96,5 % der Grundsteuererklärungen eingereicht

Schwerin – Am 1. Juli 2022 begann die Bearbeitungszeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Über ein Jahr später sind ca. 680.500 Erklärungen bei den Finanzämtern des Landes eingegangen, dies entspricht einer Eingangsquote von 96,5 %. Etwa 104.000 Erklärungen wurden davon in Papierform eingereicht.

„Es freut mich, dass die Erinnerungsschreiben, die Anfang Mai von den Finanzämtern versandt wurden, noch einmal für einen deutlichen Anstieg der Abgabequote um 6 % geführt haben. Rund 40.000 Erklärungen haben uns daraufhin erreicht. Trotzdem sind über 50 % der Erklärungen in den Finanzämtern bereits bearbeitet worden. Darüber bin ich sehr zufrieden und danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Etwa 361.100 Bescheide wurden bereits von den Finanzämtern erstellt. Somit sind bislang 51,2 % der vorliegenden Erklärungen abgearbeitet worden.

Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen noch nicht eingereicht haben, sollten dies zügig nachholen. Bei einer Nichtabgabe liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen wird, um die Feststellung des Grundsteuerwertes sicherzustellen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören die Festsetzung eines Verspätungszuschlages, das Androhen und Festsetzen von Zwangsmaßnahmen, um eine Erklärungsabgabe zu erreichen, sowie die Durchführung einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

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