Schwerin – Am 5. März dieses Jahres schlossen die Vertreter der Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Land eine umfangreiche Vereinbarung zur Verbesserung der Finanzsituation der kommunalen Ebene. Mit dem Entwurf des Landeshaushalts ist dieser Kompromiss in Zahlen gegossen: Allein im kommenden Jahr steigt die Finanzausstattung der Kommunen um fast 320 Mio. Euro.
Einer der großen Schwerpunkte des kommenden Doppelhaushaltes sollen Investitionen der Kommunen werden. Mit einer zusätzlichen Infrastrukturpauschale, einem Entschuldungsfonds und weiteren Neuregelungen des Kommunalen Finanzausgleichs steigt die Finanzausstattung von 2,54 Mrd. Euro in diesem Jahr auf 2,85 Mrd. Euro im Jahr 2020, 2021 können die Kommunen dann mit 2,92 Mrd. Euro rechnen und 2023 wird voraussichtlich erstmals die 3-Mrd.-Euro-Marke geknackt.
Damit steigt die Finanzausstattung innerhalb von nur zehn Jahren um über 1 Mrd. Euro bzw. um mehr als 50 Prozent. Ein Einnahmewachstum, das die ebenfalls gute Entwicklung des Landes noch bei weitem in den Schatten stellt.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund zeigt sich Finanzstaatssekretär Heiko Miraß verwundert, dass die vereinbarten Regelungen zur Anpassung der Beteiligungsquote nun öffentlich wieder in Frage gestellt werden: „Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist der Kern des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen. Er ist Symbol dafür, dass Land und Kommunen in einem Boot sitzen. Damit dieses Boot keine Schlagseite bekommt, müssen die Lasten gleichmäßig verteilt werden. Daher hatten wir uns auf eine regelmäßig zu berechnende Quote verständigt, die zuletzt 2017 zugunsten der Kommunen verändert wurde. Nach den gleichen Berechnungen muss die Quote nun zugunsten des Landes verändert werden. Hier sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“