Ergänzung beim BAföG

Schwerin – Viele Studierende sind derzeit in Sorge um ihre finanzielle Grundlage. Nebenjobs brechen weg oder die Eltern geraten aufgrund der Krise in finanzielle Problemlagen und können nicht in gewohnter Form unterstützen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat deshalb die Entscheidung des Bundes begrüßt, Studierenden beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entgegenzukommen und flexible Verfahren anzuwenden. Im Zuge der krisenbedingten Gesetzgebung hat der Bund auch das BAföG in Teilen geändert.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.

Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.

Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass Studierende, die sich jetzt für andere einsetzen und anpacken, nicht um ihre Förderung bangen müssen“, sagte Martin am Montag. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich auf Initiative Martins beim Bund dafür eingesetzt, dass nicht nur der Verdienst im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, sondern auch in der Landwirtschaft nicht auf das BAföG im gesamten Förderzeitraum angerechnet wird.

Martin betonte, wie wichtig es gerade jetzt sei, dass sich Studierende in der Land- und Ernährungswirtschaft engagieren. „Wir brauchen jetzt auch Studierende, die sich für die Gemeinschaft in der Krise engagieren. Wer also Engagement mit einem Nebenverdienst vereinen möchte, findet dort die Möglichkeit“, sagte Martin.

Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.

Maßnahmen für Zugewanderte

Alabali-Radovan: Corona-Krise macht Maßnahmen für Zugewanderte dringend notwendig

Schwerin – „Die Corona-Krise stellt jetzt viele Zugewanderte vor existenzielle Herausforderungen. Abläufe insbesondere bei Asylverfahren, bei Duldungen im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen oder zur Sicherung von Sozialleistungen dürfen deshalb nicht zulasten der Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden. Maßnahmen des Bundes sind jetzt dringend notwendig“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan.

Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 würden viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen erfahren. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert.

Als wesentlichen Schritt erachtet Alabali-Radovan die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. „Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden.“

„Wer aufgrund der Corona-Pandemie jetzt Unterbrechungen oder gar die Kündigung erfahren hat, darf nicht um seine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung bangen. Hier brauchen wir Ausnahmeregelungen,“ sagte Alabali-Radovan und bezog sich auf zwei weitere Maßnahmenpunkte des Papieres.

Weitere wesentliche Themen seien die Sicherung von Sozialleistungen und der gefahrlose Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Ebenso bekräftigen die Integrationsbeauftragten der Länder, dass eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland in Anbetracht der Corona-Krise schnellstmöglich umgesetzt werden müsse.

Unterstützung für ausländische Pendler

Rudolph: Anträge sind ab sofort abrufbar

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.

Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Lohnersatz wegen Kita-Schließung

Arbeitgeber können beim LAGuS Anträge stellen

Schwerin – Wenn Kita und Schule geschlossen sind und kein Anspruch auf eine Notfallbetreuung besteht, droht erwerbstätigen Sorgeberechtigten ein Verdienstausfall. „Um diese besonderen Härten für betroffene Eltern abzufedern, tritt ab dem 30. März, eine neue gesetzliche Regelung in Kraft“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Nach Paragraf 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wird nun eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“. Der Bundesrat hatte dafür am vergangenen Freitag „grünes Licht“ gegeben.

Drese: „Für viele Familien gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere berufstätige Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Oft sind alle Bemühungen eine andere Betreuung zu finden erfolglos und ein Elternteil kann nicht zur Arbeit. Deshalb begrüße ich die neue Eltern-Entschädigung sehr.“

Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Antragsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS). Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge durch die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet.

Die Elternentschädigung erhalten erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Auch Pflegeeltern und Selbstständige haben einen Anspruch.

Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet.

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de

Alle Informationen inklusive Merkblatt und Antragsformulare sind unter www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung abrufbar.

Corona und Abfallentsorgung

Schwerin – Die Corona-Epidemie und die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellen auch die Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern vor besondere Heraus­forderungen. Zum einem fällt mehr Abfall an, weil sich deutlich mehr Menschen als sonst zu Hause aufhalten. „Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen, sind Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung gerade wichtiger denn je“, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus an die Bevölkerung. Viele nutzen die Corona-Zwangspause zudem auch, um Keller und Dachböden zu entrümpeln. Auch hier mahnt der Minister, die Abfallentsorgungssysteme nicht über Gebühr zu strapazieren.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Abfallentsorgung von Haushalten, in denen infizierte Personen, begründete Verdachtsfälle oder sonstige Personen in häuslicher Quarantäne leben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt.

Für diese Haushalte rät das Umweltweltministerium gemäß den Empfehlungen des RKI zu folgendem Umgang mit Abfällen – auch wenn bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontami­nierten Gegenständen angesteckt haben:

  • Neben dem Restmüll sind auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne (graue Tonne) zu entsorgen.
  • Sämtliche Abfälle, die durch das Virus kontaminiert sein könnten, sind in Abfallsäcken zu entsorgen. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher sind nicht lose in Abfalltonnen zu werfen.
  • Abfallsäcke sind sicher zu verschließen.
  • Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstich­sicheren Einwegbehältnissen zu verpacken.
  • Müllsäcke sind möglichst sicher zu verstauen, so dass keine Tiere damit in Kontakt kommen.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sind nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt zu entsorgen.
  • Für alle anderen privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine infizierten Personen, keine begründeten Verdachtsfälle und auch keine sonstigen Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Es gelten die entsprechenden Hinweise des Abfallentsor­gers.

Zuschuss für Fahrstühle

Güstrow – 40 Wohnungen im Güstrower Eschenwinkel 2 und 4 werden künftig mit dem Aufzug erreichbar sein. Für die Schaffung des barrierefreien Zugangs in zwei Aufgängen des Fünfgeschossers aus dem Jahr 1991 erhielt die Wohnungsgesellschaft der Barlachstadt jetzt einen Zuwendungsbescheid vom Energieministerium. Leider musste der Umbau, der in diesen Wochen stattfinden sollte, wegen der Corona-Krise auf 2021 verschoben werden: Die Mieter des Hauses sollten während der Umgestaltung der Treppenhäuser in Hotels untergebracht werden. Dies ist nun aber nicht möglich.

Der Zuschuss des Landes für den Bau der Außenaufzüge beträgt 118.800 Euro und für die Umgestaltung der Treppenhäuser 248.220 Euro. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot von barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2019

Schwerin – Die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt/BIP) ist in Mecklenburg-Vorpommern gewachsen. Im Gesamtjahr 2019 ist das BIP im Vergleich zum Vorjahr nach Angaben des Statistischen Amtes preisbereinigt um 1,5 Prozent gewachsen.

„Das ist ein ordentliches Ergebnis. Wir haben auch im Gesamtjahr 2019 weiter zugelegt. Zu diesem Wachstum trugen vor allem die Gesundheitswirtschaft, der Tourismus, der Handel und der Dienstleistungsbereich bei. Die Werften im Land haben im vergangenen Jahr an vielen Standorten außergewöhnliche Arbeit geleistet. Das verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe sind wichtige Konstanten der heimischen Wirtschaft. Wo investiert wird, können Arbeitsplätze gesichert und neue Jobs geschaffen werden. Das ist in der heutigen Situation einmal mehr umso wichtiger. Wir versuchen mit dem Soforthilfeprogramm aus dem MV-Schutzfonds bestmöglich in der schweren Zeit zu unterstützen und die Wirtschaftskraft unseres Landes zu erhalten. Unternehmen sind Taktgeber für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe am Montag.

Das bundesweite durchschnittliche Wachstum im Gesamtjahr lag ebenso wie das der ostdeutschen Länder (ohne Berlin) sowie im früheren Bundesgebiet bei 0,6 Prozent. „Wir liegen mit unserem Gesamtjahreswert im BIP mehr als doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Schnitt. Erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass wir den wirtschaftlichen Aufholprozess im bundesweiten und auch internationalen Ländervergleich längst noch nicht abgeschlossen haben“, so Glawe weiter.

Einen Anstieg der Bruttowertschöpfung verzeichnete im vergangenen Jahr auch der Dienstleistungsbereich mit +1,5 Prozent (Bundesdurchschnitt +1,7 Prozent; neue Länder: +1,3 Prozent; früheres Bundesgebiet: +1,8 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereichs wuchsen Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +2,8 Prozent deutlich (Bundesdurchschnitt: +2,5 Prozent).

Im produzierenden Gewerbe stieg die Wirtschaftsleistung 2019 nach Angaben des Statistischen Amtes preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent an. Innerhalb dieses Bereiches der Gesamtwirtschaft sank die Wirtschaftsleistung des verarbeitenden Gewerbes um -0,7 Prozent (Vergleich: Bundesdurchschnitt: -3,7 Prozent; neue Länder: -2,8 Prozent, alte Länder: -3,8 Prozent). Das verarbeitende Gewerbe hat insgesamt einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 10,6 Prozent.

Glawe machte auch auf die Dringlichkeit der europäischen Unterstützung für Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam. „Wir müssen heute schon an morgen denken. Die weitere Unterstützung durch europäische Fördermittel ist für unser Land absolut notwendig, um wirtschaftlich weiter voranzukommen. Strukturschwache Regionen sind auf Förderung angewiesen. Wir machen uns im Bund und in Brüssel für unser Land stark“, sagte Glawe. Die neue EU-Förderperiode läuft von 2021 bis 2027. Mecklenburg-Vorpommern stehen in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 insgesamt 1,45 Milliarden Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.