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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Einsamkeit im Alter begegnen

Drese stellt im Landtag Abschlussbericht des Runden Tisches gegen Einsamkeit vor

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag den Abschlussbericht des Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter vorgestellt. Das Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft und Kommunen sowie der Seniorenverbände hatte rund zweieinhalb Jahre lang getagt und gemeinsam mehr als 100 Maßnahmen erarbeitet, um einer Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken.

Einsamkeit sei dabei längst kein Randphänomen mehr, betonte die Ministerin im Plenum. So zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag der Techniker Krankenkasse, dass sich rund 52 Prozent der in Norddeutschland wohnhaften Menschen über 60 Jahre einsam fühlen. „In Mecklenburg-Vorpommern leben mit 23 Prozent zudem besonders viele Menschen alleinstehend. Und auch, wenn das nicht mit Einsamkeit gleichgesetzt werden darf, ist die Wahrscheinlichkeit davon betroffen zu sein für Alleinlebende ungleich höher“, erklärte die Ministerin.

Da Einsamkeit zugleich mehr sei, als nur ein subjektives Gefühl Einzelner und sogar zu ernsthaften Erkrankungen sowie bei zunehmendem Rückzug auch zum Verlust des gesellschaftlichen Zusammenhalts führen kann, habe die Landesregierung die Bekämpfung von Einsamkeit bereits im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag festgeschrieben und gehöre damit zu den Vorreitern in Deutschland. „Denn für uns ist klar, dass wir die Betroffenen nicht alleine lassen wollen und ich freue mich deshalb sehr, dass der Runde Tisch nach langer intensiver Arbeit zu einer Vielzahl an zivilgesellschaftlichen und öffentlich gestaltbaren Handlungsempfehlungen gekommen ist“, unterstrich Drese.

Diese verteilen sich auf insgesamt fünf Arbeitsgruppen, die sich mit dem Wohnen im Alter, der Digitalisierung, der Rolle des freiwilligen Engagements, dem Übergang in die Nachberuflichkeit und mit Fragen der seelischen Gesundheit beschäftigt haben. „Im Fokus stand dabei insbesondere die Frage: Wie sorgen wir dafür, dass Teilhabe auch im Alter gelingt?“, hob Drese hervor.

Für die Altersgruppe der 65-jährigen bedeute das, dass insbesondere der Übergang in die nachberufliche Phase, in der der soziale Kreis der Arbeitswelt wegbricht, gelingen muss. „Etwa mit der Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben. Einige der Maßnahmen beschäftigen sich deshalb gezielt damit, wie man diese Zielgruppe für das freiwillige Engagement begeistern kann“, so Drese. Bei den älteren Seniorinnen und Senioren hingegen liege der Fokus eher auf der Schaffung von sogenannten „Dritten Orten“ wie Seniorentreffs, Gemeinschaftsgärten oder Plauderbänken in Pantoffelnähe. Diese ermöglichen soziale Kontakte in niedrigschwelliger und ungezwungener Atmosphäre.

Andere Maßnahmen hingegen umfassen etwa die Sozialraumplanung, bauliche Anforderungen zur Beseitigung von Mobilitätsbeschränkungen, aber auch den Zugang zum Internet sowie die Unterstützung dabei, sich im digitalen Raum zurechtzufinden. Viele Maßnahmen, die sich mit der seelischen Gesundheit beschäftigen, konnten zudem mit der Landeskonzeption Psychische Gesundheit verknüpft werden.

Drese rief abschließend dazu auf, die Empfehlungen des Runden Tisches nun in die Fläche zu tragen: „Einsamkeit lässt sich nicht nur durch einzelne Maßnahmen bekämpfen. Es braucht ein Zusammenspiel vieler Akteure –Kommunen, Vereine, Kirchengemeinden, Nachbarschaftstreffs, Ärztinnen und Ärzte und jeden Einzelnen von uns. Es braucht Gemeinschaft.“

Schwesig: Partnerschaft mit Polen hat eine große Bedeutung für M-V

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung hob Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die große Bedeutung der deutsch-polnischen Partnerschaft für die Landesregierung hervor: „Für uns in Mecklenburg-Vorpommern sind die gute Nachbarschaft mit Polen, Handel und Austausch tragende Säulen unserer Landespolitik. Polen ist einer unser wichtigsten Außenhandelspartner. Wir arbeiten zusammen in der Oder-Partnerschaft, in der Euroregion Pomerania, bei der Raumplanung, beim Einsatz von Fördermitteln der Europäischen Union.“

Seit Jahren nimmt der Außenhandel mit Polen einen Spitzenplatz in der Außenhandelsbilanz Mecklenburg-Vorpommerns ein. Mit Polen wurden 2024 Waren im Wert von rund 1,6 Mrd. Euro ausgetauscht.

Vor allem die Zusammenarbeit im Rahmen der Metropolenregion Stettin habe allerhöchste Bedeutung. „Wir haben dafür zusammen mit dem Land Brandenburg eine Geschäftsstelle in Anklam eingerichtet, die Projekte in vielen Bereichen anstoßen und unterstützen soll: im Bereich der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen ebenso wie bei der Zusammenarbeit der Hochschulen und beim Ausbau des Verkehrsnetzes“, sagte die Ministerpräsidentin.

Als weitere Beispiele der guten nachbarschaftlichen Zusammenarbeit nannte sie das Kulturfestival Polenmarkt in Greifswald und die Philharmonie in Stettin, die für beide Seiten kulturelle Leuchttürme seien. „Mecklenburg-Vorpommern und Polen sind Nachbarn und vor allem Partner“, sagte Schwesig und fügte an: „Dafür stehen auch die unzähligen Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern beider Länder, dafür stehen die über 70 Städtepartnerschaften und dafür stehen die vielen Menschen, die sich in Vereinen, Schulen, Hochschulen und Verwaltungen für das Miteinander engagieren. Ihnen gilt heute unser besonderer Dank.“

Dank an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter

Drese: Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter haben unsere besondere Wertschätzung verdient – Jeder kann dazu beitragen

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat allen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Mecklenburg-Vorpommern ihren ausdrücklichen Dank ausgesprochen. „Sie sorgen ehrenamtlich dafür, dass Tag für Tag und insbesondere an den Wochenenden Hunderte von Spielen in diversen Sportarten in allen Altersgruppen und Ligen stattfinden können. Sie haben keine Beleidigungen, sondern unsere besondere Wertschätzung verdient“, sagte Drese heute anlässlich der Landtagsdebatte zum Thema „Gewalt im Sport entschieden entgegentreten – Angriffe auf Schiedsrichter hart bestrafen.“

Die Ministerin betonte, dass Gewalt im Sport vor allem den Fußball betrifft. Dabei sei es wichtig, bei Gewaltvorfällen zu differenzieren. So seien derzeit keine Übergriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bei der Landespolizei dokumentiert. Der Anteil der Spiele mit einem angezeigten Gewalt- oder Diskriminierungsvorfall liege landesweit bei 0,24 Prozent und bundesweit bei 0,45 Prozent.

„Dennoch ist die Gewaltproblematik im Fußball und insbesondere gegenüber Schiedsrichtern ein schwerwiegendes Problem“, betonte Drese. „Angriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter beginnen schon weit vor dem Strafgesetzbuch. Sie beginnen bei jedem Einzelnen von uns. Sie beginnen da, wo Schiedsrichter auf dem Spielfeld oder vom Spielfeldrand aus beschimpft und beleidigt werden. Wo Kindern und Jugendlichen die völlig falschen Werte vorgelebt werden. Und das passiert leider vielfach jedes Wochenende auf unzähligen Fußballplätzen – auch in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

Deshalb gelte es vor allem hier anzusetzen. Darauf seien auch diverse Programme auf Bundes- und Landesebene ausgerichtet, betonte Drese. “Dabei geht es um Präventionsprogramme und Kampagnen, insbesondere auch zur Wertschätzung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und um härtere Sanktionen durch die Sportgerichtsbarkeit, über Meldesysteme für Gewaltvorfälle sowie über Fanarbeit und sozialpädagogische Maßnahmen. Dazu zählen in MV auch Veranstaltungen wie der Fachtag Gewaltprävention, Trainer-Schiedsrichter-Dialoge oder kleinere Projekte zur Wertebildung in Jugendmannschaften“, sagte die Ministerin.

Drese: „Alle diese Initiativen haben ein gemeinsames Ziel: Respekt, Fairness und Toleranz zu fördern, den Spielbetrieb zu sichern und langfristig eine Fußballkultur des wertschätzenden Miteinanders zu schaffen. Dafür kann jede und jeder von uns etwas tun.“

Land plant Änderung des Heilberufsgesetzes

Modernisierung weiterer gesundheitsrechtlicher Vorschriften

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese brachte am Mittwoch im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Heilberufsgesetzes M-V und weiteren Gesundheitsrechts ein.

Drese verdeutlichte im Landtag, dass sich ändernde Rahmenbedingungen, wie etwa die Krankenhausreform und eine sich weiterentwickelnde Rechtslage eine Anpassung des Gesetzes erforderlich machen.

Ein wichtiges Thema im Gesetzentwurf ist die Weiterbildung. Hier sei geplant, Vorschriften zu vereinfachen. So soll nach Angabe von Drese die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin künftig auch ausschließlich im ambulanten Sektor möglich sein und sie kann auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren reduziert werden. „Mit den vorgesehenen Rechtsänderungen wollen wir ärztliche Weiterbildungen im Land attraktiver machen, indem die ambulante ärztliche Versorgung stärker einbezogen werden kann und Verbundweiterbildungen vereinbart werden können“, so Drese. Durch wohnortnahe Rotationen und die Möglichkeit zu Teilzeitmodellen werde die Familienfreundlichkeit erhöht.

Gleichzeitig sollen mit der Novellierung weitere gesundheitsrechtliche Vorschriften modernisiert werden. Die Ministerin benannte hierzu drei Beispiele. Im Bestattungsgesetz werde mit der Neuregelung zur ärztlichen Leichenschau die Durchführung im Rettungsdienst praxistauglicher gestaltet. Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst solle künftig ermöglicht werden, im Einzelfall eine vollständige Leichenschau vorzunehmen, ohne dabei das Grundprinzip der vorrangigen Todesfeststellung aufzugeben.

Im Infektionsschutzausführungsgesetz sollen Meldepflichten aufgehoben werden, deren Nutzen sich infektionshygienisch oder epidemiologisch nicht belegen lässt. „Das ist ein ganz konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Drese. Zugleich schaffen wir im Bereich der Wasserüberwachung mit der Zuständigkeitszuweisung an das LAGuS die rechtlichen Grundlagen für eine landesweit einheitliche, qualitätsgesicherte, und effizient organisierte Überwachung unserer Trink- und Badegewässer entsprechend den Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung.

Im Rettungsdienstgesetz soll der sogenannte Werkrettungsdienst rechtlich verankert werden. „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Betreiberinnen und Betreiber besonders versorgungsintensiver Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Vorhaltung entsprechender rettungsdienstlicher Strukturen zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere Großvorhaben mit erhöhtem rettungsdienstlichem Bedarf oder speziellen Anforderungen, die vom öffentlichen Rettungsdienst allein nicht abgedeckt werden können. Der Werkrettungsdienst bleibt dabei in das Gesamtsystem eingebunden und kann im Bedarfsfall durch den öffentlichen Rettungsdienst unterstützt werden“, betonte Drese.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag können nun die parlamentarischen Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen starten.

Schwesig: Wir müssen gemeinsam für Freiheit und Demokratie eintreten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der Aktuellen Stunde des Landtages dazu aufgerufen, aktiv für Demokratie und Freiheit einzutreten. „Ich bin überzeugt, dass Freiheit und Demokratie die beste Grundlage dafür sind, dass sich unser Land weiter gut entwickelt.

Wir wollen ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem man sicher und frei leben, gut arbeiten und zuversichtlich in die Zukunft schauen kann. Deshalb ist es so wichtig, dass wir gemeinsam für Freiheit und Demokratie eintreten und dass wir denen entschlossen entgegentreten, die die freiheitlich-demokratischen Grundordnung abschaffen wollen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Landtag erinnerte mit der Debatte an die Ausrufung der Republik im Jahr 1918, die Novemberpogrome 1938 und den Fall der Mauer 1989. Alle drei Ereignisse fanden am 9. November statt. „Dieser Tag zeigt, wie nah Hoffnung und Zerstörung, Mut und Gewalt, Freiheit und Unterdrückung beieinanderliegen können.

Er macht deutlich, was passieren kann, wenn Demokratie fehlt, wenn Hass und Gewalt die Oberhand gewinnen. Er zeigt aber vor allem auch, was möglich ist, wenn die Menschen zusammenstehen und gemeinsam für Demokratie und Freiheit eintreten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Freiheit und Demokratie seien keine Selbstverständlichkeit. Sie müssten aktiv gestaltet und entschlossen verteidigt werden.  „Ausgrenzung, Antisemitismus, die Verhöhnung der Demokratie – all das darf keinen Platz bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben“, sagte Schwesig.

„Demokratie lebt von Beteiligung, von Widerspruch, von Verantwortung. Demokratie braucht Haltung. Demokratie braucht Mut. Sie braucht Menschen, die sich einbringen – in Vereinen, Gemeinden, Schulen, Betrieben. Die sich für das „Wir“ engagieren und für unsere Werte eintreten.

Ich bin stolz darauf, dass so viele Menschen bei uns im Land das tun. In Jugendparlamenten, bei der Feuerwehr, im Sport, in Kultur- und Bildungsarbeit. Rund 600.000 Menschen im Land sind ehrenamtlich aktiv. Ein starkes Gemeinwohl, ein starker sozialer Zusammenhalt ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie“, sagte die Ministerpräsidentin.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Bauminister Pegel: „Bezahlbares Wohnen bleibt zentrales Ziel in unserem Land“

Schwerin – Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, die Wirkung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 zu verlängern. Hintergrund ist die im Juli 2025 auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen.

„Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Rostock und Greifswald ist weiterhin angespannt. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Instrumente zur Dämpfung der Mietpreise konsequent weiterzuführen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wirksamer Beitrag, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen“, erklärt Bauminister Christian Pegel.

Mit der neuen Verordnung soll die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 aufgehoben werden. Dadurch bleibt die Mietpreisbremse in den beiden Städten weitere fünf Jahre in Kraft. Bereits mit der Verordnung vom 26. August 2023 hatte die Landesregierung Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die Regelung trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Auf Grundlage der damaligen Rechtslage war die Befristung bis Ende 2025 erforderlich. Mit der nunmehr erfolgten bundesgesetzlichen Verlängerung bis Ende 2029 kann auch das Land Mecklenburg-Vorpommern die Laufzeit der Regelung anpassen.

„Die Mietpreisbremse ersetzt nicht den Wohnungsneubau – sie ist aber ein notwendiger sozialpolitischer Puffer. Neubauprojekte, Modernisierungen und Förderprogramme brauchen Zeit, bis sie spürbar wirken. Bis dahin müssen wir verhindern, dass Menschen durch überhöhte Wiedervermietungsmieten verdrängt werden“, betont der Minister.

Wohnungsbauoffensive und Bau-Turbo

Parallel setzt das Land weiter auf massive Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Seit 2017 wurden in Rostock 808 Wohnungen und in Greifswald 356 Wohnungen mit Landes- und Bundesmitteln gefördert. Die Fördermittel wurden in den vergangenen Jahren von 32 auf 127 Millionen Euro jährlich vervierfacht und sollen auch 2026/2027 auf diesem hohen Niveau fortgeführt werden.

Zudem ist am 30. Oktober 2025 der sogenannte Bau-Turbo der Bundesregierung in Kraft getreten. Damit können Gemeinden befristet bis Ende 2030 schneller und unbürokratischer Wohnungsbauvorhaben genehmigen.

„Der Bau-Turbo ist ein echter Fortschritt für den Wohnungsbau. Er ermöglicht schnellere Verfahren, senkt Kosten und gibt den Kommunen neue Möglichkeiten, gezielt Wohnraum zu schaffen – auch mit einem Anteil an Sozialwohnungen“, so Christian Pegel und führt weiter aus:

„Wir wollen, dass Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von ihrem Einkommen eine bezahlbare Wohnung finden. Deshalb setzen wir auf drei Säulen: Mietpreisbremse, Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Beschleunigung von Bauverfahren. Nur das Zusammenspiel dieser Instrumente wird den Wohnungsmarkt nachhaltig stabilisieren.“

Mit Inkrafttreten der Änderung bleibt die Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 bestehen.

Mietpreisbremse für acht Küstenorte in Arbeit

Gleichzeitig hat die Landesregierung heute eine Verordnung zur Mietpreisbremse für gleich acht Küstenorte auf den Weg gebracht. Sie bewirkt bei neuen Mietverträgen, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf und schränkt außerdem die Möglichkeiten ein, die Miete bei bestehenden Mietverträgen zu erhöhen (Kappungsgrenze).

„Viele Menschen an unserer Küste haben Angst, dass sie sich ihre Wohnung bald nicht mehr leisten können. Mit der Mietpreisbremse wollen wir ein deutliches Signal setzen: Wohnen darf kein Luxusgut werden – auch nicht in touristischen Regionen. Das ist ein wichtiger Schritt, um unsere Orte lebenswert zu halten – auch für diejenigen, die hier arbeiten, Kinder großziehen und ihren Alltag gestalten. Es ist nur konsequent, die Mietpreisbremse auch auf die touristischen Hotspots auszuweiten. Denn Mecklenburg-Vorpommerns Küsten sollen Heimat bleiben – nicht nur Urlaubsort“, sagt Bauminister Christian Pegel.

Die Kommunen Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz sollen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden.
Die Landesregierung hatte dazu ein Gutachten bei dem sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut Empirica in Auftrag gegeben. Insgesamt 17 Gemeinden, bei denen aufgrund der touristischen Prägung ein angespannter Wohnungsmarkt anzunehmen ist, wurden anhand eines Kriterienkatalogs untersucht. Diese Kriterien sind ein zum Bundesvergleich deutlich überdurchschnittlicher Mietenanstieg, eine im Bundesvergleich deutlich überdurchschnittliche Mietbelastung sowie ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage.

Die Landesverordnung, die nun in die Verbandsanhörung geht, wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Schwesig: Wichtigste Aufgabe im Land ist es, die Wirtschaft voranzubringen

Schwerin – „Es ist unsere wichtigste Aufgabe, das Land wirtschaftlich voranzubringen und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Jahresempfang der IHK Schwerin. Das Land arbeite intensiv daran, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiter zu verbessern. „Wir haben in den nächsten beiden Jahren rund eine Milliarde Euro an Steuereinnahmen weniger. Trotzdem investieren wir im kommenden Jahr 1,7 Milliarden Euro und 2027 1,6 Milliarden Euro“, betonte sie. Dabei setze die Landesregierung drei klare Schwerpunkte: Wirtschaft und Arbeitsplätze, Kitas und Schulen, sozialer Zusammenhalt.

Die Ministerpräsidentin sagte zudem: „Wir investieren in Infrastruktur und Mobilität. In den Straßenbau. In die Häfen. In den Breitbandausbau. Mit 270 Millionen Euro ist der Breitbandausbau einer der wichtigsten Investitionsbereiche im Haushalt.“ 72 Prozent der Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern seien im vergangenen Jahr schon ans Breitbandnetz angeschlossen gewesen. Rund 61 Prozent hätten einen Glasfaseranschluss. Damit liege M-V auf Platz 6 der Flächenländer. Sie zeigte sich überzeugt: „Digitalisierung schafft Effizienz, Innovation und Wachstumspotentiale.“

Sie forderte verlässliche, bezahlbare Energie mit Blick auf die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK, wonach die Energiepreise ein Unsicherheitsfaktor für die Unternehmen bleiben. „Energie ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Günstige, grüne Energie, so wie wir sie in M-V produzieren, muss Priorität haben. Und es muss möglich sein, diese Energie dann auch günstig an die Verbraucher abzugeben“, sagte Schwesig. Dafür setze sie sich ein.

Sie verstehe die Forderungen der Wirtschaft nach Abbau von Bürokratie. Schwesig dazu: „Wir haben auf Landesebene bereits eingeführt, dass bei allen Kabinettsentscheidungen ein Bürokratiecheck durchgeführt wird. Das bedeutet: Es muss bei jedem neuen Gesetz, jeder neuen Verordnung geprüft werden, an welchen Stellen Verfahren vereinfacht werden können.“ Zudem gebe es im Wirtschaftsministerium eine Stabsstelle „Bündnis für Entlastung“. Erleichterungen bei Vergabeverfahren und die Einführung digitaler Verfahren, zum Beispiel bei der Abwicklung von EFRE-Förderungen seien geplant.

Geplanter Landeshaushalt steht für Sparen, Modernisieren und Investieren

Schwerin – Der Landesrechnungshof benennt in seiner heutigen Pressemitteilung klar die Herausforderungen der aktuellen Finanzlage. Nach drei Jahren wirtschaftlicher Stagnation in Deutschland, steigenden Preisen und insbesondere wachsenden Sozialausgaben steht auch der Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns, wie die Landeshaushalte aller Bundesländer, wie der Bundeshaushalt und die kommunalen Haushalte, vor einer immensen Belastungsprobe.

Die Landesregierung reagiert hierauf mit dem Entwurf des Landeshaushalts 2026/2027. Für die nächsten zwei Jahre sind Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 250 Mio. Euro in Form von Minderansätzen und globalen Minderausgaben vorgesehen.

Trotz dieser notwendigen Konsolidierung hält das Land an seiner im ländervergleich hohen Investitionstätigkeit fest. Die bisherigen Planungen von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 sowie 1,6 Milliarden Euro in 2027 werden nicht gekürzt. Hinzu kommt der Anteil des Landes am
Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, über den jährlich mehr als 150 Mio. Euro in Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung und Forschung, in Krankenhäuser und in Kultur investiert werden sollen.

Ein erheblicher Teil der Haushaltsbelastung entsteht durch den stetigen Anstieg der Sozialausgaben. Um diese Kostendynamik zu bremsen, hat die gemeinsame Task Force Soziales von Land und Kommunen
kostendämpfende Maßnahmen beschlossen. Trotzdem wird auch in den nächsten beiden Jahren mehr Geld für soziale Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote ausgegeben.

„Die fortgesetzte Stagnation der deutschen Wirtschaft belastet auch den Landeshaushalt in Mecklenburg-Vorpommern schwer. Trotzdem hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode den Schuldenstand um über 620 Mio. Schulden abgebaut“, betont Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Wir müssen jetzt sparen, mit Hilfe der Bundesmittel die Investitionen stärken und die digitale Staatsmodernisierung voranbringen.“

Um die Verwaltung dauerhaft zu modernisieren und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, treibt die Landesregierung tiefgreifende Strukturreformen voran, wie das Personalmodernisierungskonzept. Seit 2025 müssen die Ressorts jährlich 1,2% ihrer Stellen abgeben. Damit wird ein Modernisierungsfonds finanziert, um damit Strukturen zu verschlanken und die Verwaltung digitaler und innovativer zu gestalten.

Darüber hinaus modernisiert das Land sein Förderwesen, um Verfahren einfacher, digitaler und bürgernäher zu machen. Förderprogramme sollen künftig schneller umgesetzt und leichter verständlich werden.

Mit der Kooperationsvereinbarung zur digitalen Souveränität mit Schleswig-Holstein schafft das Land zudem eine Grundlage für mehr Datensicherheit, gemeinsame Standards und den Einsatz moderner Technologien in der Verwaltung.

Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit solider Finanzpolitik. In dieser Legislaturperiode konnte der Schuldenstand um über 620 Millionen Euro reduziert werden. Das entlastet die Haushalte künftiger Jahre und senkt die Zinsausgaben nachhaltig. Auch der jüngste Stabilitätsbericht 2025 bestätigt, dass Mecklenburg-Vorpommern die Schuldenbremse einhält und keine Anzeichen einer Haushaltsnotlage aufweist.