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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Drei gute Entscheidungen für M-V

Schwerin – Der Bundestag hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte dazu: „Die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie kommen direkt an. Ich habe mich persönlich sehr dafür eingesetzt.“ Auch die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werde in Mecklenburg-Vorpommern konkret und vor Ort wirken.

Die Pendlerpauschale soll nach den Plänen der Bundesregierung auf 38 Cent pro Kilometer steigen und künftig ab dem ersten Kilometer gelten. Außerdem wird die Befristung der Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften entfristet. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die Beschäftigten in ganz Deutschland. Besonders Mecklenburg-Vorpommern wird als Flächenland davon profitieren. Viele Menschen in unserem Bundesland haben lange Arbeitswege zurückzulegen – deshalb ist die spürbare Anhebung der Pendlerpauschale für sie eine wichtige Entlastung. Diejenigen mit geringem Einkommen können nun weiter von der Mobilitätsprämie profitieren“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Aushängeschild. Dafür brauchen wir ein attraktives gastronomisches Angebot. Bei meinen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche habe ich deutlich gemacht, dass die Landesregierung den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie klar unterstützt. Ich bin froh, dass die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie nun kommt“, äußerte sich die Ministerpräsidentin.

„Die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist ein starkes Signal für das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in einem großen Flächenland wie unserem, in dem Vereine und Initiativen oft lange Wege und besondere organisatorische Herausforderungen zu bewältigen haben, ist diese Verbesserung ein wichtiger Schritt. Sie stärkt diejenigen, die Tag für Tag ihre Zeit investieren, um Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander möglich zu machen. Die höhere Pauschale würdigt nicht nur dieses Engagement, sondern schafft auch neue Spielräume, damit unsere Ehrenamtlichen ihre wertvolle Arbeit weiterhin mit großer Motivation fortsetzen können“, sagte Manuela Schwesig. Das sei auch ein wertvolles Zeichen an alle Engagierten zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember.

Antragsannahmestopp bei Programm für barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Das Fördermittelprogramm „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ erfreut sich auch 2025 erneut einer hohen Nachfrage. Die vom Landtag für 2025 dafür bereitgestellten Mittel von mehr als zwei Millionen Euro sind deshalb nahezu vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge für 2025 beim Landesförderinstitut sind daher im Jahr 2025 nicht mehr möglich.

„Die Vielzahl der eingegangenen Anträge zeigt, wie groß der Bedarf an barrierearmem Wohnraum weiterhin ist“, erklärt Bauminister Christian Pegel. „Dass wir bereits jetzt einen vorübergehenden Stopp für neue Anträge aussprechen müssen, verdeutlicht zugleich die große Wirksamkeit des Programms und seine Bedeutung für viele Menschen im Land.“

Bereits eingereichte vollständige Anträge bleiben davon unberührt und werden weiterhin geprüft. Das Programm soll 2026 fortgeführt werden. Zuvor müsse aber die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Landeshaushaltes für die Jahre 2026/27 abgewartet werden, so das Innenministerium. Das Ministerium hat versichert, hierüber gesondert zu informieren.

Berichterstattung der OZ zum Landesbeamtengesetz richtiggestellt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern weist zur aktuellen Berichterstattung zu den geplanten Anpassungen des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie die damit verbundenen öffentlichen Unterstellungen darauf hin, dass die eigentliche Möglichkeit für den Wechsel von langjährig erfolgreichen Beamten in eine höhere Laufbahn bereits seit 2009 möglich ist. Innenminister Christian Pegel stellt klar, dass die vorgesehene Regelung weder eine automatische Übernahme noch eine bevorzugte Behandlung ehemaliger Wahlbeamter ermöglicht.

„Anders als dargestellt, haben wir den entsprechenden Paragraph 17, in dem festgelegt ist, dass Personen die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangen können, nicht neu hinzugefügt. Diese Möglichkeit bestand bereits seit 2009. Das ist also nicht neu“, erklärt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Neu aufgenommen werden soll, dass langjährige Berufserfahrung grundsätzlich anzunehmen ist, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für die Dauer von mindestens sieben Jahren ausgeübt wurden und die Vergleichbarkeit einer höherwertigen Tätigkeit insbesondere bei Landräten und Bürgermeistern mit deren breiter Führungsaufgabe für große Personalkörper und eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachgebieten innerhalb der Kommunalverwaltung angenommen werden kann. Es sollte auch im öffentlichen Dienst selbstverständlich sein, dass sich langjährige Arbeits- und Lebensleistung in einer zumeist leitenden Funktion auch ohne einen Studienabschluss oder dergleichen auszahlt und entsprechend gewertet wird.“

Die Entscheidung über die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn trifft dabei weder das Innenministerium noch die Behörde, bei der Bewerber oder die Bewerberin arbeite, sondern der Landesbeamtenausschuss bzw. ein von ihm bestimmter unabhängiger Unterausschuss. Dieses Gremium prüft im Einzelfall, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die Voraussetzungen für eine bestimmte Laufbahngruppe erfüllt.

„Es wird auch weiterhin ein ordnungsgemäßes und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt, in dem ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zählen“, betont der Minister. Die in der Berichterstattung geäußerte Sorge vor ‚Klüngel‘, Vetternwirtschaft oder automatischen Karrierewegen teile das Ministerium ausdrücklich nicht.

Die geplante Ergänzung des Landesbeamtengesetzes dient – wie im Gesetzentwurf dargelegt – vorrangig dazu, wertvolle berufliche Erfahrungen, insbesondere aus langjähriger kommunaler Führungstätigkeit, angemessen berücksichtigen zu können, ohne die klar definierten beamtenrechtlichen Standards zu unterlaufen.

„Der öffentliche Dienst ermöglicht den Beschäftigten auf verschiedensten Wegen, einen Wechsel zwischen den Laufbahngruppen zu vollziehen, um langjährige, gute Mitarbeitende langfristig zu binden und zu fördern“, so der Innenminister.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst sei es notwendig, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzubinden – ohne die Grundsätze der Bestenauslese zu durchbrechen.

Das Innenministerium wird die Beratungen im Landtag weiterhin konstruktiv begleiten und setzt auf eine sachliche Diskussion aller Beteiligten.

Staatskanzlei weist Falschberichterstattung von T-Online zurück

Schwerin – Regierungssprecher Andreas Timm hat eine wiederholte Falschberichterstattung von T-Online zurückgewiesen.

Im Artikel „Zeugen widerlegen Schwesigs Erzählung“ behauptet der Autor der Stroer Media Publishing GmbH Jonas Müller-Töwe zum wiederholten Mal, dass die Staatskanzlei zunächst erklärt hätte, die Ministerpräsidentin habe am 5. November 2020 erstmals von der Idee zur Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz erfahren. Später habe die Ministerpräsidentin dann in einem Interview mit der „Zeit“ eingeräumt, Pegel habe sie schon am 15. September 2020 über die Stiftungsidee in Kenntnis gesetzt.

„Die Darstellung von T-Online ist komplett falsch. Von Seiten der Staatskanzlei ist zu keinem Zeitpunkt behauptet worden, die Ministerpräsidentin habe erstmals am 5. November von der Stiftungsidee gehört. Wir haben das bereits im Mai 2022 in einer umfangreichen Pressemitteilung klargestellt, also schon vor dem von T-Online angeführten ZEIT-Interview“, erklärte dazu Regierungssprecher Andreas Timm.

„Richtig ist, dass die WELT am Sonntag die Staatskanzlei zuvor gefragt hatte, wann die Ministerpräsidentin erstmals gegenüber der Nord Stream 2 AG Stellung zur Gestaltung der Stiftung und Klima- und Umweltschutz genommen hat. Die Frage zielte also erkennbar darauf ab, wann sich die Ministerpräsidentin erstmals mit Nord Stream über die Gestaltung der Stiftung ausgetauscht und dazu Stellung genommen hat. Hier hatten wir in der Tat den 5. November als erstes Datum genannt. Wann Frau Schwesig erstmals von der Stiftungsidee gehört hat und wann sie sich mit Herrn Pegel ausgetauscht hat, war zuvor überhaupt nicht gefragt worden. Folglich musste Frau Schwesig auch nichts einräumen oder korrigieren“, erläuterte der Regierungssprecher. Das alles sei in der Pressemitteilung 84/2022 der Staatskanzlei nachlesbar.

Im Übrigen sei bei der Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz niemand getäuscht worden. „Die damalige Landesregierung aus SPD und CDU hat bei Gründung klar und transparent dargelegt, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Stiftung haben wird. Sie sollte dauerhaft den Klima- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Und sie konnte vorübergehend einen Beitrag zur Fertigstellung der Ostseepipeline Nord Stream 2 leisten. So wurde es damals bei der Gründung angekündigt – und so ist es auch gekommen“, sagte Timm.

Die Ministerpräsidentin werde am Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen und weiteren Falschbehauptungen entgegentreten. „Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es damals um eine bezahlbare Energieversorgung und den Schutz der am Bau der Ostseepipeline beteiligten Unternehmen ging. Die bisherigen Befragungen im Untersuchungsausschuss haben die Aussagen der Landesregierung bestätigt.“

Kirgisische Delegation zu Gast in M_V

Fachkräftegewinnung und Ausbau der Kontakte im Gesundheitsbereich sind zentrale Themen

Schwerin – Im Vorfeld des deutsch-kirgisischen Wirtschaftsforums am Freitag in Berlin hat heute die Landesregierung eine hochrangige Delegation aus der Kirgisischen Republik zu Gast.

Die siebenköpfige Abordnung mit dem Minister für Soziales, Arbeit und Migration Kanat Sagynbaev an der Spitze wurde am Vormittag von Sylvia Grimm, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sowie Jochen Schulte, Staatssekretär für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, im Schweriner Sozialministerium empfangen.

Das Treffen dient dazu, die wirtschaftlichen Kontakte zwischen der Kirgisischen Republik und Mecklenburg-Vorpommern zu vertiefen und die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit und Pflege auszubauen.

Zentrale Themen der Gespräche sind die Herausforderungen für die medizinische Versorgung in dünn besiedelten Flächenländern sowie die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden für die Wirtschaft und den Gesundheitssektor in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Besuch der kirgisischen Delegation ist eine große Ehre für unser Land. Wir freuen uns sehr über das Interesse an Mecklenburg-Vorpommern und erhoffen uns wichtige Impulse für gemeinsame Entwicklungen etwa im Gesundheitsbereich“, sagte Staatssekretärin Grimm.

Staatsekretär Schulte sagte: „Viele unserer Betriebe – auch im Gesundheitsbereich – tun sich schon heute schwer, offene Stellen zu besetzen. Angesichts der demographischen Entwicklung leisten ausländische Arbeits- und Fachkräfte einen entscheidenden Beitrag, unsere Wirtschaft erfolgreich und unser Gesundheitssystem zukunftsfest zu halten.“

Der heutige Besuch in Mecklenburg-Vorpommern baut unter anderem auf einer bereits im Februar dieses Jahres mit Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank geschlossenen Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften auf.

Neben Vorträgen zur Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und dem Pflegesystem in Deutschland stehen auf dem Programm der kirgisischen Delegation am heutigen Donnerstag ein Besuch der Pflegeeinrichtung „Haus am Fernsehturm“ in Schwerin sowie eine Führung durch das Interdisziplinäre Notfallzentrum und die spezialisierte Schlaganfallversorgung der Universitätsmedizin in Rostock.

Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, wird im kommenden Frühjahr eine von Staatssekretär Jochen Schulte geleitete Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern von Kammern, Verbänden und Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern in die Kirgisische Republik reisen.

Innenminister Pegel: „Stabiler Finanzausgleich in unruhigen Zeiten“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen umfangreichen Entwurf für ein Änderungsgesetz des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„Land und Kommunen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. In diesen unruhigen Zeiten schaffen wir einen stabilen Finanzausgleich für eine gerechte Mittelverteilung. Wir stehen an der Seite unserer Kommunen“, sagt Minister Pegel.

Es sind verschiedene Aspekte des Finanzausgleichs anzupassen. Das FAG bildet die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land.

Das FAG M-V regelt die Finanzverteilung sowohl zwischen dem Land und den Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene. Nun setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die in der vergangenen Woche erzielte Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden im neuen FAG-Änderungsgesetz um. Die Kommunen erhalten damit in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 350 Millionen Euro zusätzlich über den Kommunalen Finanzausgleich.

„Wir haben bereits heute die Ergebnisse des Kommunalgesprächs vom letzten Mittwoch umgesetzt: Die Vereinbarungen mit den Kommunen werden damit schon für den nächsten Landtag im Dezember umgesetzt. Die Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen in den Jahren 2026 und 2027 zusätzliche Mittel, die ihnen Planungssicherheit und stabilere Haushalte ermöglichen”, betont der Minister und ergänzt: „Ich danke der kommunalen Familie und den kommunalen Landesverbänden für den intensiven Austausch, um die finanziellen Herausforderungen, die vor uns und den Kommunen liegen gemeinsam zu bewältigen. Gemeinsam stärken wir unser Land – und die Menschen, die hier leben.“

Sondervermögen des Bundes – konkrete Beträge für Kommunen

Gleichzeitig werden im FAG M-V die kommunalen Anteile aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes festgelegt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren insgesamt rund 780 Millionen Euro in drei Budgets für die Bereiche Schulbauprogramm – Öffentliche allgemeinbildende Schulen – (540 Millionen Euro), Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie (140 Millionen Euro) und sonstige gesellschaftliche Infrastruktur, insbesondere Sport, Kultur, Zoos (100 Millionen Euro) über die Landkreise und in Teilen die Ämter direkt in die Kommunen fließen werden.

„Das Sondervermögen wird zu einem Investitionsmotor für unser Land. Es stärkt die kommunale Infrastruktur an vielen Stellen – von Schulgebäuden über Sportstätten bis zu Verkehrswegen“, sagt Christian Pegel und ergänzt: „Mit dieser Struktur stellen wir sicher, dass die Mittel zielgerichtet und transparent dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Und zugleich werden wir damit für die Bauwirtschaft wichtige öffentliche Aufträge initiieren können.“

Zudem erhält jede der 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern pauschal 50.000 Euro aus diesem Sondervermögen, was insgesamt rund 36 Millionen Euro entspricht. „Mit dieser Pauschale geben wir jeder Gemeinde – egal ob groß oder klein – die Möglichkeit, vor Ort wichtige Projekte anzustoßen. Das stärkt den ländlichen Raum und sorgt für sichtbare Verbesserungen direkt bei den Menschen“, so der Innenminister.

Mehr Geld für Kinder und Jugendliche

Nach einer externen gutachterlichen Prüfung wird die Anzahl von Personen unter 18 Jahren deutlich wichtiger für die Mittelverteilung im kommunalen Finanzausgleich. Davon werden Städte und Gemeinden mit vielen Kindern und Jugendlichen profitieren. Damit trägt das Land den höheren Ausgaben der Kommunen für Schulen, Kitas und weiteren Angebote für Kinder und Jugendliche Rechnung.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – und ihre Förderung kostet die Kommunen berechtigterweise viel Geld. Deshalb passen wir das Gesetz auch in diesem Punkt an: Gemeinden, die viele junge Menschen betreuen, sollen künftig spürbar stärker unterstützt werden“, erklärt Pegel und fasst abschließend zusammen:

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kommunen: mehr Geld, mehr Planungssicherheit und mehr Unterstützung für zentrale Zukunftsaufgaben. Wir stärken damit nachhaltig die Entwicklung in Städten, Dörfern und Landkreisen unseres Landes.“

Landesregierung bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Vor allem soll die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) angepasst werden.

„In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie“, so Landesbauminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Insbesondere wollen wir, dass die Gestaltungsräume für Neu- und Umbau wachsen, um schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.“

Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Um mehr zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden die Anforderungen zur Raumhöhe, zu Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit, zum Einbau eines Aufzuges und zum Brandschutz vereinfacht und praktikabler – vor allem bei Bauen in Bestandsgebäuden – gestaltet. Bei Abstandsflächen eines Gebäudes zum Nachbargrundstück wird von bisher kompliziert zu ermittelnden und errechnenden Abstandsregeln auf pauschalierte Abstandsregeln, die nach Gebäudetypen feste Abstände in Metern vorsehen, umgestellt.
  • Weitere bauliche Anlagen werden verfahrensfrei gestellt. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten können im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von nunmehr 40 Quadratmeter verfahrensfrei errichtet werden. Garagen und Carports etwa waren bisher bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei, Abstellgebäude bis 10. Beide können nun bis zu 40 Quadratmeter aufweisen.
  • Bürokratieabbau: Weitere Bauvorhaben können im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden. Beispielsweise können Nichtwohngebäude wie Bürogebäude nun auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder in einem B-Plan-Gebiet auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn deren Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das bedeutet, dass bei klaren Vorgaben in einem kommunalen Bebauungsplan ein kleineres Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist.
  • Vereinfachung für Bauherrschaften und Gemeinden für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V. Nach dieser Bestimmung muss bei genehmigungsfreien Bauvorhaben die Gemeinde einmal über die Bauabsicht informiert werden, damit die Gemeinde die Gelegenheit hat, die Voraussetzungen und die Übereinstimmung mit ihren Festlegungen beispielsweise im B-Plan übereinstimmt oder die Gemeinde Widerspruch erheben möchte. Diese Vorhaben werden künftig nicht mehr bei der – nicht selten: ehrenamtlich geleiteten – Gemeinde eingereicht, sondern wie bei einem Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und die leitet dann an die Gemeinde weiter. Damit werden die Prozesse für die Bauherrschaft und die Behörden vereinheitlicht.
  • Außerdem kann nach dem Gesetzesvorschlag künftig die Bauherrschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahren nutzen möchte oder lieber eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V haben möchte. Diese Wünsche aus der Praxis sollen denen, die bei einer Genehmigungsfreistellung Sorge haben, etwas Wichtiges zu übersehen, helfen, dass sie mit einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für sich sicher durch die Behörde prüfen lassen können.
  • Solaranlagen können nun auch auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Bisher war dies nicht möglich, da die Garagen ansonsten die Abstandsprivilegierung verloren haben.

Schwesig und Oldenburg ziehen positive Bilanz nach vier Jahren

Schwerin – Heute amtiert die Landesregierung aus SPD und der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern seit vier Jahren. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg haben eine positive Bilanz der gemeinsamen Arbeit der zurückliegenden Jahre gezogen.

„Die Landesregierung hat das Land in den letzten vier Jahren stabil und verlässlich regiert. Wir setzen klare Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsplätze, Schulen und Kitas und beim sozialen Zusammenhalt. In allen drei Bereichen haben wir wichtige Schritte nach vorn gemacht. Wir haben nach der Wahl umgesetzt, was wir vor der Wahl versprochen haben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Wir beweisen seit vier Jahren, dass wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gemeinsam haben wir Schwerpunkte für die Regierungsarbeit festgelegt, die wir konstruktiv und zielorientiert umgesetzt haben und weiter voranbringen. Dazu zählen zum Beispiel das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, Rekordeinstellungen von Lehrkräften sowie Referendarinnen und Referendaren im Schuldienst und eine höhere Vergütung in der Erzieherausbildung“, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg.

„Wir haben unsere Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert“, sagte die Ministerpräsidentin. Die maritime Industrie des Landes habe neue Zukunftsperspektiven erhalten. Das habe zuletzt die Ablieferung von drei Zollbooten auf der Peene-Werft in Wolgast gezeigt. „Wir haben im letzten Jahr das zweitbeste Tourismusergebnis in der Geschichte unseres Landes erzielt. Auch die Gesundheitswirtschaft hat weiter an Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen gewonnen. Natürlich spüren auch wir in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt schwierige wirtschaftliche Lage in ganz Deutschland. Aber unser Land hat entgegen dem Bundestrend in den letzten 2 ½ Jahren Wachstum erzielt. Unsere Unternehmen, insbesondere der Mittelstand und das Handwerk, zeigen sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehr robust. Darüber freuen wir uns.“ Mit der Umsetzung des Industriekonzepts, der neuen Fachkräftestrategie und der Praktikumsprämie für das Handwerk unterstütze die Landesregierung die wirtschaftliche Entwicklung im Land.

Die Landesregierung setze sich für gute Arbeit und faire Löhne ein. „Wir haben deshalb das Vergabe- und Tariftreuegesetz eingeführt, damit gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Und im Bundesrat haben wir die Anhebung des Mindestlohns unterstützt. Allein von der nächsten Anhebung des Mindestlohns werden in Mecklenburg-Vorpommern 134.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren“, sagte die Ministerpräsidentin.

Im Kita-Bereich sei die beitragsfreie Kita von der Krippe bis zum Hort gesichert worden. „Seit Anfang dieser Wahlperiode ist auch der Ferienhort hinzugekommen. Erzieherinnen und Erzieher werden heute besser bezahlt. Und der Betreuungsschlüssel in der Kita wurde auf 1:14 abgesenkt, damit wir mehr Qualität in unseren Kitas habe“, erklärte die Ministerpräsidentin weiter.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg verwies auf weitere Erfolge der Regierungsarbeit: „Wir haben kräftig in die Qualität der Kitas und Schulen investiert. Wir haben die Grundlage dafür gelegt, dass 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt werden können. Für die Kitas wenden Land und Kommunen ca. eine Milliarde Euro auf.“

 Auch bei den Schulen sei viel erreicht worden, betonte die stellvertretende Ministerpräsidentin. Über das Programm ‚Schule in MV – Aufbruch 2030 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern‛ hätten 1.167 Personen zusätzlich beschäftigt werden können. „Wir setzen auf die Stärkung der Kernkompetenzen von der Grundschule bis zum Abitur und legen das Fundament durch neue Stundentafeln, also mehr Deutsch- und Mathematikunterricht sowie eine frühzeitige Leseförderung mit dem Leseband. Gleichzeitig investieren wir in die digitale Bildung und stärken eine zeitgemäße naturwissenschaftliche Bildung, damit die Schülerinnen und Schüler auf ihrem weiteren Bildungsweg gut vorbereitet sind. Dies alles führt zu einer größeren Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen und trägt damit zu einem guten Zusammenhalt in unserem Land bei“, so Oldenburg.

Künftig gelte auch bei Landtagswahlen das Wahlalter 16. „Für die älteren Menschen im Land haben wir wie versprochen das Seniorenticket eingeführt. Und mit dem Rufbussystem und den neuen Regiobuslinien sorgen wir dafür, dass die Mobilität im Land verbessert wird“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig. Auf Bundesebene setze sich die Landesregierung für verlässliche Renten ein.

„Der 8. März ist in Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag und wir verleihen jährlich die Auszeichnung ‚Frau des Jahres‛. Beides sind starke Zeichen der Landesregierung für die Bedeutung der Gleichstellung“, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg. Außerdem unterstütze die Landesregierung Frauen in unterschiedlichsten Bereichen durch Mentoringprogramme und stärke die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt.

„Auch der Verbraucherschutz hat für die Landesregierung eine große Relevanz. So hat sich die Landesregierung für die Entlastungen bei Energiepreisen durch niedrigere Stromsteuern und Netzentgelte ebenso eingesetzt, wie für bezahlbaren Wohnraum“, bilanzierte Simone Oldenburg. Die Landesregierung hatte in diesem Zusammenhang erst kürzlich Regelungen zur Mietpreisbremse beschlossen.

Bis zum Ende der Wahlperiode werde die Landesregierung weitere wichtige Projekte abschließen. „Wir haben den Doppelhaushalt 2026/27 und das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz wollen wir erreichen, dass Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von neuen Wind- und Solarparks leben, stärker von diesen profitieren.“. Auch das Klimaverträglichkeitsgesetz sei auf den Weg gebracht.  „Die Menschen im Land können sich darauf verlassen, dass wir auch im letzten Jahr der Wahlperiode das Land stabil und verlässlich regieren werden“, sagte die Ministerpräsidentin.