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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Verlängerung der Mietpreisbremse

Bauminister Pegel: „Bezahlbares Wohnen bleibt zentrales Ziel in unserem Land“

Schwerin – Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, die Wirkung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 zu verlängern. Hintergrund ist die im Juli 2025 auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen.

„Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Rostock und Greifswald ist weiterhin angespannt. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Instrumente zur Dämpfung der Mietpreise konsequent weiterzuführen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wirksamer Beitrag, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen“, erklärt Bauminister Christian Pegel.

Mit der neuen Verordnung soll die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 aufgehoben werden. Dadurch bleibt die Mietpreisbremse in den beiden Städten weitere fünf Jahre in Kraft. Bereits mit der Verordnung vom 26. August 2023 hatte die Landesregierung Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die Regelung trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Auf Grundlage der damaligen Rechtslage war die Befristung bis Ende 2025 erforderlich. Mit der nunmehr erfolgten bundesgesetzlichen Verlängerung bis Ende 2029 kann auch das Land Mecklenburg-Vorpommern die Laufzeit der Regelung anpassen.

„Die Mietpreisbremse ersetzt nicht den Wohnungsneubau – sie ist aber ein notwendiger sozialpolitischer Puffer. Neubauprojekte, Modernisierungen und Förderprogramme brauchen Zeit, bis sie spürbar wirken. Bis dahin müssen wir verhindern, dass Menschen durch überhöhte Wiedervermietungsmieten verdrängt werden“, betont der Minister.

Wohnungsbauoffensive und Bau-Turbo

Parallel setzt das Land weiter auf massive Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Seit 2017 wurden in Rostock 808 Wohnungen und in Greifswald 356 Wohnungen mit Landes- und Bundesmitteln gefördert. Die Fördermittel wurden in den vergangenen Jahren von 32 auf 127 Millionen Euro jährlich vervierfacht und sollen auch 2026/2027 auf diesem hohen Niveau fortgeführt werden.

Zudem ist am 30. Oktober 2025 der sogenannte Bau-Turbo der Bundesregierung in Kraft getreten. Damit können Gemeinden befristet bis Ende 2030 schneller und unbürokratischer Wohnungsbauvorhaben genehmigen.

„Der Bau-Turbo ist ein echter Fortschritt für den Wohnungsbau. Er ermöglicht schnellere Verfahren, senkt Kosten und gibt den Kommunen neue Möglichkeiten, gezielt Wohnraum zu schaffen – auch mit einem Anteil an Sozialwohnungen“, so Christian Pegel und führt weiter aus:

„Wir wollen, dass Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von ihrem Einkommen eine bezahlbare Wohnung finden. Deshalb setzen wir auf drei Säulen: Mietpreisbremse, Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Beschleunigung von Bauverfahren. Nur das Zusammenspiel dieser Instrumente wird den Wohnungsmarkt nachhaltig stabilisieren.“

Mit Inkrafttreten der Änderung bleibt die Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 bestehen.

Mietpreisbremse für acht Küstenorte in Arbeit

Gleichzeitig hat die Landesregierung heute eine Verordnung zur Mietpreisbremse für gleich acht Küstenorte auf den Weg gebracht. Sie bewirkt bei neuen Mietverträgen, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf und schränkt außerdem die Möglichkeiten ein, die Miete bei bestehenden Mietverträgen zu erhöhen (Kappungsgrenze).

„Viele Menschen an unserer Küste haben Angst, dass sie sich ihre Wohnung bald nicht mehr leisten können. Mit der Mietpreisbremse wollen wir ein deutliches Signal setzen: Wohnen darf kein Luxusgut werden – auch nicht in touristischen Regionen. Das ist ein wichtiger Schritt, um unsere Orte lebenswert zu halten – auch für diejenigen, die hier arbeiten, Kinder großziehen und ihren Alltag gestalten. Es ist nur konsequent, die Mietpreisbremse auch auf die touristischen Hotspots auszuweiten. Denn Mecklenburg-Vorpommerns Küsten sollen Heimat bleiben – nicht nur Urlaubsort“, sagt Bauminister Christian Pegel.

Die Kommunen Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz sollen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden.
Die Landesregierung hatte dazu ein Gutachten bei dem sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut Empirica in Auftrag gegeben. Insgesamt 17 Gemeinden, bei denen aufgrund der touristischen Prägung ein angespannter Wohnungsmarkt anzunehmen ist, wurden anhand eines Kriterienkatalogs untersucht. Diese Kriterien sind ein zum Bundesvergleich deutlich überdurchschnittlicher Mietenanstieg, eine im Bundesvergleich deutlich überdurchschnittliche Mietbelastung sowie ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage.

Die Landesverordnung, die nun in die Verbandsanhörung geht, wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Schwesig: Wichtigste Aufgabe im Land ist es, die Wirtschaft voranzubringen

Schwerin – „Es ist unsere wichtigste Aufgabe, das Land wirtschaftlich voranzubringen und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Jahresempfang der IHK Schwerin. Das Land arbeite intensiv daran, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiter zu verbessern. „Wir haben in den nächsten beiden Jahren rund eine Milliarde Euro an Steuereinnahmen weniger. Trotzdem investieren wir im kommenden Jahr 1,7 Milliarden Euro und 2027 1,6 Milliarden Euro“, betonte sie. Dabei setze die Landesregierung drei klare Schwerpunkte: Wirtschaft und Arbeitsplätze, Kitas und Schulen, sozialer Zusammenhalt.

Die Ministerpräsidentin sagte zudem: „Wir investieren in Infrastruktur und Mobilität. In den Straßenbau. In die Häfen. In den Breitbandausbau. Mit 270 Millionen Euro ist der Breitbandausbau einer der wichtigsten Investitionsbereiche im Haushalt.“ 72 Prozent der Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern seien im vergangenen Jahr schon ans Breitbandnetz angeschlossen gewesen. Rund 61 Prozent hätten einen Glasfaseranschluss. Damit liege M-V auf Platz 6 der Flächenländer. Sie zeigte sich überzeugt: „Digitalisierung schafft Effizienz, Innovation und Wachstumspotentiale.“

Sie forderte verlässliche, bezahlbare Energie mit Blick auf die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK, wonach die Energiepreise ein Unsicherheitsfaktor für die Unternehmen bleiben. „Energie ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Günstige, grüne Energie, so wie wir sie in M-V produzieren, muss Priorität haben. Und es muss möglich sein, diese Energie dann auch günstig an die Verbraucher abzugeben“, sagte Schwesig. Dafür setze sie sich ein.

Sie verstehe die Forderungen der Wirtschaft nach Abbau von Bürokratie. Schwesig dazu: „Wir haben auf Landesebene bereits eingeführt, dass bei allen Kabinettsentscheidungen ein Bürokratiecheck durchgeführt wird. Das bedeutet: Es muss bei jedem neuen Gesetz, jeder neuen Verordnung geprüft werden, an welchen Stellen Verfahren vereinfacht werden können.“ Zudem gebe es im Wirtschaftsministerium eine Stabsstelle „Bündnis für Entlastung“. Erleichterungen bei Vergabeverfahren und die Einführung digitaler Verfahren, zum Beispiel bei der Abwicklung von EFRE-Förderungen seien geplant.

Geplanter Landeshaushalt steht für Sparen, Modernisieren und Investieren

Schwerin – Der Landesrechnungshof benennt in seiner heutigen Pressemitteilung klar die Herausforderungen der aktuellen Finanzlage. Nach drei Jahren wirtschaftlicher Stagnation in Deutschland, steigenden Preisen und insbesondere wachsenden Sozialausgaben steht auch der Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns, wie die Landeshaushalte aller Bundesländer, wie der Bundeshaushalt und die kommunalen Haushalte, vor einer immensen Belastungsprobe.

Die Landesregierung reagiert hierauf mit dem Entwurf des Landeshaushalts 2026/2027. Für die nächsten zwei Jahre sind Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 250 Mio. Euro in Form von Minderansätzen und globalen Minderausgaben vorgesehen.

Trotz dieser notwendigen Konsolidierung hält das Land an seiner im ländervergleich hohen Investitionstätigkeit fest. Die bisherigen Planungen von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 sowie 1,6 Milliarden Euro in 2027 werden nicht gekürzt. Hinzu kommt der Anteil des Landes am
Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, über den jährlich mehr als 150 Mio. Euro in Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung und Forschung, in Krankenhäuser und in Kultur investiert werden sollen.

Ein erheblicher Teil der Haushaltsbelastung entsteht durch den stetigen Anstieg der Sozialausgaben. Um diese Kostendynamik zu bremsen, hat die gemeinsame Task Force Soziales von Land und Kommunen
kostendämpfende Maßnahmen beschlossen. Trotzdem wird auch in den nächsten beiden Jahren mehr Geld für soziale Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote ausgegeben.

„Die fortgesetzte Stagnation der deutschen Wirtschaft belastet auch den Landeshaushalt in Mecklenburg-Vorpommern schwer. Trotzdem hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode den Schuldenstand um über 620 Mio. Schulden abgebaut“, betont Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Wir müssen jetzt sparen, mit Hilfe der Bundesmittel die Investitionen stärken und die digitale Staatsmodernisierung voranbringen.“

Um die Verwaltung dauerhaft zu modernisieren und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, treibt die Landesregierung tiefgreifende Strukturreformen voran, wie das Personalmodernisierungskonzept. Seit 2025 müssen die Ressorts jährlich 1,2% ihrer Stellen abgeben. Damit wird ein Modernisierungsfonds finanziert, um damit Strukturen zu verschlanken und die Verwaltung digitaler und innovativer zu gestalten.

Darüber hinaus modernisiert das Land sein Förderwesen, um Verfahren einfacher, digitaler und bürgernäher zu machen. Förderprogramme sollen künftig schneller umgesetzt und leichter verständlich werden.

Mit der Kooperationsvereinbarung zur digitalen Souveränität mit Schleswig-Holstein schafft das Land zudem eine Grundlage für mehr Datensicherheit, gemeinsame Standards und den Einsatz moderner Technologien in der Verwaltung.

Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit solider Finanzpolitik. In dieser Legislaturperiode konnte der Schuldenstand um über 620 Millionen Euro reduziert werden. Das entlastet die Haushalte künftiger Jahre und senkt die Zinsausgaben nachhaltig. Auch der jüngste Stabilitätsbericht 2025 bestätigt, dass Mecklenburg-Vorpommern die Schuldenbremse einhält und keine Anzeichen einer Haushaltsnotlage aufweist.

Was muss Politik jetzt leisten?

Sozialministerin Drese lädt zum Bürgerdialog nach Grevesmühlen ein

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese lädt alle Interessierten in der kommenden Woche zu einem Bürgerforum in Grevesmühlen ein. Unter dem Titel „Was muss Politik jetzt leisten?“ können Bürgerinnen und Bürger im Museums- und Vereinshaus ihre Fragen an die Ministerin richten und gemeinsam mit ihr diskutieren.

„Wir wollen die Meinungen der Menschen in Grevesmühlen und der Region erfahren, über die Themen des Sozialministeriums informieren und Anregungen für die Regierungsarbeit mitnehmen. Was läuft gut? Wo drückt der Schuh? Wo sehen Sie Herausforderungen oder gibt es Unsicherheiten? Mir geht es um einen lebendigen, respektvollen Austausch auf Augenhöhe“, erklärte Drese im Vorfeld.

Auch zu den großen sozial- und gesundheitspolitischen Themen wie der laufenden Krankenhausreform oder den Herausforderungen in der Pflege informiert die Ministerin und berichtet über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben. „Aber selbstverständlich können unsere Gäste über alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche sprechen. Dazu kann selbstverständlich auch der Start der Karnevalssaison gehören, der in Grevesmühlen eine große Rolle spielt“, sagte Drese mit einem Augenzwinkern.

Das Bürgerforum beginnt am Dienstag, den 11. November um 17:00 Uhr im Luise-Reuter-Saal (Am Kirchplatz 5, 23936 Grevesmühlen). Die Veranstaltung ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Eine Anmeldung ist per Mail (pressestelle@sm.mv-regierung.de) oder digital unter https://t1p.de/Grevesmuehlen möglich.

Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention

Schwerin – Gesundheitsförderung und Prävention sind in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit zu stärken und Krankheiten vorzubeugen. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun eine Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention, die auf einen systematischen Ausbau gesundheitsförderlicher und präventiver Aktivitäten im gesamten Land zielt.

Die Landesstrategie wurde am (heutigen) Mittwoch von der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (kurz: Gesundheitskommission MV) beschlossen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern in einem mehrstufigen Prozess entwickelt.

Die Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention nimmt eine Priorisierung auf vier Handlungsfelder vor, um die Ressourcen zielgerichtet und effizient einzusetzen. Diese beinhalten die Säulen Bewegungsförderung, Psychische Gesundheit, Suchtprävention und Gesundheitskompetenzen, die in vier Landeskonzeptionen die Rahmenbedingungen für Aktivitäten festlegen und empfehlenswerte Maßnahmen vorstellen. Zudem finden sich dort auch bestehende Programmbausteine und Vorschläge für noch zu schaffende Landesprogramme wieder.

„Gesundheitsförderung und Prävention können nicht alle Krankheiten verhindern, aber vielem vorbeugen, Krankheitsfolgen lindern und zur Genesung beitragen. Neben dem persönlichen Verhalten gehört auch dazu, die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert zu gestalten. Mit der neuen Landesstrategie bündeln wir die Kräfte für mehr Gesundheitsbewusstsein, Bewegung, Vorsorge und Früherkennung in Mecklenburg-Vorpommern. Damit trägt sie dazu bei, die ungleiche Verteilung von Gesundheitschancen in unserem Land zu reduzieren und die Gesundheitskompetenzen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, betonte die Vorsitzende der Gesundheitskommission MV, Sozialministerin Stefanie Drese.

Der Co-Vorsitzende der Gesundheitskommission MV, Professor Dr. Steffen Fleßa hob hervor: „Gemeinsames Ziel ist es, für alle Bürger und Bürgerinnen in unserem Land gesundheitsförderliche und präventive Aktivitäten flächendeckend, nachhaltig und basierend auf bewährten und evaluierten Maßnahmen auf- und auszubauen. Unsere Strategie bringt Menschen, Organisationen sowie Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichsten Bereichen zusammen – von Kommunen über Bildungseinrichtungen bis hin zu sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen.“

Die Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention sowie die vier Landeskonzeptionen für die Handlungsfelder Bewegungsförderung, Psychische Gesundheit, Suchtprävention und Gesundheitskompetenzen sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport abrufbar: Direktlink oder www.sozial-mv.de.

Mit der Einrichtung der Gesundheitskommission MV setzt das Gesundheitsministerium eine der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ um.

Die Gesundheitskommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens, wie der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis, Patientenvertretungen, sowie des Gesundheitsministeriums zusammen.

In den Sitzungen evaluieren die Expert/innen mögliche Optionen und erstellen Konzepte mit Handlungsempfehlungen zu einzelnen Bereichen.

Mit der Erarbeitung der Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention ist nach der Entwicklung des „Zielbildes für die Geburtshilfe und Pädiatrie in MV ein weiterer Arbeitsauftrag der Gesundheitskommission erfolgreich abgeschlossen.

Kabinett verabschiedet Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes

Schwerin – Das Regierungskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes aus dem Haus des Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus zugestimmt. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläutert Backhaus die Kernpunkte des Gesetzes.

„Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, die uns das Bundesverfassungsgericht 2021 ins Stammbuch geschrieben hat. Klimaschutzlasten werden wir nicht auf zukünftige Generationen verlagern. Und wir setzen die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft. Es geht um einen verbindlichen, plan­baren Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045, denn das ist der Kernpunkt des Gesetzes“, so Klimaschutzminister Backhaus, der ergänzt: „Dies werden wir nicht mit der Brechstande tun, sondern mit Augenmaß und uns realistische Ziele setzen.

Dabei setzen wir auf Kooperation, denn Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wir die nötigen Anstrengungen gemeinsam angehen. Klimaanpassung und Klimaschutz ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle können unseren Beitrag leisten. Am Ende geht es um den Erhalt unseres Planeten. Die Lage ist wirklich dramatisch , wenn man die Fakten bewertet.

Darum wurden im Gesetz Minderungspfade für alle relevanten Sektoren festgelegt – von Energie über Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Abfallwirtschaft und den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst­wirtschaft.

Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt und auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissen­schaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Auf Basis der erhobenen Daten und mit dem nun von uns eingeschlagenen Weg, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass wir im Jahr 2045 für das ganze Land nur noch einen Treibhausgasausstoß von 0,3 Mio. Tonnen pro Jahr verzeichnen werden und dann im Jahr 2046 insbesondere aufgrund des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs die Klimaneutralität erreichen können. 2025 werden in MV rund 18 Mio. Tonnen ausgestoßen. Die Reduzierung ist eine beacht­liche Leistung. Es versteht sich von selbst, dass wir die Zielpfade künftig stetig prüfen und bei Bedarf überarbeiten werden.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamt­emissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (Ziel: 15,1 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2030, um 53 Prozent (Ziel: 9,5 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (Ziel: 4,6 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2040 festgelegt.

Zur Erreichung des langfristigen Ziels verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzmaß­nahmenplans. In diesem Plan werden die konkreten Schritte festgelegt, mit denen wir die gesetzten Ziele erreichen wollen. Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Ent­wicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Und dafür fangen wir ja nicht bei null an: In MV wurde der CO2-Ausstoß von 2018 bis 2025 bereits um zwei Mio. Tonnen gesenkt. Von 20,5 auf rund 18,5 Mio. Tonnen

Ein zentraler Bestandteil der Regelungen im Gesetz ist der Moorschutz. Die größte Treibhausgaseinzelquelle in MV stellen die landwirtschaftlich genutzten und entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) dar. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren sie nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Deshalb sieht das Gesetz vor, die Entwässerung ab 2045 einzustellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Da sich der Bereich LULUCF aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammensetzt bildet dieser neben anderen Bereichen nicht nur die 6,5 Mio. t CO2äq ab die aus den entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) entweichen sondern auch zum Beispiel die Senkenleistung des Waldes in Höhe von -1,5 Mio. t CO2äq für 2025. In Summe emittierte der Bereich LULUCF 2025  5,4 Mio. t CO2äq.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen CO2äq) schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (5 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2030 um 53 Prozent ( 11 Mio. Tonnen CO2äq) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (16 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2040 festgelegt, so dass bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nur noch ein Rest von 0,3 Mio. Tonnen CO2äq verbleibt.

Klar ist jedoch, dass die Einstellung der Entwässerung ein Prozess ist, der mit den Beteiligten kooperativ zu entwickeln ist“, so Backhaus abschließend.

Neues Verfassungsschutzgesetz: Mehr Rechtssicherheit und Kontrolle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern an aktuelle verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen und den Datenschutz weiter zu verbessern.

„Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zu verschiedenen anderen Verfassungsschutzgesetzen entschieden hatte, konsequent um. Wir schaffen klare, rechtsstaatlich fundierte Regelungen, die einerseits die Sicherheit unseres Landes gewährleisten und andererseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Änderungen beruhen insbesondere auf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes verlangen.

Jede Maßnahme des Verfassungsschutzes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Je schwerwiegender der mögliche Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto höher müssen die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein. „Wir stellen klar: Der Verfassungsschutz darf nur dann zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Personen oder Gruppen beobachten und damit in deren Grundrechte eingreifen, wenn dies wirklich erforderlich ist – und nur in einem klar definierten, gesetzlich geregelten Rahmen“, betont Christian Pegel.

Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben. Dafür schlägt der heute durch das Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die G10-Kommission des Landtages vor. „Transparenz und Kontrolle sind zentrale Elemente eines modernen Verfassungsschutzes. Deshalb wird die unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich eingerichtet – ein wichtiger Schritt für noch mehr Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärt der Minister.

Ein Bestandteil der Gesetzesänderung betrifft die Herabsetzung des Alters von minderjährigen Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann. „Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, wird künftig noch restriktiver geregelt. Für jede Übermittlung ist noch einmal weitergehender als bislang künftig zu prüfen, ob der dadurch entstehende Grundrechtseingriff auf Seiten der übermittelnden bzw. der empfangenden Stelle nach dem Gesetz gerechtfertigt ist.

„Wir bemühen uns dabei, die verständlichen Interessen der Menschen an einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren und dem Schutz des Einzelnen zu einem fairen Ausgleich zu bringen – dafür stärken wir den Datenschutz und schaffen Rechtssicherheit für die Sicherheitsbehörden, die auf die gegenseitigen Informationen unter den Behörden zur Verhinderung gefährlicher Entwicklungen angewiesen sind“, verdeutlicht Christian Pegel.

Die Änderungen betreffen auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtags. So wird künftig geregelt, dass die Kommission eigenes Personal in die geheimen Sitzungen der PKK einbeziehen kann. Zudem haben Beschäftigte der Verfassungsschutzbehörde das Recht, sich mit Eingaben an die PKK zu wenden. Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.

„Die parlamentarische Kontrolle ist ein Kernelement der demokratischen Aufsicht. Mit der Erweiterung der Rechte der PKK stärken wir Transparenz und Verantwortlichkeit“, sagt Christian Pegel und fügt abschließend hinzu: „Der Verfassungsschutz schützt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jetzt sorgen wir dafür, dass er dies auch in Zukunft rechtssicher, verhältnismäßig und transparent tun kann.“

Herbst-Steuerschätzung: Prognose weitestgehend bestätigt

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche zu seiner regulären Herbst-Steuerschätzung zusammengekommen. Dabei wurde die bisherige Prognose über den gesamten Schätzzeitraum leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises können Bund, Länder und Gemeinden mit etwas höheren Steuereinnahmen rechnen als noch im Mai des Jahres geschätzt. So ergeben sich für den fünfjährigen Schätzzeitraum bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 34 Mrd. Euro. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren die Kommunen mehr als das Land von dieser Entwicklung.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde das Mai-Schätzergebnis im Wesentlichen bestätigt. In 2026 ist gegenüber der aktuellen Haushaltsplanung von einer Verbesserung für den Landeshaushalt in Höhe von circa 19 Mio. Euro auszugehen. Für das Jahr 2027 ist eine Verschlechterung in Höhe von -16 Mio. Euro zu erwarten. Für die Folgejahre ergeben sich etwas geringere Erwartungen. Maßgeblich dafür ist, dass durch die positive Entwicklung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern das Land weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhält.

Bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich ein positiveres Bild: Die Gemeindesteuern entwickeln sich deutlich besser als im Hauhaltsentwurf angenommen. Die Steuereinnahmen der kommunalen Ebene werden in 2026 und 2027 um voraussichtlich 34 Mio. Euro und 46 Mio. Euro höher liegen. Im Rahmen der Kommunalgespräche werden diese Ergebnisse mit den Kommunen beraten.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Nach den schwierigen letzten Schätzergebnissen hoffe ich sehr, dass die aktuelle Prognose den Beginn einer Trendwende markiert. Gegenüber unserer Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 sind derzeit keine wesentlichen Anpassungen nötig. Die Schätzergebnisse werden wir nun im Detail auswerten.“