Gründungsgeschehen in M-V

Meyer: Unternehmensgründungen und Start-ups unterstützen – vielfältige Möglichkeiten nutzen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist das Gründungeschehen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Gründungen sind von großer wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Land, denn sie haben Potential für mehr Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, Unternehmensgründungen und Start-ups zu unterstützen. Die Möglichkeiten sind vielfältig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Gründungsförderung insgesamt 19 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.

Zu den Zielen der Gründungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zählen die Motivation zu innovativen und zukunftsweisenden Ideen für Produkte und Dienstleistungen und zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit; die Unterstützung für den Prozess von der Idee zum marktgängigen Produkt sowie Innovation und Selbstständigkeit zu fördern.

„Im Fokus haben wir dabei potentielle und tatsächliche Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und forschungs- und entwicklungsstarken Unternehmen sowie junge innovative Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Meyer weiter.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass der Fokus in dieser Legislaturperiode auf innovativen Gründungsideen liegt. „Wir haben z.B. im Programm Gründungsstipendien den Kreis der Förderbegünstigten erweitert. Künftig müssen Gründungsideen hier nicht mehr ausschließlich innovativ, technologieorientiert und wissensbasiert sein.

Die Förderung wird ausgehend von Ingenieurwissenschaften auch für die Bereiche Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft geöffnet. Somit können mehr Stipendiaten gefördert werden. Neu ist mehr Flexibilität: Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den maximalen Bezugszeitraum von 18 Monaten aufgrund von Elternzeit zu unterbrechen. Nach der Elternzeit kann das Gründerstipendium fortgesetzt werden“, sagte Meyer.

Gründerinnen und Gründern von Sozialunternehmen (Social Entrepreneur) benötigen häufiger den Erwerb kaufmännischer Kenntnisse und haben häufig einen Kapitalbedarf von bis zu 25.000 Euro.

„Auch für diese Zielgruppe sind die Förderinstrumente Bildungsschecks für Existenzgründungen und Mikrodarlehen zugänglich. Innovative, wissensbasierte und technologieorientierte Gründungsideen aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich können zudem im Rahmen von Entrepreneurship begleitet werden; möglich ist bei Gründung die Förderung in Form eines Gründungstipendiums. Des Weiteren haben wir die förderfähigen Branchen für die Gewährung von Mikrodarlehen erweitert“, erläuterte Meyer im Landtag abschließend.

Eindämmung von Meeresmüll

Schiffsabfälle: Novelliertes Gesetz soll Meeresmüll eindämmen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das seit 2003 geltende Schiffsabfallentsorgungsgesetz  M-V novelliert. Einzelheiten stellte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der 22. Sitzung des Landtages im Schweriner Schloss vor. Grund für die Novellierung ist eine notwendige Anpassung des Gesetzes an europäisches Recht.

„Mit der Überarbeitung des Gesetzes wird die Übergabe von Schiffsabfällen von anlaufenden Schiffen in den Häfen unseres Bundeslandes noch weitreichender als bisher geregelt. Damit möchten wir den Eintrag von Abfällen in die Meeresgewässer noch konsequenter verhindern. Und das ist dringend geboten, denn laut Bundesumweltamt befinden sich mittlerweile zwischen 100 und 142 Millionen Tonnen Müll in den Meeren.

Man geht davon aus, dass etwa 70 Prozent der Abfälle zu Boden sinken, von den restlichen 30 Prozent wird etwa die Hälfte an den Stränden angespült, die andere Hälfte treibt an der Wasseroberfläche und in der Wassersäule. Jährlich werden bis zu 10 Millionen weitere Tonnen eingetragen. Sie schädigen die Meerestiere, insbesondere Wale und Delfine, und deren Habitate, darunter Korallenriffe und Weichsedimente nachhaltig. Hinzu kommen die ökonomischen Auswirkungen für die Beseitigung von Strandabfällen“, sagte Backhaus.

In diesem Sinne wird den Schiffen durch die Zahlung eines pauschalierten Entsorgungsentgeltes nun grundsätzlich das Recht eingeräumt, den gesamten an Bord befindlichen Schiffsabfall in den Häfen zu entladen (Anlage V des MARPOL-Übereinkommens). Dazu gehören Essensreste, Hausmüll, betriebsbedingte Abfälle, jeglichen Plastikmüll, Ladungsrückstände, Speisefette, Fanggeräte und Tierkadaver.

Unter dieses pauschalierte Kostenregime fällt auch die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen. Extra zu vergüten sind von den Schiffsführern dagegen stets die Kosten für die Entsorgung übergebener Ladungsrückstände oder von Abfällen aus den Abgasreinigungssystemen

Weitere wesentliche Änderungen des Gesetzes betreffen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 die Einführung:

  • von Regelungen zur Voranmeldung von Schiffsabfällen in elektronischer Form,
  • von Vorschriften zur Zugänglichmachung der Informationen zur Verfügbarkeit geeigneter Hafenauffangeinrichtungen in den jeweiligen Häfen und deren Kostenstruktur
  • einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Entsorgung aller Schiffsabfälle vor dem Auslaufen mit europarechtlich einheitlichen Ausnahmetatbeständen sowie
  • einer Pflicht zur Erstellung und Übergabe einer (elektronischen) Abfallabgabebescheinigung durch die Betreiber von Hafenauffangeinrichtungen oder Hafenbehörden nach der Entladung der Schiffsabfälle durch die Schiffsführer.

Backhaus wies darauf hin, dass das Gesetzesvorhaben keinen rein abfallrechtlichen, sondern einen fachübergreifenden Charakter besitzt. Neben den Aspekten der Abfallwirtschaft betrifft das Gesetz schwerpunkmäßig vor allem die Belange des Seeverkehrs und der Häfen.

Die Landesregierung hat im Zuge der Novellierung eine vierwöchige Verbandsanhörung durchgeführt und dabei insgesamt fünfundzwanzig Verbänden die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gegeben.

Neue Pflegeausbildung

Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in der Landtagssitzung vom 18.05.2022

Schwerin – Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung steht unter anderem die Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz soll die Ausgestaltung des 2020 in Kraft getretenen bundesweiten Pflegeberufereformgesetzes auf Landesebene ergänzen.

Im Vorfeld der Sitzung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit: „Wir können die generalistische Pflegeausbildung als Erfolg bezeichnen. Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt. Mit dem ergänzenden Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Umsetzung der neuen Pflegeausbildung. So ermöglichen wir jungen Menschen eine einheitliche und hochwertige Qualifizierung im Bereich der Pflege und vermeiden lange Verfahren aufgrund verschiedener Zuständigkeiten.“

In den Entwurf seien die Erkenntnisse der ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeflossen, sodass die nötigen Regelungen für eine bessere Umsetzung zunächst identifiziert und nun aufgenommen werden konnten, so Drese. Der Entwurf sieht unter anderem vor, alle Pflegeschulen dem Schulrecht unterzuordnen.

Berechnungen für Mecklenburg-Vorpommern gehen davon aus, dass im Jahr 2030 mindestens 130.000 bis zu 143.000 Pflegebedürftigen auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. „Das entspricht im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt einer Steigerung von etwa 30.000 bis 40.000 Menschen. Für diese wertvolle Arbeit benötigen wir weitere Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Der Grundstein hierfür ist ein gutes Ausbildungssystem“, betonte Drese.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, konnte heute nicht in Präsenz an der Landtagssitzung teilnehmen. In Vertretung für sie sprach Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, zu den Abgeordneten.

Das Pflegeberufereformgesetz ist 2020 in Kraft getreten. Es sieht landesrechtliche Regelungen ausdrücklich vor. Über die Ausgestaltung dieser ergänzenden Regelungen können die Länder selbst entscheiden.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. In dem neuen Ausbildungsmodell durchlaufen alle Auszubildenden in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann bzw. frau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren.

Strandzugänge modernisiert

Schulte: Gäste und Anwohner kommen jetzt sicher und bequem an die Wasserkante

Zingst – Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Jochen Schulte hat am Mittwoch im Ostseeheilbad Zingst die modernisierten Strandzu- und -abgänge offiziell eingeweiht.

„Die Modernisierung der Strandzugänge zusammen mit dem Ausbau des Deichkronenweges sind für die Region ein wichtiger touristischer Schritt. Kleinere Restarbeiten stehen noch aus. Dennoch sind mit dem Abschluss der Baumaßnahmen alle in der Gemeinde befindlichen Strandzugänge bis nach Prerow komplett erneuert und ausgebaut worden. So können Gäste und Anwohner des Ostseeheilbades Zingst sicher und bequem an die Wasserkante gelangen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Das Bauvorhaben umfasste unter anderem den Neubau der Deichtreppen, die Modernisierung der einzelnen Strandabgänge sowie die Ausstattung des gesamten Bereichs mit einheitlichem modernem Mobiliar wie beispielsweise Bänken, Papierkörben und Fahrradständern. Zudem wurden die Asphaltoberfläche des Deichkronenweges sowie die Deichzufahrten erneuert. Die Gesamtinvestition für die Maßnahmen beträgt rund 2,44 Millionen Euro.

„Das gesamte Vorhaben ist dank der engagierten Zusammenarbeit aller Beteiligten in kurzer Zeit umgesetzt worden. Von den Genehmigungsbehörden über die Gemeinde bis hin zu den bauausführenden Unternehmen haben alle an einem Strang gezogen. In Kombination mit dem Neubau der Uferpromenade und der Errichtung barrierefreier Strandzugänge in Zingst sind optimale Bedingungen für Spaziergänge im Ostseebad entstanden“, sagte Schulte.

In der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst sind seit dem Jahr 1991 zudem weitere 25 touristische Infrastrukturmaßnahmen durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von knapp 16 Millionen Euro unterstützt worden.

Die Gesamtinvestitionssumme betrug rund 24 Millionen Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um die Erweiterung der Zingster Kinderwelt, den Bau des gebührenfreien Parkplatzes „Zur Wellenwiese“ sowie den Neubau der Uferpromenade.

Erneuerbare Energien in M-V

Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter bei erneuerbaren Energien

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte heute im Landtag die Vorreiterrolle Mecklenburg-Vorpommerns bei den erneuerbaren Energien.

„Wir produzieren weit mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als im Land verbraucht wird. Als MV-Koalition haben wir uns vorgenommen, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes aus unseren eigenen erneuerbaren Energien zu decken. Energiepolitik ist für uns Klimaschutz- und Industriepolitik zugleich: für saubere Energie, für gute Arbeitsplätze und für mehr Wertschöpfung im Land“, sagte Schwesig in der Aktuellen Stunde.

Die Regierungschefin begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Kommunen und Anwohner zukünftig finanziell am Ertrag eines Windparks beteiligt werden müssen.

„Wir waren bei dieser Regelung bundesweit Vorreiter. Mit der Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts erwarten wir vom Bund, dass die MV-Lösung bundesweit umgesetzt wird. Und wir erwarten, dass die Kosten für die Stromnetze gerechter verteilt werden. Es ist nicht fair, dass ganz Deutschland vom grünen Strom aus MV profitiert, während die Menschen hier in der Region die höchsten Strompreise zahlen“, sagte Schwesig.

Das Land werde die heimische Industrie bei der Transformation hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen. Die Landesregierung habe gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften ein industriepolitisches Konzept für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, das auf saubere Industrien auf der Basis von erneuerbaren Energien setzt. „Dieses Konzept wird wie versprochen umgesetzt.“

Kurzfristig gehe es darum, sich unabhängiger von russischem Öl und Gas zu machen und den Menschen sichere und bezahlbare Alternativen zu ermöglichen. Das gelinge aber nicht von heute auf morgen. So würden beispielsweise viele Tankstellen in Mecklenburg-Vorpommern mit Öl aus der Raffinerie in Schwedt versorgt.

„Wer heute fordert, dass die Raffinerie in Schwedt ohne russisches Öl auskommen soll, der muss Alternativen aufzeigen. Wir kämpfen mit unseren Nachbarn in Brandenburg dafür, dass dieser Standort erhalten bleibt. Das Land ist auch bereit, in der aktuellen schwierigen Situation Öl über den Rostocker Hafen zur Raffinerie nach Schwedt bringen. Allerdings sage ich auch ganz klar: Es geht nicht, dass die Zukunftstechnologien anderswo angesiedelt werden und wir auf die Rolle der Erdölanladenstation reduziert werden. Wenn in Deutschland neue LNG-Terminals erstellt werden, dann muss Mecklenburg-Vorpommern auch daran beteiligt werden. Mit Rostock und Lubmin mit seiner Anbindung ans Gasnetz haben wir zwei sehr gute Standorte dafür, die dann später perspektiv für Wasserstoff genutzt werden können“, erklärte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin sagte weiter: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein dünn besiedeltes Flächenland. Viele Menschen pendeln zur Arbeit. Da geht es um Existenzen, um Arbeitsplätze, um kleine Handwerksunternehmen. Wir brauchen Energie zu Preisen, die sich auch Pendlerinnen und Pendler mit kleinen Einkommen leisten können. Gemeinsam mit der Bundesregierung haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu entlasten. Ich denke an die Energiepauschale in Höhe von 300 €, den Kinderbonus für Familien und die dreimonatige Steuersenkung auf Kraftstoffe.

Und wir helfen weiter: für die Umrüstung von Öl- und Gasheizungen und den Bau von Photovoltaikanlagen werden wir ein unbürokratisches Förderprogramm aufsetzen. Mit unserem Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr und bald auch mit dem Seniorenticket sorgen wir für bezahlbare und nachhaltige Mobilität.“