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Monat: März 2026

Strategie für sauberes Trinkwasser, sichere Küsten und starke Gewässer

Schwerin – Pünktlich zum Tag des Wassers am 22. März stellt Mecklenburg-Vorpommern seine neue Wasserstrategie vor. Ziel ist es, die Wasserversorgung langfristig zu sichern, Gewässer besser zu schützen und das Land widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.

Die Strategie ergänzt das novellierte Landeswasser- und Küstenschutzgesetz. Während das Gesetz die rechtlichen Grundlagen stärkt, bündelt die Wasserstrategie die Ziele, Prioritäten und Maßnahmen der künftigen Wasserpolitik.

„Wasser ist Leben. Ohne Wasser gäbe es kein Leben auf der Erde. Dieser Schatz ist zu sichern, denn sauberes Trinkwasser, naturnahe Gewässer und sichere Küsten sind keine Selbstverständlichkeit. Mit der Wasserstrategie geben wir unserem Handeln eine klare Richtung: vorsorgend, nachhaltig und generationengerecht“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Wasserland MV unter Druck

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wasserreichsten Bundesländern: Mehr als 2.200 Seen, rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und 1.945 Kilometer Küstenlinie prägen das Land. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen:

  • Frühjahr 2025: zweittrockenstes seit mindestens 145 Jahren
  • steigende Risiken durch Starkregen, Hochwasser und Trockenperioden
  • prognostizierter Meeresspiegelanstieg von bis zu 1,10 Metern bis 2100

Die Wasserstrategie setzt genau hier an: Sie zeigt, wie Wasser künftig besser geschützt, nachhaltig genutzt und bewirtschaftet werden kann und die Ursachen und Folgen des Klimawandels und der demographische Wandel dabei Berücksichtigung finden. 

Acht Handlungsfelder – ein Ziel

Die Strategie bündelt die Wasserpolitik des Landes in acht zentralen Handlungsfeldern, darunter:

  • Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen
  • Stärkung des Wasserrückhalts als Dürrevorsorge
  • Hochwasser- und Küstenschutz
  • Anpassung an den Meeresspiegelanstieg
  • wassersensible Stadtentwicklung

„Die Wasserstrategie ist unser Kompass: Sie hilft uns, Nutzung und Schutz des Wassers besser in Einklang zu bringen und Risiken frühzeitig zu begrenzen“, so Backhaus.

Investitionen zeigen Wirkung

Das Land hat bereits umfangreich in Wasserinfrastruktur und Gewässerschutz investiert:

  • 2,5 Milliarden Euro für Abwassermaßnahmen seit 1991 (davon 900 Mio. € Landesförderung)
  • 300 Millionen Euro für Trinkwasserversorgung (110 Mio. € Förderung)
  • 80 Millionen Euro seit 2015 für Gewässerentwicklung
  • 500 Millionen Euro seit 1990 für Küstenschutz

85 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, das über ein dichtes Messnetz mit rund 700 Mengen- und 425 Qualitätsmessstellen überwacht wird.

Wasserstrategie als gemeinsamer Prozess

Die Wasserstrategie richtet sich an Kommunen, Wasserverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bündelt bestehende Maßnahmen, setzt neue Impulse und wird kontinuierlich weiterentwickelt.

„Wasser ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb setzen wir auf Beteiligung und Dialog – denn nur gemeinsam können wir unsere Wasserressourcen nachhaltig sichern“, sagte Backhaus.

Gleichstellung ist kein Luxus, sondern hat Verfassungsrang

Ministerin Jacqueline Bernhardt stellt im Landtag den Fahrplan zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms vor.

Schwerin – „Gleichstellung ist kein Randthema. Sie ist kein Zusatz. Sie ist kein Luxus. Sie ist ein Verfassungsauftrag. Darum reden wir heute über das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm ist ein Meilenstein. In einem einzigartigen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Organisationen wurden Maßnahmen erhoben und geprüft.

Zudem ist das erste seiner Art in unserem Land. Es schafft endlich einen verbindlichen, ressortübergreifenden Rahmen für Gleichstellungspolitik in M-V. Das ist wichtig, denn Gleichstellung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Sie braucht Struktur und einen klaren politischen Willen. Das Rahmenprogramm schafft dafür Verbindlichkeit. Es macht Ziele sichtbar und benennt Zuständigkeiten. Die Umsetzung des Programms wird durch ein Begleitgremium forciert. Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts und der Zivilgesellschaft sollen mindestens einmal im Jahr den Fortschritt bewerten.

Nach zweieinhalb Jahren ist eine Zwischenbilanz, nach fünf Jahren eine umfassende Überprüfung und Fortschreibung geplant. Dieses Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist ein starkes Signal und ein Arbeitsauftrag die Landesregierung, die Verwaltung und die Kommunen mit dem klaren Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Aussprache auf Antrag der Fraktion Die Linke „Gemeinsam gleichberechtigt – Das Landesprogramm für Geschlechtergerechtigkeit“.

„Seine Konkretheit macht dieses Programm besonders stark. Deutlich wird das an drei Punkten: Erstens: Gewaltschutz. Zweitens: Beteiligung. Drittens: geschlechtergerechte Lebensräume. Diese Punkte helfen am Ende allen in der Gemeinschaft, sie helfen vor allem unserer Demokratie. Gewalt gegen Frauen ist zum Beispiel noch immer ein gesellschaftliches Problem. Wer in Angst lebt, ist unfrei. Wer Gewalt erlebt, ist in der Teilhabe eingeschränkt.

Durch fehlenden Schutz sinkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Hier setzt das Programm einen klaren Schwerpunkt. Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sind zu stärken weiterzuentwickeln. Gewaltschutz heißt auch, Ursachen zu bekämpfen. Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus stehen gegen ein friedliches Zusammenleben und damit als Gefahr für die Gleichstellung und Demokratie gleichermaßen“, so die Ministerin.

„Gleichstellung ohne Beteiligung funktioniert nicht. Frauen müssen mitentscheiden können. In der Politik, in Kommunen, im Ehrenamt, in Verbänden, Verwaltung und Kultur. So selbstverständlich wie das klingt, ist es nicht. Noch immer scheitert Beteiligung oft an ganz praktischen Hürden wie Sorgearbeit, mangelnder Erreichbarkeit, Kinderbetreuung, Sitzungszeiten oder eben auch an Strukturen, die nicht mit dem echten Leben vieler Frauen zusammenpassen. Hier spricht das Rahmenprogramm die Punkte konkret an: Wer Beteiligung will, muss Beteiligung ermöglichen“, erklärt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Der dritte Punkt sind die geschlechtergerechten Lebensräume. Ich zitiere ein Beispiel aus dem Kapitel zur Stadt- und Raumplanung. Hier ist ein Prüfauftrag für ein Pilotprojekt zur Ermittlung von Angsträumen in Kommunen vorgesehen. Ganz konkrete Fragen sind hier zum Beispiel: Welche Orte meiden Frauen und Mädchen? Wo fühlen sie sich unsicher? Wo fehlt Licht? Wo fehlt Übersicht? Wo entstehen Angsträume?

Die Antworten sind: Unterführungen, dunkle Haltestellen, Bahnhofsbereiche, Parkanlagen, Parkhäuser, schlecht einsehbare Wege. Die Lösung müssten eigentlich alle kennen: Bessere Beleuchtung, mehr Übersichtlichkeit, Rückschnitt von Hecken und Büschen, Spiegel an nicht einsehbaren Ecken, mehr Sensibilität in den Kommunen. Genau das macht moderne Gleichstellungspolitik aus. Sie nimmt Alltag ernst, macht Probleme sichtbar und entwickelt praktische Lösungen. 131 Maßnahmen liegen vor. Sie betreffen viele Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeitswelt, Sicherheit, Mobilität, Ehrenamt, Kultur und Kommunalpolitik“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Alle Maßnahmen sind auf www.fokus-gleichstellung.de nachlesbar.

Stadtradeln 2026: MV unterstützt Kommunen

Schwerin – Die bundesweite Aktion STADTRADELN ist in eine neue Runde gestartet: Seit wenigen Tagen ist die Anmeldeplattform für Kommunen freigeschaltet. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Teilnahme auch in diesem Jahr aktiv – das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt erneut die Teilnahmegebühren für interessierte Städte, Gemeinden und Landkreise.

Das Angebot wird bereits intensiv genutzt: Von dem durch das Umweltministerium bereitgestellten Fördertopf in Höhe von 60.000 Euro sind bereits rund 58 Prozent für die Anmeldegebühr gebunden.

Beim STADTRADELN treten Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie kommunale Vertreterinnen und Vertreter für einen Zeitraum von 21 Tagen gemeinsam in die Pedale. Ziel ist es, möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen und so ein Zeichen für klimafreundliche Mobilität, weniger Verkehr und mehr Lebensqualität vor Ort zu setzen. Die gefahrenen Kilometer werden online erfasst und können innerhalb der Kommunen und bundesweit verglichen werden.

Umweltminister Dr. Till Backhaus ruft weitere Kommunen zur Teilnahme auf: „Das STADTRADELN zeigt, wie Klimaschutz ganz konkret im Alltag funktionieren kann. Jede Strecke, die mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückgelegt wird, spart CO₂ und stärkt gleichzeitig Gesundheit und Lebensqualität. Deshalb unterstützen wir als Land die Kommunen ganz bewusst, indem wir die Teilnahmegebühren übernehmen.“

Die Aktion bietet Kommunen eine niedrigschwellige Möglichkeit, den Radverkehr sichtbarer zu machen und Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden.

„Dass bereits mehr als die Hälfte der Mittel nach kurzer Zeit gebunden ist, zeigt das große Interesse im Land. Ich kann alle Kommunen nur ermutigen, sich jetzt noch anzumelden und die verbleibenden Fördermittel zu nutzen“, so Backhaus.

Interessierte Kommunen können sich ab sofort über die Plattform anmelden:
https://www.stadtradeln.de/home

Schwesig: Wir müssen unsere Kinder besser schützen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag ihre Forderung nach einer stärkeren Regulierung der Social-Media-Plattformen, mehr Medienkompetenz und einem Social-Media-Verbot bis zu einem Alter von 14 Jahren und einem jugendgerechten Einstieg bekräftigt.

„Der Staat hat eine Mitverantwortung für den Schutz unserer Kinder. Wir teilen diese Verantwortung mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen, die mit Kindern zu tun haben. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Kinder vor Gewalt zu schützen und Kindern sichere Räume für ihre Entwicklung zu garantieren – ob in der Familie, im Verein, auf der Straße oder in den Medien“, sagte Schwesig zur Begründung.

Die Landesregierung habe daher am Dienstag die Einsetzung einer Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. „Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schule, Psychologie, Medizin und Medienpädagogik, dazu Eltern, Jugendvertretungen und die betroffenen Ressorts der Landesregierung. Bis Sommer soll uns die Kommission ihre Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung sozialer Medien vorlegen“, informierte die Ministerpräsidentin.

Kinder und Jugendliche seien in sozialen Medien Fehlinformationen, Hass und Hetze, Gewalt und Pornografie schutzlos ausgeliefert. „Ein Beispiel gibt die Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu Cybergrooming. Etwa jedes vierte Kind hat schon sexualisierte Übergriffe von Erwachsenen im Internet erlebt“, berichtete die Ministerpräsidentin. „Und die Kinder fühlen sich damit allein gelassen.“

Zunächst einmal seien die Anbieter gefragt. „Plattformen sollten der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Das ist aber leider nicht die Wirklichkeit. Gerade die großen US-amerikanischen Plattformen weigern sich, für wirksame Alterskontrollen und jugendgerechte Angebote zu sorgen“, kritisierte Schwesig. Niemand könne erzählen, eine Kontrolle sei unmöglich. „Wenn die Plattformen in kürzester Zeit so viele Daten sammeln, dass sie mir gezielt Werbung unterjubeln, die genau meinen Suchanfragen im Internet entspricht, dann können sie auch mehr für den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tun.“

Solange dies nicht verlässlich geregelt sei, plädiert die Ministerpräsidentin für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahren. „Für die Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren brauchen wir eine verpflichtende altersgerechte Ausgestaltung der Plattformen. Dazu gehören jugendgerechte Angebote und ein Verbot von Algorithmen, die übermäßige Nutzung fördern oder belohnen.“ Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz Anfang März habe ein Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien eine klare Mehrheit gefunden. Nun sei es Aufgabe der Bundesregierung, zu verbindlichen Regelungen zu kommen.

Änderung KiföG: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schafft ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot

Schwerin – Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beraten. Mit der Novelle wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und somit auf einen Hortplatz für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe setzt das Land die Ganztagsförderung stufenweise um.

„Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schaffen wir für alle Grundschulkinder ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Erstklässler Anspruch auf eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten, und das ohne Antragstellung und ohne Bedarfsprüfung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das neue Gesetz sorgt für Bürokratieabbau in der Verwaltung und für Erleichterungen für Familien. „Mit der Änderung unterstützen wir die Eltern dabei, ihre Erwerbstätigkeit besser mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren zu können. Gleichzeitig stärken wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, indem wir für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtern“, so die Ministerin. Anders als in anderen Bundesländern können Eltern in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei Bedarf einen Förderumfang von 50 Wochenstunden für ihre Kinder beantragen – Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert, erstmals für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. Bereits jetzt nehmen in Mecklenburg-Vorpommern 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030”, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch eröffnen sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten, und örtliche Partner können einfacher eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf.

Für eine enge Kooperation von Hort und Schule werden zudem Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingeführt. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang bei dem vorhandenen pädagogischen Personal aufstocken, um den Ganztag optimal zu koordinieren.

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht es, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Simone Oldenburg.

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes M-V

Christian Pegel: „Wer Wind- und Solaranlagen vor der eigenen Haustür hat, soll noch stärker davon profitieren.“

Schwerin – Der Landtag hat heute die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Dazu erklärte Innenminister Christian Pegel in Vertretung für den krankheitsbedingt im Landtag abwesenden Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank: „Erneuerbare Energien müssen besonders dort Vorteile bringen, wo sie entstehen. Mit dem BüGem 2.0 schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch stärker davon profitieren, wenn Windenergie- und Photovoltaikanlagen in ihrer Nachbarschaft gebaut werden – etwa in Form von Direktzahlungen, Stromgutschriften oder einem neuen Fußballplatz.“

„Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes ermöglichen wir Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Anlagenbetreiber und Gemeinde und schaffen einfache und transparente Beteiligung für die Menschen vor Ort“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. „Zudem schaffen wir zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom. Damit steigern die unternehmerische Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel in grünen Gewerbegebieten.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Verhandlungen auf Augenhöhe:

    Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe.

  1. Einfach umsetzbar:

    Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.

  1. Weniger Bürokratie:

    Die Verfahren werden vereinfacht und die Unternehmen damit entlastet.

  1. Erweiterter Geltungsbereich:

    Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (ab einem Megawatt installierter Leistung (Größe von ca. 1 Hektar)).

  1. Klarer Wirkungskreis:

    Bei Windenergie sind Gemeinden beteiligungsberechtigt, deren Gemeindegebiet ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um die Turmmitte der Anlage liegt. Bürgerinnen und Bürger können profitieren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde haben.

 Bei Freiflächen-PV ist die Standortgemeinde der Anlage  beteiligungsberechtigt. Damit können alle  Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde profitieren.

  1. Mehr Beteiligung:

    Wählen die Verhandlungspartner eine Standardbeteiligung, dann werden sowohl Gemeinden als auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner wie im folgenden Beispiel beteiligt:

          Im Standardmodell erfolgt die Abrechnung je vollem Megawatt installierter Leistung der Anlage.

          Für Windenergieanlagen:

  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW installierter Leistung für die Gemeinde je Jahr
  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW für die Bürgerinnen und Bürger je Jahr

          Bei über 50 % Direktstrom / lokale Wertschöpfung im Umkreis:

  • Halbierung auf jeweils 2.500 € pro MW

          Für Freiflächen-PV:

  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Gemeinde
  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Bürger
  • Halbierung bei Direktstrom
  1. Mehr Möglichkeiten:

    Dabei stellt das Gesetz mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.

  2. Mehr Rechtssicherheit:

    Ein landeseinheitlicher Mustervertrag entlastet die Kommunen künftig bei Verhandlungen.

  1. Repowering:

    Die Regerlungen greifen auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen („Repowering“).

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.

Landesregierung modernisiert Brandschutz in M-V

Schwerin – Heute hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beraten. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Brandschutz im Land grundlegend modernisieren. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten sowie mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz Tag für Tag beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und:

„Der Gesetzentwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht.“

Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der bessere Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden werden künftig ausdrücklich verpflichtet, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit werden Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festgelegt.

Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung – unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können“, betont Christian Pegel.

Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren sollen möglichst vermieden werden und nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst gezwungen werden. Ziel ist es nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn sonst die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Minister.

Um ehrenamtliche Einsatzkräfte zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Gebührentatbestände für Einsätze vor, die keine klassischen Notlagen darstellen – etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind ehrenamtlich für Notlagen, Brände, Unfälle und Lebensrettung aktiv, nicht als kostenfreie Dienstleister oder bei unzureichender Bereitschaft, beispielsweise installierte Brandmeldeanlagen regelmäßig warten zu lassen und technisch zuverlässig zu halten“, so der Minister. „Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben aber selbstverständlich kostenfrei – niemand muss für die Hilfe in der Not Rechnungen befürchten“, verdeutlicht Pegel.

„Wir schützen damit das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und lassen nicht zu, dass Ehrenamt überstrapaziert wird“, erklärt der Innenminister.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des Unfallschutzes auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen.

Darüber hinaus stärkt der Gesetzentwurf die Rolle der Amtswehrführer und ermöglicht es Gemeinden und Ämtern, Aufgaben stärker zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Technik. Gerade im ländlichen Raum soll dies die Schlagkraft und Verlässlichkeit der Feuerwehrstrukturen erhöhen. „Natürlich bleibt es dabei, dass jede Gemeinde ihre Feuerwehraufgaben wie bisher weiterhin selbst erledigen kann – mit der Gesetzesänderung wollen wir aber die Möglichkeit öffnen, auf Amtsebene Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen“, stellt der Minister klar.

Um auch künftig bei Generationenwechseln in den Gerätehäusern ausreichend Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Führerscheinen für die Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen können, um Fahrlehrer anzustellen und selbst die Führerscheinausbildung umzusetzen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz werden die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufgestellt.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit – und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Tag und Nacht stehen die Kameradinnen und Kameraden bereit, oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich und verdient unseren größten Respekt und Dank – insbesondere verdienen die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, dass wir im Gesetz moderne und sie unterstützende Regeln bereitstellen“, unterstreicht Innenminister Christian Pegel.

Das Gesetz wird in den kommenden Wochen weiter im Landtag und seinen Ausschüssen beraten.

Land unterstützt Schülerinnen und Schüler

Oldenburg: Kinder und Jugendliche im Schulalltag unterstützen

Schwerin – Laut Veröffentlichung des Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung zeigen 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg verweist in diesem Zusammenhang auf die in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzten Unterstützungsangebote: „Auch in unserem Bundesland beobachten wir vermehrt psychosomatische Symptome, Depressionen, Stress, Angst- und Erschöpfungszustände bei Schülerinnen und Schülern.

Daher haben wir ein Unterstützungssystem etabliert, um Kinder und Jugendliche in psychischen Notlagen zu helfen und zu begleiten. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) berät Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Erziehungsberechtigte. Unter dem Leitgedanken ‚Zuhören – Beraten – Vermitteln‘ hat das Land die schulpsychologischen Angebote konzeptionell neu aufgestellt und mit zusätzlichen Stellen gestärkt.“

In jedem Staatlichen Schulamt gibt es ein mobiles Team mit je zwei Psychologinnen und Psychologen, das bei der Bewältigung von Krisen vor Ort einbezogen wird. Auf regionaler Ebene wurde das bestehende System durch 15 zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ergänzt, die direkt an ausgewählten Schulen tätig sind.

Dies betrifft vor allem Schulen mit Familienklassenzimmern oder Schulwerkstätten sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. „Durch das zusätzliche schulpsychologische Personal können wir Schülerinnen und Schüler dieser Schulen besser unterstützen“, so die Ministerin. Für die beruflichen Schulen wurde das Beratungsangebot durch zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die auf diesen Schulbereich spezialisiert sind, erweitert.

Überregional steht die Leitstelle des ZDS für Ratsuchende oder direkt und indirekt Betroffene zur Verfügung. Sie nimmt Anfragen von Schulen oder Erziehungsberechtigten sofort auf, stellt eine psychologische Erstversorgung sicher und vermittelt weiterführende Hilfen. Über dieses Angebot konnte bereits vielen Ratsuchenden geholfen werden. Allein im Schuljahr 2024/2025 gingen über 600 Anrufe in der Leitstelle des ZDS ein, jeweils etwa zur Hälfte durch Schulen und Erziehungsberechtigte. Für Schulleitungen und Lehrkräfte bietet der Bereich Organisationspsychologie des ZDS Coachings und Beratungen an, die bei der Bewältigung psychischer Belastungen helfen.

Zudem hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Dazu sind drei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

  • Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ richtet sich an die Zielgruppe der Jahrgangsstufen 3 und 4 und vermittelt insbesondere die Kernbotschaft: „Manchmal darf man ein Geheimnis verraten und es ist trotzdem Freundschaft.“
  • Die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ richtet sich an die Zielgruppe ab Jahrgangsstufe 5 und vermittelt: „Vertrauensvoll Sorgen teilen!“.
  • Die Broschüre „Wie geht´s mir eigentlich? Psychische Gesundheit ist wichtig!“ sensibilisiert für psychische Belastungen, Depressionen und lebensmüde Gedanken (ab Jahrgangsstufe 5).

Alle Broschüren sind auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht:

https://www.bildung-mv.de/schule/zentraler-fachbereich-diagnostik-schulpsychologie-zds/.