wie Industrie und Gewerbe, Kitas, Schulen und Bildungsstätten sowie für Vereine und kulturelle Angebote. Sie alle sind auf ein schnelles und gut funktionierendes Netz angewiesen“, sagt Stephan Korn.

Mit seiner guten Anbindung an die A20 und einem eigenen Bahnhof biete die Stadt Schönberg darüber hinaus gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung, die nun durch das leistungsstarke Glasfasernetz deutlich greifbarer ist.

„Wir werden künftig noch stärker in die Entstehung von beispielsweise Coworking-Spaces investieren können oder Startups ermutigen, sich bei uns anzusiedeln“, spricht der Bürgermeister über die damit verbundenen Möglichkeiten.

Umso erfreulicher ist es für die Stadt Schönberg und alle anderen Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg, dass nun auch der Ausbau der rund 6.000 zusätzlichen förderfähigen Adressen im Landkreis konkret wird. Der Planungs-, Steuerungs- und Genehmigungsprozess für diesen zweiten Bauabschnitt läuft bereits auf Hochtouren und geht ab dem 1. Juli 2022 in die Bauphase über.

Damit erhöht sich die Summe der Fördermittel, die im Nordwestkreis für den Breitbandausbau investiert werden auf insgesamt 223 Millionen Euro.

Kathrin-Buhl-Preis vergeben

Kinderbücher aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten Kathrin-Buhl-Preis – „SDG-Kinderbücher“ des Tutmonde e.V. aus Stralsund wurden prämiert

Buchcover „Das kleine SDGs Abenteuerbuch“ © Tutmonde e.V.

Buchcover „Das kleine SDGs Abenteuerbuch“ © Tutmonde e.V.

Berlin – Am Donnerstag, den 19. Mai, wurde in Berlin der Kathrin-Buhl-Preis an die „SDG-Kinderbücher“ des Tutmonde e.V. aus Stralsund vergeben.

„Ich freue mich sehr, dass dieses herausragende, integrative Buchprojekt, an dem so viele Menschen mitgewirkt haben, die Auszeichnung erhalten hat“, beglückwünschte Sozialministerin Stefanie Drese die Prämierten.

Das Projekt beinhaltet insgesamt drei Kinderbücher für die Altersgruppen: unter drei Jahre, drei bis sechs Jahre und über sechs Jahre. Sie zeigen individuell, ohne erhobenen Zeigefinger und dennoch mit klarer Botschaft migrantische Perspektiven auf die 17 UN-Entwicklungsziele (auf Englisch „Sustainable Development Goals“ mit der Abkürzung „SDG“) auf.

Drese betonte: „Unsere Welt ist bunt, sie sprudelt vor Vielfalt und Diversität. Wo, wenn nicht in unsere Kinderbücher, gehören diese Motive hin. Die ausgezeichneten Kinderbücher, zeigen, dass wir alle in unserer Unterschiedlichkeit, Teil des großen Ganzen sind.“

Die einzelnen Geschichten in den Kinderbüchern wurden von jungen Autorinnen – mit und ohne Migrationsbiographie – geschrieben. Herausgeber und Initiator ist der Tutmonde Verein in Stralsund. Stellvertretend nahm die Integrationsbeauftragte der Landesregierung (als ehemalige Projekt-Verantwortliche), Jana Michael, den Preis am Donnerstagabend in Berlin entgegen.

„Das ist eine wichtige Auszeichnung für ein Projekt, das wir schon seit 2020 verfolgen und mit viel Kraft und Engagement aller Beteiligten erfolgreich fertigstellen konnten“, sagte Michael und erklärte weiter: „Die Idee war damals, ganz andere, neu gedachte Kinderbücher zu entwickeln. Die 17 UN-Entwicklungsziele sollten dabei als ganz normale Alltagswirklichkeit wahrgenommen werden. Wir wollten auf Belehren in den Büchern verzichten und Diversität als Normalität abbilden. Die Bücher sollten eine gendergerechte Sprache enthalten, soziale und Klimagerechtigkeit leben und gleichzeitig Personen mit Migrations- und Fluchterfahrung im normalen Leben mit neuem Image zeigen.“

Finanziert wurde das Buchprojekt durch den Preis „Kommune bewegt Welt 2020“. Der Preis wurde für herausragende kommunale Beispiele zur Migration und Entwicklung an Tutmonde e.V. und die Hansestadt Stralsund vergeben. Die Kinderbücher wurden ebenfalls vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Auf der Website https://sdgs-mv.de/sdgs-kinderbuecher/ sind die Bücher einsehbar.

Ausgezeichnet werden entwicklungspolitische Projekte, die u.a. soziale Akteure der Zivilgesellschaft stärken, Menschen darin bestärken, sich mehr in der Gesellschaft zu beteiligen und inhaltliche Aspekte kreativ umsetzen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in diesem Jahr für Projekte in Afghanistan gespendet. Initiiert wird die Preisverleihung durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Backhaus: MV ist Bienenland

Schwerin – Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung, die die Bienenhaltung und die Imkerei für das Bundesland hat.

„Unter all den Nutztieren in der Landwirtschaft werden die Bienen häufig unterschätzt, dabei erbringen sie immense Leistungen, wirtschaftlich als auch für die Ökosysteme. Immerhin übernehmen die Honigbienen und die Wildbienen und andere bestäubende Insekten rund 80 Prozent der Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen, zum Beispiel von Obstbäumen und Gemüse sowie Feldfrüchten, wie Raps oder Bohnen. Wir Menschen sind mit unserem Nahrungsmittelbedarf somit davon abhängig, dass die Bienen und die wildlebenden Insekten ihre Lebensgrundlagen behalten“, so Backhaus.

„Die Bienenhaltung wird deshalb vom Land mit 400.000 Euro pro Jahr konsequent unterstützt. Daraus werden sowohl imkerliches Gerät und die Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen gefördert, aber auch Schulungen für Neuimkerinnen und Imker, die Anlage von Bienenlehrgärten und die Beschaffung von wichtigen Medikamenten. Hinzu kommt die institutionelle Unterstützung für das Bienenzuchtzentrum und Apineum in Bantin.“, so Backhaus weiter.

Imkerinnen, Imker und Imkervereine können sich Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, -aufbereitung und -konfektionierung bezuschussen lassen. Diese Förderung steht sowohl den Hobbyimkern als auch den Erwerbsimkern zur Verfügung und wird auch von beiden Gruppen genutzt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 % für Neuimker und 40 % für Bestandsimker.

Zur Bedeutung der Landwirtschaft für den Zustand der Bienenbestände erklärt der Minister: „Als Land fördern wir aber nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legen auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik einen großen Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, haben wir als Land seit Jahren eine Förderung zur Anlage von Blühstreifen und –flächen, die von den Landwirtinnen und Landwirten gut angenommen wird.

In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird diese Maßnahme als sogenannte Öko-Regelung, die jährlich umgesetzt und beantragt werden kann, fortgeführt. Darüberhinaus ergreifen wir im Land weitere Maßnahmen wie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, der Anlage von Strukturelementen wie Schon-, Erosionsschutz- und Gewässerrandstreifen sowie insbesondere auch die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Mit der fortschreitenden Ökologisierierung der GAP rechnen wir mit weiteren positiven Entwicklungen zum Schutz der Insekten.“

Schließlich sind für die Förderung zukünftig mind. 4 % nichtproduktive Flächen Grundvoraussetzung. Das heißt, dass auf diesen Flächen nichts angebaut wird. Die Öko-Regelungen gelten für alle Länder und sind verpflichtend von den Mitgliedsstaaten der EU anzubieten, jedoch von den Landwirten freiwillig umzusetzen. Dazu gehören neben den Blühflächen auch der Anbau von vielfältigen Kulturen mit mind. 5 Hauptkulturen und einem Anteil von 10 Prozent Leguminosen sowie die Förderung von Altgrasstreifen in Grünlandflächen, die bei einer Mahd stehen gelassen werden.

Eine weitere Öko-Regelung ist die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen. Zusätzlich plant MV in der zweiten Säule für je 5 Jahre die Förderung von Wildblumenäckern und in einem weiteren Programm Extensiväcker mit halber Saatgutstärke. Auch in Natura2000-Gebieten wird erstmals ein speziell auf die Gebiete angepasstes Programm auf Ackerflächen angeboten. „Mit diesem Paket an Förderprogrammen wollen wir noch mehr Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere wildlebende Tiere in der Kulturlandschaft schaffen und die Biodiversität verbessern“, so Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht. Der Minister erklärt dazu abschließend:

„Der Schutz von Bienen und bestäubenden Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Wer einen Garten hat, sollte möglichst darauf achten, bienenfreundliche Pflanzen zu nutzen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Ein blühender Garten ist nicht nur für Menschen einladender als blanker englischer Rasen, sondern vor allem Bienen sind dann gern Gäste.“

Im Land finden am Wochenende mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, die sich den Bienen widmen.

Am 21.05.2022 findet das Naturparkfest Sternberger Seenlandschaft an der Bienenstraße in Groß Raden statt. Es wird es eine Führung zum Thema Wildbienen von einer Naturparkrangerin geben. Ein ortsansässiger Imker wird den Besuchern seine Bienenvölker zeigen, Erläuterungen zur Haltung geben und auch erzählen, welche Bäume und Pflanzen besonders als „Bienenweide“ geeignet sind.

Am 21.05.2022 begeht das „bienenfreundlichste Dorf Mecklenburg-Vorpommerns“, Grambow (b. Schwerin), den zweiten Bienentag. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder.

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge

Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:

„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.

„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:

„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“

Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“

Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind,  sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.