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Monat: Dezember 2023

Minister Pegel dankt allen Einsatzkräften

Schwerin – Das Orkantief „Zoltan“ hatte unser Land in der vergangenen Nacht im Griff und hat auch einige Schäden bei uns verursacht. Eine ausführliche Bilanz wird in den kommenden Tagen folgen, aber schon jetzt sind mehrere Straßen wegen umgestürzter Bäume nicht mehr befahrbar, teilweise gab es Stromausfälle und vielerorts müssen Gebäudeschäden durch herabgefallene Bäume oder andere Gegenstände repariert werden.

„Ich danke allen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, die die ganze Nacht für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, bei teilweise eigener Gefährdung bei den Witterungsbedingungen, im Einsatz waren.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich, bei den vielen Terminen mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und unseren Polizistinnen und Polizisten höre ich oft den Satz ,Dafür sind wir da‘ – es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns auch in solchen Situationen bei jeder Uhrzeit – und das so kurz vor den Festtagen – sicher zu fühlen.

Dafür danke ich Ihnen von Herzen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel nach der Sturmnacht. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin bis heute Abend vor teilweise schweren Sturmböen.

„Während viele die Weihnachtstage schon jetzt ruhig angehen lassen und die Tage mit ihren Familien verbringen sowie auch das Jahr in Ruhe ausklingen lassen wollen, lehnen sich unsere Einsatzkräfte nicht zurück. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sorgen dafür, dass wir alle friedlich und sicher die Feiertage erleben können.

Aber nicht nur das: Sie alle sind 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz. Dafür müssen Familie und Freunde leider manchmal zurückstecken. Mein Dank geht auch an Sie für den Rückhalt, den Sie unseren Einsatzkräften geben – und wünsche Ihnen allen und auch allen Bürgerinnen und Bürgern besinnliche Feiertage.“

Erhöhung der Verkehrssicherheit

2. Bauabschnitt der Rogahner Straße freigegeben

Schwerin – Heute ist in Schwerin der zweite Bauabschnitt der Rogahner Straße offiziell für den Verkehr freigegeben worden. Der zweite Bauabschnitt betrifft die Strecke zwischen der Kreuzung „Breite Straße/Schulzenweg“ (Bauanfang) bis Obotritenring/Höhe „Anker“ (Bauende).

„Die Rogahner Straße übernimmt eine wichtige Verbindungsfunktion von der Ortsumgehung bis zum Schweriner Zentrum. Sie ist Arbeits- und Schulweg, schließt das Gewerbegebiet Görries an und führt in Richtung Innenstadt. Mit dem Abschluss der umfangreichen Baumaßnahmen ist die Strecke deutlich besser und sicherer befahrbar.

Wir haben die Stadt Schwerin bei dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme unterstützt, denn die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Stärkung des Radverkehrs sind zentrale Bausteine, die die Landesregierung im Straßenbau priorisiert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Fachdienst Verkehrsmanagement der Stadt Schwerin hat ein etwa 1.360 Meter langes Teilstück vom Knotenpunkt Rogahner Straße/Schulzenweg/Breite Straße bis zum Knotenpunkt Obotritenring erneuert. Die vorhandene Fahrbahn dieses Abschnittes bestand im Wesentlichen aus einer Befestigung aus Kleinpflaster.

Infolge der vorhandenen Untergrundverhältnisse in Verbindung mit der vorliegenden Verkehrsbelastung mit mehr als 12.000 Autos pro Tag und der bestehenden Nutzungsdauer befand sich die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand. Die jetzt für den Verkehr freigegebene Maßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Rogahner Straße, der Ingenieurbauwerke und der Entwässerungseinrichtungen.

Vom Bauanfang (Ab der Kreuzung Schulzenweg/Breite Straße) bis zum Bauende wird rechtsseitig ein Gehweg angelegt. Im Bereich bis zum Bauende werden von März bis Mai 2024 die Nebenanlagen, wie Gehwege hergestellt. Hier wird es nach Angaben der Stadt noch einmal Einschränkungen für den Verkehr geben.

Das Vorhaben umfasst auch den Neubau eines Radweges im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Rogahner Straße in Schwerin vom Schulzenweg bis zum Obotritenring mit einer Gesamtlänge von etwa 525 Metern. Der Radweg schließt nördlich des Knotens mit dem Schulzenweg an den bereits im Rahmen des 1. Bauabschnitts errichteten Radweg in Richtung Ortsumgehung Schwerin an.

Hinter der neu errichteten Brücke wird der Radverkehr über einen bereits vorhandenen Weg geführt. Der Obotritenring, an den der hier geplante Radweg anbindet, ist mit Radverkehrsstreifen und Radwegen ausgestattet. „So ist ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz entstanden. Für Radfahrende, die in die Innenstadt wollen, oder Radfahrende des Stadtteils Görries aus Richtung Klein Rogahn und Groß Rogahn werden die Wege erheblich sicherer“, sagte Meyer.

Die Gesamtkosten des zweiten Bauabschnitts betragen rund 6,5 Millionen Euro. Die Förderung für den zweiten Bauabschnitt stammen aus drei Förderprogrammen: rund 1,8 Millionen Euro aus der kommunalen Straßenbauförderung des Verkehrsministeriums; rund 584.000 Euro für die Radverkehrsanlage im Rahmen des Stadt-Land-Programms aus dem Verkehrsministerium; rund 294.000 Euro Ko-Finanzierungsmittel des Innenministeriums zur Finanzierung des Eigenanteiles.

Für den 1. Bauabschnitt gab es zudem eine Förderung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom Wirtschaftsministerium.

Neue Smartphones für die Landespolizei

Schwerin – Mit der Beschaffung und Verteilung von weiteren 1.300 dienstlichen Smartphones wird die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mobiler und digitaler.

„Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Beamtinnen und Beamten einen mobilen und damit schnelleren Zugriff auf polizeilich relevante Informationen zu ermöglichen. Das für Technikbeschaffung zuständige Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) hat bereits 3.000 dienstliche Smartphones – schwerpunktmäßig im letzten und in diesem Jahr – beschafft“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Diese sogenannten mPOL (mobile Polizei)-Geräte sind derzeit insbesondere in den Polizeirevieren im Einsatz und ermöglichen den Beamtinnen und Beamten, auf relevante Informationen nahezu an jedem Einsatzort zuzugreifen. Darüber hinaus können sich alle Polizistinnen und Polizisten am Arbeitsplatz oder im Außendienst miteinander verbinden, was durch einen Messengerdienst möglich ist, der die hohen Ansprüche an die Schutzbedürftigkeit polizeilich erfasster Daten erfüllt.“

Mit der Beschaffung von weiteren 1.300 dienstlichen Smartphones in diesem Jahr, können demnächst auch die Kriminalpolizei sowie Führungskräfte der Polizei Mecklenburg-Vorpommern mobil auf polizeiliche Fachanwendungen zugreifen. „Die Bearbeitung von polizeilichen Sachverhalten wird somit Stück für Stück effizienter, davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, erklärte der Minister.

Spezielle Applikationen sorgen dabei für beschleunigte Abläufe. Die App „mFOTO“ ist beispielsweise eine einfache und schnelle Lösung zum Fotografieren und Teilen in einem sicheren, dienstlichen Umfeld. Mobile Fahndungsabfragen sind dank „mFAS“ kein Problem. Auf dem Smartphone befindet sich außerdem „E-Mail+“, eine App die es ermöglicht, auf dienstliche E-Mails zuzugreifen.

Die Polizeien in Bund und Ländern sind zudem aktuell im Umbruch und auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationswesen, berichtete Innenminister Christian Pegel: „Mit dem Programm Polizei 20/20 wurde die Grundlage geschaffen, um die Digitalisierung, Modernisierung und Vereinheitlichung der IT-Architektur aller deutschen Polizeien zu realisieren und die Polizeibehörden zukünftig besser miteinander zu vernetzen.

Die Entwicklung von Apps spielt unter dem Stichwort ,Mobilität‘ auch hier eine besondere Rolle. Nicht nur die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern profitiert von gemeinsamen, bundesweiten Lösungen. Eine App zur Dokumentenprüfung der Bundespolizei ermöglicht jetzt auch unserer Landespolizei, beispielsweise Personalausweise und Reisepässe aus zahlreichen Ländern sowie Aufenthaltstitel auf Echtheit zu prüfen.“

Neben der abschließenden Verteilung der 1.300 neuen Smartphones sind weitere Funktionserweiterungen vorgesehen. So ist es zum Beispiel das Ziel der nahen Zukunft, festgestellte Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten digital zu verarbeiten.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

Einsamkeit an Weihnachten

Drese bedankt sich für Aktionen gegen Einsamkeit an Weihnachten

Schwerin – Sowohl vor Ort in mehreren Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern als auch digital finden in diesem Jahr Veranstaltungen gegen Einsamkeit an Weihnachten statt. Sozialministerin Stefanie Drese bedankte sich kurz vor den Feiertagen bei den Initiatoren: „Vor allem über die Weihnachtstage kann die Einsamkeit eine schwere Last sein. Ich bin sehr dankbar, dass mehrere Aktionen stattfinden, an denen Menschen, die nicht mit der Familie oder Bekannten feiern, teilnehmen können.“

Zu einem Beisammensein vor Ort rufen unter anderem die Volkssolidarität in Ludwigslust, die Johanniter in Leezen und Engagierte in Parchim auf. Die Angebote reichen von Kaffee und Kuchen am Mittag bis hin zum traditionellen Weihnachtsessen. „Wer sich allein fühlt oder einfach mal einen Tapetenwechsel braucht, kann dank der Veranstalter eine schöne Zeit mit anderen genießen.“

Auch wenn Einsamkeit laut Drese keine Frage des Alters sei, nehme sie im Alter oft zu. „Psychische Probleme, die daraus resultieren, können einen negativen Einfluss auf den allgemeinen Gesundheitszustand und das gesamte Wohlbefinden haben“, betont Drese. Im Rahmen des vom Sozialministerium organisierten Runden Tisches gegen Einsamkeit befasse sich ein Bündnis vieler Akteure in MV mit Strategien gegen Einsamkeit im Alter.

Für die Weihnachtstage rät Drese, sich über Aktionen in der Nähe zu informieren: „Scheuen Sie sich nicht, in Einrichtungen in Ihrer Nähe nachzufragen, ob etwas an Weihnachten geplant ist. Vielleicht erhalten Sie auch einen Tipp aus der Nachbarschaft.“ Für alle Menschen, die sich von zuhause aus mit anderen vernetzen wollen, gebe es darüber hinaus digitale Weihnachtstreffen, Aktionen in den sozialen Netzwerken und das Feiertagstelefon.

Auswahl an Angeboten für einsame Menschen:

Angebote vor Ort

Heiligabend für Alleinstehende

  • Gemütliches Zusammensein und gemeinsames Essen in Parchim am 24.12. von 17 bis 20 Uhr in der Stadthalle (es gibt auch einen Fahrdienst)

Fröhliches Beisammensein

  • Am 24.12. und 26.12. von 10 bis 12:30 Uhr in der Johanniter-Unfall-Hilfe in Leezen (tel. Anmeldung unter 0162 1392 031)

Weihnachtsfeier für Alleinstehende

  • Am 24. Dezember 2023 ab 14:30 Uhr im CampHus Ludwigslust, organisiert von der Volkssolidarität MV

Digitale Angebote

Digitale Weihnachtsfeier des Vereins „Wege aus der Einsamkeit“

  • Zusammensein über Zoom am 25.12. ab 15 Uhr; Zugangsdaten gibt es auf Anfrage beim Verein

Netzwerk #KeinerBleibtAllein  

  • Über Facebook und Instagram vermittelt @KeinerBleibtAllein zwischen denen, die Gesellschaft wünschen und jenen, die Gesellschaft anbieten.

Silbernetz Feiertagstelefon

  • Anonym, vertraulich und kostenfrei steht die Hotline vom 24.12., 08:00 Uhr bis zum 01.01. um 22:00 Uhr unter 0800 4 70 80 90 zur Verfügung

Schüler:innen ohne Berufsreife

Oldenburg: Die Berufsreife ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Erwerbsleben

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr der Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss leicht gesunken. Die Quote der Mädchen und Jungen, die die Schule ohne Berufsreife verlassen haben, lag im Jahr 2023 bei 9,9 Prozent. In absoluten Zahlen waren das 1.401 Schülerinnen und Schüler. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 10,6 Prozent.

„Die Berufsreife ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Erwerbsleben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Zahlen weisen eine gute Tendenz auf. Wir müssen jedoch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Abgängerinnen und Abgänger ohne Schulabschluss weiter zu senken“, sagte Oldenburg.

Seit dem laufenden Schuljahr gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, diese Möglichkeit zu eröffnen. Die Angebote Produktives Lernen und Berufsreife dual in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist.

Die Jugendlichen lernen mit starker Praxisorientierung. Außerdem hat das Land an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen ein neues Frühwarnsystem etabliert, sodass Eltern, Schülerinnen und Schüler rechtzeitig auf die verschiedenen Wege, die zu einem Schulabschluss führen, hingewiesen werden.

Auch an den beruflichen Schulen ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die das jeweilige Ziel des vollständig durchlaufenen Bildungsganges nicht erreicht haben, gesunken. Der Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen lag im Jahr 2023 bei 15,8 Prozent. Im Jahr 2022 waren es 17,8 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern weist seit 2018 eine sinkende Tendenz und somit positive Entwicklung auf. Im Jahr 2018 lag der Anteil noch bei 21,2 Prozent.

„Wir werden auch hier weitere Anstrengungen unternehmen, um die Zahl der Absolventinnen und Absolvenetn an den beruflichen Schulen ohne einen Abschluss zu senken. Die Landesregierung plant, zusätzlich 150 Lehrkräfte an den beruflichen Schulen einzustellen“, erläuterte Oldenburg.

Teilzeitregelung für Lehrkräfte

Oldenburg: Teilzeit muss trotz angespannter Personallage weiterhin möglich sein

Schwerin – Für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern soll Teilzeit im öffentlichen Schuldienst auch weiterhin möglich sein. Das Land hält trotz der sehr angespannten Personallage an den bestehenden Regelungen fest. Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte bereits vor rund einem Jahr einer Einschränkung der Teilzeitbeschäftigung wie in anderen Bundesländern eine Absage erteilt.

„Wir werden die Möglichkeiten nicht beschränken“, bekräftigte Bildungsministerin Oldenburg. „Lehrerinnen und Lehrer haben individuelle Gründe, in bestimmten Phasen ihres Lebens Teilzeit zu arbeiten: sei es der Wunsch nach sehr angespannten Arbeitsjahren, die Belastung zu reduzieren, sei es um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren oder aber um Angehörige zu pflegen. Alles muss trotz der angespannten Personallage möglich sein. Teilzeit zu beschränken wie andere Bundesländer, kommt daher nicht in Frage. Ich sehe die Gefahr, dass durch eine Beschränkung der Teilzeit Lehrkräfte ihrem Beruf gänzlich den Rücken kehren – das wollen wir verhindern“, betonte Oldenburg.

Außerdem entlastet das Land seit dem laufenden Schuljahr Lehrkräfte stärker, die bereits seit vielen Jahren im Schuldienst tätig sind: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt. Zuvor wurden die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres gewährt. Lehrkräfte ab 57 Jahren erhalten eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Im Schuljahr 2023/2024 arbeiten von den 12.597 hauptberuflichen Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft 4.356 Lehrkräfte in Teilzeit. Das sind 34,6 Prozent. Der Umfang der Wochenstunden bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ist allerdings höchst unterschiedlich. So unterrichten 108 Lehrkräfte 26 Stunden, das ist eine Reduzierung von einer Stunde. 992 Lehrkräfte unterrichten 23 bis 25 Stunden, 707 Lehrkräfte unterrichten 20 bis 22 Stunden und 1.177 Lehrkräfte haben einen Stundenumfang von unter 18 Stunden.

Hochschulprojekt „Inklusive Bildung“

Schwerin – Die Landesregierung wird das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg auch in den kommenden zwei Jahren fördern. „Damit kann für die fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte für Inklusion der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gesichert werden,“ teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Im Zuge des von der Hochschule Neubrandenburg eingeführten Projekts starteten 2021 fünf schwerbehinderte Menschen eine dreijährige Ausbildung zur Bildungsfachkraft. Die Projektteilnehmenden waren zuvor in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. „Für die Angestellten in den Werkstätten ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer zu erlangen“, erklärt Drese. Das Projekt schaffe somit neue Perspektiven für die Inklusion im Land, so Drese weiter.

Im Zuge ihrer bevorstehenden Tätigkeit als Bildungsfachkräfte werden die fünf schwerbehinderten Beschäftigten Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften Inhalte rund um das Thema Inklusion vermitteln. „Es geht vor allem darum, Studierende und Dozierende aus erster Hand für die Bedürfnisse und Hürden von und für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren“, betont Drese. Die Erkenntnisse würden über den Hochschulkontext hinaus einen wichtigen Beitrag für mehr Achtsamkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen leisten.

Für die Umsetzung ihrer Arbeit als Bildungsfachkräfte stehen den fünf Beschäftigten vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung. „Über Workshops, Seminare und Vorlesungen können verschiedene Formate zum Einsatz kommen“, erläutert Drese. Entscheidend sei es darüber hinaus, dass die ausgebildeten Bildungsfachkräfte ein existenzsicherndes und selbstbestimmtes berufliches Arbeitsleben führen können.

Insgesamt fördert die Landesregierung das Projekt „Inklusive Bildung“ in den kommenden zwei Jahren mit rund 600.00 Euro. Begleitet wird das Projekt durch ein Filmteam. Das Filmprojekt unterstützt das Inklusionsamt zusätzlich mit bis zu 45.000 Euro.