55 Millionen Euro: LEADER-Richtlinie in Kraft

Schwerin – Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) ist jetzt in Kraft getreten. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit.

Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Am 31. März 2023 hat das LM 14 solcher Strategien genehmigt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie.

Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

„Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Sie ergänzt: „Schwerpunkt der Förderung sollen in dieser Förderperiode Vorhaben sein, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn LEADER mit seiner engen Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und Verwaltung ist prädestiniert dazu, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal zu leisten. Zu den vorrangigen Entwicklungszielen in den Strategien gehören aber auch die Digitalisierung und die nachhaltige Daseinsvorsorge.“

Die Höhe der Zuwendung ist auf 312.500 Euro begrenzt. Für produktive Investitionen ist der Fördersatz auf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Ausgenommen sind Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten, die der Gesundheitsvorsorge und –Fürsorge dienen und Vorhaben, die Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen betreffen.

In der aktuellen Förderperiode wurden seit 2014 bisher 1.160 Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung lag bei rund 129 Millionen Euro. Sie ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 204 Millionen Euro (Stand: 3.7.23).

In der Förderperiode 2007 bis 2013 haben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 13 Lokale Aktionsgruppen insgesamt 859 Vorhaben unterstützt. Mit diesen Vorhaben wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 112 Millionen Euro ermöglicht. Es wurden Fördermittel in Höhe von 75,2 Millionen Euro ausgezahlt.

Neuer Radweg für Verkehr freigegeben

Jesse: Lückenschluss verbindet Schwerin und Crivitz und fördert den Radverkehr in der Region

Schwerin – Mit der letzten Ausbaustrecke von ca. 2,7 km erfolgt der Lückenschluss des Radweges an der Bundesstraße B 321 zwischen Schwerin und Crivitz. Der freigegebene Radweg beginnt an dem bereits fertiggestellten Abschnitt am Waldschlösschen und verläuft durch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche bis zur Ortsumgehung Crivitz. Im Zuge der Baumaßnahme wurden ebenfalls die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.

„Der heute eröffnete Radwegabschnitt ist das letzte Teilstück des Gesamtradwegs von Schwerin nach Crivitz, und schließt die bisherige Lücke zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Stadt Crivitz. Dies ist eine sehr gute Nachricht nicht nur für alle Radfahrenden der Region, sondern auch für den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit. Das Fahrrad steht für eine kostengünstige und gesundheitsförderliche Mobilität, die zudem die eigene Fitness fördert. Mehr Radverkehr werden wir aber nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird“, so Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse.

„Wir brauchen mehr Radverkehr aber vor allem deshalb, weil er emissionsfrei ist. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Das gelingt nur, wenn wir alle mehr und auch längere Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Jede zusätzliche Fahrt mit dem Rad trägt damit zum Erreichen der nationalen Umwelt- und Klimaschutzziele bei. Nur wenn Radfahren deutlich sicherer ist, werden mehr Menschen im Alltag und in der Freizeit Rad fahren“, führte Staatssekretärin Ines Jesse weiter aus.

In den letzten Jahren hat die Landesregierung in Bezug auf das Radewegenetz einige Ziele für MV erreicht. Bereits heute gibt es über 2.100 km straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in MV. Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleiteten Radwegen ausgestattet. Damit liegt MV deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel des Landes ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen.

Für den Radwegebau an Bundesstraßen in MV wurde ein Radwegebaukonzept auf Basis fachlicher Kriterien hinsichtlich Verkehr, Raumordnung und Tourismus erstellt. Ziel des Konzeptes ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann. In den nächsten zehn Jahren sollen an über 200 weiteren Bundesstraßenabschnitten im Land straßenbegleitendende Radwege entstehen.

Für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen erstellt die Straßenbauverwaltung des Landes derzeit ebenfalls ein Priorisierungskonzept, damit die vorhandenen Mittel künftig noch gezielter für die wichtigen Radwege eingesetzt werden können.

Arbeit der Betreuungsvereine

Grimm: Deutlich mehr Zuschüsse für wichtige Arbeit der Betreuungsvereine

Grevesmühlen – Das Land unterstützt die anerkannten Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben in diesem Jahr mit 680.000 Euro. Die geänderte Verordnung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat bereits mit der Auszahlung Mittel begonnen, teilte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Donnerstag bei ihrem Besuch beim Betreuungsverein „Der Weg e.V.“ in Grevesmühlen mit.

„Die Betreuungsvereine erhalten in diesem Jahr damit deutlich mehr Landesmittel als in den Vorjahren“, betonte Grimm. In 2022 betrug die Landesförderung knapp 180.000 Euro. Vereine wie „Der Weg“ betreuen rechtlich Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu bewältigen.

„Diese wichtige soziale Aufgabe der Betreuungsvereine unterstützen wir zukünftig sehr viel umfangreicher“, verdeutlichte Grimm. Die Landesmittel seien etwa zur Begleitung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, zur Unterstützung Bevollmächtigter und zur Information über betreuungsrechtlichen Fragen vorgesehen, so Grimm.

Im Einzelnen erhält jeder anerkannte Betreuungsverein vom Land für die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben im Jahr 2023 eine Grundausstattung von 20.400 Euro (bisher 6.000 Euro). Die Erhöhung der Grundausstattung hat das LAGuS in dieser Woche umgesetzt. Erhöht wird auch die Zusatzausstattung für auf Grundlage einer Vereinbarung begleitete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern von bisher maximal 200 Euro auf bis zu 680 Euro.

„Um Betreuungsvereinen, die in Existenznot geraten sind, so schnell wie möglich helfen zu können, wurde die Auszahlung der Grundausstattung vorgezogen. Die Zusatzausstattung wird nach Ablauf der Antragsfrist gesondert neu festgelegt“, sagte Grimm im Rahmen ihrer Sommer-Tour in Grevesmühlen.

Die Staatssekretärin kündigte zudem an, dass bis Ende September von der Landesregierung eine Evaluation auf der Grundlage von Datenerhebungen durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sind die Voraussetzung zur Ermittlung einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung ab dem Jahr 2024, so Grimm.

Erfolgsmodell Alltagshilfe in Kitas

Oldenburg: Wichtiger Beitrag zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher

Schwerin – Die Fortführung der Alltagshilfen ist ein wichtiger Bestandteil der „Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Das aktuelle Programm, das staatliche und freie Trägereinrichtungen in Anspruch nehmen können, wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Die Förderrichtlinie dazu ist am 8. Mai 2023 erschienen. Von den neuen Mitteln kann weiteres Personal gewonnen oder durch Aufstockung der Arbeitsstunden bei bestehendem Personal ein besseres Einkommen erzielt werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind möglich.

„Die vielen schon in unseren Kitas tätigen Alltagshilfen können so mehr von ihrer wichtigen Unterstützungsarbeit leisten und besser verdienen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das macht das Modell attraktiver und die Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher noch spürbarer: Sie können sich noch besser ihren pädagogischen Aufgaben und der Arbeit mit den Kindern widmen.“

Bislang wurde aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds 2021 533 Alltagshilfen finanziert, davon erhielten 175 bereits tätige Kräfte eine Stundenaufstockung und 358 nichtpädagogische Kräfte wurden zusätzlich eingestellt. 2022 wurden 524 Kräfte finanziert, von denen 261 eine Stundenaufstockung erhielten und 263 zusätzlich eingestellt wurden – wobei die Abrechnung eines Landkreises noch aussteht.

2021 wurden 75 Schulungs- und Qualifizierungsmaßnamen durchgeführt, 2022 bisher acht ausgewiesen.

Die Gesamtausgaben (Personalausgaben, Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Arbeitsschutz und Hygieneausrüstung) beliefen sich 2021 auf über 2,1 Millionen Euro, im noch nicht vollständig erfassten Jahr 2022 auf 1,7 Millionen Euro.

„Die positiven Rückmeldungen der örtlichen Träger, die große Nachfrage und die Evaluation sprechen für den großen Erfolg der Alltagshilfen“, freut sich Ministerin Oldenburg. „Die Landesregierung plant eine Verstetigung. So verbessern wir die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigen in unseren Kindertageseinrichtungen.“

Die Einstellung der Alltagshilfen erfolgt durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, die als Zuwendungsempfänger auch über Verwendung der Mittel für Alltagshilfen entscheiden – ganz entsprechend der der individuellen Gegebenheiten und des Bedarfs vor Ort: So können Alltagshilfen täglich zwei Stunden lang die Mittagsausgabe unterstützen oder aber einen Tag pro Woche den Projekttag. Die Aufgaben für Alltagshilfen sind in Ziffer 4.3 der Förderrichtlinie zu finden.

SED-Opferrente

Jeden zweiten Tag ein neuer Antrag auf SED-Opferrente

Schwerin – Noch immer geht im Schnitt gut jeden zweiten Tag im Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente im zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 166 Anträge, 31 weniger als im Jahr davor.

Davon hat das 139 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte insgesamt im Jahr 2022 etwa 13,3 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 13,8 Mio. Euro.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben wir 139 Anträge auf Opferrente bewilligt. Die weitere Aufarbeitung bleibt wichtig.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt findet diesen Teil der Aufarbeitung der DDR-Geschichte sehr wichtig und sagt: „Noch immer sehen wir, dass Menschen ihre Vergangenheit persönlich aufarbeiten wollen.

Das Unrecht, das vielen geschehen ist, ist zwar nicht adäquat wiedergutzumachen. Dennoch gibt es mit der SED-Opferrente ein Instrument, mit dem auch durch einen gewissen finanziellen Ausgleich das Leid der Menschen anerkannt wird.

Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich es wichtig finde, diese Aufarbeitung fortzuführen. Daher begrüße ich auch, dass mit Burkhard Bley ein neuer Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Landtag gewählt wurde. Ich bin mir sicher, dass die konstruktive Zusammenarbeit weiter fortgesetzt wird“, so Ministerin Bernhardt.