Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“

Munitionsbergung in der Ostsee

Wismarbucht ist Pilotregion

Berlin – Die Ostsee am westlichen Rand der Wismarbucht ist Pilotregion für die Erkundung und Bergung von Weltkriegsmunition. Das hat das Bundesumweltministerium gestern in Berlin mitgeteilt. Die im Rahmen dieses Pilotvorhabens geborgene transportfähige Munition wird zur Analyse und anschließenden Vernichtung an Land gebracht und der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) übergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Bergungsmaßnahmen sehr. „Ich freue mich, dass nun endlich damit begonnen wird, einen Teil dieser gefährlichen Hinterlassenschaften eines dunklen Kapitels unserer Geschichte unschädlich zu machen und zu beseitigen. Eine vollständige Munitionsräumung an den vorgesehenen Standorten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht geplant.

Vielmehr handelt es sich um Vorarbeiten, bei denen es darum geht, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Zustand der Munition, zu geeigneten Bergungstechnologien und zum Umgang mit größeren Munitionsmengen zu erhalten. Es handelt sich um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch viele weitere Kraftanstrengungen folgen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel betonte: „Als Land Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir schon eine Vorreiterrolle bei der Kampfmittelberäumung an Land ein. Mit unserem Personalaufwuchs des Munitionsbergungsdienstes um 18 Stellen stellen wir künftig sicher, dass die Beräumung von Altlasten stetig voran geht.

Die jetzigen Vorarbeiten sind für die Entwicklung eines Konzeptes zur industriellen Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee erforderlich Dazu gehören auch die Entwicklung und der Bau einer mobilen Industrieanlage zur Munitionsberäumung und -vernichtung auf See.

Mit Robert Mollitor, dem Leiter unseres Munitionsbergungsdienstes, haben wir einen bundesweit anerkannten Fachmann in dem integrierten Projektteam vertreten, der zur fachgerechten Ausschreibung beiträgt.“ Mecklenburg-Vorpommern hat als als erstes und einziges Bundesland bisher eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beräumung der Bundesflächen vereinbart (siehe Pressemitteilung 73/2022).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee ein Sofortprogramm aufzulegen. Ziel ist es, die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in exemplarischen Munitionsversenkungsgebieten in der Ostsee nachzuweisen.

Um die dafür notwendigen Aufgaben zu finanzieren, stehen 100 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis 2025 zur Verfügung.

Als geeignete Standorte für Probebergungen wurden mehrere Munitionsversenkungsgebiete und Munitionsverdachtsflächen in der Mecklenburger Bucht in Schleswig-Holsteinischen und Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgewässern identifiziert.

Die praktischen Arbeiten vor Ort sollen im 2. Quartal 2024 beginnen und werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, jetzt Leistungen zur pilothaften Erkundung und Bergung zu vergeben.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Zeitenwende in der Seehafenfinanzierung nötig

Bremen – Im Vorfeld der Nationalen Maritimen Konferenz fordern die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -senatorinnen der Küstenländer sowie die Vertreter der deutschen Seehafenwirtschaft den Bund auf, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen.

Die Küstenländer und die Hafenwirtschaft nehmen in den Seehäfen Aufgaben im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft wahr und haben auch eine große europäische Bedeutung. 300 Millionen Tonnen Güter gehen jährlich über die Seehäfen der Küstenländer. Damit verbunden sind 1,3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland. Die Stärkung der deutschen Seehäfen sichert dabei nicht nur die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland sowie umliegender Einzugsregionen in Nord-, Mittel- und Osteuropa.

Mit den Seehäfen, der Logistik im Hinterland und der hafenabhängigen Industrie werden auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland gehalten. Ohne massive Investition in die Infrastrukturen in den Seehäfen sowie im Hinterlandverkehr droht ein anhaltender Bedeutungsverlust deutscher Standorte trotz ihrer Distanzvorteile und ihrem hohen Anteil klimafreundlicher Bahntransporte im Zu- und Ablauf internationaler Warenverkehre.

Die aktuelle politische Lage zeigt, wie unverzichtbar die Seehäfen für die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Energie, aber auch mit anderen lebenswichtigen Gütern sind. Gerade die Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Energiewende gelingt nur mit funktionsfähigen Seehäfen. Die Seehäfen stehen auch selbst im Transformationsprozess, etwa über Anforderungen durch Automatisierung, die aktuellen Vorhaben zur Bereitstellung von Landstrom für die Schifffahrt und im Zuge der Energiewende insgesamt.

Schließlich kommt den Seehäfen auch sicherheitspolitisch eine extrem hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt für die reibungslose Zusammenarbeit mit Deutschlands Verbündeten. Die Küstenländer müssen die Kosten für die dafür erforderlichen Hafeninfrastrukturen bisher größtenteils selbst finanzieren.

Allein Inflation und die allgegenwärtigen Baukostensteigerungen für sich genommen würden mindestens eine Verzehnfachung der Mittel erfordern. Hinzu kommen die Kosten für notwendige Investitionen in Bau, Ersatz und Modernisierung, die erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit angesichts einer veränderten Weltlage sicherzustellen. Auch in die Anbindung der Seehäfen an Straße, Schiene und Bundeswasserstraße muss massiv investiert werden.

Hier braucht Deutschland bei allen Verkehrsträgern moderne logistische Hochleistungskorridore. Die Entwicklung unserer Seehäfen muss dabei als gesamtdeutsche Gemeinschaftsaufgabe bewertet und endlich mit oberster Priorität behandelt werden.

Die Küstenländer und die Seehafenbetriebe erwarten vom Bund mit der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremen eine Zeitenwende. Der Bund muss deutlich machen, dass massiv in die deutschen Seehäfen investiert werden muss, die Grundlage für unser aller Wohlstand, klimapolitische Ziele und Sicherheit sind.

Die Küstenländer erwarten daher auch, dass sich in der vom Bund noch für dieses Jahr angekündigten Nationalen Hafenstrategie nicht nur pauschale Erklärungen über die Bedeutung der Seehäfen finden, sondern auch konkrete Aussagen über einen Fahrplan zur angemessenen und dringend erforderlichen neuen Finanzausstattung „2.0“ zur kontinuierlichen Unterhaltung, zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Paludi-Projekt in M-V

Anklam – Gemeinsam mit dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz am Stettiner Haff besucht. Die Projektflächen umfassen ca. 520 Hektar im Polder Bargischow Süd (bei Anklam) und ca. 388 Hektar im Polder Sandhagen (bei Friedland). Das Bundesminis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert das Vorhaben mit rund 12,6 Mio. Euro.

„Das aktuelle Paludi-Vorhaben wird von der Landge­sellschaft Mecklenburg-Vorpommern und der Universi­tät Greifswald als Verbundvorhaben von 2021 bis 2031 umgesetzt, wobei beispielhaft Lösungswege zur Minderung der Treibhausgas (THG)- Emissionen sowie Torferhaltung aus bewirtschafteten Moorböden aufgezeigt werden sollen“, erklärt Minister Backhaus.

Pilothaft würden die Etablierung und Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie von Anbau-Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) umgesetzt, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden sowie der Bestands­führung zu erlangen und zu verbreiten.

„Die Einrichtung der Pilotflächen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden leistet einen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz. Dieser wird im Projekt durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen detailliert betrachtet und quantifiziert“, fährt Backhaus fort und ergänzt:

„MV ist bereits Vorreiter beim Moorschutz. Rund 35.000 ha ehemals entwässerter Moore wurden wieder aktiviert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wie bei den erneuerbaren Energien, müssen wir auch lernen, erneuerbare Rohstoffe zu gewinnen und zu bewirtschaften. Die Bearbeitung pflanzenbaulicher Fragestellungen durch die praktische Umsetzung und wissenschaftlichen Begleitung trägt dazu bei, langfristige Perspektiven für die nachhaltige Bewirtschaftung derzeit entwässerter Moorböden zu erarbeiten und gleichzeitig bereits die bodenge­bundenen Emissionen auf den Pilotflächen deutlich zu reduzieren.

Erkenntnisse und Ergebnisse aus der praktischen Erprobung der (Anbau-)Paludikulturen sollen Abschätzungen über mittel- und langfristige Bestandsentwicklungen der verschiedenen Kulturen als auch hinsichtlich notwendiger Wassermanagement-Maßnahmen ermöglichen, die zu einer Planungs­sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe führen und damit die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen“, so Backhaus abschließend.

Die Landgesellschaft MV leitet das Verbundvorhaben, koordiniert und verantwortet die flächenbezogenen Aktivitäten von der Vorplanung, über die baulichen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung, Etablierung von Paludikulturen bis hin zur Bestandsführung. Die Universität Greifswald ist für die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen und die Rückkopplung der Ergebnisse in die flächenbezogenen Projektmaßnahmen verantwortlich.

Trotz langjähriger Forschungsarbeit stellt Paludikultur aktuell noch keine wirtschaftliche Alternative für landwirtschaftliche Betriebe dar. Neben benötigten Informationen zu langfristiger Bestandsentwicklung und -führung von Anbau- Paludikulturen, ist die Bewirtschaftung und Ernte nasser Flächen sowie die Verwertung der erzeugten Biomasse ein entscheidender Punkt der Wirtschaftlichkeit. Das Paludi-Pilotvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern soll dazu beitragen, Antworten auf pflanzenbauliche und Flächenmana­gement-Fragen zu erarbeiten, indem großflächig Paludikultur- Pilotflächen umgesetzt und wissenschaft­lich begleitet sowie Hemmnisse entlang der Produktions­kette beseitigt werden.

Borchert-Kommission hört auf

Backhaus: „Glaubwürdigkeit der Bundesregierung erschüttert“

Schwerin – Mit großer Sorge, aber auch Verständnis blickt Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus auf die Entscheidung des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, auch bekannt als „Borchert-Kommission“, ihre konzeptionelle Arbeit für das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland zu beenden.

„Leider war diese Entwicklung abzusehen, was sie nicht weniger dramatisch macht“, sagte Backhaus. Im September 2022 hatte das Expertengremium, das im Februar 2020 Empfehlungen für die deutliche Anhebung des Tierwohlniveaus der gesamten deutschen Nutztierhaltung vorgelegt hat, ein neues Mandat erhalten, jedoch erklärt, seine Arbeit vorerst ruhen lassen zu wollen und dies damit begründet, dass es zunächst die Einigung auf eine langfristig zugesicherte und staatlich finanzierte Tierwohlprämie benötige.

Erst im Juni 2023 hatte die „Borchert-Komission“ die Arbeit wieder aufgenommen, aber ebenso mit dem Hinweis darauf, dass der Bundeshaushalt 2024 eine ausreichend Geld für die Transformation einer substanziellen Anzahl von ökologischen und konventionellen Betrieben bereithalten muss.

„Diese Versprechen wurde nicht eingelöst und somit ist die Entscheidung der Kommission aufzuhören, nur folgerichtig“, wertete Minister Backhaus. „Ein klares Bekenntnis zur Tierhaltung in Deutschland hat es in den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode aus Berlin nicht gegeben, obwohl immer wieder ein anderer Eindruck erweckt werden sollte. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Landwirtinnen und Landwirte, die mit den hohen investiven und laufen Kosten für bessere Ställe und mehr Tierwohl allein gelassen werden.

Es ist auch eine schlechte Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Gesellschaft insgesamt, da hier eine Chance verpasst wird, die Ernährung der Menschen mit den drängenden Umweltkrisen unserer Zeit in Einklang zu bringen. Für mich ist die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in dieser Frage zutiefst erschüttert“, sagte er weiter.

Minister Backhaus verwies auf die Bedeutung der Nahrungsmittelproduktion für eine stetig wachsende Weltbevölkerung: „Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie elementar wichtig die sichere Versorgung mit Grundnahrungsmitteln ist.

Da wir die Produktion von Lebensmitteln nicht einfach einstellen können, trägt der Sektor Land- und Ernährungswirtschaft eine ganz besondere Verantwortung beim Klima-, Umwelt- und Tierschutz. Die 2020 vorgelegten Empfehlungen der Borchert-Kommission für eine Nutztierhaltung der Zukunft waren ein Durchbruch und werden bis heute weit über das Netzwerk hinaus unterstützt. Vielfach wurde und wird ihre Umsetzung eimgefordert – bis heute Fehlanzeige!“

Um- und Ausbau des Meeresmuseums

Schwesig: Meeresmuseum wird auch in Zukunft ein tolles Erlebnis für unsere Gäste

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz die Baustelle des Meeresmuseums in Stralsund besucht.

„Das Meeresmuseum ist ein kulturelles und wissenschaftliches Aushängeschild Mecklenburg-Vorpommerns. Mit jährlich mehr als 800.000 Besucherinnen und Besuchern zählen Meeresmuseum und Ozeaneum zu den zehn beliebtesten Museen in Deutschland. Und auch in Zukunft wollen wir unseren Gästen ein tolles Erlebnis bieten“, sagte Schwesig.

Seit 2020 wird das Meeresmuseum umfangreich umgebaut und saniert. Wegen gestiegener Baukosten infolge der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges hatten sich Bund und Land im Juli darauf verständigt, zusätzlich 11,1 Millionen Euro zu investieren. Das gesamte Investitionsvolumen wächst damit auf 51,1 Millionen Euro.

Schwesig: „Wir sind stolz auf unser Meeresmuseum. Beim Rundgang heute haben wir gesehen, wie gut die Bauarbeiten vorangehen. Wir alle können uns auf die Wiedereröffnung freuen.“

„Mecklenburg-Vorpommern und der Bund stärken beide den Museumsstandort Stralsund mit seinem einzigartigen Meeresmuseum und dem Ozeaneum. Die Welt des Meeres und ihre Bedeutung für unser Klima interessieren tausende von Menschen von überall her. Diesen Lern- und Begegnungsort zu erhalten, ist daher sehr wichtig“, erklärte die Bundesministerin Klara Geywitz.

„Das neue Meeresmuseum wird mit seinen Ausstellungen und Aquarien die Faszination der Meere und Ozeane vermitteln und Wege zu ihrem Schutz und ihrer nachhaltigen Nutzung aufzeigen“, sagte Prof. Burkard Baschek, wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Meeresmuseums. „Die Modernisierung unseres Stammhauses stellt uns aufgrund der aktuellen Krisen vor besondere Herausforderungen. Wir sind daher umso dankbarer für die großzügige Unterstützung durch die Bundesregierung und das Land Mecklenburg-Vorpommern.“

Geplante Zollhochschule vorgestellt

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Stefan Kortmann, Leiter des Geschäftsbereichs Facility Managements der Hauptstelle Rostock bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Abteilungsdirektorin Constanze Voß und Oberregierungsrat Markus Füller von der Generalzolldirektion, Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowie Achim Nagel, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von PRIMUS developments GmbH, haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz das Bauprojekt für die geplante Nebenstelle des Fachbereichs Finanzen in Münster der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vorgestellt.

Die Ausbildungsstätte im Rostocker Ortsteil Lichtenhagen wird Platz für 600 Studierende des Zolls bieten. Der Campus soll sich dabei in zwei Nutzungsbereiche gliedern:

  • ein zentrales viergeschossiges Hochschulgebäude mit insgesamt 24 Lehrsälen, 2 Hörsälen, 48 Gruppenarbeitsräumen und einer Bibliothek sowie einer Mensa, aber auch Büro- und Verwaltungsbereichen und
  • zwei siebengeschossige Wohngebäude mit Wohn- und Aufenthaltsbereichen, die Platz für 620 Unterkünfte bieten.

Es werden auf dem Gelände eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen sowie Stellplätze mit E-Ladesäulen geschaffen.

Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 40.000 m2, der Raumbedarf umfasst etwa 19.000 m2.

Die Bauleistungen wurden im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens in Form eines wettbewerblichen Dialogs an die Bietergemeinschaft „Kaufmann Bausysteme GmbH | PRIMUS developments GmbH“ vergeben. Die Bietergemeinschaft agiert als Totalübernehmer, wodurch die Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand koordiniert und durchgeführt werden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir brauchen neue Fachkräfte auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen freue ich mich sehr, dass der neue Standort für die Zollausbildung in Rostock allmählich Gestalt annimmt. Schon Anfang des Jahres 2026 werden hier viele junge Menschen ihre Ausbildung beginnen. Zudem wird die Aus- und Fortbildungsstätte auch für neue Arbeitsplätze sorgen. Davon wird nicht nur die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sondern das komplette Land profitieren.

Besonders freut es mich, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine außerordentlich nachhaltige Ausbildungsstätte errichten werden: Wir werden die strengen gesetzlichen Vorgaben durch die Realisierung des ‚EGB 40-Standards‘ deutlich übererfüllen. Durch die intensive Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz vermeiden wir ca. 3.000 Tonnen CO2 und können ca. 12.000 Tonnen CO2 dauerhaft binden. Darüber hinaus ist für den Stromeigenbedarf eine Photovoltaikanlage auf allen geeigneten und verfügbaren Dachflächen vorgesehen.“

Stefan Kortmann: „Mit der Erteilung des Zuschlags haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur termingerechten Fertigstellung des Projekts erreicht. Dies verdanken wir der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf Seiten des Landes, der Stadt und des Zolls. In einem anspruchsvollen wettbewerblichen Dialog haben wir mit dem Siegerentwurf ein Ergebnis erzielt, auf dessen Umsetzung ich mich freue. Die neue Hochschule wird den Standort mit ihrer Architektur, ihren Studenten und Dozenten neu prägen.“

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger: „Die über 600 Studierenden werden frischen Wind in Rostocks Nordwesten und nach Rostock-Lichtenhagen bringen. Als eine der ältesten Universitätsstädte Deutschlands hat Rostock nicht nur studentisches Flair und studentische Traditionen, sondern steht auch für Innovationen. Davon wird auch der neue Standort der Hochschule des Bundes profitieren. Ich danke allen Beteiligten für das große Engagement und bin mir sicher, dass sich die Studierenden hier wohl fühlen werden: Denn vom künftigen Campus sind es gerade einmal 15 Minuten mit dem Fahrrad bis zum Ostseestrand!“

Achim Nagel: „Wir sind sehr glücklich, gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Kaufmann Bausysteme den Zuschlag zu diesem besonderen Projekt erhalten zu haben. Mit dem Neubau der Hochschule des Bundes entsteht in innovativer Holzmodulbauweise ein ökologisches Unikat. Durch den außergewöhnlichen Entwurf von Sauerbruch Hutton wird das Projekt auch architektonisch überregionale Strahlkraft entwickeln. Rostock-Lichtenhagen wird mit der Zollhochschule einen neuen, zukunftsweisenden Impuls erhalten und ein Beispiel für das Bauen der Zukunft sein.“

An der künftigen Nebenstelle des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes in Rostock sollen zeitgleich bis zu 600 Studierende den dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ absolvieren können. Dieser Studiengang bereitet auf den Einsatz im gehobenen nichttechnischen Zolldienst vor. Die Studierenden erwerben dabei Kompetenzen in den Bereichen Steuerrecht, Zollrecht, Recht der sozialen Sicherung, Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungspsychologie und digitale Verwaltung.

Förderung besserer Betreuungsverhältnisse

Oldenburg: Wir haben frühzeitig die Weichen gestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhält über das KiTa-Qualitätsgesetz 73 Millionen Euro Bundesmittel, um unter anderem das Betreuungsverhältnis in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das jeweilige Land in den Jahren 2023 und 2024 umsetzt.

Der Bund stellt für diesen Zeitraum insgesamt rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bildungsministerin Simone Oldenburg haben die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben frühzeitig die Weichen gestellt,“ sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Neben der Elternbeitragsfreiheit in der Vergangenheit haben wir mit den jüngst initiierten Vorhaben für unser Land die richtigen Entscheidungen getroffen: die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die Alltagshilfen, die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis und die Fortführung der Sprach-Kitas. Die Bundesmittel sind wichtig, damit wir Schritt für Schritt die Qualität in der Kindertagesförderung verbessern können“, so Oldenburg.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erläuterte: „Ich möchte, dass alle Kinder in diesem Land die gleichen Chancen auf eine sehr gute frühkindliche Bildung bekommen. Egal, wo sie wohnen. Egal, wo ihre Eltern herkommen, ob sie reich oder arm sind. Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wollen wir Kitas und Kindertagespflege gezielt in den Bereichen stärken, die für die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von besonderer Bedeutung sind.

Hierzu zählen ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Stärkung der sprachlichen Bildung. Ich freue mich, dass Mecklenburg-Vorpommern die Bundesmittel in den kommenden zwei Jahren auch dafür einsetzt, Verbesserungen beim Fachkraft-Kind-Schlüssel anzustoßen und die Überführung der Sprach-Kitas in die Strukturen des Landes zu gewährleisten.“

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund Maßnahmen der Länder in denjenigen Handlungsfeldern, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihres jeweiligen Bedarfs und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung aus.

Für Mecklenburg-Vorpommern umfasst das neben Investitionen in Höhe von 5,6 Millionen Euro im Jahr 2024 in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses auch die eingeführte Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-jährige (ENZ) auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis im 1. und 2. Ausbildungsjahr, das Förderprogramm Alltagshilfen, die Qualifizierung der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sowie die Fortführung der Sprach-Kitas.

Mecklenburg-Vorpommern stellt als familienfreundliches Land ein bedarfsgerechtes, beitragsfreies Betreuungsangebot zur Verfügung. Es investiert in eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Kindertagesförderung, um eine gerechte Teilhabe an frühkindlicher Bildung und eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu ermöglichen. Das Ergebnis im Bundesvergleich: Mecklenburg-Vorpommern ist Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen und beim Angebot von flexiblen Betreuungszeiten sowie bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfs der Eltern.

Im Jahr 2022 lag die Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 95,6 Prozent, die der Kinder unter drei Jahren bei 58,06 Prozent – beides die Spitzenposition im Ländervergleich. Gleichzeitig stellt dies eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Alltagsgruppe dar. Bereits im Jahr 2021 wurde der Bedarf der Eltern zu 95 Prozent gedeckt – ebenfalls Spitze im Ländervergleich.

Mit einem im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen Angebot an Betreuungszeiten mit einem Umfang von über 35 Stunden wöchentlich und einer nicht erheblichen Inanspruchnahme von Betreuungszeiten unter 25 Stunden wöchentlich hat das Land eine Spitzenposition bei dem Angebot flexibler Betreuungszeiten eingenommen.

Digitale Bildung an den Schulen

Gemeinsame Erklärung der Kultusminister: Bundesregierung muss Zusagen für Digitalpakt einhalten

Berlin – Die für die Schulpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren aller 16 Bundesländer fordern von der Bundesregierung, Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner ein klares und verlässliches Bekenntnis zur Fortsetzung des Digitalpaktes Schule. Mit dem Digitalpakt und der Unterstützung des Bundes konnten die 16 Bundesländer und die rund 5.500 Schulträger auf kommunaler Ebene die Digitalisierung der Schulen erheblich verbessern und eine sichere Grundlage für gute digitale Bildung aller Schülerinnen und Schüler legen. Diesen Investitionen lag das Versprechen der Bundesregierung zugrunde, den Digitalpakt fortzusetzen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch sowie die Koordinatoren der Bundesländer, Hamburgs Schulsenator Ties Rabe und Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Angesichts ausbleibender Zusagen für die Weiterführung dieses zentralen Programms sind wir in großer Sorge, dass Schulen, Schulträger und Bundesländer jetzt von der Bundesregierung allein gelassen werden. Wenn die Bundesregierung aus dem Digitalpakt aussteigt, wäre das eine schwere Bürde für die deutsche Schulpolitik und würde die digitale Bildung in Deutschland um Jahre zurückwerfen.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch: „Beim Digitalpakt 2.0 geht es im besten Sinne um Zukunftsinvestitionen und um nichts weniger als um die moderne Ausgestaltung des Unterrichts im digitalen Zeitalter. Wer die Digitalisierung an den Schulen ausbremst, gefährdet Chancen, verhindert die Fachkräftesicherung, beschränkt Innovationen, bremst das Wachstum aus. Und damit ist das in Gefahr, was unser Land stark macht.“

Schulsenator Rabe und Kultusminister Lorz: „Wir gewinnen leider immer mehr den Eindruck, dass die Bundesregierung aus dem im Mai 2024 endenden Digitalpakt Schule ganz aussteigen will. Die zugesagte Anschlussfinanzierung für das Jahr 2024 in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro will die Bundesregierung streichen. Und die weiteren Digitalpaktmittel von jährlich über eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2025 sollen nicht einmal in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung aufgenommen worden sein. Das macht uns große Sorgen. Es kann nicht sein, dass der Bund erst mit großer Entschiedenheit ein gewaltiges Reformprojekt anschiebt und dann entgegen seiner Zusagen aussteigt und Länder und Kommunen allein lässt.“

Schulsenator Rabe: „Jeder weiß, wie schnell digitale Geräte veralten und ersetzt werden müssen. Wenn die Bundesregierung jetzt aus dem Digitalpakt aussteigt, können mehrere Millionen neu angeschaffte Tablets, Laptops, digitale Tafeln und Server ab 2024 weder gewartet noch modernisiert und ersetzt werden. Das ist dem Bundesministerium bekannt, und es muss ein gemeinsames Anliegen sein, diese Investitionen in die Zukunft Deutschlands zu verstetigen. Sonst würden in allen Schulen in Deutschland ganz erhebliche Probleme entstehen. Die digitale Transformation des Lernens und die pädagogische Weiterentwicklung von digital gestützten Lehr- und Lernprozessen ist eine Daueraufgabe, daher bedarf es auch einer verlässlichen, dauerhaften Unterstützung der Länder durch den Bund in Form eines DigitalPakts 2.0.“

Kultusminister Lorz: „Ein Ende des Digitalpaktes würde zudem die gemeinsame Bildungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen nachhaltig belasten. Länder und Kommunen haben auf den Bund vertraut und auch mit der finanziellen Unterstützung des Bundes erhebliche Investitionen getätigt, um die digitale Bildung in allen Schulen zu verbessern. Diese und alle weiteren Bund-Länder-Vereinbarungen von grundsätzlicher Bedeutung machen nur Sinn, wenn sich die Partner aufeinander verlassen können und der Bund nicht sprunghaft nach Kassenlage seine Politik ändert.“

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg ergänzt: „Ein Ausbleiben einer Anschlussfinanzierung durch den Bund wäre ein verheerendes politisches Signal. Es kann nicht sein, dass der Bund Großprojekte wie den Digitalpakt anschiebt und dann die Länder im Regen stehen lässt. Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bildungsbereich stelle ich mir anders vor. Vor allem die Kommunen als Schulträger würden bei einer fehlenden Weiterfinanzierung durch den Bund vor unlösbaren Aufgaben stehen. Den hohen Investitionsbedarf können die Kommunen allein nicht lösen.“

Die Kultusministerinnen und Kultusminister erinnern in diesem Zusammenhang nachdrücklich an den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dort heißt es zum Digitalpakt: „Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen… Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen.“ 

Günther-Wünsch, Lorz und Rabe stellen in diesem Zusammenhang klar: „Nicht nur der Bund und das Bundesbildungsministerium stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, sondern auch Länder und Kommunen. Denn die zu erwartenden hohen Tarifabschlüsse werden auf den extrem personalintensiven Schulbereich der Länder mit fast einer Million Beschäftigten wesentlich dramatischere finanzielle Auswirkungen haben als auf das Bundesbildungsministerium, das nur einen Bruchteil von Beschäftigten verantwortet. Deutschlands Schulen haben zudem in den vergangenen eineinhalb Jahren fast 200.000 Flüchtlingskinder aufgenommen, für die allein die Länder und Kommunen die gewaltigen Kosten für zusätzliches Personal und zusätzliche Unterrichtsräume finanzieren. Insgesamt trägt der Bund nur rund drei Prozent der Kosten des bundesdeutschen Schulsystems, der größte Anteil davon ist der Digitalpakt. Angesichts dieser Zahlen erwarten wir, dass die Bundesregierung ihre Zusagen einhält.“

Von 2020 bis 2024 stellte die Bundesregierung den 16 Bundesländern und damit auch den rund 5.500 kommunalen Schulträgern 6,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den rund 40.000 Schulen in Deutschland zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms konnten die Bundesländer und die kommunalen Schulträger für die Schulen hochwertige Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Millionen Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt – und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen.

Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.