Menü Schließen

Tag: 29. Oktober 2026

Land hat Anzahl an Klassenfahrten erhöht

Oldenburg: In der Grundschule und in der Orientierungsstufe wird es jeweils eine zusätzliche Fahrt geben

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern können während ihrer Schullaufbahn an zwei zusätzlichen Klassenfahrten teilnehmen. „Sie unternehmen somit drei Klassenfahrten anstatt einer Fahrt. Im kommenden Jahr wird es in der Grundschule und in der Orientierungsstufe eine zusätzliche Fahrt geben. Bislang waren diese Fahrten nur in Ausnahmefällen möglich“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unternehmungen im Klassenverband stärken das soziale Miteinander. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen wichtige Erfahrungen. Diese Erlebnisse stärken wir.“

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, für das Jahr 2027 alle Klassenfahrten zu genehmigen, die den Voraussetzungen entsprechen“, so die Bildungsministerin weiter. „Das ist möglich, weil wir im kommenden Jahr das Budget für die Reisekosten der Lehrkräfte noch einmal erhöht haben. Das ist eine große Kraftanstrengung.“ Insgesamt handelt es sich um ca. 1.500 Fahrten. Im Jahr 2027 stehen dafür insgesamt 1,7 Millionen Euro bereit. In diesem Jahr sind es 1,2 Millionen Euro. Davor waren es jährlich 968.500 Euro. „Reisen und Unterkünfte sind teurer geworden. Mit einem erhöhten Budget tragen wir der Kostensteigerung Rechnung.“

Zudem erhalten die Schulen früher die Genehmigungen für die Schulfahrten. Bisher mussten Klassenfahrten bis zum 15. November eines jeden Jahres für die Schulfahrten-Jahresplanung eingereicht werden. „Diese Frist haben wir auf Anfang Oktober vorgezogen. Damit haben die Schulen mehr Planungssicherheit und einen größeren Planungsvorlauf“, erläuterte die Ministerin.

Die Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen, allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen. Sie sieht vor, dass Schulfahrten in der Grundschule in der Regel in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Schulen, die sich in Nachbarschaft zu Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befinden, können auch Fahrten in das Nachbarland unternehmen.

Viele Grundschulklassen besuchen die Jugendherbergen und Schullandheime im Land. Sie unternehmen beispielsweise Fahrten nach Dreilützow oder Dümmer. In der Orientierungsstufe konzentrieren sich die Fahrten auf die norddeutschen Bundesländer, einschließlich Brandenburg und Berlin. Binz auf Rügen oder Waren/Müritz sind gefragte Reiseziele in Mecklenburg-Vorpommern. In den höheren Jahrgangsstufen sind die Schulklassen auch deutschlandweit oder im europäischen Ausland unterwegs. Im kommenden Jahr zählen zum Beispiel Unternehmungen in Köln, Dresden, London oder Prag dazu.

Neu ist auch, dass Besuche von KZ-Gedenkstätten in Verbindung mit einer Klassenfahrt gefördert werden können. Gleiches gilt bei Besuchen von Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes. „Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und haben ein pädagogisches Ziel. Wenn Schulen während der Fahrt auch eine Gedenkstätte besuchen, begrüßen wir das und unterstützen das Engagement. Deswegen haben wir die Regelungen angepasst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.