Luftqualität in Schulen

Oldenburg: Schulträger bei der Anschaffung von Geräten unterstützt

Schwerin – Die Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern haben für die Anschaffung von Geräten zur Unterstützung des Lüftungsmanagements in Schulen eine Förderung von insgesamt ca. 2,1 Millionen Euro erhalten. Land und Bund hatten in der Corona-Pandemie verschiedene Programme aufgelegt, mit denen die Finanzierung von mobilen Luftreinigungsgeräten und CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion für Klassenräume gefördert werden konnte. Derzeit erfolgt die Abrechnung der Fördermittel über das Landesförderinstitut.

„Regelmäßiges Stoßlüften ist die wirkungsvollste Maßnahme, um die Innenraumluft im Klassenraum auszutauschen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „CO2-Ampeln helfen bei der Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Mobile Luftreiniger können eine gute Unterstützung sein, wenn es die räumlichen Bedingungen erfordern. Mit den Förderprogrammen haben Bund und Land die Schulträger bei der Anschaffung dieser Geräte unterstützt“, so die Ministerin.

Über das Förderprogramm „Luftqualität an Schulen“ hat das Land die Anschaffung von mehr als 5.600 CO2-Ampeln und von 815 mobilen Luftreinigern an allgemein bildenden und beruflichen Schulen über den MV-Schutzfonds gefördert. Bei einer Förderung von 60 Prozent beträgt der Zuschuss des Landes insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro. Aufträge für die Anschaffung von Geräten mussten die Schulträger bis zum 28. Februar 2022 auslösen.

Über das Bund-Landes-Förderprogramm „Mobile Luftfilter 2021“ konnte die Anschaffung von weiteren 310 mobilen Luftfiltergeräten gefördert werden. Die Geräte sind für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre bestimmt, in denen die Räume nur eingeschränkt gelüftet werden können. Mecklenburg-Vorpommern stellt über den MV-Schutzfonds Mittel in Höhe von rd. 220.000 Euro als Kofinanzierung zu den rd. 370.000 Euro Bundesmitteln bereit. Die Bewilligung der Mittel erfolgte bis zum 31. März 2022.

sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick

Bundesweite Kontrollaktion für mehr Verkehrssicherheit am 5. Mai

Schwerin – Morgen startet der bundesweite Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Fahrtüchtigkeit im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich an dieser Verkehrssicherheitsaktion.

„Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehört zu den folgenschwersten Unfallursachen. So wurden im vergangenen Jahr in unserem Bundesland bei 366 Unfällen mit dieser Ursache 434 Menschen verletzt und fünf getötet. Deshalb gilt für alle: Im Straßenverkehr ist ein klarer Kopf gefragt. Alkohol, Drogen und Medikamente, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind damit nicht vereinbar“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel.

Ziel dieser Verkehrssicherheitsaktion ist es, im gesamten Bundesgebiet auf die Gefährdungen im Straßenverkehr aufmerksam zu machen und das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern. Die Verkehrssicherheitsaktion wurde 2018 von der Innenministerkonferenz mit jährlich wechselndem Schwerpunkt ins Leben gerufen. Bisherige Schwerpunkte waren „Ablenkung“ (2018) und „Gewerblicher Personen- und Güterverkehr (2019). Der Kontrolltag im Jahr 2020 mit dem Motto „Radfahrende“ wurde wegen der Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.

Zeitgleich beginnen morgen die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ der Landespolizei M-V. In diesem Monat stehen „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ im Mittelpunkt. Allein am morgigen Donnerstag sind 78 Kontrollstellen sowie der Einsatz von 275 Polizeibeamtinnen und –beamten im gesamten Nordosten geplant.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 5.147 Alkohol-/Drogendelikte im Straßenverkehr polizeilich geahndet. Die mobilen und stationären Kontrollen finden landesweit im gesamten Monat Mai statt, um die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren bei mangelnder Fahrtüchtigkeit hinzuweisen und das Bewusstsein für diese Gefahren zu steigern.

Neben diesen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stehen vor allem auch präventive Botschaften rund um das Thema im Vordergrund. Dabei wird die Landespolizei von zahlreichen Partnern und Institutionen unterstützt, die sich mit Verkehrssicherheitsarbeit befassen wie beispielsweise der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) oder die Landesverkehrswacht.

Gutachten zur Stiftung Klima- und Umweltschutz

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Tag ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten über Wege zur Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag übergeben. Das Gutachten wurde von der Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Birgit Weitemeyer erstellt.

Zur Stunde wird das Gutachten dem Landtag vorgestellt. Dazu sind auf Einladung der Landtagspräsidentin Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, Innenminister Christian Pegel, der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und die Gutachterin zusammengekommen.

Im Anschluss an die Beratung im Landtag stellen Innenminister Pegel und Professorin Weitemeyer das Gutachten in einem Pressegespräch vor. Das Pressegespräch findet planmäßig um 14 Uhr im Willebrandsaal, Raum 1.B27 des Innenministeriums statt. Innerhalb des Gebäudes ist dazu bitte ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Pressekonferenz wird auch über die Kanäle des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in den sozialen Medien übertragen.

Das Gutachten enthält zwei mögliche Wege, um zu einer Stiftungsauflösung zu kommen:

1.) Auflösung durch die Stiftung selbst

2.) Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht

„Ich bin froh, dass das Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer jetzt vorliegt. Das Ziel der Landesregierung ist ganz klar, dass die Stiftung aufgelöst wird. Die Wege zur Auflösung sind nun ebenfalls klar und durch das Gutachten abgesichert. Die Stiftung kann nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre ursprünglichen Ziele nicht mehr mit der notwendigen Akzeptanz erreichen. Es ist schon damals vereinbart worden, dass der Geschäftsbetrieb der Stiftung aufgelöst wird. Die Stiftung muss jetzt auch darlegen, wie genau der Geschäftsbetrieb die Fertigstellung der Ostseepipeline unterstützt hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

Die Ministerpräsidentin wird nach der Pressekonferenz von Minister Pegel und Frau Professorin Weitemeyer ein kurzes Statement in der Staatskanzlei abgeben. Über die Uhrzeit wird kurzfristig informiert. Das Statement wird auch über den Facebook-Kanal der Staatskanzlei übertragen.

„Wir werden das Gutachten jetzt den Landtagsfraktionen vorstellen. Die Auflösung durch den Vorstand ist danach der vorrangige Weg, aber auch die Aufhebung ist möglich. Mit diesem Gutachten liegt uns die Expertise einer hochanerkannten Stiftungsexpertin vor, auf die wir unser weiteres Handeln sicher stützen können“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Operation „Schneller Adler“

Sassnitz-Mukran: Schauplatz der Operation „Schneller Adler“

Insel Rügen – Deutsche und niederländische Spezialkräfte führen seit dem 2. Mai in Mecklenburg-Vorpommern die Übung „Schneller Adler“ zur Evakuierung von gefährdeten Personen aus Krisenländern durch. Am 6. und 7. Mai wird der Standort Sassnitz im Rahmen einer „Schnellen Seeevakuierung“ ebenfalls Schauplatz der Übung sein.

Eine Woche lang operieren die Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland und den Niederlanden gemeinsam, um auch die Abstimmung zwischen den Verbündeten weiter zu verbessern. Ziel der Übung ist es, verschiedene Rettungsszenarien zu Lande, zu Wasser und aus der Luft zu proben, um Staatsangehörige im Ernstfall schnell aus Krisenregionen evakuieren zu können. Erkenntnisse aus der Rettungsmission in Afghanistan aus dem Jahr 2021 fließen ebenfalls mit ein.

Der Standort Sassnitz ist für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See. Dies macht ihn zu einem idealen Schauplatz der Bundeswehrübung „Schneller Adler“. ©Bundeswehr

Der Standort Sassnitz ist für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See. Dies macht ihn zu einem idealen Schauplatz der Bundeswehrübung „Schneller Adler“. ©Bundeswehr

Der Standort Sassnitz bietet sich dank seiner guten Infrastruktur als idealer Übungsplatz an. Den Einsatzkräften stehen weitreichende Flächen und funktionale Gebäude für die verschiedensten Szenarien zur Verfügung. Der Standort ist zudem für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See.

„In Zeiten weltweit zunehmender Krisenherde sind Übungsmissionen wie „Schneller Adler“ für die Einsatzfähigkeit unserer Bundeswehr von hoher Bedeutung. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie schnell der Einsatz der „Division Schnelle Kräfte“ von Nöten sein kann. Selbstverständlich unterstützen wir als Stadt und Standort diese Übung mit allen notwendigen Ressourcen. Dank der vielfältigen und guten Infrastruktur finden die Soldatinnen und Soldaten eine Vielzahl an unterschiedlichen Einsatzbedingungen, welche sie auf kommende Aufgaben vorbereitet“, so Frank Kracht, Bürgermeister der Stadt Sassnitz, am Rande der Übung.

Bereits im Jahr 2020 hat der Standort sich als Stützpunkt für Versorgungs- und Evakuierungsmissionen von und ins Baltikum verdient gemacht. So wurden im Zuge der Grenzschließungen auf Grund von Corona, gestrandete Geschäftsleute und Touristen in ihre Heimat zurückgebracht und Angestellte estnischer Firmen unter Umgehung der Landesgrenzen aus Mitteleuropa zurückgeholt.

Die Stadt Sassnitz ist ein staatlich anerkannter Erholungsort an der Ostsee. Sie liegt auf der Halbinsel Jasmund im Nordosten der Insel Rügen und gehört zum Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern.

 Sassnitz erhielt 2012 den UNESCO-Weltnaturerbe-Titel für die reichhaltigen Buchenurwälder im Nationalpark Jasmund. Nordöstlich an die Kernstadt angrenzend beginnt die Kreideküste mit der Stubbenkammer und dem Königsstuhl. Zudem ist Sassnitz für seine Bäderarchitektur im Kurviertel sowie für den Fährhafen Sassnitz im südlichen Ortsteil Mukran bekannt.

Digitale Lösungen im Krankenhaus

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese überbrachte heute der Universitätsmedizin Rostock drei Fördermittelbescheide aus dem Krankenhauszukunftsfonds in einer Gesamthöhe von rund 4,5 Millionen Euro.

Drese: „Digitale Lösungen im Krankenhaus sparen Zeit, erhöhen die Patientensicherheit und verbessern die Patientenversorgung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Bereichen. Mit mehr als vier Millionen Euro unterstützen wir deshalb den Aufbau einer E-Health-Plattform in der Universitätsmedizin Rostock. Das Patientenportal wird unter anderem ein durchgängig digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement beinhalten.“

Weitere 360.000 Euro stehen für die Einrichtung eines durchgehend digitalen Dokumentationssystems für Pflege- und Behandlungsleistungen zur Verfügung. Aufwändige Prozesse im Klinikalltag könnten so darüber hinaus optimiert werden, so Drese.

Die Unimedizin Rostock zählt mit mehr als 43.000 stationär und teilstationär sowie etwa 245.000 ambulant zu behandelnden Patienten und Patientinnen im Jahr zu den größten Häusern des Landes und bietet als Maximalversorger Therapien in allen Fachbereichen an.

Christian Petersen, Kaufmännischer Vorstand der Unimedizin Rostock, nahm die Bescheide entgegen: „Für die Zusage sind wir sehr dankbar, denn wir haben in Sachen Digitalisierung viel vor und wichtige Projekte sind bereits in der Vorbereitung weit vorangeschritten.

Im Zuge der E-Health-Plattform und des digitalen Dokumentationssystems sollen beispielsweise auch ein digitales Medikationsmanagement sowie Portale für die Kommunikation zwischen Klinik und Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

„Wir setzen stark auf einen mobilen Ansatz. Das heißt, die Anwendungen sind für den Arzt oder die Pflegekraft direkt über Tablet oder Smartphone am Krankenbett sowie für die Patienten in der Häuslichkeit nutzbar“, so Petersen.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Grundsteuer ist nicht Zensus

Schwerin – Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in Ihrem Briefkasten vorfinden. Es handelt sich um zwei verschiedene Briefe, von denen keiner ungelesen im Papierkorb landen darf.

„Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, erläutert Finanzminister Dr. Heiko Geue den einen Brief und führt dazu weiter aus:

„Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden, aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘.“

Denn die Bearbeitung und auch die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über www.elster.de. Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellt, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten. Dies vermeidet nicht nur Medienbrüche und damit Verzögerungen in den Prozessabläufen, sondern trägt auch zur Fehlervermeidung bei, weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden“, informiert Dr. Heiko Geue.

„Zeitgleich mit dem Informationsschreiben der Finanzkollegen gehen im Zuge des Zensus 2022 Briefe der Statistischen Ämter an die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in die Post. Die Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben“, sagt Innenminister Christian Pegel zu dem zweiten Brief und erläutert:

„Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen.“

„Wenn Sie solche Gebäude Ihr Eigen nennen, könnten also in den kommenden Tagen zwei behördliche Schreiben zugleich in Ihrem Briefkästen landen, die einander von außen ähneln können: einer vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und ein zweiter vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen“, fassen die beiden Minister zusammen.

Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden.

 „Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.

Finanz- und Innenminster haben zudem noch einen Hinweis zu eventuellen Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben: „Sie sind stets an den Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline zum Zensus keine zur Grundsteuerreform beantworten.“

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort finden Sie auch eine Checkliste mit Tipps, wie Sie die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten können.

Erneuerbare Energien mit Wachstum in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Statistischen Amtes in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstanden.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine der drängendsten Aufgaben dieser Zeit. Vor allem die Nutzung von Wind und Sonne zur Stromerzeugung hat in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das spricht für die wachsende Bedeutung von erneuerbaren Energieträgern. Strom zu produzieren reicht dabei längst nicht mehr aus. Wir brauchen auch die dafür notwendigen Speichertechnologien, zudem müssen die Wärmeversorgung und die E-Mobilität immer mehr durch erneuerbare Energien gedeckt werden, weg von den fossilen Energien Gas und Öl. Forschung und Entwicklung – die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sind dafür ein wichtiger Schlüssel. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden qualifizierte Arbeitsplätze im Land geschaffen. Das stärkt die regionale Wirtschaft vor Ort,“ so Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer

Meyer machte abschließend auch auf die Herausforderungen beim Ausbau regenerativer Energien aufmerksam. „Es ist wichtig bei Planungsverfahren insgesamt schneller werden. Die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden, Landesplanung und kommunaler Ebene kann weiter verbessert werden. Gleichzeitig muss die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden sein. Das ist und bleibt eine große Herausforderung und auch eine gemeinsame Aufgabe, die Probleme vor Ort gemeinsam zu lösen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

  • Anlagen: Im Jahr 2021 gab es insgesamt 25.124 Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das waren rund 19-mal so viele wie im Jahr 2002 mit 1.313 Anlagen.
  • Gesamtleistung: Im Jahr 2002 lag die Gesamtleistung der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei 803 Megawatt – im Jahr 2021 lag die Gesamtleistung bei 7.717 Megawatt.
  • Leistung nach Anlagen: Windkraftanlagen dominieren nach Leistung bei den Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Insgesamt 2.107 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4.599 Megawatt nutzten 2021 die Windenergie zur Stromerzeugung. 89 Prozent der Windkraftanlagen (1.876) befanden sich an Land (onshore), 231 Windkraftanlagen in der Ostsee (offshore).
  • Art der Anlagen: Nach Anzahl dominieren Photovoltaikanlagen, von denen es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 22.414 gab. Sie hatten zusammen eine Leistung von 2.679 MW.
  • Netzeinspeisung: Insgesamt gab es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 25.906 Anlagen zur Stromerzeugung mit Netzeinspeisung. Sie hatten eine Gesamtleistung von 8.661 Megawatt.

Weiterführende Informationen zum Thema Energie finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Energie.

Backhaus: Weiter auf Kurs für BUGA 2025

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat mit Vertretern der Landesregierung und der Verwaltungsspitze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die geplante BUGA im Jahr 2025 diskutiert. Hintergrund ist die Anfang April vorgelegte Risikoanalyse, wonach die BUGA nicht wie ursprünglich geplant stattfinden kann. Nun sollen schnell Alternativen entwickelt werden, so der Minister.

„Ich muss feststellen, für die BUGA in Rostock ist es zwei Minuten vor zwölf. Die Corona-Pandemie und nun der Ukraine Krieg führen dazu, dass nicht alles zeitgerecht umgesetzt werden kann, was man sich vielleicht wünschen würde. Aber ich stehe zum Wort der Landesregierung. Die zugesagten Mittel in Höhe von 60 Mio. Euro stehen für die BUGA 2025 bereit.

Aber eben auch nur für diese BUGA. Deswegen liegt nun der Ball bei der Hanse- und Universitätsstadt. Sie muss ein angepasstes Konzept vorlegen, das den zeitlichen, finanziellen und kulturellen Rahmen für eine solche Veranstaltung ausfüllt. Für mich ist klar: Die BUGA ist nur mit der Warnowbrücke durchführbar.

Der Stadtpark muss entwickelt werden, ebenso der Stadthafen mit dem Hochwasserschutz. Und Oberbürgermeister Madsen hat auch erklärt, dass ein Teil des Warnowquartiers umsetzbar sei. Noch vor den Sommerferien soll nun ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, das dann noch vom Kabinett gebilligt werden muss. Eine Verschiebung kommt jedoch nicht in Frage, da die Mittel nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen“, so der Minister.