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Monat: März 2026

Öffnungszeitenverordnung M-V

Jochen Schulte: „Geschäfte können an Ostern wie geplant öffnen.“

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die geltende Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklärt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.

Dazu erklärt Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Landesregierung umfassend geprüft worden, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade vor diesem Hintergrund werden wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend sorgfältig auswerten.

Aus Respekt vor dem Gericht nehmen wir eine abschließende Bewertung erst auf dieser Grundlage vor. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung bleibt die geltende Öffnungszeitenverordnung weiterhin anwendbar. Vor diesem zeitlichen Hintergrund ist sichergestellt, dass die Geschäfte an den Osterfeiertagen wie geplant öffnen können. Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr.“

Die Öffnungszeitenverordnung ermöglicht es Verkaufsstellen in touristisch geprägten Regionen, in bestimmten Zeiträumen im Jahr ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Am Karfreitag ist eine Öffnung ausgeschlossen. An den Osterfeiertagen sind Öffnungen im Rahmen der Verordnung möglich.

Schulte weiter: „Unser Ziel bleibt es, rechtssichere Lösungen zu schaffen, die den Unternehmen verlässliche und faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb – auch mit unseren Nachbarländern – bieten. Dabei orientieren wir uns an der Lebenswirklichkeit in einem touristisch geprägten Land.“

Bundesweiter Tag der Gesundheitsämter

Drese würdigt Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zieht Bilanz zu Modernisierungsprogramm

Schwerin – Anlässlich des morgigen bundesweiten Tages der Gesundheitsämter hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für den Bevölkerungsschutz hervorgehoben. „Ob im Infektionsschutz, in der Prävention, bei Schuleingangsuntersuchungen oder mit Angeboten in der Gesundheitsberatung: Der ÖGD hat sich den Aufgaben verschrieben, die die Gesundheit der gesamten Bevölkerung in den Blick nehmen“, hob Drese hervor.

Dieses umfassende Aufgabengebiet ist in diesem Jahr auch der Impulsgeber für das Motto des Aktionstages, das „Vielfalt für die Gesundheit“ lautet. „Viele der Tätigkeiten unserer Gesundheitsämter laufen für die Bürgerinnen und Bürger eher im Verborgenen ab. Das kann die Trinkwasserüberprüfung sein, die Überwachung der Krankenhaus-, Umwelt- und Infektionshygiene oder die Gesundheitsberichterstattung. Dabei bieten unsere acht Gesundheitsämter mit ihren jeweils bis zu vier Außenstellen sowie unser Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auch handfeste Hilfe und Unterstützung im Alltag“, erklärte die Ministerin.

Neben Beratungsangeboten zur Familienplanung, zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder zur Zahngesundheit gebe es etwa die zahnärztlichen Gruppenprophylaxe, wie sie zum Beispiel in Kitas durchgeführt wird, sowie verschiedene Impfangebote. „Insgesamt 20.875 Impfungen, etwa gegen die Grippe, HPV oder Herpes Zoster wurden allein im vergangenen Jahr über die Gesundheitsämter verabreicht. Das sind rund 33 Prozent mehr, als noch 2023“, verdeutlichte Drese.

„Das zeigt aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll, was unsere Gesundheitsämter leisten, unterstreicht aber auch, dass die Rolle des ÖGDs als dritte Säule des Gesundheitswesens weiter an Bedeutung zunimmt – auch fernab von Krisen wie Corona- und EHEC-Ausbrüchen“, so die Ministerin weiter. Mit einem mehrjährigem Modernisierungsprogramm habe das Land deshalb seit Oktober 2022 insbesondere die Digitalisierung im ÖGD vorangetrieben. Das Projekt wurde im Rahmen des bundesweiten Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst realisiert und durch Mittel der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 6,39 Millionen Euro unterstützt.

„Eine Investition, die unseren Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig besser aufstellt“, zeigte sich Drese sicher. So seien unter anderem Investitionen in Hard- und Software getätigt und die Weichen für eine Anbindung der Gesundheitsämter sowie des LAGuS an die Telematikinfrastruktur gestellt worden. „Auf diesem Wege kann künftig eine sichere und direkte Kommunikation untereinander, aber auch zu Praxen und Krankenhäusern gewährleistet werden“, begrüßte die Ministerin. Erprobt wurde dieser Austausch etwa bei den Meldungen der kindlichen U-Untersuchungen.

„Damit nicht nur die Technik auf dem neusten Stand der Zeit ist, haben wir zudem in Personalfortbildung investiert, die Landarztquote auf den ÖGD ausgeweitet und erstmals sogar eine eigene Digitalisierungsstrategie erarbeitet, damit wir nach dem Ende dieses Modernisierungsprogrammes nicht stehen bleiben, sondern auch den Weg in die Zukunft schon einleiten“, bilanzierte Drese und dankte allen, die an diesem Prozess mitgewirkt haben.

Wer die Gesundheitsämter in MV nun besser kennenlernen möchte, hat morgen bereits die Chance dazu. In HagenowBergen auf Rügen und in Wismar öffnen die Gesundheitsämter zum Aktionstag ihre Türen und bieten ein spannendes Programm für Jung und Alt. Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der jeweiligen Landkreise.

Bürgerforum mit Minister Backhaus im Nationalparkamt

Schwerin – Im Rahmen des Saisonauftaktes im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft lädt das Nationalparkamt gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zu einem Bürgerforum ein.

Die Veranstaltung findet am 25. März um 17:00 Uhr im Nationalparkamt Vorpommern in Born, Im Forst 5, 18375 Born a. Darß, statt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ihre Fragen, Anregungen und Anliegen einzubringen und direkt mit Minister Dr. Till Backhaus ins Gespräch zu kommen.

Im Mittelpunkt stehen dabei Themen, die derzeit viele Menschen in der Region bewegen. Dazu gehört unter anderem der geplante Offshore-Windpark „Gennaker“, eines der größten Windenergieprojekte in der deutschen Ostsee, um die Entwicklung der Halbinsel Pütnitz bei Ribnitz-Damgarten, wo auf dem Gelände eines ehemaligen Militärflugplatzes ein großes touristisches Projekt entstehen soll, und den geplanten Bau eines Tourismuszentrums in Ahrenshoop.

„Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist ein einzigartiger Naturraum und zugleich Lebens- und Arbeitsraum vieler Menschen. Mir ist wichtig, dass wir über aktuelle Entwicklungen offen sprechen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen“, sagte Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung.

Das Bürgerforum ist Teil des Saisonauftaktes 2026 im Nationalparkamt Born, der bereits ab dem Nachmittag mit einem Tag der offenen Tür, Vorträgen, Führungen und Informationsangeboten der Nationalparkpartner beginnt. Besucherinnen und Besucher können sich über die Arbeit des Nationalparks informieren, an Führungen teilnehmen und mit Mitarbeitenden des Nationalparkamtes sowie Partnern aus der Region ins Gespräch kommen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und sich zu informieren.

Der Eintritt ist frei.

Begrenzung der Benzinpreise

Schwesig: Kartellrecht verschärfen, Spritpreisbremse auf den Weg bringen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute in der Aktuellen Stunde des Landtags für wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Benzinpreise ausgesprochen. Sie verstehe den Unmut der Bürgerinnen und Bürger, erklärte die Ministerpräsidentin. „Teure Kraftstoffe und unkalkulierbare Preissteigerungen sind in unserem Flächenland mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und vielen Pendlerinnen und Pendlern eine besondere Belastung“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Die Konzerne dürfen nicht damit durchkommen, dass sie den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Die Preise müssen wieder runter.“

Die Vorschläge der Bundeswirtschaftsministerin, dass die Tankstellen die Preise nur einmal am Tag erhöhen dürfen, reiche bei weitem nicht aus. „Dann werden nämlich einmal am Tag die Preiserhöhungen sozusagen auf Vorrat gebündelt, und wieder sind die Autofahrerinnen und Autofahrer die Leidtragenden. Außerdem kommt es ja darauf an, dass die Preise wieder sinken. Aus meiner Sicht muss diese Preissteigerung kartellrechtlich untersagt und zurückgedrängt werden. Gleichzeitig brauchen wir eine wirksame Spritpreisbremse. Die Energiesteuern müssen abgesenkt und die Übergewinne der Mineralölkonzerne abgeschöpft werden“, so die Ministerpräsidentin. „Ich erwarte vom Bundeskanzler, dass er sich klar positioniert, wie und wie schnell die Preise wieder runter gehen.“

Gleichzeitig müsse daran gearbeitet werden, unabhängiger von Öl und Gas zu werden. „Wir wissen seit langem, dass die Versorgung mit Öl und Gas auf Dauer weder sicher noch preisgünstig ist. Deshalb stellen wir unsere Energieversorgung auf einen breiten Mix aus Wind- und Sonnenenergie, Biogas und Erdwärme um, ergänzt um das Gas und Öl, das wir noch brauchen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Campingtourismus: Neue Waldabstandsregelung zum Saisonstart

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Campingtourismus im Land. Mit einer Änderung der Waldabstandsverordnung schafft die Landesregierung neue Möglichkeiten, bestehende Campingplätze zu modernisieren und an aktuelle touristische Standards anzupassen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Änderungsverordnung am 12. März 2026 unterzeichnet. Sie soll zum 1. April 2026 – pünktlich zum Start der neuen Campingsaison – in Kraft treten.

„Camping gehört zu den erfolgreichsten touristischen Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Gäste schätzen besonders die naturnahen Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb ist es wichtig, dass Betreiber ihre Anlagen modernisieren und an die Erwartungen der Gäste anpassen können“, sagte Backhaus.

Mehr Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Campingplätze

Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße Serviceeinrichtungen.

Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich.

„Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit für Betreiber. Sie können ihre Plätze weiterentwickeln und in Qualität investieren, ohne dass unnötige bürokratische Hürden Modernisierungen blockieren“, erklärte Backhaus.

Tourismus und Schutz des Waldes gemeinsam im Blick

Viele Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes aus dem Blick zu verlieren.

„Unser Anspruch ist, Tourismusentwicklung und den Schutz des Waldes zusammenzudenken. Die neue Verordnung zeigt, dass beides möglich ist: attraktive Angebote für Gäste und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Wäldern“, sagte Backhaus.

Auch künftig gilt: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen. Die Anpassungen schaffen somit mehr Flexibilität für Modernisierungen, ohne die grundlegenden Schutzprinzipien des Waldrechts aufzugeben.

Musterfeuerwehrhaus-Programm: Startschuss für 58 Gerätehäuser

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt seine Feuerwehren weiter: Mit dem bundesweit beachteten Programm für Musterfeuerwehrhäuser geht eine neue Phase der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur in die Umsetzung. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 58 neue Feuerwehrgerätehäuser in standardisierter Bauweise errichtet. Die Baufirma Goldbeck Nord GmbH mit Sitz in Rostock wurde am 16. März 2026 für die Umsetzung beauftragt.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden leisten Tag für Tag Herausragendes – oft ehrenamtlich und unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Es ist unsere Pflicht, ihnen moderne Technik und zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir genau das: schnell, effizient und bezahlbar“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betont die Bedeutung des 50-Millionen-Programms für Mecklenburg-Vorpommern: „Die Landesregierung sorgt für eine gute Ausstattung der Feuerwehren im ganzen Land. Mit dem ersten 50-Millionen-Programm konnten 310 neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft werden. Die Landesregierung hat ein zweites 50 Millionen-Euro-Programm für moderne Feuerwehrgerätehäuser beschlossen. Es gibt gute Nachrichten für 58 Feuerwehren. Sie erhalten das neue Feuerwehr-Mustergerätehaus. Darüber hinaus haben wir weitere Feuerwehren bei der Modernisierung und beim Neubau von Feuerwehrhäusern unterstützt. Und sie sind – gerade im ländlichen Raum – oft auch so etwas wie Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Veranstaltungen und Versammlungen stattfinden.“

Volker Huber, Geschäftsführer der Goldbeck Nord GmbH: „Als regional verankertes Unternehmen freuen wir uns besonders, ein so wichtiges Projekt für unsere Heimat und die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit unserer systematisierten Bauweise liefern wir konsistente Grundrisse, kurze Wege und mitgedachte Erweiterungsoptionen für die beiden Gebäudetypen Langhaus und Kompakthaus. Wir planen einmal und bauen 58-mal. Das senkt die Stückkosten und sorgt für eine schnelle und sehr wirtschaftliche Umsetzung. Zwischen Baubeginn und Übergabe vergehen daher in der Regel nur 200 Tage.“

Erfolgreiches Programm trotz schwieriger Startphase

Nach einem komplexen Vergabeverfahren und notwendigen Anpassungen – unter anderem aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Trennung von Planung und Bau – konnte nun der entscheidende Schritt erfolgen: Die Baufirma für die Umsetzung wurde am 16. März 2026 beauftragt. Die Baukosten konnten dabei deutlich unter der ursprünglichen Prognose gehalten werden: Ein Musterfeuerwehrhaus kostet rund 1,1 Millionen Euro – inklusive Bodenplatte.

„Der Weg war anfangs steinig, aber wir haben die Herausforderungen genutzt, um ein rechtssicheres und zugleich innovatives Verfahren auf die Beine zu stellen. Kernstück des Programms ist das Musterfeuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen. Die Idee ist so einfach wie genial: Wir bauen kostengünstige Feuerwehrhäuser standardisiert in hoher Zahl. Damit betreten wir Neuland. Und gerade in Zeiten steigender Baupreise ist es ein starkes Signal, mit dem wir zeigen, dass wirtschaftliches Bauen auch im öffentlichen Bereich möglich ist“, so der Innenminister.

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

Unterstützung insbesondere für kleine Gemeinden

Das Programm richtet sich gezielt an kleinere Kommunen, für die der Neubau eines Feuerwehrhauses oft eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Insgesamt erfolgten 73 Bewerbungen auf die 58 vertraglich abrufbaren Bauten.

Die ausgewählten Gemeinden werden rund um Ostern informiert, erste Baumaßnahmen sollen spätestens im letzten Quartal 2026 beginnen können. Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können. Gemeinden können selbstverständlich zudem auch unabhängig vom offiziellen Landesprogramm mit dem Planer und/oder der Baufirma eigene Verträge abschließen und das „Musterfeuerwehrhaus“ realisieren.

„Feuerwehrdeutschland blickt mit großem Interesse auf unser Programm. Wir haben wahrlich Pionierarbeit geleistet. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur mit der Kreativität und dem Innovationswillen von Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium, dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisfeuerwehrverbänden, den Brandschutzdienststellen sowie dem fachlichen Verständnis der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) konnte diese vage Idee in die Realität umgesetzt werden“, ergänzt Minister Christian Pegel.

Ergänzende Förderprogramme für weitere Standorte

„Dass wir so viele Gemeinden mit dem ‚Musterfeuerwehr-Programm‘ berücksichtigen können, ist ein großer Erfolg der Landesregierung. Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf weiterhin hoch ist – deshalb sind die nächsten Schritte bereits in Planung. Beispielsweise werden wir mit 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur die Landesbrandschule in Malchow erneuern. Die nächsten Schritte sind bereits in Planung. “, unterstreicht Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Land investiert neben dem Musterprogramm aus dem 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser weitere rund 15 Millionen Euro in 32 Projekte – darunter Sanierungen, Erweiterungen und kleinere Neubauten. Darüber hinaus stellt das Land aus dem Infrastruktur-Sondervermögen weitere 45 Millionen Euro für größere Feuerwehrhäuser mit mindestens drei Stellplätzen bereit. Den entsprechenden Programmaufruf hat das Ministerium für Inneres und Bau am Freitag veröffentlicht.

Bei der Auswahlentscheidung für dieses weitere 45-Millionen-Euro-Förderprogramm für große und größere Feuerwehren wird besonderes Augenmerk unter anderem auf finanzschwachen Kommunen, Feuerwehrwehren mit besonderen Aufgaben und der Einbindung der Feuerwehren in den Katastrophenschutz gelegt werden. Die Anträge für dieses weitere Sonderprogramm müssen bereits bis 30. April 2026 im Innenministerium gestellt werden. Bereits Mitte des Jahres sollen die antragstellenden Kommunen dann wissen, welche Förderungen aus diesem weiteren Programm sie erwarten können.

Auch außerhalb der Sonderförderprogramme fördert das Land weiterhin regulär die Feuerwehrinfrastruktur: Allein 2025 waren es 33 Feuerwehrfahrzeuge und zwölf Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser.

Fortsetzung der Modernisierungsoffensive

Das Musterfeuerwehrhausprogramm ist eine Ergänzung zur umfassenden Modernisierungsoffensive „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit dem bislang größten Beschaffungsprogramm des Landes konnten seit 2020 Fahrzeuge und Infrastruktur gestärkt werden.

Basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 wurden elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge für die Landkreise und kreisfreien Städte beschafft. Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil umfasste die Auslieferung von 21 Löschgruppenfahrzeugen (LF 20) und 17 Tanklöschfahrzeugen (TLF 3000).

Pflegereport: Massiver Anstieg bei Zahl der Pflegebedürftigen

Schwerin – Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Das zeigt eine Analyse im aktuellen BARMER Pflegereport. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt: Während im Jahr 2011 noch 67.000 Menschen pflegebedürftig waren, sind es mittlerweile bereits rund 140.000. Das ist jede beziehungsweise jeder Elfte.

Ursache des massiven Anstiegs ist laut Pflegereport weniger die demographische Entwicklung als vielmehr die Pflegereform aus dem Jahr 2017. So erhalten seit dieser Zeit Menschen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz oder bei psychischen Erkrankungen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch durch die damalige Einführung der Pflegegrade vergrößerte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich.

Die Folgen für die Pflegeversicherung sind bis heute spürbar und bringen das Pflegesystem finanziell sowie personell an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass sich auch die durchschnittliche Pflegedauer verlängert hat. „Um einen Kollaps zu verhindern, braucht es Lösungen, um das System Pflege zu reformieren und finanziell zu stabilisieren“, fordert Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürften nicht noch stärker belastet werden.

Neue Definition von Pflegebedürftigkeit führt zu deutlichem Zuwachs

Laut BARMER Pflegereport gab es infolge der Leistungsausweitung den größten Anstieg bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad eins: Von 2017 bis 2023 hat sich ihre Zahl in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.200 auf über 22.000 fast verzwanzigfacht. „Die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit war richtig, da so eine gerechtere Feststellung des Pflegegrades ermöglicht wurde“, sagt Henning Kutzbach.

Für diese positive Entwicklung brauche es aber Lösungen, um den Zuwachs an Pflegebedürftigen auch angemessen versorgen zu können, so Kutzbach. Er fordere deshalb die finanzielle Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), etwa durch Rückzahlung der Coronahilfen, der Finanzierung der Pflegeausbildung aus Steuermitteln und die Übernahme von Sozialbeiträgen für Pflegende Angehörige. Um das System zu entlasten sei auch Prävention ein wichtiger Hebel. „Den Grundstein für ein gesundes Leben im Alter lege ich durch einen gesunden Lebensstil in jüngeren Jahren“, so Kutzbach. So könne Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar bestenfalls vermieden werden. Hierfür sei es wichtig, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.

Gesundheitsförderung und Prävention als Landesschwerpunkt

Sozialministerin Stefanie Drese betonte, dass das Land genau hier ansetzt und aktiv ist, z.B. mit der neuen Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention, die die vier Säulen Bewegungsförderung, psychische Gesundheit, Suchtprävention und Stärkung der Gesundheitskompetenzen beinhaltet. Für Maßnahmen und Projekte stünden landesseitig vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Ein weiterer enorm wichtiger Punkt ist unser Pakt für Pflege in MV. Pflege wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, der sich alle Mitglieder des Landespflegausschusses gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft verpflichtet fühlen. Es geht dabei etwa um die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit, die Personalsicherung, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen, die Weiterentwicklung der Pflege- und Strukturplanung, Beratung und Case Management sowie um die Herausforderung Demenz“, betonte Drese.

Als konkretes Beispiel benannte die Ministerin das Landes-Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Um die pflegenden Angehörigen mehr zu entlasten, stellen wir 4,4 Millionen Euro zur Verfügung mit denen wir Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen fördern“, so Drese.

In Richtung Bund forderte Drese eine Pflegereform, die besonders die ambulante Versorgung in den Blick nehmen müsse sowie eine Neujustierung der Sozialen Pflegeversicherung, die „mittlerweile selbst zum Pflegefall geworden ist“.

Drese: „Um die rasant steigenden Eigenanteile für Pflegeheimbewohner nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir Strukturreformen und Bürokratieabbau sowie die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Und ich spreche mich auch ganz klar für eine Verbreiterung der Einnahmen der Pflegeversicherung aus, z.B. könnten Personengruppen, wie die Beamten in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Vorschläge liegen auf den Tisch – jetzt muss gehandelt werden bevor es zu spät ist.“

Bürokratieabbau geht weiter

Kabinett beschließt weitere Modernisierung des Förderwesens

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (17.03.2026) den Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Damit setzt das Land ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie. Ziel ist es, Förderverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Bereits im Sommer 2025 wurde ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

Herausforderung Fachkräftemangel begegnen

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagt zum neuen Maßnahmenkatalog: „Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern war lange Zeit von zu vielen individuellen Abläufen geprägt. Das hat es Antragsstellern schwer gemacht, sich zurecht zu finden, und in der Verwaltung zu teuren Doppelstrukturen geführt. Die heute beschlossenen Maßnahmen senken die Hürden für die Antragssteller noch einmal deutlich und entlasten die Verwaltung.“

Die neuen Kernmaßnahmen im Überblick

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und alle am Förderverfahren Beteiligten zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Standard-Prozess für Kleinstförderungen: Für Programme mit geringen Fördersummen wird ein vereinfachter Ablauf eingeführt. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Zum Beispiel ist zur konsequenten Vermeidung von Verwaltungsaufwand geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, ist die Anwendung dieser Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro möglich. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sind die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich.
  • Höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die sogenannten Bagatellgrenzen werden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb werden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen gelten künftig verschiedene Bagatellgrenzen, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.
  • Neue Regeln für Zinsen: Zinsen werden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wer innerhalb der Frist zahlt, muss keine Zinsen leisten. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, werden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.
  • Vorrang für Pauschalen: Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden, weil dadurch umfangreiche Verfahrenserleichterungen verbunden sind und detaillierte Prüfungen einzelner Ausgaben entfallen können. Eine neue Wissensdatenbank unterstützt die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt werden. Hierbei wird lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen, eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben ist nicht mehr erforderlich. Denkbar ist auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis wird dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten können beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.
  • Vereinfachung bei Personalausgaben (Besserstellungsverbot): Bisher durften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das war sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung wird diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung wird künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, werden die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt.

Zeitplan und Ausblick

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026. Die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt zum 1. Juni 2026. Begleitet wird die Reform durch eine neue Fortbildungsstrategie, die im Juni 2026 mit einem landesweiten Fachtag zur Modernisierung des Förderwesens startet. Außerdem sollen die Behörden bei der Erstellung von Förderrichtlinien stärker unterstützt und beraten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird sich die zuständige Lenkungsgruppe schwerpunktmäßig der Modernisierung der institutionellen Förderung widmen.