Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz

Schwerin – Drese: „Als Jugendministerin bin ich sehr froh, dass wir die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen künftig stärken werden. Damit das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz seine Wirkung bestmöglich entfalten kann, liegt mir viel daran, bei der Erarbeitung des Gesetzes auch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe im Land, einzubinden.“

Hierfür nimmt das Sozialministerin ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.

Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.

Hinweise können an poststelle@sm.mv-regierung.de geschickt werden.

Gehwegerneuerung in Teschendorf geplant

Meyer: Fußweg in Höhe der Bushaltestelle wird sicherer

Teschendorf – Die Stadt Burg Stargard plant in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fahrbahnerneuerung sowie den Ausbau in der Ortsdurchfahrt Teschendorf. „Der derzeit vorhandene Gehweg ist verschlissen und von starken Unebenheiten geprägt. Das soll jetzt behoben werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Fußweg sicherer für alle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Kreisstraße MSE 106 ist eine verkehrswichtige zwischenörtliche Straße, die die Ortschaften Teschendorf und Loitz verbindet. Zudem schließt die MSE 106 im Norden an die Landesstraße 331 an und ist somit eine Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Vorgesehen ist, in Höhe der Bushaltestelle auf einer Länge von 217 Metern und einer Breite von 1,80 Metern den linksseitigen Gehweg zu erneuern. Der Baubeginn ist im vierten Quartal dieses Jahres geplant. „Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützen wir die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 240.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 131.000 Euro.

Waldzustandserhebung 2023

Forstleute nehmen Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern auf

Schwerin – Wald und Forstwirtschaft sind wie kein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Während der Erhalt der Wälder und die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung das Klima positiv beeinflussen, wirken sich Klimaänderungen, wie durch die aktuellen Witterungsextreme sichtbar negativ auf die Entwicklung unserer Wälder aus.

„Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwa-chung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

In den kommenden vier Wochen findet die jährliche Waldzustandserfassung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns statt. Durch geschultes Personal der Landes-forst- und Nationalparkverwaltung wird dabei die Vitalität von mehr als 2.500 Bäu-men an 105 Stichprobepunkten aufgenommen. Hauptkriterien sind dabei der Na-del-/Blattverlust, die Vergilbung der Nadeln und Blätter sowie Schäden durch Insek-ten, Pilze und andere Einflüsse. Die zusammenfassenden Ergebnisse ermöglichen einen schnellen Überblick über den Gesundheitszustand der Wälder. Auch können Rückschlüsse der Auswirkungen des Klimawandels auf unseren heimischen Wald gezogen werden.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Meck-lenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

„In Zeiten drastisch zunehmender Witterungsextreme mit all ihren Folgen für das Ökosystem Wald sind die langjährig erhobenen Daten der Waldzustandserhebung von unschätzbarem Wert. Im Klimawandel ist es wichtiger denn je, dass wir landes-weit regelmäßig untersuchen, wie es um die Gesundheit der Bäume steht. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für Forschung und Praxis“, so Aßmann.

Auffinden von vermissten Personen

Schwerin – In insgesamt 132 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2021 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Innenministeriums dazu, den der Innenminister heute im Kabinett vorgestellt hat und der jetzt dem Landtag übermittelt wird.

„Vermehrt wurden Daten erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzte: „Alle TKÜ-Maßnahmen bedürfen außerdem grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen, dann muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in zwei Fällen Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 128 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

2021 wurden darüber hinaus keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder nach dem SOG M-V zugelassene Wohnraumüberwachungsmaßnahmen in unserem Land durchgeführt. Auch die Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung oder elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden nicht angewendet. Somit gab es auch keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Polizeibehörden wurde lediglich eine längerfristige Observation nach dem SOG M-V durchgeführt. Zudem wurde in einem Fall ein sogenannter IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes eingesetzt.

„Nach der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 wurden die Regeln für die Erfassung und Darstellung dieses Berichtes verändert, deshalb lässt sich die diesjährige Statistik nicht mit der der Vorjahre vergleichen, da die Systematik in der Erhebung geändert wurde – insbesondere bei den Handyortungen“, ergänzt Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2022 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.