D-Ticket für Senioren und Seniorinnen in M-V

Meyer: 19.000 bestellte Tickets sind ein Beleg für die Attraktivität eines kostengünstigen ÖPNV

Schwerin – Ab Dienstag, den 01.08.2023, können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

„Mit dem ab August nutzbaren D-Ticket für Seniorinnen und Senioren wurde ein erklärtes Ziel der Landesregierung konkret umgesetzt, es fördert die Attraktivität des klimaschonenden ÖPNV und erfährt bereits vor dem offiziellen Startschuss große Beliebtheit. Dies zeigt, dass das Ticket den Nerv der Menschen im Land trifft und noch mehr Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV begeistert werden können. Jetzt gilt es die Mobilitätsoffensive weiter umzusetzen, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen möchten“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Bei den Verkehrsunternehmen des Landes sind bereits ca. 19.000 Deutschland-Tickets für Senioren und Seniorinnen aus Mecklenburg-Vorpommern verkauft worden. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen des Landes organisiert federführend der Verkehrsverbund Warnow (VVW) aus Rostock den Vertrieb des neuen Angebotes.

Das neue Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburg: Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Errichtung von Agroforstsystemen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten.

„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifen­förmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.

Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:

  • Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
  • Schutz vor Wassererosion,
  • Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt,
  • Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.

„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto – Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.

Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal

  1. a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  2. b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
  3. c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Eine Fördervoraussetzung ist u.a. ein Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches von der LMS-Agrarberatung positiv zu prüfen ist und gegebenenfalls das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde.

Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen.

Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.

Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns reinigen jedes Jahr ca. 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen.

„Trotz erheblicher Auswirkungen der erst im Verlauf des Jahres 2022 in ihrer Tragweite nachlassenden COVID-19-Pandemie und der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise auf die Abwasserbeseitigung, gewährleisten die Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2023 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2021 und 2022 umfasst, deutlich“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann heute in Schwerin.

In Folge der COVID-19-Pandemie sei es zeitweise vor allem zu Personalengpässen durch Quarantäne und hohen Krankenstand gekommen, sagte sie weiter. Die Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges habe im Berichtszeitraum zu gestiegenen Energiepreisen und teils erheblichen Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Betriebsmitteln, insbesondere Eisensalzen, aber auch bei Bau- und Ersatzteilen, geführt.

„Auch wenn hinsichtlich der Liefersicherheit längst keine Situation erreicht ist, wie vor der Krise, lassen die vorliegenden Informationen aber erkennen, dass Fällmittel wieder am Markt erhältlich sind, dies jedoch nicht mit gewohnter Sicherheit und zu deutlich höheren Preisen“, schätzte Aßmann ein. Dank der schnell eingeleiteten Maßnahmen und der fachlichen Betriebsführung seien die Überwachungswerte bis auf einige wenige geringfügige Einzelüberschreitungen bei der Selbstüberwachung eingehalten und abwasserverursachte Verunreinigungen von Gewässern weitestgehend verhindert worden.“

„Für die trotz der erheblichen Herausforderungen auch in diesem Berichtszeitraum wieder geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, so Aßmann.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. „Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt“, erläutert Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV „Zum Stichtag 31. Dezember 2022 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 581 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen in den Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe“, so Hennings weiter.

„Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 16.449 Kilometer, davon 11.421 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.411 Kilometer Regenwasserkanäle und 617 Kilometer Mischwasserkanäle“, verdeutlicht Ute Hennings.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden 310.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt: für die Fertigstellung bereits im letzten Berichtszeitraum begonnener Maßnahmen zur Verbesserung der Phosphorelimination auf sechs Kläranlagen sowie für die Verbesserung der Reinigungsleistung bei einer weiteren Kläranlage und die Überleitung des Abwassers von zwei außer Betrieb genommenen Kläranlagen zu Kläranlagen mit gezielter Phosphorelimination.

[i] Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.