Ausbau der Sponholzer Straße

Meyer: Unternehmen werden besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden

Neubrandenburg – In der Stadt Neubrandenburg soll die Sponholzer Straße zwischen den Knotenpunkten Eichhorster Straße und Warliner Straße ausgebaut werden. „Der geplante Baubereich liegt in der Ihlenfelder Vorstadt nordöstlich des Zentrums von Neubrandenburg. Dort sind die Berufsschule sowie Gewerbebetriebe ansässig.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Unternehmen besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Das verbessert die Standortbedingungen für die Unternehmen und schafft zugleich attraktivere Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Betriebe“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer übergab am Mittwoch in Neubrandenburg einen Zuwendungsbescheid an die Stadt zur Förderung der Baumaßnahmen.

Die Sponholzer Straße im Stadtteil Industrieviertel verbindet den Osten mit dem Norden der Stadt. Vorgesehen ist unter anderem, die Fahrbahn auf einer Breite von sechseinhalb Metern mit Asphalt zu befestigen. Im Verlauf werden Längsparkstreifen auf der Westseite mit insgesamt zehn Stellplätzen, ein Radweg, ein Gehweg und ein Sicherheitsstreifen ausgebaut. Die bereits vorhandenen Bushaltestellen werden neugestaltet. „Mit den Maßnahmen wird gleichzeitig die Verkehrssicherheit rund um die Berufsschule erhöht“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 4,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro.

Baustellenbegehungen im Nationalparkamt

Born – Am heutigen Mittwoch verschaffte sich Finanzminister Dr. Heiko Geue in Born auf dem Darß einen Überblick über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Nationalparkamt Vorpommern und im Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

„In dem wunderschönen Erholungsort Born auf dem Darß wird nicht nur Urlaub gemacht, sondern auch gearbeitet. Davon konnte ich mich heute überzeugen. Nach derzeitiger Planung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparkamts Vorpommern schon im nächsten Jahr frisch sanierte, barrierefreie und vor allem nachhaltige Büros beziehen. Und das in Born ansässige Institut für Fischerei erhält ebenfalls im nächsten Jahr ein neues, energieeffizientes Pumpenhaus, das mit Photovoltaik auf dem Dach betrieben wird.

Das passt ganz ausgezeichnet, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts Empfehlungen für eine regionale, tierwohlgerechte und auch nachhaltige Tierhaltung in Aquakulturen erarbeiten. Besonders beeindruckt hat mich hier der europaweit einzige, funktionale Zuchtstamm Baltischer Störe für das Wiederansiedlungsvorhaben dieser Art im Ostseeraum“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die etwa 4,4 Mio. Euro umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude des Nationalparkamts Vorpommern begannen im März dieses Jahres und werden voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen sein. Von den bislang beauftragten Firmen stammen 96 % aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Forsthaus aus den 1970er Jahren, das als klassischer Massivbau mit einem Dachstuhl aus Holz und einer Reetdacheindeckung versehen ist.

Im Zuge der aktuellen Baumaßnahme wird das Verwaltungsgebäude vollständig entkernt und energetisch saniert. Neben den Büroflächen, Besprechungsräumen, sanitären Anlagen und Teeküchen werden Räume für Archivflächen und Wohneinheiten zur Praktikantenunterbringung hergerichtet. Das Gebäude wird zudem im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen, sodass den Mitarbeitenden sowie den Besucherinnen und Besuchern ein vollständig barrierefreier Zugang ermöglicht wird. Im Bereich der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird die Gebäudehülle gedämmt, Türen und Fenster erneuert und die Beleuchtung auf LED-Technik mit tageslichtabhängiger Steuerung umgestellt.

Neben dem Verwaltungsgebäude wird in Born in den kommenden Monaten ein neues Pumpenhaus für das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Für die voraussichtlich 2,7 Mio. Euro teure Baumaßnahme wurde bereits eine Bohrpfahlgründung vorgenommen, die aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse mit 27 Vollverdrängungspfählen mit einem Durchmesser von 55 cm und einer Länge von 9 m erfolgte.

Der Abbruch des alten Pumpenhauses inklusive der Schadstoffsanierung ist noch in diesem Monat vorgesehen. Das neue Pumpenhaus wird nach derzeitiger Planung im Juni 2024 zur Verfügung stehen. Die Beleuchtung wird auch hier mittels LED-Technik erfolgen. Zudem wird eine Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Gebäudeleittechnik für eine energieoptimierte Steuerung der Anlagentechnik verbaut. Auf dem Dach des Pumpenhauses wird darüber hinaus eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 20kWp und einem jährlichen Ertrag von ca. 14.500 kwh installiert. Auf Grund der dauernden Lasten durch die leistungsstarken Pumpenanlagen kann eine vollständige Eigennutzung sichergestellt werden.

Verantwortlich für die Baumaßnahmen ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Greifswald aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

Ausnahme von Veränderungssperre

Upahl – Das Landesbauministerium hat den Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg positiv beschieden, mit dem dieser für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl eine Ausnahme von der Veränderungssperre der Gemeinde und die zeitlich befristete bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft begehrte.

Diese soll in Containerbauweise in einem Baugebiet errichtet werden, das eigentlich Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorbehalten ist. Damit kann die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg das Baugenehmigungsverfahren fortsetzen und eine Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft treffen.

„Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Extra-Paragraphen im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zuzulassen. Wir haben die widerstreitenden Belange des Landkreises und der Gemeinde nach Anhörung der Gemeinde Upahl gründlich gegeneinander abgewogen.

Dabei war der klare Wille des Bundesgesetzgebers, mit der geschaffenen Extra-Möglichkeit im Baugesetzbuch Flüchtlingsunterbringung zu vereinfachen, wichtig. In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, fasst Bauminister Christian Pegel die Entscheidung zusammen, zitiert daraus aber auch:

„Die Abwägung nach dem Baugesetzbuch sieht die Einbeziehung der Einwohnerzahl der Gemeinde oder eines Ortsteils nicht vor. Gleichwohl haben wir die damit im Zusammenhang stehenden sozialen Belange der Gemeinde
Upahl ebenso wie die von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung berücksichtigt. Im Ergebnis darf die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr als 250 Menschen umfassen.“

Zur Begründung der Entscheidung führt der Minister aus: „Baugenehmigungsverfahren werden grundsätzlich durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, in diesem Fall durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, geführt. In seltenen Fällen kommt jedoch Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches zum Tragen. Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber zeitlich befristet im Baugesetzbuch verankert. Sie besagt, dass die höhere Verwaltungsbehörde – in M-V das Bauministerium – ausnahmsweise entscheiden kann, ob von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dies ist hier der Fall, da der gesamte Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit nicht über freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Übergangswohnheimen sowie Notunterkünften etwa in Sporthallen verfügt. Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“

Weiter sagte der Minister: „Unsere Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich geregelt und der Landkreis auf die besagte Fläche angewiesen ist, da andere Möglichkeiten in der Gemeinde kurzfristig nicht realisierbar sind. Mit Blick auf diese Notwendigkeit haben wir so entschieden.“

Die Gemeindevertretung Upahl hatte am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ und eine sogenannte Veränderungssperre dafür beschlossen sowie am 6. April das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag – und damit zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre – verweigert. Der Landrat Nordwestmecklenburg beantragte deshalb mit Schreiben vom 9. Mai 2023 eine bauplanungsrechtliche Entscheidung beim Landesbauministerium.

Wegen fehlender Unterbringungskapazitäten war die Verpflichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufnahme von Flüchtlingen im Frühjahr übergangsweise ausgesetzt worden. „Das war allein dadurch möglich, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte sich solidarisch bereit erklärt hatten, die Menschen, die Nordwestmecklenburg hätte aufnehmen müssen, bei sich unterzubringen“, so Pegel.

Unterstützung für Privatschulen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Träger freier Schulen unterstützt, die nach einer Neuberechnung der Finanzhilfe mit sinkenden Fördersätzen rechnen müssen. Die sinkenden Fördersätze sollen nicht mehr rückwirkend, sondern erst zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten.

Die Landesregierung stellt hierfür über vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Fördersätze für das Schuljahr 2023/2024 entsprechend dem Tarifergebnis angehoben. Dazu ist eine Steigerung der Fördersätze in Höhe von 2,8 Prozent vorgesehen.

„Obwohl die Personalausgaben des Landes an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft stetig gestiegen sind, liefert die Neuberechnung nicht für alle Schularten steigende Fördersätze. Einige Schularten werden im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld pro Schülerin bzw. pro Schüler erhalten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Ursache dafür ist auf die Verjüngung des Personals an den öffentlichen Schulen in den vergangenen Jahren, die zunehmende Verbeamtung der Lehrkräfte und die in einigen Schularten stärker gestiegenen Schülerzahlen zurückzuführen. Die sinkenden Fördersätze sind sachlich korrekt und damit rechtskonform. Ich habe jedoch immer betont, dass wir die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Träger zu unterstützen, bei denen die gegenwärtige Situation zu Schwierigkeiten führt. Das haben wir getan und eine weitreichende Lösung gefunden“, so Oldenburg.

Die Neuberechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Verfahren ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor.

Im Jahr 2017 betrugen die Personalausgaben für Lehrkräfte 825 Millionen Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Millionen Euro an. Für die Schulen in freier Trägerschaft betrugen die Finanzhilfen 2017 insgesamt 92 Millionen Euro und im Jahr 2022 insgesamt 125 Millionen Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.