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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Haushalt 2025 passiert den Bundesrat

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.

Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).

Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.

Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne.

Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder tagen

Schwesig: Es geht um Wahrnehmung, Respekt und wirtschaftliche Entwicklung

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder sind heute auf Schloss Ettersburg in Thüringen zu ihrer ersten gemeinsamen Konferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammengekommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs führten außerdem Gespräche mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der Ostbeauftragten der Bundesregierung Elisabeth Kaiser.

„Wir haben dem Bundeskanzler deutlich gemacht, dass es im Osten viel Unmut gibt und dass die Stimmung besser werden muss. Es geht um Wahrnehmung, es geht um Respekt und es geht darum, dass der Osten weiter in seiner wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt werden muss“, sagte die Ministerpräsidentin.

In einem Antrag zum Thema Energie begrüßen die Regierungschefinnen und Regierungschefs die zum kommenden Jahreswechsel geplanten Entlastungen bei den Strompreisen. Sie fordern aber zugleich, dass es bei der versprochenen Absenkung der Stromsteuer bleibt. In ihrem Papier plädieren der Ostländer unter anderem auch für den Ausbau der Geothermie und die Berücksichtigung der Wasserstofffähigkeit beim Bau neuer Gaskraftwerke. Außerdem bitten Sie den Bund darum, dass es beim Ausbau der Windenergie statt dem Flächenziel auch ein Erzeugungsmengenziel möglich sein soll. „Ostdeutschland geht bei der Energiewende voran. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern davon mehr Vorteile haben.“

Kritisch äußerten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef zum Entwurf der Bundesregierung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die zwischen Bund und Ländern verhandelten Reformschritte der vergangenen Monate dürfen nicht gefährdet werden. „Wir brauchen auch weiterhin eine bedarfsgerechte und hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes. Dazu gehören moderne und leistungsfähige Krankenhäuser. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Krankenhausstrukturen in den letzten 35 Jahren modernisiert. Wir brauchen jetzt die Flexibilität, mithilfe des Transformationsfonds auch bestehende Strukturen zu fördern.“

Außerdem fordern die ostdeutschen Länder, dass es auch in der kommenden Förderperiode regionale Programme zur Umsetzung der europäischen Struktur- und Agrarfonds geben muss. „Vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, welche Projekte gefördert werden sollten. Es muss auf weiterhin das Ziel sein, die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den ländlichen Raum zu fördern. Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission ist für uns nicht akzeptabel“, so Schwesig.

Einsamkeit im Mittelpunkt

Sozialministerin Drese trifft sich mit Seniorenvertretungen aus MV und Brandenburg

Brandenburg – Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stehen als ostdeutsche Flächenländer vor vergleichbaren Herausforderungen hinsichtlich einer älter werdenden Bevölkerung. Wie diese Entwicklung gut gestaltet werden kann, diskutierte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit dem Landesseniorenbeauftragten Brandenburgs, Norman Asmus, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Landesseniorenvertretungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Im Gespräch ging es um die Interessen von Seniorinnen und Senioren und deren wirksame Vertretung sowie spezifische Themen wie Einsamkeit im Alter. Es wurde verabredet, eng zusammenzuarbeiten und sich besonders zu länderübergreifenden Fragen der Seniorenpolitik regel-mäßig auszutauschen.

Sozialministerin Drese: „Gesundheitsversorgung, Pflege, Mobilität und ein gutes Leben im Alter sind wesentliche Themen, die ältere Menschen bewegen. Unser Ziel als Landesregierung ist es, hierfür zukunftsfeste Lösungen und passgenaue Konzepte zu entwickeln – nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern im engen Austausch mit den Vertretungen der Seniorinnen und Senioren. Das von etwa 45.000 Personen genutzte Seniorenticket MV, der Pakt für Pflege und die Entwicklung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten sind hierfür gelungene Beispiele. Ein immer wichtiger werdendes Thema ist zudem die Einsamkeit nicht nur, aber insbesondere auch von älteren Menschen. Auch hierüber haben wir uns mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Brandenburg ausgetauscht.“

Brandenburgs Landesseniorenbeauftragter Asmus: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für ein aktives Älterwerden weiter verbessern. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stehen hier vor ähnlichen Herausforderungen. Deswegen können beide Seiten von einem intensiven Erfahrungsaustausch profitieren. Besonders bei Themen wie der Einsamkeit im Alter. Gemeinsam möchten wir uns dafür einsetzen, dass die Menschen auch im Alter möglichst lange körperlich und geistig mobil bleiben können. Wesentlicher Schlüssel dafür ist die gesellschaftliche Teilhabe der Älteren. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist hierbei immer eine gute Idee. Verbunden damit soll ein positives Altersbild sein, das die Chancen und Möglichkeiten dieses Lebensabschnittes in den Vordergrund stellt.“

Kürzlich hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den Abschlussbericht „Runder Tisch gegen Einsamkeit“ vorgelegt, der jetzt im Landtag beraten wird. „In MV sind mit rund 23 Prozent besonders viele Menschen alleinstehend“, verdeutlichte Drese. Mit steigendem Lebensalter nehme dieser Anteil deutlich zu.

„Wir haben uns deshalb im Land auf den Weg gemacht, zivilgesellschaftliche und öffentlich gestaltbare Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Einsamkeitsphänomenen Älterer wirksam zu begegnen beziehungsweise einer Vereinsamung vorzubeugen“, so die Ministerin. Zugleich geht der Abschlussbericht näher auf die Ursachen und Herausforderungen der Vereinsamung in Mecklenburg-Vorpommern ein.

„Danach lässt sich festhalten: ein hoher Grad formaler Bildung, ein gutes soziales Netzwerk, eine gute wohnortnahe Infrastruktur mit altersgerechten Wohnbedingungen, freiwilliges Engagement oder Ehrenamt und eine gute auch psychische Gesundheit bieten Schutz vor Einsamkeit im Alter. Deshalb ist es wichtig, älteren Menschen Engagement und Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, die Medienkompetenz zu stärken und die gesundheitliche Prävention zu stärken“, so Drese.

Brandenburg hat im letzten Jahr seine Seniorenpolitischen Leitlinien fortgeschrieben. Hierbei sind die Themen Altersarmut und Einsamkeit neu als Schwerpunkte aufgenommen worden. Der Grund dafür ist eine von Expertinnen und Experten erwartete zukünftige Zunahme der Zahl Betroffener. Dazu gehören nicht nur Menschen, die in finanzieller Armut leben, sondern auch solche, die unter Einsamkeit leiden, weil sie nur wenige soziale Kontakte haben und daher kaum an der Gesellschaft teilhaben. Wesentliche Maßnahme im Kampf gegen Altersarmut und Vereinsamung ist der Auf- und Ausbau der generationenübergreifenden Familienzentren im Land, in denen auch niedrigschwellige Beratungs- und Hilfeangebote für Seniorinnen und Senioren vorgehalten werden, sagte Asmus.

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse

Berlin – Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt.

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt – von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14″

Gesundheitsministerkonferenz drängt auf Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14“

Weimar – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung im thüringischen Weimar ein deutliches Zeichen gegen den zu frühen und zu hohen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Eine entsprechende, von Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebrachte, Initiative wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Konferenz für MV teilnahm, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Etappenerfolg für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.

Mit dem Beschluss weist die GMK auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums sowie den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hin. Darüber hinaus formuliert die GMK das Ziel, den Jugendschutz durch die Abschaffung des begleitenden Trinkens ab 14 Jahren zu verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“, betonte Grimm. „Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht“, so Grimm.

„Wir müssen deshalb gesamtgesellschaftlich noch viel stärker darüber aufklären, dass Alkohol als Zellgift und Suchtmittel ein insbesondere für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdendes Produkt ist“, verdeutlichte die Staatssekretärin. Aus vielen Studien gehe eine höhere Sensibilität des jugendlichen Gehirns auf den Konsum von Alkohol im Vergleich zum erwachsenen Gehirn hervor. „Dauerhafte neurologische Schädigungen können die Folge sein“, so Grimm. Auch die physische Entwicklung in der Pubertät werde durch Alkoholkonsum beeinträchtigt. Darüber hinaus könne sich das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken während der Jugendphase negativ auf den sozialen Entwicklungsprozess auswirken und zu andauernden Problemen im späteren Leben führen.

Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch davor statt.

Auch das Rauschtrinken ist nach Ansicht von Grimm besorgniserregend. 11.500 Kinder und Jugendliche hätten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 sogar doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner“, betonte Grimm. „Deshalb drängen wir besonders engagiert auf gesetzliche Änderungen und verstärkte Prävention, u.a. durch die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums.“

Grimm: „Der GMK ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren wäre ein klares Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.“

Konferenz mit positivem Fazit für M-V

Dr. Wolfgang Blank: „Investitionen, Innovationen und eine aktive Industriepolitik müssen zügig umgesetzt werden“

 

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute zum Abschluss der zweitägigen Wirtschafts­ministerkonferenz (WMK) in Stuttgart eine positive Bilanz gezogen. Zentrale Beschlüsse mit Bedeutung für den Wirt­schafts- und Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern fanden unter den Ländern breite Zustimmung. Im Fokus standen dabei die Stärkung von Forschung und Entwicklung, die Unterstützung des Transformationsprozesses in der Auto­mobilwirtschaft sowie neue Impulse für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Ein auch für den Nordosten wesent­liches Leitthema war die Verbesserung der Rahmenbedin­gungen für Start-ups, Female Entrepreneurship und die Unter­nehmensnachfolge.

„Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland war es heute wichtig, klare Signale zu setzen – für Investitionen, für Innovationen und für zukunftsfeste Arbeitsplätze“, sagte Dr. Wolfgang Blank. „Mit den heutigen Beschlüssen stärken wir das Fundament für eine widerstands­fähige Wirtschaft – auch und gerade in Mecklenburg-Vorpom­mern. Bei der Förderung von Gründerinnen, der Sichtbar­machung erfolgreicher Unternehmerinnen und der Verknüp­fung von Start-Ups mit Unternehmensnachfolgen gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits mit gutem Beispiel voran. Mit Initiativen wie beispielsweise dem Projekt beyond peers, der Nachfolgezentrale MV oder gezielten Förderprogrammen machen wir Potentiale sichtbar, schaffen Vertrauen und sichern zugleich die wirtschaftliche Substanz unserer Region.“

Die Wirtschaftsministerinnen und -minister sowie –senato­rinnen und –senatoren der Länder betonten zudem, dass die Bundesregierung zentrale Vorhaben aus dem Koalitions­vertrag nun zügig umsetzen müsse – etwa die Einführung der degressiven Sonderabschreibung auf Investitionen, die Siche­rung wettbewerbsfähiger Energiepreise und die Umsetzung der nationalen Hafenstrategie. Auch die Rolle resilienter Lieferketten sowie tragfähige Finanzierungsmodelle – insbe­sondere im Hinblick auf die Länderhaushalte – standen im Fokus.

Forschung und Entwicklung als Standortfaktor

Angesichts globaler Unsicherheiten und wachsender Anfor­derungen an technologische Souveränität verständigten sich die Länder darauf, die Rahmenbedingungen für Innovationen gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst eine gemeinsame Initiative zur stärkeren Sichtbarkeit sowie zur passgenauen Ausgestaltung bestehender Förderinstrumente. Ziel ist es, das deutsche Innovationssystem unter veränderten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig zu stärken.

„In Mecklenburg-Vorpommern sehen wir, wie wichtig verläss­liche Innovationsförderung für den wirtschaftlichen Fortschritt ist“, so Minister Dr. Blank. „Gerade technologieorientierte Mit­telständler und Zulieferer können durch bessere Zugänge zu Bundesprogrammen ihr Potenzial besser entfalten – daran wollen wir ansetzen.“

Automobilindustrie zukunftsfest gestalten

Zudem befasste sich die Wirtschaftsministerkonferenz mit der Zukunft der deutschen Automobilindustrie. Die Länder spra­chen sich dafür aus, die grüne und digitale Transformation dieser Schlüsselbranche durch konkrete Maßnahmen zu begleiten. Dazu gehören eine verlässliche Förderlandschaft, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie der zügige Ausbau der Ladeinfrastruktur – abgestimmt mit dem Netzaus­bau und der Energiewende. In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 100 überwiegend kleine und mittelständische Unter­nehmen im Bereich Automotive tätig. Davon sind rund 35 Un­ternehmen spezialisierte Zulieferer.

„Die Automobilbranche ist ein bedeutender Wirtschaftszweig für viele Regionen – auch in Mecklenburg-Vorpommern“, so Dr. Wolfgang Blank. „Viele Betriebe arbeiten bereits intensiv an der Umstellung auf Elektromobilität. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, diesen Wandel zu unterstützen – mit realistischen Übergängen, attraktiven Investitionsbedingungen und klarem Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.“

Wirtschaftspolitische Impulse für sicherheitsrelevante Industrie

Die Wirtschaftsministerkonferenz widmete sich zudem den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sicherheits- und Ver­teidigungsindustrie – insbesondere mit Blick auf Finanzierung, Infrastrukturentwicklung und europäische Koordinierung. Ziel ist es, auch kleine und mittelständische Unternehmen künftig stärker in die Lage zu versetzen, sich an europäischen Vor­haben zu beteiligen und ihre Produktionskapazitäten bedarfs­gerecht auszubauen.

„Die Verteidigungsindustrie ist nicht nur sicherheitspolitisch relevant, sondern auch wirtschaftlich bedeutend – mit qualifi­zierten Arbeitsplätzen und einer breiten Verankerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, sagte Minister Dr. Blank. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Damit diese weiterhin wettbe­werbsfähig bleiben, braucht es verlässliche Rahmenbedin­gungen – insbesondere bei Finanzierung, Auftragssicherheit und Planbarkeit.“

Der maritime Sektor und die Werften des Landes nehmen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine zentrale Rolle ein – etwa durch den Bau moderner Marineschiffe und die Beteiligung an nationalen wie europäischen Vorhaben. Aktuelle Projekte in den Häfen Mecklenburg-Vorpommerns tragen zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, fördern technolo­gische Entwicklung und stärken die industrielle Basis im Land.