Mecklenburger Allee in Elmenhorst

Meyer: Verbindung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Elmenhorst über Mecklenburger Allee steht

Elmenhorst – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Montag in der Ortslage Elmenhorst offiziell eine Verkehrsfreigabe für die Verlängerung der Mecklenburger Allee vorgenommen. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Neubauvorhabens Landestraße L 12 Ortsumgehung Elmenhorst.

„Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist die Verbindung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Elmenhorst über die Mecklenburger Allee wieder möglich. Das entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort von dem hohen Verkehrsaufkommen. Die Bauarbeiten für die gesamte Maßnahme der kompletten Ortsumgehung gehen unvermindert weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Maßnahme Ortsumgehung Elmenhorst umfasst einen etwa 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, drei Ingenieurbauwerke (ein Brückenbauwerk und zwei Fledermauswände), zwei Regenrückhaltebecken und drei Kreisverkehre zum Anschluss an das bestehende Straßennetz. Die geplante Bauzeit der gesamten Maßnahme beträgt insgesamt 24 Monate. Der Abschnitt „Verlängerung der Mecklenburger Allee“ wurde als gemeinschaftliche Baumaßnahme der Universitäts- und Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt.

Im Wesentlichen wurde der vierarmige Kreisverkehr Mecklenburger Allee, der „Stich“ zur Mecklenburger Allee und der Bau des anschließenden dreiarmigen Mini-Kreisverkehres realisiert. „Bisher haben die Straßenbauarbeiten rund ein halbes Jahr gedauert. Diese Zeit war auch geprägt von Straßensperrungen, Umleitungen, Baulärm und Staub. Ich danke den Straßennutzern und Anwohnern für ihre Geduld und ihr Verständnis. Im Ergebnis nach Ende aller Maßnahmen wird die Verkehrssicherheit erheblich erhöht“, sagte Meyer.

Seit dem Frühjahr dieses Jahres wurde mit dem Brückenbauwerk im Zuge des Steinbecker Weges, dem Bau zweier Regenrückhaltebecken sowie der Anlage von Laichgewässern begonnen. Die Fundamente des Brückenbauwerks sind bereits hergestellt, aktuell wird an den Kammerwänden und Widerlagern gearbeitet.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 sollen Fledermauswände als Ingenieurbauwerke ausgeführt, Schutz- und Leiteinrichtungen gestellt, die Fahrbahnmarkierung aufgebracht, die Beschilderung gesetzt und landschaftsplanerische Begleitmaßnahmen ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe ist voraussichtlich für Ende 2024 vorgesehen.

Insgesamt wurden fast 1,7 Millionen Euro für den ersten Teil der Ortsumgehung investiert. Diese Kosten haben sich Hansestadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa hälftig geteilt. Der städtische Anteil konnte durch das Land aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie mit 600.000 Euro gefördert werden.

Die Gesamtkosten für die gesamte Ortsumgehung werden sich nach jetzigem Stand auf etwa 17 Millionen Euro belaufen.

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

Haltepunkt „Malchow Krebssee“ eröffnet

Jesse: Der neue Haltepunkt ist ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus vor Ort sowie der ländlichen Region

Malchow – Der neue Haltepunkt „Malchow Krebssee“ ermöglicht Fahrgästen vor Ort einen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr und trägt damit zur Bereicherung des Tourismus vor Ort bei.

„Der Südbahn-Saisonverkehr und der zusätzliche neue Haltepunkt Krebssee sind ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus sowie der ländlichen Region. Der neue Halt in der beliebten Tourismusregion zwischen Malchow und Plau am See führt direkt vor die Tür der attraktiven Ausflugsziele ´Sommerrodelbahn´ und ´Affenwald´. Pünktlich zur diesjährigen Sommersaison können Bewohner und Gäste klima- und umweltfreundlich mit der Bahn anreisen und die Region erkunden.“

Staatssekretärin Jesse betont weiter: „Im Rahmen des aktuellen Tourismuskonzeptes und des Südbahn-Saisonverkehres des Landes haben sich die Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co KG und das Land auf einen neuen Haltepunkt auf der Strecke RB 15 Inselstadt Malchow – Waren Müritz geeinigt. Der neue Halt ´Malchow Krebssee´ entlang der Mecklenburgischen Seenplatte ist klug gewählt“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes bieten wir Anwohnerinnen und Anwohnern der Region als auch Touristen einen einfachen, niederschwelligen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr. Fahrgästen gelingt damit noch leichter der Umstieg auf den Zug“, informiert Regio Infra Nord-Ost GmbH (RIN) Geschäftsführer Dr. Ralf Böhme.

„Die Bauart des Haltepunktes setzt zudem bautechnologisch neue Wege. Ein innovatives, in Deutschland erstmalig angewendetes Verfahren vereinfachte den Bau des Haltepunktes, schont die Umwelt und ermöglicht ein einfaches Umsetzen des provisorischen Haltepunktes an einen anderen Standort. Unser Dank gilt vor allem dem Land Mecklenburg-Vorpommern, als auch der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die bei der finanziellen Förderung des Haltepunktes unterstützt haben“, dankte Dr. Ralf Böhme den Förderern des Projektes.

„Mit großer Freude haben wir die feierliche Eröffnung des neuen Haltes Malchow Krebssee auf unserer Strecke der RB15, die wir seit dem Jahr 2021 im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betreiben, begleitet. Die Region um den Krebssee, die sowohl im Sommer als auch im Winter ein beeindruckendes Ziel ist, lädt Besucherinnen und Besucher zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten ein und bietet Möglichkeiten, die unberührte Natur fernab des hektischen Alltags zu genießen.

Ab sofort können Fahrgäste den See bequem mit unserer Linie RB15 und dem eingesetzten Zug erreichen. Vom 17. Mai 2023 bis zum 10. September 2023 bedienen wir, die ODEG, diesen neuen Haltepunkt im Rahmen des Saisonverkehrs der Südbahn“, berichtet Stefan Neubert, Geschäftsführer der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH.

Die Innovation des neuen Haltepunkt Malchow Krebssee ist, dass der Haltepunkt komplett auf Schraubfundamenten gebaut ist. Hierbei wird der Boden unter dem Haltepunkt nicht versiegelt, sondern bleibt bestehen, wie er ist. Schraubfundamente wurden dazu vor Ort in den Boden geschraubt, wobei Unebenheiten durch einstellbare Höhen der Fundamente ausgeglichen werden und der Einsatz von schweren Maschinen wie z. B. Bagger oder Walzen vermieden wurde.

Auf den Schaubfundamenten liegt eine Stahlkonstruktion als Haltepunkt auf. Normalerweise bestehen Haltepunkte aus Betonplatten und Metallkonstruktionen. Von dieser Bauart wurde für diesen Haltepunkt Abstand genommen, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Der Haltepunkt sollte mit einer flexiblen Baukonstruktion erbaut werden, die es ermöglicht, den Haltepunkt ggf. zukünftig auch an andere Standorte umzusetzen.

Um öffentliche Mobilität als bequeme und sichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr anbieten zu können und insbesondere die ländlichen Räume besser mit öffentlichen Mobilitätsangeboten zu erschließen, reicht ein günstiges deutschlandweites Ticket allein nicht aus. Für die notwendige Mobilitätsoffensive hat das Wirtschaftsministerium Konzepte für die Schaffung eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes entwickelt, deren Umsetzung in diesem Jahr vorbereitet und schrittweise gestartet wird.

Säule 1 des Landesmobilitätsnetzes ist der Leistungs- und Infrastrukturausbau des Schienenpersonennahverkehrs für ein hochwertiges überregionales Verkehrsangebot.

Säule 2 des Landesmobilitätsnetzes umfasst das landesweite Taktbussystem mit hochwertigen Taktverkehren in der Fläche. Ergänzend zum SPNV-Netz und mit derselben Taktdichte, d.h. stündlich bis zweistündlich an Werktagen und jede zweite Stunde an Sonntagen, sollen durch ein übergeordnetes Busliniennetz die Lücken zwischen den Zentren des Landes geschlossen werden.

Als Säule 3 des Landesmobilitätsnetzes ist das Konzept eines landesweit einheitlichen Rufbussystems für die Erschließung der letzten Meile entwickelt worden.

Technologie- und Gewerbezentrum e. V.

Richtfest für Haus 7 am Technologie- und Gewerbezentrum e. V. in Schwerin

Schwerin – In Schwerin ist am Montag das Richtfest für den Neubau des Hauses 7 am Technologie- und Gewerbezentrum e.V. Schwerin/Wismar (TGZ) in Schwerin begangen worden. „Das Technologie- und Gewerbezentrum ist ein zuverlässiger Partner für Start-ups im Technologiebereich. Hier finden junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen Starthilfe in der schwierigen Phase der Entwicklung und der Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das neue Gebäude wird durch die Stadt und den TGZ e. V. errichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus Haus 7 werden ca. 4.000 Quadratmeter vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Davon sind circa 2.000 Quadratmeter als Produktionsfläche vorgesehen. Der TGZ e.V. bietet als Standort für technologische Innovation Start-ups und jungen Unternehmen attraktive Büro-, Labor- und Produktionsräume, die sich je nach Unternehmenssituation flexibel in Größe und Art an die Bedarfe anpassen lassen. „Unternehmen können dank der flexiblen Möglichkeiten in der schwierigen Anlaufphase schneller wachsen, besser den Marktanforderungen gerecht werden und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Der TGZ e.V. wurde im April 1990 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gegründet. Die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar als maßgebliche Gründungsmitglieder arbeiten seither auf dieser Grundlage eng zusammen. Die Ansiedlung eines Unternehmens im TGZ erfolgt in der Regel in einer Phase, in der die Unternehmen die Entwicklung ihres Produktes oder ihrer Dienstleistung beginnen. Nach der Konzeption des TGZ werden die Unternehmen bis zur Erzielung eines Grundumsatzes begleitet. In dieser Phase werden sowohl die notwendige Produktion, der Vertrieb, der Service und alle anderen erforderlichen Unternehmensbereiche etabliert. Nach Angaben des TGZ sind derzeit an den Standorten 111 Unternehmen (Stand: 30.06.2023) mit insgesamt 705 Beschäftigten ansässig.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Vorhaben beläuft sich auf rund 22,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 17,1 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Seit 1992 wurden für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro (inklusive Zuschuss für Haus 7) zur Verfügung gestellt und somit Gesamtinvestitionen in Höhe von 47,5 Millionen Euro ermöglicht.