Klage gegen „MV-Schutzfonds“ zurückgewiesen

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil die Organklage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten gegen den Beschluss des Landtags über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und das entsprechende Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember 2020 sowie gegen die Einbringung der entsprechenden Gesetzentwürfe durch die Landesregierung überwiegend zurückgewiesen.

 „Die Landesregierung sieht sich von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bestätigt. Der MV Schutzfonds war notwendig. Es liegt kein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere den Vorwürfen der Fraktion und ihrer Abgeordneten, dass der MV-Schutzfonds zu groß sei, dass es teilweise keinen Zusammenhang gäbe zwischen Pandemie und den kreditfinanzierten Maßnahmen und dass die Haushaltsgrundsätze nicht eingehalten worden seien, widerspricht das Landesverfassungs-gericht heute.

Lediglich in zwei Punkten sind die Richter nicht der Argumentation der Landesregierung gefolgt: Das Gericht sah es rückblickend nicht für gerechtfertigt, dass in der damaligen unsicheren Pandemiesituation statt des Landtages der Finanzausschuss über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ entschieden hat. Dies wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Haushaltsgesetz 2022/2023 wegen der veränderten pandemischen Lage bereits geändert.

Auch die vom Gericht gerügte Regelung über die Fortgeltung der Corona-Kreditermächtigung ist im Haushaltsbegleitgesetz 2022/23 nicht mehr enthalten.

„Die Hinweise des Landesverfassungsgerichtes begrüßen wir. Bereits seit Sommer dieses Jahres werden Entscheidungen zum MV-Schutzfonds im Landtag und nicht mehr nur im Finanzaus-schuss gefällt. Die Hinweise zur zeitlichen Gültigkeit der Kreditermächtigung werden wir genau prüfen.“ erläutert Geue.

Die Aussage der Antragsteller, dass das Sondervermögen und die enthaltenen Maßnahmen insgesamt verfassungswidrig seien, hat sich nicht bestätigt.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Zum morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen möchte Innenminister Christian Pegel für dieses Thema sensibilisieren: „In der polizeilichen Kriminalstatistik 2021 machte der Anteil an weiblichen Opfern 40,9 Prozent aus, der Anteil männlicher Opfer lag bei 59,1 Prozent. Besorgniserregend sind jedoch spezifische Delikte, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. So gab es 2021 gut eintausend weibliche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – fast einhundert mehr als im Jahr zuvor. Auch der Trend für 2022 deutet auf einen leichten Anstieg hin“, so Christian Pegel.

Besonders sensibilisieren möchte der Minister für das Deliktfeld häusliche Gewalt: „Die Fallzahlen blieben hier mit 2.172 im Jahr 2019 über 2.335 Fälle im Folgejahr bis zu den 2.333 Fällen im vergangenen Jahr leider relativ konstant. Aber wir alle wissen: Bei allen diesen Taten ist mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen.“

Die Gründe dafür, dass Opfer die Taten nicht anzeigten, seien vielfältig – von vermeintlich geringen Erfolgsaussichten für die Ergreifung des Täters über Schamgefühl und Furcht vor Stigmatisierung bis hin zu Angst vor dem Täter. Christian Pegel wirbt für die Sensibilität von Polizei und Staatsanwaltschaften in solchen Verfahren und weist darauf hin, dass solche Taten selbstverständlich konsequent ermittelt und verfolgt werden.

Die Polizei gebe den Opfern sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt im Rahmen dieser Verfahren auch wertvolle Hinweise über ihre Rechte und Möglichkeiten ­bis hin zu Ansprechpersonen an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen. Diese seien für jede und jeden auch einfach online zu finden – auf der Internetseite der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise und Strafanzeigen können zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Internetwache der Landespolizei sowie über die Online-Meldestelle Netzverweis bekanntgegeben werden ­ oder natürlich auch persönlich bei der Polizeidienststelle vor Ort.

Der Minister bittet auch eventuelle Zeugen von Gewalttaten etwa im häuslichen Milieu, diese der Polizei zu melden: „Ignorieren Sie Verdachtsmomente nicht. Es ist Aufgabe der Polizei zu ermitteln, ob der Verdacht berechtigt war oder nicht. Unsere Beamtinnen und Beamten klingeln lieber neunmal an der Tür eines möglichen Opfers und das erweist sich als Fehlalarm als nur ein einziges Mal zu spät.“

Nachtragshaushalt 2023 M-V

Schwesig: Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Finanzminister Heiko Geue den Entwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2023 in den Landtag eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung die Folgen der Energiekrise abfedern, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen und Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringen.

Der Nachtragshaushalt sichere die landesseitige Finanzierung des Energiefonds. „Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand – und das ist das Ziel dieses Energiefonds“, erklärte die Ministerpräsidentin in der Rede. Im Bereich Zukunftsinvestitionen sollen vor allem Wasserstoffprojekte und die Transformation der Häfen vorangebracht werden. „Sie wissen, dass wir über Rostock Öl und über Lubmin LNG einspeisen wollen. Wir wollen aber vor allem die erneuerbaren Energien ausbauen. Und deshalb sind die geplanten Wasserstoffprojekte wichtig für unser Land.“

Mit dem Härtefallfonds sollen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise unterstützt werden. „Wir verdoppeln die Mittel des Bundes auf 40 Millionen Euro. Eine wichtige Botschaft an unsere Wirtschaft, die vor allem klein- und mittelständisch geprägt ist“, so Schwesig. Außerdem sieht der Härtefallfonds Mittel zur Unterstützung von Schulen und Kitas bei den Energiekosten vor. „Es ist klar: Unsere Kinder sollen nicht frieren. Die Kosten werden Land und Kommunen übernehmen.“ Dazu hätten sich Land und Kommunen auf dem Kommunalgipfel am Montag auf einen gemeinsamen Weg verständigt.

Über den Energiefonds hinaus seien im Nachtragshaushalt 25 Millionen Euro dafür vorgesehen, um gemeinsam mit dem Bund einen Härtefallfonds für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, deren Ansprüche bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts nicht berücksichtig wurden. „Das sind zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, das sind Krankenschwestern und Eisenbahner“, erläuterte die Ministerpräsidentin. „Wir wollen die 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds auf 5.000 Euro aufstocken“, kündigte die Ministerpräsidentin an. Mit dem Haushalt sollen die Landesmittel dafür bereitgestellt werden.

Radwege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können zwei neue Radwege gebaut werden. Diese erfolgen zwischen Göhlen und Leussow sowie an der Kreisstraße 38 (Wesselsdorfer Kreuzung).

„Die Fördermittel stehen bereit. Es wird weiter in die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur des Landkreises investiert. Weitere Lücken im Radwegenetz können perspektivisch geschlossen werden. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Zwischen Göhlen und Leussow soll der straßenbegleitende Radweg an der Kreisstraße 40 neu gebaut werden. Der Neubau erfolgt in einer Breite von 2,50 Metern und einer Länge von ca. fünf Kilometern. Die Umsetzung erfolgt in Betonbauweise.

Zudem ist vorgesehen, den Radweg an der Kreisstraße 38 von der Landesstraße 072 (Wesselsdorfer Kreuzung) bis zur Landesstraße 073 (Kreuzung Groß Laasch) auf einer Länge von rund 2,6 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern neu zu bauen.

 Die Unterstützung beider Vorhaben erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition für den Radweg Göhlen und Leussow belaufen sich auf rund 1,85 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Neubau mit rund 1,39 Millionen Euro Zuschuss.

Die Gesamtinvestition für die Maßnahme der Kreisstraße 38 beträgt rund eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 747.000 Euro. „Wer attraktiv für neue Gäste sein will, braucht die stetige Weiterentwicklung des touristischen Angebotes. Hierzu zählt auch ein gut ausgebautes Radwegenetz. Das freut im Ergebnis Einheimische und Gäste gleichermaßen“, sagte der Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.