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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.

Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.

Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.

Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit – genau wie abschließend im Bundesrat, der – auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging – am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.

Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden. 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So solle die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Hintergrund des Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle. Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert er Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.

Nationale Minderheiten sollen ins Grundgesetz

Berlin – Am 26. September 2025 hat der Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der er die Bundesregierung auffordert, nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Deutschland habe die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz anerkannter Minderheiten übernommen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sei das Grundgesetz zu ergänzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Artikel 3 wie folgt zu erweitern:

„Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“

In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf mehrere Landesverfassungen, die bereits Schutzbestimmungen enthalten. Auf Bundesebene fehle bislang eine entsprechende Regelung. Die Grundgesetz-Ergänzung würde nicht nur die gemeinsame Verantwortung Deutschlands verdeutlichen, sondern zugleich ein außenpolitisches Signal, insbesondere zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa setzen.

Die vorgeschlagene Formulierung schaffe keine zusätzlichen individuellen Grundrechte, stellt der Bundesrat fest. Stattdessen stärke sie den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Sie gelte ausdrücklich nur für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats anerkannt sind, wie zum Beispiel die Dänen in Teilen Schleswig-Holsteins und die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese ist in ihrer Entscheidung frei, ob und wann sie sich des Themas annimmt.

Haushalt 2025 passiert den Bundesrat

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.

Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).

Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.

Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne.

Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder tagen

Schwesig: Es geht um Wahrnehmung, Respekt und wirtschaftliche Entwicklung

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder sind heute auf Schloss Ettersburg in Thüringen zu ihrer ersten gemeinsamen Konferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammengekommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs führten außerdem Gespräche mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der Ostbeauftragten der Bundesregierung Elisabeth Kaiser.

„Wir haben dem Bundeskanzler deutlich gemacht, dass es im Osten viel Unmut gibt und dass die Stimmung besser werden muss. Es geht um Wahrnehmung, es geht um Respekt und es geht darum, dass der Osten weiter in seiner wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt werden muss“, sagte die Ministerpräsidentin.

In einem Antrag zum Thema Energie begrüßen die Regierungschefinnen und Regierungschefs die zum kommenden Jahreswechsel geplanten Entlastungen bei den Strompreisen. Sie fordern aber zugleich, dass es bei der versprochenen Absenkung der Stromsteuer bleibt. In ihrem Papier plädieren der Ostländer unter anderem auch für den Ausbau der Geothermie und die Berücksichtigung der Wasserstofffähigkeit beim Bau neuer Gaskraftwerke. Außerdem bitten Sie den Bund darum, dass es beim Ausbau der Windenergie statt dem Flächenziel auch ein Erzeugungsmengenziel möglich sein soll. „Ostdeutschland geht bei der Energiewende voran. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern davon mehr Vorteile haben.“

Kritisch äußerten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef zum Entwurf der Bundesregierung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die zwischen Bund und Ländern verhandelten Reformschritte der vergangenen Monate dürfen nicht gefährdet werden. „Wir brauchen auch weiterhin eine bedarfsgerechte und hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes. Dazu gehören moderne und leistungsfähige Krankenhäuser. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Krankenhausstrukturen in den letzten 35 Jahren modernisiert. Wir brauchen jetzt die Flexibilität, mithilfe des Transformationsfonds auch bestehende Strukturen zu fördern.“

Außerdem fordern die ostdeutschen Länder, dass es auch in der kommenden Förderperiode regionale Programme zur Umsetzung der europäischen Struktur- und Agrarfonds geben muss. „Vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, welche Projekte gefördert werden sollten. Es muss auf weiterhin das Ziel sein, die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den ländlichen Raum zu fördern. Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission ist für uns nicht akzeptabel“, so Schwesig.

Einsamkeit im Mittelpunkt

Sozialministerin Drese trifft sich mit Seniorenvertretungen aus MV und Brandenburg

Brandenburg – Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stehen als ostdeutsche Flächenländer vor vergleichbaren Herausforderungen hinsichtlich einer älter werdenden Bevölkerung. Wie diese Entwicklung gut gestaltet werden kann, diskutierte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit dem Landesseniorenbeauftragten Brandenburgs, Norman Asmus, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Landesseniorenvertretungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Im Gespräch ging es um die Interessen von Seniorinnen und Senioren und deren wirksame Vertretung sowie spezifische Themen wie Einsamkeit im Alter. Es wurde verabredet, eng zusammenzuarbeiten und sich besonders zu länderübergreifenden Fragen der Seniorenpolitik regel-mäßig auszutauschen.

Sozialministerin Drese: „Gesundheitsversorgung, Pflege, Mobilität und ein gutes Leben im Alter sind wesentliche Themen, die ältere Menschen bewegen. Unser Ziel als Landesregierung ist es, hierfür zukunftsfeste Lösungen und passgenaue Konzepte zu entwickeln – nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern im engen Austausch mit den Vertretungen der Seniorinnen und Senioren. Das von etwa 45.000 Personen genutzte Seniorenticket MV, der Pakt für Pflege und die Entwicklung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten sind hierfür gelungene Beispiele. Ein immer wichtiger werdendes Thema ist zudem die Einsamkeit nicht nur, aber insbesondere auch von älteren Menschen. Auch hierüber haben wir uns mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Brandenburg ausgetauscht.“

Brandenburgs Landesseniorenbeauftragter Asmus: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für ein aktives Älterwerden weiter verbessern. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stehen hier vor ähnlichen Herausforderungen. Deswegen können beide Seiten von einem intensiven Erfahrungsaustausch profitieren. Besonders bei Themen wie der Einsamkeit im Alter. Gemeinsam möchten wir uns dafür einsetzen, dass die Menschen auch im Alter möglichst lange körperlich und geistig mobil bleiben können. Wesentlicher Schlüssel dafür ist die gesellschaftliche Teilhabe der Älteren. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist hierbei immer eine gute Idee. Verbunden damit soll ein positives Altersbild sein, das die Chancen und Möglichkeiten dieses Lebensabschnittes in den Vordergrund stellt.“

Kürzlich hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den Abschlussbericht „Runder Tisch gegen Einsamkeit“ vorgelegt, der jetzt im Landtag beraten wird. „In MV sind mit rund 23 Prozent besonders viele Menschen alleinstehend“, verdeutlichte Drese. Mit steigendem Lebensalter nehme dieser Anteil deutlich zu.

„Wir haben uns deshalb im Land auf den Weg gemacht, zivilgesellschaftliche und öffentlich gestaltbare Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Einsamkeitsphänomenen Älterer wirksam zu begegnen beziehungsweise einer Vereinsamung vorzubeugen“, so die Ministerin. Zugleich geht der Abschlussbericht näher auf die Ursachen und Herausforderungen der Vereinsamung in Mecklenburg-Vorpommern ein.

„Danach lässt sich festhalten: ein hoher Grad formaler Bildung, ein gutes soziales Netzwerk, eine gute wohnortnahe Infrastruktur mit altersgerechten Wohnbedingungen, freiwilliges Engagement oder Ehrenamt und eine gute auch psychische Gesundheit bieten Schutz vor Einsamkeit im Alter. Deshalb ist es wichtig, älteren Menschen Engagement und Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, die Medienkompetenz zu stärken und die gesundheitliche Prävention zu stärken“, so Drese.

Brandenburg hat im letzten Jahr seine Seniorenpolitischen Leitlinien fortgeschrieben. Hierbei sind die Themen Altersarmut und Einsamkeit neu als Schwerpunkte aufgenommen worden. Der Grund dafür ist eine von Expertinnen und Experten erwartete zukünftige Zunahme der Zahl Betroffener. Dazu gehören nicht nur Menschen, die in finanzieller Armut leben, sondern auch solche, die unter Einsamkeit leiden, weil sie nur wenige soziale Kontakte haben und daher kaum an der Gesellschaft teilhaben. Wesentliche Maßnahme im Kampf gegen Altersarmut und Vereinsamung ist der Auf- und Ausbau der generationenübergreifenden Familienzentren im Land, in denen auch niedrigschwellige Beratungs- und Hilfeangebote für Seniorinnen und Senioren vorgehalten werden, sagte Asmus.

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse

Berlin – Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt.

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt – von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.