Land fördert Sprach-Kitas

Oldenburg: Sprachliche Bildung ist wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung

Schwerin – Die 156 Sprachfachkräfte und 13 Fachberatungsstellen in den 141 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben trotz des Auslaufens der Bundesförderung ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Das Land übernimmt seit Juli die Finanzierung in Höhe von jeweils 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024. Mit seiner Entscheidung, das Bundesprogramm nach Ablauf der Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 einzustellen, hatte der Bund die Länder vor große Herausforderungen gestellt.

„Sprachliche Bildung ist eine wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung. Sie dient dazu, bei Kindern bis zum Eintritt in die Schule den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Die Sprach-Kitas sind mit zusätzlichem Personal ausgestattet und damit in der Lage, Kinder gezielter zu fördern, die einen Bedarf haben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Deswegen habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass wir diese Förderstrukturen erhalten“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit der Finanzierung aus Landesmitteln konnte die Landesregierung weiterhin 15.835 Kindern eine gesonderte Förderung in der sprachlichen Bildung zukommen lassen und hat die Weichen für die Weiterführung der Sprach-Kitas gestellt. „Sprache ist beim Handeln von Kindern allgegenwärtig. Sie singen, reimen und stellen Fragen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und ganz wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg. Ich bin sehr froh, dass es bei uns im Land diese wichtigen Förderangebote weiterhin gibt und Kinder dadurch mit besseren Lernvoraussetzungen in der Schule starten können“, sagte Oldenburg.

Waldmoor­projekt Seefelder Wald

Schwerin – Dank einer Spende in Höhe von rund 70.000 Euro an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere kann mit der Wieder­vernässung des Projektes Seefelder Wald, ein Waldmoor von rund 2 ha Fläche, im Spätsommer 2024 durch die Landes­forstanstalt Mecklenburg-Vorpommern begonnen werden.

Mit einer Wiedervernässung von Waldmooren werden vor allem klimaschädliche Treibhausgasemissionen vermindert und auch der Wasserhaushalt im Wald verbessert. Dies führt dazu, dass umliegende Baumbestände während einer Dürreperiode besser mit Wasser versorgt sein werden. Moorwiedervernässungen tragen damit auch zur Anpassung an den Klimawandel bei.

„Mit der Spende wird es möglich das Projekt „Seefelder Wald“ nordöstlich der Ortschaft Mühlen-Eichsen umzu­setzen. Der Wald in Mecklenburg-Vorpommern steht unter den Zeichen der Veränderung des Klimas und es ist für unseren Wald dringend notwendig, Maßnahmen zur Wasserrückhaltung durchzuführen. Nasse Waldmoore leisten dazu einen entscheidenden Beitrag,“ macht Klimaschutzstaatssekretärin Elisabeth Aßmann deutlich.

Die GT Emission Solutions GmbH spendete den dazu notwendigen Betrag.

„Unsere Mission ist es, das Klimaschutzinstrument der THG-Quote so umzusetzen, dass es eine möglichst große Wirkung auf den weltweiten Klimaschutz hat. Gemeinsam mit unse­ren Mitgliedern verteilen wir die Gelder, die aus der Mineral­ölindustrie kommen so um, dass sie in nachhaltige Projekte und in den Ausbau von grüner Elektromobilität fließen,“ erklärt Andrea Sperling von der GT Emission Solutions GmbH.

Umgesetzt wird das Projekt noch in diesem Herbst von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Die Waldfläche befindet sich im Eigentum der Landesforst­anstalt. Diese stellt die Flächen für einen Zeitraum von 30 Jahre zur Verfügung und Pflegt die Fläche moorschutz­angepasst. Außerdem führt sie ein Monitoring der Wasserstände durch. Um die Vernässung in dem Gebiet zu erreichen, wird der Entwässerungsgraben (Abzugsgraben) im Projektgebiet durch zwei Stauschwellen vollständig und dauerhaft verschlossen. Für den Bau wird örtliches Material verwendet. Die Instandhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit erfolgt ebenfalls durch die Landesforst­anstalt.

Waldmoore sind Waldflächen mit einer Torfauflage von min. 40 cm, im Wald. Je nach Moortyp können diese Moore mit und ohne Bäume sein. Ein typischer Moorwald besteht z.B. aus Erlen. Entwässerte Waldmoore emittieren jedes Jahr durchschnittlich 10 t CO2 je ha. Rund 53.000 ha Waldmoore sind in Mecklenburg-Vorpommern entwässert und setzen Kohlendioxid frei.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen wurde im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt eingerichtet und bündelt seit dem 1.10.2021 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein, Waldaktie und HeckenScheck.

Die Ökowertpapiere stehen für verbriefte Ökosystemleistungen und wurden für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz, zur Biodiversität oder zur Förderung anderer Ökosystemleistungen beizutragen.

Ergänzend zu den Ökowertpapieren werden Spenden- und Sponsoringprojekte angeboten.

Inklusion in M-V kommt voran

Sozialministerium legt Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute in seiner Sitzung  mit dem Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm stellte dazu einen Bericht zur Evaluation der Maßnahmen vor. Diese Auswertung wird nun an den Landtag übersandt.

„Der Bericht verschafft einen ersten Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Zwischenstand der Ministerien bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung“, betonte Grimm im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Daraus wird ersichtlich, dass die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorangekommen ist. Dazu gehört der Abbau von Barrieren jeglicher Art und die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so Grimm.

Die Abfrage umfasste alle im Maßnahmenplan 2.0 dargestellten 124 Maßnahmen in 13 verschiedenen Handlungsfeldern. Davon haben 68 alle zuvor formulierten Ziele bereits erreicht bzw. stehen kurz davor. 22 weitere Maßnahmen wurden eingeleitet. „In der Summe sind somit fast 75 Prozent der Maßnahmen bereits umgesetzt oder mindestens auf einem guten Weg der Umsetzung“, verdeutlichte Staatssekretärin Grimm. Weitere 26 Maßnahmen befänden sich in der Vorplanung.

Zu den bereits erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zählen z.B.

  • die Fortbildung von mehr als 2.000 Lehrkräften im Themenfeld Inklusion,
  • die Einführung einer offeneren Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2,
  • die Umsetzung des „Landesprogramms zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“,
  • die Verbesserung der Kommunikation zwischen Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes,
  • die Bildung einer Arbeitsgruppe auf der Grundlage des ILVP M-V zur Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten des „Design für alle“ in der Straßenraumgestaltung,
  • die Bereitstellung von inklusiven Materialien zur Vorbereitung von Wahlen,
  • die Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen
  • die Förderung des Landes von Angeboten im Breiten- und Leistungssport für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Grimm hob hervor, dass der Einsatz für mehr Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Gesellschaft nütze: „Nicht allein Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche, junge Familien, kranke und schwächere Menschen profitieren massiv von einer besseren Barrierefreiheit, etwa bei Neu- und Umbauten von Gebäuden, im Personennahverkehr oder in der digitalen Kommunikation.“

Die zweite Auswertung zum erreichten Zwischenstand bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung soll im zweiten Quartal 2024 vorgestellt werden.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

Chancen-Aufenthaltsrecht wirkt in M-V

Schwerin – Seit gut einem halben Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht Ausländern, die schon lange mit einer Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate. Auch Ausländer in M-V profitieren davon:

„Das neue Gesetz zeigt bei uns im Land schon nach kurzer Zeit Wirkung: Bis zum 30. Juni haben bereits 1.078 Ausländer einen Antrag auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. 492 davon wurden bewilligt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Zu den Ablehnungen sagt er: „Diese sind oft darin begründet, dass Antragsteller nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Weitere Gründe sind, dass sie wegen Straftraten verurteilt wurden oder falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. In manchen Fällen besteht zwischenzeitlich auch schon ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht.“

Der Minister lobt die Vorteile, die das Gesetz mit sich bringe: „Die Ausländer erhalten eine Perspektive und die Chance, sich wirklich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und wir können auf sie als Arbeitskräfte zurückgreifen, die wir dringend benötigen.“

Das Gesetz ermöglicht, dass Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese sind, so Christian Pegel, „vor allem der Nachweis ihrer Identität, der Nachweis über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse sowie darüber, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen“.