Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder

Besuch ukrainischer Flüchtlingskinder in Schule, Kita und Hort gewährleistet

Schwerin – Den Schulen des Landes gelingt es weiterhin gut, Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache zu beschulen. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit über 12.000 Schülerinnen und Schüler aus knapp 130 Nationen unterrichtet, integriert und gefördert.

Davon kommen etwa 5.500 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (Stand: 07.11.2022). Gegenüber dem vergangenen Schuljahr sind das 4.700 zusätzliche Kinder und Jugendliche.

Als unmittelbare Reaktion auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine sind in diesem Schuljahr an 66 Schulen 95 Vorklassen, in denen 1.200 Kinder und Jugendliche lernen.

 „Trotz der gestiegenen Anforderungen beschulen wir gegenwärtig und zukünftig jedes geflüchtete Kind und jeden geflüchteten Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft. Wir nehmen alle gerechtfertigten Sorgen und Hinweise selbstverständlich ernst und reagieren beständig auf sich verändernde Bedingungen.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die bereits im Schuljahr 2021/22 in die Schule aufgenommen wurden, werden auch weiterhin in ihren bisherigen Schulen unterrichtet. Sie erhalten, entsprechend ihres Sprachstandes, eine zusätzliche Intensivförderung oder eine begleitende Förderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). Kinder nichtdeutscher Herkunft, die mit dem neuen Schuljahr an Schulen in staatlicher Trägerschaft aufgenommen werden, werden grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen unterrichtet. In den jahrgangsübergreifenden Vorklassen werden sie auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet.

An den Schulen, an denen Kapazitäten im gemeinsamen Unterricht vorhanden sind, erfolgt auch weiterhin diese Beschulungsform.

Zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Schulen des Landes sind insgesamt 63 Personen als externe Vertretungskräfte beschäftigt (Stand: 23.10.2022). Das Bildungsministerium plant, ihre Beschäftigung auch im kommenden Jahr fortzusetzen.

Auch die Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen und Horte betreuen und fördern über 600 geflüchtete Kinder tagtäglich umsichtig und aufopferungsvoll.

Internationaler Tag der Rechte des Kindes

Drese: Kinder haben ein Recht auf Förderung und Beteiligung

Schwerin – Anlässlich des Internationalen Tages der Rechte des Kindes am 20. November kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an, die Rechte, den Schutz und die Teilhabe von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Drese: „Kinder haben ein Recht auf ein behütetes Aufwachsen in unserer Gesellschaft. Sie haben zudem ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren weiter stärken.“

Der Aktionstag geht auf den 20. November 1989 zurück. In diesem Jahr wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie definiert für jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status die gleichen Rechte.

Drese: „Als Landesregierung setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder bei uns im Land die gleichen Rechte haben, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention festgelegt hat. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Sicherheit, Wertschätzung und Selbstverwirklichung. Leider erfährt dies nicht jedes Kind. Unser Ziel und unser Anspruch ist deshalb eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die Rahmenbedingungen dafür werden wir in dieser Legislatur in einem Landeskinderschutzgesetz festschreiben.“

Neben Gesetzesplänen gibt es nach Auskunft von Ministerin Drese viele Hilfsangebote für Kinder und Familien im Land. „Alle Menschen können sich rund um die Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeite der Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern wenden, wenn Sie Anliegen zum Wohl eines Kindes haben,“ so Drese.

Bereits vor der Geburt eines Kindes würde das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ Eltern in schwierigen Lebenslagen beim Start in einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Kindern unterstützen, ergänzt die Ministerin.

Neben dem Schutz und der Wahrung der Rechte der Kinder gehe es darüber hinaus darum, die Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu erweitern.

Drese: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen. Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“