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Monat: April 2024

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

Mehr Lehrkräfte

Oldenburg: Weitere Zielgruppen ansprechen, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.

Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.

Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.

An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes 

Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.

  •  Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation 

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.

  •  Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Schulte: Enge Kooperation mit Wirtschaft sichert spannende Projekte – Ziel: international marktfähige Produkte und Verfahren

Stralsund – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Hochschule Stralsund über aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben informiert. „Die Hochschule Stralsund hat sich dank ihres technisch-wirtschaftlichen Profils einen sehr guten Ruf bei Studierenden und bei Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes erarbeitet. Durch enge Kooperationen entstehen spannende Projekte und Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Derzeit forscht die Hochschule Stralsund gemeinsam mit dem Unternehmen GenSys GmbH aus Wismar an der Entwicklung eines neuartigen Brennstoffmoduls zur Herstellung von Treibstoffgemischen, welches für vorhandene Antriebssysteme geeignet ist. Damit sollen Emissionen stark verringert werden. Zurzeit sind mehr als 95 Prozent der weltweit operierenden Seeschiffe mit dieselmotorischen Antriebsanlagen versehen.

Bis 2024 sollen die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt gemäß der IMO (International Maritime Organisation) um 40 Prozent gesenkt werden. „Dieses Ziel wird allein mit neugebauten Schiffen nicht zu erreichen sein. Deshalb können sogenannte Retrofitmodule ein geeigneter Baustein für die Umsetzung der Ziele darstellen. Das Vorhaben ist daher auch von ökologischer Bedeutung. Bei einem erfolgreichen Projektabschluss besteht die Möglichkeit die derzeit fahrende Flotte ohne größere Motorumrüstungen umweltfreundlicher zu gestalten“, sagte Schulte.

Bereits abgeschlossen ist ein Projekt der Hochschule Stralsund mit der NORIS AUTOMATION GmbH aus Rostock. Dabei ging es um die Ermittlung von Betriebsparametern von Maschinenelementen mittels Magnetfeldmessungen. Mit dem System wird die berührungslose Temperaturmessung an bewegten Maschinenelementen im Schiffsmotor möglich. Der technische Lösungsansatz ist nach Angaben der Projektpartner zum Patent angemeldet.

„Die Entwicklung neuartiger Messsysteme für Monitoring- und Überwachungszwecke von Großmaschinen im Schiffsbetrieb trägt zur Betriebssicherheit der fahrenden Flotte bei. Die Vermeidung von Havarien durch Motorenausfall von Bränden an Bord infolge von Triebraumexplosionen ist von erheblichem Nutzen“, sagte Schulte.

Mit dem Projekt hatten die Partner den MCN (Maritimes Cluster Norddeutschland) Cup 2023 in der Kategorie A „Betrieb von Bestandsschiffen“ gewonnen. Schirmherrschaft hatten die Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro.

Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte. Auf die Hochschule Stralsund entfielen davon Zuschüsse von insgesamt 1,2 Mio. Euro für 6 Projekte.

Miteinander wachsen

Landesintegrationsbeauftragte lobt zum zweiten Mal Integrationspreis aus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr erneut einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander Wachsen“, dem Leitmotiv der kürzlich unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns stattgefundenen Integrationsministerkonferenz, können sich erneut Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen mit ihrem Engagement für die Integration bewerben.

„In Zeiten, in denen die Themen Migration und Integration vom bestimmten politischen Gruppen bewusst zur gesellschaftlichen Spaltung genutzt wird, soll der Integrationspreis sichtbar machen, wo Menschen sich mit viel Herzblut und Engagement für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen“, betonte die Landesintegrationsbeauftragte. Die Verleihung des Preises setze somit zugleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren, die vor Ort hervorragende, meist ehrenamtlich getragene Arbeit leisten sowie Vereine, die mit einem enormen Beitrag zur Integration von zugewanderten Menschen etwa im Sport oder im Kulturbereich beitragen“, erklärte Michael. „Bewerben können sich aber auch Einzelpersonen, die zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen anbieten, Freizeitangebote für Geflüchtete organisieren, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv sind oder auch Unternehmen, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte beschäftigen und unterstützen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Zu den Preisträgern im vergangenen Jahr gehörten unter anderem das Psychosoziale Zentrum Rostock, welches in multi-professionellen Teams unter anderem die Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung sicherstellt, der Verein RAA Demokratie und Bildung mit seinem Bildungsmodul zur Geschichte und Gegenwart der Sint*izze und Rom*nja und die Einzelperson Asem Alsayjare, welcher den Verein Miteinander-Ma’an aufgebaut hat und regelmäßig Begegnungsformate organisiert.

„Eine Bewerbung für den diesjährigen Preis ist ab sofort und bis zum 24. Mai per Mail möglich. Dabei kommt es ausdrücklich nicht auf die Größe des Projektes oder des Engagements an. Stattdessen würde ich mich freuen, wenn die Bewerbungen auch die ganze Bandbreite der Integrationsarbeit widerspiegeln“, so Michael. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury entscheiden.

Das Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

250 Jahre Caspar David Friedrich

Schwesig: Neue Ostfenster tauchen den Greifswalder Dom in besonderes Licht

Mit einem Festgottesdienst sind heute die neuen Ostfenster im Greifswalder Dom von Ólafur Elíasson eingeweiht worden.

„Vor 250 Jahren ist Caspar David Friedrich geboren worden. Zu diesem Jubiläum gibt es besondere Ausstellungen in Berlin, Hamburg und Dresden. Greifswald feiert Caspar David Friedrich in diesem Jahr mit wechselnden Ausstellungen und vielem mehr. Ein besonderer Höhepunkt ist die Übergabe der neuen Ostfenster von Ólafur Elíasson im Greifswalder Dom. Vielen Dank allen, die dabei mitwirken, dieses tolle Jubiläumsjahr umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Rede im Anschluss an den Gottesdienst.

„Caspar David Friedrich spricht mit seiner Kunst nicht nur uns als Publikum an. Er beeinflusst auch Künstlerinnen und Künstler auf der ganzen Welt wie Ólafur Elíasson. Seine Installationen spiegeln die Elemente und spielen mit unseren Eindrücken. Hier im Dom ist es das Licht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Das Kunstwerk besteht aus den Fenstern selbst, aber auch aus einer Anlage von Spiegeln, die den ganzen Innenraum des Doms und uns alle mit erleuchten“, würdigte die Ministerpräsidentin die neuen Ostfenster.

„Der Dom ist seit 800 Jahren ein wichtiger und lebendiger Ort für die Hansestadt Greifswald. Im Mittelalter ist er gebaut worden. Dann hat fast jede Generation ihn weitergebaut und umgestaltet. Heute ist der Dom ein Spiegel der vielfältigen Geschichte der Stadt Greifswald, ein Wahrzeichen und ein Ort, den Einheimische und Gäste gern besuchen. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Erneuerung ist durch Spenden aufgekommen. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Vielen Dank an die ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Rudolf-August Oetker-Stiftung. Auch wir als Land freuen uns, dass wir das Caspar-David-Jubiläumsjahr und die Restauration des Domes unterstützen konnten“, so die Ministerpräsidentin.

Kids-EM gestartet

Waren – Mit dem Turnier im Müritzstadion in Waren ist heute die Kids-EM in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Sportministerin Stefanie Drese war zum Auftakt persönlich vor Ort, um Kinder aus 16 Fußballvereinen aus dem Kreis der Mecklenburgischen Seenplatte anzufeuern.

Die Kids-EM findet im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren, gekleidet in den Trikots der EURO 2024-Mannschaften, spielen in insgesamt sechs Turnieren um den Sieg.

Nach Waren finden die weiteren Turniere in Lübtheen (13. April), Neukloster (14. April), Teterow (20. April) und Bergen (27. April) statt. Den Abschluss bildet das Turnier in Anklam am 1. Mai. Organisiert und durchgeführt wird die Kids-EM vom Landesfußballverband MV gemeinsam mit seinen sechs Kreisverbänden.

„Als Sportministerium fanden wir die Idee der Kids-EM so gut, dass wir das Vorhaben mit Mitteln in Höhe von gut 60.000 Euro unterstützen“, sagte Drese. Rund 1.500 Kinder haben so die Chance, ihren großen Vorbildern nachzueifern. „Gleichzeitig können wir Kinder nachhaltig für den Fußball- und Vereinssport im Land begeistern“, so Drese.

Die Ministerin dankte dem Landesfußballverband und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ausdrücklich für die Initiative und Durchführung der Kids-EM. „Was Sie mit Ihren motivierten Mitgliedsvereinen hier auf die Beine stellen, ist sicherlich ein ganz besonderes Ereignis für unsere Kinder im Land. Ich bin mir sicher: damit fiebern die Kleinen wie die Großen schon voller Vorfreude auf die EM hin“, betonte Drese.

Campingplatz Prerow ist sicher

Prerow – Auf Einladung der Dauercamper auf dem Campingplatz Prerow hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus den Fragen der Stellplatzpächter gestellt. In seiner Begrüßungsrede betonte der Minister, dass eine Schließung des Areals nicht im Sinne des Landes MV sei:

„Der Campingplatz Prerow gehört zu den schönsten in Deutschland. Das ist sowohl den Gästen, der Nationalparkverwaltung, dem Wirtschaftsministerium als auch selbstverständlich dem Landwirtschaftsministerium klar. Deshalb soll dieser Platz auch weiterhin und dauerhaft Erholungssuchenden zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass eine Bewirtschaftung wie in den vergangenen 34 Jahren nicht fortgeführt werden kann: Die vorgegebene Stellplatzzahl wurde regelmäßig überschritten, Zeltplatzstandorte in den Dünnen wurden planiert und mit Wohnanhängern bestückt, seit 1993 wurden regelmäßig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung auf dem Campingplatz bauliche Anlagen errichtet oder erweitert, Grabungen durchgeführt, Dünen planiert, Dünendurchbrüche gebaggert, Fahrzeuge im Wald abgestellt.

Verwarnungen in Richtung Betreiber und rechtskräftige Urteile haben nicht zu einer Verbesserung geführt. Damit der Campingplatz zukünftig mit den Zielen des Naturschutzes und des Nationalparks im Einklang bewirtschaftet werden kann, muss er verkleinert werden. Ziel ist, dass 2033 noch rund 84 Prozent der ursprünglich genutzten Fläche für Camper zur Verfügung stehen werden; das sind dann immer noch rund 900 Plätze!

Dazu sage ich nochmals in aller Deutlichkeit: Die derzeit vor Gericht anhängigen Räumungsklagen richten sich gegen die Regenbogen AG, nicht gegen die Stellplatznehmer! Ich versichere ihnen: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben!

Dort wo Dauerstellplätze für den Landschafts- und Biodiversitätsschutz wegfallen, werden wir den Pächtern alternative Stellplätze anbieten. Niemand soll von hier vertrieben werden“, so Backhaus.

Die Pachtverträge mit der Regenbogen AG liefen am 31.12.2023 aus. In der Ausschreibung für den weiteren Betrieb des Campingplatzes setzte sich das Unternehmen Campers Friend aus sieben Interessensbekundungen mit dem besten Konzept durch. In der Ausschreibung formulierte Ziele für den Weiterbetrieb waren die Reduzierung der Pachtfläche inklusive eines Rückbauplans, ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb und die Unterstützung der Schutzziele des Nationalparks sowie NATURA 2000.

Der Campingplatz soll nach dem Plan ein Leuchtturmprojekt für die Verbindung von Tourismus im Einklang mit Naturschutz und Klimaneutralität werden. Campers Friend steht für die neue Saison bereit, den Platz im Einklang mit der schutzwürdigen Naturausstattung ökologisch zu betreiben.

Der Campingplatz hat aktuell eine Größe von 29,7 Hektar, davon gehören 9,5 Hektar zum Nationalparkamt (Land MV) und 20,2 Hektar der StUN. Die Regenbogen AG hat zusätzlich Eigentum von 0,315 Hektar.

Land stärkt die Berufswahlkompetenz

Oldenburg: Mädchen und Jungen altersangemessene berufliche Orientierung ermöglichen

Schwerin – Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Zukunft. Über die Pläne des Landes informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg (heute) am Rande der Gespräche des Zukunftsbündnisses Mecklenburg-Vorpommern.

Simone Oldenburg: „Auf Grundlage des neuen Berufsorientierungskonzeptes werden neue Maßstäbe gesetzt. So soll die Entwicklung der Berufswahlkompetenz bereits mit der frühkindlichen Bildung begonnen werden. Darüber hinaus wird die Berufliche Orientierung in der Schule altersangemessen, in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern stattfinden. Die Einbindung von Erfahrungen aus der Arbeitswelt, sei es durch Praktika, Gespräche mit Berufstätigen und Exkursionen, sind besonders wichtig, da sie konkrete Vorstellungen von den Berufen vermitteln.“

Die Ministerin stellte die Pläne für mehr Praxislernen im Schulalltag vor. So soll es zusätzlich zu dem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum weitere fünf Tage in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 geben, die explizit für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung stehen. Ab Klasse 9 ist ein Halbjahr mit einem vierstündigen Praxislerntag vorgesehen, bei dem insgesamt drei Berufsfelder kennengelernt werden können. Das seien Stunden, die extra für die Praxislerntage zur Verfügung gestellt werden, so die Ministerin. Hinzu würden Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen, Unternehmenspatenschaften und orientierende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen.

„Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte nehmen bei der Umsetzung des Konzeptes eine Schlüsselrolle ein. Deshalb erhalten sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten: Neben Checklisten, Handreichungen und Fortbildungen wird es eine Anrechnungsstunde für die beauftragten Lehrkräfte der Beruflichen Orientierung geben“, sagte Oldenburg.

Das neue Konzept wird zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich eingeführt. Damit erhalten die Schulen ein Jahr zur Vorbereitung. Es besteht die Möglichkeit, dass Schulen freiwillig im Schuljahr 2024/2025 die Neuerungen anwenden können.