Tag der Kita-Verpflegung

Oldenburg: Grundlagen für gesunde Ernährung in den ersten Jahren legen

Schwerin – Fachleute haben beim „Tag der Kitaverpflegung in MV“ Empfehlungen gegeben, wie die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen verbessert werden kann. Bei dem kostenfreien Online-Fachtag gaben sie Tipps, wie sich Ernährungsbildung in den Kita-Alltag einbinden lässt und wie ein guter Speiseplan aussehen sollte. Die Veranstaltung wandte sich an Kitaleitungen, Pädagogen, Speisenanbieter, Küchenfachkräfte, Verwaltungen und Interessierte.

Finanziert wird die Vernetzungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in MV vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg sagte: „Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass sich Kinder gesund ernähren. Dabei sollen nicht nur Essen angeboten werden, das den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht, sondern eben auch ökologische Produkte, regionale Produkte. Es ist wichtig, dass sich jedes Kind gesund ernährt und gesund bleibt. Dafür können wir gerade in den ersten Jahren des Lebens die Grundlagen legen. Dabei sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten wissen, woraus eine gute Ernährung besteht.“

Der Tag der Kita-Verpflegung in MV ist gleichzeitig auch Startpunkt für einen Speiseplancheck der DGE-Vernetzungsstelle. Kindertageseinrichtungen und Speiseanbieter können bis Ende Mai einen vierwöchigen Speiseplan einsenden. Diesen bekommen sie fundiert ausgewertet und mit Tipps und Ideen zurück. Unter allen Einsendern werden fünf „Kita-Ideen-Boxen“ verlost mit Experimenten und Spielen rund um das Thema Ernährung.

 Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung wurde ins Leben gerufen, um die mehr als 1.000 Kitas in MV bei einer gesunden Ernährung der Kinder zu unterstützen. Projektleiterin Katharina Kutzner sagte, dass immer mehr Einrichtungen Kontakt mit ihr aufnehmen würden, um sich beraten zu lassen oder an Seminaren teilzunehmen.

Die Bundesländer haben die Vernetzungsstellen Schulverpflegung 2009 im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gegründet. Sie sollen alle Akteurinnen und Akteure im Bereich der Verpflegung beraten, informieren und miteinander vernetzen. 2010 wurde das Angebot auf den Bereich der Kita-Verpflegung erweitert.

Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung

Christian Pegel: Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung wurde einen Tag nach Eingang vorgestellt

Schwerin – Innenminister Christian Pegel stellt auf den Anwurf in Medienberichten, das vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragte Gutachten sei zurückgehalten worden, klar: „Gestern wurde mehrfach dargelegt, dass das Gutachten am Vorabend, dem 03. Mai 2022, übermittelt wurde.

Dies war notwendig für die Vorstellung am 04. Mai 2022. Aufgrund der Verabredung der Landtagspräsidentin mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Stiftungsvorstand und Vertretern der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens des Landes war eine Vorstellung des Gutachtens zunächst in diesem Kreise anzubieten. Die Fraktionen haben mit der Landtagspräsidentin nach der Sonderlandtagssitzung am 25.04. beraten und den 04.05. als Vorstellungstermin gewählt.

Hierdurch verblieb der Gutachterin auch die erforderliche Zeit für eine weitere Bearbeitung, um das parallel durch die Klima- und Umweltschutzstiftung selbst beauftragte weitere Gutachten durchsehen zu können.

Mit der Gutachterin der Landesregierung wurde vereinbart, dass sie sich dieses deutlich über 100 Seiten umfassende Gutachten der Klima- und Umweltstiftung ebenfalls ansehen und in ihrem Gutachten für die Landesregierung darauf eingehen werde, weil selbstredend jeder wissenschaftliche Beitrag zur Frage der Stiftungsbeendigung für uns von Interesse war und ist.

Das Land wird sich klugen wissenschaftlichen Hinweisen nicht verstellen, für die Gutachterin der Landesregierung gilt dies erst recht. Es war dabei bewusst, dass dies noch einmal Zeit in Anspruch nehmen wird. An einer Stelle des Gutachtens hat sich die Gutachterin dann mit einem Punkt des Gutachtens der Stiftung im Übrigen detaillierter befasst, weil es um wir Wirksamkeit einer Auflösungsklausel in der Stiftungssatzung geht – also eine zentrale Bestimmung der Satzung für die Beendigung der Stiftung. Auch dies ist gestern vorgestellt worden.

Von einer Zurückhaltung des Gutachtens kann also keine Rede sein. Die Bearbeitung folgte dem Grundsatz, dass das Land eine von wissenschaftlicher Gründlichkeit geprägte Begutachtung benötigt, die Sicherheit für das weitere Handeln schafft, und deshalb Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht.

Soweit Medienberichte dem Gutachten entnehmen wollen, die Gutachterin habe eine Begleitung des Pipeline-Baus als Haupt- und den Klima- und Umweltschutz nur als Nebenaufgabe gesehen, hat die Gutachterin gestern in beiden Vorstellungen genau das Gegenteil vorgetragen.“

Wiedervernässung von Mooren

Miller: Gemeinsamer Weg zu mehr natürlichem Klimaschutz ist eingeschlagen

Schwerin – Heute haben NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller und Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die Emissionen aus entwässerten Mooren zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag für den natürlichen Klimaschutz zu leisten.

„Klimaschutz ist neben dem Schutz der Biodiversität eine der wichtigsten Aufgaben unserer heutigen Zeit. Deutschland steht auf Platz 6 der weltweit größten CO2-Emittenten, daher kommt uns eine besondere Verantwortung zu“, so Till Backhaus.

Moorböden sind für rund 6 Prozent der CO2-Emission verantwortlich, obwohl sie wenig Fläche einnehmen. Die Wiedervernässung von Mooren ist daher ein besonders flächen- und kosteneffizientes Instrument des Klimaschutzes. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Moore rund 13 Prozent der Landesfläche ein. Dieser Vergleichsweise geringe Anteil der Landesfläche stellt mit einem Anteil von über 30 Prozent der Treibhausgasemissionen die größte Treibhausgas-Einzelquelle in Mecklenburg-Vorpommern dar (ca. 6 Mio. t CO2-Äq / Jahr). Dem möchten Landesregierung und NABU nun gemeinsam entgegenwirken und langfristig Moorböden wiedervernässen.

Etwa 55 Prozent der Moore werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen sollen auf eine moorschonende oder moorerhaltende Bewirtschaftung umgestellt werden. Dazu ist es notwendig Betriebe und Einzelpersonen mit geeigneten Fördermaßnahmen zu unterstützen.

Die jetzt geschlossene Absichtserklärung zielt darauf, die sich gegenseitig überlappenden oder ergänzenden Aspekte der jeweils geplanten Programme zu ermitteln und herauszuarbeiten. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Programme im Sinne der möglichst umfänglichen Wiedervernässung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln und mögliche Synergien zu nutzen. Dies erfolgt kurzfristig für die laufende EU GAP-Förderperiode.

Beide Partner erklären, die Programme und Förderungen beiderseitig im oben genannten Sinne zu bewerben, um die weitreichenden Ziele und notwendigen Einsparungen für den Schutz des Klimas zu erreichen. Die Absichtserklärung gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss entscheiden die Partner gemeinsam über eine Fortführung der Kooperation. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt zudem in der nächsten EU-Förderperiode der GAP weitere Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zum Moor- und Klimaschutz anzubieten.

Der NABU ist vor wenigen Tagen mit dem Moorflächenprogramm Klima+ gestartet, das abhängig von der Höhe der erzielten CO2-Einsparungen agiert. Damit ergänzt der NABU die bereits vorhandenen Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erreichung der Klimaziele in der Fläche.

„Die Wiederanhebung der Wasserstände in Moorflächen geht häufig mit einer Veränderung der Bewirtschaftung einher. Diesen Einschnitt in gewachsene Produktionsabläufe kompensieren wir, indem wir eine Prämie in Abhängigkeit von der Höhe der Minderung von CO2-Emission an die betroffenen Land- und Forstwirte zahlen. Als Naturschutzmacher*innen übernehmen wir so Verantwortung für die klimawirksame Wiedervernässung von Mooren und landwirtschaftlich genutzten Moorflächen. Je höher der Wasserstand angehoben wird, desto mehr CO2 bleibt im Boden gebunden und umso mehr profitieren Flächenbewirtschafter von der NABU-Prämie“, so Miller.

Eine Bewerbung für Klima+ ist das ganze Jahr über möglich.

Junge Archäologen erobern Schwerin

Gingster Schüler präsentieren Fundstücke und Arbeitsergebnisse im MV-Landtag

Insel Rügen – Die „Jungen Archäologen“ der Schule Gingst reisten in dieser Woche mit ihren Fundstücken der Insel und einer Präsentation im Gepäck nach Schwerin. Im dortigen Landtag eroberten sie die Herzen von Historikern und Bodendenkmalpflegern unseres Landes, die über die Chancen eines archäologischen MV-Landesmuseums diskutierten.

„Das war Aufregung pur“, erklärte Projektleiter Clemens Oppermann, „denn es nicht immer üblich, dass Schüler bei so hochrangigen Veranstaltungen dabei sein dürfen.“ Und gerade deshalb ist er stolz auf seine Arbeitsgemeinschaft mit Gingster Regionalschülern, die er im Sommer 2020 zusammen mit dem ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger René Schön und seiner Lehrerkollegin Anne Budzinski gegründet hat. Sie kooperieren mit dem Förderverein der Schule, der die Kosten für Honorare, AG-Materialien und Fahrten zu Fundstellen trägt.

Jonas Uthes (li.) und Maurice Springer sind junge Archäologen aus der Gingster Schule. Foto: Anne Budzinksi

Jonas Uthes (li.) und Maurice Springer sind junge Archäologen aus der Gingster Schule. Foto: Anne Budzinksi

Jonas Uthes und Maurice Springer, zwei der Mitstreiter von gut 15 Jungen und Mädchen, berichteten in der Landeshauptstadt den Experten von ihrer wöchentlichen Arbeit. „Am spannendsten wird es, wenn wir auf dem Acker rund um Gingst auf die Suche gehen“, erklärt Anne Budzinski die Begeisterung der Teilnehmer. Entdeckerstimmung herrsche, wenn ein steinzeitlicher Schaber, Scherben aus Bronze- und Slawenzeit oder mittelalterliche Münzen gefunden werden. René Schön unterstützt die Schüler, wenn sie die gefundenen Stücke dokumentieren, bewerten und zeitlich einordnen.

Der Auftritt der Gingster unterstütze die Landesidee eines Museums für die zahlreichen Funde aus Mecklenburg-Vorpommern, meint René Schön. Er ist den Insidern als einer der Bodendenkmalpfleger bekannt, die den Blauzahn-Schatz im Westen von Rügen gefunden und ausgegraben haben. Von solchen Schätzen vergangener Zeiten gebe es im Land noch viel mehr, doch leider fehle ein zentraler Ort, in dem diese für alle zugänglich präsentiert werden. Das machte auch die Podiumsdiskussion deutlich, an der unter anderem Landesarchäologe Dr. Detlef Jansen und Dr. Heidrun Derks vom Kalkriese-Museum Osnabrück teilnahmen.

Mehr Inklusion

30. Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung war Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin zu Gast bei der Veranstaltung „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel“ der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesverband der Lebenshilfe und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

In ihrer Ansprache forderte Sie Institutionen landesweit dazu auf, Inklusionsmaßnahmen zügig umzusetzen. Aber auch jede und jeder Einzelne könne dazu beitragen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap voranzubringen.

In Mecklenburg-Vorpommern lebten Ende 2021 385.529 Menschen mit Behinderungen. 201.283 von ihnen hatten einen Schwerbehindertenausweis. Als schwerbehindert gelten Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr von den Versorgungsämtern zuerkannt wurde.

Um Inklusion und Teilhabe für sie und andere benachteiligte Menschen zu erreichen, betonte Drese drei Grundbedingungen.

„Die erste Voraussetzung besteht in der Ermittlung der konkreten Maßnahmen, die an einem konkreten Ort für ganz bestimmte Zielgruppen umgesetzt sein müssen, damit Inklusion erfolgreich gelingt“, verdeutlichte die Ministerin. „Hier sind wir mit unserem Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, den die Landesregierung vor einem Jahr auf den Weg gebracht hat, bereits sehr weit vorangeschritten“, so Drese.

Zweitens gehe es um eine Priorisierung der Maßnahmen. Insbesondere mit Blick auf finanzielle Möglichkeiten könne nicht alles gleichzeitig umgesetzt werden, sagte Drese. Als dritte Bedingung für eine erfolgreiche Inklusion nannte Drese die Fähigkeit, zur ehrlichen Selbstkritik.

Stefanie Drese: „Ist die echte und breit umgesetzte Inklusion ein vordringliches Ziel? Sind wir wirklich bereit für Menschen mit Behinderung, für Ältere, für Kranke, für Kinder und Jugendliche, für alle weiteren Personengruppen mit ihren jeweils spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen die freie Zugänglichkeit zu allen Bereichen unserer Gesellschaft zu gewährleisten? Und sind wir als zuständige Institution oder Organisation auch in Mecklenburg-Vorpommern bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen?“

Die Ministerin verwies darauf, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet habe, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. „Es liegt an der Politik, der Gesellschaft und jedem einzelnen Menschen, Schritt für Schritt ganz konkret Teilhabe, Chancen und Zugänglichkeit zu verbessern. Denn, Menschen sind nicht behindert. Sie werden behindert“, so Drese zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde 1992 vom Verein „Selbstbestimmt Leben Deutschland“ (ISL) ins Leben gerufen und findet seitdem einmal jährlich am 5. Mai statt.

Der Landtag M-V hatte im vergangenen Jahr das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention beschlossen.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

EU-Förderung für Abfallberäumung in Jamel

Jamel – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat am Morgen einen Zuwendungsbescheid für die Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in Gägelow, OT Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergeben.

Die Mittel in Höhe von 361.100 Euro stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Zuwendung nach der Richtlinie zur nach­haltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbar­machung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien setzt sich zusammen aus 270.825,00 Euro (EU- Mittel -75%) und 90.275,00 Euro (nationale Kofinanzierung – 25%).

„Das Projekt leistet einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in der Gemeinde, es soll die Lebensqualität erhöhen. Ich verbinde mit der Förderung der Abfallberäumung die Erwartung, dass in gemeinsamer Anstrengung eine Reduzierung des Gefährdungspotentials für Wasser, Boden und Luft erreicht und ein positiver Impuls für den Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegeben wird“, sagte Minister Backhaus.

Das Grundstück gehört der Gemeinde Gägelow. Es ist im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landes als devastierte Fläche geführt. Hier befindet sich ein weitgehend eingestürztes Gutshaus. Auf den Flächen hinter dem Haus, von der Straße aus nicht einsehbar, wurden vor allem in den 2000er Jahren über einen längeren Zeitraum immer wieder Bauabfälle in größerer Menge illegal abgelagert. Sie enthalten auch Dämmwolle, Asbest und Teerpappe, welche als gefährliche Abfälle einzustufen sind.

Die untere Abfallbehörde schätzt die Masse der Bauabfälle auf ca. 400 Tonnen. Die Bauschuttmasse aus dem Abbruch der Gutshausruine wird nochmals auf 600 bis 700 Tonnen geschätzt.

Der Ortsteil Jamel ist seit 1992 regelmäßig Gegenstand der medialen Berichterstattung. Er gilt einerseits als Hochburg des Rechtsextremismus. Andererseits erfahren die Aktivitäten des Ehepaars Lohmeyer, welche entschieden gegenüber den rechten Aktivitäten auftreten, großes mediales Interesse. Seit 2007 veranstaltet das Paar unter anderem das Musikfestival „Jamel rockt den Förster“, welches als Zeichen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz überregional bekannt ist.

Landesgedenktag 8. Mai

Innenminister Pegel ordnet Beflaggung für M-V an

Schwerin – Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Beflaggung angeordnet. An öffentlichen Gebäuden werden – je nach Art der Behörde und Zahl der vorhandenen Masten – die Flaggen von EU, Bundesrepublik Deutschland, Mecklenburg-Vorpommerns und gegebenenfalls der Gemeinde auf Vollmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns an das Ende des verheerendsten Krieges der Menschheitsgeschichte und gedenken all derer, die dem Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind. Zugleich war der 8. Mai Auftakt der Errichtung einer sozialistischen Diktatur in Ostdeutschland. Es ist der Landesregierung wichtig, diese Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen“, begründet Innenminister Christian Pegel die Anordnung.

In der Vergangenheit wurden in Mecklenburg-Vorpommern an diesem Datum nur zu besonderen Jahrestagen wie etwa dem 75. die Flaggen gehisst.

„Wir möchten diesen für die deutsche Geschichte so bedeutungsvollen Tag stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Deshalb diskutieren wir aktuell auch darüber, die jährliche Beflaggung zum 8. Mai in die neue Beflaggungsverordnung unseres Landes aufzunehmen, deren Entwurf sich zurzeit in der Ressort- und Verbandsanhörung befindet“, so Christian Pegel. Mit deren Inkrafttreten rechne er frühestens im Spätsommer dieses Jahres.

Mikrodarlehen neu aufgelegt

Meyer: Unterstützung bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen – Erweiterung förderfähiger Branchen

Schwerin – Das Förderinstrument Mikrodarlehen ist neu aufgelegt worden. „Mit dem Mikrodarlehen sollen Existenzgründungen wieder stärker unterstützt werden. Oftmals fehlt es bei den Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen an finanziellen Mitteln bei den Betriebsausgaben oder die Einnahmen reichen am Anfang noch nicht aus, um auch die Kosten des Lebensunterhalts vollständig damit decken zu können. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Betriebsgröße des geplanten Unternehmens die Vergabe kleinvolumiger Kredite für Finanzinstitute wenig attraktiv ist. Hier wird das Land behilflich sein und den Schritt in die Selbständigkeit durch die Gewährung von Mikrodarlehen unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Gründungswillige können für Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung stehen, ab sofort wieder verzinsliche Mikrodarlehen in Form eines rückzahlbaren Zuschusses bis zu 25.000 Euro beantragen. „Auch aufgrund der COVID19-Pandemie gibt es einen höheren Bedarf an Mikrodarlehen. Mit Beginn der Pandemie wurden viele Gründungsplanungen vorerst unterbrochen. Diese Gründungsideen wieder zu beleben und Wirklichkeit werden zu lassen, dazu möchte das Land mit dem Mikrodarlehen einen Beitrag leisten“, erläuterte Meyer weiter.

Die Zuwendung erfolgt im Kontext eines Gründungsvorhabens vor oder in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer Gründung als Unternehmensnachfolge. Das Land stellt hierfür aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt acht Millionen Euro bereit.

Mit der Wiederaufnahme der Gewährung von Mikrodarlehen geht eine Erweiterung der förderfähigen Branchen einher. „Künftig können auch Gründungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit einem Darlehen unterstützt werden. Mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist dies ein zukunftsweisender Schritt, um Gründungen und Übernahmen von Handwerksbetrieben zu erleichtern“, erläuterte Meyer weiter.

Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars elektronisch sowie ergänzend schriftlich einzureichen. Die Antragsformulare werden unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, aus dem insbesondere eine Darstellung der Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung hervorgeht, beizufügen. Die Beurteilung der Marktfähigkeit kann auch durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer oder einer geeigneten Institution erfolgen.

Weitere Informationen zu den Mikrodarlehen finden Sie auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de.

Das Mikrodarlehen wurde von 2004 bis 2019 als revolvierender Fonds bewirtschaftet. Eingespeist wurden in diesen Fonds ursprünglich 6,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Refinanzierung des Fonds erfolgte durch Zins- und Tilgungsrückflüsse, so dass bis zum 31. Dezember 2019 ein Darlehensvolumen in Höhe von insgesamt rund 14,4 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen konnte. Das entspricht einer Darlehensanzahl von rund 1.500 Darlehen. Zum Kreis der Berechtigten gehören Existenzgründerinnen und -gründer, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung bzw. Übernahme. Der Hauptwohnsitz und zukünftige Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.