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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Stabilitätsbericht 2025 vorgelegt

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt trotz enormer Herausforderungen finanziell stabil

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung den Stabilitätsbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht umfasst den Zeitraum bis 2029. Er zeigt, dass die Haushaltslage des Landes trotz der enormen finanziellen Herausforderungen weiterhin stabil ist.

Alle zentralen Kennziffern liegen klar in den vorgegebenen Schwellenwerten des Stabilitätsrates. Eine drohende Haushaltsnotlage ist nicht erkennbar. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

„Trotz der enormen finanziellen Herausforderungen bleibt unser Land für die Zukunft finanziell solide aufgestellt. Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau von Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen “, betont Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Der Stabilitätsbericht weist für den gesamten Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten auf. Bei allen Kennziffern, also dem Finanzierungssaldo, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote und dem Schuldenstand, bewegt sich das Land klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrats. Auch die Standardprojektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung zeigt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage.

Der Stabilitätsbericht 2025 wird nun dem Stabilitätsrat vorgelegt und an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übermittelt.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft jährlich, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die die Länder bis Mitte Oktober vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2025 dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.

Bauminister Pegel: „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk für MV“

Schwerin – Der Bund hat den Bau-Turbo für schnelleren Wohnungsbau beschlossen – Mecklenburg-Vorpommern soll in besonderem Maße davon profitieren. Bauminister Christian Pegel zeigt sich hoch erfreut „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk – gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie unseres. Wir haben wertvolle Wohnprojekte, die bisher an zu langen Planungsverfahren gescheitert sind. Jetzt können wir sie endlich ermöglichen.“

Bislang dauerten Planungsverfahren für selbst kleinste Vorhaben oft Jahre. Musste etwa für wenige Bauplätze ein vollständiger Bebauungsplan aufgestellt werden, verzögert sich die Realisierung vieler Projekte enorm. Auch Lückenbebauungen oder das Bauen in zweiter Reihe scheiterten häufig an restriktiven Regelungen. „Sogar wenn jemand ein bestehendes Gebäude zu Wohnzwecken umbauen wollte, war das bauplanungsrechtlich oft kaum darstellbar“, so Christian Pegel weiter.

Der Bau-Turbo setzt genau hier an. Wenn Wohnraum geschaffen wird und die Gemeinde zustimmt, kann künftig von aufwendigen Planungsverfahren abgewichen werden – zum Beispiel vom Erlass eines Bebauungsplans. „Das spart Zeit, Arbeit und Geld – und macht viele Vorhaben überhaupt erst möglich“, betont Pegel. Der Turbo greift bei Neubauten, Aufstockungen, Umbauten oder der Umnutzung bisher anders genutzter Gebäude in Wohnungen. Auch die notwendige Infrastruktur wie Kitas oder kleine Läden kann zugelassen werden.

„Wenn ein Dorf nur drei oder vier neue Bauplätze ergänzen will, soll das nicht mehr einen kompletten Bebauungsplan auslösen müssen. Genau dafür ist der Bau-Turbo da“, nennt Bauminister Christian Pegel ein konkretes Beispiel und unterstreicht:

„Wir schaffen neue Spielräume, aber keine rechtsfreien Räume.“ Der Bau-Turbo gelte ausschließlich für Wohnbebauung und nur mit Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung. Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz bleiben unberührt. Bei möglichen erheblichen Umweltauswirkungen wird weiterhin eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. „Wer jetzt ein Wohnprojekt unter Nutzung der neuen Erleichterungen umsetzen wolle, sollte deshalb möglichst frühzeitig in einen Dialog mit der betroffenen Gemeinde treten. So kann vorab geklärt werden, ob die eigenen Vorstellungen mit denen der Gemeinde in Einklang stehen, damit die Baugenehmigung später nur noch Formsache ist.“

Der Effekt ist enorm: Verfahren werden kürzer, Kosten sinken – für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Gleichzeitig wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen – insbesondere für Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

„Schneller bauen heißt günstiger bauen – und zwar dort, wo Menschen leben wollen. Wir haben lange auf solche Lösungen gewartet. Jetzt liegt es an uns, den Bau-Turbo mutig zu nutzen. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen“, betont Christian Pegel.

Backhaus: MV wird Klimaziele bis 2045 erreichen

Schwerin – Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, dem Plenum noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz vorlegen zu wollen: „Die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes ist ein Prozess, der weit über die reine Formulierung von Paragrafen hinausgeht.

Dieser Prozess verlangt nicht nur wissenschaftliche Fundierung, sondern auch politische Verantwortung und gesellschaftliche Akzeptanz. Denn: Klimaschutz bedeutet, dass wir ökologische, ökonomische und soziale Fragen untrennbar zusammendenken müssen.

Das Klima hat sich bereits erheblich geändert: Die mittlere Jahrestemperatur in MV ist zwischen 1881 und 2023 um plus 1,7 Grad gestiegen, wir verzeichnen 28 weniger Frosttage und plus 21 Sommertage pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass die 3-Grad-Grenze schon deutlich früher als 2100 erreicht wird, ist inzwischen deutlich höher. Daher ist Klimaschutz volkswirt­schaftlich die beste Investition: So ergeben sich für Deutschland jährliche Einsparungen von 18 bis 25 Milliarden Euro bei Energieimporten und acht bis zwölf Milliarden Euro bei Gesundheitskosten durch geringere Luftverschmutzungen.

Von 2000 bis 2021 entstanden in Deutschland mindestens 145 Milliarden Euro Schäden durch die Folgen des Klimawandels. Allein 80 Milliarden Euro Schadkosten entstanden seit 2018. Hitzewellen waren die tödlichsten Extremwetterereignisse in der EU der ver-gangenen Jahre. Mehr als 85 % aller durch Extremwetterereignisse verursachten Todesfälle lassen sich auf Hitzewellen zurückführen.

Und MV leistet bereits seit langem seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung: Neben der Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die Beratungen zum Bürgerbe-teiligungsgesetz sowie zur Akzeptanz für erneuerbare Energien und für Energieeffizi-enz in Unternehmen anbietet, werden mit Hilfe von EFRE-VI-Mitteln auch weitere Informationsprojekte in gemeinnützigen Organisationen unterstützt, z.B. zu den Themen Förderberatung, nachhaltiges Bauen oder Sektorkopplung. Insbesondere der Bedarf für eine zielgerichtete Förderberatung ist hoch (Leea, BUND, LEE).

Über EFRE-VI-Mittel (82 Mio. €) werden Unternehmen und Kommunen bei Energieeffizienzprojekten und Investitionen in regenerativ versorgte Quartiere sowie intelligente Netze gefördert. Die Klimaverträglichkeitsprüfung wurde mit einem online-Tool integriert. Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2027 und ist wei-terhin offen für Mieterinnen und Mieter.

Stichwort Moorschutz: Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK ein-gerichtet worden. Sie informiert über zentrale Frage­stellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite.

Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen. Sie bereiten Moorschutzprojekte vor und erfassen die Staubauwerke in den Verbandsgebieten, die erneuert und angepasst werden müssen.

Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro pro Jahr.

 Und das Land unterstützt weitere bedeutende Moorschutz­projekte:

  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Ausbildung von MoorspezialistInnen: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung, 34 Mio. €);
  • Das ANK-Regionalbüro MV ist eingerichtet und hat die Arbeit aufgenommen.

Nicht zuletzt hat mein Haus das Akzeptanzprojekt „MV tut was“ angeschoben: Ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Förderung der Akzeptanz von Klimaschutzprojekten und Nutzung von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum.

Niemand kann also sagen, wir würden das Thema nicht vorantreiben. Doch der Landtag hat dazu klare Leitplanken benannt: Klimaschutz muss auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Er muss für alle finanzierbar sein und darf keine sozialen Härten verursachen. Angebote sollen Vorrang vor pauschalen Verboten und Verpflichtungen haben“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Landesregierung ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sachgerecht ist, landesrechtliche Regelungen vorzulegen, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aufnehmen. Damit schließen wir uns dem Bund an und leisten unseren Beitrag zum Pariser Klimaabkommen.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern stellt uns dies vor besondere Aufgaben. Unsere großen Moorflächen sind dabei ebenso wie die Nutzung erneuerbarer Energien ein Schlüssel für den Klimaschutz. Die Renaturierung der Moore soll diese CO₂-Quelle in dauerhafte Senken verwandeln. Ebenso gilt es, die Energieeffizienz zu verbessern, die Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen – und dabei sicherzustellen, dass nicht einzelne Regionen überlastet, sondern alle fair beteiligt werden. Dies ist ein Prozess, der Zeit, Investitionen und gesellschaftliche Unterstützung erfordert.

Wir müssen sicherstellen, dass ländliche Räume mit ihrer oft schwächeren Infrastruktur nicht benachteiligt werden, sondern von den Investitionen in die Energiewende und in den Klimaschutz profitieren. Und wir müssen Generationengerechtigkeit wahren, indem wir den jungen Menschen eine lebenswerte Zukunft bieten, ohne den Älteren unverhältnismäßige Lasten aufzubürden.

Klimaschutz muss machbar, finanzierbar und für alle gerecht sein. Die bisherigen Beteiligungsprozesse haben gezeigt, wie wichtig Transparenz und Mitgestaltung sind. Online-Beteiligungen wurden breit angenommen, regionale Foren haben Stimmen aus allen Teilen des Landes eingefangen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist diese Breite entscheidend, um die Akzeptanz für notwendige Veränderungen zu sichern.

Die Landesregierung wird nun, auf Grundlage der Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung, den Gesetzentwurf überarbeiten und ihn noch in diesem Jahr dem Landtag vorlegen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind unterschiedlich. Dabei findet das Zieljahr 2045 überwiegend Zustimmung, natürlich sind aber auch einige Verbände für ein ambitionierteres Ziel.

Klimaschutz ist aber nicht nur eine ökologische, sondern ebenso eine soziale und gesellschaftliche Aufgabe. Nicht zu vergessen ist dabei, dass wir neben dem Klimaschutz ebenso die Klimaanpassung verbessern müssen, um robuste Systeme in unserem Land aufzubauen und zu erhalten – sowohl in der Natur als auch bei Gebäuden, im sozialen Bereich, zum Schutz der Infrastruktur und auch zur Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft.

Fest steht aber auch, dass präventiver Klimaschutz ein volkswirtschaftlicher Vorteil ist. Der Gesetzentwurf ist also in der Abstimmung und wird kurzfristig im Kabinett behandelt werden. Wir werden am Zieljahr 2045 festhalten.“

Backhaus: Landgestüt Redefin wird nicht verkauft!

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus stellte heute im Rahmen der Landtagssitzungen von Mecklenburg-Vorpommern klar: Das Landgestüt Redefin wird nicht verkauft. Niemand stellt die Bedeutung dieses kulturhistorisch einzigartigen Ensembles infrage. Das Land bleibt Eigentümer und steht fest zu seiner Verantwortung für den Standort, der auf vier zentralen Säulen ruht:

Hengsthaltung , Reit- und Fahrschule, Ausbildung und kulturelle Veranstaltungen. Sie machen Redefin zu einem lebendigen Zentrum der Pferdezucht, des Sports, der Bildung und der Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich habe Verständnis, wenn sich die Menschen um den Weiterbestand des Gestüts sorgen. Aber ich finde es verwerflich, wenn bewusst auf Fehlinterpretationen aufgesprungen wird, um politisch Stimmung zu machen“, sagte Backhaus. „Noch einmal ganz deutlich: Das Landgestüt Redefin wird nicht verkauft.“

Tradition bewahren, Zukunft gestalten

Das Landgestüt Redefin zählt zu den bedeutendsten historischen Anlagen Mecklenburg-Vorpommerns und zieht jährlich rund 100.000 Gäste an. Große Publikumserfolge wie die LebensArt-Ausstellung (20.000 Besucherinnen und Besucher), das Picknick-Pferde-Sinfoniekonzert, der Redefiner Kindertag, die Landesmeisterschaften und die traditionellen Hengstparaden zeigen, wie fest das Gestüt in der Gesellschaft verankert ist und welche Strahlkraft es über die Landesgrenzen hinaus besitzt.

Am Standort arbeiten derzeit 30 Beschäftigte und 12 Auszubildende. Mit einem jährlichen Umsatz von rund 1,2 Millionen Euro an eigenen Einnahmen leistet das Gestüt bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung seiner Aufgaben.

Für den Doppelhaushalt 2026/2027 sind darüber hinaus 3,7 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen, um die Infrastruktur, den Ausbildungsbetrieb und den Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles weiter zu sichern.

„Das Land bekennt sich klar zu Redefin“, sagte Backhaus. „Aber ein ‚Weiter so‘ kann es nicht geben. Wir alle – parteiübergreifend – wissen, dass es tragfähige Lösungen braucht, um die Zukunft des Gestüts langfristig zu sichern. Es geht nicht darum, etwas zu beenden, sondern etwas zu erhalten und weiterzuentwickeln – mit wirtschaftlicher Vernunft und Verantwortungsbewusstsein.“

Interessenbekundungsverfahren dient als Marktanalyse

Um die besten Ideen für eine nachhaltige Zukunft zu finden, hat das Land ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren gestartet. Dieses Verfahren ist keine Privatisierung, sondern als Marktanalyse zu verstehen: Es soll aufzeigen, welche innovativen Konzepte und Partnerschaften geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und gleichzeitig die öffentlichen Aufgaben des Gestüts zu sichern. Dazu gehören die Fortführung der Hengsthaltung, der Reit- und Fahrausbildung, die Lehrlingsausbildung  und der Ausbau kultureller sowie touristischer Angebote.

„Redefin ist ein lebendiger Ort der Begegnung für Züchter, Sportler, Familien und Kulturinteressierte. Wir wollen das touristische Angebot weiterentwickeln, neue Zielgruppen gewinnen und die Verweildauer der Gäste erhöhen“, so Backhaus weiter. „Das ist aktive Zukunftsgestaltung – kein Ausverkauf.“

AfD-Antrag trägt nichts zur Lösung bei

Der von der AfD eingebrachte Antrag „Tradition mit Zukunft – Landgestüt Redefin erhalten“ greift zu kurz. Alle darin erhobenen Forderungen – vom Erhalt über die Kernaufgaben bis zur Finanzierung – sind längst Bestandteil des bestehenden Zukunftskonzepts. Der Antrag dient daher nicht der Sache, sondern schürt unbegründete Ängste.

„Wer behauptet, das Land wolle Redefin verkaufen, sagt bewusst die Unwahrheit“, stellte Backhaus abschließend klar. „Unser Ziel ist klar: Redefin soll ein Ort bleiben, an dem Pferdezucht, Ausbildung, Kultur, Tourismus und Tradition in die Zukunft geführt werden.“

Stärkung der Gesundheitsversorgung

Drese bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum in den Landtag ein

Schwerin –  Mit dem immer höher werdenden Altersdurchschnitt im Land wächst auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der in weiten Teilen dünnen Besiedlung stellt das Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft vor große Herausforderungen. Die Landesregierung will hier aktiv gegensteuern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese brachte am Mittwochabend eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag ein. „Mit ganz konkreten Maßnahmen wollen wir die Gesundheitsversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land stärken“, betonte Drese im Landtag.

„Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, sagte Drese. Das Land vergibt seit 2020 Jahren anteilig Medizinstudienplätze an Studentinnen und Studenten, die sich verpflichten, nach Ende ihrer Ausbildung in MV zu arbeiten.

Das Hauptziel der Gesetzesinitiative ist nach Angaben von Drese, zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie an Personen zu vergeben, die langfristig die Versorgung in MV sichern. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. „Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie im ländlichen Raum“, verdeutlichte die Ministerin.

„Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlicheren Regionen unseres Bundeslandes achten werden“, so Drese. Weiterhin bleibe die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturnote Schlüsselfaktoren seien.

„Auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegt, so leisten wir aus meiner Sicht mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz, das in dieser Form übrigens in Deutschland einmalig ist, eine wirksame Unterstützung – für eine gute Versorgung im ganzen Land, auch in Zukunft“, sagte Drese im Landtag.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Fachausschüsse zur Beratung.

Änderung des Schulgesetzes: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Unser Ziel ist eine chancengerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beraten. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • die Förderung der Demokratiebildung,
  • die engere Verzahnung von Grundschule und Hort sowie
  • die Weiterentwicklung digital gestützter Lern- und Unterrichtsformen.

Demokratiebildung wird gesetzlich verankert

Ein zentraler Baustein ist die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz. Damit wird eindeutig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte befähigen Schülerinnen und Schüler, sich eine eigene Meinung zu bilden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung äußern, müssen aber gleichzeitig dafür sorgen, dass auch andere, für den Unterricht erhebliche Auffassungen, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Oldenburg.

Engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort

Einen weiteren Schwerpunkt bilden neue Regelungen zur Kooperation von Grundschule und Hort. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab 1. August 2026 haben zunächst alle Kinder in der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Die Änderung des Schulgesetzes will neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten schaffen. Zukünftig sollen beide Einrichtungen kooperieren. Die Zusammenarbeit wird künftig in verbindlichen Vereinbarungen geregelt. „Die enge Zusammenarbeit von Grundschule und Hort ist die Basis für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Eltern und geben Kindern die besten Voraussetzungen für ihre persönliche Entwicklung“, so die Bildungsministerin weiter.

Digitalisierung als Chance für moderne Lernformen

Auch die digitale Entwicklung der Schulen soll durch die Gesetzesänderung gestärkt werden. Präsenzunterricht kann künftig verstärkt auch mit selbstgesteuerten Lernphasen, E-Learning-Angeboten und digital gestützten Unterrichtsformen verbunden werden. Jede Schule nimmt entsprechende pädagogische Konzepte in ihr Schulprogramm auf.

Für die Digitale Landesschule werden eindeutige Regelungen geschaffen: Lehrkräfte der Digitalen Landesschule sollen künftig Leistungsbewertungen vornehmen können. Diese Bewertungen werden wie gewohnt an die Stammschule der Schülerinnen und Schüler übermittelt.

Darüber hinaus ist geplant, die Rolle der Medienzentren zu stärken. Sie sollen künftig gezielter beraten und den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen. Ein neu eingerichteter Ausschuss „Bildung in der digitalen Welt“ soll künftig mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen und der Medienzentren die digitale Bildungsinfrastruktur gemeinsam weiterentwickeln. Dazu zählen unter anderem:

  • ein landesweites Schulverwaltungssystem,
  • elektronische Klassenbücher und
  • ein digitaler Stundenplaner.

„Mit diesem Gesetzentwurf machen wir die Schulen fit für eine bessere Digitalisierung, entlasten die Schulleitungen beim Datenschutz, sichern eine gelingende Einführung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag in der Grundschule, stärken die Demokratie und geben den Lehrkräften mehr Sicherheit und Rückhalt in der Gestaltung eines demokratischen Schulalltages“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Der Gesetzentwurf wird für weitere Beratungen in den Bildungsausschuss überwiesen.

Landtag beschließt neues Landeskrankenhausgesetz

Schwerin – Der Landtag hat heute ein neues Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung trägt nach Aussage von Gesundheitsministerin Stefanie Drese dazu bei, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen, die Patientenrechte auszubauen sowie die investive Landeskrankenhausförderung zu entbürokratisieren.

„Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der großen Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte, dass durch das LKHG die Patientinnen und Patienten noch mehr in den Mittelpunkt der Krankenhausversorgung rücken, z.B. durch die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt und die Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern als wichtige Schnittstelle zwischen Patienten und Krankenhaus.

Gleichzeitig werde die Landeskrankenhausförderung durch die Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem umfassend reformiert, so Drese. Damit müsse nicht mehr jede Einzelfördermaßnahme individuell beantragt und geprüft werden. „Durch die Einführung einer Investitionspauschale vom Land kann jedes Krankenhaus in der Zukunft im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften. Das führt zu einem erheblichen Bürokratieabbau und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, sagte Drese.

Im Landeskrankenhausgesetz gibt es nunmehr einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen. Damit würde die Krisenresilienz der Krankenhäuser gesteigert. „Wir geben damit Antworten auf die erheblich gestiegene Bedrohungslage in Europa und in Deutschland. Und wir geben Antworten auf die Erfahrungen aus der Coronapandemie“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für eine leistungsfähige und moderne Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, die den Bedarfen unserer Bevölkerung gerecht wird. Auch hier gilt, wir müssen alle dabei anpacken. Es geht nur gemeinsam. Gerade in diesen Zeiten.“

Schwesig ruft zum Eintreten für die Demokratie auf

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute die Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Empfang zum Tag der Deutschen Einheit und zum 35-jährigen Bestehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, für die Demokratie einzutreten und sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen: „Machen Sie mit! Engagieren Sie sich! Nutzen Sie Ihren Einfluss, zeigen Sie Flagge im Alltag, in Diskussionen, in Gesprächen. Lassen Sie uns gemeinsam weiterbauen an einem freien und demokratischen, an einem vielfältigen, erfolgreichen und attraktiven Mecklenburg-Vorpommern.“

Der 3. Oktober sei einer der wichtigsten Tage in der Geschichte Deutschlands. „Ein Tag, der für Freiheit und Einheit steht, für eine erfolgreiche friedliche Revolution, für das Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten zu einem einigen Deutschland“, erklärte die Ministerpräsidentin vor rund 300 Gästen aus allen Bereichen der Gesellschaft.

Schwesig erinnerte in ihrer Rede an diejenigen, die den Weg zur Deutschen Einheit geebnet hätten. „Wir sehen die Kerzenmärsche vor unserem inneren Auge, die Bilder der riesigen Freude über die Öffnung der Grenzen und das manchmal ungläubige Staunen über das, was mit einem Mal möglich war. Ein Glücksmoment in der Geschichte. Die Menschen in Ostdeutschland können am Tag der Deutschen Einheit mit großem Stolz zurückblicken: Weil sie es waren, die mit viel Energie und Tatkraft Freiheit und Demokratie erkämpft haben.“

Die Jahre nach der Deutschen Einheit seien allerdings mit großen Herausforderungen verbunden gewesen. „Die Einheit war kein Selbstläufer. Sie war ein Kraftakt“, sagte Schwesig. „Sie bedeutete Umbrüche, Unsicherheit, persönliche Härten. Wir alle kennen Menschen, die große Schwierigkeiten hatten, anzukommen, die ihre Jobs verloren haben, oft auch mehrmals. Familien und Freundschaften, die auseinanderbrachen, weil plötzlich alles anders war. Abwanderung, Arbeitslosigkeit. Auch das gehört zu unserer Geschichte.“

Heute könne jedoch insgesamt eine positive Bilanz der Landesentwicklung seit 1990 gezogen werden: „Aus stillgelegten Betrieben sind neue Unternehmen entstanden, die heute in Zukunftsbranchen wie Medizintechnik, Biotechnologie, in der Land- und Ernährungswirtschaft oder im Tourismus erfolgreich sind. Start-ups bringen digitale Innovation ins Land. Fraunhofer-, Leibniz-, Helmholtz- und Max-Planck-Institute forschen hier bei uns in MV zu Zukunftsthemen wie Klima, Energie und Medizin.“

Die Städte und Dörfer seien attraktiver denn je. „Die Altstädte von Stralsund, Wismar und seit letztem Jahr auch von Schwerin gehören zum Unesco-Weltkulturerbe. Aus brachliegenden Flächen wurden grüne Industrieparks. Wir haben Familien und Kinder besonders gefördert. Wir haben ein besseres Kita-Angebot als die meisten Länder – und bei uns ist sie zudem noch beitragsfrei. Wir haben in den vergangenen 35 Jahren auch unseren sozialen Zusammenhalt bewahrt: ein lebendiges Vereinsleben, Kultur und Sport, viele Ehrenamtliche. Auf all das können wir alle gemeinsam stolz sein“, so Schwesig.

„Wir haben es geschafft, unser Land gemeinsam Schritt für Schritt aufzubauen. Wir haben Gegenwind ausgehalten und so manche Flaute überstanden. Mecklenburg-Vorpommern ist schöner, attraktiver und wirtschaftlich leistungsfähiger geworden“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Wirtschaft sei deutlich gewachsen, die Arbeitslosigkeit in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken.

Es gebe aber auch 35 Jahre nach der Deutschen Einheit noch Ungerechtigkeiten: „Die Löhne sind niedriger im Osten, was es schwieriger macht, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Das Vermögen ist niedriger und damit auch die Kapitaldecke der Unternehmen. Ostdeutsche sind in Führungspositionen unterrepräsentiert“, sagte Schwesig. Viele Menschen machten sich Sorgen, dass sie ihren Lebensstandard nicht halten können oder im Alter keine ausreichende Rente zur Verfügung haben.

„Die Antwort, die die Landesregierung darauf gibt, ist klar: Wir investieren in die Bereiche, die für die Zukunft unseres Landes besonders wichtig sind: in die wirtschaftliche Entwicklung und gute Arbeitsplätze, in Familien und Kinder, in Schulen und Bildung, in den sozialen Zusammenhalt. Wir haben den Mindestlohn mit durchgesetzt und stärken mit unserem Vergabegesetz den Tariflohn. Wir haben erfolgreich für die Angleichung der Renten gekämpft und treten für ein stabiles Rentenniveau ein.“

Der 3. Oktober mache wie kein anderer Tag deutlich, dass ein Leben in Demokratie, Frieden und Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist. „Leider sehen wir, dass unsere Demokratie heute stärker angegriffen wird als je in den 35 Jahren zuvor. Wir erleben, wie Menschen versuchen sie auszuhöhlen, schleichend. Schritt für Schritt, immer ein Stück mehr. In dem sie Unsicherheit und Angst schüren, in dem sie hetzen gegen Andersdenkende, in dem sie die Werte in Frage stellen, für die so viele Menschen auf die Straße gegangen sind. Sie nutzen aus, dass wir in herausfordernden Zeiten leben“, erklärte Schwesig.

„Es ist wichtig, dass wir dem etwas entgegensetzen: Unser Gemeinschaftsgefühl. Miteinander statt gegeneinander. Die Bereitschaft, uns positiv und aktiv für unsere Gesellschaft einzusetzen. Es gibt so viele Menschen, die sich für das „Wir“ einsetzen und davon überzeugt sind, dass gemeinsam mehr erreicht werden kann: in den Verbänden, Vereinen, Initiativen, bei Stiftungen, in Schulen. In den Stadt- und Gemeinderäten, als Bürgermeisterin oder Bürgermeister, im Alltag. Unsere Demokratie ist stark und bleibt es auch, wenn sie von starken gesellschaftlichen Kräften stark gemacht wird“, sagte Schwesig weiter.

„Sie ist stark, wenn wir im Gespräch bleiben, wenn wir offen sind für die Meinungen anderer und wenn wir bestrebt sind, gemeinsame Lösungen zu finden. Die Demokratie lebt aber auch davon, dass wir wehrhaft sind gegen jene, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen oder gar abschaffen wollen“, so die Ministerpräsidentin. „Machen Sie deutlich, dass Demokratie und Freiheit einen festen und unverrückbaren Platz in Mecklenburg-Vorpommern haben.“