96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Rostock – Vielfältige Maßnahmen für eine gute und zukunftsfeste Pflege, eine Entbürokratisierung und Weiterentwicklung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt durch Weiterbildung waren wichtige Themen der diesjährigen Arbeits-und Sozialministerkonferenz (ASMK).

In der Hansestadt Rostock fand am 27. und 28. November die 96. ASMK statt. Die Arbeits-und Sozialministerinnen und -minister der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Arbeits-, Sozial-und Pflegepolitik und fassten eine Reihe von Beschlüssen.

Die Vorsitzende der ASMK, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese, stellte heute auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz im Freistaat Sachsen sowie Bärbl Mielich, Staatssekretärin für Soziales und Integration in Baden-Württemberg, die Ergebnisse der Konferenz vor.

„Von Rostock geht ein pflegepolitisches Signal aus“, hob Ministerin Drese hervor. Mit mehreren Beschlüssen spricht die ASMK sich für Reformen im Pflegesystem und Verbesserungen für Pflegebeschäftigte, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige aus.

In einem einstimmig beschlossenen Leitantrag fordert die ASMK eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. „Wir müssen vor allem von Grundsatz wegkommen, dass die steigenden Pflegekosten hauptsächlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden“, verdeutliche Drese. Dies überfordere bereits heute viele Pflegebedürftige. „Deshalb sprechen wir uns für einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung und perspektivisch für ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine dringend notwendige Reform der Pflegeversicherung aus. Wir brauchen ein Lösungskonzept, das sowohl die Kostenfolgen der pflegerischen Versorgung als auch ihre Finanzierung durch die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden, die Steuerzahler und die Pflegebedürftigen selbst berücksichtigt. Angesichts politisch gewollter weiterer Leistungsverbesserungen muss die Frage nach der Finanzierung dringend beantwortet werden“, so Drese. Die ASMK will dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einrichten.

Die ASMK fasste eine Reihe weiterer Beschlüsse für Verbesserungen im Pflegebereich. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen in der Pflege gehören allen voran auch attraktivere Arbeitsbedingungen. Ihre Ausgestaltung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen. „Vor dem Hintergrund einer hohen Teilzeitbeschäftigung sowie vieler atypischer Beschäftigungsverhältnisse hat die Aktivierung dieses Potentials für Vollzeit- bzw. reguläre Beschäftigungen eine erhebliche Bedeutung“, sagte Drese.

Die ASMK will zudem, dass das Betreiben von Kurzzeitpflegeeinrichtungen deutlich attraktiver wird und Anreize gesetzt werden, dem Pflegemarkt künftig vermehrt Kurzzeitpflegebetten zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass einer hohen Nachfrage regelmäßig ein zu geringes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen gegenübersteht. Ein weiterer Beschluss fordert eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige.

„Wir brauchen auch im Bereich der Pflege die Digitalisierung“, betonte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch. „Wenn wir digitale Lösungen richtig einsetzen, haben wir ein großes Potential, um Pflegekräfte zu entlasten und Pflegebedürftige zu unterstützen. Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: „Ich freue mich, dass unser Antrag zur Digitalisierung in der Pflege einstimmig angenommen worden ist. Neben den Ländern ist jetzt vor allem der Bund am Zug, noch mehr für den Ausbau der Digitalisierung in Gesundheitsversorgung und Pflege zu tun. Hemmnisse müssen abgebaut und Kompetenzen gestärkt werden. Beispielsweise ist die Anbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematik-Infrastruktur immer noch freiwillig und nicht, wie etwa im Gesundheitsbereich, verpflichtend. Das muss sich ändern. Um Synergieeffekte zu schaffen, ist es auch sinnvoll, die elektronische Patientenakte mit Pflegedaten zu verknüpfen. So kann auch der Hausarzt auf Feststellungen aus dem pflegerischen Alltag zurückgreifen. Im kommenden Jahr wird Baden-Württemberg als Vorsitzland die wichtigen Impulse aus Rostock aufgreifen und weiterentwickeln. „Die nächste Arbeits- und Sozialministerkonferenz findet am 26. und 27. November 2020 in Mannheim statt.

In Bezug auf das Qualifizierungschancengesetz sprach sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe für eine stärkere Flexibilisierung aus. „Der Bund hat schon vieles ermöglicht. Die Förderung in Bezug auf Qualifizierung und Weiterbildung muss dennoch insgesamt noch passgenauer werden. Das gilt für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (nach § 82 SGB III) sollten besonders für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder von strukturellem oder von digitalem Wandel betroffene Beschäftigtengruppen verringert werden. Wichtig ist es ebenso, die Ausnahmen bei der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers auszuweiten und weiter zu flexibilisieren“, so Glawe.

Darüber hinaus sollen die Anreize für berufliche Weiterbildung im Arbeitsförderungsrecht weiter ausgebaut werden. Glawe: „Arbeitslose brauchen noch stärker Unterstützung, wenn es um abschlussorientierte berufliche Weiterbildung und Nachqualifizierung geht. Hierdurch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert. Menschen mit beruflichen Abschlüssen haben zudem einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.“

Die ASMK sprach sich zudem dafür aus, dass der Bund die Gespräche zur Entbürokratisierung, Vereinfachung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit zeitnah wieder aufnimmt. Gleichzeitig soll der Bund die Bund-Länder-Gremien des SGB II über die Überlegungen und Planungen zur Einführung einer Kindergrundsicherung informieren.

„Die gesetzlichen Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind sehr komplex. Sie führen damit zu hohem Verwaltungsaufwand und sind auch für die Leistungsberechtigten häufig schwer verständlich. Wir haben uns deswegen für weitere Vereinfachungen eingesetzt. Außerdem soll die Einführung einer Kindergrundsicherung nun gesetzesreif werden. Damit reagieren wir zugleich auch auf den Neuregelungsbedarf, der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entstanden ist,“ so Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg.

„Es ist wichtig, dass die ehrenamtlichen Fahrdienste für ältere Menschen endlich Rechtssicherheit erhalten. Denn vor allem im ländlichen Raum sind die Menschen auf die Fahrdienste angewiesen, um selbstbestimmt leben zu können“ stellte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch einen weiteren Beschluss der ASMK vor. Bisher mangele es aber an einer klaren Abgrenzung zwischen genehmigungsbedürftigen Beförderungsleistungen und rein ehrenamtlich erbrachten Begleittätigkeiten. „Der Bund muss dafür klare Regeln und unbürokratische Rahmenbedingungen schaffen“, so Klepsch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert