Umorientierung

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des Landes vor Umorientierung

Greifswald – Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald mit Vertretern der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) des Landes, der Bundes-agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Landkreise über die künftige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs­gesellschaften diskutiert.

„Die Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften sind oftmals die einzigen Ansprech­partner vor Ort für langzeitarbeitslose Personen, die bereits mehrere Jahre durchgehend oder nur kurzzeitig unterbrochen im Bezug von ALG II waren und deren Leistungsfähigkeit bei der Unterbreitung eines Arbeitsangebotes berücksichtigt werden muss. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungs­fähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist weiterhin grundsätzlich vorhanden.

Allerdings betrifft es einen kleiner werdenden Personenkreis.  Deshalb ist es Aufgabe der Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften, ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Das Land unterstützt in diesem Verände­rungsprozess“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung mbH agiert ein landesweit arbeitender Berater, der die Beschäftigungsgesellschaften mit einem Angebot einer Initialberatung unterstützt. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die BQG bei der Neuorientierung unterstützen, um angesichts sich wan­delnder Förderkulissen des Bundes, sich verändernder demo­graphischer Herausforderungen sowie strukturell veränderter Fach- und Arbeitskräftebedarfe eine zukunftsfähige Aufstel­lung dieser Gesellschaften zu ermöglichen.

Zudem wird in den vier arbeitsmarktlich besonders heraus­geforderten Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) – zusätzlich zum Angebot der GSA einer Anpassungsberatung – jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umge­staltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten. Ziel dieser Organisationsentwicklungsförderung ist es, idealerweise die Etablierung einer leistungsfähigen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungsstruktur im Landkreis zu unterstützen.

Hierfür stehen rund 90.000 Euro je Landkreis zur Verfügung. Die Landkreise sind frei in der Entscheidung, ob diese Mittel für Personalkosten von Organisationsent­wicklern oder durch Weiterleitung der Förderung an eine oder mehrere BQG zweckgebunden genutzt werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann meines Erachtens nach jeweils nur vor Ort entschieden wer­den. Deswegen geben wir als Land keine Musterlösung für die regional besten Ansätze vor. Die Landkreise sollen vor Ort die Lösung entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen“, sagte Schulte.

In den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen und Vor­pommern-Greifswald wurde bereits mit einer solchen Orga­nisationsentwicklung zur Neugestaltung der arbeitsmarkt­lichen Dienstleistungsstruktur begonnen.

Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zählen (Stand Juni 2023) in Mecklenburg-Vorpom­mern derzeit 23.300 als langzeitarbeitslos, das sind 300 Per­sonen mehr als im Vorjahresmonat und 1.000 Personen mehr als im Vormonat. Aus der Ukraine geflohene Personen haben jetzt mehr als zwölf Monate Arbeitslosigkeit erreicht und zäh­len damit als langzeitarbeitslos.

Landespolizei wird mit 94 Absolventen verstärkt

Güstrow – Innenminister Christian Pegel hat in Güstrow 94 Absolventen der zweijährigen Polizei-Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V ihre Zeugnisse überreicht. Die angehenden Polizeimeisterinnen und –meister werden die Landespolizei über ganz Mecklenburg-Vorpommern verteilt verstärken.

„Während Ihrer zwei Ausbildungsjahre durften Sie schon mal in den Polizeiberuf reinschnuppern. Es waren sicherlich anstrengende, aber auch aufregende und abwechslungsreiche Jahre. Im August beginnen Sie nun offiziell Ihren Dienst in unserer Landespolizei. Ich kann Ihnen versprechen, dass auch Ihre kommende Dienstzeit vielseitig und gelegentlich herausfordernd sein wird, auch wenn sich in vielen Dingen zunehmend Routine einstellt“, sagte Innenminister Christian Pegel und:

„Gut die Hälfte von Ihnen wird unsere Bereitschaftspolizei in Schwerin, Waldeck und Anklam verstärken. Die andere Hälfte wird den acht Polizeiinspektionen im Land zugeordnet. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft ­ und möchte nicht versäumen, mich schon jetzt bei Ihnen zu bedanken: Sie stehen für die Sicherheit in unserem Land ein. Sie werden diejenigen verfolgen, die sich nicht an die Regeln halten, die im gesamtgesellschaftlichen Konsens aufgestellt wurden. Für viele Menschen in unserem Land sind Sie der erste Ansprechpartner, wenn sie Probleme und Sorgen haben. Sie tragen das Bild von der Polizei als Freund und Helfer in die Zukunft. Vielen Dank, dass Sie bereit sind, diese Aufgabe zu tragen.“

Die 27 Frauen und 67 angehenden Polizeimeisterinnen und –meister haben ihre Ausbildung im August 2021 begonnen. In der zweijährigen Ausbildung wurden sie sowohl praktisch als auch theoretisch auf ihre Arbeit im mittleren Polizeivollzugsdienst in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet. 16 Anwärterinnen und Anwärter haben das Ausbildungsziel nicht in der regulären Ausbildungszeit erzielt. Für sie folgen nun Nachprüfungen.

„Der Fachkräftemangel macht sich wie in allen anderen Bereichen auch beim Polizeinachwuchs bemerkbar. Nahezu alle Branchen bewerben sich heute um die Schulabgänger. Daher freut es mich sehr, dass Sie sich für eine Ausbildung bei unserer Polizei entschieden haben“, sagte Christian Pegel und warb auch bei künftigen Schulabgängern für eine Ausbildung bei der Polizei: „Polizist oder Polizistin ist nach wie vor ein spannender, aufregender, abwechslungsreicher und verantwortungsvoller Beruf.“

Bewerbungen für die Polizeiausbildung und das Polizeistudium im Jahr 2024 nimmt die Fachhochschule in Güstrow seit dem 1. Juli 2023 entgegen.

Der Einstellungsjahrgang 2021 besteht aus zwei Teiljahrgängen: Der A-Jahrgang, der heute verabschiedet wurde, wurde zum regulären Einstellungstermin (August/vereinzelt September) und der O-Jahrgang nach einer zweiten Bewerbungsrunde im Oktober/November 2021 eingestellt. Hintergrund der erneuten Einstellung war, dass nicht alle Plätze im ersten Anlauf besetzt werden konnten.

Aktuell absolvieren 1.094 junge Menschen ein Studium oder eine Ausbildung an der Fachhochschule in Güstrow. Davon entfallen ca. 630 auf den Fachbereich Polizei. Die übrigen legen mit ihrem Studium oder ihrer Ausbildung den Grundstein für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung und in der Rechtspflege. Weiterhin ist die Fachhochschule die zentrale Tagungs- und Fortbildungsstätte für den öffentlichen Dienst im Land, im Jahr 2022 zuletzt mit knapp 8.300 Teilnehmenden. Mit aktuell 225 Beschäftigten ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region.

M-V lehnt LNG-Beschleunigungsgesetz ab

Schwerin – Im Bundesrat ist heute das LNG-Beschleunigungs- und Energiewirtschaftsgesetz diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister, Dr. Till Backhaus, hat in der Debatte die ablehnende Haltung der Landesregierung erklärt: „Mecklenburg-Vorpommern hat mit den Öllieferungen über den Seehafen Rostock und mit der beschleunigten Genehmigung und Inbetriebnahme des Flüssiggasterminals in Lubmin seit Beginn der Energiekrise bewiesen, dass es bereit und in der Lage ist, seinen Beitrag zur Versorgung Deutschlands und Europas mit Energie zu leisten. Außerdem produziert Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viel Strom aus Erneuerbaren Energien wie das Landselbst verbraucht und leistet damit den Anteil zur gelingenden Energiewende.

Das Vorhaben des Bundes in Mukran stößt jedoch trotz zahlreicher Gespräche auf allen Ebenen im Land nach wie vor auf erhebliche Widerstände. Im Sinne der langfristigen Akzeptanz der eingeleiteten Energiewende und der dazu erforderlichen Infrastrukturvorhaben wird es für zwingend erforderlich angesehen, die Bedenken der Menschen in den betroffenen Regionen angemessen zu berücksichtigen und ihnen eine überzeugende Zukunftsperspektive zu bieten.

Dies ist insbesondere von enormer Bedeutung für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das maßgeblich von seiner Naturausstattung und der Tourismuswirtschaft abhängt. Die Landesregierung hat ein ganzes Portfolio begleitender Maßnahmen aufgezeigt. Der Bund hat dies bislang nicht in hinreichend konkreter und verbindlicher Weise aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund kann Mecklenburg-Vorpommern die geplante Errichtung schwimmender LNG-Terminals im Hafen von Mukran nicht befürworten und bittet die Bundesregierung erneut um die Prüfung von Alternativstandorten“, erklärt Klimaschutzminister Backhaus und ergänzt:

„Mit Blick auf das vorliegende Gesetz wird einmal mehr auf die besondere Verantwortung des Bundes verwiesen, in seiner Koordinierungs- und Lenkungsfunktion die nachgeordneten Vollzugsbehörden durch die Schaffung ausreichend klarer und eindeutiger Rechtsgrundlagen in die Lage zu versetzen, entsprechend rechtssichere Zulassungsentscheidungen zu erlassen und die Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Einklang mit Umwelt- und Wirtschaftsbelangen zu ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, da das Bauvorhaben hochsensible Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Laichgebiete des Herings) sowie für das Land bedeutsame Tourismusregionen tangiert“, sagt der Minister.

MV habe Änderungsvorschläge eingebracht, die jedoch bedauerlicherweise keinen Eingang in das Gesetz gefunden hätten, so Backhaus: „Das LNGG ist ein verfahrensrechtliches Beschleunigungsgesetz, welches mit weitreichenden Eingriffen in Umwelt- und Europarecht verbunden ist. Es hat seine Legitimation im präventiven Katastrophenschutz, denn damit soll gewährleistet werden, dass die Energieversorgung in Deutschland nicht temporär zusammenbricht.

Bei Wegfall dieser Legitimationsgrundlage besteht keine Rechtfertigung mehr für die Eingriffe in Europa- und Umweltrecht. Insofern hat die Genehmigungsbehörde ein berechtigtes Vollzugsinteresse daran, die Genehmigung zum Betrieb der Infrastruktur zu befristen. Hier sollte der Genehmigungsbehörde durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im LNGG ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, die Genehmigung der LNG-Anlage im Einzelfall unter einer kürzeren Befristung als den 31.12.2043 zu erteilen.

Ungeachtet dessen bleibt die beschleunigte Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ein mit Hochdruck zu betreibendes und überragend wichtiges Ziel. Deshalb würde sich die Errichtung von Gasinfrastruktur nur dann rechtfertigen, wenn diese als Übergangslösung begriffen wird, um eine mögliche Gasmangellage zu vermeiden.

Mithin muss bereits jetzt im LNGG festgelegt werden, dass so schnell wie möglich feste Terminals für die Anbindung Richtung Gasfernleitungsnetz realisiert werden, um damit den fossilen Weg zu verkürzen und den Einstieg in die Transformation zum Wasserstoff und seinen Derivaten zu beschleunigen, wie es das Gesetz nunmehr vorgibt. Trotz des gegenwärtigen Zeitdrucks müssen die getätigten, umfangreichen Investitionen das Siegel der Nachhaltigkeit erhalten. Das ist untrennbar miteinander verknüpft und sollte aus diesem Grund bereits in dieser Novelle umfassend mitgeregelt werden“ so Backhaus abschließend.

Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt – und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen.

Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Zeugnissorgentelefon startet wieder

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen ernst nehmen

Schwerin – In der kommenden Woche erhalten Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings mit Enttäuschung verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten am Telefon Unterstützung, Rat und Hilfe.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die landeseinheitliche Nummer des Zeugnissorgentelefons 0385 588 7987 ist von Montag, 10. Juli 2023, bis Freitag, 21. Juli 2023, und auch am Samstag, 15. Juli 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Dieses vertrauliche Angebot konnte schon vielen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten helfen.