Teilzeitregelung für Lehrkräfte

Oldenburg: Teilzeit muss trotz angespannter Personallage weiterhin möglich sein

Schwerin – Für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern soll Teilzeit im öffentlichen Schuldienst auch weiterhin möglich sein. Das Land hält trotz der sehr angespannten Personallage an den bestehenden Regelungen fest. Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte bereits vor rund einem Jahr einer Einschränkung der Teilzeitbeschäftigung wie in anderen Bundesländern eine Absage erteilt.

„Wir werden die Möglichkeiten nicht beschränken“, bekräftigte Bildungsministerin Oldenburg. „Lehrerinnen und Lehrer haben individuelle Gründe, in bestimmten Phasen ihres Lebens Teilzeit zu arbeiten: sei es der Wunsch nach sehr angespannten Arbeitsjahren, die Belastung zu reduzieren, sei es um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren oder aber um Angehörige zu pflegen. Alles muss trotz der angespannten Personallage möglich sein. Teilzeit zu beschränken wie andere Bundesländer, kommt daher nicht in Frage. Ich sehe die Gefahr, dass durch eine Beschränkung der Teilzeit Lehrkräfte ihrem Beruf gänzlich den Rücken kehren – das wollen wir verhindern“, betonte Oldenburg.

Außerdem entlastet das Land seit dem laufenden Schuljahr Lehrkräfte stärker, die bereits seit vielen Jahren im Schuldienst tätig sind: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt. Zuvor wurden die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres gewährt. Lehrkräfte ab 57 Jahren erhalten eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Im Schuljahr 2023/2024 arbeiten von den 12.597 hauptberuflichen Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft 4.356 Lehrkräfte in Teilzeit. Das sind 34,6 Prozent. Der Umfang der Wochenstunden bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ist allerdings höchst unterschiedlich. So unterrichten 108 Lehrkräfte 26 Stunden, das ist eine Reduzierung von einer Stunde. 992 Lehrkräfte unterrichten 23 bis 25 Stunden, 707 Lehrkräfte unterrichten 20 bis 22 Stunden und 1.177 Lehrkräfte haben einen Stundenumfang von unter 18 Stunden.

Hochschulprojekt „Inklusive Bildung“

Schwerin – Die Landesregierung wird das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg auch in den kommenden zwei Jahren fördern. „Damit kann für die fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte für Inklusion der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gesichert werden,“ teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Im Zuge des von der Hochschule Neubrandenburg eingeführten Projekts starteten 2021 fünf schwerbehinderte Menschen eine dreijährige Ausbildung zur Bildungsfachkraft. Die Projektteilnehmenden waren zuvor in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. „Für die Angestellten in den Werkstätten ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer zu erlangen“, erklärt Drese. Das Projekt schaffe somit neue Perspektiven für die Inklusion im Land, so Drese weiter.

Im Zuge ihrer bevorstehenden Tätigkeit als Bildungsfachkräfte werden die fünf schwerbehinderten Beschäftigten Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften Inhalte rund um das Thema Inklusion vermitteln. „Es geht vor allem darum, Studierende und Dozierende aus erster Hand für die Bedürfnisse und Hürden von und für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren“, betont Drese. Die Erkenntnisse würden über den Hochschulkontext hinaus einen wichtigen Beitrag für mehr Achtsamkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen leisten.

Für die Umsetzung ihrer Arbeit als Bildungsfachkräfte stehen den fünf Beschäftigten vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung. „Über Workshops, Seminare und Vorlesungen können verschiedene Formate zum Einsatz kommen“, erläutert Drese. Entscheidend sei es darüber hinaus, dass die ausgebildeten Bildungsfachkräfte ein existenzsicherndes und selbstbestimmtes berufliches Arbeitsleben führen können.

Insgesamt fördert die Landesregierung das Projekt „Inklusive Bildung“ in den kommenden zwei Jahren mit rund 600.00 Euro. Begleitet wird das Projekt durch ein Filmteam. Das Filmprojekt unterstützt das Inklusionsamt zusätzlich mit bis zu 45.000 Euro.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.

Fortbildungen für Lehrkräfte stark nachgefragt

Oldenburg: Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer ist beeindruckend

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen nach wie vor großes Interesse an Fortbildungen. Im vergangenen Schuljahr verzeichneten die 1.474 Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums insgesamt 19.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Portfolio des IQ M-V reicht von sogenannten Mikrofortbildungen am Nachmittag über Fachtage, mehrtägigen Fortbildungen im Rahmen der beiden jährlichen Akademien in den Sommer- und Winterferien bis hin zu Fortbildungsangeboten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Besonders beliebt sind Online-Fortbildungen.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und des unterstützenden pädagogischen Fachpersonals ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich werte dies als Indikator, dass unsere Lehrkräfte hoch motiviert sind und stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. Abwechslungsreicher und moderner Unterricht kommt den Schülerinnen und Schülern zu Gute“, so Oldenburg.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Fortbildungsangebots ist die Nutzung digitaler Medien. Etwa ein Drittel aller Fortbildungen beschäftigt sich mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dabei geht es um die didaktische Verwendung der digitalen Medien und eine einfachere Kommunikation von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften untereinander, zum Beispiel über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“.

Auch schulintern war die Digitalisierung ein Schwerpunkt: Bis Ende des vergangenen Schuljahres haben sich insgesamt 1.850 Lehrkräfte zum effektiven Medieneinsatz fortgebildet. „Das Thema Digitalisierung in der Schule wird auch weiterhin ein zentraler Fortbildungsschwerpunkt in den Angeboten des IQ M-V für die Lehrerinnen und Lehrer sein“, unterstrich Oldenburg.

Die großen Aufgaben bei der Migration und bei der Inklusion bewältigen Lehrkräfte ebenfalls aktiv. Der Grundlagenkurs zur Methodik und Didaktik beim Unterrichten der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und die Fortbildungen zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Handicaps waren ebenfalls gut besucht.

Zusätzlich zum klassischen Fortbildungsangebot können Lehrkräfte das Weiterbildungsportal „fobizz“ nutzen. Die Online-Plattform wird auf Grundlage der aktuellen Themen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung ständig ergänzt und erweitert. Sie umfasst aktuell bereits über 250 verschiedene digitale Fortbildungen. Die Fortbildungen vermitteln didaktische Fähigkeiten, wie Lehrkräfte digitale Technologien und künstliche Intelligenz einsetzen können. Hierzu zählt auch der Umgang mit ChatGPT. Seit April 2020 haben Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern auf dem „fobizz“-Portal insgesamt über 113.000 Online-Fortbildungen absolviert, ca. 29.000 Fortbildungen davon im Schuljahr 2022/2023.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Finanzminister besucht Schlossanlage Willigrad

Schwerin  – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat sich heute einen Überblick über die Baumaßnahme am ehemaligen Maschinenhaus der Schlossanlage Willigrad verschafft.

„Die Schlossanlage Willigrad gehört zu den historischen Schätzen Mecklenburg-Vorpommerns. Ich freue mich deswegen sehr, dass wir mit den Sanierungsmaßnahmen nicht nur dieses denkmalgeschützte Gebäude erhalten, sondern auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Seit 1992 hat das Land ca. 13 Mio. Euro in das Schlossensemble investiert.

Und das ist noch nicht alles: Neben den Bauarbeiten am Maschinenhaus im Umfang von ca. 5,3 Mio. Euro werden wir im nächsten Jahr auch Sanierungsarbeiten an den Wege- und Treppenanlagen sowie an der Elisabethquelle beginnen. Hier investieren wir nochmal ca. 1,2 Mio. Euro. Davon profitiert natürlich auch die Baubranche in MV: 90 % der im Zusammenhang mit der Sanierung des Maschinenhauses beauftragten Firmen stammen aus Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das ehemalige Maschinenhaus ist Bestandteil der Schlossanlage, die vom Herzog von Mecklenburg, Johann Albrecht, von 1896 bis 1898 im Stil der Neorenaissance erbaut wurde. Das ehemalige Maschinenhaus wurde als Backsteingebäude errichtet und steht heute als Einzelgebäude unter Denkmalschutz und im Rahmen der Schlossanlage unter Ensembleschutz. Im Maschinenhaus wurde mittels Dampfkraft Strom erzeugt und die Zentralheizung für den Herrschaftsflügel im Haupthaus des Schlosses sowie eine Dampfwäscherei betrieben.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin saniert seit September 2022 das denkmalgeschützte Gebäude, um es als Galeriegebäude mit Ausstellungs- und Veranstaltungsnutzung für einen breiten Nutzerkreis herzurichten. Ein besonderes Augenmerk bei der Sanierung liegt auf der Erhaltung des Werkstatt- und Fabrikcharakters des Backsteingebäudes durch den Erhalt der offenen Raumbeziehungen im Erd- und Obergeschoss.

Eingriffe in die Gebäudesubstanz werden soweit wie möglich reduziert und die Oberflächen weitestgehend erhalten. In Übereinstimmung mit dem Gesamtensemble der Schlossanlage sind Holzrahmenfenster und Außentüren nach historischem Vorbild berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde zudem an der Westfassade auf der Grundlage von Fotos das Vordach rekonstruiert und als Holzkonstruktion ausgeführt.

Menschen für Zivilcourage geehrt

Stralsund – Zum mittlerweile sechsten Mal werden in der Hansestadt Stralsund Bürgerinnen und Bürger für ihr couragiertes Handeln ausgezeichnet. Der Leiter der Polizeiinspektion Stralsund überreicht heute gemeinsam mit dem kommunalen Präventionsrat des Landkreises Vorpommern-Rügen und dem Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention die Urkunden an Personen aus Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.

„Es ist ein tolles Signal in die Gesellschaft, dass es für viele Menschen nach wie vor selbstverständlich ist, aufeinander zu achten und in der Not zu helfen. Mitmenschlichkeit und Zivilcourage sind heutzutage leider nicht für jeden selbstverständlich. Die heute Geehrten haben sich nicht nur in den jeweiligen Situationen beispielhaft verhalten und so schlimmeres verhindert, sondern sind für uns alle echte Vorbilder. Ich danke Ihnen für Ihre Achtsamkeit und Ihren Einsatz“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Im Mai dieses Jahres haben zwei Männer aus Demmin und Heidelberg den Fahrer eines verunfallten Autos bergen können, bevor das Fahrzeug komplett ausbrannte. Ebenso couragiert handelte ein Mann in Stralsund, als er einen Garagenbrand an einem Wohnhaus bemerkte und die vierköpfige Familie rechtzeitig aus dem Haus holte. Aber auch die Rettung eines 84-Jährigen vor dem Ertrinken, die zwei Frauen aus Rostock im September selbstlos bewältigten, gehörte zu den beeindruckenden Fällen gelebter Zivilcourage.

„Diese Ereignisse sind herausragend. Gerade in solchen Extremsituationen Menschen in der Nähe zu wissen, die schnell, umsichtig und selbstlos handeln, ist unschätzbar. Aber auch vermeintlich alltägliche Achtsamkeit ist unheimlich wichtig. Daher wird heute auch eine Frau geehrt, die eine Trunkenheitsfahrt anzeigte. Solche Achtsamkeit hat nichts mit Denunziantentum zu tun, sondern kann Menschenleben retten“, so Christian Pegel und:

„Aber auch jene, die heute nicht geehrt werden und durch ihr beherztes Eingreifen ebenfalls unsere Gesellschaft beschützen, sind unbekannte Helden! Ihnen allen gilt mein größter Respekt und tiefer Dank.“

FC Hansa einbestellt

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese und Innenminister Christian Pegel haben sich am Rande der heutigen Kabinettssitzung mit den schweren Ausschreitungen von Anhängern des FC Hansa Rostock beim Auswärtsspiel am vergangenen Freitag in Paderborn beschäftigt.

„Wir können und werden nicht zur Tagesordnung übergehen. Jetzt müssen mit aller Konsequenz Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt ergriffen werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin.

Dabei fordert die Landesregierung die aktive Mitwirkung des FC Hansa und wird die Vereinsführung zeitnah zur Aussprache und Aufarbeitung einbestellen. „Der Schaden für Verein, Stadt und Land ist riesengroß. Das Image des Vereins befindet sich auf einen besorgniserregenden Tiefpunkt“, so Drese.

„Die Szenen während und nach der der Zweitliga-Partie zwischen dem FC Hansa und dem SC Paderborn, die wir alle vergangene Woche im Stadion und außerhalb sehen mussten, schockieren mich zutiefst. Wir haben es hierbei mit einer kleinen Gruppe von Kriminellen zu tun, die den Volkssport Fußball für ihre Lust auf Gewalt missbraucht.

Selbst massive Präsenz durch Polizei und vereinseigene Ordnungskräfte garantieren, wie wir gesehen haben, leider nicht, dass es friedlich bleibt. Zunächst gehen aber meine Genesungswünsche an die verletzten Polizeibeamten und Ordner. Das, was dort passiert ist, geht gar nicht und hat mit Fankultur überhaupt nichts zu tun.

Um möglichst vieler Personen habhaft zu werden, wird unsere Landespolizei die Polizei in Nordrhein-Westfalen umfangreich bei den Ermittlungsmaßnahmen unterstützen“, betonte Innenminister Christian Pegel.

„Wir erwarten, dass sich alle Beteiligten des Vereins sehr klar von diesen vermeintlichen Fangruppen distanzieren. Das erfordert sehr klare Bekenntnisse der friedlichen Fanszene selbst, des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Wir begrüßen das öffentliche Bekenntnis des Vorstandsvorsitzenden Herrn Marien, dass identifizierte Gewalttäter Stadionverbote erhalten sollen. Wir erwarten jetzt aber, dass dieses Bekenntnis von allen Beteiligten im Verein gemeinsam getragen und durchgesetzt wird. Der FC Hansa spielt in der Rückrunde auf Bewährung. Es zählen auf und neben dem Platz nur noch Ergebnisse“, betonen Drese und Pegel.

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Sitzung des Kabinetts über den Start des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ ab dem 1. Januar 2024 informiert.

„Wir wollen damit die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen“, verdeutliche Drese am Dienstag in Schwerin. „Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe zur Verfügung“, so die Ministerin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.

Drese verwies darauf, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitergeber Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen. Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben.

Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Was ist die Ausgleichsabgabe?

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Kabinett sichert Lohnabstand für Beamte

Schwerin – Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den Beamtenbereich besteht in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Bürgergeld.

Deswegen hat die Landesregierung jetzt gehandelt und das Besoldungsstrukturgesetz, das den Abstand herstellt, am Dienstag, den 19. Dezember 2023, im Kabinett beschlossen. Im nächsten Schritt wird es dem Landtag zugeteilt.

Im Vorfeld fand ein intensiver Austausch mit den Gewerkschaften und dem Richterbund statt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und sieht folgende Schwerpunkte vor:

  • Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver. Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe um 1 Prozent angehoben.
  • Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt werden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue fasst die Beweggründe für die Entscheidungen des Besoldungsstrukturgesetz zusammen: „Ein ausreichender Lohnabstand ist Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Deswegen erhöhen wir Zuschläge und machen die Eingangsbesoldung attraktiver. Und all diejenigen, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe befinden, sollen von A4 nach A5 befördert werden. Das macht den Abstand noch einmal größer. Darüber freue ich mich.“

SmartHeat Deutschland GmbH erweitert

Schulte: Vorhaben sichert 27 Arbeitsplätze und schafft fünf neue Jobs

Güstrow – Unternehmenserweiterung bei der SmartHeat Deutschland GmbH in Güstrow: Am Dienstag (19.12.) wurde in Güstrow offiziell der erste Spatenstich für die Erweiterung des Produktionsgebäudes gesetzt. „Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Bereich der Wärmepumpen einen guten Namen erarbeitet.

Durch das gestiegene Interesse von Privat- und Gewerbekunden ist es jetzt notwendig geworden, den Unternehmensstandort zu vergrößern. Mit dem Vorhaben werden 27 Arbeitsplätze gesichert und fünf neue Jobs geschaffen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte. Vor Ort war für das Wirtschaftsministerium Ralf Sippel, Referatsleiter Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen.

Gegründet als Güstrower Maschinenbau GmbH ist die SmartHeat Deutschland GmbH seit dem Jahr 2000 unter anderem auf dem Gebiet der Produktion von Wärmepumpen aktiv. Das Unternehmen entwickelt Wärmepumpen und bringt diese zur Serienproduktion.

Nach Unternehmensangaben werden die Produkte weltweit für private, Gewerbe- und Industriebauten vertrieben. Zudem verfügt die SmartHeat Deutschland GmbH über einen Schulungs- und Trainingsbereich, in dem Kunden und Partner die angebotenen Wärmepumpen in den jeweiligen Anwendungsgebieten simuliert werden können.

Jetzt soll der Unternehmenssitz erweitert werden um eine neue Produktionshalle mit einer Nutzfläche von rund 2.800 Quadratmetern. Zudem wird in den Maschinenpark investiert, unter anderem sollen eine Krananlage, Regalsysteme und Werkzeuge gekauft werden.

Die Gesamtinvestition beträgt 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 578.000 Euro.

Einführung von Digitalisierungslösungen

Meyer: Ziel ist, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten

Schwerin – Mit der Neuaufstellung der Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig weiter gestärkt werden. „Der technologische Wandel in den Unternehmen steht im Fokus. Er soll sich mit Veränderungen und Neuerungen in der Technik sowie in verbesserten oder neuartigen Methoden und Arbeitsabläufen niederschlagen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Förderaufruf beinhaltet drei Schwerpunktbereiche: Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Digitalisierung im Handwerk und Digitalisierung im Tourismus.

Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umstellung von analogen auf neue digitale Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Dabei werden betriebliche Kleinstinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten unterstützt, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. „Die neue Fördermaßnahme soll auch zur Unterstützung der Fachkräftestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Mit Hilfe von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden“, sagte Meyer.

Mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierungsförderung zur Verfügung stehen. Projektskizzen in digitaler Form können ab dem 08. Januar 2024 bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Rahmen eines Förderaufrufes eingereicht werden. Den Förderaufruf, notwendige Formulare sowie weitere Informationen finden interessierte Unternehmen auf (www.tbi-mv.de).

Mobilitätsverbesserung in M-V

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Montag (18.12.) gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet.

„Wir wollen in gemeinsamer Partnerschaft die Mobilität im Land noch weiter verbessern. Dafür ist es notwendig, hochwertige Regiobusse in die Fläche zu bringen und flächendeckende kommunale Rufbussysteme nach einheitlichen Qualitätskriterien zu erweitern.

Nur mit einem attraktiven Angebot im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs kann es gelingen, mehr Menschen zu einem Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn zu überzeugen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Land möchte gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen das öffentliche Mobilitätsangebot in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem sollen im Rahmen der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern hierfür Regiobuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit abgestimmten einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt werden.

Ziel ist es, das Angebot bestehender Buslinien in der Fläche zu verbessern und neue durchgehende Taktlinien zu schaffen. Die geplanten Regiobuslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren. Zudem sind die Regiobuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Das Regiobussystem und das Rufbussystem werden dauerhaft anteilig mit Zuwendungen des Landes gefördert. Im Gegenzug gehen die kommunalen Aufgabenträger die Verpflichtung ein, verstärkte, auch landkreisübergreifende Anstrengungen umzusetzen, hochwertige vertaktete Regiobusverkehre in die Fläche zu bringen.

„Auch zu einer flächendeckenden zügigen Umsetzung der jeweiligen kommunalen Rufbussysteme haben sich die Landkreise bekannt“, sagte Jesse.

Die ersten drei Regiobuslinien haben zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 ihren Betrieb aufgenommen. Weitere – auch landkreisübergreifende Regiobuslinien – werden nächstes Jahr folgen. Der Startbetrieb für das landesweite Rufbussystem läuft in den Landkreisen am 01.01.2024 an und soll ab 01.01.2025 in den Regelbetrieb übergehen.

Langfristig sollen weitere Instrumente vom Land und den Kommunen umgesetzt werden, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zur Einführung eines Landestarifverbundes sowie die Bündelung von Kompetenzen und Strukturen im Bereich der Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Einzelne Aspekte auf dem Weg zur Digitalisierung des ÖPNV im Land – wie die digitale Vertriebs- und Kontrollfähigkeit der Unternehmen im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets – sind bereits in der Realisierung.

Basisvoraussetzungen zur Vertriebsfähigkeit einer landesweiten Mobilitätsplattform und somit einer ersten Grundlage für den landesweiten digitalen Vertrieb sollen bis Ende 2024 erreicht werden.

„Ziel ist, höchstmöglichen Komfort für die Fahrgäste anbieten zu können. Dazu gehört die Möglichkeit einer landesweiten digitalen Fahrplanauskunft mit gleichzeitiger Buchung und Ticketkauf“, sagte Jesse abschließend.

Instandsetzung Radwege

Rostock – Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Montag (18.12.) zwei Fördermittelbescheide an den Landkreis Rostock übergeben.

„Wir unterstützen den Landkreis Rostock dabei, zwei Radwege wieder instand zu setzen. Beide Radwege sollen für Anwohner und Urlaubende besser und sicherer werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Ein Vorhaben umfasst die umfassende Sanierung von vier Teilabschnitten an der Kreisstraße K 9 zwischen Steinbeck und Bargeshagen auf einer Gesamtlänge von etwa 3.253 Metern. Die neue Oberflächenbefestigung erfolgt mit Asphalt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 470.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 423.000 Euro nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) aus dem Bundesprogramm Stadt + Land.

Zudem soll an der Kreisstraße K 17 von Rövershagen nach Behnkenhagen der straßenbegleitende Radweg ausgebessert werden. Das Vorhaben umfasst die umfassende Sanierung des etwa zweieinhalb Meter breiten und etwa 4.500 Meter langen Radweges in zwei Bauabschnitten. Die neue Oberflächenbefestigung erfolgt mit Asphalt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 504.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von knapp 454.000 Euro nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) aus dem Bundesprogramm Stadt + Land.

Auszahlung der Direkt­zahlungen

Schwerin – Trotz des schweren Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können die Direktzahlungen der ersten Säule in Höhe von ca. 268 Mio. € noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller ausgeschüttet werden. Das erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Davon entfallen rund 204 Mio. € auf die „Einkommens­grundstützung für Nachhaltigkeit“ und fast 64 Mio. € für gesonderte Leistungen der Antragsteller, die zur weiteren Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Wasserqualität führen“, so der Minister.

Für die Auszahlung der EU-Fördermittel erwarte die EU-Kommission, dass die Bewilligungsbehörden ihre Verwaltungskontrollen zu 100 Prozent korrekt angewandt haben, andernfalls drohten dem Land Anlastungen, führt Backhaus weiter aus.

„Aufgrund der durch die Reform vielschichtig entstandenen Neuerungen, auch im anzuwendenden Verwaltungs- und Kontrollsystem, wird eine Sicher­heitsmarge von 10 Prozent der vollständigen Förder­summe je Antragsteller einbehalten, um so die Überweisung der Mittel noch vor Jahresende 2023 an die Landwirtinnen und Landwirte realisieren zu können.

Denn die Betriebe brauchen die Liquidität. Dabei dienen die Beihilfen nicht allein der Einkommenssicherung der Ladnwirtinnen und Landwirte, sie sind Garant dafür, dass wir in Deutschland und Europa weiterhin bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung haben. Dafür bin ich den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten sehr dankbar.

Nach nochmaliger Überprüfung aller Verwaltungs-und Kontrollvorschriften zu Beginn des nächsten Jahres werden die jetzt einbehaltene Sicherheitsmarge, sowie die gekoppelten Tierprämien als weitere Teilmaßnahme der ersten Säule der GAP bis Ende Februar 2024 an die Antragsteller ausgeschüttet. In Einzelfällen sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen der jetzigen Auszahlungssumme vorzunehmen“, so der Minister.