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Monat: Juli 2023

Badewasser-Qualität in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist durch eine Vielzahl an Gewässern geprägt. Ob Ostsee oder Bodden, Seen, Flüsse und Kanäle – unsere Gewässer sind beliebte Orte für Sport, Vergnügen und Erholung.

Frei nach dem Motto „Sommer, Sonne, Strand und Mee(h)r…“ sollen sich Bewohner und Gäste wohlfühlen und dabei auch einen unbeschwerten Aufenthalt in den Badegewässern Vorpommern-Rügens genießen.

Damit die Freude nicht getrübt wird, ist es wichtig, mögliche Gefahren und Gesundheitsrisiken zu kennen und darüber aufzuklären. Der Mensch besteht nicht nur zu einem großen Teil aus Wasser, er benötigt Wasser zum Leben. Ähnlich geht es auch vielen anderen großen und kleinen Lebewesen.

So verwundert es kaum, dass sich auch die allerkleinsten unter ihnen in den verschiedensten Gewässern heimisch fühlen – z. B. Bakterien oder Quallen als normale Bestandteile natürlicher Gewässer.

Gewöhnlich stellen sie für uns Menschen oder unsere (Haus-)Tiere keine unmittelbare Gefahr dar. Das kann sich dann ändern, wenn eine Reihe von Faktoren zeitgleich oder nacheinander zusammenkommen. Deshalb ist es gut, diese Risikofaktoren zu benennen und zu kennen:

Hygieneinspektoren des Gesundheitsamtes nehmen regelmäßig ab dem späten Frühjahr Wasserproben an ausgewählten repräsentativen Badestellen des Landkreises. Im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern überprüfen sie, entsprechend der Vorgaben der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V), die Qualität der Badegewässer bzw. EU-gemeldeten Badestellen im gesamten Bundesland.

Auch im Landkreis Vorpommern-Rügen wird die Entwicklung der Gewässer genauestens beobachtet und analysiert. So liegen stets Informationen zur aktuellen Einstufung des Badegewässers vor und im Notfall kann eingegriffen werden, z. B. mit einem Badeverbot durch den Betreiber der Badestelle oder des Strandabschnittes.

Aktuell hat das LAGuS in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass in den gegenwärtigen Badewasseruntersuchungen der Ostsee und der Boddengewässer Vibrionen nachgewiesen wurden. In den Badewasserproben der Monate Juni und Juli des Landkreises Vorpommern-Rügen sind bisher keine Vibrionennachweise erfolgt.

Dennoch weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass bei Patienten mit vorhandenen Wunden und zusätzlich schweren Allgemeinerkrankungen bzw. einem geschwächten Immunsystem sowie bei Personen höheren Alters ein erhöhtes Risiko besteht, an einer Infektion durch Vibrionen zu erkranken.

Vibrionen sind ein natürlicher Bestandteil der Bakterienflora salzhaltiger Meerwässer. Sie vermehren sich insbesondere bei Wassertemperaturen von über 20 Grad.

Weitere Informationen:

Straßensanierungen in Greifswald

Greifswald – Nachdem der städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M- V genehmigt wurde, lässt die Stadt mehrere Straßenabschnitte instand setzen. Mit der Maßnahme werden vor allem Löcher und Absatzaufbrüche beseitigt, die durch den Frost während des vergangenen Winters entstanden sind. Fahrzeugführer müssen mit zeitweisen Beeinträchtigungen rechnen.

Friedrich-Loeffler-Straße

Vom 31. Juli bis 4. August wird die Straßenführung der Friedrich-Loeffler-Straße zwischen Weißgerber Straße und Kapaunenstraße geändert. Wegen der Bauarbeiten wird die Straße halbseitig gesperrt und in Richtung Wollweberstraße als Einbahnstraße geführt.

Die Loeffler-Straße ist demnach in Fahrtrichtung Hansering von der Kapaunenstraße aus nicht befahrbar! Es kommt zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Tiefgarage Dompassage! Zudem werden in diesem Zeitraum einige Haltestellen im Streckenverlauf nicht bedient. Weitere Infos hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadtwerke Greifswald: https://www.sw-greifswald.de/Aktuelles#1147

Straße an der Mühle

Vom 8. bis 10. August wird die Straße an der Mühle in Eldena abschnittsweise bis zur Wiecker Brücke instand gesetzt. Am 8. August wird die Straßenoberfläche abgefräst, am 9. und 10. August erfolgt bereits der Asphalteinbau.

Während der Arbeiten wird der Verkehr halbseitig an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Wiecker Brücke ist während der Baumaßnahme nur für Fußgänger und Radfahrer passierbar. Mit Beeinträchtigung ist zu rechen.

In den nächsten Wochen wird zudem die Kreuzung Wolgaster Straße/Karl-Liebknecht-Ring instand gesetzt. Bereits abgeschlossen sind die Arbeiten in der Marienstraße, in der Straße Am Gorzberg, sowie in der Neumorgenstraße.

Schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar

Schwedenweg – eine Zeitreise durch die schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar

Wismar – Der Schwedenweg ist eine Zeitreise durch die schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar. Auf diesen Höhepunkt dürfen sich Wismarer und Gäste wieder am Sonntag, 20. August, freuen. Los geht es um 11.45 Uhr vor dem Rathaus.

Mit musikalischer Begleitung von Marschkapellen aus Deutschland und Schweden begeben sich historisch gekleidete Gäste und Persönlichkeiten der Stadt auf den Schwedenweg.

Der Umzug führt durch die Wismarer Altstadt, vorbei an Gebäuden und Orten, die für die Wismarer Schwedenzeit Symbolcharakter haben, wie das Kommandantenhaus am Markt, das königlich-schwedische Tribunal im Fürstenhof, das Zeughaus und das königlich-schwedische Provianthaus. Chöre, Musikzüge, Tänzer und Stuntmen begleiten den Zug und unterhalten die Gäste des Festes mit Kurzprogrammen, die auf der Straße aus dem Zug heraus dargeboten werden. Der Zug hält für Salutschüsse einige Male auf der Strecke an.

Streckenverlauf Schwedenweg:

Marktplatz – Sargmacherstraße – St. Marien-Kirchhof – Papenstraße – Baustraße – Lübsche Straße – Ulmenstraße – Breite Straße – Bohrstraße – Krönkenhagen – Mühlenstraße – Bauhofstraße – Altwismarstraße – Hinter dem Rathaus – Marktplatz.

Der Festumzug endet gegen 13.00 Uhr auf dem Marktplatz. Daran anschließend findet ein Abschlusskonzert auf der Bühne auf dem Marktplatz statt.

Verkehrseinschränkungen

Neue Absperrschranken an den Straßenzügen in der Gartenstadt

Rostock – Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den 1. FC Nürnberg am Sonntag, 30. Juli 2023, ab 13.30 Uhr im Rostocker Ostseestadion sind Verkehrseinschränkungen zu erwarten.

Ab 9 Uhr werden die Schillingallee bis zum Platz der Jugend sowie die Ernst-Heydemann-Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Auch das Parken ist in diesem Bereich ab 8 Uhr verboten. Die Erreichbarkeit der Notaufnahme des Universitätsklinikums Rostock für Hilfesuchende ist weiterhin gegeben.

Ab 11.30 Uhr gibt es wieder Verkehrseinschränkungen in der Gartenstadt. Entgegen der letzten Saison werden die Straßen Kopernikusstraße bis zur Kreuzung an der Schwimmhalle und der Trotzenburger Weg wieder befahrbar sein. Die Bauarbeiten in der Kopernikusstraße sind bis zum Spiel abgeschlossen. Die Gartenstadt ist für den öffentlichen Straßenverkehr nicht erreichbar.

Die Straße am Waldessaum/ Trotzenburger Weg dient den Anwohnern auf Grund der Einbahnstraße ausschließlich als Einfahrt in den Bereich und der Asternweg an der Ecke Kopernikusstraße als Ausfahrt aus dem Bereich. An den übrigen Straßeneinmündungen verhindern sieben Absperrschranken das Ein- und Ausfahren. Mit Spielbeginn werden sie wieder geöffnet. Feuerwehr- und Rettungskräfte können jederzeit an allen Zufahrten ein- und ausfahren.

Nach Möglichkeit sollten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Im unmittelbaren Umfeld des Stadions stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Auch der P + R-Parkplatz am Barnstorfer Ring hat nur eine begrenzte Kapazität.

Die Haltestellen des am Spieltag stattfindenden Schienenersatzverkehrs zwischen Rostock Hbf und Schwaan befinden sich am Konrad-Adenauer-Platz (Hauptbahnhof Nord).

In der Umgebung des Hauptbahnhofes sind die Parkplätze am Albrecht-Kossel-Platz (Hauptbahnhof Süd) und in der Erich-Schlesinger-Straße (vor Nordex, ehemals DMR) zwischen 9 und 20 Uhr gesperrt.

Für Besucherinnen und Besucher des Fußballspiels im Ostseestadion stehen kostenlos nutzbare Parkplätze am P + R-Parkplatz Barnstorfer Ring/Groß Schwaßer Weg bereit. Die Zufahrt sollte über den Autobahnring A 19/A20 und den Westzubringer (B 103, BAB A 20-Abfahrt Rostock West) erfolgen.

Wegen mehrerer Baustellen im Umfeld des Ostseestadions ist auch für den Durchgangsverkehr mit umfassenden Behinderungen zu rechnen. Der Bereich Reutershagen/Hansaviertel sollte daher wenn möglich weiträumig umfahren werden.

Die Besucher*innen sowie alle Verkehrsteilnehmer*innen werden um Beachtung der temporären Ausschilderungen und um Verständnis für die Einschränkungen gebeten.

Land will Schulabsentismus besser vorbeugen

Oldenburg: Weniger Bürokratie, kürzeres Verfahren, mehr Hilfe für die Schulen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet die Regelungen zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Im Schuljahr 2021/2022 gab es 403 Verstöße gegen die Schulpflicht, im Schuljahr 2022/2023 waren es 386.

Ministerin Simone Oldenburg hat schon zum Ende des Jahres 2022 veranlasst, das Verfahren im Umgang mit Schulabsentismus deutlich zu entschlacken: Das Verfahren ist eingekürzt, Berichtspflichten an die zuständige Schulbehörde wurden deutlich reduziert und erfolgen – ebenso wie die Einleitung von Bußgeldverfahren – nach dem 10. Fehltag. Nach dem 10. Fehltag hat auch eine Helferkonferenz unter Beteiligung der zuständigen Schulbehörde stattzufinden.

Zuvor trifft die einzelne Schule erzieherische bzw. Ordnungsmaßnahmen. Die Schulen erhalten zudem mehr Unterstützung durch das neue Kommunikations- und Beratungssystem für Eltern und Schule (KuBES), das seit dem letzten Schuljahr seine Arbeit am IQ M-V und an den vier Schulämtern aufgenommen hat.

„Die Ursachen für Schulabsentismus sind äußerst unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler passgenaue Unterstützung erhalten, aber die Lehrkräfte nicht weiterhin mit überbordenden Meldepflichten belastet werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weniger Bürokratie, kurze und effiziente Wege sollen helfen, Schulabsentismus in jedem Einzelfall möglichst früh zu beenden. Prävention erhält eine entscheidende Rolle.“

Zudem wird der Handlungsleitfaden für Schulen gegen Schulabsentismus von 2017 bis zum Schuljahr 2024/2025 grundlegend überarbeitet. Hierbei werden insbesondere die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Die Übersichtlichkeit soll erhöht, Mustervorlagen aktualisiert und zusammengefasst sowie offene Fragen zu Attesten und der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe geklärt werden.

Ziel ist es, einen deutlich schlankeren Leitfaden zu entwickeln, der auf frühzeitige Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte innerhalb und außerhalb der  Schule setzt, ein gutes Unterstützungssystem bereitstellt und die Lehrkräfte entlastet.

Entspannung bei der Futtererzeugung

Schwerin – Durch die landesweit gefallenen Niederschläge der vergangenen vier Wochen hat sich die aktuelle Futtersituation im Vergleich zu den Verhältnissen Mitte Juni deutlich verbessert. Anders als noch vor Wochen sind die Pflanzenbestände im gesamten Land durch die Niederschläge vorerst mit Wasser versorgt, eine Frei­gabe der Bracheflächen zur Mahd ab 1. August wird daher nicht erfolgen.

Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Auch wenn die Ernte der Druschfrüchte derzeit durch den Regen regional erschwert wird, bin ich sehr erleichtert über die ergiebigen Regenfälle in den letzten Wochen. Wenn man alle Wetterdaten im Land auswertet, dann haben alle Regionen etwas von dem dringend notwendigen Regen abbekommen. Die Futterflächen blieben beim 1. Schnitt in zahlreichen Betrieben unter den Ertrags- und Qualitätserwartungen und trockneten danach teilweise lokal völlig aus. In den letzten zwei Wochen fingen auch die stark betroffenen Futterflächen langsam an, sich zu erholen“.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein flächen­decken­des Defizit an Futter, es gibt aber eine spürbare Zahl an tierhaltenden Betrieben, die auf Zusatzfutter angewiesen sein werden. Das wird auch durch die bisher über 20 Betriebe bestätigt, die die Freigabe der extensiven Grünlandflächen zur Mahd nach deren Beweidung genutzt haben.

In der jetzigen Förderperiode lässt der europäische Rechtsrahmen wenig Ausnahmen zu, um Flächen für Umweltleistungen in Extrem- bzw. Notsituationen zur Milderung bzw. Kompensation von Ertragsausfällen zu nutzen. Eine entsprechende Nachfrage des Bundes bei der EU-Kommission ergab, dass die Möglichkeit der Futtergewinnung von Bracheflächen ab dem 1. August nicht richtlinienkonform und somit nicht zulässig ist.

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Wir werden als Land nicht alleine gegen die Vorgabe der Kommission handeln und können daher keine Freigabe der Brache­flächen zur Futtergewinnung ab dem 1. August erteilen.“

Andernfalls drohe eine Anlastung für Deutschland, sollten einzelne Länder davon Gebrauch machen.

Barrierefreier Umbau von Haltestellen

Meyer: Fahrgäste sollen ohne besondere Erschwernisse den Bus nutzen können

Plate – In der Gemeinde Plate sollen insgesamt 17 Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. „Ziel ist, dass Fahrgäste sich ohne besondere Erschwernis und ohne auf besondere Hilfen angewiesen zu sein auf dem Bussteig und in der näheren Umgebung zurechtfinden. Die bisher vorhandenen Bushaltestellen bieten diese Barrierefreiheit nicht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Gesamtmaßnahme wird in mehrere Bauabschnitte geteilt. In Consrade ist beabsichtigt, insgesamt sieben neue Bushaltestellen teilweise an Stellen zu errichten, an denen bisher keine Bushaltestellen vorhanden waren. Das betrifft beispielsweise Consrade „Dorf“. Die Bushaltestellenpaare Consrade „Gaststäte“ und Consrade „Am Berg“ verbleiben an den derzeitigen Standorten.

Darüber hinaus werden im Zuge des ersten Bauabschnitts in Plate an der „Banzkower Straße“ zwei Bushaltestellen und an der „Sukower Straße“ eine Bushaltestelle neu errichtet. Ebenfalls Bestandteil des ersten Bauabschnittes ist der Umbau des Bahnhofes mit Neubau einer Bushaltestelle in Plate. Bei den bestehenden Bushaltestellen „Peckatel Abzweig“ in der „Sukower Straße“ ist ein Rückbau der Halteflächen geplant.

In Peckatel beabsichtigt die Gemeinde Plate im Zuge des zweiten Bauabschnitts eine Bushaltestelle barrierefrei umzubauen. Neu ausgestattet wird die Bushaltestelle „Am Dorfplatz“ mit drei neuen Fahrradanlehnbügeln. In Plate beabsichtigt die Gemeinde im Zuge der Erweiterung der Naturgrundschule zudem eine Umgestaltung des Verkehrskonzeptes. Das neue Verkehrswegekonzept soll die Sicherheit für alle Verkehrseilnehmerinnen und -teilnehmer erhöhen.

„Vor dem Haupteingang der Grundschule in Plate soll ein neuer Bussteig entstehen. So können die Schulkinder direkt vor der Schule aus den Bussen aussteigen und müssen keine weiteren Straßen queren. Das erhöht die Verkehrssicherheit erheblich“, sagte Meyer.

Die bestehende Bushaltestelle vor dem Haupteingang zur Grundschule und das Bushaltestellenpaar „Friedhof“ und „Friedrich-Wehmer-Straße“ werden nach der Herstellung der neuen Bushaltestelle entbehrlich und somit zurückgebaut.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 817.000 Euro.

Fundsachenversteigerung

Fundsachenversteigerung ab 24. August unter www.rostock.de/fundbuero

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock versteigert Fundsachen vom 24. August 2023 um 19 Uhr bis spätestens 3. September 2023 um 19 Uhr. Unter den digitalen Hammer kommen dabei unter anderem Fahrräder, Handys, Schmuck, Uhren, Lautsprecher und Kopfhörer.

Die Fundsachen sind bereits seit 27. Juli 2023 auf der Internetseite www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau präsentiert. Eine Besichtigung der angebotenen Fahrräder ist am 22. August 2023 zwischen 15 und 17 Uhr im Fundbüro im Stadtamt, Charles-Darwin Ring 6 möglich.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 23. August beim Fundbüro im Stadtamt geltend zu machen. Mindestens einmal pro Jahr findet in Rostock eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen im Rahmen einer Online-Auktion statt.

Die zu versteigernden Fundgegenstände können jeweils vier Wochen vor Beginn der Auktion in einer Online-Vorschau besichtigt werden. Versteigert werden alle Fundgegenstände, für die kein*e Eigentümer*in ermittelt werden konnte oder für die die oder der Finder*in ihren bzw. seinen Anspruch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht hat.